medondo AGHannoverGesellschafterbeschlussBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 In der Gesellschafterversammlung der medondo AG am 20.12.2022 in München, wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: "Im Hinblick darauf, dass die medondo AG in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der medondo holding AG einbezogen wird, stimmen wir bezüglich des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der vollumfänglichen Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB zu. Gleichzeitig erklärt sich die medondo holding AG bereit, für die von der medondo AG bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen." Mit der Umsetzung des Beschlusses wird Herr Peter Biewald beauftragt und bevollmächtigt.
München, den 21.12.2022 Peter Biewald einzelvertretungsberechtigter Vorstand der medondo holding AG |