MOBOTIX AGWinnweiler-LangmeilJahresabschluss
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, 20. November 2019
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kaschub, Wirtschaftsprüfer
Wöhe, Wirtschaftsprüfer
Aktiva
| Siehe Anhang | 30.09.2019 TEUR |
30.09.2018 TEUR |
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| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | (1) | ||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.021 | 507 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 106 | 725 | |
| 2.127 | 1.232 | ||
| II. Sachanlagen | (1) | ||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 12.426 | 13.017 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.150 | 2.440 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.107 | 714 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 197 | 10 | |
| 14.880 | 16.181 | ||
| III. Finanzanlagen | (2) | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.104 | 7.104 | |
| 7.104 | 7.104 | ||
| 24.111 | 24.517 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.044 | 5.264 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 5.770 | 5.594 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 5.555 | 4.283 | |
| 17.369 | 15.141 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 10.558 | 8.749 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | (4) | 6.515 | 5.196 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 829 | 212 |
| 17.902 | 14.157 | ||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1.290 | 2.353 | |
| 36.561 | 31.651 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 565 | 466 | |
| D. Latente Steuern | (5) | 502 | 1.087 |
| 61.739 | 57.721 | ||
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PASSIVA |
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| siehe Anhang | 30.09.2019 TEUR |
30.09.2018 TEUR |
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| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | (6) | 13.271 | 13.271 |
| ./. rechnerischer Wert eigener Anteile | -118 | -128 | |
| Ausgegebenes Kapital | 13.153 | 13.143 | |
| II. Kapitalrücklage | 1.250 | 1.250 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 77 | 77 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 17.751 | 17.678 | |
| 17.828 | 17.755 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 2.699 | 1.350 | |
| 34.930 | 33.498 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 106 | 0 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | (7) | 4.219 | 3.915 |
| 4.325 | 3.915 | ||
| C. Verbindlichkeiten | (8) | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 17.250 | 16.990 | |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 32 | 13 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.368 | 2.517 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 239 | 150 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 595 | 638 | |
| 22.484 | 20.308 | ||
| 61.739 | 57.721 |
| Geschäftsjahr | |||
| siehe Anhang | 01.10.2018 – 30.09.2019 TEUR |
01.10.2017 – 30.09.2018 TEUR |
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| 1. Umsatzerlöse | (9) | 67.899 | 63.460 |
| 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 376 | 697 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 396 | 166 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (10,12) | 784 | 963 |
| 5. Materialaufwand | 32.999 | 30.429 | |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 32.294 | 29.971 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 705 | 458 | |
| 6. Personalaufwand | 20.708 | 20.712 | |
| a) Löhne und Gehälter | 17.773 | 17.694 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon für Altersversorgung TEUR 46 (i.Vj.: TEUR 53) | 2.935 | 3.018 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.272 | 2.156 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (10,12) | 10.599 | 10.596 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 166 | 172 | |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 796 | 366 | |
| a) Laufende Steuern | 211 | 9 | |
| b) Latente Steuern | (5) | 585 | 357 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 1.915 | 855 | |
| 12. Sonstige Steuern | 36 | 36 | |
| 13. Jahresüberschuss | 1.879 | 819 | |
| 14. Gewinnvortrag | 820 | 531 | |
| 15. Bilanzgewinn | 2.699 | 1.350 | |
Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
Der Jahresabschluss der MOBOTIX AG wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft wird unter der Firma MOBOTIX AG beim Amtsgericht in Kaiserslautern unter HRB Nr. 3724 geführt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir, wie im Vorjahr, das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Aus der Darstellung der Zahlen in TEUR und den vorgenommenen Rundungen können Differenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, %) auftreten.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 1 und 5 Jahren entsprechen, bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 33 Jahren entsprechen, bewertet. Erhaltene Fördermittel werden aktivisch abgesetzt.
Die Herstellungskosten selbst erstellter Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beinhalten, neben den Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen des Anlagevermögens, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Sofern die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.
Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag sowie des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Aktive latente Steuern werden für Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bzw. steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerentlastung ergibt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet.
Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung:
Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerbelastung ergibt.
Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
| Name und Sitz des Unternehmens | Anteil am Kapital in v. H. | Eigenkapital | Ergebnis in 2018/19 |
| MOBOTIX CORP, New York, USA | 100,0 | -1.274 TUSD | -1.236 TUSD |
| MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien *) | 100,0 | 1 Brit. Pfund | 0 Brit. Pfund |
| MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur | 100,0 | 121 TSGD | 26 TSGD |
| MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney | 100,0 | 88 TAUD | 22 TAUD |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 6.515 (i.Vj. TEUR 5.196) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die MOBOTIX CORP, New York, USA, in Höhe von TEUR 5.245 (i.Vj. TEUR 4.325). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 502 (i.Vj. TEUR 1.087) resultieren aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die im Geschäftsjahr 2016/17 entstanden sind. Der Bildung der aktiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von 28,6 % zu Grunde gelegt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag.
Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien ausgegeben. Davon befinden sich 13.152.801 Aktien im Umlauf. Zum 30. September 2019 werden 118.641 Aktien als eigene Aktien gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Die Hauptversammlung der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, vom 24. Januar 2019 hat für das Geschäftsjahr 2017/18 eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 pro Aktie beschlossen. Dies entspricht einer Dividende von TEUR 531. Die durch die Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 29. Januar 2019.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, bis zum 30. April 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§53a Aktiengesetz) eigene Aktien der Gesellschaft, bis zu insgesamt 10% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre.
Im Geschäftsjahr 2018/19 hat die Gesellschaft keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes wurden im Geschäftsjahr 2018/19 9.493 eigene Aktien an Mitarbeiter und Vorstände ausgegeben. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 118. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 erworben.
Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen.
Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG wurde in Vorjahren gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von TEUR 77 gebildet.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurden TEUR 17.678 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten und nicht in die anderen Gewinnrücklagen eingestellten Jahresergebnisse.
Der Vorstand der MOBOTIX AG schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der MOBOTIX AG in Höhe von TEUR 2.699 an die Aktionäre TEUR 531 auszuschütten und TEUR 2.168 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die anderen Gewinnrücklagen zuzüglich des Gewinnvortrags sind gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe der aktiven latenten Steuern ausschüttungsgesperrt.
Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind im Wesentlichen die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten.
| - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 1.705 TEUR | (i.Vj. 1.642 TEUR) |
| - Rückstellungen für Tantiemen und Vertriebsprovisionen | 575 TEUR | (i.Vj. 591 TEUR) |
| - Rückstellungen für Weihnachtsgeld | 348 TEUR | (i.Vj. 323 TEUR) |
| - Rückstellung für Urlaub | 333 TEUR | (i.Vj. 289 TEUR) |
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (in TEUR; Vorjahreszahlen in Klammern).
| Laufzeit | davon gesichert | |||||
| Verbindlichkeiten | Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Betrag | Vermerk |
| gegenüber Kreditinstituten | 17.250 | 3.700 | 13.550 | 0 | 3.000 | 1 |
| (16.990) | (4.240) | (12.750) | (0) | (3.090) | ||
| aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen | 32 | 32 | 0 | 0 | 0 | |
| (13) | (13) | (0) | (0) | (0) | ||
| aus Lieferungen und Leistungen | 4.368 | 4.368 | 0 | 0 | 0 | |
| (2.517) | (2.517) | (0) | (0) | (0) | ||
| gegenüber verbundenen Unternehmen | 239 | 239 | 0 | 0 | 0 | |
| (150) | (150) | (0) | (0) | (0) | ||
| sonstige Verbindlichkeiten | 595 | 595 | 0 | 0 | 0 | |
| (638) | (638) | (0) | (0) | (0) | ||
| Gesamt | 22.484 | 8.934 | 13.550 | 0 | 3.000 | |
| (20.308) | (7.558) | (12.750) | (0) | (3.090) | ||
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 203 (i.Vj. TEUR 143) und aus Steuern in Höhe von TEUR 190 (i.Vj. TEUR 210).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Verkauf von Video-Management-Systemlösungen in Höhe von TEUR 59.436 (i.Vj. TEUR 58.985), Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen an externe Fertiger in Höhe von TEUR 4.478 (i.Vj. TEUR 2.520), Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta, Inc. Tokio, Japan, in Höhe von TEUR 3.563 (i.Vj. TEUR 1.714) und übrige Erlöse in Höhe von TEUR 422 (i.Vj. TEUR 241).
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Video-Management-Systemlösungen entfallen mit TEUR 18.637 (i.Vj. TEUR 20.611) auf Deutschland und mit TEUR 21.982 (i.Vj. TEUR 21.110) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 18.817 (i.Vj. TEUR 17.264) auf den Rest der Welt.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 143 (i.Vj. TEUR 227) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 46 (i.Vj. TEUR 161) ausgewiesen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen lediglich im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Zahlung von Mieten, Leasing und Materialbezug sowie Devisentermingeschäften von TEUR 4.981.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 198 (i.Vj. TEUR 132) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 243 (i.Vj. TEUR 131) ausgewiesen.
Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet:
| Grundgeschäft / Sicherungsinstrument | Risiko / Art der einbezogener Bewertungseinheit Betrag | Höhe des abgesicherten Risikos | |
| (1) | Fremdwährungsforderung / Devisenderivat | Währungsrisiko micro hedge / TFW USD | TEUR 4.981 |
Die gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Umfang von TEUR 4.981 im Sicherungszeitraum voraussichtlich aus, weil Risikopositionen (Grundgeschäft) unverzüglich nach Entstehung in betragsgleicher Höhe in derselben Währung und Laufzeit durch Devisentermingeschäfte abgesichert werden. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die gegenläufigen Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft im Wesentlichen ausgeglichen. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet.
