![]() Muehlhan AGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bericht des AufsichtsratsDie COVID-19-Pandemie hat auch das Jahr 2021 geprägt. In der zweiten Jahreshälfte wurden im Rahmen einer strategischen Konzentration auf Kerndienstleistungen und -märkte drei Gesellschaften verkauft. Die operativen Ergebnisse entsprachen trotz der immer noch deutlich spürbaren COVID-Einschränkungen den Erwartungen. Dazu kamen die Ergebnisse aus den Verkäufen sowie weitere Sondereffekte. Die Umsatzerlöse des Jahres 2021 übertrafen mit € 298,5 Mio. die Umsatzerlöse des Vor-Pandemie-Jahres 2019. Das EBIT betrug € 16,7 Mio. nach € 3,0 Mio. im Vorjahr und beinhaltet neben dem im Vergleich zum Vorjahr stark verbesserten operativen Ergebnis von € 9,8 Mio. die Entkonsolidierungsergebnisse und weitere Sondereffekte. Die EBIT-Marge des operativen Ergebnisses beträgt 3,3%. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit entwickelte sich aufgrund gestiegener Umsatzerlöse, insbesondere im Bereich Windkraft, mit € -5,0 Mio. negativ. Im Geschäftsjahr 2021 hat eine strategische Fokussierung auf Kerngeschäftsbereiche stattgefunden. Im Zuge dessen wurden der Gerüstbau im Großraum Hamburg sowie die Öl- und Gasaktivitäten in der Nordsee verkauft. Muehlhan konzentriert sich zukünftig auf die Bereiche Schiff, Hochbau/Infrastruktur und die regenerativen Energien rund um Windkraftanlagen zu Wasser und zu Land ("Renewables"). Der Erfolg und das starke Wachstum dieses Geschäftsbereichs belegen die Richtigkeit dieser Strategie. Für das Jahr 2021 schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, eine Dividende von € 0,75 je Aktie auszuschütten und so die Aktionäre sowohl am operativen Ergebnis als auch an den Erträgen aus den Unternehmensverkäufen zu beteiligen. Im Vorstand gab es altersbedingt zwei Wechsel. Herr Dr. Krüger ist zum 30. Juni 2021 in den verdienten Ruhestand gegangen und Herr West ist zum 1. Januar 2022 ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei beiden Vorständen für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute! Beherrschendes Thema im Berichtsjahr war neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die strategische Neuausrichtung der Gruppe. Hierbei haben sich Aufsichtsrat und Vorstand von der Vorgabe leiten lassen, die Ertrags- und Finanzkraft des Unternehmens zu stärken, indem es seine Position als strategischer Partner der wachsenden Windenergiebranche ausbaut und seine historisch starke Position als Anbieter von Dienstleistungen für die europäischen Superyacht-, Kreuzfahrt- und Marinemärkte weiter konsolidiert. Als Ergebnis wurden einzelne, nicht zum Kerngeschäft der Muehlhan Gruppe gehörende, Bereiche im Berichtsjahr verkauft. Die strategischen Herausforderungen der Geschäftsbereiche sind im Folgenden beschrieben und werden Vorstand und Aufsichtsrat auch im laufenden Geschäftsjahr beschäftigen:
Es wird erwartet, dass die Geschäftsbereiche aufgrund der Umstrukturierung an den positiven Trend der letzten Jahre anknüpfen können. Trotz anhaltender Einschränkungen durch die Pandemie konnte die Muehlhan-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich wachsen, Ergebnisse wie auf Vor-Pandemie-Niveau konnten aber noch nicht wieder erreicht werden. Neben der Pandemie drohen wie schon in den Vorjahren weitere Risiken von politischen Krisen und deren Einfluss auf die globalen Handels- und Wertschöpfungsketten. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratWie auch in den Vorjahren hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Auch außerhalb der Sitzungen standen Aufsichtsrat und Vorstand in engem Kontakt. So tauschte sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden über die aktuelle Unternehmensentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle aus. Der regelmäßige schriftliche und mündliche Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung der Muehlhan Gruppe sowie der Muehlhan AG bildete auch 2021 den Kern der Zusammenarbeit der Organe. Unter besonderer Beachtung standen dabei auch im Jahr 2021 die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Entwicklung und Ergebnisse der Muehlhan Gruppe. Außerdem wurde intensiv die zukünftige Ausrichtung und Strategie der Muehlhan Gruppe diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat umfassend über die Auswirkungen der Pandemie und die finanzielle Lage der Muehlhan AG und deren Tochtergesellschaften, deren Ertragsentwicklungen sowie über die kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanungen. Insgesamt fanden im Jahr 2021 neun Sitzungen am 11. Februar, 23. und 30. März, 17. Mai, 16. Juni, 13. Juli, 19. Oktober, 14. und 17. Dezember 2021 statt. An der Sitzung am 17. Dezember 2021 haben nur die Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An allen anderen Sitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder und alle Vorstände teilgenommen. Die Sitzungen in der ersten Jahreshälfte fanden virtuell statt. Die Sitzungen in der zweiten Jahreshälfte fanden in Hamburg statt, wobei an den Sitzungen am 13. Juli und 19. Oktober je ein Vorstands- und ein Aufsichtsratsmitglied virtuell teilgenommen haben. An der Sitzung am 14. Dezember hat ein Vorstandsmitglied virtuell teilgenommen. Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Muehlhan AG und der Gruppe, insbesondere unter den besonderen Herausforderungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftssituation wurde auch ausführlich die Entwicklung der Hauptgeschäftsfelder des Unternehmens in den internationalen Märkten erörtert und die strategische Ausrichtung und Entwicklung diskutiert. Sofern der Aufsichtsrat weitere Informationen benötigte, wurden diese vom Vorstand unverzüglich mündlich und schriftlich zur Verfügung gestellt. Durch den regelmäßigen Austausch und die Abstimmung des Vorstands mit dem Aufsichtsrat, auch zwischen den Sitzungen, war jederzeit sichergestellt, dass Einzelfragestellungen zu wesentlichen Entwicklungen und Geschäftsvorfällen bei Muehlhan ohne Zeitverzögerungen beraten und entschieden werden konnten. Neben den turnusmäßigen Themen wurden während der Aufsichtsratssitzungen 2021 insbesondere folgende Themen vertiefend erläutert: In der Aufsichtsratssitzung vom 11. Februar 2021 wurden die vorläufigen Geschäftszahlen des Jahres 2020 sowie eine mögliche strategische Neuausrichtung der Gruppe erörtert. Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen vom 23. März und 30. März 2021 waren der Konzern- und der Einzelabschluss 2020 der Muehlhan AG und die Prüfung des Konzern- und des Einzelabschlusses 2020 der Muehlhan AG sowie die Geschäftsentwicklung in den ersten zwei Monaten des Jahres 2021 unter COVID-19-Bedingungen. In der Sitzung am 17. Mai 2021 am Tag vor der virtuellen Hauptversammlung 2021 wurde die virtuelle Hauptversammlung am Folgetag vorbereitet. Außerdem wurden die aktuellen Ergebnisse unter rückläufigen Pandemie-Einschränkungen sowie der Stand der Neuausrichtung der Gruppe besprochen. In der Aufsichtsratssitzung am 16. Juni 2021 wurde der aktuelle Stand des Konzernumbaus der Muehlhan-Gruppe diskutiert. In der Sitzung am 13. Juli 2021 wurde das Halbjahresergebnis der Muehlhan-Gruppe besprochen und wesentliche Einzelsachverhalte wurden erörtert. Außerdem wurde der aktuelle Stand der strategischen Ausrichtung der Muehlhan-Gruppe besprochen. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 19. Oktober 2021 waren die aktuellen Ergebnisse und Entwicklungen, insbesondere im Nahen Osten. Im Weiteren wurde der Stand des Verkaufs der Tochtergesellschaft Gerüstbau Muehlhan GmbH erläutert und der Stand der weiteren Aktivitäten im Rahmen des Konzernumbaus diskutiert. In der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2021 wurden die aktuellen Ergebnisse besprochen und das Budget 2022 erörtert und beschlossen. Außerdem wurde über den Stand des Verkaufs des Bereichs Öl & Gas Nordsee berichtet. In der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 17. Dezember 2021 wurden formell die neuen Vorstandsmitglieder Herr Gautam Arya und Herr Thorsten Hell mit Wirkung zum 1. Januar 2022 bestellt und Herr James West mit Wirkung zum 1. Januar 2022 als Vorstand abberufen. Ausschüsse wurden nicht gebildet. Jahres- und KonzernabschlussDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Muehlhan AG wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Verbindung mit § 315e HGB aufgestellt. Der Aufsichtsrat beauftragte die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gemäß Hauptversammlungsbeschluss der Muehlhan AG vom 18. Mai 2021 mit der Abschlussprüfung der Muehlhan AG und des Konzerns. Grant Thornton hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und den Jahresabschluss der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2021 wie auch den Lagebericht der Muehlhan AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Prüfungsschwerpunkte waren:
Jedem Aufsichtsratsmitglied wurden der Jahresabschluss der Muehlhan AG und der Konzernjahresabschluss, die Lageberichte zum Jahresabschluss der Muehlhan AG und zum Konzernjahresabschluss, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte zur eigenständigen Prüfung übersandt. In der Sitzung vom 30. März 2022 hat der Aufsichtsrat alle Unterlagen im Beisein der Wirtschaftsprüfer noch einmal eingehend erörtert und geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keinerlei Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Muehlhan AG und den Konzernjahresabschluss sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und billigt den Jahresabschluss der Muehlhan AG und deren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Jahresergebnisses schließt sich der Aufsichtsrat an. Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 312 Abs. 2 und 3 AktGDer Abschlussprüfer hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder die Nachteile ausgeglichen worden sind, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands, die im Konzernlagebericht wiedergegeben ist. Dank und AusblickDas Geschäftsjahr 2021 war aufgrund der umgesetzten Neuausrichtung und trotz anhaltender COVID-19-Pandemie ein großer Schritt zurück auf den Weg zu einer nachhaltig profitablen Geschäftsentwicklung. Der Vorstand hat erfolgreich die Umstrukturierung umgesetzt und die Perspektive für nachhaltiges Wachstum geschaffen. Nach Beendigung der Pandemie sind die Voraussetzungen geschaffen, nachhaltig auf den Wachstumspfad zurückzukehren und die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand gerne auch weiterhin auf seinem Kurs zur nachhaltigen Sicherung der Zukunft der Muehlhan Gruppe. Wir danken dem Vorstand und den Mitarbeitern des Konzerns für die geleistete Arbeit und ihr hohes Engagement sowie den Muehlhan-Kunden und -Geschäftsfreunden für ihr fortgesetztes Vertrauen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Hamburg, im März 2022 Philip Percival, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Muehlhan AG KonzernlageberichtI. ÜberblickDas Jahr 2021 war für Muehlhan noch stark von der COVID-19-Pandemie geprägt. Im zweiten Halbjahr wurden zudem im Zuge der strategischen Fokussierung der Gruppe zwei Unternehmensteile veräußert. Trotz der zum Teil fortdauernden Einschränkungen durch die Pandemie konnten die budgetierten operativen Ergebnisse erreicht werden. Hinzu kamen die Ergebnisse aus den Entkonsolidierungen der verkauften Unternehmen sowie weitere Sondereffekte. Die Umsatzerlöse stiegen um € 38,1 Mio. auf € 298,5 Mio. und lagen damit über den Umsatzerlösen des Jahres 2019 vor der Pandemie. Wesentlich zur Umsatzsteigerung hat die Muehlhan Wind Service A/S mit ihren Dienstleistungen rund um Windkraftanlagen beigetragen. Das EBIT betrug € 16,7 Mio. und lag damit um € 13,7 Mio. über dem stark durch die Pandemie beeinflussten EBIT von 2020. Das EBIT aus dem operativen Geschäft lag bei € 9,8 Mio. und damit im Rahmen der Erwartungen. Hinzu kamen die Entkonsolidierungsergebnisse aus den Unternehmensverkäufen, Transaktionskosten im Zusammenhang mit den Verkäufen sowie weitere Sondereffekte wie eine Wertminderung auf einen Geschäfts- oder Firmenwert von € 0,7 Mio. Die EBIT-Marge verbesserte sich von 1,2% auf 5,6% und nach Eliminierung der Sondereffekte (operatives EBIT) auf 3,3%. Das Konzernergebnis erhöhte sich um € 8,5 Mio. auf € 9,8 Mio. Nach dem Abzug der Fremdanteile steht den Aktionären von Muehlhan ein Ergebnis von € 8,3 Mio. zu, nach € 0,3 Mio. im Vorjahr. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist aufgrund des zu finanzierenden Umsatzwachstums und der Tendenz von Kundenseite, Zahlungen in das neue Jahr zu verzögern, mit € -5,0 Mio. negativ. Die Auswirkungen der Pandemie hat Muehlhan auch im Jahr 2021 deutlich gespürt. Während viele Gesellschaften fast uneingeschränkt weiterarbeiten konnten, war bei anderen Gesellschaften die Geschäftstätigkeit durch Projektverzögerungen und -unterbrechungen deutlich reduziert. Insgesamt zeigt das operative EBIT aber, dass die Auswirkungen der Pandemie im Berichtsjahr durch situationsangepasste Maßnahmen begrenzt werden konnten. Das Management arbeitet zudem auf der operativen Ebene unverändert an einer Vielzahl von Parametern: Präzisere Auswahlkriterien bei Projekten und die Anwendung eines strikten Risikomanagements tragen dazu bei, Projektverluste zu reduzieren oder im besten Fall zu vermeiden. Ein verbessertes und systemgestütztes Projektcontrolling ermöglicht es, Abweichungen vom Plan früher zu erkennen und damit gegensteuern zu können. Zu den strategischen Weichenstellungen der letzten Jahre zählten u. a. die wachsende Präsenz von Muehlhan im Markt der regenerativen Energien rund um Windkraftanlagen zu Wasser und zu Land ("Renewables"). Mit den Dienstleistungen Oberflächenschutz bei der Produktion von Komponenten für Windkraftanlagen, Montage- und Zulieferarbeiten bei der Installation von Windkraftanlagen und Umspannplattformen sowie Wartungsarbeiten an bestehenden Installationen unterstützt Muehlhan den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung in der gesamten Leistungskette. Der Erfolg der Muehlhan Wind Service A/S, die mit einem Umsatz von knapp € 60 Mio. im Berichtsjahr erneut ein beeindruckendes Wachstum vorweisen kann, zeigt das Zukunftspotenzial dieser Strategie. Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung wurde die Entscheidung getroffen, die Diversität der Gruppe zu reduzieren und sich auf wenige Kerngeschäftsbereiche zu konzentrieren. Im Ergebnis wurde zum 30. September 2021 die Gerüstbau Muehlhan GmbH mit Sitz in Hamburg verkauft. Diese war auf den Großraum Hamburg beschränkt und eine Expansion in weitere Regionen wäre mit hohen Investitionen verbunden. Dem Geschäftsbereich Öl & Gas in der Nordsee fehlte es an kritischer Größe, um in einem in den letzten Jahren zunehmend schwierigeren Marktumfeld eine aktive Rolle spielen zu können. Daher wurden die zwei zu dem Geschäftsbereich gehörenden Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 ebenfalls verkauft. Zudem werden im Nahen Osten keine neuen Aufträge mehr akquiriert, bestehende Aufträge werden allerdings noch bis Mitte 2022 vertragsgemäß abgearbeitet. Projekte in dieser Region konnten die Profitabilitätsziele nicht erreichen, die erforderlich sind, um die langen Zahlungsziele und die damit einhergehende Kapitalbindung zu rechtfertigen. Akquisitionen oder Neugründungen von Gesellschaften im Rahmen eines organischen Wachstumsprozesses werden bei Muehlhan stets zur Erreichung der strategischen Ziele in Betracht gezogen. Zu Beginn des Berichtsjahres wurde ein Unternehmenszusammenschluss der Tochtergesellschaft Marine Service International AS (MSI), Drobak, Norwegen, mit der TPO (MSI Group ApS, Gentofte, Dänemark) durchgeführt. Die TPO führt ähnliche Offshore-Aktivitäten auf Ölförderplattformen aus, allerdings mit einem etwas anderen technischen Fokus und anderen Kunden als die MSI, und ergänzt damit das Offshore-Öl- und -Gas-Geschäft außerhalb der Nordsee. Zudem wurden zwei Gesellschaften in Ghana und in den Niederlanden im Berichtsjahr gegründet. Der Geschäftsbereich Renewables konnte im Berichtsjahr wieder ein sehr gutes Ergebnis mit stark gestiegenem Umsatz und gestiegenem EBIT erzielen. Als Full-Service-Anbieter unterstützt Muehlhan vor allem die Hersteller von Windkraftanlagen, aber in geringerem Umfang auch die Betreiber von Offshore-Windparks über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen und ist damit exzellent positioniert, um in Zukunft in den unterschiedlichen Teilmärkten weiter zu wachsen. Durch die Ausweitung des Service- und Wartungsgeschäfts wurde zudem die Abhängigkeit vom langfristig abnehmenden und schwankungsanfälligeren Offshore-Neubaugeschäft verringert. Die anderen Geschäftsbereiche entwickelten sich nach dem pandemiebedingt schlechten Vorjahr ebenfalls positiv. Die Bereiche Hochbau/Infrastruktur und Öl & Gas konnten Umsatzerlöse und EBIT steigern. Der Bereich Schiff verzeichnete einen Umsatzrückgang bei einem gleichzeitigen Anstieg des EBIT. Mit dem Auslaufen der Auswirkungen der Pandemie wird eine zügige Fortführung des Aufwärtstrends der vergangenen Jahre der Muehlhan Gruppe erwartet. Diese Zuversicht stützt sich auf die gestiegene Resilienz der Gruppe aufgrund der Fokussierung auf Kernmärkte, des breiten Dienstleistungsportfolios sowie der operativen Verbesserungen. II. Grundlagen des Konzerns1. KonzernstrukturDie Muehlhan AG (MYAG), Hamburg, ist die Holdinggesellschaft von insgesamt 34 unmittelbar und mittelbar gehaltenen Gesellschaften in Europa, dem Nahen Osten, Nordamerika und dem Rest der Welt. Davon werden derzeit 28 Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen. Als börsennotierte Aktiengesellschaft wird die Muehlhan AG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Muehlhan Gruppe bietet ihren Kunden als einer der wenigen Full-Service-Anbieter ein diversifiziertes Spektrum an Industriedienstleistungen. Muehlhan vereint einen hohen Organisationsgrad, eine große technologische Kompetenz, die Erfahrung von 140 Jahren und einen hohen Qualitätsanspruch zu einem professionell-industriellen Ansatz und erfüllt damit die höchsten Qualitätsansprüche unserer Kunden. Die angebotenen Dienstleistungen erstrecken sich auf Arbeiten an Schiffen, Öl- und Gasinstallationen zu Wasser und zu Land, Windkraftanlagen zu Wasser und zu Land, Industrieanlagen und Tätigkeiten an Bau- und Infrastrukturprojekten. 2. DienstleistungenDie Muehlhan Gruppe bietet folgende Dienstleistungen an: Dienstleistungen an Windkraftanlagen: Mit den dänischen Tochtergesellschaften Muehlhan Wind Service A/S, Fredericia, und Muehlhan Denmark A/S, Middelfart, bietet Muehlhan ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um Windkraftanlagen an. Das Portfolio der Gesellschaften umfasst u. a. die Beschichtung von Turmelementen und Rotorblättern in den Fertigungsstätten der Hersteller sowie Montagearbeiten, Installationen, Service-Dienstleistungen, elektrische Arbeiten und den Oberflächenschutz bei installierten Anlagen. Zugangstechnik und Gerüstbau: Die Zugangstechnik u. a. über Seilklettertechnik ist Bestandteil der Gruppe, da die Dienstleistungen eng mit dem Geschäftsfeld Renewables, und damit den Dienstleistungen an Windkraftanlagen, verbunden sind. Muehlhan bietet Zugangslösungen sowohl an Land als auch offshore an. Als eines von wenigen Unternehmen erfüllt Muehlhan die hohen technischen Anforderungen, die an den Bau von Offshore-Transformer-Stationen und Fundamenten für Offshore-Windparks gestellt werden. Auch im verbleibenden Öl- und Gasgeschäft offshore kommt Spezialzugangstechnik zum Einsatz. Muehlhan ist darüber hinaus ein wichtiger Partner für Unternehmen im Hoch- und Fassadenbau sowie für Werften und bietet neben dem klassischen Gerüstbau auch Spezialzugangstechniken an. Der nicht zum Kerngeschäft gehörende Gerüstbau im Großraum Hamburg, der vor allem im Hoch- und Fassadenbau sowie auf Werften tätig ist, wurde im Berichtsjahr veräußert. Oberflächenschutz: Muehlhan erbringt in allen Märkten Dienstleistungen im Bereich Oberflächenschutz. Diese tragen maßgeblich zum Schutz und Erhalt von Anlagen sowie maritimer und industrieller Infrastruktur bei. Dazu gehören:
Passiver Brandschutz: Der passive Brandschutz findet seine Anwendung im Hochbau, der Infrastruktur sowie im Öl- und Gassektor. Dabei werden durch zementartige und intumeszierende Materialien statisch belastete Strukturen geschützt, um ihre Stabilität im Brandfall möglichst lange zu gewährleisten. Damit bleiben die tragenden Strukturen mit Notausgängen, Treppen und Dachstrukturen länger zugänglich für Notfallteams und Feuerwehr und retten damit Leben. Stahlbau: Stahlbaudienstleistungen werden sowohl für Werft- als auch Industrie- und Infrastrukturkunden erbracht. Die Dienstleistungen im Stahlbau umfassen Schweißarbeiten bei Schiffen, Brücken und Offshore-Anlagen sowie Installationsarbeiten an Schiffen und sonstigen Industrieanlagen. Aufgrund der hohen Kompetenz bietet Muehlhan auch Ausbildungslehrgänge und Trainings an. Isolierung: Kälteisolierung, Wärme- und Schalldämmung sowie Vollbeschichtungen und Isolierungssanierungen sind insbesondere bei Industrieanlagen und Bauprojekten von großer Bedeutung und helfen, langfristig Kosten zu senken und Umweltstandards einzuhalten. III. Ziele und StrategieDie Ziele der Gruppe haben sich im Berichtsjahr nicht geändert. Es wird nach wie vor angestrebt, in den einzelnen Geschäftsbereichen eine möglichst hohe Profitabilität und eine führende Marktposition zu erreichen, zu halten oder diese auszubauen. Erreicht werden soll dies unverändert durch die Anpassung und Erweiterung des Dienstleistungsangebots, durch große finanzielle Stabilität und einen hohen Organisationsgrad. Angepasst wurde jedoch die Strategie zur Erreichung dieser Ziele. Nicht zum Kerngeschäft gehörende Gesellschaften und Geschäftsbereiche, die ihre Ziele nicht erreichen, werden entweder verkauft, restrukturiert oder eingestellt. 