![]() Muehlhan AGHamburgJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Muehlhan AG, Hamburg, - eingetragen beim Amtsgericht Hamburg
unter der Registernummer HRB 97812 - wird nach den Vorschriften des Dritten Buches
des deutschen Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
Aktiengesellschaften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB,
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung
des BilRUG. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 und § 288 HGB wird teilweise
Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die zwischen 3 und 20 Jahren beträgt,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bilanziert. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgen
nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die zwischen 2 und 10 Jahren
beträgt. Im Zugangsjahr erfolgen diese Abschreibungen zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter werden direkt abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit notwendig, werden
Wertberichtigungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Das Niederstwertprinzip
wird beachtet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit den
Anschaffungskosten. Wertberichtigungen wurden - soweit notwendig - vorgenommen. Forderungen
in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Kursgewinne aus Forderungen bis zu einem Jahr werden nach § 256a HGB sofort realisiert. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages, Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag
gemäß § 256a HGB umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 33.371 (Vorjahr: TEUR 29.387). Davon
sind TEUR 6.570 (Vorjahr: TEUR 2.342) aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 26.801
(Vorjahr: TEUR 27.045) aus Cash-Pool-Forderungen und gegebenen Darlehen. Die Darlehen
werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. 3. Eigenkapital Das Grundkapital der MYAG beträgt zum Stichtag TEUR 19.500. Es ist eingeteilt in
19.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das genehmigte Kapital beträgt TEUR
9.750 (Vorjahr TEUR 9.750). Vom gezeichneten Kapital von TEUR 19.500 wurde der Nennbetrag der eigenen Aktien
(245.301 Stück zu je 1 Euro) gemäß § 272 Abs. 1a HGB abgesetzt. Die eigenen Aktien
haben einen Anteil von 1,26% am Grundkapital. Der erworbene Bestand eigener Aktien
soll im Wesentlichen der Erfüllung von Ansprüchen, die Mitarbeiter der Muehlhan Gruppe
im Rahmen des Bonusprogramms erworben haben, dienen. Die Gewinnrücklagen haben sich
durch den Abgang von 164.074 eigener Aktien, den Kauf von 210.809 eigener Aktien und
die Entnahme um TEUR 733 von TEUR 3.985 auf TEUR 3.252 vermindert. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie alle
erkennbaren Risiken, die zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ersichtlich waren und
bestehen im Wesentlichen für Tantiemen und Aufwendungen für die Erfüllung von Ansprüchen,
die Mitarbeiter der Muehlhan Gruppe sich im Rahmen des Bonus-Programms erworben haben. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben mit TEUR 5.000 (Vorjahr TEUR
15.500) eine Laufzeit unter 1 Jahr und TEUR 27.062 (Vorjahr TEUR 15.014) eine Laufzeit
von 1 bis 5 Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Cash-Pool-Verbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Darlehen. Die Darlehen werden
zu marktüblichen Konditionen verzinst. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgrund der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 288 HGB sind hier keine Angaben
zu machen. V. Sonstige Angaben1. Angaben nach § 251 HGB Aus gestellten Bürgschaften für andere Unternehmen (ausschließlich verbundene Unternehmen)
bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von TEUR 53.518 (Vorjahr TEUR 45.997). 2. Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Abschluss eines Mietvertrages für
das selbst genutzte Bürogebäude in Höhe von TEUR 479. Davon sind TEUR 239 in 2020
und TEUR 239 in 2021 fällig. 3. Angaben nach § 285 Nr. 6 HGB Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr
TEUR 70) mit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet. 4. Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte die Gesellschaft: Angestellte Mitarbeiter: 27 (Vorjahr 29) Durchschnittlich wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigt: Angestellte Mitarbeiter: 27 (Vorjahr 28) 5. Angaben nach § 285 Nr. 9 und 10 HGB Zum Vorstand waren im Berichtsjahr bestellt:
Die Bezüge des Vorstands haben im Berichtsjahr TEUR 1.636 (Vorjahr: TEUR 1.388) betragen. Zu Prokuristen waren im Berichtsjahr bestellt:
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren bestellt:
Die Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr TEUR 68 (Vorjahr:
TEUR 62) betragen. 6. Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB Das Eigenkapital der deutschen Gesellschaften ist nach den Vorschriften des HGB,
das der anderen Gesellschaften nach den Vorschriften der IFRS ausgewiesen. Die MYAG hält Anteile an nachfolgend genannten Gesellschaften:
Wir machen von der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB gebrauch. 7. Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB Die Angaben sind in dem Konzernabschluss der Muehlhan AG enthalten.
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Diese Tochterunternehmen machen von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB
Gebrauch. 8. Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB Zur Absicherung der Risiken des variablen Zinssatzes beim Konsortialkredit wurde
für einen wesentlichen Teil ein Zinsbegrenzungsgeschäft abgeschlossen. Zwischen dem
Grundgeschäft und dem Finanzgeschäft besteht ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang.
Die Bilanzierung erfolgt nach der Einfrierungsmethode über die gesamte Laufzeit. Bei
der Einfrierungsmethode werden sich ausgleichende Wertänderungen nicht bilanziert.
Die Laufzeit der Darlehen und der Sicherungsinstrumente sind identisch. 9. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Die Gesellschafterstruktur zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:
Im Berichtszeitraum haben wir keine Mitteilungen nach § 20 AktG erhalten. 10. Ergebnisverwendung Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019
in Höhe von EUR 2.400.000,00 auf neue Rechnung vorzutragen. 11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Abschlusses hat die Covid-19-Pandemie bereits
dramatische Auswirkungen auf das öffentliche Leben und das wirtschaftliche Geschehen
in fast allen Teilen der Welt. Es ist aus aktueller Sicht hochwahrscheinlich, dass
das Geschäftsjahr 2020 massiv unter den Auswirkungen leiden wird. Hamburg, den 24. März 2020 Der Vorstand
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. März 2020. |
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