Das Vertragsverhältnis mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Langmeil wurde im Jahr 2009 vor Beendigung der Fertigstellung außerordentlich gekündigt. Der Generalunternehmer hat seine Schlussrechnung in Höhe von TEUR 2.262 (netto) im Jahr 2009 vorgelegt. Diese wird von der MOBOTIX AG bestritten, da Gegenforderungen aus Vertragsstrafen, Mängeln und Minderleistungen in mindestens gleicher Höhe vorliegen. Das Gerichtsverfahren ist in erster Instanz derzeit anhängig. Der Sachverhalt wurde entsprechend der Risikoeinschätzung des Vorstands im Abschluss durch eine Aktivierung im Sachanlagevermögen und Passivierung einer entsprechenden Rückstellung gegenüber dem Vorjahr unverändert berücksichtigt. Ein Liquiditätsabfluss aus der nicht anerkannten Schlussrechnung ist dementsprechend nicht erfolgt.
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen (ohne Vorstand, Auszubildende und Aushilfen) waren während des Geschäftsjahres 2018/19 im Unternehmen beschäftigt:
| vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter | 258,5 |
| teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter | 19,0 |
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit277,5 (i.Vj. 295,1).
Für den Wirtschaftsprüfer der MOBOTIX AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr die folgenden Aufwendungen nach § 285 Nr. 17 HGB angefallen:
| Honorare | ||
| Leistungen | 2018/19 TEUR |
2017/18 TEUR |
| Abschlussprüfungsleistungen in Rechnung gestellt | 26 | 45 |
| aus Rückstellungsbildung | 75 | 25 |
| Sonstige Leistungen in Rechnung gestellt | 34 | 0 |
| Summe | 135 | 70 |
| ― |
Thomas Lausten, Master of Business Administration, Kaiserslautern (Vorstandsvorsitzender) |
| ― |
Klaus Kiener, Diplom-Betriebswirt, Wiesbaden (Vorstand Finanzen) |
| ― |
Hartmut Sprave, Diplom-Physiker, Otterbach (Vorstand Technik) |
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 813 (i.Vj. TEUR 641). Diese bestehen ausschließlich aus kurzfristigen Leistungen.
| ― |
Yuji Ichimura, Executive Officer and Executive General Manager of Business Development der Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan, (Vorsitzender) |
| ― |
Sabine Hinkel, Diplom-Betriebswirtin (BA), Höringen (bis 24. Januar 2019) |
| ― |
Olaf Jonas, General Manager Corporate Governance Division, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland (seit 24. Januar 2019) |
| ― |
Kunihiro Koshizuka, Director and Senior Executive Officer der Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan (bis 30. April 2019) |
| ― |
Keiji Okamoto, Geschäftsführer der Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland, und Executive Officer der Konica Minolta Inc., Tokyo, Japan (seit 1. Mai 2019) |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des sich aus dem HGB-Konzernabschluss ergebenden und nach den Grundsätzen der deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset-Management (DVFA) berechneten Ergebnisses je Aktie der Gesellschaft (basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen und der variablen Vergütung.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf TEUR 42 (i.Vj. TEUR 41).
Die MOBOTIX AG ist ein Tochterunternehmen der Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, die wiederum ein Tochterunternehmen der Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, ist.
Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird in die deutsche Sprache übersetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Die MOBOTIX AG, Langmeil, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich ist.
Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, hat uns mit Schreiben vom 13. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.
Mit demselben Schreiben hat uns die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch nicht unter Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.
Die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, hat uns mit Schreiben vom 10. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch ohne Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.
Mit demselben Schreiben hat uns die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.
Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX AG haben.
Winnweiler-Langmeil, den 8. November 2019
Der Vorstand
Thomas Lausten, CEO
Klaus Kiener, CFO
Hartmut Sprave, CTO
| Stand 01.10.18 TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Umbuchungen TEUR |
Stand 30.09.19 TEUR |
|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.154 | 1.145 | 0 | 719 | 3.018 |
| Geleistete Anzahlungen | 725 | 140 | 0 | -759 | 106 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 1.880 | 1.285 | 0 | -40 | 3.124 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 18.188 | 0 | 0 | 0 | 18.188 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 12.772 | 57 | 0 | -3.379 | 9.450 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.021 | 329 | -1 | 3.429 | 9.778 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 133 | 197 | -123 | -10 | 197 |
| Summe Sachanlagen | 37.114 | 583 | -124 | 40 | 37.613 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.104 | 0 | 0 | 0 | 7.104 |
| Summe Finanzanlagen | 7.104 | 0 | 0 | 0 | 7.104 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 647 | 350 | 0 | 0 | 997 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 647 | 350 | 0 | 0 | 997 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.171 | 591 | 0 | 0 | 5.762 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10.332 | 765 | 0 | -2.798 | 8.299 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.307 | 567 | -1 | 2.798 | 8.671 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 123 | 0 | -123 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 20.933 | 1.923 | -124 | 0 | 22.732 |
| Nettobuchwerte | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 507 | 2.021 | |||
| Geleistete Anzahlungen | 725 | 106 | |||
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 1.232 | 2.127 | |||
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.017 | 12.426 | |||
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.440 | 1.150 | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 714 | 1.107 | |||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 10 | 197 | |||
| Summe Sachanlagen | 16.181 | 14.880 | |||
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.104 | 7.104 | |||
| Summe Finanzanlagen | 7.104 | 7.104 |
Die MOBOTIX AG ist ein Systemanbieter von digitalen, hochauflösenden und netzwerkbasierten VideoSicherheitssystemen und vertreibt ihre Lösungen über Distributoren und qualifizierte Vertriebspartner in der ganzen Welt. Das im Jahr 1999 gegründete Unternehmen feierte im Sommer 2019 ihr 20 jähriges Firmenjubiläum.
Bei der von MOBOTIX entwickelten dezentralen IoT Systemarchitektur findet die Auswertung nicht in einem zentralen Server, sondern in der Kamera selbst statt. Sie detektieren so eigenständig Bewegungen im Bild, speichern diese in einer Datenbank und signalisieren das Ereignis z.B. via Email oder VoIP-Telefonanrufe. Diese dezentrale Struktur entlastet das Netzwerk und das zentrale Videomanagement, ermöglicht höhere Bildraten und reduziert bei der Aufzeichnung von hochauflösenden Videosequenzen den nötigen Datenspeicher-Bedarf um ein Vielfaches. Die Video-Sicherheitssysteme von MOBOTIX eignen sich aufgrund der kostengünstigen dezentralen Architektur für sehr unterschiedliche Anwendungen, von Kleinstanlagen mit einigen Kameras via Internet bis zu großen Objektüberwachungen mit hunderten von Kameras und zentralen Leitständen. Anwendungsbeispiele finden sich in Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Logistikunternehmen, aber auch in der Industrie zur Fernwartung und Automation. Weltweit sind bereits mehr als 1.200.000 MOBOTIX Kameras im Einsatz.
Ein geschäftsunterstützender Baustein im Produktportfolio der MOBOTIX AG ist die VideomanagementSoftware MOBOTIX Management Center (MxMC). Wie bereits in den Vorjahren, konnten in 2018/19 die Benutzerfreundlichkeit und der Funktionsumfang basierend auf dem Markt-Feedback, u.a. durch die Einführung optionaler lizenzpflichtiger Erweiterungen, wie einem umfangreichen Konfigurationstool oder einer leistungsstarker "Event-/Transaktionsschnittstelle (SMART-Data Interface) zur Integration von z.B. Kassen-, Barcode- oder Nummernschild Lesesysteme, nochmals deutlich verbessert und die Leistung auf Windows- und Macintosh-Systemen gesteigert werden. Die Einsatzmöglichkeiten für unsere GesamtLösungen haben sich dadurch wesentlich erhöht.
IT Security bildet einen zentralen Bestandteil der MOBOTIX Technologie. Die Kombination der In-house entwickelten dezentralen IoT Technologie und Videomanagement Software MxMC bildet die Basis zur Sicherstellung von IT-Security. Im Rahmen der 2017 ins Leben gerufenen Cyber Security Kampagne "MOBOTIX Cactus Concept" arbeitet MOBOTIX mit der SySS GmbH, einem angesehenen und unabhängigen Anbieter für Penetrationtests, zusammen. 2018 wurde die Mx6 Kamerareihe von SySS als "Cyber Secure" zertifiziert. Zur Gewährleistung unserer hohen IT-Sicherheitsansprüche führen wir jährliche Nachtests durch und stellen hierzu jeweils unsere letzten Firmware-Versionen auf den Prüfstand. Zusätzlich hat MOBOTIX als einer der ersten Kamerahersteller im Sommer 2019 das IT-Security Zertifikat des internationalen IT-Security Testhauses CNPP mit Sitz in Frankreich erhalten. Zusätzliche Kooperationen mit so genannten "White-Hacker"-Instituten, die in unserem Auftrag versuchen, unsere Software gezielt zu attackieren, flankieren unsere Maßnahmen Produkte zu liefern, die den höchsten IT-Sicherheitsanforderungen genügen.
Noch im Frühjahr 2019 hat MOBOTIX einen allumfassenden IT-Security Patch für nahezu die gesamte MOBOTIX Kamera Historie bereitgestellt. Damit beweist MOBOTIX als einer der einzigen Kamera Hersteller, dass wir auch für bereits über 10 Jahre abgekündigte Produkte, die auf Grund der Qualität und Robustheit noch heute zuverlässig im Feld funktionieren, Updates liefern, um die Sicherheit unserer Produkte im laufenden Betrieb zu gewährleisten.
Neben Video-Komplettlösungen, die auf vertikale Fokusmärkte zugeschnitten sind, stellt die Erweiterung des MOBOTIX Systems um mittlerweile etablierte Standards wie beispielsweise ONVIF und H.264 einen wesentlichen Schwerpunkt der laufenden Entwicklung dar. Seit Frühjahr 2019 sind alle seit 2018 freigegebenen aktiven Produkte (MOBOTIX IoT Mx6-a/b, sowie die im Sommer 2018 neu eingeführte MOBOTIX MOVE Range und auch das Management Center MxMC 2.x) offiziell als ONVIF-konforme Produkte zertifiziert. Dies schafft die Basis unsere Produkte in Lösungen zusammen mit Produkten von Drittanbietern einzusetzen, sofern diese ebenfalls diesem ONVIF-S Standard folgen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Integration von MOBOTIX Kameras in das Videomanagement System der Firma Genetec, die neben Milestone zu den weltweit führenden Anbietern von Video-Managementsystemen zählt. Dabei wird die Integration sowohl über den MOBOTIX eigenen Video-Codec MxPEG+ als auch über ONVIF umgesetzt.
Verstärkt wurde die Genetec Kooperation durch die Integration der Mx6-Linie in die Genetec Stratocast-Lösung, die es uns erstmalig erlaubt, in Kooperation mit Genetec, unseren Kunden MOBOTIX Kameras in einer "Cloud-Lösung" (Aufzeichnung und Verwaltung der Bilddaten über das Internet) anzubieten.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2018/19 wurden eine Vielzahl weiterer Technologiepartnerschaften geschlossen, mit dem Ziel die Integration in Fremdsysteme und die damit verbundene Erschließung bislang nicht zugänglicher Marktpotentiale weiter fortzusetzen. Die in diesem GJ ins Leben gerufene Technologie- und auch das Partner-Programme haben hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Das im Herbst 2018 gegründete MOBOTIX Customer-Advisory Programm (MxCAP), das ausgewählte Kunden bereits in der Produktideen Phase einbindet und diese sich aktiv an der Portfolio Gestaltung beteiligen können, wurde in 2018/19 weiter etabliert. Heute umfasst dieser Kreis ca. 30 globale Kunden um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen verschiedener Regionen bei der Portfolio Planung entsprechend berücksichtigen zu können.
Um bestmöglich auf Projekt- und Ausschreibungsanforderungen reagieren zu können, wurde im Frühjahr 2019 das Ergänzungsportfolio MOBOTIX MOVE um 6 zusätzliche Kamera-Modelle erweitert. Das Portfolioangebot umfasst nun insgesamt 10 Modelle, die den unterschiedlichsten Kundenanforderungen genügen und mit großem Erfolg von unseren Kunden angenommen und eingesetzt wurden.
Abgerundet wird das MOBOTIX Kameraportfolio durch die Produktlinien M16D-Thermal und S16D-Thermal. Die Dual-Thermal-Kamerasysteme sind wahlweise auch als Thermal-Radiometrie-Modelle mit kalibrierten High-End-Wärmebildsensoren verfügbar.
Zu allen Kameralinien sowie zur IP-basierten Türstation bietet MOBOTIX umfangreiches Zubehör und leistungsfähige Softwarelösungen an.
Mit der Einführung der neuen Türstations-Generation T26 Ende des Geschäftsjahres 2017/18 wurde die Kontinuität dieses Portfoliosortiments sichergestellt. Mit den Verbesserungen dieser neuen Generation konnten wir im Frühjahr 2019 eine verbesserte Version unsere Türstations-App MOBOTIX Mx-Bell mit zusätzlichen Funktionen kostenlos zu Verfügung stellen und damit unseren Kunden eine komfortable und noch leistungsstärkere Zutrittskontroll-Lösung bieten.
Das in 2018 etablierte und auf der Global Partner Conference 2018 erstmalig vorgestellte neue Vertriebsfreigabe-Programm, das auf zwei fest definierte Fokus Produkt-Freigabetermine pro Jahr basiert (April und Oktober), zeigt in 2018/19 bereits eine sehr hohe Kundenakzeptanz. Mit Einführung des Programmes konnte sowohl die Termintreue und auch Funktionsinhalte zünftiger Produkte sichergestellt werden und hat damit zu einer erhöhten Planbarkeit und Kundenzufriedenheit unserer Kunden geführt.
Die MOBOTIX-Gruppe besteht aus der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, der MOBOTIX CORP, New York, der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, der MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, sowie der MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney. Die MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, und die MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, werden als Servicegesellschaften im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, wird als ruhende Gesellschaft nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Produktion und Entwicklung neuer Produkte sowie die Steuerung des weltweiten Vertriebs erfolgen ausschließlich am Standort Winnweiler-Langmeil.
Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft MOBOTIX CORP ist eine reine Vertriebsgesellschaft für den amerikanischen Markt. Die Geschäftsführer der MOBOTIX CORP, New York, USA, sind Thomas Lausten (CEO) und Klaus Kiener (CFO).
Der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT-Errichter sowie den Elektrogroßhandel.
Der internationale Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalteten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX-Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut.
In den USA vertreibt die Gesellschaft Produkte über die eigene Vertriebstochter MOBOTIX CORP.
Darüber hinaus bestehen mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Minolta Gruppe Distributionsverträge.
Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2018/19 bei 70% (Vorjahr: 67%).
Zum 30. September 2019 beschäftigte die MOBOTIX-Gruppe 68 Mitarbeiter (nach Köpfen) in der Produkt Organisation. Aufgabenschwerpunkte der Entwicklung lagen hierbei, wie auch in den Vorjahren, in der Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der weiteren Optimierung der Produktfunktionalität. Die Entwicklungsaktivitäten finden im Wesentlichen intern statt. Eine Fremdvergabe von Entwicklungstätigkeiten erfolgt in geringem Maße lediglich in den Bereichen KameraDesign, Werkzeugkonstruktion, Objektiv-Design und Platinen-Layout. Die Zusammenarbeit mit Konica Minolta im Bereich Forschung und Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2018/19 weiter intensiviert und soll auch in 2019/20 und in folgenden Geschäftsjahren noch weiter ausgebaut werden. Erste Ergebnisse der erfolgreichen Kooperation zeigen sich bereits in der Entwicklung der neuen MOBOTIX 7 Kameraplattform, die Konica Minolta selbst jedoch in angepasster Form für eigene Produktentwicklungen nutzen kann, sowie die Verwendung von performanten Konica Minolta eigenen Deep-Learning Algorithmen in zum Teil bestehenden MOBOTIX Analytics Apps um die Performance und damit den Kunden Nutzen signifikant zu erhöhen. Weitere Kooperationen, z.B. im Bereich der LiDAR Technologie, im Zuge umfänglicher und detaillierter vorangegangener Prüfungen, sind für das Geschäftsjahr 2019/20 in Planung.
MOBOTIX konnte im Geschäftsjahr 2018/19 seine Innovationskraft erneut unter Beweis stellen und zahlreiche Produktinnovationen und -evolutionen präsentieren. Die Neuerungen, die bereits im Rahmen der Global Partner Conference 2018 allen Kunden offiziell vorgestellt wurden, sind im Rahmen des neuen Produkt-Freigabeprozesses erfolgreich im Markt eingeführt, und werden auch im Rahmen der zukünftigen MOBOTIX Entwicklungsplanung konsequent verfolgt.
Wie bereits im Rahmen der Global Partner Conference Oktober 2018 allgemein vorgestellt, fokussiert sich MOBOTIX auf folgende Zukunfts-Themen, die wir konsequent in 2018/19 und auch in den nächsten Jahren verfolgen:
Hauptfokus der MOBOTIX Entwicklung in 2019/20 liegt in der auf der Global Partner Conference 2019 vorgestellten neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7. Diese sehr performante und zukunftsweisende Kamera-Plattform eröffnet MOBOTIX und unseren Kunden ein außergewöhnlich breites Feld von Einsatzmöglichkeiten. Das gilt insbesondere für vertikale Märkte und für branchenspezifische Lösungen, die erst mit der neuen Kameraplattform basierend auf dem bewährten einzigartigen dezentralen MOBOTIX Konzept möglich werden. Ermöglicht wird dies durch den Einsatz eines der performantesten SoC (System-On-Chip) und Deep Learning Algorithmen Apps, die wahlweise und kundenspezifisch auf dieser Plattform zum Einsatz kommen. MOBOTIX 7 liefert damit maßgeschneiderte Lösungen bei maximaler Performance. Auf der Global Partner Conference 2019 im Oktober 2019 wurde das erste Kameramodell M73 basierend auf der MOBOTIX 7 Plattform vorgestellt und für den Verkauf freigegeben. Weitere Kameramodelle wie z.B. die MOBOTIX S7x oder auch Thermal-/Wärmebildlösungen sind für das Geschäftsjahr 2019/20 geplant.
Alle Produkte der MOBOTIX 7 Linie werden konsequent auf Basis der performanten Plattform durch Software- und Firmware-Releases mit zusätzlichem Funktionsumfang in 2019/20 verfügbar gemacht.
Mit dem im April 2019 freigegebenen Update der MOBOTIX App "MxBell" konnten wir den Funktionsumfang der ursprünglich für die Türstation entwickelten APP um die Unterstützung aller MOBOTIX P3 und Mx6 Kameralinien erweitern. Die App steht auch weiterhin als kostenloser Download für Betriebssysteme IOS und Android zu Verfügung
Das verbesserte MOBOTIX Aufzeichnungsverfahren "MxFFS Buffered Archive" haben wir bereits 2018 für unsere Mx6 Kamera Linie freigeben. Im 1. Quartal 2019 konnten wir dieses optimierte Aufzeichnungsverfahren auch für unsere bereits abgekündigte MOBOTIX P3 Linie unseren Kunden bereitstellen, um bereits installierte P3 Kameras mit dieser Funktion nachzurüsten.
Durch zusätzliche Features und auch Optimierung der Integration in die Gesamtlösung mit MxMC und MxNAS konnten wir den Kundenmehrwert der bereits im Sommer 2018 erfolgreich eingeführten MOBOTIX MOVE Produkte nochmal deutlich verbessern. Um mit dem MOVE Portfolio breitere Marktanforderungen abdecken zu können haben wir das MOVE Portfolio im Frühjahr 2019 um zusätzliche 6 Kameramodelle erweitert.
Unsere weiterentwickelte, auf einfache Bedienbarkeit fokussierte Videomanagement-Software MOBOTIX Management Center (MxMC) hat sich im Praxiseinsatz bei unseren Kunden bereits bewährt und konnte wieder um einige neue Funktionen und nützliche Performance-Verbesserungen erweitert werden. Eine kostenlose MxMC Version mit funktionalen Verbesserungen als auch die Entwicklung von zusätzlichen lizenzentgeltlichen Funktionen, die den Kunden-Nutzen erweitern und Kosten bei der Inbetriebnahme beim Kunden reduzieren (TCO), sind in der Umsetzung. Insbesondere konnten wir mit der Freigabe der erweiterten Konfiguration in MxMC2.1 nun auch die Konfiguration der Türstation T26 (T25) über MxMC "Advanced Configuration" wesentlich vereinfachen.