1. UnternehmenszieleProfitabilität und führende MarktpositionDie Gruppe ist aktiv in Europa, in Nordamerika und vereinzelt noch im Nahen Osten. Jedes lokale Engagement wird an Kriterien wie Profitabilität, Generierung von Cash (liquiden Mitteln), Nachhaltigkeit, Portfoliobreite und Mindestgröße gemessen. Sollten diese Kriterien nicht nachhaltig erfüllt werden, werden Maßnahmen umgesetzt, um die Kriterien wieder zu erfüllen, oder der Standort wird verkauft oder geschlossen. Ziel ist, die Profitabilität und damit den Wert für die Aktionäre der Gruppe langfristig zu erhöhen. Zudem streben Management und Aufsichtsrat eine führende Marktposition in allen Bereichen innerhalb eines Zeitraums von fünf bis sieben Jahren an. In einem überwiegend kleinteilig geprägten Wettbewerbsumfeld kompensiert Muehlhan die zum Teil vorhandenen Strukturkostenvorteile kleinerer Wettbewerber durch permanente Investitionen in Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, kurzfristig verfügbare Kapazitätsreserven, technische Innovationen, höhere Qualität, professionelle Projektabwicklung und höhere Produktivität sowie durch die finanziellen Möglichkeiten eines international tätigen Konzerns. Im Berichtsjahr wurden einige strategische Entscheidungen getroffen, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen. Der Gerüstbau im Großraum Hamburg wurde aufgrund der regionalen Marktposition und der hohen Ressourcenbindung im Falle einer Wachstumsstrategie als nicht mehr zum Kerngeschäft gehörig definiert und zum 30. September 2021 veräußert. Dem Öl- und Gasgeschäft der Muehlhan Gruppe in der Nordsee fehlte es ebenfalls an kritischer Größe, um eine führende Marktposition und eine ausreichende Profitabilität zu erreichen. Der Bereich wurde daher zum 31. Dezember 2021 veräußert. Das Geschäft im Nahen Osten, das im Wesentlichen den passiven Brandschutz im Bereich Hochbau/Infrastruktur umfasst, erfüllt seit einigen Jahren die internen Anforderungen an Profitabilität und Free Cashflow nicht mehr. Das Geschäft wird deshalb über die nächsten Jahre abgewickelt und geschlossen. 2. UnternehmensstrategienFokussierung auf die Geschäftsbereiche Renewables, Schiff und Infrastruktur sowie Anpassung und Erweiterung des DienstleistungsangebotsWesentlicher Bestandteil der angepassten Strategie ist die Ausweitung der Aktivitäten im Energiemarkt mit dem Geschäftsbereich Renewables (Windkraft). Der wachsende Markt der erneuerbaren Energien, und hier insbesondere der Bereich Offshore-Windkraft, eröffnet Muehlhan in und außerhalb von Europa neue Wachstumsfelder. Muehlhan arbeitet daran, seine Position als anerkannter Spezialist für Oberflächenbeschichtungen auszubauen und mit neuen Dienstleistungsangeboten als Full-Service-Anbieter sowohl für Hersteller von Windkraftanlagen als auch für Betreiber von Off-shore-Windparks vom Wachstum in diesem Markt zu profitieren. Als Beispiel ist die Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S in Dänemark zu nennen, mit der Muehlhan im Bereich Windkraftanlagen das Dienstleistungsangebot deutlich erweitert hat und ein etablierter Dienstleister der großen Windkraftanlagenhersteller und -betreiber ist. In den Bereichen Schiff und Infrastruktur ist es das Ziel, die gute und zum Teil führende Marktposition zu halten und auszubauen. Damit einher gehen zielgerichtete Anpassungen und Erweiterungen der angebotenen Dienstleistungspalette. Kunden wünschen sich im maritimen Bereich üblicherweise den Oberflächenschutz als eigenständige Dienstleistung, sind jedoch in einigen Fällen auch am Angebot von vor- und nachgelagerten Leistungen interessiert. Bei vielen Infrastruktur- und Industrieprojekten verlangen die Auftraggeber hingegen ein komplettes Dienstleistungspaket aus Gerüstbau, Isolierung, Oberflächenschutz, Brandschutz, Industriereinigung und teilweise weiteren Leistungen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, weitet Muehlhan - wo möglich und sinnvoll - sein Dienstleistungsangebot aus, passt es den Anforderungen an und verbessert die Vernetzung der einzelnen Dienstleistungen, um den Kunden ein optimales Paket anbieten zu können. Finanzielle Stabilität und ein hoher OrganisationsgradWesentliche Unterscheidungskriterien gegenüber Wettbewerbern sind die auch in den Zeiten der Pandemie stabile Finanzkraft, der finanzielle Spielraum für Wachstumsinitiativen und der hohe Organisationsgrad der Gruppe. Die Finanzkraft steht im Fokus der Aufmerksamkeit, um diese jederzeit stabil zu halten und gegebenenfalls weiter auszubauen. Aus Perspektive der Kunden ist Muehlhan damit ein verlässlicher und stabiler Partner, dem ein oder auch mehrere Großprojekte parallel anvertraut werden können. Der hohe Organisationsgrad wird dabei stetig weiter optimiert und Synergie- und Best-Practice-Effekte werden intensiv genutzt. Qualität, Gesundheit, Sicherheit und UmweltschutzNeben den klassischen Kundenanforderungen nach Preis, Effizienz und Produktivität, kurzer Projektlaufzeit sowie verlässlicher Abwicklung sind auch die umfassende und ordnungsgemäße Dokumentation der Maßnahmen und Abwicklung eines Großprojekts sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen zum Umweltschutz sowie Gesundheit und Arbeitssicherheit zu immer wichtigeren Wettbewerbskriterien geworden. Muehlhan unternimmt alles Notwendige, um jederzeit sämtliche Bestimmungen zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten und Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Erreicht werden diese Ziele durch effektives Training, regelmäßige Schulungen und aufmerksames Handeln in allen Bereichen. Muehlhan bildet sämtliche Geschäftsprozesse sowie Vorgaben und Regeln im Bereich Organisation, Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz in einem integrierten Managementsystem ab. Dieses wird regelmäßig von einem externen Zertifizierungsunternehmen nach ISO 9001:2015 (Quality Management Systems), ISO 14001:2015 (Environmental Management Systems) und ISO 45001:2018 (Occupational Health and Safety Management Systems) zertifiziert. Das systematische und prozessorientierte Arbeiten hilft Muehlhan, den stetig wachsenden Ansprüchen der weltweiten Kunden und der Behörden auf den Feldern Qualität, Termintreue, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und nachhaltiger Umweltschutz gerecht zu werden und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Außerdem lebt Muehlhan einen fairen und gesetzeskonformen Umgang mit Mitarbeitern und Subunternehmern. Ein umfassendes Versicherungspaket rundet das Risikomanagement in diesem Bereich ab. IV. Steuerung des Konzerns1. Finanzielle und nichtfinanzielleLeistungsindikatorenDie Führung der Muehlhan Gruppe obliegt einem zwei- bzw. dreiköpfigen (bis 30. Juni 2021) Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Er berät, begleitet und überwacht den Vorstand in der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig wesentliche Themen wie Planung, Strategie, Geschäftsentwicklung sowie Chancen und Risiken. Die Steuerung der Muehlhan Gruppe erfolgt vom Unternehmenssitz in Hamburg nach klassischen finanz-, vermögens- und ertragswirtschaftlichen Kennzahlen, die monatlich bereitgestellt werden. Die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Leistungsindikatoren sind der Umsatz, das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, EBIT) und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die strategische Steuerung erfolgt nach Geschäftsbereichen. Die operative Steuerung der Gruppe erfolgt primär nach Segmenten. Daneben legt die Muehlhan Gruppe ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und damit einhergehend auf die Vermeidung von Unfällen. Als nichtfinanziellen Leistungsindikator nutzt Muehlhan die interne Unfallstatistik mit der Kenngröße Unfallrate, definiert als Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Alle operativen Gesellschaften melden dazu monatlich die Arbeitsunfälle und die geleisteten Stunden der Mitarbeiter und Subkontraktoren an den Verantwortlichen für SHEQ (Safety, Health, Environment and Quality) in Hamburg. 