MPC Maritime Holding GmbH

Hamburg

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

BESCHLUSS
über eine Gesellschafterversammlung der Firma
MPC Maritime Holding GmbH
Hamburg
am 30.12.2022

Unter Verzicht auf sämtliche Form- und Fristvorschriften nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung die Befreiung der MPC Maritime Holding GmbH von den Vorschriften der §§ 264 bis 289a HGB sowie der §§ 316 bis 329 HGB für das Geschäftsjahr 2022.

Die MPC Maritime Holding GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nach § 290 HGB der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG einbezogen. Zwischen der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG als herrschendes Unternehmen und der MPC Maritime Holding GmbH als beherrschtes Unternehmen wurde unter dem Datum vom 04. Januar 2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 302 AktG abgeschlossen. Die Befreiung der MPC Maritime Holding GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes nach § 289 HGB, von der Prüfungspflicht nach § 316 HGB und der Offenlegung nach § 325 HGB wird im Anhang des Konzernabschlusses des Mutterunternehmens angegeben. Die von dem Mutterunternehmen nach den Vorschriften über die Konzernrechnungslegung gemäß § 325 Abs. 3 HGB offen zu legenden Unterlagen werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.

Hamburg, den 30.12.2022

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG