medondo holding AG (vormals: amalphi AG)MünchenKonzern - Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2021Konzern-Halbjahresbericht 2021 nach IFRS (ungeprüft)über das erste Halbjahr 2021Amalphi auf einen Blick Die Aktien der amalphi ag (ISIN DE0008131350, AMI), einer der führenden IT-Service-Provider in Deutschland, werden im Basic Board der Deutsche Börse AG gehandelt. Die amalphi AG wurde 2003 gegründet und agiert auch als Managementholding, unter deren Dach sich rechtlich selbständige Geschäftsbereiche befinden. Das übergreifende Thema unserer Geschäftsbereiche ist die optimale Versorgung unserer Kunden mit IT-Dienstleistungen und Lösungen, sei es die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der kompletten IT-Infrastruktur eines Unternehmens, die Beratung bei der Implementierung der Infrastruktur und Software sowie die Bereitstellung von komplett integrierten Softwarelösungen in der Cloud, momentan insbesondere für den Medizinsektor. Im Einzelnen sind die Geschäftsbereiche wie folgt verteilt: Die service & more IT competence GmbH ist unter dem Brand "amalphi AG" ein herstellerunabhängiger Spezialanbieter von Multi-Vendor-Garantieverlängerungen für den professionellen IT-Anwender. Sie bietet herstellerunabhängigen, weltweiten IT-Service für IT-Infrastruktur an. Die im Geschäftsjahr 2020 zu 100 % übernommene medondo AG entwickelt und vermarktet eine innovative und modular aufgebaute Cloudsoftware für Arztpraxen und Kliniken, die den zurzeit typischen Flickenteppich von schlecht integrierten Insellösungen durch ein einziges voll integriertes System ersetzt. Die im Jahr 2019 gegründete mindmaxx it GmbH berät und betreut insbesondere Arztpraxen bei der Ausstattung mit einer kompletten IT-Infrastruktur, der Implementierung von Software sowie der Wartung in diesen Bereichen. Das Unternehmen arrondiert damit die Geschäftsfelder der amalphi ag und ermöglicht es zudem, neue Kundensegmente zu erschließen. Der vorliegende Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2021 umfasst die Geschäftsaktivitäten der amalphi ag als Konzernmuttergesellschaft sowie diejenigen der service & more IT-Competence GmbH, der medondo AG und der mindmaxx IT GmbH als Konzerntochtergesellschaften. Das operative Ergebnis (EBITDA) der Gesellschaft ist im ersten Halbjahr 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum trotz gestiegener Umsatzerlöse zurückgegangen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die im Vergleich zur Vorjahresperiode deutlich gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten. Im Dezember 2020 wurde die Akquisition der medondo AG vollständig abgeschlossen. Die erstmalige Einbeziehung der medondo AG in den Konzernabschluss der amalphi AG erfolgte zum 31.12.2020. Einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und der Einzahlungen in die Kapitalrücklage der medondo AG hat die amalphi AG insgesamt einen Betrag in Höhe von TEUR 13.331 in den Erwerb der medondo AG investiert, welche sie durch Kapitalerhöhungen finanziert hat. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang verwiesen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 20. Juli 2021 in München statt. Auch hier hatte die Corona Pandemie einen Einfluss, aufgrund der Gegebenheiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen führte amalphi eine rein virtuelle Hauptversammlung durch. Die von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind auf unserer Homepage veröffentlicht und unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.amalphi.de/hauptversammlung. Inhalt Konzernzwischenlagebericht vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 Wesentliche Ereignisse Unternehmen und Markt Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Geschäftsentwicklung Aktuelle Einschätzung der Chancen- und Risikolage Prognose 2021 Konzernzwischenabschluss (verkürzt) zum 30. Juni 2021 Bilanz Gesamtergebnisrechnung Eigenkapitalveränderungsrechnung Kapitalflussrechnung Anhang Konzernzwischenlagebericht vom 1. Januar bis 30. Juni 2021Das erste Halbjahr 2021 hat für die amalphi Gruppe große Veränderungen mit sich gebracht. Per 31.12.2020 wurde die medondo AG nicht nur buchhalterisch in den Konzern integriert, sondern die einzelnen Organisationen mussten anschließend zusammengeführt werden und die entsprechenden Strukturen hierfür aufgebaut werden. Um sich zukünftig ausschließlich auf das medondo Geschäftsmodell zu konzentrieren, beschloss das amalphi Management, das Wartungsgeschäft zu verkaufen. Im Mai 2021 wurde ein Vertrag über den Verkauf des gesamten Wartungsgeschäfts inklusiver aller Mitarbeiter und dem Namen "amalphi" mit einem strategischen Investor unterzeichnet. Nach einer Phase innerhalb derer die vereinbaren Vollzugsbedingungen erreicht wurden, ging das Geschäft per 1.Oktober 2021 vollständig an den Käufer über. Operativ beschäftigt sich die amalphi AG nunmehr ausschließlich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Software für den medizinischen Bereich. Um dem neuen Geschäftsmodell auch nach außen hin Rechnung zu tragen, beschloss die Hauptversammlung am 20. Juli 2021 den Namen des Unternehmens von amalphi AG in medondo holding AG zu ändern. Die Übergangsphase des ersten Halbjahres 2021 vom Anbieter für Wartung zum Dienstleister im Medizinsektor spiegelt sich auch im Zahlenwerk wider. Im Berichtszeitraum werden Alt- und Neugeschäft zusammen berücksichtigt, so dass die direkte Vergleichbarkeit zum entsprechenden Vorjahreszeitraum eingeschränkt ist. Die starken Veränderungen in der Bilanz resultieren aus der Übernahme der Veränderungsgegenstände und Schulden der medondo AG. Marktumfeld Wartungsgeschäft Am Marktumfeld hat sich seit dem letzten Geschäftsbericht kaum etwas verändert. Das Wartungsgeschäft wird