MPH Health Care AG (vormals: MPH Mittelständische Pharma Holding AG)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva scroll
AnhangAllgemeine Angaben zum Unternehmen Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 116425 eingetragen. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG und des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die Umsatzerlöse sind durch die Neudefinition gem. § 277 I HGB n.F. erheblich ausgeweitet wurden. Bereit 2015 wurde § 277 I HGB in der Fassung des BilRUG angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt , selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und linear abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 II 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen scroll
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Beteiligungen scroll
1) Mittelbar über die HAEMATO AG 5) Mittelbar über die Pharmigon GmbH 2) Mittelbar über die HAEMATO Pharm GmbH 6) Mittelbar über die CR Capital Real Estate AG 3) Mittelbar über die M1 Kliniken AG 7) Mittelbar über die 22. Projektgesellschaft Mitte mbH 4) Mittelbar über die MPH Ventures GmbH 8) Mittelbar über die CR Capital Verwaltungs GmbH 9) Liquidation zum 30.09.2016 Vorräte scroll
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche an verbundene Unternehmen in Höhe von € 9.421.432,71 (Vj. € 8.025,43) mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im wesentlichen Zinsforderungen aus einem Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Zum anderen sind Steuererstattungsasprüche enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen im Geschäftsjahr EUR 21.841,14 (Vorjahr: EUR 21.841,14). Eigenkapital Der Gewinnvortrag beträgt € 12.456.690,77 (Vj T€ 13.584). Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.842,00 ist eingeteilt in 42.813.842 Stückaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 28.06.2017 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 20.583.577,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 28.06.2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen und gleichstehen, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.583.577,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 20.583.577,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.583.577 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2012/1). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Bei der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe hielt diese 4.366.344 Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG. Die Aktien wurden von der Windsor-Gruppe gehalten, bevor diese in Abhängigkeit der MPH Mittelständische Pharma Holding AG geriet. Gleichwohl waren diese Aktien ab der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe gem. § 71d Satz 3 AktG als eigene Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG zu behandeln. Soweit auf diese als eigene Aktien zu behandelnden Aktien zusammen mit unmittelbar von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG gehaltenen Aktien mehr als 10% des Grundkapitals entfiel, musste der den Anteil von 10% übersteigende Anteil innerhalb von drei Jahren gem. § 71c Abs. 2 AktG veräußert werden. Gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012, TOP 7, war der Vorstand der MPH Mittelständische Pharma Holding AG berechtigt, bis zum 28.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu knapp 10% des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Verpflichtung zur Veräußerung der den Satz von 10% übersteigenden Anzahl eigener Aktien ist die Gesellschaft nachgekommen. Der Bestand der eigenen Aktien im Konzern belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 8.190 Stück. Im ersten Quartal 2015 wurden die letzten eigenen Aktien veräußert. Die Gesellschaft vollzog die Veräußerung der eigenen Aktien in Erfüllung der ihr gem. § 71c Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung. Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG hält zum Stichtag keine eigenen Aktien. Die Entwicklung der Kapital- und Gewinnrücklagen ist gemäß § 152 AktG aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. scroll
Rückstellungen scroll
Verbindlichkeiten scroll
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Gegenüber der HYPO NOE Gruppe Bank AG haftet die MPH Mittelständische Pharma Holding AG als gemeinsamer Darlehensnehmer mit der HAEMATO AG im Zusammenhang mit einem Schuldscheindarlehen über Mio. EUR 7. Dieses Darlehen wurde an die MPH Mittelständische Pharma Holding AG ausgezahlt. Dieses Darlehen wurde zum Stichtag vollständig von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Anspruch genommen. Gegenüber der HYPO NOE Gruppe Bank AG haftet die MPH Mittelständische Pharma Holding AG als gemeinsamer Darlehensnehmer mit der HAEMATO AG im Zusammenhang mit einem Schuldscheindarlehen über Mio. EUR 3. Dieses Darlehen wurde an die MPH Mittelständische Pharma Holding AG ausgezahlt. Dieses Darlehen wurde zum Stichtag vollständig von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Anspruch genommen. Gegenüber der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG haftet die MPH AG als gemeinsamer Darlehensnehmer mit der HAEMATO AG im Zusammenhang mit einem weiteren Schuldscheindarlehen über Mio. EUR 4. Dieses Darlehen wurde zum Stichtag vollständig von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Anspruch genommen. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der im Anhang angegebenen Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der GuV-Posten „sonstige betriebliche Erträge“ beinhaltet Erträge aus der Zuschreibung des Finanzanlagevermögens i. H. v. € 5.843.485,44 begründet aus der Wertaufholung, einer zum 31.12.2015 durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibung. Der GuV-Posten „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens“ enthält außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 III 4 HGB in Höhe von € 5.995.205,58 (Vj. T€ 6.206). Sonstige Pflichtangaben Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt scroll
Die Magnum AG, mit Sitz in Schönefeld, hält mehr als 50 % der Anteile an der MPH Mittelständische Pharma Holding AG. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: scroll
Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung: scroll
Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 IV HGB in Anspruch genommen. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar betrifft nur die Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 20 (§ 285 Nr. 17 HGB). Geschäfte mit nahestehenden Personen sind ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen (§ 285 Nr. 21 HGB). Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, vom Jahresüberschuss in Höhe von € 8.935.383,05 einen Betrag von € 8.935.383,05 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2017 festgestellt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.4.2017. |
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