Muehlhan Equipment Services GmbH

Hamburg

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

 

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS

der Firma

Muehlhan Equipment Services GmbH
Hamburg

Die alleinige Gesellschafterin, die Muehlhan AG in Hamburg, vertreten durch

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Herrn Stefan Müller-Arends - Mitglied des Vorstands

Herrn Thorsten Hell - gesamtvertretungsberechtiger Prokurist

hält unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen eine

G e s e l l s c h a f t e r v e r s a m m l u n g

der Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen:

Der Befreiung gem. § 264 III HGB von der Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften über die Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB) wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 zugestimmt.

Auf die Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts wird verzichtet.

 

Hamburg, 26. November 2020

Muehlhan AG

Stefan Müller-Arends

ppa. Thorsten Hell

 

 

ERKLÄRUNG
der Muehlhan AG, Schlinckstraße 3, 21107 Hamburg

Die Muehlhan AG, vertreten durch

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Herrn Stefan Müller-Arends - Mitglied des Vorstands

Herrn Thorsten Hell - gesamtvertretungsberechtiger Prokurist

gibt diese Erklärung im Zusammenhang mit Publizitätspflichten ihrer Tochterunternehmen ab. Die

Muehlhan Equipment Services GmbH

ist ein Unternehmen der Muehlhan Gruppe.

Hiermit erklären wir verbindlich für die Muehlhan AG, dass die Muehlhan AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags in entsprechender Anwendung des § 302 AktG jeden bei der Muehlhan Deutschland GmbH im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen wird, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

 

Hamburg, 26. November 2020

Muehlhan AG

Stefan Müller-Arends

ppa. Thorsten Hell