durch die Hersteller und einige regionale bzw. wenige national agierende sogenannte TPMer (Third Party Maintenance), die eine herstellerunabhängige Wartung anbieten, dominiert. Wie bereits vor über einem Jahr prognostiziert, hat sich die Konsolidierung im Marktumfeld der "Third Party Maintenance" sehr stark beschleunigt. Im Jahr 2020 fanden im deutschen Markt mehrere Übernahmen von Marktbegleitern statt, auch international gab es große Zusammenschlüsse bzw. Übernahmen. Die Markt-Risiken für dieses Geschäftsmodell haben sich nicht verändert, weiterhin liegen sie in der starken Konkurrenz durch die Hersteller und die immer größer werdenden unabhängige agierenden internationalen Serviceprovider. Diese großen Serviceprovider nutzen im Rahmen ihrer Expansionsstrategie Skaleneffekte und erhöhen so fallweise den Wettbewerbsdruck. Die Hersteller werden wie bisher versuchen, die Abwanderung ihrer Kunden durch entsprechende Maßnahmen zu unterbinden. Allerdings ist es amalphi trotzdem gelungen einige größere Kunden zu gewinnen, dies hat sich im ersten Halbjahr 2021 positiv auf den Umsatz ausgewirkt. Marktumfeld medondo AG Mit der Übernahme der medondo AG erschließen wir einen völlig neuen, lukrativen Markt. Die im Jahr 2019 etablierte medondo AG entwickelt und vermarktet eine modular aufgebaute Cloudsoftware, die den zurzeit typischen Flickenteppich von schlecht integrierten Insellösungen durch ein einziges voll integriertes System ersetzt. Eine durchgängig selbsterklärende Weboberfläche mit einem flexibel an die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassbaren Layout macht den Umgang extrem einfach. Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz und einer regelbasierten Ablaufsteuerung werden Prozesse weitgehend automatisiert und die Einhaltung von Qualitätsstandards sichergestellt. Die Aufmerksamkeit für diese digitale Lösung ist in den Zeiten der Corona Pandemie deutlich gestiegen, insbesondere die Tatsache, dass digitale Prozesse eindeutig helfen, die Problematik des persönlichen Treffens zwischen Arzt und Patient zu lösen, beschert der medondo Software steigende Nachfrage. Die Digitalisierung selbst schreitet voran und bietet eine gute Ausgangsbasis für den Einsatz der Produkte und Dienstleistungen der medondo AG. Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2021 Der Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2021 belief sich auf T€ 1.689,1 (Vorjahr: T€ 1.232,4). Der gestiegene Umsatz basiert zum großen Teil aus der Erstkonsolidierung der medondo AG. Die Personalkosten lagen mit T€ 2.418,61 über dem Vorjahr (T€ 822,56), wobei sich auch hier die erstmalige Konsolidierung der medondo AG besonders bemerkbar macht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtszeitraum mit T€ 952,39 ebenfalls höher als im Vorjahr (T€ 249,36). Hier schlagen sich neben den der medondo AG zurechenbaren Kosten insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit der im April 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung nieder. Der Zinsaufwand ist im ersten Halbjahr 2021 auf T€ 12,64 (Vorjahr: T€ 35,36) gesunken, da ein Teil der zinstragenden Verbindlichkeiten getilgt wurde. Als Resultat des Umsatzanstiegs bei gleichzeitig höheren Aufwendungen beträgt der Fehlbetrag in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2020 T€ 1.693,22 gegenüber T€ 467,86 im Vorjahr. Die Bilanzsumme ist im Rahmen der Übernahem der medondo AB stark angestiegen, sie beträgt nunmehr T€ 22.382,5. Das Eigenkapital hat sich in Folge der im April 2021 durchgeführten Kapitalmaßnahmen nochmals verbessert und beträgt nun T€ 16.211,24 (31.12.2020: T€ 14.679,22). Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Nach dem Verkauf des Wartungsgeschäfts spielt die Entwicklung in diesem Segment keine Rolle für die Unternehmensentwicklung mehr. Entscheidend ist nunmehr, wie schnell die Digitalisierung des Medizinbereichs und hier insbesondere die Nutzung digitaler Möglichkeiten in Arztpraxen unter Nutzung der medondo Dienstleistungen und Produkte voranschreitet. Wir gehen davon aus, dass das relevante Marktvolumen im Bereich "Voll integrierte Arztlösungen" auf Basis der Analysen und Einschätzungen von Dritten im Jahr 2021 und den folgenden Jahren ein großes Wachstum verspricht. Zu dieser Einschätzung tragen insbesondere auch die Ergebnisse viele Studien von renommierten Beratungsunternehmen bei, die bei der Digitalisierung des Medizinsektors in Deutschland großen Nachholbedarf sehen. Grundsätzlich bestehen weiterhin Liquiditäts- und Kapitalerhaltungsrisiken, sofern die notwendigen Umsatz- und Ertragsziele nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden und benötigte finanzielle Mittel nicht durch Finanzierungsmaßnahmen von außen beschafft werden können. Da auch die Covid-Pandemie noch nicht wirklich beendet ist, lässt sich nicht abschätzen ob hieraus wieder nachteilige Effekte resultieren werden. Ausblick zweites Halbjahr 2021 Der Verkauf des Wartungsgeschäfts führt natürlich dazu, dass aus diesem Segment keine weiteren Umsätze erzielt werden. Die Umsätze auf Monatsbasis bei der medondo AG werden ansteigen, werden aber nicht ausreichen, um die Kosten der Produktentwicklung und Markteinführung einzelner Module zu kompensieren, so dass wir das Geschäftsjahr 2021 mit dem geplanten Verlust abschließen werden. Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2021Aktiva scrollen
Passiva scrollen
Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021scrollen
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021scrollen
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 30. Juni 2021scrollen
scrollen
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021scrollen