Durch die Freigabe des MxMC "Smart-Data-Interfaces" lassen sich erstmalig mit Hilfe eines "frei verfügbaren" Software-Development-Kits Produkte von Drittanbietern wie z.B. Kassensysteme, Nummernschilderkennung, Barcode Scanner in die MOBOTIX Welt integrieren.
Im MxMC können dann die gespeicherten Daten speziell gefiltert und die mit diesen Daten verknüpften Videoaufzeichnungen gezielt ausgegeben werden.
Als besonderer Vorteil bei der Benutzung gegenüber anderen Videomanagement-Systemen erfolgt in MxMC die Anordnung bzw. Verteilung der Kamerabilder in einem Grid-Layout auf dem Monitor - abhängig von der aktuell gewählten Fenstergröße - völlig automatisch. Als sehr flexibles System ist MxMC sowohl für Einsteiger als auch für Profis aller Branchen bestens geeignet und wird sich zukünftig noch um hochwertige anwendungsspezifische Zusatzfunktionen individuell erweitern lassen.
Mit der Firmware-Freigabe V5.2.4.15 wurde die strategische Partnerschaft mit Genetec um ein wesentlich neues Einsatzgebiet erweitert. Durch die Integration des Genetec Stratocast Protokolles in unsere MX6 Kameralinie sind wir nun erstmalig in der Lage, unsere Kameras auch in der Genetec Cloud-Lösung Stratocast anzubieten. Diese Lösung erfordert neben der Kamera keinerlei zusätzliche Hardware oder Software vor Ort beim Kunden. Durch einen "einfachen" Internet-Anschluss werden die Bilddaten direkt über das Internet in einem hochsicheren Data-Center gespeichert und können von dort über eine App vom Kunden mobil abgerufen werden. Den Einsatz unserer MOBOTIX Mx6-Kameralinie in Cloud-Lösungen als Zukunftstrend werden wir auch in 2019/20 konsequent weiterentwickeln und mit zusätzlichen Angeboten verstärken.
Zahlreiche weitere Entwicklungsprojekte wurden erfolgreich fortgeführt oder initiiert.
MOBOTIX ist im Markt für Video-Sicherheitssysteme tätig. Der Markt für Video-Sicherheitssysteme umfasst analoge Video-Sicherheitssysteme und Netzwerkkamerasysteme sowie Video-Management-Software und Zubehör. Das für die MOBOTIX relevante Marktsegment ist das Marktsegment der Sicherheitskameras im Allgemeinen und das Segment der Netzwerkkamerasysteme im Besonderen.
Das Marktforschungsunternehmen IHS Research geht in seiner Marktstudie aus Juni 2019 davon aus, dass die Umsätze im Markt für Sicherheitskameras weltweit von 2018 bis 2023 um jährlich durchschnittlich ca. 9% wachsen werden, die Umsätze im Segment für Netzwerkkameras gar um durchschnittlich 10%. In den Prognosen sticht China mit 44% Umsatzanteil als der wichtigste Wachstumsmarkt hervor, gefolgt von Amerika mit 23%, EMEA mit 17% und Asien (ohne China) mit 15% Umsatzanteil.
Als wesentliche Trends im Markt für Sicherheitskameras benennt die Studie neben Edge-Processing eine beschleunigte Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz, einen zunehmenden Bedarf nach Cybersicherheit sowie Ansätze rund um Analytics und Deep Learning. In den Marksegmenten Analytics und Deep Learning prognostiziert IHS Research hohe Wachstumsraten von 37% bzw. 63%.
Im Geschäftsjahr 2018/19 konnte ein Anstieg der Umsatzerlöse der MOBOTIX-Gruppe gegenüber dem Vorjahr um 5,3% von 66,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 69,9 Mio. EUR erreicht werden. Die Umsätze enthalten neben den Erlösen aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR). Ohne Bauteilverkäufe ergibt sich ein Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR (2,5%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind demnach leicht um 0,9% auf 61,5 Mio. EUR (Vorjahr: 62,1 Mio. EUR) zurückgegangen. Der Rückgang der Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software resultiert im Wesentlichen aus dem preisbedingten Rückgang der Erlöse je verkauftem Kamerasystem auf Grund des verschärften Wettbewerbs, insbesondere durch chinesische Kameraanbieter. Die Absatzmenge konnte im Wesentlichen auf Vorjahresniveau gehalten werden. Allerdings mussten insbesondere in Deutschland und auf dem amerikanischen Markt Absatzrückgänge verzeichnet werden. Dagegen konnten in den Vertriebsregionen Nord-/Osteuropa (+18%), APAC (+10%), MEA (+5%) und Süd-/Westeuropa (+5%) deutliche Umsatz- und Absatzsteigerungen erzielt werden.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Aktivierte Eigenleistungen) ist um 6,1% gegenüber dem Vorjahr von 66,9 Mio. EUR auf 71,0 Mio. EUR angestiegen. Bereinigt um die Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger ist die Gesamtleistung um 3,3% gegenüber dem Vorjahr ebenfalls angestiegen.
Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) des Geschäftsjahres von 4,3 Mio. EUR liegt um 1,0 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR).
Der Konzernjahresüberschuss hat sich um 0,5 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) verbessert.
Insbesondere wurde im Geschäftsjahr 2018/19 die Produktentwicklung weiter vorangetrieben und das Marketing weiter verstärkt. Auf der Globalen Partner Conference konnte im Oktober 2019 die neue Kamera-Plattform MOBOTIX 7 sowie das erste auf dieser Plattform basierte Modell M73 erfolgreich vorgestellt werden. Die Vertriebsaktivitäten wurden auf Wachstumsmärkte fokussiert und notwendige personelle und organisatorische Veränderungen herbeigeführt. Diese Maßnahmen haben zu einer Stabilisierung der Umsätze geführt und zu einer deutlichen Verbesserung der Geschäftsentwicklung beigetragen.
Grundpfeiler hierfür sind eine verschlankte und somit effizientere Betriebsorganisation, angepasste Stellenprofile, effizientere Arbeitsprozesse sowie Investitionen in die IT Infrastruktur (SAP/ERP und SAP/CRM Implementierung).
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der MOBOTIX Gruppe von untergeordneter Bedeutung.
Im Geschäftsjahr 2018/19 ist der Umsatz der MOBOTIX-Gruppe um 5,3% von 66,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 69,9 Mio. EUR angestiegen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR). Der Umsatzanstieg resultiert neben den gestiegenen Erlösen aus Bauteileverkäufen im Wesentlichen aus den Erlösen aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 0,9% auf 61,5 Mio. EUR (Vorjahr: 62,1 Mio. EUR) zurückgegangen.
Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 69,7% (Vorjahr: 66,7%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 20,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 auf 18,6 Mio. EUR (-9,6%) gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 22,0 Mio. EUR (Vorjahr: 21,1 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 2,6% von 20,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 20,9 Mio. EUR im Berichtsjahr angestiegen.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 6,1% von 66,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 71,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 angestiegen. Dies ist maßgeblich auf den Umsatzanstieg zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR zurückgegangen. Im Vorjahr waren Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für die Restrukturierung in Höhe von 0,2 Mio. EUR enthalten.
Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2018/19 auf 45,3% (i.Vj. 44,8%) angestiegen.
Der Rückgang der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2018/19 auf 34,4% (Vorjahr: 34,8%) ist auf den Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018/19 sind gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR (2,2%) angestiegen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen trotz gesunkener durchschnittlicher Mitarbeiterzahl die erstmalige Konsolidierung der Servicegesellschaften MOBOTIX SINGAPORE UND MOBOTIX AUSTRALIA sowie im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgte Gehaltserhöhungen.
Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2018/19 mit 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) leicht angestiegen. Dies beruht auf den Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aufgrund der Inbetriebnahme des SAP ERP-Systems.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 (i.Vj. 11,7 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. EUR (-1,7%) zurückgegangen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Servicekosten um 0,5 Mio. EUR aufgrund der erstmaligen Konsolidierung der Servicegesellschaften MOBOTIX SINGAPORE UND MOBOTIX AUSTRALIA. Zudem reduzierten sich die Aufwendungen für Marketing um 0,2 Mio. EUR, die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,3 Mio. EUR sowie die Kosten der Warenabgabe um 0,3 Mio. EUR. Dagegen erhöhten sich die Aufwendungen für Leiharbeiter um 0,5 Mio. EUR unter anderem als Ergebnis der von externen Auftragsfertigern zurückgeholten Endmontage von Indoor Kameras.
Das EBITDA (6,4% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 4,3 Mio. EUR (2017/18: 3,3 Mio. EUR). Das EBIT (3,0% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) beträgt 2,0 Mio. EUR (2017/18: 1,1 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2018/19 endete mit einem Konzernjahresüberschuss von 0,9 Mio. EUR (2017/18: 0,4 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von 1,4% (2017/18: 0,7%).
Das Anlagevermögen reduzierte sich um 0,3 Mio. EUR (-2,0%) auf 17,1 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 2,0 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen im Wesentlichen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 1,3 Mio. EUR und in technische Anlagen und Maschinen sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 0,7 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Investitionen in die neue IT-Infrastruktur insbesondere in das SAP ERP-System. Die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen beinhalten zu großen Teilen Investitionen in Spritzgusswerkzeuge im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 sowie IT-Geräte.
Die Vorräte, insbesondere die fertigen Erzeugnisse, sind bedingt durch die gezielte Erhöhung des Kamerabestandes von 16,2 Mio. EUR auf 18,7 Mio. EUR angestiegen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 30. September 2019 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 1,8 Mio. EUR auf 13,0 Mio. EUR auf Grund von erhöhten Bauteileverkäufen zum Geschäftsjahresende im Zusammenhang mit der Wiedereinführung der Lohnfertigung bei den Auftragsfertigern.
