MPH Mittelständische Pharma Holding AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
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ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzend wurden die Vorschriften des AktG beachtet. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Sich ergebende Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Soweit diese Mittel ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden sie zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). II. Angaben zur Bilanz Die EntwicklungdesAnlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen gegen verbundene Unternehmen (§ 271 HGB) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 7.253.167,23 (Vorjahr: T€ 8.554). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Anspruch aus der Ausschüttung der HAEMATO PHARM AG sowie um Weiterleitungen von Finanzmitteln im Konzernverbund. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 41.167.155,00. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2009 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum Ablauf des 10. Juni 2014 einmalig oder mehrfach durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder stimmrechtloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 19.025.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/I). Von dieser Ermächtigung ist insoweit Gebrauch gemacht worden, dass das Grundkapital von EUR 38.050.000,00 um EUR 3.117.155,0 auf EUR 41.167.155,00 durch Ausgabe von 3.117.155 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage) erhöht wurde. Es ist eingeteilt in 22.142.155 Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien und 19.025.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 wurde das genehmigte Kapital 2009/I aufgehoben. Die Differenz aus Bezugs- bzw. Ausgabepreis und Nennwert im Rahmen der in 2012 durchgeführten Sachkapitalerhöhung, die sich auf EUR 4.332.845,00 beläuft, wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2017 einmalig oder mehrfach durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder stimmrechtloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 20.583.577,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 wurde das bedingte Kapital 2009/I aufgehoben. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen und gleichstehen, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.583.577,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 20.583.577,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.583.577 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2012/I). scroll
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: scroll
Der Bilanzposten der passiven latenten Steuern ist im Folgenden hergeleitet. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,175 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 410%. scroll
III. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den verbleibenden Bilanzgewinn nach Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 22 Cent (Vorzugsaktie) bzw. 19 Cent (Stammaktie) je dividendenberechtiger Stückaktie auf neue Rechnung vorzutragen. IV. Sonstige Pflichtangaben Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt: scroll
* unmittelbar ca. 2,82%; mittelbar über Healthcare Services GmbH ca. 57,87% ** mittelbar über Healthcare Services GmbH *** mittelbar über Windsor AG **** mittelbar über Simgen GmbH ***** mittelbar über Pharmigon GmbH Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG erstellt einen Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den die oben aufgeführten verbundenen Unternehmen einbezogen werden. Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Herrn Patrick Brenske, Master of Banking & Finance und Herrn Dr. Christian Pahl, Diplom-Kaufmann Der Vorstand Patrick Brenske ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und zugleich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Der Vorstand Dr. Christian Pahl ist befugt, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstand zu vertreten. Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung: scroll
Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtszeitraum eine Gesamtvergütung in Höhe von EUR 45.000,00. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg hat die Gesellschaft am 30.07.2010 eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (TEUR 1.478,4) zur Sicherung der Forderungen aus dem Subventionsverhältnis zwischen der Bank und der Tochtergesellschaft HAEMATO PHARM AG übernommen. Gegenüber der apoBank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Tochtergesellschaft HAEMATO PHARM AG als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 8 Mio. EUR. Die Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. Berlin, den 18. April 2013 Patrick Brenske Dr. Christian Pahl Vorstand Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.04.2013 |
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