Anhang zum Konzernzwischenabschluss (verkürzt) zum 30. Juni 2021I. VORBEMERKUNGEN UND GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG A. Informationen zum Unternehmen und zum Konzern Die amalphi AG, München ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (nachfolgend "amalphi" oder "Gesellschaft"). Die amalphi AG wurde 2003 gegründet und agiert auch als Managementholding, unter deren Dach sich rechtlich selbständige Geschäftsbereiche befinden. Das übergreifende Thema der Geschäftsbereiche der Gesellschaft ist die optimale Versorgung der Kunden mit IT-Dienstleistungen und Lösungen, sei es die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der kompletten IT-Infrastruktur eines Unternehmens, die Beratung bei der Implementierung der Infrastruktur und Software sowie die Bereitstellung von komplett integrierten Softwarelösungen in der Cloud, momentan insbesondere für den Medizinsektor. Die amalphi (seit dem 23. August 2021 umfirmiert in "medondo holding AG") ist im Handelsregister des Registergerichts München unter der Nummer HRB 247 508 registriert und hat ihren Sitz in München, in der Uhlandstraße 3 in 80336 München (seit 23. August 2021 in der Tattenbachstr. 6 in 80583 München). Die amalphi verfügt über ein Grundkapital in Höhe von EUR 11.165.336 eingeteilt in 11.165.336 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien der Amalphi sind zum Handel im Open Market (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die ISIN für die gelisteten Aktien (International Securities Identification Number) lautet DE0008131350, die WKN (Wertpapier-kennnummer) lautet 813135 und das Börsenkürzel AMI. Die amalphi AG hat als kleine Kapitalgesellschaft einen eigenen Jahresabschluss unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB und zugleich als Mutterunternehmen freiwillig einen Konzernabschluss erstellt. Der Konzernabschluss der amalphi AG, München, zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zum Stichtag 30. Juni 2021 erstellt die amalphi AG erstmals zusätzlich und freiwillig den vorliegenden Konzernzwischenabschluss unter Anwendung der Vorschriften der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind sowie unter Beachtung der nach § 315e Abs. 3 HGB gegebenenfalls ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Zeitpunkt des Übergangs von der HGB- Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung ist der 1. Januar 2020. Der Bilanzausweis orientiert sich an der Fristigkeit der entsprechenden Vermögenswerte und Schulden. Dabei gelten Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig, sofern ihre Restlaufzeit maximal 1 Jahr beträgt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr der amalphi AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. In den Konzernabschluss der amalphi AG-Gruppe wurden die folgenden Unternehmen (Tochterunternehmen) einbezogen: scrollen
Die medondo Praxisservice GmbH wurde von der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2021 mit einem Stammkapital von TEUR 25 gegründet. B. Rechtliche Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2021 einschließlich weiterer Angaben im Konzernzwischenlagebericht wurde freiwillig in Übereinstimmung mit IAS 34 Zwischenberichterstattung erstellt und ist grundsätzlich in Verbindung mit dem letzten, nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellten Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2020 zu lesen. Bezüglich der aus der Erstanwendung des IFRS resultierenden Anpassungen wurden gemäß IFRS 1.23ff. entsprechende Überleitungsrechnungen in diesen Zwischenabschluss aufgenommen (vgl. im Folgenden Abschnitt III). Er steht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Er ist am 29. Oktober 2021 zur Veröffentlichung freigegeben worden. Im Einklang mit IAS 34 wurde für die Darstellung des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2021 ein verkürzter Berichtsumfang gewählt. Demzufolge enthält dieser Abschluss zum Zwischenbericht nicht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die gemäß IFRS für einen Konzernabschluss zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich sind. Der Konzern-Zwischenabschluss der amalphi AG wird in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte kaufmännisch auf volle Euro (EUR) auf- oder abgerundet. Rundungen können dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Der vorliegende Konzernzwischenabschluss mit Lagebericht der Gesellschaft wurde keiner prüferischen Durchsicht unterzogen. II. AUSGEWÄHLTE RECHNUNGSLEGUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSVORSCHRIFTEN Die amalphi-Gruppe erstellt diesen Zwischenabschluss erstmalig freiwillig und unter Berücksichtigung aller erstmals im Geschäftsjahr anzuwendenden Standards, Interpretationen und Änderungen der IFRS. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Die von der Gruppe in diesem Zwischenabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden ebenso im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 angewendet werden. A. Vom IASB herausgegebene und erstmalig anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften Vom IASB herausgegebene und erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften scrollen
Die neuen oder geänderten Standards haben keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss der amalphi-Gruppe. B. Vom IASB herausgegebene, noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die folgende Tabelle stellt die vom IASB herausgegebenen, noch nicht angewendeten Standards, die für den Konzern relevant sind, dar. Vom IASB herausgegebene, noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften scrollen