Das gestiegene Geschäftsvolumen mit der Konica Minolta Gruppe führte zum Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 0,2 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2019 verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 1,0 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR (30. September 2018: 2,7 Mio. EUR) insbesondere durch verstärkte Investitionen in die neue Kamera-Plattform MOBOTIX 7 im letzten Quartal des Geschäftsjahres.
Das Eigenkapital ist mit 26,7 Mio. EUR (30.09.2018: 26,1 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch den Jahresüberschuss von 0,9 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR angestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 3,0 Mio. EUR (6,0%) auf 53,9 Mio. EUR gestiegenen Bilanzsumme (30. September 2018: 50,9 Mio. EUR) von 51,4% auf 49,4% verringert. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde eine Dividende für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 0,5 Mio. EUR ausgeschüttet. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2019 insgesamt 118.641 Aktien.
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 0,3 Mio. EUR auf 4,6 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus Zuführungen zu Rückstellungen aus dem Personalbereich.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,3 Mio. EUR auf 17,3 Mio. EUR (30. September 2018: 17,0 Mio. EUR) resultiert aus der Aufnahme kurzfristiger Kreditmittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Dem gegenüber stehen planmäßige Tilgung der lang- und mittelfristigen Darlehen in Höhe von 1,2 Mio. EUR. Ein zur Rückzahlung fälliges Darlehen in Höhe von 3,0 Mio. EUR wurde um drei weitere Jahre prolongiert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2018 um 1,8 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR (30.09.2018: 2,7 Mio. EUR) angestiegen.
Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern und der Zunahme der sonstigen Rückstellungen zurückzuführen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2018/19 bei 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: -0,9 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 4,6 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Vorräte (2,5 Mio. EUR) und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1,7 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 1,4 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -2,0 Mio. EUR (Vorjahr: -1,8 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände insbesondere in das SAP ERPSystem zurückzuführen.
Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -1,9 Mio. EUR (Vorjahr: -2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR.
Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2019 ein Finanzmittelfonds von 0,2 Mio. EUR (30. September 2018: 2,7 Mio. EUR).
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2018/19 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 20,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1,5 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind.
Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2018 um 0,8 Mio. EUR auf 13,6 Mio. EUR erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 12,0 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR erhöht. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe ist mit 25,1% auf dem Niveau des Vorjahres. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 25,4% gegenüber 23,5% zum 30. September 2018.
Im Geschäftsjahr 2018/19 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 7,0% von 63,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 67,9 Mio. EUR angestiegen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR). Der Umsatzanstieg resultiert neben den gestiegenen Erlösen aus Bauteileverkäufen im Wesentlichen aus den Erlösen aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 0,7% auf 59,4 Mio. EUR (Vorjahr: 59,0 Mio. EUR) ebenfalls angestiegen.
Die Exportquote (bezogen auf die Erlöse aus dem Verkauf von Video-Sicherheitssystemen und Software) betrug im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 68,6% (Vorjahr: 65,1%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus VideoSicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 20,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 auf 18,6 Mio. EUR (-9,6%) gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 22,0 Mio. EUR (Vorjahr: 21,1 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 8,7% von 17,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 18,8 Mio. EUR im Berichtsjahr angestiegen.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 6,8% von 64,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 68,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 angestiegen. Dies ist maßgeblich auf den Umsatzanstieg zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR zurückgegangen. Im Vorjahr waren Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für die Restrukturierung in Höhe von 0,2 Mio. EUR enthalten.
Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2018/19 auf 47,4% (i.Vj. 46,1%) angestiegen.
Der Rückgang der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2018/19 auf 32,3% (Vorjahr: 33,5%) ist auf den Anstieg der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018/19 liegen mit 20,7 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Aufgrund der gesunkenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl führten die im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgten Gehaltserhöhungen und Zuführungen zu Rückstellungen aus dem Personalbereich nicht zu einer Erhöhung des Personalaufwands.
Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2018/19 mit 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) nur leicht angestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Dem Rückgang der Aufwendungen für Marketing um 0,3 Mio. EUR, der Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,3 Mio. EUR sowie der Kosten der Warenabgabe um 0,3 Mio. EUR stehen die Erhöhungen der Aufwendungen für Leiharbeiter um 0,5 Mio. EUR und der IT-Kosten um 0,2 Mio. EUR gegenüber. Der Anstieg der Leiharbeiter ist unter anderem als Ergebnis der von externen Auftragsfertigern zurückgeholten Endmontage von Indoor Kameras zu sehen.
Das EBITDA (8,0% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 5,1 Mio. EUR (2017/18: 3,5 Mio. EUR). Das EBIT (4,5% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) beträgt 2,9 Mio. EUR (2017/18: 1,4 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2018/19 endete mit einem Jahresüberschuss von 1,9 Mio. EUR (2017/18: 0,8 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von 3,0% (2017/18: 1,3%).
Das Anlagevermögen reduzierte sich um 0,4 Mio. EUR (-1,7%) auf 24,1 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 1,9 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen im Wesentlichen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 1,3 Mio. EUR und in technische Anlagen und Maschinen sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Investitionen in die neue IT-Infrastruktur insbesondere in das SAP ERP-System. Die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen beinhalten zu großen Teilen Investitionen in Spritzgusswerkzeuge im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 sowie IT-Geräte.
Die Vorräte, insbesondere die fertigen Erzeugnisse, sind bedingt durch die gezielte Erhöhung des Kamerabestandes von 15,1 Mio. EUR auf 17,4 Mio. EUR angestiegen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 30. September 2019 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 1,8 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR aufgrund von erhöhten Bauteileverkäufen zum Geschäftsjahresende im Zusammenhang mit der wieder Einführung der Lohnfertigung bei den Auftragsfertigern.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 1,3 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus verlängerten Zahlungszielen für die MOBOTIX CORP.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2019 verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 1,1 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR (30. September 2018: 2,4 Mio. EUR) insbesondere durch verstärkte Investitionen in die neue Kamera-Plattform MOBOTIX 7 im letzten Quartal des Geschäftsjahres.
Das Eigenkapital ist mit 34,9 Mio. EUR (30.09.2018: 33,5 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr bedingt durch den Jahresüberschuss von 1,9 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR angestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 4,0 Mio. EUR (7,0%) auf 61,7 Mio. EUR gestiegenen Bilanzsumme (30. September 2018: 57,7 Mio. EUR) von 58,0% auf 56,6% verringert. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde eine Dividende für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 0,5 Mio. EUR ausgeschüttet. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2019 insgesamt 118.641 Aktien.
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 0,3 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus Zuführungen zu Rückstellungen aus dem Personalbereich.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,3 Mio. EUR auf 17,3 Mio. EUR (30. September 2018: 17,0 Mio. EUR) resultiert aus der Aufnahme kurzfristiger Kreditmittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Dem gegenüber stehen planmäßige Tilgung der lang- und mittelfristigen Darlehen in Höhe von 1,2 Mio. EUR. Ein zur Rückzahlung fälliges Darlehen in Höhe von 3,0 Mio. EUR wurde um drei weitere Jahre prolongiert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2018 um 1,9 Mio. EUR auf 4,4 Mio. EUR (30.09.2018: 2,5 Mio. EUR) angestiegen.
Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern und der Zunahme der Rückstellungen zurückzuführen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2018/19 bei 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: -0,8 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 5,3 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Vorräte (2,2 Mio. EUR), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1,8 Mio. EUR) und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (1,3 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von 1,1 Mio. EUR. Gegenläufig dazu hat sich die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1,9 Mio. EUR) ausgewirkt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -1,9 Mio. EUR (Vorjahr: -1,8 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände insbesondere in das SAP ERPSystem zurückzuführen.
Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -1,8 Mio. EUR (Vorjahr: -2,1 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR.
Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2019 ein negativer Finanzmittelfonds von 0,2 Mio. EUR (30. September 2018: 2,4 Mio. EUR).
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2018/19 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 20,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1,5 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind.
Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2018 um 0,8 Mio. EUR auf 13,6 Mio. EUR erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 11,5 Mio. EUR auf 13,3 Mio. EUR erhöht. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe verringerten sich von 22,1% auf 22,0%. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 21,5% gegenüber 19,9% zum 30. September 2018.
Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2018/19 spiegelt im Wesentlichen die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsjahr wider.
Die geplanten Umsatzerlöse von 67,5 Mio. EUR (ohne Bauteilverkäufe) konnte zwar mit erzielten Umsatzerlösen von 65,4 Mio. EUR (ohne Bauteilverkäufe) nicht erreicht werden, allerdings konnte das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2018/19 von 1,4 Mio. EUR mit 2,0 Mio. EUR deutlich übertroffen werden. Insbesondere gestiegene produktbezogene Umsätze in den Vertriebsregionen Nord-/Osteuropa (+18%), APAC (+10%), MEA (+5%) und Süd-/Westeuropa (+5%) zeigen, dass die vorgenommen organisatorischen und personellen Veränderung ihre Wirkung entfalten.
Die zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 abgeschlossene Entwicklung der auf der Global Partner Conference im Oktober 2019 vorgestellten neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 und der darauf basierten ersten auf dem Markt eingeführten Kameramodell M73 und der damit verbundenen weiteren Monetarisierung der Software in Form von Software APPs wurden als wichtiges Ziel erreicht.
Ein weiteres wichtiges Ziel nämlich der Ausbau der strategischen Kooperation zwischen Konica Minolta und MOBOTIX im Geschäftsjahr 2018/19 und damit die Entwicklung von neuen Technologien zur Videoüberwachung wurde ebenfalls erreicht.
Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2019 mit einer Eigenkapitalquote von 49,5%, einem Eigenkapital in Höhe von 26,7 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,7 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 19,0 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte zu fokussieren.
Sabine Hinkel, langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats der MOBOTIX AG, hat mit Wirkung zum Ablauf des 24. Januar 2019 die Niederlegung ihres Amts erklärt. Hierüber hat Frau Hinkel den Vorstand der MOBOTIX AG unterrichtet.
Der Aufsichtsrat der MOBOTIX AG hat in der ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2017/18 am 24. Januar 2019 Herrn Olaf Jonas, General Manager Corporate Governance Division, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland, in den Aufsichtsrat der MOBOTIX AG gewählt.
