MPH Mittelständische Pharma Holding AGBerlinJahresabschluss zum 31.12.2009BilanzAKTIVA scroll
AnhangI. Allgemeine Angaben Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG wurde am 11. November 2008 gegründet. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im 1. Quartal 2009 im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um EUR 38.000.000 auf EUR 38.050.000 erhöht. Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg unter HRB 116425 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen. Die folgenden Grundsätze und Methoden wurden angewandt: 1. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. 2. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Zwischenabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge vom 01.01. bis zum 31.12.2009 sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: · Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. · Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. · Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten die von der HAEMATO PHARM AG beschlossene Ausschüttung für 2009. Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2009 sind frei verfügbar. Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG wurde Ende 2008 als Vorratsgesellschaft gegründet. Die Gesellschaft hat am 9. Februar 2009 mit der Magnum AG einen Nachgründungs- und Einbringungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 6. März 2009 zugestimmt hat. Gegenstand des Vertrages war die Einbringung von 500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HAEMATO-Pharm Holding AG im Nennwert von je EUR 1,00 zu einem festgesetzten Wert von insgesamt EUR 38.000.000,00 in die Gesellschaft gegen Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von EUR 38.000.000,00 zum Ausgabebetrag von EUR 38.000.000,00. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde somit um EUR 38.000.000,00 auf EUR 38.050.000,00 erhöht. Es ist eingeteilt in 19.025.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien und 19.025.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juli 2009. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2009 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum Ablauf des 10. Juni 2014 einmalig oder mehrfach durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder stimmrechtloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 19.025.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/I). Des Weiteren wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2009 das Grundkapital um bis zu EUR 19..025.000,00 durch Ausgabe von insgesamt bis 19.025.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2009/I). IV. Sonstige AngabenDas Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt: scroll
Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG erstellt einen Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den das oben aufgeführte verbundene Unternehmen einbezogen wird. V. Ergänzende Angaben1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane: Vorstand scroll
Aufsichtsrat scroll
1) bis 3)ab 11. Juni 2009 4) bis 6) 23. Januar 2009 bis zum 11. Juni 2009 7) bis 9) 11. November 2008 bis zum 21. Januar 2009 Für den Aufsichtsrat wurde per 31.12.2009 eine Vergütung i.H.v. TEUR 22,5 zurückgestellt. 1. Bei der MPH Mittelständische Pharma Holding AG wurden im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2009 keine Arbeitnehmer beschäftigt. VI. Verbindlichkeitenspiegelscroll
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Berlin, den 28.04.2010 Patrick Brenske (Vorstand) Nachrichtlich: Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2010 festgestellt. BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die MPH Mittelständische Pharma Holding AG Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der MPH Mittelständische Pharma Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Berlin, 30.04.2010 Dipl.-Kfm. Harry Haseloff Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||