Die amalphi -Gruppe macht von dem Recht einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung der vom IASB herausgegebenen Standards vor deren verpflichtenden Anwendung keinen Gebrauch. Es werden keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss erwartet. C. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmaßnahmen Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt oder indirekt von der amalphi AG beherrscht werden. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Die amalphi AG bezieht sämtliche Tochterunternehmen in den Konzernabschluss ein. Erträge und Aufwendungen der Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der amalphi AG angepasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn die amalphi AG die Beherrschung über ein anderes Unternehmen erlangt. Sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sind nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Anschaffungskosten eines erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten werden auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verteilt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Eventualschulden werden - unabhängig von der Beteiligungshöhe der amalphi - in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, auf die die amalphi einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung ausübt. Dies ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn der Konzern 20% bis 50% der Stimmrechte hält. Anteile an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert, nachdem sie erstmalig zu Anschaffungskosten erfasst werden. In den Konzernabschluss der amalphi waren zum Bilanzstichtag keine assoziierten Unternehmen einzubeziehen. Als Anteile an gemeinsamen Vereinbarungen werden gemäß IFRS 11 entweder als gemeinschaftliche Tätigkeiten oder als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Die jeweilige Klassifizierung ist abhängig von den vertraglichen Rechten und Pflichten jedes Investors. Direkte Rechte und Anteile an Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erlösen und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten fließen in den Konzernabschluss in die jeweiligen Posten ein. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, nachdem sie in der Konzernbilanz erstmalig zu Anschaffungskosten erfasst wurden. In den Konzernabschluss der amalphi waren zum Bilanzstichtag keine Anteile an gemeinsamen Vereinbarungen einzubeziehen. Der Wertansatz eines etwaigen Goodwills wird bestimmt durch den Überschuss der Summe aus den Anschaffungskosten des Erwerbs, ggf. dem Wert der Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) und ggf. dem beizulegenden Zeitwert von bereits vor dem Erwerbsstichtag von der amalphi gehaltenen Eigenkapitalanteile (sukzessiver Erwerb) über den beizulegenden Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte. Ein Differenzbetrag aus der Neubewertung von bereits von der amalphi gehaltenen Anteilen ist erfolgswirksam zu erfassen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss besteht ein Wahlrecht in Bezug auf die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile. Diese können entweder direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden (d. h. mit dem Anteil anderer Gesellschafter am Gesamtunternehmenswert des erworbenen Unternehmens) oder mit dem auf andere Gesellschafter entfallenden Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens. Dies führt im Ergebnis dazu, dass im ersten Fall die Minderheitsgesellschafter auch an dem aus dem Unternehmenszusammenschluss resultierenden Goodwill beteiligt werden, während im zweiten Fall der Anteil der anderen Gesellschafter auf die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden beschränkt bleibt und der Goodwill nur in Höhe des auf die amalphi entfallenden Anteils angesetzt wird. Transaktionen über den weiteren Kauf oder Verkauf von Eigenkapitalanteilen mit anderen Gesellschaftern, die den beherrschenden Einfluss der amalphi nicht berühren, führen zu keiner Veränderung des Goodwills. Das Wahlrecht, den auf Minderheiten entfallenden Teil des Goodwills zu erfassen, wurde nicht ausgeübt. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. D. Aktienoptionsplan 2016 Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Dezember 2016 wurde der Aufsichtsrat der amalphi ermächtigt, den Aktienoptionsplan 2016 für Mitglieder des Vorstands zu implementieren. Danach können nach Ablauf einer vierjährigen Wartefrist durch Ausübung der Option Inhaber-Stammaktien der amalphi AG bezogen werden. Der Optionsplan hat ein Gesamtvolumen von bis zu 162.499 Aktien. Im Rahmen dieses Plans sind die Inhaber von unverfallbaren Optionen berechtigt, Aktien zum Marktpreis der Aktien am Tag der Gewährung der Optionen zu erwerben. Als Ausübungsbedingungen gelten jeweils eine mindestens 3-jährige Unternehmenszugehörigkeit und das Erreichen der Gewinnschwelle. Der Ausübungszeitraum für die Optionen ist auf 10 Jahre nach dem Ausgabetag beschränkt. Aus dem Optionsplan 2016 wurden am 13. Dezember 2016 insgesamt 100.000 Optionen und am 28. November 2019 insgesamt 62.000 Optionen ausgegeben. Die Aufwendungen für diese anteilsbasierte Vergütungen für Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden nach IFRS 2 grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung unter Verwendung eines angemessenen Bewertungsmodells ermittelt. Dieser Aufwand wird über den Zeitraum, in dem die Dienstzeit abgeleistet wird und die Leistungsbedingungen erfüllt sind (der Erdienungszeitraum), in den Personalaufwendungen mit einem zugehörigen Anstieg im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) verbucht. Bei anteilsbasierten Vergütungen, die bar abgegolten werden, erfolgt die Erfassung der erworbenen Dienstleistungen und die entstandene Verbindlichkeit mit dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit. Bis zur Begleichung der Verbindlichkeit werden der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag neu bestimmt und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst. Für die am 13. Dezember 2016 ausgegebenen Optionen liegt das Vesting Date vor dem Tag der Umstellung auf IFRS (Transition Date 1. Januar 2020). Daher ergeben sich aus dieser Tranche keine bilanziellen Auswirkungen auf den vorliegenden erstmaligen IFRS-Abschluss. Die folgenden Input-Daten wurden zur Bewertung des Fair Values der Aktienoptionen aus der Tranche vom 28. November 2019 genutzt: scrollen
Die erwartete Volatilität wird unter Berücksichtigung der durchschnittlichen historischen Aktienkursvolatilität geschätzt. Der beizulegende Zeitwert der als Gegenleistung für die gewährten Aktienoptionen erhaltenen Leistungen basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen, der auf Basis des Black-Scholes-Modells ermittelt wird. F. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses bzw. des Konzernzwischenabschlusses verlangt von der Geschäftsführung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Annahmen und Schätzungen zum Abschlussstichtag basieren auf den aktuellen Verhältnissen und Erkenntnissen. Bei den zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag werden in Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung, die zum Zeitpunkt der Konzernabschluss- bzw. Konzernzwischenabschlusserstellung vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und des branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich ergebenden Beträge von den geschätzten Werten abweichen. Im Fall einer derartigen Entwicklung werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden an den neuen Kenntnisstand angepasst. Bereiche, die Schätzungen und Annahmen beinhalten und folglich am ehesten davon betroffen sind, wenn die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen und Annahmen abweichen, sind: scrollen
Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Für die Bewertung von bestimmten finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ist die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) erforderlich. Hierfür wendet die amalphi AG - Gruppe Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichenden Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Marktdaten (Inputfaktoren) möglichst hoch und jene nicht beobachtbareren Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bewertungshierarchie eingeordnet. Die Klassifizierung basiert hierbei auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: scrollen
Die Amalphi AG-Gruppe hat ein internes Kontroll- und Überwachungssystem im Zusammenhang mit der Bestimmung der Bewertungshierarchie sowie der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte implementiert. Erforderliche Wechsel bzw. Neuklassifizierungen der Bewertungsstufe innerhalb einer Berichtsperiode werden erkannt und entsprechend berücksichtigt. Für die Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden zu den einzelnen Stufen der Bewertungshierarchie sowie deren Bewertung sind Ermessensentscheidungen des Managements erforderlich. Bezüglich weiterer Erläuterungen der von der Geschäftsleitung in diesem Zusammenhang getroffenen Annahmen verweisen wir auf Abschnitt V. A dieses Anhangs. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Branche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Alterung, die Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Berechnung des erzielbaren Betrags zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis Marktpreise heranziehen. Den Bewertungen auf der Grundlage von Discounted Cashflows liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Risiken. Künftige Veränderungen der vorgenannten Annahmen können dabei einen wesentlichen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Das Management der amalphi-Gruppe bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch das Management verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Änderungen der Schätzungen dieser drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die amalphi-Gruppe hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater wie z. B. Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater. Die amalphi-Gruppe erzielt Umsatzerlöse aus langfristigen Wartungsdienstleistungen und Services. Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der amalphi-Gruppe resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden abgeführte Steuern ausgewiesen. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung der amalphi-Gruppe wie folgt: (a) Softwareüberlassung (b) Hostingleistungen (c) Support-/Pflegeleistungen (d) Wartungsdienstleistungen Die Geschäftstätigkeit und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der amalphi -Gruppe war bei Umsatz und Ergebnis im ersten Halbjahr 2021 weiter von der Coronavirus-Pandemie betroffen. Durch die anhaltende Ausbreitung des Coronavirus kam es zu einer deutlich verminderten Anzahl von persönlichen Vertriebsgesprächen sowie zu einer reduzierten Menge von Serviceleistungen bei der Erbringung vor Ort, da Kunden zum Teil nur eingeschränkten Zugang zu ihren Fazilitäten gewährt haben. Die Amalphi AG stellt zum Berichtszeitpunkt nur geringe Auswirkungen auf Zahlungsausfälle und Kundenzahlen fest. COVID-19-bedingte Auswirkungen auf den Konzernabschluss bzw. den Konzern-Zwischenabschluss können sich weiterhin ergeben aus rückläufigen und volatileren Aktienkursen, Zinsanpassungen in verschiedenen Ländern, zunehmender Volatilität der Fremdwährungskurse, einer sich verschlechternden Kreditwürdigkeit, Zahlungsausfällen oder verspäteten Zahlungen, Verzögerungen im Auftragseingang und ebenso bei der Auftragsausführung beziehungsweise Vertragserfüllung, Vertragsauflösungen, angepassten oder modifizierten Umsatzerlös- und Kostenstrukturen, der eingeschränkten Nutzung von Vermögensgegenständen, dem eingeschränkten beziehungsweise nicht möglichen Zugang zum Betriebsgelände von Kunden oder der Schwierigkeit, Vorhersagen und Prognosen aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt von Zahlungsflüssen zu treffen. Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Höhe und Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung sowie die Zahlungsflüsse auswirken. Mögliche künftige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden fortlaufend analysiert. Das Management hat den Konzernzwischenabschluss unter der Annahme erstellt, dass die amalphi AG und ihre Tochterunternehmen in der Lage sind, ihre Unternehmenstätigkeit fortzuführen. Das Management ist der Ansicht, dass die amalphi AG und ihr Tochterunternehmen über ausreichende Ressourcen in Verbindung mit vernünftigen Plänen zur Aufbringung weiterer Ressourcen verfügt, um im nächsten 24-Monatszeitraum den operativen Betrieb aufrecht zu erhalten. G. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen grundsätzlich zum Transaktionszeitpunkt mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die Wechselkurse der für die amalphi-Gruppe wichtigen Währungen stellten sich im Verhältnis zum Euro wie folgt dar: scrollen
III. AUSWIRKUNGEN AUS DER ERSTMALIGEN ANWENDUNG DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss der amaplphi AG für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 ist der erste Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020 hat die amalphi AG ihre Konzernabschlüsse freiwillig nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Zeitpunkt des Übergangs von der HGB-Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung ist der 1. Januar 2020. Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss berichtet über das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 und über das Vorjahr 2020 nach IFRS. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 wurde unter retrospektiver Anwendung der beschriebenen Rechnungslegungsmethoden erstellt. Die Schätzungen zum 1. Januar 2020 und zum 31. Dezember 2020 stimmen grundsätzlich mit denen überein, die zu denselben Zeitpunkten nach den handelsrechtlichen Grundsätzen erforderlich waren. Die Vorjahresberichtsperiode 2020 unter IFRS baut auf dem handelsrechtlichen Konzernabschluss 2020 der amalphi AG auf. A. Änderungen des Eigenkapitals Das Eigenkapital des amalphi AG-Konzerns nach IFRS zum 1. Januar 2020 weicht vom Eigenkapital nach HGB zum 31. Dezember 2019 um TEUR -2.500 ab und leitet sich wie folgt über: scrollen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ist das Eigenkapital des amalphi AG - Konzerns nach IFRS um EUR 52.661,47 höher als das Konzern-Eigenkapital der amalphi-Gruppe nach HGB zum 31. Dezember 2020. Die Eigenkapitaländerungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
B. Überleitung der Bilanz vom 31. Dezember 2019 auf den 1. Januar 2020 - Vermögenswerte scrollen
scrollen
C. Überleitung der Bilanz vom 31. Dezember 2019 auf den 1. Januar 2020 - Eigenkapital und Verbindlichkeiten scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
D. Überleitung der Bilanz vom 31. Dezember 2020 - Vermögenswerte scrollen
scrollen
E. Überleitung der Bilanz vom 31. Dezember 2020 - Eigenkapital und Verbindlichkeiten scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
F. Überleitung der Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 scrollen
scrollen
G. Überleitung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 scrollen
IV. ERLÄUTERUNGEN AUSGEWÄHLTER POSTEN DER KONZERNBILANZ UND DER KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG A. Bilanz Aktiva Langfristige Vermögenswerte (1) Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zum Sichttag 30. Juni 2021 zusammen: scrollen
Firmenwert Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert im Wesentlichen dem Erwerb der medondo AG, der im Geschäftsjahr 2020 erfolgt ist (TEUR 11.123, Vorjahr: TEUR 11.123). Der Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich zum 30. Juni 2021 wie folgt zusammen: scrollen
Aktivierte Entwicklungskosten Die wesentlichen Zugänge im ersten Halbjahr 2021 betreffen aktivierte Entwicklungskosten für die Softwaremodule "coordinator" und "communicator". In der Gesamtergebnisrechnung wurde hierfür ein Gesamtbetrag von TEUR 856 (Gesamtes Vorjahr 2020: TEUR 0) als andere aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögenswerte werden planmäßig über eine Nutzungsdauer von durchschnittlich 10 Jahren abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten Der Bilanzausweis betrifft beinhalten die im Jahr 2020 erworbenen Software "HowAreYou" und Software "mindmaxx" über Mind-QM. Die Abschreibungsdauer beträgt 10 Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Der Bilanzausweis betrifft das noch in der Entwicklungsphase befindliche Softwaremodul "mindmaxx 8.0". (2) Sachanlagen Die Sachanlagen zum Bilanzstichtag 30.Juni 2021 in Höhe von EUR 60.158,02 (31.12.2020: EUR 55.780,38) betreffen ausschließlich die Bertriebs- und Geschäftsausstattung. (3) Nutzungsrechte Die als Nutzungsrechte aktivierten Leasingverträge der amalphi-Gruppe betreffen zum einen die Mietverträge für Büro- und Geschäftsgebäude sowie Leasingverträge für Firmenkraftfahrzeuge bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit in der Regel mit fixen Leasingzahlungen. Die durchschnittliche Laufzeit bei den Leasingverträgen beträgt rd. 3 Jahre bei den Firmenkraftfahrzeugen. Unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge und der Abschreibungen im Geschäftsjahr 2021 entwickelten sich die Nutzungsrechte zum Bilanzstichtag wie folgt: scrollen
