MPC Maritime Holding GmbH
Hamburg
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
BESCHLUSS über eine Gesellschafterversammlung der Firma MPC Maritime Holding GmbH Hamburg am 30.12.2022
Unter Verzicht auf sämtliche Form- und Fristvorschriften nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag
beschließt die Gesellschafterversammlung die Befreiung der MPC Maritime Holding GmbH
von den Vorschriften der §§ 264 bis 289a HGB sowie der §§ 316 bis 329 HGB für das
Geschäftsjahr 2022.
Die MPC Maritime Holding GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
nach § 290 HGB der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG einbezogen. Zwischen der MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG als herrschendes Unternehmen und der MPC Maritime Holding
GmbH als beherrschtes Unternehmen wurde unter dem Datum vom 04. Januar 2016 ein Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag nach § 302 AktG abgeschlossen. Die Befreiung der MPC Maritime
Holding GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes nach § 289 HGB, von
der Prüfungspflicht nach § 316 HGB und der Offenlegung nach § 325 HGB wird im Anhang
des Konzernabschlusses des Mutterunternehmens angegeben. Die von dem Mutterunternehmen
nach den Vorschriften über die Konzernrechnungslegung gemäß § 325 Abs. 3 HGB offen
zu legenden Unterlagen werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.
Hamburg, den 30.12.2022
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
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