Kunihiro Koshizuka, langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats der MOBOTIX AG, hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2019 die Niederlegung seines Amts erklärt. Hierüber hat Herr Koshizuka den Vorstand der MOBOTIX AG unterrichtet. Seit Mai 2016 war er Mitglied im Aufsichtsrat der MOBOTIX AG. Bei dem zuständigen Gericht wurde ein Antrag auf Bestellung eines Nachfolgers gestellt.
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat Herrn Keiji Okamoto mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrates der MOBOTIX AG bestellt. Herr Okamoto ist Geschäftsführer der Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, und Executive Officer der Konica Minolta Inc., Tokyo, und für die Geschäftsentwicklung in der Region Europa verantwortlich.
Der MOBOTIX AG ist am 9. März 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben.
Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken; zwischenzeitlich werden mit den Klägern Vergleichsverhandlungen geführt.
Die MOBOTIX-Gruppe hat ein Risikomanagementsystem als Teil der Unternehmenssteuerung implementiert, welches sicherstellt, dass Risiken (vor Berücksichtigung von Risikobegrenzungsmaßnahmen) frühzeitig erkannt und adressiert werden. Es setzt sich dabei aus den Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozesse, dem Berichtswesen sowie einem internen Kontrollsystem zusammen. Entsprechende Grundsätze und Festlegungen zum Risikomanagementsystem sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.
Das Risikomanagementsystem des Konzerns dient der Identifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Über bestandsgefährdende Risiken hinaus werden auch solche Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen erfasst, die in Zukunft den Geschäftserfolg signifikant beeinflussen können. Im Rahmen des Risikomanagements werden operative Chancen und Risiken über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren identifiziert und gesteuert. Für strategische Chancen und Risiken wird ein entsprechend längerer Prognosezeitraum herangezogen.
Die Ergebnisrisiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix analysiert. Dabei werden zum einen Eintrittswahrscheinlichkeit und zum anderen die potenzielle Schadenshöhe erfasst. Soweit Risiken nicht quantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkung qualitativ eingeschätzt.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche Auswirkungen (EUR) |
||
| gering | < 25% | gering | < 0,1 Mio. EUR |
| mittel | 25% - 50% | mittel | 0,1 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR |
| hoch | 50% - 75% | hoch | 0,2 Mio. EUR - 0,7 Mio. EUR |
| sehr hoch | > 75% | sehr hoch | > 0,7 Mio. EUR |
Zur Steuerung der typischen Geschäftsrisiken der MOBOTIX-Gruppe, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können, haben wir das unter 5.2 beschriebene interne Kontrollsystem eingerichtet.
Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen bestehen für die MOBOTIX-Gruppe aktuell keine dominanten Einzelrisiken, die für sich genommen mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit den Fortbestand der MOBOTIX-Gruppe gefährden könnten.
Die MOBOTIX-Gruppe verfügt über ein umfangreiches System an Prozesskontrollen. Zielsetzung des Kontrollsystems ist es, auf unterschiedlichen Prozessebenen mögliche Defizite in den Unternehmensprozessen aufzudecken, entsprechende Gegenmaßnahmen auszulösen und durch regelmäßige Überprüfung der Methoden die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufgaben des Kontrollsystems werden durch die Mitglieder des Managements und durch zentral in der Organisationsabteilung angesiedelte Mitarbeiter übernommen, die Teilaufgaben einer internen Revision übernehmen. Die Organisationsabteilung berichtet direkt an den Vorstand. Die Mitarbeiter dieser Abteilung stehen den verschiedenen Abteilungsleitern als Berater zur Verfügung und prüfen dabei unter anderem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien. Nach Wichtigkeit kategorisierte Empfehlungen sowie eventueller Anpassungsbedarf in den Richtlinien werden direkt an die Verantwortlichen der geprüften Einheiten sowie an den Vorstand berichtet.
In Ad-hoc-Audits werden zeitnah aktuelle Sonderthemen aufgegriffen und untersucht. Hieraus resultieren bei Bedarf umgehende Prozessänderungen, die darauf abzielen, die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. Im Anschluss daran erfolgen Follow-up-Prüfungen, in denen die Umsetzung der Prozessänderungen überprüft wird. Über Abweichungen wird dem Vorstand zeitnah berichtet.
Das interne Kontrollsystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzern-Risikoüberwachung. Grundlage des internen Kontrollsystems sind, neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen wie systematische und manuelle Abstimmungsprozesse, vordefinierte Genehmigungsprozesse, die Trennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Dabei spielt das Vier-Augen-Prinzip eine zentrale Rolle. Durch die konsequente Anwendung risikopolitischer Grundsätze und Weisungen wird ein Großteil der Risiken bereits vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen gemindert.
| Eintritts- wahrscheinlichkeit |
Mögliche Auswirkung |
|
| Marktrisiken | ||
| Absatzrisiken/Wettbewerbssituation | sehr hoch | sehr hoch |
| Beschaffungsrisiken | mittel | mittel |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | ||
| Forderungsausfallrisiko | mittel | mittel |
| Währungsrisiken | mittel | gering |
| Politische und rechtliche Risiken | ||
| Gesetzliche und regulatorische Risiken | mittel | mittel |
| Risiken aus Patentstreitigkeiten | mittel | mittel |
| Operative Risiken | ||
| Personalrisiken | mittel | mittel |
| Gewährleistungsrisiken | gering | mittel |
MOBOTIX-Produkte werden als Videosicherheitslösung in den verschiedensten Bereichen wie zum Beispiel dem Transportwesen (Busse, Bahnhöfe, Flughäfen, Verkehrsüberwachung, etc.), im Einzelhandel, in der Industrie sowie zur Gebäude- und Perimeterabsicherung eingesetzt. In den vergangenen Jahren konnte sich MOBOTIX durch hochauflösende und durch hemisphärische Kameratechnik von vielen Wettbewerbern abheben.
Externe Marktstudien zeigen, dass im Bereich digitaler IP-Video-Sicherheitssysteme auch in den kommenden Jahren Wachstum zu erwarten ist, die zu erzielenden Durchschnittspreise jedoch deutlich sinken. Konkret wird ein verschärfter Wettbewerb insbesondere im Segment der hochauflösenden Netzwerkkameras erwartet, in dem MOBOTIX bislang eine starke Position eingenommen hat.
Zudem bestehen weitere Risiken aufgrund politischer Veränderungen in einzelnen Regionen (z.B. Brexit und politische Situation in der Türkei). Der Vorstand schätzt daher das Marktumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.
Beschaffungsmarktrisiken werden durch den Vorstand grundsätzlich als branchenüblich eingeschätzt. Marktschwankungen können grundsätzlich zu Veränderungen der Verfügbarkeit von Komponenten führen. Hiermit in Verbindung stehenden drohenden längeren Lieferzeiten wird grundsätzlich durch eine vertraglich zugesicherte erhöhte Lagerbestandsführung der Komponenten bei den Lieferanten und der Fertigwaren Rechnung getragen. Derzeit sind keine Beschaffungsengpässe mit Auswirkungen auf die Produktverfügbarkeit zu verzeichnen, diese können aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Ein kurzfristiger Ausfall kritischer Lieferanten bspw. für die Prozessoren, der zu erheblichen Produktionsstörungen führen könnte, wird für weniger wahrscheinlich gehalten.
Im Zusammenhang mit der Bonität der Gesellschaft und der existierenden Kreditzusagen bestehen derzeit keine wesentlichen Finanzierungsrisiken. Währungsrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft in den USA und dem Einkaufsbedarf der MOBOTIX AG in US-Dollar. Ein Zinsänderungsrisiko ist derzeit nicht wesentlich. Bestehende Fremdfinanzierungen wurden mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken werden durch ein effizientes Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso mit einer restriktiven Gewährung von Zahlungszielen begrenzt.
Grundsätzlich hat sich die öffentliche Wahrnehmung in Bezug auf Video-Überwachung weiterhin sehr positiv entwickelt. Eine vorhandene Video-Überwachung steigert das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und stößt damit zunehmend auf Akzeptanz. Es sind verstärkt politische Initiativen zu verzeichnen, die auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirken. Sollten sich im Bereich Public Security die Normen zugunsten hochauflösender Systeme ändern, kann MOBOTIX als ein wesentlicher Hersteller solcher Systeme davon zusätzlich profitieren. Andererseits werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen wie z.B. die EU-DatenschutzGrundverordnung der Video-Überwachung Grenzen gesetzt.
In der Video-Sicherheitsindustrie nimmt die Anzahl der Patentstreitigkeiten spürbar zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die MOBOTIX-Gruppe in Patentverletzungsverfahren einbezogen wird und diese eine spürbare finanzielle Auswirkung haben könnten.
Aufgrund des veränderten Markt- und Wettbewerbsumfeldes besteht weiterer Anpassungsbedarf der Organisation. Hieraus ergeben sich Risiken grundsätzlicher Art, denen das Unternehmen durch eine Anpassung der personellen Ressourcen, die Optimierung der Prozesse und der Steuerungssysteme sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur (insbesondere ERP und CRM) begegnet.
Grundsätzlich bestehen bei der Produktion und dem Vertrieb von technischen Produkten Gewährleistungsrisiken. Diese werden im Rahmen der Abschlusserstellung durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um mögliche Schäden und Risiken abzusichern.
Sofern sich aus Entwicklungen an den weltweiten Finanz- und Realmärkten eine globale, gegebenenfalls flächendeckende Rezession ergeben sollte, hätte dies naturgemäß spürbare Auswirkungen auf das relevante Marktumfeld der MOBOTIX-Gruppe.
Die Gesellschaft sieht aktuell und für die Zukunft keine bestandsgefährdenden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigenden Risiken. Für den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe sind technologische Innovationen und der weitere Ausbau des Vertriebs von großer Bedeutung.
MOBOTIX bewegt sich in dem weiterhin wachsenden Markt für Videoüberwachungssysteme. Das Wachstum wird hauptsächlich durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis "IT-Security", Automatisierung, Industrie 4.0, intelligente "Sensoren" auf Basis performanter Deep-Learning und AI - Video-Analytics sowie dem Internet of Things (IoT) getrieben.
Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass technologische Markttreiber, wie steigende Bildauflösungen der Video-Systeme, cloudbasierte Installationen und Software-Applikationen im Bereich Analytics, Deep Learning und künstliche Intelligenz, den dezentralen Technologieansatz begünstigen werden und sich MOBOTIX damit auch bei deutlich steigendem Wettbewerbsdruck behaupten kann.
MOBOTIX wird in den kommenden Monaten intelligente IP Videolösungen für ausgewählte Marktsegmente mit einem eindeutigen Wettbewerbsvorteil (z.B. aufgrund der Systemarchitektur oder des robusten Designs) entwickeln und entsprechende Kundenprojekte über einen Key-Account-Vertrieb und das weltweite Netzwerk zertifizierter Partner forcieren. Dabei sollen die robusten Outdoor-Kameras auch verstärkt als Sensoren in der industriellen Automation etwa zur Überwachung von temperaturkritischen Prozessen, Brand-Frühtest-Erkennung oder im Rahmen von vorbeugender Wartung zum Einsatz kommen.
Aktuell verfügt MOBOTIX über ein breites Angebot an IP-Video-Kameras inklusive Zubehör sowie eine eigene Video-Management-Software. Ziel ist es, mit ergänzenden Software-Applikationen und durch die Erweiterung des Angebotes um periphäre Komponenten (Switch, IR Strahler, NAS etc.) im Rahmen des MOBOTIX MOVE Segments ein Komplettsystem aus einer Hand anbieten und sich damit noch besser vom Wettbewerb abheben zu können.
Weitere Chancen ergeben sich aus den deutlich erweiterten Integrationsmöglichkeiten durch Adaption von Standards wie ONVIF und H.264/H.265 sowie aus der Integration von MOBOTIX Kameras in führende Videomanagementsysteme von Genetec und Milestone und weitere durch ONVIF Kompatibilität unserer Produkte.
Der Vorstand optimiert auch das Umsatz- und Ertragsmodell der MOBOTIX durch eine Monetarisierung der Video-Management-Software MxMC und auch der neuen MOBOTIX 7 Kamera APPs zum Beispiel über Lizenzmodelle. Mit neuen Versionen des MxMC werden neben weiterhin kostenlos verfügbaren MxMC Versionen auch lizenzpflichtige Varianten zur Verfügung gestellt. Mit Markteinführung der MOBOTIX 7 Kamera M73 im Oktober 2019 werden zusätzlich performante Video Analyse APPs lizenzpflichtig verfügbar gemacht, die die Erschließung neuer vertikaler Märkte durch neue Kundenlösungen ermöglichen.
Mit Einführung des MOBOTIX NAS im Oktober 2018 öffnet sich MOBOTIX erstmalig und bietet sowohl klassische Lösungen auf Basis des KOBOTIX dezentralem Konzepts mit IoT-Portfolio aber auch dem verbreiteten zentralem und marktetablierten Konzeptes einer zentralen Video-Aufzeichnungsstruktur und MOBOTIX MOVE Produkten mittels des etablierten ONVIF Standards das auch die direkte Einbindung von Drittanbieter Produkten in MxMC beinhaltet.
Zukünftig wird sich MOBOTIX noch stärker auf Technologie-Partnerschaften fokussieren um auf die vielfältigen Anforderungen in den vertikalen Märkten mit optimal zugeschnittenen Gesamtlösungen zu reagieren.
Darüber hinaus bietet bereits heute die Kooperation mit Konica Minolta sowohl bei der technologischen Auftragsentwicklung als auch im Vertriebsbereich mittelfristig sehr gute Wachstumschancen.
Der für das Geschäftsjahr 2019/20 geplante Umsatz der MOBOTIX-Gruppe liegt in einer Bandbreite von rund 70 Mio. EUR bis 74 Mio. EUR. Der Umsatz ist maßgeblich von dem Erfolg der auf der Global Partner Conference im Oktober 2019 vorgestellten neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 und der darauf basierten ersten auf dem Markt eingeführten Kameramodell M73 und der damit weiteren verbundenen Monetarisierung der Software in Form von Software APPs sowie einer Erneuerung des bestehen Produktportfolios in 2019/20 abhängig. Das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2019/20 liegt entsprechend in einer Bandbreite von rund 2,5 Mio. EUR bis 3,2 Mio. EUR. Für die MOBOTIX AG rechnet der Vorstand mit einer wie in der MOBOTIX-Gruppe entsprechenden Umsatz- und EBIT-Entwicklung.
Die vorstehend gemachten zukunftsbezogenen Aussagen sind prognostisch.
Für das Geschäftsjahr 2018/19 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens unterlassen worden."
Winnweiler-Langmeil, den 8. November 2019
Der Vorstand
Thomas Lausten, CEO
Klaus Kiener, CFO
Hartmut Sprave, CTO
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2018/19 spiegelt im Wesentlichen die Erwartungen des Vorstands und des Aufsichtsrates an die Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsjahr wider.
Im Geschäftsjahr 2018/19 konnte ein Anstieg der Umsatzerlöse der MOBOTIX-Gruppe gegenüber dem Vorjahr um 5,3% von 66,4 Mio. EUR auf 69,9 Mio. EUR erreicht werden. Die Umsätze enthalten neben den Erlösen aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR), Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR).
Ohne Bauteileverkäufe ergibt sich ein Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR (2,5%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind demnach leicht um 0,9% auf 61,5 Mio. EUR (Vorjahr: 62,1 Mio. EUR) zurückgegangen.
Der Rückgang der Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Erlöse je verkauftem Kamerasystem auf Grund des verschärften Wettbewerbs, insbesondere durch chinesische Kameraanbieter. Die Absatzmenge konnte im Wesentlichen auf Vorjahresniveau gehalten werden.
Allerdings wurden insbesondere in Deutschland und auf dem amerikanischen Markt Absatzrückgänge verzeichnet. Dagegen konnten in den Vertriebsregionen Nord-/Osteuropa (+18%), APAC (+10%), MEA (+5%) und Süd-/Westeuropa (+5%) deutliche Umsatz- und Absatzsteigerungen erzieltwerden.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Aktivierte Eigenleistungen) ist um 5,8% gegenüber dem Vorjahr von 66,9 Mio. EUR auf 70,8 Mio. EUR angestiegen. Bereinigt um die Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger ist die Gesamtleistung um 3,0% gegenüber dem Vorjahr ebenfalls angestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018/19 sind gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. EUR (-1,7%) zurückgegangen.
Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) des Geschäftsjahres von 4,3 Mio. EUR liegt um 1,0 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 3,3 Mio. EUR.
Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) des Geschäftsjahres von 2,0 Mio. EUR liegt um 0,9 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 1,1 Mio. EUR.
Das Jahresergebnis hat sich um 0,5 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) verbessert.
Die zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 abgeschlossene Entwicklung der auf der Global Partner Conference im Oktober 2019 vorgestellten neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 und dem darauf basierten ersten auf dem Markt eingeführten Kameramodell M73 sowie der damit verbundenen weiteren Monetarisierung der Software in Form von Software APPs, wurden als wichtiges Ziel erreicht.
Ein weiteres wichtiges Ziel, nämlich der Ausbau der strategischen Kooperation zwischen Konica Minolta und MOBOTIX im Geschäftsjahr 2018/19 und damit die Entwicklung von neuen Technologien zur Videoüberwachung, wurde ebenfalls erreicht.
Die erfolgten Investitionen in die IT Infrastruktur, insbesondere in das SAP ERP System (S/4HANA), führen zu effizienteren Arbeitsprozessen.
Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2019 mit einer Eigenkapitalquote von 49,5%, einem Eigenkapital in Höhe von 26,7 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 1,7 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 19,0 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die Produktentwicklung und das Marketing zu tätigen und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte zu fokussieren.
Das Marktforschungsunternehmen IHS Research geht in seiner Marktstudie aus dem Juni 2019 davon aus, dass die Umsätze im Markt für Sicherheitskameras weltweit von 2018 bis 2023 um jährlich durchschnittlich ca. 9% wachsen werden, die Umsätze im Segment für Netzwerkkameras gar um durchschnittlich 10%. In den Prognosen sticht China mit 44% Umsatzanteil als der wichtigste Wachstumsmarkt hervor, gefolgt von den Americas mit 23% Umsatzanteil, EMEA mit 17% und Asien (ohne China) mit 15%.
Als wesentliche Trends im Markt für Sicherheitskameras benennt die Studie neben Edge-Processing eine beschleunigte Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz, einen zunehmenden Bedarf nach Cybersicherheit sowie Ansätze rund um Analytics und Deep Learning. In den Marksegmenten Analytics und Deep Learning prognostiziert IHS Research hohe Wachstumsraten von 37% bzw. 63%.
MOBOTIX begegnet dem schwierigeren Wettbewerbsumfeld unter anderem mit der Einführung neuer wettbewerbsfähiger Produkte basierend auf der Kamera-Plattform MOBOTIX 7 sowie der Produktlinie MOBOTIX MOVE, mit der Adaption von Industrie-Standards wie ONVIF und H.264/H.265 und der verbesserten Integration in führende Video-Managementsysteme, aber auch mit Komplementärprodukten, wodurch der Zugang zu neuen Marktsegmenten ermöglicht wird. Als Technologieunternehmen mit hoher Innovationskraft differenziert sich MOBOTIX von seinen Wettbewerbern vor allem über sein komplettes Systemlösungsangebot und die auf vertikale Fokusmärkte zugeschnittenen Lösungen.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2018/19 wurden bereits weitere Technologiepartnerschaften geschlossen, um auf die vielfältigen Anforderungen in den vertikalen Märkten mit optimal zugeschnittenen Lösungen zu reagieren.
Konica Minolta ist seit 2016 strategischer Investor von MOBOTIX mit dem Ziel, die führende Kameratechnologie von MOBOTIX durch Innovationen weiter zu verbessern sowie den Vertriebsbereich global zu stärken. Die Zusammenarbeit mit Konica Minolta im Bereich Forschung und Entwicklung wurde im Berichtsjahr weiter intensiviert mit dem Fokus auf der Entwicklung neuer Technologien zur Videoüberwachung.
