medondo Praxisservice GmbH

Hannover

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024

In der Gesellschafterversammlung der medondo Praxisservice GmbH am 27. Dezember 2024 in Hannover wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

„Im Hinblick darauf, dass die medondo Praxisservice GmbH in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der medondo holding AG einbezogen wird, stimmen wir bezüglich des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 der vollumfänglichen Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB zu.

Gleichzeitig erklärt sich die medondo holding AG bereit, für die von der medondo Praxisservice GmbH bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.“

 

Hannover, den 27.12.2024

gez. Dr. Jürgen Rotter