LAIQON AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

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Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2023
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gew. Schutzrechte 1.001.338,00 1.218.536,00
II. Sachanlagen
1. Einbauten 946.673,00 1.151.386,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.204.734,00 1.411.998,00
2.151.407,00 2.563.384,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verb. Unternehmen 101.341.452,09 104.019.662,63
2. Beteiligungen 1.221.676,43 161.378,50
3. Anzahlungen auf Finanzanlagen 0,00 88.940,37
102.563.128,52 104.269.981,50
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 338.946,84 723.540,52
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.999.246,56 5.664.190,27
3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,00 62.336,43
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.434.972,27 1.491.597,71
6.773.165,67 7.941.664,93
II. Wertpapiere 38.686,75 309.635,89
III. Guthaben bei Kreditinstituten 8.889.260,24 1.654.540,12
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 2.157.490,10 2.776.480,28
123.574.476,28 120.734.222,72
Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2023
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 21.139.818,00 17.493.698,00
II. Kapitalrücklage 69.609.446,51 52.003.020,51
III. Gewinnrücklagen 335.422,49 335.422,49
IV. Bilanzgewinn -5.985.724,36 1.005.975,59
85.098.962,64 70.838.116,59
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 1.444.524,92 1.624.066,26
2. Steuerrückstellung 23.818,50 276.814,00
1.468.343,42 1.900.880,26
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 25.000.000,00 29.050.000,00
- davon konvertibel, EUR 25.000.000,00 (31.12.2023: EUR 29.050.000,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 294.504,14 253.727,75
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.541.284,27 5.273.094,11
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 1.631,84 1.631,84
6. Sonstige Verbindlichkeiten 6.169.749,97 13.410.431,48
37.007.170,22 47.988.885,18
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.340,69
123.574.476,28 120.734.222,72

AKTIVA

PASSIVA

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024

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2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2.010.449,99 1.525.174,29
2. Sonstige betriebliche Erträge 4.611.887,15 3.181.800,52
davon aus Kursdifferenzen: EUR 744,23 (Vj.: EUR 1.647,79)
3. Aufwendungen für bezogenen Leistungen -21.460,00 -14.481,18
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.212.796,62 -4.414.167,73
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorung -481.373,65 -474.955,66
-5.694.170,27 -4.889.123,39
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -989.861,03 -918.622,16
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -919.469,41 -
-1.909.330,44 -918.622,16
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.654.489,49 -12.675.893,22
davon aus Kursdifferenzen: EUR 3.364,61 (Vj.: EUR 7.230,33)
7. Erträge aus Beteiligungen 758.852,27 4.343.275,49
8. Erträge aus Gewinnabführung 6.952.242,04 6.432.000,42
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 19.774,31 1.273,18
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 121.718,47 162.086,99
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 114.019,83 (Vj .: EUR 102.081,68)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -450.000,00 -
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -35.640,66 -597.961,45
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.587.791,08 -3.137.491,53
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 155.123,73 (Vj .: EUR 182.359,53)
14. Ergebnis vor Steuern -6.877.957,71 -6.587.962,04
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag -113.522,24 532.285,11
16. Ergebnis nach Steuern -6.991.479,95 -6.055.676,93
17. Sonstige Steuern -220,00 311.196,81
18. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -6.991.699,95 -5.744.480,12
19. Gewinnvortrag/-Verlustvortrag 1.005.975,59 6.750.455,71
20. Bilanzgewinn -5.985.724,36 1.005.975,59

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 wird unter Beachtung der Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bestimmungen des Aktiengesetzes wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die LAIQON AG, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg (HRB 75492) eingetragen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmertätigkeit (going concern).

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten Software sowie die Homepage. Die Nutzungsdauer der Software sowie der Homepage beträgt drei bis zehn Jahre.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungsdauer beträgt zwischen drei und 19 Jahren. Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt fünf bis zehn Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden mit einem Wert bis zu 250 EUR im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden in einem jahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern von Personenhandelsgesellschaften Liquiditätsausschüttungen erfolgten, wurden diese von den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert abgesetzt. Es wurden im Berichtsjahr Abschreibungen, soweit Wertminderungen vorlagen, vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Es wurden im Berichtsjahr Forderungsverluste erfasst, soweit von einer Uneinbringlichkeit der Forderung ausgegangen werden musste.

Die Wertpapiere sind nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Die unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelten Eigenkapitalkomponenten der Wandelschuldverschreibungen sind ebenfalls abgegrenzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten werden, mit Ausnahme der Kaufpreisverbindlichkeiten, mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Kaufpreisverbindlichkeiten sind in Höhe des erwarteten Barwerts passiviert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie flüssige Mittel in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem niedrigeren (höheren) Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Zum Abschlussstichtag wurden auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs (USD 1,0389) bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der Positionen des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel (Anlage I zum Anhang) dargestellt.

Die Anteilsbesitzliste zum 31.12.2024 ist in der Anlage III zum Anhang dargestellt. In der Anlage III werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile von mehr als 20 % hält.

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4.993 TEUR (Vj.: 5.664 TEUR) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese bestehen in Höhe von 3.375 TEUR (Vj.: 2.780 TEUR) aus Ergebnisabführungen und in Höhe von 433 TEUR (Vj.: 191 TEUR) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die übrigen Forderungen haben bis auf eine Forderung in Höhe von 219 TEUR und Mietkautionen in Höhe von 436 TEUR ebenfalls eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zum Stichtag hält die LAIQON AG Anteile an Publikumsfonds, die durch die LAIC Vermögensverwaltung GmbH aufgelegt wurden. Die Anteile belaufen sich zum Stichtag auf einen Wert von 39 TEUR (Vj.: 272 TEUR).

Zum Bilanzstichtag bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 71,4 Mio. EUR (Vj.: 56,3 Mio. EUR) als auch gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 70,2 Mio. EUR (Vj.: 64,1 Mio. EUR), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, da insgesamt von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wurde.

Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital zum 31. Dezember 2024 beinhaltet 21.139.818 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem Nominalwert von jeweils 1,00 EUR. Im Geschäftsjahr wurde durch die Wandlung der Wandelanleihe 2020/24 sowie durchgeführte Barkapitalerhöhungen zusätzliches Grundkapital in Höhe von 3.646.120,00 EUR gebildet.

Es gilt die Satzung in der Fassung vom 22. November 2024.

Genehmigtes Kapital 2024

In der Hauptversammlung am 29. August 2024 wurden das Genehmigte Kapital 2023 und seine Regelungen aufgehoben und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. August 2029 um insgesamt bis zu 3.400.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.400.000,00 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen

Genehmigtes Kapital 2023

Aufgehoben

Bedingtes Kapital 2018 I

Aufgehoben.

Bedingtes Kapital 2018 II

In der Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft unter dem Aktienoptionsprogramm und über die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2018 II sowie über die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter bis zum 20. Juli 2027 einmalig oder mehrmals Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.350.000 EUR (Erhöhung des Altbetrags um 130.000 EUR) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft auszugeben. Hierfür ist das Grundkapital in entsprechender Höhe bedingt erhöht.

Bedingtes Kapital 2020

In der Hauptversammlung am 31. August 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 und seine Regelungen aufgehoben und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapital 2020 beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. August 2025 um insgesamt bis zu 4.645.260 Stückaktien einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu erhöhen.

Bedingtes Kapital 2024

In der Hauptversammlung am 29. August 2024 wurde das Bedingten Kapital 2024 beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. August 2029 um insgesamt bis zu 1.375.000 Stückaktien einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu erhöhen.

Entwicklung Kapitalrücklage

Durch die teilweise Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2020/24 im Geschäftsjahr 2024 hat sich die Kapitalrücklage um 2.382 TEUR erhöht. Zudem stieg die Kapitalrücklage um weitere 15.372 TEUR aufgrund der durchgeführten Barkapitalerhöhungen an.

Der bilanzielle Effekt in Höhe von -147 TEUR (Vj.: -185 TEUR) aus dem Aktienoptionsprogramm für ausgewählte Beschäftigte wirkt sich mindernd in der Kapitalrücklage aus.

Der Bilanzgewinn hat sich zum 31.12.2024 wie folgt entwickelt:

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Bilanzgewinn 01.01.2024 1.005.975,59 EUR
abzüglich Jahresfehlbetrag 2024 6.991.699,95 EUR
Bilanzverlust 31.12.2024 5.985.724,36 EUR

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage II zum Anhang) dargestellt.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 388 TEUR (Vj.: 2.331 TEUR), welche im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Tilgung von bereits wertgeminderten Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren. Außerdem sind Erlöse aus der Veräußerung von Anteilen an der LAIC Capital GmbH sowie der BV Bayerische Vermögen GmbH enthalten.

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2024 beläuft sich auf 5.694 TEUR (Vj.: 4.889 TEUR). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Gehälter aus Abfindungen und steigende variablen Vergütungen zurückzuführen.

Die Abschreibungen in Höhe von 1.909 TEUR (Vj.: 919 TEUR) entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 526 TEUR (Vj.: 413 TEUR) und auf Sachanlagen und Einbauten in Höhe von 463 TEUR (Vj.: 505 TEUR). Außerdem enthalten die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände die einmalige außerordentliche Wertminderung des Darlehens gegenüber der LAIQON Financial Service GmbH in Höhe von TEUR 920 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 9.654 TEUR (Vj.: 13.241 TEUR) setzen sich im Wesentlichen aus IT-Kosten in Höhe von 337 TEUR (Vj .: 540 TEUR), Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten von 2.384 TEUR (Vj.: 2.365 TEUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 1.846 TEUR (Vj.: 2.991 TEUR) sowie Lizenzkosten für Fachsysteme und Daten in Höhe von 1.500 TEUR (Vj. 1.103 TEUR) zusammen.

Die Erträge aus Beteiligungen betragen 759 TEUR (Vj.: 4.343 TEUR) und entfallen in Höhe von 739 TEUR auf Ausschüttungen aus verbundenen Unternehmen, die zum Teil mit bestehenden Darlehensverbindlichkeiten verrechnet wurden.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten die einmalige außerordentliche Abschreibung der Beteiligung an der LAIQON Financial Service GmbH.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 3.588 TEUR (Vj.: 3.137 TEUR) enthalten insbesondere Zinsaufwendungen für Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 2.340 TEUR (Vj.: 1.675 TEUR) sowie Zinsaufwendungen für die Aufzinsung von Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 1.042 TEUR (Vj.: 936 TEUR).

Die Erträge aus Gewinnabführung betragen im Geschäftsjahr 6.952 TEUR (Vj. 6.432 TEUR) Die Vorjahresangabe wurde durch die gesonderte Aufnahme der Positionen Aufwendungen aus Verlustübernahme angepasst.

V. Sonstige Angaben

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

Achim Plate, CEO, seit dem 1. Januar 2020, verantwortlich für die Entwicklung der Unternehmensstrategie 2023/25. Er verantwortet die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management und LAIQON Digital Wealth jeweils inklusive des Vertriebs, sowie die Konzernressorts Finanzen, Personal, IR, PR und IT.

Stefan Mayerhofer, CWO, seit dem 01. April 2022, verantwortlich für das Wachstum im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management.

Einer der Vorstände ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die LAIQON AG hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 41 (Vorjahr: 39) Mitarbeiter beschäftigt.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

Dr. Stefan Rindfleisch, Rechtsanwalt (Vorsitzender)

Jörg Ohlsen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (stellvertretender Vorsitzender)

Oliver Heine, Gesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH

Prof. Wolfgang Henseler, Creative Managing Director bei Sensory-Minds

Michael Schmidt, Unternehmer (ab 30.08.2024)

Helmut Paulus, Unternehmer

Die Aktien der LAIQON AG werden im Börsensegment Scale der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Die LAIQON AG ist Muttergesellschaft des LAIQON-Konzerns. Der Geschäftsbericht des LAIQON-Konzerns ist auf der Internetseite der LAIQON AG unter https://laiqon.ag/investorrelations/finanzberichte abrufbar und unter der Geschäftsadresse der LAIQON AG, An der Alster 42, D-20099 Hamburg, erhältlich.

Zum 31. Dezember 2024 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den Mietverträgen für Büroflächen in Hamburg, München und Frankfurt von insgesamt 8.873 TEUR (31.12.2023: 9.919 TEUR). Aus Leasing- und sonstigen Verträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 147 TEUR (31.12.2023: 170 TEUR).

Zur Sicherstellung der Liquidität einer Tochtergesellschaft hat die LAIQON AG in Höhe eines gewährten Darlehens eine Rangrücktrittserklärung sowie eine Patronatserklärung abgegeben. Das Darlehen valutiert zum Stichtag mit 4.187 TEUR (31.12.2023: 4.485 TEUR).

Der Vorstand schätzt das Risiko aus einer Inanspruchnahme aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit als sehr gering ein.

Die LAIQON AG trägt für folgende Tochtergesellschaften, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, dafür Sorge, dass sie ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können: TradeOn GmbH, LAIQON Financial Service GmbH, LAIC AIF KVG GmbH.

Mit folgenden Tochtergesellschaften hat die LAIQON AG einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, wodurch diese Gesellschaften in die ertragsteuerliche Organschaft einbezogen werden:

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Tochtergesellschaft Anteil
SPSW Capital GmbH, Hamburg 90,0%
53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg 100,0%
53.10. Real Assets Management GmbH, Hamburg 100,0%
BV Bayerische Vermögen GmbH, München 90,1%
MFI Asset Management GmbH, München 100,0%
m+c Asset Allokation GmbH, München 100,0%
LAIQON Token GmbH, Hamburg 100,0%

Am 9. Juli 2024 hat die LAIQON AG den Anteil an der Lange Assets & Consulting GmbH von 90% auf 100% erhöht. Mit Verschmelzungsstichtag vom 18. Juli 2024 wurde die Lange Assets & Consulting auf die BV Bayerische Vermögen GmbH verschmolzen.

Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der LAIQON AG und der BV Bayerische Vermögen GmbH wurde aufgrund von Anteilsverkäufen von 9,9% zum 31.12.2024 beendet.

Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der LAIQON AG und der 53.10 Real Asset Treuhand GmbH wurde zum 31.12.2024 gekündigt.

Weiterhin besteht mit verbundenen Unternehmen eine umsatzsteuerliche Organschaft. Hieraus resultieren für die LAIQON AG Haftungen nach § 73 AO.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.991.699,95 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

VI. Nachtragsbericht

Als Teil des Geschäftsanteilskaufvertrag vom 17. September 2024 hat die LAIQON AG im Geschäftsjahr 9,9% der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH veräußert. Zur geplanten Veräußerung von weiteren 15,1% war der Abschluss eines Inhaberkontrollverfahrens notwendig, welches am 25. Februar 20254 abgeschlossen wurde. Die LAIQON AG hält nun 75% der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH.

Die LAIQON AG hat am 19. Februar 2025 1.950 Stück der in 2021 ausgegebenen LAIC Token 21 im Gesamtwert von 1 Mio. EUR erworben.

 

Hamburg, 28. März 2025

Der Vorstand

Achim Plate

Stefan Mayerhofer

Anlagenspiegel zum 31.12.2024

LAIQON AG, Hamburg

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Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gew. Schutzrechte 3.687.177 308.664 3.995.841
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 3.687.177 308.664 3.995.841
II. Sachanlagen
1. Einbauten 2.018.898 - 93.000 1.925.898
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.953.444 59.525 - 12.563 3.000.406
Summe Sachanlagen 4.972.341 59.525 - 105.563 4.926.303
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 104.069.662 1.617.000 - 3.845.211 - 101.841.451
2. Beteiligungen 1.806.072 1.023.858 - 52.500 88.940 2.866.369
3. Anzahlungen auf Finanzanlagen 88.940 88.940 -
Summe Finanzanlagen 105.964.674 2.640.858 - 3.897.711 104.707.821
Summe Anlagevermögen 114.624.191 3.009.047 - 4.003.274 - 113.629.964
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kumulierte Abschreibung 01.01.2024 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge kumulierte Abschreibung 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gew. Schutzrechte 2.468.641 525.862 2.994.503
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 2.468.641 525.862 2.994.503
II. Sachanlagen
1. Einbauten 867.512 204.712 92.999 979.225
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.541.446 259.287 5.061 1.795.672
Summe Sachanlagen 2.408.957 463.999 98.060 2.774.896
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 49.999 450.000 499.999
2. Beteiligungen 1.644.693 1.644.693
3. Anzahlungen auf Finanzanlagen - -
Summe Finanzanlagen 1.694.692 450.000 2.144.692
Summe Anlagevermögen 6.572.290 1.439.861 98.060 7.914.091
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Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2024 Buchwert Vorjahr 31.12.2023
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gew. Schutzrechte 1.001.338 1.218.536
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 1.001.338 1.218.536
II. Sachanlagen
1. Einbauten 946.673 1.151.386
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.204.734 1.411.998
Summe Sachanlagen 2.151.407 2.563.384
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 101.341.452 104.019.663
2. Beteiligungen 1.221.676 161.379
3. Anzahlungen auf Finanzanlagen - 88.940
Summe Finanzanlagen 102.563.129 104.269.982
Summe Anlagevermögen 105.715.874 108.051.902

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2024

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davon mit einer Restlaufzeit von vom Gesamtbetrag
Gesamtbetrag bis zu einem Jahr ein bis fünf Jahre über fünf Jahre sind besichert
EUR EUR EUR EUR EUR
Finanzverbindlichkeiten 25.000.000,00 0,00 25.000.000,00 0,00 0,00
(31.12.2023) 29.050.000,00 4.050.000,00 25.000.000,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 294.504,14 294.504,14 0,00 0,00 0,00
(31.12.2023) 253.727,75 253.727,75 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.541.284,27 5.541.284,27 0,00 0,00 0,00
(31.12.2023) 5.273.094,11 5.273.094,11 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.631,84 1.631,84 0,00 0,00 0,00
(31.12.2023) 1.631,84 1.631,84 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 6.169.749,97 4.569.299,76 1.600.450,21 0,00 0,00
(31.12.2023) 13.410.431,48 9.022.620,31 4.387.811,17 0,00 0,00
Summe 2024 37.007.170,22 10.406.720,01 26.600.450,21 0,00 0,00
(Summe 2023) 47.988.885,18 18.601.074,01 29.387.811,17 0,00 0,00

Anteilsbesitzliste zum 31.12.2024

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Anteil am Kapital 2024* Geschäftjahr Eigenkapital** Jahresergebnis
Gesellschaft EUR EUR
BV Bayerische Vermögen GmbH, München 90,10% 2024 1.815.445,55 0,00
growney GmbH, Berlin 75,90% 2024 5.913.917,65 221.623,61
growney Technologies & Service GmbH, Berlin 100,00% 2024 618.661,28 -1.000.276,02
LAIC Capital GmbH, Hamburg 80,04% 2024 4.750.885,48 -1.357.503,42
LAIC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 100,00% 2024 1.700.000,00 0,00
LAIC Intelligence GmbH, Hamburg 80,00% 2024 1.075.459,78 99.133,30
V:KI GmbH, Hamburg 70,00% 2024 678.399,62 20.082,56
LAIQON Token GmbH, Hamburg 100,00% 2024 156.957,05 0,00
LAIQON Financial Service GmbH 100,00% 2024 -627.022,95 -251.138,93
LAIQON Solutions GmbH, Hamburg 100,00% 2024 24.017,69 -663.021,96
53.10. Real Estate Management GmbH, Hamburg 100,00% 2024 400.000,00 0,00
53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg 100,00% 2024 1.125.796,33 0,00
MFI Asset Management GmbH, München 100,00% 2024 3.900.000,00 0,00
m+c Asset Allokation GmbH, München 100,00% 2024 56.403,05 0,00
meine Bayerische Vermögen, GmbH, Rosenheim 25,00% 2024 1.083.553,02 -620.373,87
SPSW Capital GmbH, Hamburg 90,00% 2024 2.949.732,55 0,00
TradeOn GmbH, Hamburg 100,00% 2024 -4.402.490,52 230.792,91

* jeweils direkte Beteiligungsquote der übergeordneten Gesellschaft
** Eigenkapital vor Jahresergebnis

Nachfolgende Gesellschaften sind Bestandteil eines Kauf- und Übertragungsvertrags vom 13. Dezember 2023 mit dem Übertragungsstichtag 31. Dezember 2023. Solange die aufschiebenden Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt sind, ist der Besitz der Anteile in der LAIQON AG zu zeigen. Im Innenverhältnis ist eine wirtschaftliche Übertragung zum Stichtag vereinbart.

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Air Management GmbH, Offenbach am Main 50,00%
Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Nordenham 50,00%
Verwaltung MS "ADRIAN" Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00%
Verwaltung MS "COMMANDER" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00%

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

1 Grundlagen

1.1 Geschäftstätigkeit

Die LAIQON AG ist ein börsengelistetes, innovatives Finanzhaus, das mit aktiven, nachhaltigen und digitalen Investmentlösungen das Ziel hat, Rendite für seine Partner und Kunden zu erzielen.

Das seit 2005 an der Börse vertretene bankenunabhängige Unternehmen ist seit März 2017 im Segment Scale (ISIN: DE000A12UP29) der Deutschen Börse als LAIQON AG gelistet.

Die LAIQON AG steuert als Muttergesellschaft des LAIQON-Konzerns die Aktivitäten der Tochtergesellschaften in den drei Geschäftssegmenten Asset Management, Wealth Management und Digital Wealth. Im Segment LAIQON Asset Management erfolgt eine Positionierung als Spezialanbieter von Aktien-, Renten- und Mischfonds mit einem klaren Fokus auf aktiven Alpha-Strategien. Alle durch erfahrene Fondsmanager mit nachgewiesenem Track Record gesteuerten Fonds berücksichtigen einen integrierten Nachhaltigkeitsansatz im Investmentprozess.

Im Segment LAIQON Wealth Management erfolgt eine proaktive, ganzheitliche 360o- Umsetzung der individuellen Ziele von vermögenden Kunden in einer persönlichen Vermögensverwaltung.

Im Segment LAIQON Digital Wealth werden digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden angeboten.

1.2 Organisation und Führungsstruktur

Als börsengelistetes Unternehmen wird der Vorstands der LAIQON AG durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern. Dies sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 Dr. Stefan Rindfleisch (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Jörg Ohlsen (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Wolfgang Henseler, Oliver Heine, Helmut Paulus und Michael Schmidt. Den Vorstand der LAIQON AG stellen zum Stichtag 31. Dezember 2024 Dipl.-Ing. Achim Plate als Chief Executive Officer (CEO) sowie Stefan Mayerhofer als Chief Wealth Officer (CWO).

Unterhalb des Vorstands wurde ein Führungskreis etabliert, der nach Ansicht des Vorstands mit hochqualifizierten und erfahrenen Managerinnen und Managern aus allen drei Geschäftsfeldern sowie ausgewählten Stabsstellen wie beispielsweise Finanzen und Personal besetzt ist und sich regelmäßig mit dem Vorstand berät.

Die Unternehmenskultur der LAIQON AG ist durch flache Hierarchien, abteilungs- übergreifende Team- und Projektarbeit sowie kurze Entscheidungswege geprägt. Per 31. Dezember 2024 waren 37 (Vj .: 37) Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

1.3 Rechtliche Struktur

Die LAIQON AG ist eine Aktiengesellschaft, die im Scale Segment im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet ist und ihr operatives Geschäft zusammen mit mehreren Tochtergesellschaften abbildet.

1.4 Planungs- und Steuerungssysteme

Das Unternehmen verfügt über ein internes Planungs- und Steuerungssystem, das es ermöglicht, auf Veränderungen der Märkte und des Umfelds zeitnah und effizient reagieren zu können. Abweichungen von strategischen und operativen Zielen werden so erkannt und entsprechende Anpassungen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des internen Steuerungssystems ist das ausführliche Berichts- und Informationswesen.

Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung zum Einsatz. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des Unternehmens auf und sind miteinander abgestimmt. Im Rahmen von mindestens monatlichen Berichten wird der Vorstand der LAIQON AG in einem Plan-Ist-Vergleich über alle relevanten Kennzahlen informiert. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements, sowie der Lage und über die Aussichten der Gesellschaft. Bei für die Gesellschaft grundlegenden Geschäften holt sich der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.

Das Unternehmensergebnis bildet die zentrale Steuerungsgröße der LAIQON AG. Im Berichtsjahr erwirtschaftete die LAIQON AG einen Jahresfehlbetrag von 7,0 Mio. EUR (Vj.: 5,7 Mio. EUR).

Da die wesentlichen Ergebnisbeiträge der LAIQON AG aus Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen als auch aus den Erträgen aus Beteiligungen stammen, ist für das Unternehmen die Summe aus Umsatzerlösen, Beteiligungserträgen und Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen eine wichtige Steuerungsgröße.

Grundlage einer soliden und nachhaltigen Planung sind darüber hinaus eine angemessene Eigenkapitalausstattung sowie das Vorhalten ausreichender Liquidität im Unternehmen über einen angemessenen Planungszeitraum. Zum 31. Dezember 2024 verfügte das Unternehmen über eine Eigenkapitalquote in Höhe von 68,9 % (Vj.: 58,7 %) und über eine Liquiditätsausstattung von 8,9 Mio. EUR (Vj.: 1,7 Mio. EUR).

Um frühzeitig unternehmensgefährdende Entwicklungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, verfügt die LAIQON AG über ein softwaregestütztes Risikomanagementsystem. Das Unternehmen erstellt halbjahresweise einen Risikobericht, der durch den verantwortlichen Risikomanager erhoben, bewertet und plausibilisiert wird. Der Risikobericht wird dem Vorstand vorgelegt und von ihm geprüft und freigegeben.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld

2.1.1 Entwicklung der Weltwirtschaft

Das Jahr 2024 startete nach der Ankündigung der Fed im Dezember 2023 für baldige Zinssenkungen mit einer positiven Grundstimmung. Jedoch dauerte es nach einem kurzfristigen Aufkeimen der Inflationsentwicklung in den USA mit den ersten Zinssenkungsschritten bis September 2024. Die EZB leitete bereits im Juni 2024 den Zinssenkungspfad ein, nachdem sich die gesamtwirtschaftliche Lage in der Eurozone abgeschwächt hatte und der Inflationsdruck deutlich rückläufig war.

Die Inflationsraten sind seit 2023 deutlich rückläufig, so dass eine weniger restriktive Geldpolitik zu erwarten ist.

Dahingegen hat die Bank of Japan (BoJ) im März 2024 zum ersten Mal seit 17 Jahren ihren Leitzins angehoben. Im Laufe 2024 ist der japanische Zinssatz von 0,1% auf 0,25% gestiegen.

Übergelagert zeigte sich die US-Wirtschaft trotz weiterhin restriktiver Notenbankpolitik durchgehend resilient. Der US-Konsum trug zur Stabilität der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in den USA bei. Gleichzeitig gilt es zu erwähnen, dass die USA trotz einer weiterhin gegebenen Vollbeschäftigung ein hohes Budget-Defizit von ca. 7% des GDP aufweist und somit der öffentliche Sektor deutlich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage beiträgt.

Relativ zu den USA enttäuschte die wirtschaftliche Entwicklung sowohl in der Eurozone (v.a. auch durch die Schwäche von Deutschland) als auch in China. Politische Unsicherheiten bestanden und bestehen weiterhin in der Eurozone (Frankreich & Deutschland). Dies führte zu einer gedämpften wirtschaftlichen Stimmung und einem Rückgang der deutschen Industrieaufträge. Die Beschäftigung in der Eurozone stieg im Q3 2024 um +0,2% im Vergleich zum Vorquartal. Dies zeigt eine gewisse Stabilität auf dem Arbeitsmarkt, trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten.

Obwohl die chinesische Wirtschaft weiterhin vor Herausforderungen wie Stabilisierung der Immobilien- und Aktienmärkte, demografischen Veränderungen, einer hohen Jugendarbeitslosigkeit und möglichen Handelskonflikten mit den USA steht, versucht China den „deflationären“ Kräften entgegenzusteuern. Dazu gehört ein umfassender Plan zur Umstrukturierung der Schulden der lokalen Regierungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Inlandsnachfrage und Verfeinerung von Strategien zur Minderung der externen Belastungen.

Ab Mitte des Jahres lag der Fokus der Kapitalmärkte auf der US-Wahl und den Implikationen für die nächsten vier Jahre. Die zweite Amtszeit von Donald Trump wurde anfänglich positiv von den Kapitalmärkten interpretiert, zum Jahresende kamen jedoch Unsicherheiten bzgl. der Handels- und Migrationspolitik auf.

Grundsätzlich stehen potenzielle Steuersenkungen in den USA sowie eine Deregulierungs- Welle (angebotsorientierte Politik) einer restriktiven Einwanderungs- und Handels-Politik gegenüber.

Die Fed agierte betreffend weiterer Zinssenkungen in der Dezember-Sitzung defensiv, so dass der Zinsmarkt die Erwartungen des Zinssenkungspfads der Fed adjustierte.

2.1.2 Kapitalmarktentwicklung

Für die Aktienmärkte war 2024 ein deutlich positives Jahr, angetrieben durch solides Wirtschaftswachstum, sinkende Inflation und moderate Zinssenkungen der Fed. Zum Jahresende sorgte die US-Wahl für Klarheit, welches die Kapitalmärkte grundsätzlich positiv quotierten.

Die positive Entwicklung war u.a. auf den Hype um Technologie und Künstliche Intelligenz (KI) zurückzuführen. Der Technologie-Sektor (S&P 500 Information Tech) stieg insgesamt stark an, die „Magnificent 7“ standen dabei bei Anlegern im Fokus. Unternehmen wie Nvidia und Apple verzeichneten erhebliche Kursgewinne.

Der Finanzsektor (S&P 500 Financials) zeigte im Jahr 2024 ebenfalls eine deutlich positive Performance, die auf ein verbessertes Zinsumfeld für Banken und Finanzdienstleister sowie eine moderate Inflation beruhte.

Für die europäischen Aktienmärkten war 2024 ebenfalls ein gutes Jahr trotz anfänglicher Rezessionssorgen. Der DAX verzeichnete eine Rendite von 18,3%, während der MSCI Europe und MSCI EMU jeweils +8,5% und +9,5% erzielten. Einzelne europäische Märkte entwickelten sich deutlich unterschiedlich. Auch asiatische Aktienmärkte konnten durch den Entschluss Chinas für geldpolitische Unterstützungsmaßnahmen nach einem moderaten 2023 eine hohe Performance generieren.

Der Rentenmarkt war geprägt von kurzfristigen Unsicherheiten bzgl. der Inflationsentwicklung im ersten Halbjahr (insbesondere in den USA) sowie potentieller und tatsächlicher Zinssenkungen der globalen Notenbanken (mit Ausnahme der Bank of Japan). Auf Grund des deutlich höheren Wachstumspotentials in den USA stiegen die Zinsen in den USA gerade in Richtung Jahresende wieder an. Die Spread-Märkte erfuhren eine weitere Einengung der Risiko-Aufschläge und erreichten teilweise die Tiefpunkte aus dem Jahr 2007. Dementsprechend könnten auch risikoreichere Märkte wie High Yield eine deutlich positive Performance in 2024 generieren.

Gold zeigte im Jahr 2024 eine außergewöhnliche Performance und erreichte das beste Ergebnis seit 14 Jahren. Erhöhte geopolitische Spannungen und Marktvolatilität führten dazu, dass Investoren Gold als sicheren Hafen bevorzugten. Auch die Nachfrage der Zentralbanken nach Gold erreichte ein Rekordniveau. Länder wie die BRICS- und GCC-Gruppen bauten ihre Goldreserven zur Reduzierung der geopolitischen Risiken stark auf.

2.1.3 Nachhaltigkeitsregulierung

Bei der Mobilisierung von Kapitalflüssen für die Erreichung der umfassenden Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Ziele des Pariser Klimaabkommens kommt dem Kapitalmarkt nach Auffassung der LAIQON AG aufgrund seiner Allokations- und Multiplikatorfunktion eine bedeutende Rolle zu. Hierfür wurden maßgeblich auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen zu „Sustainable Finance“ ergriffen, unter anderem, um Transparenz zu stärken und Mindestkriterien zu etablieren. In 2024 wurde an einigen Stellen der geltenden Nachhaltigkeitsregulierung zunehmend Klarheit geschaffen, an weiteren Stellen ergaben sich neue Anknüpfungspunkte.

Im Mai dieses Jahres veröffentliche die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die endgültigen Leitlinien für Fondsnamen mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen. Die Leitlinien setzen sich mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen ein Fonds im Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann. Damit gibt es auf diesem Feld zum ersten Mal europaweit einheitliche Vorgaben. Die Leitlinien traten am 21. November 2024 in Kraft. Bestehende Fonds erhalten eine sechsmonatige Schonfrist, was bedeutet, dass sie die Anforderungen der jeweiligen Namenskategorie bis zum 21. Mai 2025 erfüllen müssen.

Für Finanzmarktteilnehmer ist nach Einschätzung der LAIQON AG nach wie vor die Offenlegungsverordnung (SFDR: Sustainable Finance Disclosure Regulation; EU-Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ein wichtiger Fortschritt in Bezug auf ESG-Transparenz. Denn sie bietet Anlegern eine erste Orientierung hinsichtlich der Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten. Im Juni 2024 gaben die europäischen Aufsichtsbehörden eine Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bekannt. Übergeordnetes Ziel der Überarbeitung ist es, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und klare Definitionen für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. Die im Markt entwickelten Prozesse zur Erhebung von PAI-Kennzahlen, der Kategorisierung nachhaltiger Finanzprodukte, die Einführung von Nachhaltigkeitspräferenzen sowie die Schaffung der notwendigen Offenlegungsdokumente dürften damit erneut wieder auf den Prüfstand kommen. Analog dazu wird voraussichtlich in 2025 das FNG-Siegel in ähnlichen Produktkategorien denken und vor der Vergabe seine Prüfprozesse entsprechend anwenden.

Im Juli 2024 veröffentlichte die ESMA eine Stellungnahme zum aktuellen Stand des EU- Rahmens für nachhaltige Finanzen, in der wichtige Empfehlungen zur Weiterentwicklung gegeben werden. Dazu zählt unter anderem die Stärkung der Position der EU-Taxonomie, indem Aspekte der „Transformation“ stärker in den Vordergrund gerückt werden sollen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die ESMA beispielsweise, dass die EU-Taxonomie schrittweise zur alleinigen Definition einer nachhaltigen Investition wird. Weiterhin enthält die Stellungnahme u.a. Empfehlungen wie die Transparenzanforderungen weiterentwickelt werden könnten und Vorschläge für ein Produktkategorisierungssystem, um den EU-Rahmen als Ganzes zu verbessern.

Ebenfalls im Juli 2024 trat die Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament im April 2024 in Kraft. Sie ist ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zu nachhaltigeren europäischen Lieferketten: Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Ebenfalls im Juli 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission dazu eine Liste häufig gestellter Fragen, die eine breite Palette von Themen im Zusammenhang mit der Richtlinie abdecken. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommissionen Einzelheiten zum sogenannten „Omnibus Paket“, welches eine Vereinfachung der Berichtspflichten rund um „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie und „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) zum Ziel hat. Dabei soll unter anderem die Berichtspflicht für die sogenannte Welle 2 der CSRD aufgeschoben werden. Der Anwendungsbereich soll schrittweise ausgebaut werden Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen, und die Anforderungen werden ab 2027 für die ersten Unternehmen gelten, die in den Geltungsbereich fallen. Der Anwendungsbereich soll schrittweise ausgebaut werden.

Nach wie vor werden Finanzmarktteilnehmer für die Wertpapierauswahl zunehmend relevante Daten von Unternehmen benötigen. Die in das European ESG Template (EET) gemeldeten Daten zur Anlagestrategie oder Wertpapierauswahlprozess von Finanzprodukten werden nach Auffassung der LAIQON AG von zentraler Bedeutung sein. Die Anpassungen der CSRD sollte zunehmend die Nutzung von Daten nach der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/852) ermöglichen. Zu weiteren Plänen zählt auch eine sogenannte ESG-/Nachhaltigkeits-Skala für Finanzprodukte. Dazu sollen die Wirtschaftstätigkeiten nunmehr in einem Ampelsystem kategorisiert werden, das neben umweltschädlichen (rot) und umweltschonenden Aktivitäten (grün) eine zusätzlich transformierende Kategorie (gelb) enthält.

Durch das System der Skala erhoffen sich die EU-Berater, dass die Transitionsprozesse von Unternehmen besser aufgezeigt und gezielt gefördert werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es jedoch möglich, dass die Nachhaltigkeits-Skala durch die Anpassungen der Offenlegungsverordnung, welche unter anderem eine Einführung von Produktkategorien wie zum Beispiel „Transition“ vorsieht, nicht mehr erforderlich sein könnte.

Die LAIQON AG prüft derzeit die Implikationen des Omnibus Paketes für den Investmentprozess der relevanten Gesellschaften und auch für die zukünftigen eigenen Offenlegungspflichten

2.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

2.2.1 Wesentliche Ereignisse 2024

Barkapitalerhöhung erfolgreich platziert

Die LAIQON AG schloss ihre am 4. Mai 2024 als Insiderinformation veröffentlichte Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 928.000 neuen Aktien im Mai 2024 erfolgreich ab. Die neuen Aktien wurden trotz des schwierigen Marktumfeldes zu einem Ausgabepreis von 6,25 EUR platziert. Sie sind bereits ab dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt.

Die Barkapitalerhöhung wurde sowohl von langfristig orientierten Altaktionären als auch von neuen Investoren sowie Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates gezeichnet. Die Emission führte zu einem Brutto-Mittelzufluss von 5,8 Mio. EUR für die LAIQON AG.

Vertiefung der Partnerschaft zwischen der LAIQON AG und der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim

Am 30. Juni 2024 kommunizierte die LAIQON AG durch eine Insiderinformation die Vertiefung der Partnerschaft zwischen der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim („mVBRB“) und der BV Bayerische Vermögen GmbH („BV GmbH“) durch Unterzeichnung eines entsprechenden Letters of Intent. In der BV GmbH bündelt der LAIQON-Konzern seine gesamten Aktivitäten im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management.

Dabei beteiligte sich die mVBRB in einem ersten Schritt direkt mit 9,9 % an der BV GmbH. Der Vollzug des Erwerbs der weiteren 15,1 % auf 25 % erfordert zuvor den Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens durch die BaFin.

Am 10. September 2024 erfolgte in diesem Zuge zudem der Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Übertragung der 25%-igen Beteiligung der BV GmbH an der meine Bayerische Vermögen GmbH auf die LAIQON AG. An der meine Bayerische Vermögen GmbH ist die mVBRB mit 75 % beteiligt.

Durch die Übernahme der Minderheitsbeteiligung an der BV GmbH durch die mVBRB wird die strategische Partnerschaft mit der LAIQON AG weiter intensiviert.

Ziel beider Partner ist es, weiteres überproportionales Markt- und Kundenwachstum im wachsenden Wealth Management-Markt zu erzielen.

Hauptversammlung 2024

Die ordentliche Hauptversammlung der LAIQON AG zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2023 fand am 29. August 2024 in Hamburg statt. Mit einer Präsenz von rund 47 Prozent des Grundkapitals wurden alle Beschlüsse zu den 10 beschlussfähigen Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten von bis zu 99,98 Prozent gefasst. Unter Tagesordnungspunkt 7 wurde Herr Oliver Heine als Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, wiedergewählt. Zudem wurde ebenfalls unter Tagungsordnungspunkt 7 Herr Michael Schmidt als neues, weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, gewählt.

Joachim Herz Stiftung investiert in LAIQON AG als neuer Ankerinvestor

Am 22. November 2024 kommunizierte die LAIQON AG durch eine Insiderinformation die Beteiligung der Joachim Herz Stiftung, Hamburg, als strategischer Investor an der LAIQON AG im Rahmen einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024.

Das Engagement der Joachim Herz Stiftung zielt auf eine langfristige Investition in die Unternehmensentwicklung, das Wachstum und die kommunizierte Unternehmensstrategie der LAIQON AG.

Die Joachim Herz Stiftung übernahm über eines ihrer Investitionsvehikel im Rahmen der Privatplatzierung 2.100.000 neue Aktien der LAIQON AG zum Platzierungspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die LAIQON AG aus der Barkapitalerhöhung belief sich auf 12,6 Mio. EUR.

2.2.2 Darstellung der Geschäftssegmente

Die folgende Darstellung beschreibt die Tätigkeiten innerhalb der im Vorjahr neugestalteten Segmentstruktur des LAIQON-Konzerns. Die Tätigkeiten werden von den Tochtergesellschaften der LAIQON AG durchgeführt. Die LAIQON AG profitiert von Beteiligungserträgen der Tochterunternehmen und schafft Synergien durch die Koordination der Aktivitäten als Konzernmutter.

Im Segment Asset Management erfolgt eine Positionierung als Spezialanbieter von Aktien-, Renten- und Mischfonds mit einem klaren Fokus auf aktiven Alpha-Strategien.

Die kollektive Finanzportfolioverwaltung im Geschäftssegment LAIQON Asset Management erbringen die SPSW Capital GmbH, Hamburg, und die MFI Asset Management GmbH, München. Beides sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einer Erlaubnis nach § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Satzungsgemäßer Gegenstand der SPSW Capital GmbH sind die Anlageberatung, die Anlagevermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 des WpIG. Kapitalverwaltungsgesellschaft der von der SPSW Capital GmbH verwalteten Sondervermögen ist die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main.

Über die MFI Asset Management GmbH, München, erfolgt die klassische Verwaltung institutioneller Gelder vorwiegend in Form von hochgradig individualisierten Spezialmandaten. Die Spezialität der Investmentboutique ist die Fokussierung auf sogenannte asymmetrische Anlagestrategien. Dabei wird ein risikooptimierter Rentenansatz, eine taktische Asset Allokation, eine quantitative Asset Allokation und ein modular kombinierter Ansatz angeboten. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann hier über etablierte ESG-Datenanbieter beispielsweise über Ausschlüsse je nach Kundenpräferenz erfolgen. Im Hinblick auf die Spezialmandate der MFI Asset Management GmbH sind weitere Kapitalverwaltungsgesellschaften eingebunden.

Im Segment Wealth Management erfolgt eine ganzheitliche und persönliche Vermögensverwaltung für vermögende und institutionelle Kunden sowie für Stiftungen und Family Offices.