Im Berichtsjahr begleitete der Aufsichtsrat den Vorstand beratend und prüfend vor allem bei wirtschaftlichen organisatorischen und regulatorischen Fragestellungen mit den Schwerpunkten Vertriebs- und Produktstrategie, Produktentwicklungsaktivitäten und Unternehmensorganisation inklusive Personalmaßnahmen sowie Compliance. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig ausführlich und kritisch mit der jeweils aktuellen Geschäftslage sowie der Unternehmens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung beschäftigt.
Wir haben alle uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft erfüllt und das Geschäftsgeschehen kontinuierlich und mit größtmöglicher Sorgfalt überwacht. Dabei haben wir uns stets von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, die nicht zu beanstanden waren, überzeugt.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Arbeit des Vorstands intensiv begleitet. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war wie gewohnt eng und vertrauensvoll im Sinne eines kooperativen und konstruktiven Miteinanders. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat immer frühzeitig und umfassend eingebunden. Nach eingehender Beratung und Prüfung der uns vom Vorstand übergebenen ausführlichen Unterlagen haben wir unsere Zustimmung zu einzelnen Geschäftsvorgängen erteilt, soweit dies nach Satzung und Aktienrecht erforderlich war.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, eine Mindestdividende im Sinne des § 254 AktG i.H.v. 0,53 Mio. EUR auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn i.H.v. 2.17 Mio. EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Hauptversammlung wird ein entsprechender Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er informierte den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen regelmäßig, umfassend und zeitnah über alle für den Konzern relevanten Themen wie die Lage des Unternehmens, die Technologiestrategie, die Produktentwicklung, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage, die Personalsituation, laufende und neue Investitionsvorhaben sowie über alle für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Geschäftsvorfälle.
Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen, die uns der Vorstand stets umgehend und ausführlich erläutert hat, wurden vom Aufsichtsrat intensivbehandelt.
Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen erhielten wir vom Vorstand regelmäßig ausführliche schriftliche Berichte. Wir hatten somit stets ausreichend Gelegenheit, uns mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinander zu setzen und eigene Anregungen einzubringen, bevor wir nach sorgfältiger Prüfung und Beratung Beschlüsse fassten. In den Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand zur Beantwortung unserer Fragen zur Verfügung.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen mittels regelmäßiger Berichte über die aktuelle Geschäftslage und wichtige finanzielle und unternehmensinterne Entwicklungen. Bei zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgeschlagenen Maßnahmen - nach eingehender Prüfung und Erörterung - zugestimmt. Die vom Vorstand erteilten Informationen haben wir dabei kritisch gewürdigt, konkret hinterfragt und auf Plausibilität geprüft.
Der Aufsichtsrat hat sich während des gesamten Jahres von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Es traten keine Interessenskonflikte von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern auf.
Die unterjährigen Berichte des Vorstands vermittelten ein gutes Bild von der Geschäftsentwicklung und decken sich mit dem Bild, das der Jahresabschluss 2018/19 vermittelt. Zusätzlich setzte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigen Gesprächen über alle wichtigen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen in Kenntnis.
Von der Möglichkeit, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige zu beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG), hat der Aufsichtsrat für das Berichtsjahr keinen Gebrauch gemacht. Ausschüsse hat der Aufsichtsrat bislang nicht gebildet, da sie aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht zur Steigerung der Effizienz beigetragen hätten. In allen Belangen hat sich stets der gesamte Aufsichtsrat mit anstehenden Themen und Entscheidungen beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Bei Bedarf tagte der Aufsichtsrat ohne Beisein des Vorstands. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei sämtlichen Sitzungen anwesend.
In unserer ersten "offiziellen" Sitzung im November 2018 präsentierte der Vorstand den Finanzbericht des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017/18. Wir haben uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 30. September 2018 befasst. Alle Fragen wurden von den Wirtschaftsprüfern vollumfänglich und abschließend beantwortet. In dieser Sitzung fassten wir den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzernabschlusses. Die Tagesordnung der Hauptversammlung bzw. die Vorschläge der Beschlussfassungen, einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags wurden gefasst.
Außerdem wurde die Unternehmensplanung für die nächsten fünf Jahre ausführlich erörtert und festgelegt sowie die zukünftige Produkt- und Entwicklungsstrategie besprochen.
In der zweiten Sitzung im Januar 2019 standen vor allem die aktuelle Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie die Entwicklung der Kamera-Plattform MOBOTIX 7 im Mittelpunkt der Beratungen.
In unserer Sitzung im April 2019 wurden intensiv die Vertriebsregion Amerika und die SAP ERP Einführung zum 1. April 2019 besprochen. Außerdem wurden in der Aprilsitzung die Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres sowie erforderliche Maßnahmen erörtert.
In der vierten Sitzung im Juli 2019 standen die aktuelle Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Entwicklung der Kamera-Plattform MOBOTIX 7 sowie die Optimierung der Supply Chain im Mittelpunkt der Beratungen.
In unserer letzten Sitzung im September 2019 wurde dem Aufsichtsrat die finale Budget- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2019/20 vorgelegt und verabschiedet. Aufsichtsrat und Vorstand berieten ebenfalls über neue Produktvisionen und Strategien.
Zwischen den Sitzungen hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden in wichtigen Fragen gepflegt und wiederholt Gespräche geführt. In den Monaten, in denen keine Aufsichtsratssitzungen stattfanden, wurden sogenannte monatliche "Jour Fixes" durchgeführt, in denen Vorstand und Aufsichtsrat aktuelle Themen und Entwicklungen gemeinsam diskutierten.
Themen, die grundsätzlich ganzjährig regelmäßig beraten wurden waren die Unternehmensentwicklung, die Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, den Status der Produktentwicklung und der Technologiepartnerschaften inklusive der Zusammenarbeit mit Konica Minolta, die Implementierung der neuen IT-Infrastruktur, anhängige Rechtsverfahren und die Entwicklung des Aktienkurses
Der Aufsichtsrat befasste sich zudem intensiv mit der Frage der Personal-, Finanzierungs- und der Liquiditätsplanung sowie mit dem Status der Prozess- und Strukturoptimierungen. Die Entwicklung der Tochtergesellschaft in den USA, der US Markt insgesamt sowie die Situation und die damit einhergehenden Reorganisationsmaßnahmen in DACH wurden ebenfalls regelmäßig erörtert.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Januar 2019 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 30. September 2019 gewählt. Im Vorfeld wurde vom Wirtschaftsprüfer eine Unabhängigkeitserklärung eingeholt, die zu keinen Beanstandungen führte.
Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der MOBOTIX AG nach HGB sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht nach HGB zum 30. September 2019 jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Wesentliche Schwächen des Risikomanagementsystems wurden nicht festgestellt.
Der vom Vorstand vorgelegte Bericht der MOBOTIX AG über Beziehungen mit verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
" Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk:
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir,dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.
Mannheim, 20. November 2019
Ernst Et Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kaschub, Wirtschaftsprüfer
Wöhe, Wirtschaftsprüfer
Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Prüfung vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, den Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers eingehend geprüft und erörtert. An diesen Beratungen hat der Abschlussprüfer teilgenommen, stand für Fragen zur Verfügung und hat über wesentliche Ergebnisse der Prüfung berichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich nach Abschluss seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen, auch gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts:
"Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligtwurde.
Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassungoder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens unterlassenworden.
Winnweiler-Langmeil, den 8. November 2019
Der Vorstand
nicht zu erheben sind.
In seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der MOBOTIX AG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Mit dem Vorstand haben wir seinen Gewinnverwendungsvorschlag, der - wie bereits im Vorjahr - eine Mindestdividende vorsieht, intensiv diskutiert und diesem im Hinblick auf die derzeitige und künftig zu erwartende finanzielle Lage des Unternehmens zugestimmt.
Im Berichtszeitraum gab es im Aufsichtsrat folgende personelle Veränderungen:
Sabine Hinkel, langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats der MOBOTIX AG, hat mit Wirkung zum Ablauf des 24. Januar 2019 die Niederlegung ihres Amtserklärt.
Der Aufsichtsrat hat in der ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2017/18 am 24. Januar 2019 Herrn Olaf Jonas, General Manager Corporate Governance Division, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland, in den Aufsichtsrat der MOBOTIX AG gewählt.
Kunihiro Koshizuka, langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats, hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2019 die Niederlegung seines Amts erklärt. Bei dem zuständigen Gericht wurde ein Antrag auf Bestellung des Nachfolgers gestellt.
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat Herrn Keiji Okamoto mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Herr Okamoto ist Geschäftsführer der Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, und Executive Officer der Konica Minolta Inc., Tokyo, und für die Geschäftsentwicklung in der Region Europa verantwortlich.
Im Berichtszeitraum gab es im Vorstand keine personellen Veränderungen.
Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns weltweit und den Mitgliedern des Vorstands für die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2018/19 und ihren großen persönlichen Einsatz sowie den Arbeitnehmervertretern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir sind überzeugt, dass die MOBOTIX Gruppe strategisch gut für die Zukunft aufgestellt ist, um im Geschäftsjahr 2019/20 und darüber hinaus profitabel zu wachsen. Die Kooperation mit Konica Minolta bietet sowohl bei der technologischen Auftragsentwicklung als auch im Vertriebsbereich mittelfristig gute Wachstumschancen.
Wir wünschen dem Management und den Mitarbeitern viel Erfolg für die Herausforderungen des nächsten Jahres. Ein besonderer Dank geht an die Kunden, Partner und Aktionäre der MOBOTIX AG für ihr wohlwollendes Vertrauen.
Winnweiler-Langmeil, den 5. Dezember 2019
Für den Aufsichtsrat
Yuji Ichimura
Die ordentliche Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 30. Januar 2020 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres zum 30. September 2019 wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzgewinn zum 30. September 2019 in Höhe von EUR 2.698.487,86 wird für eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 530.857,68 verwendet. Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt EUR 0,00 und der Gewinnvortrag 2.167.680,18.
Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt.