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München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.670,00 25.433,00
II. Sachanlagen 644.552,00 450.838,00
III. Finanzanlagen 0,00 655.222,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 42.446,67 7.692,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.312.426,64 814.990,33
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 16.900,20 (Euro 19.245,07)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 654.103,62 2.008.976,93 648.112,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.779,30 19.045,45
2.678.978,23 1.966.111,52

PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnrücklagen 27.580,20 25.000,00
III. Gewinnvortrag 618.323,04 504.918,71
IV. Jahresüberschuss 100.490,97 113.404,33
B. Rückstellungen 927.763,82 732.144,06
C. Verbindlichkeiten 754.820,20 340.644,42
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 754.820,20 (Euro 340.644,42)
2.678.978,23 1.966.111,52

ANHANG

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes und der Satzung beachtet.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die erstmalige Anwendung des BilMoG hat zu einer Anpassung der Rückstellungen mit Laufzeit länger als ein Jahr geführt. Die diesbezügliche Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte wurde ergebnisneutral unter den Gewinnrücklagen erfasst. Eine weitere Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit bezogen auf BilMoG erfolgte nicht. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht anzupassen.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft nach § 264 i.V.m. § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde diese Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

2. Gliederung

Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des §§ 152 und 158 AktG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251 und §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Aktiengesellschaften der §§ 268 bis 274 a und §§ 279 bis 283 HGB und der §§ 150 bis 158 AktG erstellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bis auf die Anpassungen aufgrund der erstmaligen Vorschriften des BilMoG sowie der durch die Systemumstellung nunmehr nach der gewogenen Durchschnittsmethode bewerteten Waren gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

a) Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Die Abschreibungen wurden linear aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zusätzliche Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

Abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter die nach dem 01.01.2010 angeschafft und deren Anschaffungskosten unter € 150,00 lagen, wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter über € 150,00 bis € 1.000,00 wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, welcher auf 5 Jahre abgeschrieben wird.

b) Vorräte

Die Handelswaren werden höchstens zu den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten bewertet, wobei das gleitende Durchschnittsverfahren Anwendung findet.

c) Sonstiges Umlaufvermögen

Das sonstige Umlaufvermögen wird mit dem Nennwert angesetzt, wobei die Erfordernisse des strengen Niederstwertprinzips mittels angemessener Abschläge und Wertberichtigungen eingehalten werden.

d) Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

e) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Forderungen mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit über ein Jahr in Höhe von € 16.900,00.

2. Bilanzgewinn nach § 158 AktG

Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:

31.12.2010
Vojahr
Jahresüberschuss
Gewinnvortrag 618.323,04 504.918,71
Jahresüberschuss 100.490,97 113.404,33
Bilanzgewinn per 31.12. 718.814,01 618.323,04

2. Gewinnrücklagen

In den Gewinnrücklagen sind Zuführungen aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach BilMoG in Höhe von € 2.580,20 enthalten.

3. Sonstige Rückstellungen

Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Umsatzbeteiligung, ausstehende Rechnungen, noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern, Beratungskosten, Abschlusskosten, Prozeßkosten sowie Garantierückstellung enthalten.

4. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Sämtliche Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Grundkapital/Aktionäre

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag € 250.000,00. Es ist eingeteilt in 250.000 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 je Stück.

2. Mitglieder des Vorstands

Zum Vorstand ist bestellt

 

Herr Dipl.-Ing. Karl Friedrich Rosenberger, München (Vorsitzender)

 

Herr Dipl.-Inform. Clemens Dietl, München

 

Herr Dipl.-Inform. Christian Roth, München

3. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

 

Herr Dr. Andreas Pleßke, Rechtsanwalt, Herrsching (Vorsitzender)

 

Herr Friedrich Rosenberger, Unternehmer, Lichtenberg (Stellvertreter)

 

Herr Dr. Armin Schwerdtfeger, Rechtsanwalt, München

4. Angabe und Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 718.814,01 auf neue Rechnung vorzutragen.

D. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

 

Gez. Karl Friedrich Rosenberger

gez. Clemens Dietl

gez. Christian Roth

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 30.06.2011 festgestellt.