Der Vermögensverwalter BV Bayerische Vermögen GmbH, München, erbringt individuelle Finanzportfolioverwaltung und besitzt die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG. Im Geschäftsjahr wurden die Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg, auf die BV Bayerische Vermögen GmbH, München, verschmolzen. Über die m+c Asset Allocation GmbH, München, erfolgt zudem eine unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für Kapitalanlagen institutioneller Anleger. Durch eine voll umfassende persönliche Betreuung bzw. Beratung werden über die BV Bayerische Vermögen GmbH ganzheitliche, übergreifende Vermögenskonzepte entwickelt und umgesetzt. Dabei werden sowohl standardisierte defensive, ausgewogene und dynamische als auch vollständig individuelle Strategien für Mandanten angeboten. Über die m+c Asset Allocation GmbH, München, werden zudem institutionellen Anlegern, Family Offices, Banken und Asset Managern maßgeschneiderte Beratungskonzepte zur Steuerung ihrer Kapitalanlagen angeboten. Als spezialisierte Allokationsberatung liegt die Kern-Kompetenz in der strategischen wie taktischen Asset Allokation sowie einer marktphasenabhängigen individuellen Managerauswahl und einem zielgerichteten Monitoring.

Im Segment Digital Wealth werden über das WealthTech LAIC und das FinTech growney GmbH digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden angeboten. Daneben umfasst das Geschäftssegment auch Aktivitäten hinsichtlich der Tokenisierung von Assets über die LAIQON Token GmbH, Hamburg.

Das WealthTech LAIC ist als Teilkonzern des LAIQON-Konzerns organisiert. Der LAIC- Teilkonzern setzt sich zusammen aus der LAIC Capital GmbH, Hamburg, als Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften, der LAIC Intelligence GmbH, Hamburg, der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, und der V:KI GmbH, Hamburg. Als Vermögensverwalter erbringt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die Finanzportfolioverwaltung und verfügt über die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG. Sie ist zudem Mitglied im VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

2.3 Zielerreichung und Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

In einem volatilen Kapitalmarktumfeld mit geopolitischer Ungewissheit und Rezessionsrisiken setzte die LAIQON AG ihre Strategie 2023/25 2.0 weiter um. Hervorzuheben ist insbesondere der weitere Ausbau der Konzernstruktur zur Bündelung und Skalierung der Geschäftsaktivitäten der durch die LAIQON AG gehaltenen Beteiligungsunternehmen.

Joachim Herz Stiftung als neuer Ankerinvestor

Ein wesentlicher Meilenstein im Geschäftsjahr 2024 war die Beteiligung der Hamburger Joachim Herz Stiftung als strategischer Investor im Rahmen einer Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht. Die renommierte Stiftung ist nach Durchführung der Barkapitalerhöhung mit 9,93 % am Grundkapital der LAIQON AG beteiligt und damit neuer Ankerinvestor der Gesellschaft.

Damit setzt die LAIQON AG das auf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 formulierte Ziel um, einen langfristigen strategischen Investor und Partner zu gewinnen, Dieser soll allerdings nicht nur die Wachstumsstrategie des Konzerns unterstützen, sondern auch dessen Verständnis von modernem und innovativem Asset- und Wealth-Management teilen.

Das Engagement der Joachim Herz Stiftung zielt auf eine langfristige Investition in die Unternehmensentwicklung, das Wachstum und die kommunizierte Unternehmensstrategie der Gesellschaft. Zentrales Ziel der Partnerschaft ist die Entwicklung von Innovationen. Im Fokus stehen dabei die drei Megatrends Digitalisierung 4.0, Kl-Nutzerzentrierung und Nachhaltigkeit der Finanzbranche als Basis für den USP des LAIQON Konzerns.

Implementierung von Vertriebskanälen und Start neuer Partnerschaften

Der LAIQON-Konzern kann seinen Vertriebspartnern ein vielfältiges Produktportfolio anbieten. Dies trägt zu einer hohen künftigen Skalierung des Geschäftsmodells des LAIQON-Konzerns bei.

In 2024 konnten weitere Vertriebspartnerschaften, insbesondere mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe gestartet werden. Ein weiterer entscheidender Meilenstein im Geschäftsjahr 2024 und für die weitere Umsetzung der Strategie „GROWTH 25“ war der Start der Kooperation zur Nutzung der LAIC-KI mit der Union Investment mit dem Kooperationsprodukt „WertAnlage“, eine neuartige fondsbasierte individuelle Vermögensverwaltung („iFVV-Produkt“) für gehobene Betreuungskunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Union Investment hat sehr schnell erkannt, welche Vorteile der Einsatz von Kl in der Vermögensverwaltung bietet. Entlang ihrer Vorgaben wurde das Kooperationsprodukt „WertAnlage“ mit der LAIC Vermögensverwaltung GmbH entwickelt. Kunden und Berater der Genossenschaftlichen FinanzGruppe können sich mit der „WertAnlage“ aus einer Vielzahl möglicher Gestaltungsoptionen ein Portfolio zusammenstellen, das zu den jeweiligen persönlichen Präferenzen der Anleger passt. Die „WertAnlage“ nutzt dabei zum einen die technischen Möglichkeiten der LAIQON DAP 4.0 in Form von digitalen Abschlusstrecken und zum anderen die KI des LAIC ADVISORs® als ausgelagerte Finanzportfolioverwaltung sowie für die Unterstützung des Berichtswesens.

Ein weiterer Meilenstein war der Ausbau der neuen, innovativen Vermögensverwaltung meine Bayerische Vermögen GmbH, deren Marktstart bereits im Dezember 2023 erfolgte. Das Joint Venture mit der mVBRB Rosenheim, die meine Volksbank Raiffeisenbank eG, ist deren neue Wealth Management Unit. Für sie bietet die meine Bayerische Vermögen mit einem eigenen Stamm erfahrener Vermögensberater eine komplette individuelle Vermögensverwaltung sowie ein Kl-Vermögensmanagement für gehobene und vermögende Privatkunden an. Dabei arbeitet das Joint Venture vollständig auf der aufgebauten Plattform des LAIQON-Konzerns.

Ergebnisentwicklung

Die LAIQON AG konnte im Geschäftsjahr sowohl die Umsätze aus Konzerndienstleistungen, die Erträge aus der teilweisen Veräußerungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie die Erträge aus Gewinnabführung steigern. Gestiegene Personalkosten, unterdurchschnittliche Performance Fees und einmalige Wertminderungen führten im Ergebnis jedoch zu einem Jahresfehlbetrag von 7,0 Mio. EUR (VJ.: 5,7 Mio. EUR).

3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage der LAIQON AG

Im Vergleich zum Vorjahr erzielte die LAIQON AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,0 Mio. EUR (Vj.: 5,7 Mio. EUR).

Der Anstieg des Personalaufwands von 4.889 TEUR auf 5.694 TEUR ist im Wesentlichen durch Gehälter aus Abfindungen und erfolgsabhängigen Vergütungen bedingt.

Die Umsatzerlöse haben sich von 1.525 TEUR um 485 TEUR auf 2.010 TEUR erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen Vergütungen für Konzerndienstleistungen.

Im Geschäftsjahr sind einmalige außerordentliche Abschreibungen auf Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 920 TEUR sowie auf Finanzanlagen in Höhe von 450 TEUR, aufgrund der Abkehr vom ursprünglich geplanten Ausbaus des Versicherungsvertriebs, angefallen.

Im Geschäftsjahr sind die sonstigen betrieblichen Erträge auf 4.612 TEUR gestiegen. Darin sind insbesondere Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an der LAIC Capital GmbH sowie der BV Bayerische Vermögen GmbH enthalten. Im Vorjahr waren insbesondere Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 2.331 TEUR insbesondere auf Darlehensforderungen enthalten, die im Vorjahr getilgt oder endgültig abgeschrieben wurden.

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist im Berichtsjahr mit 41 Mitarbeitenden (Vj.: 39) in etwa auf Vorjahresniveau. Im Rahmen des aktienbasierten Vergütungsplans wurden im Berichtsjahr an ausgewählte Mitarbeiter Aktienoptionen gewährt. Hieraus resultiert ein Ertrag aus dem Verfall von Optionen in Höhe von 147 TEUR (Vj.: 185 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 12.676 TEUR auf 9.654 TEUR gefallen und setzten sich im Wesentlichen aus den IT-Kosten in Höhe von 337 TEUR (Vj.: 540 TEUR), den Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten von 2.384 TEUR (Vj .: 2.365 TEUR), den Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 1.846 TEUR (Vj.: 2.991 TEUR), Kosten für Versicherungen in Höhe von 284 TEUR (Vj.: 301 TEUR) sowie Lizenzkosten für Fachsysteme und Daten in Höhe von 1.500 TEUR (Vj. 1.103 TEUR zusammen.

Die Ergebnisse aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von insgesamt 7.266 TEUR (Vj.: 6.254 TEUR), ohne Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen an nicht beherrschende Anteile, setzen sich wie folgt zusammen:

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SPSW Capital GmbH 4.837 TEUR (Vj.: 4.123 TEUR)
53.10. Real Assets Treuhand GmbH 560 TEUR (Vj.: 1.020 TEUR)
53.10. Real Estate Management GmbH 67 TEUR (Vj.: 278 TEUR)
LAIQON Token GmbH -36 TEUR (Vj.: 270 TEUR)
MFI Asset Management GmbH 722 TEUR (Vj.: 371 TEUR)
BV Bayerische Vermögen GmbH 596 TEUR (Vj.: -598 TEUR)
m+c Asset Allokation GmbH 520 TEUR (Vj.: 517 TEUR)
Lange Assets & Consulting GmbH / (Vj.: 273 TEUR)

Die Lange Assets & Consulting GmbH wurde im Geschäftsjahr 2024 auf die BV Bayerische Vermögen GmbH verschmolzen. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Der Ergebnisabführungsvertrag der Bayerischen Vermögen GmbH endete im Rahmen der Veräußerung von 9,9% der Anteile.

Die LAIQON AG bildet mit den zuvor genannten Tochtergesellschaften eine ertragsteuerliche Organschaft.

Die Zinserträge in Höhe von 122 TEUR (Vj.: 162 TEUR) sind gegenüber dem Vorjahr leicht gefallen.

Die Zinsaufwendungen von 3.588 TEUR (Vj.: 3.137 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 2.340 TEUR (Vj.: 1.675 TEUR) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Kaufpreisverbindlichkeiten.

Zum Bilanzstichtag bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 71,5 Mio. EUR (31.12.2023: 56,3 Mio. EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 70,2 Mio. EUR (31.12.2023: 64,1 Mio. EUR) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, da insgesamt von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wurde.

Vermögens- und Finanzlage der LAIQON AG

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 ist von 120.734 TEUR auf 123.574 TEUR gestiegen. Auf der Aktivseite haben sich im Wesentlichen die liquiden Mittel (+7.235 TEUR) erhöht. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital (+14.261 TEUR) insbesondere aufgrund der durchgeführten Kapitalmaßnahmen gestiegen. Die Verbindlichkeiten (-10.982 TEUR) sind im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch die Tilgungen von Kaufpreisverbindlichkeiten und die Wandlung bzw. Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen 2020/24 zurückgegangen. Die Rückstellungen (-433 TEUR) sind im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch die Auflösung von Steuerrückstellungen zurückgegangen.

Die Finanzanlagen haben sich insgesamt von 104.270 TEUR auf 102.563 TEUR leicht reduziert. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an der LAIC Capital GmbH sowie an der BV Bayerische Vermögen GmbH veräußert sowie Anteile an der QC Partners GmbH erworben.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von linearen Abschreibungen in Höhe von 526 TEUR und Zugängen in Höhe von 308 TEUR leicht rückläufig. Die Entwicklung der Sachanlagen ist bedingt durch lineare Abschreibungen in Höhe von 463 TEUR.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich von 1.624 TEUR auf 1.445 TEUR reduziert. Die Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus personalbezogenen Rückstellungen für Vorstand und Mitarbeiter (1.029 TEUR; Vj.: 585 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (203 TEUR; Vj.: 508 TEUR) sowie für Kosten für Erstellung und Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse (213 TEUR; Vj .: 380 TEUR). Die Steuerrückstellungen sind um 253 TEUR auf 24 TEUR zurückgegangen.

Die Verbindlichkeiten sind von 47.989 TEUR auf 37.007 TEUR gesunken. Die Anleihen enthalten die von der LAIQON AG im Geschäftsjahr 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen 2023/27 und 2023/28 in Höhe von 5.000 TEUR bzw. 20.000 TEUR.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbedingt um 41 TEUR auf 295 TEUR im Vergleich zum Vorjahresende erhöht. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vorjahresvergleich insbesondere durch die Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten um insgesamt 7.241 TEUR reduziert. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf die Verbindlichkeit aus der Akquisition der SPSW Capital GmbH in Höhe von 748 TEUR sowie die Verbindlichkeit aus zukünftig zu zahlenden Kaufpreisraten für die Anteile an Lange Assets & Consulting GmbH in Höhe von 1.212 TEUR. Außerdem sind Verbindlichkeiten aus zukünftig zu zahlenden Kaufpreisraten für die Anteile an der BV Holding AG in Höhe von 1.263 TEUR enthalten.

Im Geschäftsjahr haben sich im Wesentlichen folgende Geschäftsvorfälle auf die liquiden Mittel ausgewirkt:

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Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2023 1.655 TEUR
Einzahlungen aus Barkapitalerhöhungen +18.400 TEUR
Tilgungen Kaufpreisverbindlichkeiten -7.178 TEUR
Tilgungen Wandelschuldverschreibung 20/24 -1.050 TEUR
Zinszahlungen für Wandelschuldverschreibungen -1.725 TEUR
Sonstige Veränderungen -1.213 TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2024 8.889 TEUR

Das Eigenkapital ist von 70.838 TEUR auf 85.099 TEUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote ist von 58,7 % im Vorjahr auf 68,9 % im Berichtsjahr gestiegen.

4 Mitarbeiterbericht

Den Mitarbeitenden der LAIQON AG kommt ein sehr hoher Stellenwert zu. Diese sind der Kern des Unternehmens und ihr wichtigstes Gut. Die fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit, Loyalität und die positive Einstellung der Beschäftigten sind wichtige Faktoren für den Geschäftserfolg und das Erreichen der Ziele des Unternehmens im Rahmen der Strategie 2023/25 2.0.

Die LAIQON AG ermöglicht jungen und engagierten Menschen u. a. durch das Angebot von Praktika oder durch Anstellungen als Werkstudentinnen und Werkstudenten den Einstieg in das Berufsleben. Häufig erwachsen hieraus erste Festanstellungen nach dem erfolgreich absolvierten Studium. Die Werkstudentinnen und Werkstudenten, Praktikantinnen und Praktikanten, haben den Vorteil, dass sie mit der LAIQON AG unserer Ansicht nach einen verlässlichen Arbeitgeber und Partner für den Berufseinstieg an der Seite haben, der mit vielen Vorteilen und Benefits einen lukrativen ersten Arbeitsplatz bietet. Für beide Seiten besteht der Vorteil, dass das Unternehmen und neue Mitarbeitende sich bereits kennen, die internen Strukturen, Arbeitsabläufe und Netzwerke des Unternehmens bekannt sind und so der Start in den ersten Job viel schneller und erfolgreicher erfolgt.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Stabsabteilung People & Culture im Geschäftsjahr war abermals die Gewinnung von weiterem qualifizierten Fachpersonal. Die LAIQON AG agiert in einem starken nationalen und internationalen Wettbewerb. Umso mehr ist das Unternehmen auf qualifizierte, kompetente und engagierte Beschäftigte angewiesen - dies ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft.

Darüber hinaus achtet die LAIQON AG insbesondere auf eine partnerschaftliche Personalpolitik, die die individuellen Interessen der Beschäftigten mit einbezieht. Dazu zählen neben einer attraktiven Vergütung u. a. flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil vom Wohnort zu arbeiten. Durch die Regelungen zum mobilen Arbeiten trägt der Arbeitgeber dazu bei, dass die Beschäftigten weniger Emissionen auf dem Weg zur Arbeit freisetzen, ein sozialverträgliches Zeitmanagement (Work-Life-Balance) geschaffen wird und damit die Arbeitgeberattraktivität weiter gesteigert wird.

Die Mitarbeitenden der LAIQON AG werden mit fixen und variablen Gehaltsbestandteilen vergütet. Die variablen Vergütungen orientieren sich dabei sowohl an Unternehmenszielen als auch an individuell vereinbarten Zielen. Bestimmten Mitarbeitenden der LAIQON AG wird zusätzlich die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm gewährt.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben fixen Gehaltsbestandteilen eine variable Vergütung, die auf der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und der Entwicklung der LAIQON AG basiert. Die variable Vergütung ist durch eine Maximalbetragsregelung begrenzt. Zudem wird einem der Vorstandsmitglieder die Teilnahme an einem Phantom Stock Plan gewährt.

Im Jahr 2024 war weiterhin die Integration der in den Vorjahren erworbenen Tochtergesellschaften im Hinblick auf eine gemeinsame digitale, automatisierte und zeitgemäße Personalarbeit und Angleichung der Benefits ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt. Dazu gehörte unter anderem die Einführung einer einheitlichen Personalsoftware für alle Tochtergesellschaften. Hierzu zählten auch die Weiterführung und Angleichung der Benefits für die unterschiedlichen Gesellschaften wie zum Beispiel das weiter vergünstigte Deutschlandticket, ein Essensgeldzuschuss, die Implementierung eines Mitarbeitervorteilsportals und Regelungen zum mobilen Arbeiten. Gleichzeitig ging und geht es um das kulturelle Zusammenwachsen der Tochterunternehmen. Dies erfolgt unter anderem durch regelmäßige Meetings auf der Führungskräfteebene, gesellschaftsübergreifend in fachlichen Projektgruppen und eine möglichst eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen Stabs- und Fachabteilungen und nicht zuletzt durch ein alle zwei Jahre stattfindendes Sommerfest, an denen alle Mitarbeitenden des Konzerns teilnehmen. Ziel ist es, Mitarbeitende der unterschiedlichen Tochterunternehmen fortlaufend in einen gemeinsamen Arbeitsaustausch und damit ein persönliches Kennenlernen und Wertschätzen zu bringen und dies zu fördern.

Im Stabsbereich People & Culture wird neben der Gewinnung neuer Mitarbeitender und daraus resultierendem Auf- und Ausbau eines Employer Brandings das Thema Nachhaltigkeit im Personalbereich ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein, um neben der Marke LAIQON parallel die Arbeitsgebermarke LAIQON weiter aufzubauen, weiter zu etablieren und in den Arbeitsmarkt zu tragen. Flankiert wird dies unternehmensintern durch fortlaufende Personalentwicklungsmaßnahmen zur weiteren persönlichen und fachlichen Qualifikation der Mitarbeitenden. Hierzu gehören neben spezifischen Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen selbstverständlich Weiterbildungsmaßnahmen für individuelle, fachliche und persönlichkeitsfördernde Personalentwicklungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden.

5 Risikobericht

Die nachfolgende Darstellung des Risikoberichts berücksichtigt stichtagsbezogen auf den 31. Dezember 2024 die bestehenden Risiken der LAIQON AG.

5.1 Risikomanagementsystem

Die LAIQON AG verfügt über ein Risikomanagementsystem, um bereits frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Ziel ist es dabei, mithilfe softwaregestützter Systeme und transparenter Prozesse Risiken zeitnah zu identifizieren und einzuschätzen, um auf dieser Basis entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorstand gibt im Rahmen einer Richtlinie für das Risikomanagement die Grundlage für die Risikosteuerung durch das zentrale Risikomanagementvor. Das Risikomanagement stellt sicher, dass die operativen Fachabteilungen initiativ und zeitnah Risiken identifizieren, diese sowohl quantitativ als auch qualitativ bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. - kompensation entwickeln.

Anhand einer systematischen Risikoinventur werden die Risiken von den jeweiligen Verantwortlichen überarbeitet und erneut eingeschätzt. Zudem besteht eine interne Ad-hoc- Meldepflicht hinsichtlich neuer von den Verantwortlichen identifizierter Risiken. Jedes erfasste Risiko wird dazu einer Risikogruppe zugeordnet. Bei der Meldung und Neueinschätzung der Risiken müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Vorgaben der von der Gesellschaft erstellten Richtlinie angegeben werden. Sowohl die Bewertung als auch die Neueinschätzung der Risiken erfolgen halbjährlich sowie nach Bedarf.

Das Ergebnis der systematischen Risikoinventur wird dem Vorstand zeitnah durch eine Auswertung aller aktuellen Risiken in grafischer, tabellarischer und schriftlicher Form halbjährlich zur Verfügung gestellt und halbjährlich an den Aufsichtsratsvorsitzenden berichtet. Der Risikomanagementprozess ermöglicht somit einen strukturierten Überblick über die bestehende Risikosituation, die Verbesserung der Unternehmenssteuerung, Transparenz und Dokumentation der Risikobewältigung sowie die Steigerung des Risikobewusstseins und dient letztendlich als Basis für die Risikoberichterstattung an interne und externe Adressaten.

Die nachfolgende Bewertung der Risiken erfolgt in den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe (Liquiditätswirkung). Dabei erfolgt die Bewertung der Dimensionen in jeweils vier Kategorien.

Eintrittswahrscheinlichkeit:

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gering +
mittel ++
hoch +++
sehr hoch ++++

Schadenshöhe (Liquiditätswirkung):

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niedrig -
moderat --
wesentlich ---
gravierend ----

5.2 Umfeld- und Branchenrisiken

5.2.1 Nachteilige Entwicklung auf den Kapitalmärkten

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe ----

Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens ist in erheblichem Umfang von Faktoren abhängig, auf die die LAIQON AG keinen Einfluss hat. Dies können z. B.

nachteilige Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten, erhöhte Volatilität dieser Märkte, aber auch Entwicklungen im politischen, gesellschaftlichen oder gesamtwirtschaftlichen Umfeld sein, inklusive ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels (Gefahr von „stranded assets“).

Überdies sind Dauer und Intensität der Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar. Darüber hinaus könnten in der Folge, die von LAIQON angebotenen Produkte für Kunden in ihrer Attraktivität abnehmen und die Investitionsbereitschaft der Kunden könnte sinken. Die budgetierten Erlöse, insbesondere die geplanten Managementgebühren und Performance-Fees, könnten hierdurch signifikant hinter die Planungen zurückfallen.

5.2.2 Wettbewerbsrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe --

LAIQON ist mit Umsetzung der Unternehmensstrategie in neue Märkte eingetreten und neuen Wettbewerbssituationen ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass starker Wettbewerb vor allem auch durch sehr große Marktteilnehmer in diesen Märkten LAIQON den Eintritt und die Erlangung von Marktanteilen erschwert. Dies betrifft insbesondere das Geschäftssegment Digital Wealth, da in diesem Markt derzeit viele Marktteilnehmer an digitalen Angeboten arbeiten. Die Vermögensverwaltungsbranche ist sehr wettbewerbsintensiv mit moderaten Eintrittsbarrieren. Zunehmender Wettbewerb kann ferner dazu führen, dass bereits erlangte Marktanteile wieder verloren gehen. Zudem können sich eine schlechte Performance oder das Versagen von Wettbewerbsprodukten negativ auf die von LAIQON angebotenen Produkte auswirken.

5.2.3 Reputationsverlust

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe ---

Der Erfolg des Unternehmens ist in erheblichem Umfang unter anderem mit der Verwendung der Marken „LAIQON AG“ und „LAIC“ verknüpft. Interne sowie externe Ereignisse wie z. B. schwache Produktperformance der eigenen Produkte, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch Mitarbeiter oder Organe, mangelnde Berücksichtigung von ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), negative Veröffentlichungen in den digitalen Medien und den Printmedien sowie Branchenskandale können zu einem fallenden Ansehen der Marken der LAIQON AG oder ihrer Tochterunternehmen und damit zu einem Reputationsverlust führen, die bislang nicht geplante Aufwendungen in der Marktbearbeitung erforderlich machen könnten.

5.3 Operative und unternehmensstrategische Risiken

5.3.1 Risiken aus Unternehmensübernahmen

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe ---

Aus den durchgeführten Akquisitionen der SPSW Capital GmbH, der Lange Assets & Consulting GmbH, der BV-Gruppe und der growney GmbH ergeben sich die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.

Es besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus den Beteiligungsgesellschaften abfließen und die Forderungen aus Ergebnisabführung der LAIQON AG nicht oder nicht vollständig erfüllt werden.

Es besteht das Risiko, dass die bestehenden Erlaubnisse der Gesellschaften aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.

Die geplanten Wachstumsziele könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Ebene der LAIQON AG zu einer Verringerung der Erträge aus Gewinnabführungen führen. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die LAIQON AG hat sich im Rahmen des Einbringungsvertrags mit der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH verpflichtet, einen Mindestkaufpreis zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass der Unternehmenswert der Unternehmen unter den im Einbringungsvertrag vereinbarten Mindestpreis sinkt. In diesem Fall würde LAIQON Aufwendungen tätigen, denen kein gleichwertiger Unternehmenswert gegenüberstehen würde.

5.3.2 Risiken im Zusammenhang mit den LAIC-Gesellschaften

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe ---

Es besteht das Risiko, dass die bestehende Erlaubnis der LAIC Vermögensverwaltung GmbH oder die erteilten Erlaubnisse für die LAIC Capital GmbH eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.

Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der LAIC-Gesellschaften könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Ebene der LAIQON AG zu einer Verringerung der Erträge aus Beteiligungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus den LAIC- Gesellschaften abfließen, wodurch Forderungen der LAIQON AG nicht oder nicht vollständig erfüllt werden.

5.3.3 Produktrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit +++

Schadenshöhe ---

Der Erfolg der in den Geschäftsfeldern angebotenen Produkte am Markt ist wesentlich von den nachfolgenden Faktoren abhängig.

Die Wertentwicklung der von LAIQON angebotenen Fonds hängt im Wesentlichen von der Qualität des Fondsmanagements ab. Bei der Anlageentscheidung ziehen Anleger in der Regel unter anderem die Performance der einzelnen Fonds als ein Entscheidungskriterium heran. Eine gute Performance ist auch auf richtige Anlageentscheidungen des Fondsmanagements zurückzuführen. Es besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement Investitionsentscheidungen trifft, die sich im Nachhinein als nachteiliger weisen und insoweit die erwartete Fondsperformance und damit der angestrebte Erfolg nicht erzielt wird.

Zudem besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement im Rahmen der Anlageentscheidung bei der Auswertung von Research-Berichten, Statistiken, Ratings und anderen Marktinformationen zu Fehlinterpretationen hinsichtlich der darin enthaltenen Informationen kommen kann. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf die Performance der gemanagten Fonds auswirken.

Eine negative Fondsperformance würde die Vertriebstätigkeit erheblich erschweren und die geplanten Vertriebsziele könnten in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden mit der Folge, dass die Ergebnisse aus den Geschäftsfeldern deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die Entwicklung der Erträge der LAIQON AG hängt vom Wert der Fonds der LAIQON AG und der verwalteten Vermögensgegenstände ab. Wenn der Wert der Fonds sinken würde oder wenn keine oder nur geringe Wertsteigerungen der verwalteten Vermögensgegenstände erzielt werden könnte, würden die Jahresumsätze entsprechend sinken und sich dadurch negativ auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken. Ferner hängt der Wert der Fonds von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich makroökonomischer Trends, die sich auf die globalen Märkte im Allgemeinen auswirken und den Wert der verwalteten Vermögensgegenstände bzw. den Wert bestimmter Vermögenswerte der Fonds beeinträchtigen können. Zunehmend haben auch Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels (Gefahr von „stranded assets“), Einfluss auf die Bewertung von Vermögensgegenständen am Kapitalmarkt. Ferner könnte eine in Krisenzeiten stark reduzierte Handelsliquidität, insbesondere im Rentenmarkt, den Handlungsspielraum des Fondsmanagements deutlich einschränken (z.B. bei Bedienung von Anteilsrückgaben).

Die LAIQON AG steht in einem starken Wettbewerb und die Vermögensverwaltungsbranche ist sehr wettbewerbsintensiv mit moderaten Eintrittsbarrieren. Privatkunden haben zahlreiche Anlagemöglichkeiten, die mit zunehmender Verfügbarkeit von Online-Angeboten wachsen.

Der Ausfall oder die negative Performance von Produkten der Wettbewerber kann zu einem Vertrauensverlust der Kunden und damit auch zu einem Vertrauensverlust in die Vermögensverwaltungsprodukte führen.