Es bestehen keine Vertragsverhältnisse aus Sale-und-Leaseback Transaktionen. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen, die an die Umsätze aus den geleasten Märkten gekoppelt sind, sind derzeit nicht vereinbart worden. Es bestehen keine Nutzungsrechte, die nach dem Neubewertungsmodell bilanziert sind. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 874 (31.12.2020: TEUR 945). (4) Vorräte Die Vorräte zum Bilanzstichtag 30. Juni 2021 in Höhe von EUR 37.500,00 (31.12.2020: EUR 37.500,00) betreffen ausschließlich fertige Erzeugnisse und Waren. (5) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 255 (Vorjahr: TEUR 856). Aufgrund der allgemeinen Auftragsbedingungen, die grundsätzlich eine vollständige Zahlung nach Auftragsbestätigung bzw. Auftragserteilung vorsehen, wird ein relativ geringer Forderungsbestand ausgewiesen. Wertberichtigungen im wesentlichen Umfang waren nicht erforderlich und wurden somit nicht gebildet. (6) Sonstige Vermögenswerte Die sonstigen Vermögenswerte zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 28) bestehen im Wesentlichen aus kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten (u.a. Forderungen an Mitarbeiter) und sonstigen Vermögenswerte (u.a. Forderungen aus Steuervorauszahlungen und Umsatzsteuerforderungen). (7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Ausgewiesen werden ausschließlich Kassenbestand und Bankguthaben in Deutschland. Passiva Eigenkapital (8) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der amalphi AG beträgt zum 30. Juni 2021 EUR 11.165.336,00. Das Grundkapital der Gesellschaft zum 1. Januar 2021 betrug EUR 11.165.336,00 und war eingeteilt in 11.165.336 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit dem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00. Aufgrund der von der Hauptversammlung am 19. Juni 2020 erteilten Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020) wurde das Grundkapital gegen Bareinlagen durch Vorstandsbeschluss vom 23. Februar 2021 und 19. April 2021 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19. April 2021 das Grundkapital gegen Bareinlagen um EUR 744.355,00 durch Ausgabe von 744.355 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Die 744.355 neuen Aktien wurden zu einem Preis von EUR 4,20 je Aktie gezeichnet. Das im Zusammenhang mit dem Aktienerwerb von den Investoren gezahlte Agio i. H. v. insgesamt TEUR 2.382 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Durchführung der Barkapitalerhöhung wurde am 29. April 2021 ins Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Nach Durchführungen der Kapitalerhöhung beträgt das neue gezeichnete Kapital der Gesellschaft nunmehr EUR 11.165.336,00 und ist eingeteilt 11.165.336 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2021 sind 11.165.336 auf den Inhaber lautende Stückaktien (ISIN: DE0008131350 zum Handel im Open Market (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. (9) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 30. Juni 2021 EUR 14.996.522,61 (31.12.2020: EUR 15.515.633,70) und resultiert im Wesentlichen aus den gezahlten Agien im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 durchgeführten Barkapitalerhöhungen. Darüber hinaus wurde die Eigenkapitalkomponente einer im ersten Halbjahr 2021 begebenen Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 107, sowie anteilbasierte Vergütungen in Höhe von EUR 20.342,98 (Vorjahr: EUR 40.685,96) erfasst. (10) Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Ergebnisse und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Lang- und kurzfristige Schulden (11) Finanzielle Verbindlichkeiten Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Wandelschuldverschreibung 2021: Die amalphi AG hat am 23. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelanleihe im Volumen von bis zu Euro 2 Mio. unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu emittieren. Der Zinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr. Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit von drei Jahren, vom 1. März 2021 bis zum 1. März 2024. Die Wandelanleihe wurde im Volumen von Euro 2 Mio. vollständig platziert. Der Wandlungspreis beträgt 5 EUR, so dass bei vollständiger Wandlung 400.000 neue Aktien geschaffen werden. scrollen
(12) Rückstellungen Die (kurzfristigen) Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
(13) Passivische Abgrenzungen Die passivischen Abgrenzungen resultieren aus der zeitanteiligen Erfassung von Einnahmen, deren Realisation erst in den Folgeperioden erfolgen wird. Dies betrifft im Wesentlichen die Umsatzrealisation aus mehrjährigen Wartungsverträgen, die bereits im Voraus bezahlt wurden, für die die Leistungserbringung jedoch erst im während der Gesamtdauer der Vertragslaufzeit erfolgt. (14) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (15) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Posten und haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scrollen
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen zum 30. Juni 2021 im Wesentlichen aus der letzten Kaufpreisrate im Zusammenhang mit einem Asset-Deal in Höhe von TEUR 375 (Vorjahr: TEUR 375) und wurden inzwischen bezahlt. B. Konzerngesamtergebnisrechnung (1) Umsatzerlöse Die Fakturierungen der Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich in Euro. Die Umsatzerlöse wurden in folgenden geographischen Gebieten erzielt: scrollen
(2) Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEU R856 (Vorjahr: TEUR 0) betreffen die Kosten für die Weiterentwicklung der Softwaremodule "coordinator" und "communicator" sowie "mindmaxx 8.0". (2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erlösen aus der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen (TEUR 33; Vorjahr TEUR 19) und Erstattungen aus dem Aufwandsausgleichsgesetz (TEUR 3; Vorjahr: TEUR 0). (3) Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
