Muehlhan AGHamburgBeschichtungswerk Wyhlen GmbH Grenzach-WyhlenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021GESELLSCHAFTERBESCHLUSSder Firma Beschichtungswerk Wyhlen GmbH, WyhlenDie alleinige Gesellschafterin, die Muehlhan Deutschland GmbH in Bremen, vertreten durch Herrn René Pourrier - Geschäftsführer - hält unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen: Der Befreiung gem. § 264 III HGB von der Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften über die Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB) wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zugestimmt.
Hamburg, 17. März 2021 Muehlhan Deutschland GmbH René Pourrier ERKLÄRUNGder Muehlhan Deutschland GmbH
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Herrn Stefan Müller-Arends (Mitglied des Vorstands) und |
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Herrn Thorsten Hell (gesamtvertretungsberechtigter Prokurist) |
gibt diese Erklärung im Zusammenhang mit Publizitätspflichten ihrer Tochterunternehmen ab.
Die Muehlhan Equipment Services GmbH ist ein Unternehmen der Muehlhan Gruppe.
Hiermit erklären wir verbindlich für die Muehlhan AG, dass die Muehlhan AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags jeden bei der Muehlhan Equipment Services GmbH im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen wird, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
ppa. Thorsten Hell
Die alleinige Gesellschafterin, die Muehlhan AG in Hamburg, vertreten durch Herrn Stefan Müller-Arends und Herrn Dr. Andreas C. Krüger - Vorstände - hält unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen:
Der Befreiung gem. § 264 III HGB von der Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften über die Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB) wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zugestimmt.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
ppa. Thorsten Hell
Die Muehlhan AG, vertreten durch
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Herrn Stefan Müller-Arends (Vorstandsmitglied) und |
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Herrn Thorsten Hell (gesamtvertretungsberechtigter Prokurist) |
gibt diese Erklärung im Zusammenhang mit Publizitätspflichten ihrer Tochterunternehmen ab.
Die Muehlhan Deutschland GmbH ist ein Unternehmen der Muehlhan Gruppe.
Hiermit erklären wir verbindlich für die Muehlhan AG, dass die Muehlhan AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags jeden bei der Muehlhan Deutschland GmbH im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen wird, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
ppa. Thorsten Hell