Die Höhe der Performancegebühren ist schwer vorhersehbar und die Volatilität, insbesondere in Bezug auf Marktbedingungen, welche außerhalb der Kontrolle der LAIQON AG liegen, hat einen direkten Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens.

5.3.4 Vertriebsrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe ---

Der Vertriebserfolg wird wesentlich von den nachfolgend aufgeführten Faktoren beeinflusst.

Bei der Generierung der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen und damit bei der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der verwalteten Vermögensgegenstände ist die LAIQON AG auf Vertriebspartner und Vertriebsplattformen Dritter angewiesen. Bei der Umsetzung der Strategie 2023/25 ist das Unternehmen zudem auf die Fähigkeit angewiesen, neue Vertriebskanäle wie Sparkassen, Privatbanken, Versicherungen, Maklerpools, Vermögensverwalter und Family Offices zu erschließen. Es besteht das Risiko, dass die Erschließung neuer Vertriebskanäle hinter den Planungen zurückbleibt und sich damit die Umsetzung der Strategie 2023/25 verzögert.

Daneben besteht das Risiko, dass Vertriebspartner ausfallen, da negative Marktentwicklungen, zunehmende regulatorische Anforderungen bei Vertriebspartnern oder Störungen in der Servicequalität bei LAIQON dazu führen können, dass Vertriebspartner ihre Tätigkeit vollständig einstellen oder die Zusammenarbeit mit LAIQON nicht aufnehmen oder fortsetzen. Dies kann die Vertriebstätigkeit selbst und die geplanten Vertriebs- und Absatzziele erheblich beeinträchtigen.

Ferner besteht das Risiko, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die regulatorischen Anforderungen, für die Vertriebstätigkeiten weiter ansteigen. Dies kann die Ausübung der Vertriebstätigkeiten beeinträchtigen oder unmöglich machen. Geplante Vertriebsziele wären in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Zudem kann der Anstieg von gesetzlichen Anforderungen zu ungeplanten Aufwendungen, etwa für die Erlangung weiterer Genehmigungen oder Pflichtfortbildungen für Vertriebsmitarbeiter, führen.

Zunehmende gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Verwendung/Verarbeitung persönlicher Daten können zur Folge haben, dass Datenbestände von Kunden nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden dürfen. Dies kann die Ansprache von bestehenden und neuen Kunden erschweren und zu einem Vertriebshindernis werden.

5.3.5 Prospekthaftungsrisiko und Risiken aus der Mithaftung bei Beratungsfehlern

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe --

Zur Einwerbung von Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen hat die LAIQON AG Verkaufsprospekte erstellt, für die sie - im Falle des Schadens infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben - als Herausgeberin gegenüber den einzelnen Anlegern haftet. Die Verkaufsprospekte wurden gemäß den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“ (IDW S4), einem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., erstellt und entsprechend diesem Standard durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet (Prospektgutachten). Bei sämtlichen geprüften Prospekten hat der Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Prospektangaben einschließlich der Plausibilität der im Prospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken im Sinne des IDW S4 grundsätzlich bestätigt, jedoch in Einzelfällen Anmerkungen vorgenommen, die das Prüfungsergebnis nicht einschränken. Zusätzlich wurde für jede Kapitalanlage regelmäßig ein Steuergutachten im Hinblick auf die im Prospekt vorgenommenen steuerlichen Aussagen erstellt.

Bis zum 21. Juli 2013 mussten die Verkaufsprospekte zudem durch die BaFin gebilligt werden. Das Billigungsverfahren umfasste neben einer Vollständigkeitsprüfung auch die Prüfung des Inhalts auf Kohärenz und Verständlichkeit. Allerdings können auch eine Prospektbeurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer und die weiteren Maßnahmen keine absolute Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospektangaben sowie für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Kapitalanlage bieten.

Zum 31. Dezember 2024 sind insgesamt 85 (Vj.: 107) gerichtliche Verfahren, die ein Nominalkapital von rund 4,06 Mio. EUR (Vj.: rund 4,82 Mio. EUR) sowie 30 TUS-$ (Vj.: rund 50 TUS-$) betreffen, wegen behaupteter Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung rechtshängig, bei denen die LAIQON AG oder die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH Beklagte oder Streitverkündete sind.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus den genannten Klagen erfolgreich Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegen die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften geltend gemacht werden. Die LAIQON AG verfügt in diesen Fällen über entsprechende Versicherungen. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die LAIQON AG es für insgesamt überwiegend wahrscheinlich, dass sie auch weiterhin mit ihren Argumenten vor Gericht durchdringen und sich erfolgreich gegen die Klagen verteidigen kann.

Die LAIQON AG hat im Rahmen von Kapitalmaßnahmen Emissionsdokumente begeben. Es besteht das Risiko, dass im Fall von Fehlern in diesen Emissionsdokumenten die LAIQON AG, z. B. aus Prospekthaftung, in Anspruch genommen wird.

Soweit Dritte im Auftrag oder im Pflichtenkreis der LAIQON AG tätig werden, besteht das Risiko, dass die LAIQON AG für deren Handlungen verantwortlich gemacht wird. Externe Partner werden allerdings sorgfältig betreut, um haftungsrelevantes Handeln zu vermeiden und damit das Haftungspotenzial für die LAIQON AG zu reduzieren.

5.3.6 Rechtliche Risiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe --

Bei im Ausland gefällten Urteilen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sachverhalt anders und ggf. nachteiliger beurteilt wird, als dies vor deutschen Gerichten der Fall wäre. Ein ausländisches Urteil entfaltet ggf. aber dennoch Bindungswirkung vor deutschen Gerichten mit der Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr abänderbar ist. Soweit die LAIQON AG im Ausland tätig ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Rechtsordnungen nicht hinreichend beachtet werden. Ferner kann die Durchsetzung eigener oder die Abwehr fremder Ansprüche im Ausland schwieriger und mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Aus Fehlern bei Vertragsverhandlungen und im Falle von Vertragsverletzungen können sich Schadenersatzansprüche ergeben. Es bestehen Vertragsrisiken aus geschlossenen Verträgen, z. B. aus der Zusammenarbeit mit Banken, Vertriebspartnern, Beratern und anderen Geschäftspartnern. Vertragsverstöße können auch in der Nichteinhaltung vertraglicher Vorgaben oder der Missachtung von Form- und Fristvorschriften in Verträgen liegen. Vertragsverletzungen können die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und eine finanzielle Verpflichtung der LAIQON AG auslösen.

5.3.7 Risiko im Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und das Risiko von Gesetzesverstößen

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe ---

Der LAIQON AG unterliegt einer Vielzahl von Regulierungs- und Aufsichtsregimen, und die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften ist kostspielig, zeitaufwendig und komplex. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldbußen und/oder einem vorübergehenden oder dauerhaften Verbot bestimmter Tätigkeiten führen.

Aufgrund der Regelungstiefe und der permanenten Regelungserneuerungen/-ergänzungen besteht das Risiko, dass die aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht ausreichend transparent sind. Hieraus können Verstöße gegen Vorschriften und Anordnungen der nationalen Aufsichtsbehörden resultieren, die eine Haftung der LAIQON AG nach sich ziehen können (z. B. in Form von Bußgeldern).

Im Fall von Verstößen sehen die gesetzlichen Regelungen teils erhebliche Sanktionen, z. B. in Form von drastischen Bußgeldern, vor. Auch jenseits der aufsichtsrechtlichen Vorgaben kann es zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Geldwäschegesetz, Urheberrecht, Lizenzrecht, Datenschutzrecht) oder Verordnungen sowie zu Fehlern, fehlerhafter Auslegung (z. B. bei fiskalischen Bestimmungen) oder Fristversäumnissen kommen.

Aus aufsichtsrechtlichen Auflagen und Genehmigungserfordernissen kann sich zudem eine Erhöhung des Aufwands bei der LAIQON AG ergeben.

5.3.8 Steuerliche Risiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe --

Es besteht das Risiko, dass Beurteilungs- oder Beratungsfehler oder Fristversäumnisse im steuerlichen Bereich auftreten. Dies kann dazu führen, dass steuerliche Folgen eintreten, die für die LAIQON AG nachteilig sind, oder es bei Fristversäumnissen zu Zwangsgeldern oder Verspätungszuschlägen durch die Finanzverwaltung kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragsprüfungen in steuerlicher Hinsicht nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden, was ebenfalls zu nachteiligen steuerlichen Folgen für die LAIQON AG führen kann.

Zudem besteht hinsichtlich der LAIQON AG sowie einer Vielzahl an Beteiligungen das Risiko, dass es zu Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung, etwa aufgrund geänderter Sonderbetriebsergebnisse oder auch durch Betriebsprüfungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften, kommt. Dies könnte dazu führen, dass die LAIQON AG oder die Beteiligungsgesellschaft selbst Steuernachzahlungen leisten muss.

5.4 Organisations- und Personalmanagementrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit +++

Schadenshöhe ---

Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten und dem Fachwissen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie wichtiger Fach- und Führungskräfte ab, die über langjährige Branchenerfahrung verfügen, die es ihnen ermöglicht, eine entscheidende Rolle beim Wachstum und bei der Weiterentwicklung des Geschäfts der Gesellschaft zu übernehmen. Sollten eines oder mehrere der Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies das Wachstum und die Weiterentwicklung des Unternehmens deutlich beeinträchtigen.

Entsprechendes gilt für Geschäftsführungsmitglieder sowie qualifizierte Führungskräfte in Schlüsselpositionen. Für den wirtschaftlichen Erfolg der LAIQON AG ist es deshalb unerlässlich, dass qualifizierte Führungs- und Fachkräfte in ausreichender Zahl für die LAIQON AG tätig sind, um nachteilige Auswirkungen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung auszuschließen. Eine überdurchschnittliche Fluktuation von Mitarbeitern, insbesondere von Führungs- und Fachkräften in Schlüsselpositionen, könnte dazu führen, dass Positionen nicht adäquat neu oder nur mit Verzögerung besetzt werden können und damit personelle Kapazitätsengpässe nach sich ziehen. Entsprechendes gilt für die Besetzung neu geschaffener Positionen. Aufgrund falscher Personalentscheidungen können Fehl- und /oder Unterbesetzungen entstehen. Dies könnte Verzögerungen bei der Aufgabenerledigung zur Folge haben und den Eintritt von Fehlentscheidungen oder Managementfehlern begünstigen.

5.5 IT-Risiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe ---

LAIQON AG ist stark auf IT-Systeme angewiesen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen für Kunden und Mitarbeiter und der Führung von Finanzunterlagen. Die ständige Verfügbarkeit von IT-Systemen ist daher für die LAIQON AG Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung des Geschäfts. Auch steht das Unternehmen in der Pflicht, jederzeit die Sicherheit sensibler Daten, insbesondere von Kunden, zu gewährleisten.

Insbesondere die Bedrohungslage durch Cyberangriffe befindet sich auf einem nachhaltig hohen Niveau und gefährdet zunehmend eine erfolgreiche Digitalisierung. Dies unterstreichen unter anderem aktuelle Lageberichte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die die Bedrohungslage als angespannt bis kritisch einordnen. Die Anzahl neuer Schadprogramm-Varianten steigt permanent. Ransomware-Angriffe und DDoS-Attacken nehmen zu, Systemverfügbarkeit und Informationssicherheit sind zunehmend bedroht.

Zur Minimierung des Risikos von Systemausfällen hat die LAIQON AG zahlreiche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen die redundante Virtualisierung von Servern und moderne Back-up-Systeme inklusive externer Datensicherung sowie Notfallpläne für eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Systeme. Zum Schutz von Daten und IT-Systemen werden unter anderem Firewall-Systeme, Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme sowie Zutritts- und Zugriffskontrollsysteme eingesetzt, die regelmäßig oder gegebenenfalls anlassbezogen aktualisiert werden.

5.6 Finanzwirtschaftliche Risiken

5.6.1 Liquiditätsrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe ----

Das Geschäftsumfeld, in dem das Unternehmen operiert, macht es notwendig, die Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend Liquiditätsreserven vorgehalten werden. Ferner setzt die Umsetzung der Geschäftsziele die Aufbringung von Eigen- oder Fremdkapital voraus. Das maximale Risiko besteht in der Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Sofern es zur Verringerung der Liquiditätsdecke des Unternehmens kommt und in der Folge ein entsprechender Finanzbedarf entsteht, besteht das Risiko, dass keine geeigneten Finanzierungspartner oder Eigenkapitalgeber gefunden werden können und der Liquiditätsbedarf des Unternehmens nicht oder nur zu nachteiligen oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen gedeckt werden kann. Darüber hinaus könnten sich die Finanzierungsaufwendungen durch einen Anstieg der Zinssätze erhöhen.

Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden fünf Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan- GuV und einer Plan-Bilanz besteht. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des Unternehmens auf und sind miteinander abgestimmt.

Die Liquiditätslage des Unternehmens wird als stabil eingeschätzt. Dennoch können etwaige nicht geplante liquiditätswirksame Ereignisse ein Risiko darstellen. Hierbei kann es sich grundsätzlich um den Ausfall geplanter Einnahmen oder zusätzliche nicht geplante Ausgaben handeln. Im Fall des kumulierten Eintritts mehrerer Ereignisse sind negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Unternehmens zu erwarten.

5.6.2 Bewertungs- und Forderungsausfallrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit +++

Schadenshöhe --

Die Bewertung von Beteiligungen der LAIQON AG ist wie in den Vorjahren aufgrund der Marktentwicklungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Diesem Risiko trägt die LAIQON AG durch eine fortlaufende Überprüfung der bestehenden Beteiligungsansätze und Forderungen im Zusammenspiel mit der Analyse von Finanzdaten der wesentlichen Beteiligungen Rechnung.

Das Kapitalmarktumfeld hat zudem erhebliche Auswirkungen bezüglich drohender Forderungsausfälle und damit auf die Risikoposition des Unternehmens. In den Geschäftssegmenten Asset und Wealth Management waren aufgrund der Werthaltigkeit der Forderungen keine Abwertungen notwendig. Jedoch wird dem Marktrisiko durch eine laufende Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen mit einer kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung des Debitorenmanagements Rechnung getragen. Ziel ist dabei die zeitnahe Realisierung von Zahlungseingängen und die damit verbundene Verminderung des Bestands an fälligen Forderungen.

5.6.3 Risiken aus Eventualverbindlichkeiten

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe ---

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die LAIQON AG auch jenseits der auf die Treuhand entfallenden Risiken aus den bestehenden Eventualverbindlichkeiten in Anspruch genommen wird. Die zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten der LAIQON AG belaufen sich auf insgesamt 0 Mio. EUR (Vj.: 0 Mio. EUR).

5.6.4 Zinsänderungs- und Währungsrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe --

Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Zudem ist denkbar, dass zukünftig Negativzinsen auf Guthaben bei Banken erhoben werden. Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Zinserträge und -aufwendungen des Unternehmens und Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten können die Folge sein. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken.

Auf Unternehmensebene bestehen derzeit Fremdwährungsrisiken in US-Dollar, die im Wesentlichen durch die Stichtagsbewertung der entsprechenden monetären Posten entstehen. Unter den monetären Posten werden Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten zusammengefasst. Fremdwährungsrisiken wird bei Zahlungseingängen in Fremdwährung durch eine zeitnahe Konvertierung in Euro begegnet. Zum Abschlussstichtag bestehen daher keine signifikanten Bewertungsrisiken.

5.7 Gesamtaussage zur Risikosituation

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine existenzbedrohenden bzw. bestandsgefährdenden Einzelrisiken bekannt. Bei den identifizierten Risiken mit einer gravierenden Schadenshöhe besteht nach Einschätzung des Vorstands eine hohe bzw. mittlere sowie geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Allerdings könnte ein kumulierter Eintritt von Einzelrisiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Die LAIQON AG ist wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche nach wie vor von den Auswirkungen der Energiekrise, des Krieges in der Ukraine sowie der steigenden Zinsen und hohen Inflation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen betroffen. Im Geschäftsjahr verlief die Entwicklung an den Finanzmärkten bisher sehr volatil. Negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der LAIQON AG können daher weiterhin nicht ausgeschlossen werden und würden voraussichtlich zu Plananpassungen führen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht quantifizierbar.

5.8 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

5.8.1 Elemente des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der LAIQON AG umfasst sämtliche Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Im Zentrum des internen Kontrollsystems stehen das interne Steuerungssystem sowie das interne Überwachungssystem. Zuständig für die Steuerung des internen Kontrollsystems des Unternehmens ist der zentrale Bereich Finanzen, dem Rechnungswesen, Controlling und Steuern zugeordnet sind. Das interne Überwachungssystem umfasst sowohl prozessintegrierte als auch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Als prozessintegrierte Maßnahmen kommen sowohl individuelle Kontrollen wie beispielsweise das „Vier-Augen- Prinzip“ als auch IT-gestützte Kontrollen zum Einsatz. Zusätzlich werden durch spezifische Funktionen wie z.B. Recht bzw. Finanzen prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Des Weiteren bestehen prozessunabhängige Kontrollen, die im Wesentlichen durch den Aufsichtsrat und sonstige Prüfungsorgane wahrgenommen werden.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist in das Risikomanagementsystem der LAIQON AG integriert. Es ist auf die signifikanten Risiken des Unternehmens im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, einschließlich der Erstellung des Einzelabschlusses und der externen Berichterstattung, ausgerichtet.

Kernelement ist dabei die Früherkennung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken können.

5.8.2 Aufbauorganisation

Die LAIQON AG verfügt über einen zentralen Bereich Finanzen.

Die handelsrechtliche Abbildung der einzelnen Geschäftsvorfälle wird mithilfe von modernen am Markt etablierten IT-Anwendungen durchgeführt.

5.8.3 Ablauforganisation

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die externe Berichterstattung erfolgen in Form eines strukturierten Prozesses auf Basis eines zwischen den einbezogenen internen Abteilungen sowie externen Partnern abgestimmten Zeitplans. Dabei werden auch Fristen für die Lieferung von abschlussrelevanten Informationen, die außerhalb des Rechnungswesens generiert werden, vereinbart. Beispiele hierfür sind Informationen aus dem Fondsmanagement für die Bewertung von Beteiligungen oder Abschlüsse von assoziierten Unternehmen für die Bilanzierung. Die Erhebung von abteilungs- und unternehmensfremden Daten erfolgt auf der Grundlage von zuvor festgelegten individuellen Anforderungsprofilen. Der Prozess beinhaltet auch eine Rücklaufkontrolle zur Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs vollständiger Informationen.

Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses beinhaltet der Erstellungsprozess eine Vielzahl von Kontrollen. Hierbei handelt es sich um präventive und nachgelagerte aufdeckende Kontrollen. In den Bereich der präventiven Kontrollen fallen insbesondere Genehmigungs- und Freigabeverfahren, beispielsweise im Rahmen der Eingangsrechnungserfassung und beim Zahlungsverkehr. Bestimmte Transaktionen, die sich wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität auf den Jahresabschluss auswirken können, sind ebenfalls nach einem festgelegten Verfahren freizugeben. Zudem werden die zentralen Bereiche Finanzen und Recht direkt als interne Berater in die Gestaltung von bedeutenden Verträgen, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses von Miet- oder Dienstleistungsverträgen, mit eingebunden. Infolgedessen erhält der Bereich Finanzen Informationen aus erster Hand, um die richtige bilanzielle Behandlung dieser Vorgänge sicherzustellen.

Die aufdeckenden Kontrollen finden in den verschiedenen Phasen des Abschlussprozesses statt. Hier kommt insbesondere das „Vier-Augen-Prinzip“ zum Tragen.

6 Nachtragsbericht

Es wird auf den Nachtragsbericht im Anhang verwiesen.

7 Prognosebericht

7.1 Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld

In den folgenden Prognosen sind Annahmen enthalten, deren Eintritt nicht sicher ist. Sofern eine oder mehrere Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den dargestellten Prognosen abweichen.

7.1.1 Entwicklung der Weltwirtschaft

Laut dem Novembergutachten 2024 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland belastete die restriktive Geldpolitik in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften sowie geopolitische Spannungen zwar die Weltkonjunktur, der Handel und die Industrieproduktion dürften weltweit aber weiterhin wachsen. Die Verbraucherpreisinflation in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nähert sich den Inflationszielen der Zentralbanken. Die sinkende Inflation geht mit steigenden Reallöhnen einher, die im Prognosehorizont die private Nachfrage stützen. Die beginnende geldpolitische Lockerung wird die Finanzierungsbedingungen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiter verbessern und im Jahr 2025 die gesamtwirtschaftliche Nachfrage weltweit stärken. Das globale BIP soll im Jahr 2025 erneut um 2,6 % wachsen. In den USA erwartet der Sachverständigenrat aufgrund einer gedämpften Inlandsnachfrage eine Abkühlung der wirtschaftlichen Aktivität auf ein Wachstum von 2,1 % im laufenden Jahr. Für China prognostiziert der Sachverständigenrat ein Wachstum des BIP in Höhe von 4,6 % für das Jahr 2025. Im Euro-Raum soll das BIP im laufenden Jahr um 1,3 % wachsen. Für Deutschland wird für das laufende Jahr ein Wachstum von 0,4 % prognostiziert.

International stellen der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine sowie der Konflikt im Nahen Osten weiterhin erhebliche Risiken für die Konjunkturentwicklung dar. Eine Ausweitung bewaffneter Konflikte im Nahen Osten könnte die geopolitische Unsicherheit und den Ölpreis im Vergleich zu den aktuellen Erwartungen erhöhen, was insbesondere den privaten Konsum belasten könnte. Die neue US-Administration könnte zu einer Anpassung der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik führen. So könnte eine stärker expansive Fiskalpolitik, beispielsweise aufgrund von Steuersenkungen oder einer Ausweitung industriepolitischer Förderungen, das Defizit des US-Haushalts sowie kurzfristig das BIP-Wachstum in den Vereinigten Staaten erhöhen, aber auch zu steigendem Preisdruck beitragen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die US-Handelspolitik protektionistischer als derzeit ausgerichtet wird, wodurch das inländische Preisniveau aufgrund erhöhter Importpreise ansteigen dürfte. Veränderungen der US-Handelspolitik dürften auf die Weltwirtschaft und auf Länder, für die die Vereinigten Staaten ein wichtiger Handelspartner sind, ausstrahlen. In China verkündete die chinesische Zentralregierung Ende September 2024 ein umfangreiches Paket an fiskalpolitischen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Immobiliensektor sowie die privaten Verbraucher zu unterstützen. Allerdings besteht Unsicherheit darüber, wie stark die geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen die chinesische Konjunktur im laufenden Jahr stützen werden. Im Euro-Raum sollten die privaten Konsumausgaben aufgrund steigender Realeinkommen sowie das steigende Konsumentenvertrauen das Wachstum im laufenden Jahr unterstützen. Die bereits erfolgte Lockerung der Geldpolitik im laufenden Jahr und weitere Leitzinssenkungen dürften für das Jahr 2025 ebenfalls positive Wachstumsimpulse liefern. Ferner dürfte das Wachstum der Weltwirtschaft durch eine höhere Nachfrage die Erholung der Wirtschaftsaktivität im Euro- Raum unterstützen. Die deutsche Volkswirtschaft sollte sich im laufenden Jahr weiterhin in einer Stagnation befinden. Die Unternehmensinvestitionen dürften angesichts der hohen Unsicherheit und der geringen Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe weiterhin schwach ausfallen. Der Außenbeitrag wird aufgrund der abnehmenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes sowie wieder zunehmender Importe im Jahr 2025 voraussichtlich sogar deutlich negativ sein. Stützen dürften dagegen der private und der öffentliche Konsum. Zwar ist die Stimmung unter Verbraucherinnen und Verbrauchern nachhaltig trüb, allerdings ist weiterhin von positivem Reallohnwachstum auszugehen.

7.1.2 Kapitalmarktentwicklung

Weltweit sinkende Zentralbankzinsen, eine Disinflation und weitere fiskalische Impulse in den USA und China dürften die Konjunktur nach Auffassung des LAIQON Konzerns im Jahr 2025 stützen. Die Weltwirtschaft sollte ähnlich stark wie im Jahr 2024 wachsen. Die Konsenserwartung ist, dass die US-Wirtschaft aufgrund der sich abkühlenden Binnennachfrage und der Arbeitsmarktbedingungen an Dynamik verlieren wird, während in Europa eine leichte Erholung erwartet wird.

Die Entwicklung der Inflation und der US-Staatsverschuldung sollte zu den wichtigsten Themen im laufenden Jahr gehören und unterliegt einer hohen Unsicherheit. Im Hinblick auf die US-Inflation könnten Deregulierung, ein stärkerer US-Dollar, niedrigere Energiepreise, sowie die Freisetzung von Arbeitskräften im öffentlichen Dienst dem inflationären Effekt von Zöllen und geringerer Zuwanderung entgegenwirken. Die weitere Zinsentwicklung und die Politik der FED sind mit hoher Unsicherheit behaftet. Dies dürfte zu einer höheren Volatilität an den Finanzmärkten führen.

US-Aktien entwickelten sich im Jahr 2024 deutlich besser als alle anderen Märkte. Daher spricht vieles weiterhin für US-Aktien, beispielsweise die hohe Innovationskraft vieler US- Unternehmen bei Zukunftstechnologien wie der KI. Im laufenden Jahr dürfte sich diese klare Divergenz zwischen US- und europäischen Aktien aus verschiedenen Gründen aber nicht wiederholen. Die US-Wirtschaft sollte zwar deutlich stärker wachsen als die Eurozone, allerdings schmilzt der Wachstumsvorsprung. Für europäische Aktien gibt es neben dem drohenden Handelskrieg mit den USA, der Schwäche Chinas, der Konjunkturflaute insbesondere in Deutschland, den höheren Energiepreisen und dem Krieg in der Ukraine viele Risiken. Diese sind aber bereits anhand hoher Risikoprämien in den Kursen bereits reflektiert. Europäische Nebenwerte dürften daher als Ziele auch aufgrund des schwachen Euros und der günstigen Bewertung gelten. Die Marktbreite dürfte 2025, auch dank verstärkter M&A Aktivitäten entsprechend gesund sein, im Einklang mit einer robusten Weltkonjunktur. Das Aufwärtspotenzial für globale Aktien sollte jedoch begrenzt sein.

Bei den Rentenmärkten sollte die nervöse Entwicklung im laufenden Jahr wie im Jahr 2024 anhalten. Die kurzfristigen Renditen sollten im Jahr 2025 infolge der sinkenden Leitzinsen der Europäischen Zentralbank moderat fallen. Derweil wird die expansive Fiskalpolitik bei einer insgesamt angespannten Haushaltslage dies- und jenseits des Atlantiks den Rentenmarkt weiter verunsichern, was zu temporär stärkeren Schwankungen führen könnte.

Die Marktstimmung für Unternehmensanleihen ist sehr freundlich. Die Aussichten auf sinkende Leitzinsen und in der Folge nachgebende Finanzierungskosten bei gleichzeitig entlasteten Konsumenten übertünchen die Konjunktursorgen. Besonders interessant erscheint der High Yield-Bereich mit weiterhin vergleichsweise hohen Risikoaufschlägen. Hoch verschuldete Unternehmen spüren verbesserte Finanzierungsbedingungen stärker und schneller, da sie oftmals vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten in ihren Verpflichtungen haben.

7.2 Unternehmensentwicklung

In den Jahren 2018 bis 2022 wurde die Transformation des LAIQON-Konzerns zum Premium Wealth Spezialisten mit der Strategie 2019+ und der Strategie 2023/25 1.0 umgesetzt. Für die kommenden Jahre hat der LAIQON-Konzern die darauf aufbauende Strategie 2023/25 2.0 mit „GROWTH 25“ entwickelt, deren weitere konsequente Umsetzung für das weitere Wachstum des LAIQON-Konzerns entscheidend sein wird.

Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 wurden die wesentlichen Wachstumsinitiativen des LAIQON-Konzerns in der weiteren Umsetzung der Strategie GROWTH 25 vorgestellt. Zudem wurde das Verständnis der Gesellschaft in Bezug auf deren Positionierung als Premium Wealth Spezialist erläutert.