(4) Personalaufwand Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Anstieg des Personalaufwands im Vergleich zur Vorjahresperiode ist auf den durch die Unternehmenstransaktionen des Geschäftsjahres 2020 (im Wesentlichen im zweiten Halbjahr 2020 sowie in 2021) bedingten Mitarbeiterzuwachs zurückzuführen. (5) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 952 im ersten Halbjahr 2021 (Vorperiode: TEUR 249) setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: scrollen
In dem Posten "Sonstige" in Höhe von TEUR 370 sind im Wesentlichen die Beratungskosten für Finanzdienstleister im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wartungsgeschäfts in Höhe von TEUR 40, der Aufwand für die Beiratsvergütungen bei der Medondo AG in Höhe von TEUR 122 und der Aufwand für die Aufsichtsratsvergütungen bei der Amalphi AG in Höhe von TEUR 17 enthalten. (6) Steuern Der Ertragsteueraufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, der durch Multiplikation des Gewinns (Verlustes) vor Steuern für die Zwischenberichtsperiode nach bestmöglicher Schätzung des gewichteten Durchschnitts des Jahresertragsteuersatzes für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird, bereinigt um den Steuereffekt bestimmter in der Zwischenperiode vollständig erfasster Posten. Die Ertragsteuern für 2021 und 2020 umfassen Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und den Solidaritätszuschlag. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne 15 %. Des Weiteren wird ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 % erhoben. Die Gewerbesteuer wurde in Abhängigkeit des Hebesatzes der zuständigen Gemeinde berechnet. Im Geschäftsjahr 2021 wird ein Steueraufwand in Höhe von insgesamt TEUR 37 gegenüber einem Steueraufwand in Höhe von TEUR 4 im Vorjahr ausgewiesen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Passivierung latenter Steuern aufgrund von IFRS-Bewertungsanpassungen. Zum Bilanzstichtag bestehen steuerlich nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von TEUR 7.293 für die Körperschaftssteuer bzw. TEUR 7.778 für die Gewerbesteuer. (7) Ergebnis je Aktie Die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie Ergebnisses im ersten Halbjahr 2021 beträgt 10.793.158 Stück (im Vorjahr: 6.040.989 Stück). V. SONSTIGE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN A. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien scrollen
Für alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden sowie die Beteiligungen stellen die Anschaffungskosten die bestmögliche Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dar. Aufgrund der risikoadäquaten Verzinsung der langfristigen finanziellen Schulden entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. B. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand: scrollen
Aufsichtsrat: scrollen
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. C. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Zu den der Gesellschaft nahestehenden Personen und Unternehmen zählen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie die Organmitglieder von Tochtergesellschaften, jeweils einschließlich deren naher Familienangehöriger, sowie diejenigen Unternehmen, auf die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft bzw. deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen Stimmrechtsanteil halten. Darüber hinaus zählen zu den nahestehenden Unternehmen diejenigen Unternehmen, mit denen die Gesellschaft einen Konzernverbund bildet oder an denen sie eine Beteiligung hält, die ihr maßgebliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens ermöglicht, sowie auf die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren konzernverbundener Unternehmen. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 ist ein Darlehen in Höhe von TEUR 300 an eine Führungskraft gewährt worden. Das Darlehen hat eine Laufzeit vom 1. März 2021 bis zum 30. August 2021 und war am Laufzeitende in einer Tranche zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. Die Verzinsung des Darlehensbetrags erfolgt mit 2,5% p.a. auf der Basis einer taggenauen Zinsberechnung (365/365-Tage-Methode). Das Darlehen ist durch Verpfändung von Stück 100.000 Aktien der amalphi AG, München, besichert. Es sind keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unternehmen angefallen. D. Mitarbeiter Die amalphi-Gruppe beschäftigte im ersten Halbjahr 2021 durchschnittlich 62,5 (Gesamtes Vorjahr: 21) Mitarbeiter. Hierin enthalten sind die Mitglieder des Vorstands der amalphi AG enthalten. E. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Aktienoptionsplan 2021 Die Hauptversammlung der amalphi AG hat am 20. Juli 2021 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juli 2026 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 950.000 Optionen an derzeitige und zukünftige Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Leitungsorgane gegenwärtig oder zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben, die den Erwerber nach Maßgabe der Optionsbedingungen berechtigen, neue auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft zu erwerben (Aktienoptionsplan 2021). Soweit Optionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden sollen, ist nur der Aufsichtsrat zur Ausgabe berechtigt. Verkauf des Wartungsgeschäfts Im Mai 2021 unterzeichnete die amalphi AG eine Vereinbarung zum vollständigen Verkauf des Wartungsgeschäfts. Der effektive Abschluss der Transaktion hing von einigen Vollzugsbedingungen ab, die per 30. September 2021 eingetreten sind, so dass das Wartungsgeschäft per 1.Oktober 2021 nun vollständig auf den Käufer übergegangen ist.
München, 29. Oktober 2021 amalphi AG Der Vorstand gez. Peter Biewald |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||