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Muehlhan AG
Hamburg
ISIN: DE000A0KD0F7
Wertpapierkennnummer: A0KD0F
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
15. Mai 2012 um 11:00 Uhr
im
Hotel Hafen Hamburg
Elbkuppelsaal
Seewartenstraße 9
20459 Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte
des Vorstands für die Muehlhan AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt und den Konzernabschluss
gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats
– vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu
den Vorlagen Fragen zu stellen.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2011 in Höhe von EUR 804.767,36 auf neue Rechnung
vorzutragen.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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II.
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Weitere Angaben zur Hauptversammlung
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1.
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Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz durch einen von ihrem depotführenden Institut in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis nachgewiesen haben.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens
bis Dienstag, 8. Mai 2012, 24:00 Uhr
zugehen:
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Muehlhan AG
c/o WestLB AG
vertreten durch dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: (069) 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
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Der Nachweis hat sich auf
Dienstag, 24. April 2012, 00:00 Uhr
, zu beziehen. Dieser Nachweisstichtag ist also der Zeitpunkt, zu dem der für das Bestehen und den Umfang des Rechts zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und des Stimmrechts maßgebliche Aktienbesitz bestimmt wird. Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweisstichtag sind zulässig, für die vorgenannten Rechte aber ohne Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist der
Nachweisstichtag hingegen irrelevant.
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Vorlage der Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung
erleichtert die Einlasskontrolle; sie ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
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2.
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Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 Satz 1 AktG). Auch in diesem Fall sind
eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend dem vorstehenden Abschnitt ‘Teilnahmeberechtigung’
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen
(§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG).
Vollmachten an andere Personen als an Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen sind schriftlich oder durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft per Telefax an die Nummer +49 (0) 40 75271123 zu erteilen. Im ersteren Fall ist die Bevollmächtigung nachzuweisen;
der Nachweis hat dadurch zu erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist oder eine Kopie der Vollmacht per Telefax an die vorgenannte Nummer übermittelt. Zur Erteilung der Vollmacht kann
insbesondere auch das über die Internetadresse www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine ->
HV2012 abrufbare Formular verwendet werden.
Die Anforderungen an die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen bestimmen sich nach § 135
Abs. 2 AktG und den von den genannten Stellen gemachten Vorgaben.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten
zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu müssen schriftlich oder per Telefax an die Nummer +49 (0) 40 75271123 auf
dem dafür vorgesehenen dem Aktionär nach erfolgter Anmeldung zugesandten und auch über die Internetadresse www.muehlhan.com
unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine -> HV2012 abrufbaren Formular erteilt werden. Vollmachten und Weisungen
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 11. Mai 2012 bei der Gesellschaft eingegangen sein; anderenfalls können
sie nicht berücksichtigt werden. Wir bitten, insoweit auch die Hinweise in den Unterlagen zu beachten.
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3.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, der Einzelabschluss der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, der Geschäftsbericht
für den Konzern, der den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, den Lagebericht für den Konzern und den Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011 enthält, sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
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www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine -> HV2012
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abrufbar.
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Für die Dauer der Hauptversammlung am 15. Mai 2012 werden die vorgenannten Unterlagen im Versammlungsraum ausliegen.
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Etwaige bei der Muehlhan AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung sowie Gegenanträge
zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung und Wahlvorschläge werden ebenfalls über die eben genannte Internetseite zugänglich
gemacht.
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Hamburg, im April 2012
Muehlhan AG
Der Vorstand
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