Der LAIQON-Konzern positioniert sich als Premium Wealth Spezialist mit innovativen und nachhaltigen Lösungen zum Vermögensaufbau bei privaten und institutionellen Kunden sowie Kunden der White Label Partner. Zentrales Element der Strategie war dabei der Aufbau einer skalierbaren Plattform ab dem Jahr 2018 für den gesamten LAIQON-Konzern. Der grundlegende Aufbau des LAIQON-Konzerns und des Geschäftsmodells wurde dabei bis Ende 2024 abgeschlossen. Die Gesellschaft hat dafür USPs aufgebaut, die kundenzentrierte Angebote auch für große Finanzpartner ermöglichen. Als USP hat die Gesellschaft insbesondere Digitalisierung 4.0, KI-Nutzerzentrierung und Nachhaltigkeit als wesentliche Treiber und Herausforderungen für die Gesellschaft erkannt und die Positionierung in diesen Bereichen weiter umgesetzt:

Digitalisierung

Zentrale Komponente der Plattformstrategie ist die LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 (LAIQON DAP 4.0), eine eigene, cloudbasierte, digitale Infrastruktur. Sie bildet die Grundlage für sämtliche internen und externen Geschäfts-, Abwicklungs- und Unterstützungsprozesse des LAIQON-Konzerns und für White-Label-Partner. Stärke und Potenzial der LAIQON DAP 4.0 liegen in der Tiefe und Breite der Unterstützung aller Funktionen und Aufgabenbereiche des Konzerns, welche die LAIQON DAP 4.0 aus einer integrierten Zielsetzung und Strategie abdeckt. Die LAIQON DAP 4.0 befähigt damit den LAIQON-Konzern in technischer Hinsicht, sein Geschäftsmodell umzusetzen.

Durch die LAIQON DAP 4.0 kann der LAIQON-Konzern sein aufgebautes Produkt- und Lösungsportfolio beliebig skalieren. Zielbild ist es, durch einen weiter steigenden Automatisierungsgrad aller internen und externen Prozesse eine steigende Anzahl von Kunden zu betreuen, das weiter wachsende Datenuniversum zu verwerten oder auch das aufgebaute Produkt- und Lösungsportfolio zu erweitern.

Kl-Nutzerzentrierung

Der LAIQON-Konzern erwartet, dass die Kundenanforderungen an Finanzprodukte weiter wachsen werden. Kunden erwarten für ihre vielfältigen Problemstellungen Angebote, die auf ihre Bedürfnisse individualisiert, transparent, benutzerfreundlich und schnell verfügbar sind.

Der LAIQON-Konzern fokussiert sich daher mit seinem Produkt- und Lösungsangebot auf die Bedienung dieser Kundenbedürfnisse und kombiniert zusätzlich Services mit einem individualisierten Fokus auf den Kunden. Der Kunde soll dadurch Teil einer personalisierten Kundenführung (sog. User Journey) werden, die von der Entscheidung des Kunden für die Produkte und Lösungen des LAIQON-Konzerns bis zur Berichterstattung über deren Performance (sog. Reporting) eine hohe Benutzererfahrung (sog. User Experience) bieten und damit die Kundenzufriedenheit steigern soll. Im Kundenservice kombiniert die Gesellschaft dabei die persönliche Betreuung durch Vermögensmanager mit einem hohen digitalen Self- Service. Dabei werden die Daten der LAIQON DAP 4.0. genutzt.

Diese Kl-Nutzerzentrierungskompetenz ist Grundvoraussetzung, um für große Finanzpartner durch den LAIQON-Konzern gesteuerte, individualisierte White-Label-Produkte zu liefern. Und zwar vom Onboarding über die Steuerung von Individualdepots bis hin zum transparenten Reporting.

Der weitere Ausbau dieser nutzerzentrierten Strukturen auf der Plattform des LAIQON- Konzern ist einer der zentralen Treiber der Wachstumsstrategie der Gesellschaft.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit hat nach Auffassung des LAIQON-Konzerns das Potenzial, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft weltweit stark zu verändern. Dabei geht es um eine umfassende Transformation des Wirtschaftsmodells, das mit weniger Ressourcenverbrauch und geringeren ökologischen und sozialen Schäden auskommen muss, wenn für zukünftige Generationen noch Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt und Gesellschaft gesichert werden soll. Um die Zielsetzungen der Weltgemeinschaft und die damit verbundene Transformation des Wirtschaftsmodells zu erreichen, ist eine ernsthafte, engagierte Begleitung der Unternehmen der Realwirtschaft gerade durch professionelle Investoren erforderlich. Nach Auffassung des LAIQON-Konzerns dürfen dabei die Renditeerwartungen von Anlegern nicht aus dem Auge verloren werden, sie sind Kern der treuhänderischen Pflichten von Vermögensverwaltern.

Der LAIQON-Konzern versteht Nachhaltigkeit als einen übergreifenden Ansatz. Dabei findet die Nachhaltigkeitsstrategie in allen drei Geschäftsfeldern seinen Niederschlag. Im Produkt- und Lösungsportfolio sollen dabei insbesondere das Pariser Klimaabkommen, die Ziele der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung (sog. Sustainable Development Goals, SDG) sowie die darauf aufsetzende EU-Taxonomie-Verordnung Berücksichtigung finden. Ein Meilenstein der Geschäftsstrategie, das gesamte Produktportfolio des LAIQON-Konzerns bestmöglich nach Art. 8/9 der Offenlegungsverordnung SFDR auszurichten, wurde dabei bereits umgesetzt. Dieses Ambitionsniveau soll analog auch bei dem angebotenen Lösungsportfolio des Konzerns Anwendung finden. Zudem muss Nachhaltigkeit aber auch übergreifend auf Konzernebene verbindlich weiter verankert werden, um Glaubwürdigkeit als treuhänderischer Investor zu erlangen. Für den LAIQON-Konzern bedeutet dies, dass Nachhaltigkeit bereits seit jeher eine Verantwortung auf Vorstandsebene und Kernelement der Unternehmensstrategie ist und darum auch wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie Growth 25 ist. Organisatorisch wurde dieser Anspruch weiter dadurch untermauert, dass der Head of Group Sustainability der LAIQON AG in Personalunion zudem als Chief Sustainability Officer und Mitglied der Geschäftsführung der SPSW Capital GmbH in 2024 berufen wurde.

Ausbau Vertriebskanäle, Kommunikation und Partnerschaften

Ein mitentscheidender Differenzierungsfaktor im Wettbewerb und bei der Umsetzung von „GROWTH 25“ soll der weitere Ausbau der bestehenden Vertriebskanäle und Partnerschaften sein. Besonderes Augenmerk wird damit auf der Weiterentwicklung der Bereiche Vertrieb, Marketing und Kommunikation sowie neuen Produkten und Innovationen liegen. Den Vertriebs- und Marketingbereich insbesondere im Geschäftssegment LAIQON Asset Management hat der LAIQON-Konzern im Januar 2025 personell und strukturell ausgebaut. Im Fokus steht besonders der Ausbau der Vertriebspartnerschaften für die aktiv gemanagten Fonds und die institutionellen Lösungen. Der Vertrieb wurde dafür regional strukturiert und um den Bereich Internal Sales mit einem eigenen Team erweitert. Zudem wurde der Bereich Client Service neu aufgebaut. Dabei wird neben dem Vor-Ort-Service der digitale Service mit hoher Kundenzentrierung ein Dreh- und Angelpunkt der Vertriebs- und Vermarktungsstrategie sein. Ziel der Vertriebsoffensive ist es, die bestehenden Vertriebspartnerschaften und Kundenbeziehungen zu intensivieren, neue aufzubauen sowie optimierte Services zu bieten.

Ziel ist es zudem, durch eine weitere Stärkung der Marke LAIQON und einer gesteigerten Kommunikation der Kompetenzen als auch des Produkt- und Lösungsportfolios des LAIQON- Konzerns mehr Aufmerksamkeit und Reputation in der Öffentlichkeit und bei Anlegern und Finanzpartnern zu erzielen.

Daneben steht der strukturierte Ausbau der Mehrmandantenfähigkeit der Plattform im Fokus. Der LAIQON-Konzern setzte dabei bereits mehrere White-Label-Partnerschaften um. Dazu zählen insbesondere die Kooperation mit der Union Investment und die erfolgreiche Umsetzung des White-Label-Partner-Ansatzes in der individuellen Fonds Vermögensverwaltung „Wertanlage“ und das Joint Venture mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, mit dem der LAIQON-Konzern eine White Label-Lösung für Wealth Management Kunden in einer gemeinsamen Vermögensverwaltung realisiert hat. Zielbild der Strategie GROWTH 25 ist die kontinuierliche Gewinnung weiterer großer Finanzpartner, mit denen White-Label- Lösungen realisiert werden können.

Zielsetzungen

Die Umsetzung der zuvor beschriebenen Ansätze findet teilweise in den operativen Tochtergesellschafter der LAIQON AG statt. Die LAIQON AG steuert diese Aktivitäten und schafft Synergien. Dadurch soll die Profitabilität der einzelne Einheiten und Produkte gesteigert werden. Die LAIQON AG strebt eine Steigerung der Erträge aus Beteiligungen, Umsätzen aus Konzerndienstleistungen sowie Gewinnen aus Ergebnisabführungen an. Bei den genannten Erträgen wird im folgenden Geschäftsjahr eine deutliche Steigerung erwartet, sodass der Jahresfehlbetrag reduziert und mittelfristig ausgeglichen sein sollte.

7.3 Chancen

7.3.1 Gesamtaussage

Der LAIQON-Konzern positioniert sich als Premium-Qualitätsanbieter, der sich mit einem Full- Service-Angebot einer nachhaltigen Produkt- und Lösungswelt als Asset Management- Factory sowohl an private als auch an institutionelle Kunden wendet. Unter Nutzung und dem Ausbau ihrer Stärken und Kompetenzen ist die Gesellschaft bestrebt, das damit verbundene Chancenpotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Es zeigen sich insbesondere Chancen aus den dargestellten Trends in den Bereichen Digitalisierung/KI sowie Nachhaltigkeit, in denen der LAIQON-Konzern Spezialisten-Teams aufgebaut hat. Wesentliche Chancen ergeben sich aus folgenden Entwicklungen:

7.3.2 Positionierung in wachsenden Märkten

Die Gesellschaft positioniert sich in den Wachstumsmärkten Asset Management, Wealth Management, Digital Wealth und Advisory. Das Anlagevolumen wächst insbesondere im Bereich Digital Wealth weltweit kontinuierlich. Daher reichen schon sehr geringe Marktanteilsgewinne für deutliche Zuwächse. Die digitale Transformation sorgt für einen Umbruch in diesen Märkten. Die LAIQON DAP 4.0 und die Kl-Kompetenz des WealthTech LAIC sorgen für eine starke Marktposition des LAIQON-Konzerns insbesondere im digitalen Anlagemanagement.

7.3.3 White-Label-Fähigkeit

Die Plattformstrategie über die LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 bietet die Chance, datengetriebene Produkte für alle Kundengruppen und Vertriebspartner anzubieten. Die Plattformarchitektur ermöglicht zudem, die schnelle und individuelle Anpassung dieser Infrastrukturen auf die Kundenbedürfnisse. Es können beliebig viele Partner auf der Plattform angebunden werden. Daher bietet das digital geprägte Geschäftsmodell ein nahezu unbegrenztes Skalierungspotenzial. Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in einem durch ein dynamisches Wettbewerbsumfeld gekennzeichneten Markt sein.

7.3.4 Spezialisten-Teams

Die Gesellschaft verfügt konzernweit über Spezialisten-Teams, die ihre Reputation, ihr breites Kontaktnetzwerk und ihre langjährige Investmenterfahrung in die Gesellschaft zum Nutzen der Kunden einbringen. Dadurch bietet sich weiterhin die Chance, sowohl neue Zielgruppen erschließen zu können, als auch auf sich verändernde Anforderungen eingehen zu können.

7.3.5 Innovationskraft

Ein durch die Rahmenbedingungen mit einer beschleunigten Digitalisierung und erhöhter Transparenz stattfindender Umbruch der Asset Management-Industrie erfordert es, die Strategien und Geschäftsmodelle permanent anzupassen und dauerhafte Innovation zu liefern, um in diesem zunehmend dynamischen Umfeld erfolgreich zu sein. Produktanbieter müssen mehrgleisige Wachstumsstrategien verfolgen, stark in Daten und Technologien investieren und flexibel bei Partnerschaften und Kooperationen sein. Die LAIQON AG hat ihre Innovationskraft, beispielsweise durch den Aufbau der LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 sowie der Auflage von innovativen sowohl IQ- als auch durch Kl-gesteuerten Wealth Produkten und Lösungen bereits mehrfach belegt. Diese Innovationskraft kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

7.3.6 Transparenz

Transparenz ist ein wichtiges Kriterium bei einer Investitionsentscheidung sowohl für private als auch institutionelle Anleger. Die LAIQON AG möchte sich über ein transparentes aktives Asset Management im Wettbewerb differenzieren. Ziel ist es, alle Zielgruppen bestmöglich über die Produkte und deren Performance zu informieren. Dies bietet die Chance einen Mehrwert für die Kunden zu generieren und schafft Vertrauen in die Marke. Als Unternehmen im Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllt die LAIQON AG zudem die Transparenzerwartungen an einen Anbieter von Kapitalanlagen und hat sich, obwohl sie derzeit aufgrund der Notierung im Freiverkehr rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, entschlossen, bestimmte Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und der DVFA Scorecard for Corporate Governance umzusetzen.

7.4. Gesamtaussage Prognosebericht

Die LAIQON AG will mit GROWTH 25 überwiegend organisch weiter wachsen, partizipiert an der Entwicklung der Finanzanlagen und strebt insbesondere aufgrund der Ergebnisabführungsverträge mittelfristig ein nachhaltig positives Jahresergebnis an. Das negative Jahresergebnis 2024 ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalkosten, unterdurchschnittliche Performance Fees und einmalige Wertminderungen zurückzuführen und entspricht vor diesem Hintergrund den Erwartungen. Bei anhaltend positiver Kapitalmarktentwicklung erwartet die LAIQON AG insbesondere auf Basis der dargestellten Chancen die Erreichung der mittelfristigen Unternehmensziele.

 

Hamburg, den 28. März 2025

Der Vorstand der LAIQON AG

Achim Plate

Stefan Mayerhofer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LAIQON AG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LAIQON AG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LAIQON AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 28. März 2025

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Florian Riedl, Wirtschaftsprüfer

Till Kohlschmitt, Wirtschaftsprüfer