MPH Mittelständische Pharma Holding AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
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ANHANGI. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzend wurden die Vorschriften des AktG beachtet. 1. Gliederungsgrundsätze Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die EntwicklungdesAnlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen gegen verbundene Unternehmen (§ 271 HGB) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 8.972.370,61 (Vorjahr: T€ 7.253). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Anspruch aus der Ausschüttung der MPH Ventures GmbH sowie um Weiterleitungen von Finanzmitteln im Konzernverbund. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 41.167.155,00. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2017 einmalig oder mehrfach durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder stimmrechtloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 20.583.577,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen und gleichstehen, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.583.577,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 20.583.577,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.583.577 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2012/I). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: scroll
III. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 10 Cent (Vorzugsaktie) bzw. 0 Cent (Stammaktie) je dividendenberechtiger Stückaktie auszuschütten. Darüber hinaus werden sowohl für Vorzugsaktien als auch für Stammaktien Gratisaktien im Verhältnis 25:1 ausgegeben. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. Sonstige Pflichtangaben Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt: scroll
* unmittelbar ca. 39,05%; mittelbar über MPH Ventures GmbH ca. 29,46% ** mittelbar über HAEMATO AG *** mittelbar über HAEMATO Pharm GmbH **** unmittelbar ca. 93,93 %; mittelbar über Windsor Grundbesitz AG ca. 6,07 % ***** mittelbar über M1 Med Beauty AG ****** mittelbar über Helthcare Solutions GmbH ******* mittelbar über MPH Ventures GmbH ******** mittelbar über Pharmigon GmbH Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG erstellt einen Konzernjahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den die oben aufgeführten verbundenen Unternehmen einbezogen werden. V. Ergänzende Angaben 1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Herrn Patrick Brenske, Master of Banking & Finance und Herrn Dr. Christian Pahl, Diplom-Kaufmann Der Vorstand Patrick Brenske ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und zugleich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Der Vorstand Dr. Christian Pahl ist befugt, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstand zu vertreten. Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung: scroll
Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtszeitraum eine Gesamtvergütung in Höhe von EUR 45.000,00 (Vorjahr: T€ 45). Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Offene Einzahlungsverpflichtungen auf das Stammkapital in Höhe von 5,69 Mio. EUR bestehen gegenüber der Tochtergesellschaft M1 Med Beauty AG, Berlin. Gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg hat die Gesellschaft am 30.07.2010 eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (TEUR 1.478,4) zur Sicherung der Forderungen aus dem Subventionsverhältnis zwischen der Bank und der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH (früher HAEMATO PHARM AG) übernommen. Gegenüber der apoBank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH (früher HAEMATO PHARM AG) als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 8 Mio. EUR. Gegenüber der HypoVereinsbank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH (früher HAEMATO PHARM AG) als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 12 Mio. EUR. Desweiteren haftet die Gesellschaft gegenüber der IKB Deutsche Industriebank AG gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH (früher HAEMATO PHARM AG) als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 5,5 Mio. EUR. Die Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. Berlin, den 13. März 2014 Patrick Brenske Dr. Christian Pahl Vorstand Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.05.2014 |
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