Muehlhan AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGMuehlhan AG, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015
Der Jahresabschluss der Muehlhan AG, Hamburg, wird nach den Vorschriften des Dritten Buches des deutschen Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Aktiengesellschaften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276, 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die zwischen 3 und 17 Jahren beträgt, um planmäßige Abschreibung auf der Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgen nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die zwischen 2 und 10 Jahren beträgt, auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze. Im Zugangsjahr erfolgen diese Abschreibungen zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter werden nach den steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit notwendig, werden Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit den Anschaffungskosten. Wertberichtigungen wurden - soweit notwendig - vorgenommen. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Kursgewinne aus Forderungen bis zu einem Jahr werden nach § 256a HGB sofort realisiert. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten resultieren die Zugänge bei den Finanzanlagen in Höhe von TEUR 2.403 aus dem Kauf von 60% der Marine Service International AS.
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 16.678 (VJ TEUR 8.514). Davon sind TEUR 1.161 (VJ TEUR 461) aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 15.517 (VJ TEUR 8.052) aus Cash-Pool-Forderungen und gegebenen Darlehen. Die Darlehen werden zu marküblichen Konditionen verzinst.
Das Grundkapital der MYAG beträgt zum Stichtag TEUR 19.500. Es ist eingeteilt in 19.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das genehmigte Kapital beträgt TEUR 9.250. Vom gezeichneten Kapital von TEUR 19.500 wurde der Nennbetrag der eigenen Aktien (453.957 Stück zu je 1 Euro) gemäß § 272 Abs. 1a HGB abgesetzt. Die eigenen Aktien haben einen Anteil von 2,33% am Grundkapital. Der erworbene Bestand eigener Aktien soll im Wesentlichen der Erfüllung von Ansprüchen, die Mitarbeiter der Muehlhan Gruppe im Rahmen des Bonusprogramms erworben haben, dienen. Die Gewinnrücklagen haben sich durch den Abgang von 146.644 eigener Aktien und der Entnahme um TEUR 435 von TEUR 5.420 auf TEUR 4.985 vermindert.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie alle erkennbaren Risiken, die zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ersichtlich waren und bestehen im Wesentlichen für Tantiemen und Aufwendungen für die Erfüllung von Ansprüchen, die Mitarbeiter der Muehlhan Gruppe sich im Rahmen des Bonus-Programms erworben haben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben mit TEUR 3.429 (VJ TEUR 7.000) eine Laufzeit unter 1 Jahr und TEUR 14.946 (VJ TEUR 12.500) eine Laufzeit von 1 bis 5 Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Cash-Pool-Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Darlehen. Die Darlehen werden zu marktüblichen Konditionen verzinst.
Aufgrund der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 288 HGB sind hier keine Angaben zu machen.
Aus gestellten Bürgschaften für andere Unternehmen (ausschließlich verbundene Unternehmen) bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von TEUR 5.533 (Vorjahr TEUR 8.063). In 2014 wurden für einen Konsortialkredit in Höhe von bis zu 42,5 Mio. EUR umfangreiche Garantieerklärungen abgegeben. Darüber hinaus wurden der Dankse Bank A/S für die jeweiligen Verbindlichkeiten der Muehlhan A/S, Dänemark, gegenüber der Danske Bank A/S, der Clydesdale Bank PLC für die jeweiligen Verbindlichkeiten der Muehlhan Industrial Services Limited, Großbritannien, gegenüber der Cydesdale Bank PLC und der Comerica Bank für die jeweiligen Verbindlichkeiten der Muehlhan Surface Protection Inc., USA gegenüber der Comerica Bank eine Patronatserklärung abgegeben. Diese Garantieerklärungen bestehen noch. Wir gehen aufgrund unserer und der Planungen der Tochtergesellschaften nicht von einer Inanspruchnahme aus.
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Abschluss eines Mietvertrages für das selbst genutzte Bürogebäude in Höhe von TEUR 1.404. Davon sind TEUR 234 in 2016 und TEUR 1.170 von 2017 bis 2021 fällig.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird nicht mit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet.
Zum 31. Dezember 2015 beschäftigte die Gesellschaft: Angestellte Mitarbeiter 28 (Vorjahr 27) Auszubildende 0 (Vorjahr 0) Durchschnittlich wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigt: Angestellte Mitarbeiter 27 (Vorjahr 26) Auszubildende 0 (Vorjahr 0)
Zum Vorstand waren im Berichtsjahr bestellt: Herr Stefan Müller-Arends, Kaufmann, Sankt Augustin (Vorsitzender) Herr Dr. Andreas Krüger, Ingenieur, Hamburg Herr James West, Ingenieur, Aberdeenshire, Großbritannien Die Bezüge des Vorstands haben im Berichtsjahr TEUR 952 betragen. Zu Prokuristen waren im Berichtsjahr bestellt: Herr Thomas Lukannek, Hamburg Herr Christian Berneis, Hamburg (ab 11.03.2015) Herr Henning Volmer, Hamburg (bis 11.03.2015) Herr Thorsten Hell, Hamburg Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren bestellt: Herr Dipl.-Ing. Dr. Gottfried Neuhaus, Kaufmann, Hamburg Herr Philip Percival, Kaufmann, London, Großbritannien (Vorsitzender) Frau Andrea Greverath, Kauffrau, Hamburg Die Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 betrug TEUR 53.
Das Eigenkapital der deutschen Gesellschaften ist nach den Vorschriften des HGB, das der anderen Gesellschaften nach den Vorschriften der IFRS ausgewiesen. Die MYAG hält Anteile an nachfolgend genannten Gesellschaften:
Die Angaben sind in dem Konzernabschluss der Muehlhan AG enthalten.
Zur Absicherung der Risiken des variablen Zinssatzes bei zwei aufgenommenen Darlehen wurden mehrere Zins-Swaps abgeschlossen. Zwischen dem Grundgeschäft und dem Finanzgeschäft besteht ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang. Die Bilanzierung erfolgt nach der Einfrierungsmethode über die gesamte Laufzeit. Bei der Einfrierungsmethode werden sich ausgleichende Wertänderungen nicht bilanziert. Die Laufzeit der Darlehen und der Sicherungsinstrumente sind identisch.
Die Gesellschafterstruktur zum 31. Dezember 2015 stellt sich wie folgt dar:
Im Berichtszeitraum haben wir keine Mitteilungen nach § 20 AktG erhalten.
Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 761.841,72 zur Zahlung einer Dividende zu verwenden. Hamburg, den 04.03.2016 Der Vorstand Stefan Müller-Arends Dr. Andreas C. Krüger James West [1] Diese Tochterunternehmen machen von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Hamburg, den 04. März 2016 Der Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.03.2016 |
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