medondo AG

Hannover

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

In der Gesellschafterversammlung der medondo AG am 27. Dezember 2022 in Hannover wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

"Im Hinblick darauf, dass die medondo AG in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der medondo holding AG einbezogen wird, stimmen wir bezüglich des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 der vollumfänglichen Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB zu.

Gleichzeitig erklärt sich die medondo holding AG bereit, für die von der medondo AG bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."

 

Hannover, den 27.12.2022

gez. Dr. Jürgen Rotter