2. GeschäftsbereicheDen wachsenden Markt der Renewables - der regenerativen Energien rund um Windkraftanlagen zu Wasser und zu Land - bedient Muehlhan mit Oberflächenschutzdienstleistungen für Windkraftanlagen und Umspannplattformen. In den vergangenen Jahren hat sich die Gruppe zu einem Spezialisten der Turm- und Rotorblattbeschichtung und damit zu einem begehrten Partner der führenden Windkraftanlagenhersteller entwickelt. Über die Muehlhan Wind Service A/S in Dänemark bietet Muehlhan eine breite Palette an Installations- und Service-Dienstleistungen an und hat sich damit zu einem Full-Service-Anbieter für den Windkraftmarkt entwickelt. Der Bereich Schiff umfasst sowohl den Bereich Schiffsneubau als auch den Bereich Schiffsreparatur in Europa. Der als abgeschlossen betrachtete Konsolidierungs- und Schrumpfungsprozess in diesem Markt wird durch die Pandemie - bedingt durch eine deutlich verminderte Nachfrage nach Kreuzfahrtschiffen - wieder verschärft. Muehlhan ist auf zahlreichen europäischen Werften aktiv. Diese konzentrieren sich auf den Bau von Spezialschiffen, Megayachten, Kreuzfahrt- und Marineschiffen sowie den Bau von Offshore-Windkrafttürmen, Umspannplattformen und sonstigen Komponenten für Offshore-Windkraftanlagen. Muehlhan bietet seinen Kunden hochwertige Oberflächenbeschichtungen bei Neubauten sowie ein breit gefächertes Leistungsspektrum in den Bereichen Wartung und Erneuerung von Oberflächenbeschichtungen an. Das Spektrum reicht von kurzfristigen Reparaturarbeiten an Außenwänden bis hin zur komplexen Sanierung von Wasser-, Ballast-, Treibstoff- und Cargotanks. Weitere Dienstleistungen sind Isolierungsarbeiten an Schiffsneubauten. Im Geschäftsbereich Hochbau/Infrastruktur liefert Muehlhan langlebige Beschichtungslösungen für Stahl- und Betonstrukturen sowie Stahlbauarbeiten und Gerüstbau für den Hochbau, für Brückenneubauten und -sanierungen, Schleusen, Wasserversorgungs- und Verkehrsinfrastrukturprojekte sowie den Sondermaschinenbau. Neben Dienstleistungen vor Ort beim Kunden betreibt Muehlhan auch stationäre Strahl- und Beschichtungshallen. Ein weiteres Leistungsfeld ist der passive Brandschutz, der bei großen Stahlkonstruktionen zur Anwendung kommt. Im Geschäftsbereich Öl & Gas wird das verbleibende Geschäft außerhalb der Nordsee mit Kunden aus der Öl- und Gasindustrie zusammengefasst. Muehlhan ist dabei Partner von großen Unternehmen in den Bereichen Öl & Gas Offshore sowie der Petrochemie. In diesen Bereichen hat Muehlhan eine hohe Kompetenz für Oberflächenschutz, Brandschutz, Isolierung und Gerüstbau. 3. SegmenteSeit dem Jahr 2020 werden die einzelnen Gesellschaften der Muehlhan Gruppe in die Segmente Energy und Marine & Construction eingeteilt. Das Segment Energy umfasst alles rund um Windkraftanlagen und Umspannplattformen sowie die Tätigkeiten auf Offshore-Ölförderanlagen. Das Segment Marine & Construction umfasst im Wesentlichen die Geschäftsbereiche Schiff und Hochbau/Infrastruktur. V. Forschung und EntwicklungTraditionell treibt die Muehlhan Gruppe eigene Entwicklungen und den Einsatz innovativer Technologien voran und dürfte eines von wenigen Unternehmen im Bereich des Oberflächenschutzes sein, in dem Forschung und Entwicklung (F&E) in diesem Bereich betrieben wird. Die Arbeit umfasst eigene Projekte zur Verbesserung der Produktivität und Profitabilität, aber auch die Mitarbeit in internationalen, standardsetzenden Organisationen sowie die Zusammenarbeit mit diversen Forschungseinrichtungen. Muehlhan versteht sich als technologischer Marktführer auf dem Gebiet des Oberflächenschutzes. Die Muehlhan Gruppe arbeitet aktiv an Produkten und Geräten zur Weiterentwicklung eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Oberflächenschutzes. Hierzu werden im Konzern drei Mitarbeiter beschäftigt sowie bei Bedarf weitere Mitarbeiter hinzugezogen. Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Forschungsinstituten und weiteren spezialisierten Fremdfirmen statt. Der Aufwand für F&E-Aktivitäten beträgt € 0,3 Mio. und setzt sich im Wesentlichen aus Personalaufwendungen zusammen. VI. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Weltwirtschaft wies im Berichtsjahr ein Wachstum um voraussichtlich 5,9% auf, nach einem COVID-19-bedingten Rückgang von -3,1% im Vorjahr. Der Anstieg im Jahr 2021 fällt durch die erneuten Einschränkungen infolge neuer COVID-19-Varianten und einer höheren Inflation, u. a. aufgrund gestiegener Energiepreise, geringer aus als ursprünglich erwartet. Die großen Volkswirtschaften wiesen unterschiedliche Wachstumsraten auf. Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) Chinas stieg um 8,1%, das der USA um 5,6% und die Euro-Zone folgt mit einem Wachstum von 5,2%. Das BIP von Deutschland wuchs dagegen mit nur 2,7% deutlich unterdurchschnittlich. Für das Jahr 2022 wird in Prognosen aus dem Januar 2022 mit einem geringeren Wachstum der Weltwirtschaft von 4,4% gerechnet. Dieser Rückgang des Wachstums kommt aus den beiden größten Volkswirtschaften. In den USA wird mit einem Wachstum von 4,0% gerechnet. Ursache dafür sind fiskalpolitische Maßnahmen und gekürzte Subventionen sowie Probleme mit den Transportketten in den USA. Für China wird ein fast halbiertes Wachstum von nur noch 4,8% prognostiziert. Hier spielen die sehr restriktiven Corona-Maßnahmen eine Rolle sowie die Schwierigkeiten von großen (Wohnungs-)Baukonzernen. Auch für Europa wird mit 3,9% ein geringeres Wachstum erwartet, während das Wachstum in Deutschland - basierend auf einem nur schwachen Wachstum in 2021 - auf 3,8% steigen soll. Diese Prognosen sind zum Teil mit großer Unsicherheit behaftet bzw. dürften durch den Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges inzwischen zum Teil überholt sein. Hinzu kommen weitere geopolitische Risiken wie der zunehmend schärfere Ton im Handel mit China und die Erhebung von Zöllen, welche die Prognose wesentlich beeinflussen können. Neue Entwicklungen der COVID-19-Pandemie können ebenfalls zu deutlichen Veränderungen der Prognosen führen. Neue Infektionswellen und neue Varianten des Coronavirus könnten zu einer Verlängerung der genannten Maßnahmen führen; mit entsprechend negativen Konsequenzen für die weltweite Wirtschaft wie z. B. einer Unterbrechung von Transportketten. Die Auswirkungen der Finanzkrise, die aktuelle COVID-19-Pandemie und die daraus resultierenden großen Unsicherheiten für die zukünftige Entwicklung haben dazu geführt, dass das Zinsniveau auf einem historisch niedrigen Niveau verblieben ist. Die Zentralbank der USA gibt allerdings Hinweise, die einen Anstieg des Zinsniveaus vorbereiten. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, die relevanten Zinssätze so lange stabil halten zu wollen, bis die Inflation den mittelfristigen Zielkorridor erreicht hat. Die Inflationsrate wird für 2022 auf einem erhöhten Niveau von 3,9% erwartet. Für 2023 wird mit einem Rückgang der Inflationsrate gerechnet. Der Ölpreis ist im Jahr 2021 deutlich angestiegen. Nachdem er im Jahr 2020 noch bei durchschnittlich 41 US-Dollar/Barrel lag, stieg er im Jahr 2021 deutlich auf 69 US-Dollar/Barrel. Für das Jahr 2022 wird mit einem weiteren Anstieg des Ölpreises auf 77 US-Dollar/Barrel oder höher gerechnet. Ein längeres Andauern der Pandemie dürfte einen Einfluss auf den Ölpreis haben 1 . Geopolitische Krisen können den Ölpreis ebenfalls signifikant beeinflussen, wie man es seit dem Angriff von Russland auf die Ukraine im Februar 2022 beobachten musste. 2. Branchenbezogene RahmenbedingungenIm Bereich Renewables wurden im Jahr 2021 in Deutschland 484 neue Onshore-Windenergieanlagen (an Land) mit einer Leistung von 1.925 MW (Megawatt) gebaut. Damit beträgt zum Jahresende die Gesamtleistung der Windenergie an Land 56 GW (Gigawatt). Im Bereich Offshore-Windenergieanlagen (auf dem Wasser) wurden im Jahr 2021 in Deutschland keine neuen Anlagen oder Fundamente gebaut. Durch Leistungsupgrades bei bestehenden Anlagen erhöhte sich die Leistung der Offshore-Windenergieanlagen aber um 24 MW auf 7,8 GW. Von 2022 bis 2025 werden bereits genehmigte neue Offshore-Windprojekte gebaut. Für das Jahr 2026 wurden ebenfalls bereits Genehmigungen erteilt, sodass bis Ende 2026 erwartet wird, die installierte Leistung von Offshore-Windkraftanlagen auf knapp 12 GW zu steigern 2 . In Europa 3 wächst durch die ambitionierten Klimaschutzziele der EU-Kommission die Windenergie (onshore und offshore) stark. Im Jahr 2020 wurden 15 GW neu installiert, wobei die Niederlande, Deutschland und Norwegen den größten Anteil ausmachen. Damit waren in Europa Ende 2020 Windkraftanlage onshore und offshore mit einer Leistung von knapp 219 GW installiert. Im 1. Halbjahr 2021 wurden 1,3 MW an Offshore-Windkraftanlagen neu installiert und weitere acht Windparks sind in Bau 4 . Weltweit wurden im Jahr 2020 Windkraftanlagen mit einer Leistung von rund 93 GW installiert. Die Gesamtleistung der Windkraft (onshore und offshore) betrug Ende 2020 damit rund 743 GW, wobei mit 347 GW der größte Anteil auf Asien entfällt, gefolgt von Europa mit rund 219 GW. Für die Jahre 2021 bis 2025 wird mit einer jährlichen Steigerung des Windenergiemarktes von rund 4% gerechnet, basierend auf einem bereits hohen Wert an Neuinstallationen (93 GW) in 2020. Den Hauptanteil der Neuinstallationen machen Onshore-Windkraftanlagen aus, aber auch bei Offshore-Windkraftanlagen sind Neuinstallationen von bis zu 24 GW pro Jahr geplant 5 . Für Muehlhan bietet sich weiterhin die Chance, die großen Erfahrungen im Oberflächenschutz, in der Zugangstechnik und im Stahlbau in diesem Bereich einzubringen und zusätzlich durch das Installations- und Service-Geschäft der Muehlhan Wind Service A/S in diesem dynamischen Markt weiter stark zu wachsen. Der Bereich Hochbau/Infrastruktur bedient eine recht breite Palette von Märkten und Kunden. Im Hochbau erbringt Muehlhan in Europa Dienstleistungen im Oberflächenschutz, Stahlbau, Gerüstbau und passiven Brandschutz. In den USA hat sich die lokale Gruppengesellschaft eine hohe Reputation als Spezialist für die dort weit verbreiteten Brücken in Stahlbauweise erarbeitet und gewinnt regelmäßig Aufträge für Reparaturen im Bereich Infrastruktur. Der Bereich hat im Jahr 2021 nach wie vor deutlich unter den Einschränkungen der COVID-19-Pandemie gelitten. Viele Projekte wurden unterbrochen oder mehrfach verschoben. Für 2022 wird mit einer Erholung und Wiederaufnahme der Aktivitäten gerechnet, sobald die Auswirkungen der Pandemie weiter zurückgehen. Im Bereich Schiff ist Muehlhan seit einigen Jahren ausschließlich in Europa aktiv. Der Konsolidierungsprozess und die Verlagerung des Standard-Schiffsbaus nach Asien dürften abgeschlossen sein. Die deutschen und europäischen Werften haben sich als Anbieter in Bereichen mit hoher Wertschöpfung etabliert. Diese Positionierung erlaubt es ihnen, die gegenüber der asiatischen Konkurrenz höheren Arbeitskosten durch höhere Wertschöpfung zu kompensieren. Sie bedienen vor allem Nischenmärkte wie den Marineschiffbau, Kreuzfahrtschiffe, Spezialschiffe, Megayachten, aber auch Kunden im Bereich der Windkraft. Insbesondere die hohe Nachfrage nach Spezial- und Marineschiffen führt zu einer guten Auslastung der Werften. Bei Werften, die sich auf Kreuzfahrtschiffe spezialisiert haben, zeigen sich allerdings deutliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die geplanten Auslieferungen und erwarteten Auftragseingänge. In Deutschland ist Muehlhan nicht auf Werften für Kreuzfahrtschiffe aktiv. Nach einigen Jahren mit niedrigen Ölpreisen sind die Preise im Berichtsjahr deutlich angestiegen. Die Herausforderungen und der Margendruck für die im Öl- und Gassektor tätigen Unternehmen sind jedoch nach wie vor groß. Muehlhan hat sich aus Teilen dieses Marktes zurückgezogen und konzentriert sich nun auf den Off-shore-Markt vor den Küsten Afrikas, Brasiliens und den Golf von Mexiko.
1
International Monetary Fund: Global Economic Outlook, Januar 2022 3. GeschäftsverlaufIm Folgenden wird der Geschäftsverlauf anhand der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage inklusive besonderer Entwicklungen und Ereignisse dargestellt. 3.1. Ertragslage3.1.1. KonzernertragslageFür die Muehlhan Gruppe verlief das Jahr 2021 im Rahmen der Erwartungen. Die geplanten Umsatzerlöse wurden leicht übertroffen. Das budgetierte operative Ergebnis wurde erreicht und konnte damit fast an das erfolgreiche Vor-Pandemie-Jahr 2019 (Umsatzerlöse: € 295,3 Mio.; EBIT: € 12,4 Mio.) anschließen, trotz zum Teil weiter bestehender Einschränkungen. Hinzu kam das Ergebnis aus den Unternehmensverkäufen im Rahmen der strategischen Neuausrichtung. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr € 298,5 Mio. und liegen damit um 14,6% über dem Vorjahr (€ 260,4 Mio.). Damit konnten die Umsatzerlöse aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 übertroffen werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 22,1 Mio. beinhalten das Entkonsolidierungsergebnis aus dem Verkauf der Gerüstbau Muehlhan GmbH in Höhe von € 15,2 Mio. Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen sind leicht überproportional zum Umsatz um 16,7% von € 88,1 Mio. im Vorjahr auf € 102,9 Mio. gestiegen. Grund für die gestiegenen Materialaufwendungen, insbesondere die bezogenen Leistungen, ist der verstärkte Einsatz von Freelancern und Subunternehmen. Der Personalaufwand stieg um 8,8% auf € 134,0 Mio. Der Anstieg resultiert aus einem erhöhten Einsatz von hochqualifiziertem Personal auf Projekten und im Projektmanagement, um den Umsatzanstieg bedienen zu können. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen deutlich von € 41,8 Mio. auf € 56,5 Mio. Hauptursache waren deutlich höhere Reisekosten, Transaktionskosten im Zusammenhang mit den Unternehmensverkäufen und das Entkonsolidierungsergebnis aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Öl & Gas in der Nordsee. Durch das im Vergleich zum stark durch die Pandemie beeinträchtigten Vorjahr deutlich verbesserte operative Geschäft und das hohe Entkonsolidierungsergebnis stieg das EBITDA (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) von € 14,4 Mio. um 88,9% auf € 27,2 Mio. Die Abschreibungen sanken aufgrund reduzierter Investitionen um € 0,9 Mio. auf € 10,5 Mio. Daraus resultiert ein EBIT (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit; Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) von € 16,7 Mio. nach einem EBIT von € 3,0 Mio. im Vorjahr. Die EBIT-Marge stieg von 1,2% auf 5,6%; die Marge beinhaltet allerdings nicht operative Effekte wie die Entkonsolidierungsergebnisse. Staatliche Hilfen wurden in einem geringen Umfang von einigen Gesellschaften in Anspruch genommen. In Deutschland wurden z. B. Corona-Boni gezahlt und Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. In den USA wurden staatliche Hilfen an die Muehlhan-Gesellschaften gezahlt, die sich in Zuschüsse wandeln können. In den Niederlanden wurde ein zinsloser Kredit in Anspruch genommen. In einigen Ländern wurden zunächst im Jahr 2020 in Anspruch genommene staatliche Hilfen im Jahr 2021 wieder zurückgezahlt. Das Finanzergebnis verschlechterte sich um € 0,2 Mio. auf € -1,9 Mio. Wesentlicher Grund für den Anstieg der Aufwendungen sind Zinszahlungen für Bankkredite und Gebühren für Avale und Ähnliches. Das Ergebnis aus Ertragsteuern ist mit € -5,1 Mio. deutlich negativ. Wesentlicher Grund für das negative Ergebnis ist die Nutzung von aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen. Dies führte zu einem latenten Steueraufwand von € -2,1 Mio., nach einem Ertrag von € 1,9 Mio. im Vorjahr. Die tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen erhöhten sich aufgrund der verbesserten Vorsteuerergebnisse um € 1,1 Mio. Das Konzernergebnis erhöhte sich von € 1,3 Mio. auf € 9,8 Mio. Davon entfallen € 1,5 Mio. auf nicht beherrschende Anteile (Vorjahr: € 1,0 Mio.), wobei der wesentliche Anteil auf den nicht beherrschenden Anteil der Muehlhan Wind Service A/S entfällt. Das auf die Aktionäre der Muehlhan AG entfallende Konzernergebnis beträgt damit € 8,3 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.). Damit konnten im Berichtsjahr 2021 trotz der Pandemie-Einschränkungen fast wieder die operativen Ergebnisse aus dem Jahr 2019 - vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie - erreicht werden. 3.1.2. Ertragslage nach GeschäftsbereichenIm Geschäftsbereich Renewables stiegen die Umsatzerlöse wie in den Vorjahren deutlich, im Wesentlichen aufgrund der Geschäftsausweitung im Bereich der Installation und Wartung von Windkraftanlagen, um € 17,9 Mio. auf € 81,4 Mio. Das EBIT stieg auf € 6,5 Mio. nach € 6,1 Mio. im Vorjahr. Im Geschäftsfeld Schiff kam es zu einem Umsatzrückgang um € 4,6 Mio. auf € 61,0 Mio. Das EBIT konnte deutlich um € 1,9 Mio. auf € 5,5 Mio. gesteigert werden und lag damit über dem budgetierten EBIT. Das Hochbau-/Infrastrukturgeschäft hatte im Vorjahr am meisten unter der COVID-19-Pandemie gelitten. Auch im Berichtsjahr konnten Umsatzerlöse durch Projektunterbrechungen und -verschiebungen aufgrund der Pandemie nicht realisiert werden. Hinzu kommen die Beendigung der Aktivitäten im Nahen Osten und der Verkauf des Gerüstbaus in Hamburg zum 30. September 2021. Die Umsatzerlöse stagnierten daher bei € 71,9 Mio., nach € 70,8 Mio. im Vorjahr. Das EBIT ist dagegen mit € 0,7 Mio. wieder positiv, nach einem EBIT von € -4,2 Mio. im Vorjahr. Der Geschäftsbereich Öl & Gas hatte im Vorjahr durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen sowie einen weiterhin niedrigen Ölpreis erhebliche Probleme. Im Berichtsjahr konnte der Umsatz trotz weiterhin bestehender Einschränkungen um € 23,6 Mio. auf € 84,0 Mio. gesteigert werden. Ursache hierfür waren insbesondere einige Großprojekte. Das EBIT verbesserte sich von € 0,3 Mio. auf € 3,9 Mio. 3.1.3. Ertragslage nach SegmentenDas Segment Energy ist weiter wie geplant auf Wachstumskurs. Der Umsatz stieg um 36,7% auf € 155,3 Mio. und das EBIT erhöhte sich um 28,8% auf € 7,0 Mio. Für das Wachstum ist im Wesentlichen die Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S verantwortlich mit ihrem Dienstleistungsportfolio rund um Windkraftanlagen. Außerdem gab es im Berichtsjahr Großprojekte im Bereich Öl & Gas. Das Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee wurde zum Jahresende 2021 verkauft. Aus dem Segment Marine & Construction wurde im Berichtsjahr zum 30. September die Gerüstbau Muehlhan GmbH verkauft. Trotzdem konnten im Vergleich zum Vorjahr fast konstante Umsatzerlöse von € 142,9 Mio. erzielt werden. Das EBIT erhöhte sich trotz des Verkaufs und Wertminderungen bzw. Ausbuchungen von Geschäfts- oder Firmenwerten auf € 5,1 Mio. nach € 0,9 Mio. im Vorjahr. Das Vorjahres-EBIT war extrem durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie belastet. Eine EBIT-Marge von 3,6% im Vergleich zu einer Marge von 5,5% im Jahr 2019 zeigt, dass auch das Ergebnis im Jahr 2021 noch durch die Pandemie belastet ist. 3.1.4. AuftragsbestandDer Auftragsbestand am Bilanzstichtag verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von € 272 Mio. auf € 244 Mio. Grund für den Rückgang sind die Verkäufe der im Öl- und Gasgeschäft operierenden Tochtergesellschaften, die einen hohen Auftragsbestand hatten. Dies umfasst auch einen im Jahr 2017 abgeschlossenen Rahmenvertrag mit dem Öl- und Gas-Förderunternehmen Total S.A., Paris, Frankreich, über ein "Fabric Maintenance"-Programm mit einer Laufzeit von noch zwei Jahren und einem Auftragsbestand im zweistelligen Millionenbereich. Im Vergleich zu dem um die verkauften Gesellschaften bereinigten Vorjahr ist der Auftragsbestand um € 56 Mio. angestiegen. Wesentlich zum Auftragsbestand hinzugekommen sind z. B. ein Auftrag in den USA im Bereich Oberflächenschutz von Gebäuden sowie Aufträge im Bereich Windkraftanlagen. 3.1.5. MitarbeiterDie durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter blieb mit 2.818 Mitarbeitern (Vorjahr: 2.790 Mitarbeiter) nahezu konstant. Muehlhan hat in geringem Umfang in einigen Ländern staatliche Hilfen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommen, diese aber zum Teil bereits wieder zurückgezahlt. Grundsätzlich wird versucht, die Mitarbeiter und ihr Wissen im Konzern zu halten, um das hohe Niveau an Qualität und Sicherheit auch in Zukunft gewährleisten zu können. 3.1.6. UnfallstatistikAls nichtfinanziellen Leistungsindikator nutzt Muehlhan die interne Unfallstatistik mit der Kenngröße Unfallrate, definiert als Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Das Arbeitsumfeld und die Anforderungen an die Muehlhan Mitarbeiter sind nicht ohne Risiken, daher kann Muehlhan Arbeitsunfälle mit einem breiten Maßnahmenpaket zwar reduzieren, aber nicht gänzlich verhindern. Im Berichtsjahr sind bei Arbeiten an einem Kühlturm in Griechenland tragischerweise zwei Mitarbeiter verstorben. Die Ermittlungen dauern an, jedoch ist nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen ein Fremdverschulden mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Unabhängig davon unterstützt Muehlhan die betroffenen Familien mit diversen Leistungen, u. a. einem Ausbildungsfonds für die Kinder der Opfer. Der Aufwand hierfür beträgt im Berichtsjahr € 0,2 Mio. Insgesamt gab es im Berichtsjahr mit 29 Unfällen 13 Unfälle weniger als im Vorjahr. Die Unfallrate sank von 5,7 auf 3,6. 3.2. Finanz- und Vermögenslage3.2.1. KapitalstrukturDie Zusammensetzung und Entwicklung der Kapitalstruktur ist folgender Übersicht zu entnehmen:
Die Kapitalstruktur ist beeinflusst durch die Verkäufe des Gerüstbaus im Großraum Hamburg sowie den Verkauf des Öl- und Gasgeschäfts in der Nordsee. Die verkauften Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten führten zu einer deutlichen Verringerung der Bilanzsumme, was sich positiv auf die Eigenkapitalquote ausgewirkt hat. Die Finanzierung der Muehlhan Gruppe wird getragen von einer starken Eigenkapitalbasis. Das Eigenkapital stieg im Wesentlichen aufgrund des Ergebnisses 2021 um € 8,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend und aufgrund der geringeren Bilanzsumme auf 52,3%. Die Finanzverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus der Konsortialkreditvereinbarung mit € 14,5 Mio., wobei € 4,6 Mio. kurzfristiger und € 9,9 Mio. langfristiger Natur sind. Im Berichtsjahr wurde ein Teil der Erlöse aus den Verkäufen der Tochtergesellschaften zur Reduzierung der Bankverbindlichkeiten genutzt. Die Nettoverschuldung nach Abzug der liquiden Mittel beläuft sich auf € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 18,6 Mio.). Im abgelaufenen Jahr wurden die Bedingungen der Finanzierung zu jeder Zeit erfüllt. 3.2.2. InvestitionenMuehlhan hat im Berichtsjahr € 4,3 Mio. in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen investiert (Vorjahr: € 4,3 Mio.). Die Investitionen betrafen im Wesentlichen den Ersatz von Sachanlagen und organische Wachstumsprojekte, insbesondere im Bereich Oberflächenschutz. 3.2.3. LiquiditätDie Steuerung des Finanzmanagements innerhalb der Muehlhan Gruppe erfolgt zentral durch die Holding. Das Finanzmanagement umfasst die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital und das Management von finanzwirtschaftlichen Risiken. Da sich die lokalen operativen Einheiten bei Großprojekten häufig einem Vorqualifizierungsprozess stellen müssen, ist zum Stichtag auch auf Einzelgesellschaftsebene und hier insbesondere in den USA ausreichend Liquidität und Bondingvolumen vorzuhalten. Der Cashflow der Unternehmensgruppe aus der laufenden Geschäftstätigkeit liegt mit € -5,0 Mio. unter dem Vorjahres-Cashflow von € 11,8 Mio. aufgrund des Umsatzwachstums sowie der zunehmenden Tendenz auf Kundenseite, die Zahlung fälliger Forderungen ins neue Jahr zu verschieben. Muehlhan investierte wie im Vorjahr insgesamt € 4,3 Mio. in Sachanlagen (jeweils ohne Nutzungsrechte). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt aufgrund der Veräußerungserlöse € 27,9 Mio. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug durch die Kredittilgungen € -17,9 Mio. (Vorjahr: € 4,3 Mio.). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Stichtag € 18,7 Mio. (Vorjahr: € 13,2 Mio.). Die nicht genutzten Kreditlinien für Kontokorrentkredite und Avale belaufen sich zum Stichtag auf € 106,7 Mio. (Vorjahr: € 107,3 Mio.). Damit war die Muehlhan Gruppe auch 2021 jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Staatliche Hilfen zur Liquiditätsschonung wurden während der COVID-19-Pandemie in geringem Umfang in Anspruch genommen. Wesentliche Hilfe ist die Zahlung von € 1,4 Mio. an eine US-Gesellschaft durch staatliche Behörden in den USA. Diese wird zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit ausgewiesen. Wenn die sachgerechte Nutzung der Zahlung nachgewiesen ist, wandelt sich die Verbindlichkeit in einen ertragswirksamen Zuschuss. Die Prüfung der sachgerechten Nutzung durch die staatlichen Behörden wird im Jahr 2022 abgeschlossen werden. 3.2.4. VermögenslageDie langfristigen Vermögenswerte (ohne latente Steueransprüche) betragen zum Abschlussstichtag € 38,4 Mio., nach € 63,5 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang resultiert aus den Unternehmensverkäufen. Die Sachanlagenquote beträgt 13,2%, nach 26,1% im Vorjahr, wobei Gerüste mit einem Buchwert in Höhe von € 6,2 Mio. (Vorjahr: € 18,8 Mio.) enthalten sind. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung der Gerüstbau Muehlhan GmbH. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte (ohne latente Steueransprüche) an der Bilanzsumme beträgt 25,9% (Vorjahr: 39,3%). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte valutierten zum Stichtag mit € 61,5 Mio. (41,5% der Bilanzsumme) nahezu unverändert zum Vorjahr (€ 63,2 Mio.; 39,1% der Bilanzsumme). 3.2.5. Gesamtaussage zur Lage des KonzernsIm Jahr 2021 konnte trotz anhaltender COVID-19-Pandemie und der Auswirkungen ein operatives Ergebnis fast auf Vor-Pandemie-Niveau erreicht werden. Das EBIT ist damit im Rahmen der Erwartungen. Hinzu kam das positive Ergebnis aus den Unternehmensverkäufen. Für die Aktionäre der Muehlhan AG konnte ein angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds zufriedenstellendes Ergebnis von € 8,3 Mio. erzielt werden. Die finanzielle Situation des Konzerns ist weiterhin stabil, die Vermögens- und Kapitalstruktur ist ausgewogen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist aufgrund des Umsatzwachstums und der damit einhergehenden (Vor-)Finanzierung negativ. VII. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. PrognoseberichtIm Oktober 2021 wurden für das Jahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von € 290 Mio. und ein operatives EBIT zwischen € 7,5 Mio. und € 10,0 Mio. prognostiziert. Diese Ziele wurden erreicht bzw. leicht übertroffen. Ein Vergleich mit der Prognose aus dem März 2021 ist nicht möglich, da im Frühjahr 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie keine valide Prognose möglich war. 1.1. Prognose nach GeschäftsbereichenIm Bereich Renewables wird mit einem weiteren deutlichen Umsatz- und Ergebniswachstum, vor allem durch den Ausbau der Service-Aktivitäten, gerechnet. In diesem stark wachsenden Markt können Großaufträge und neue Projekte kurzfristig zu Liquiditätsbelastungen durch den Aufbau von Forderungen und Investitionen führen, die aber über die Projektlaufzeit zu deutlichen Ergebnisverbesserungen führen sollten. Im Geschäftsfeld Hochbau/Infrastruktur hängt die Entwicklung vom weiteren Pandemieverlauf ab. Anhaltende Projektverzögerungen sind teuer und würden, je nach Dauer und Art, zu Umsatzerlösen und einem EBIT auf dem Niveau des Berichtsjahres führen. Ohne signifikante Einschränkungen wird mit einem leichten Umsatzwachstum und einer deutlichen Ergebnisverbesserung gerechnet. Im Geschäftsbereich Schiff werden geringere Umsatzerlöse und Ergebnisse geplant. Hintergrund ist vor allem der Wegfall des Gerüstbauumsatzes in den deutschen Werften durch den Verkauf der Gerüstbau Muehlhan GmbH. Der Geschäftsbereich Öl & Gas wird durch den Verkauf des Geschäftsbereichs Öl & Gas in der Nordsee weniger als die Hälfte der Umsatzerlöse des Jahres 2021 erzielen. Die Reduzierung des EBIT wird geringer ausfallen. 1.2. Prognose nach SegmentenIm Segment Energy wird durch die Unternehmensverkäufe mit deutlich geringeren Umsatzerlösen gerechnet. Die Umsatzsteigerungen im Bereich Service-Aktivitäten rund um Windkraftanlagen werden diesen Effekt nicht ausgleichen können. Das EBIT wird dagegen im Vergleich zu den Umsatzerlösen unterproportional sinken. Für das Segment Marine & Construction wird trotz des Verkaufs der Gerüstbau Muehlhan GmbH mit einem Anstieg von Umsatz und EBIT gerechnet. Insbesondere der erfreulich hohe Auftragsbestand in den USA wird dazu führen, dass es, ohne weitere kostenintensive Projektunterbrechungen durch COVID-19, zu deutlich steigenden Umsatzerlösen und Ergebnissen (EBIT) kommen wird. 1.3. Cashflow-PrognoseDer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird sich vor allem in Abhängigkeit der Umsatzerlöse entwickeln. Steigende Umsatzerlöse führen zu einem erhöhten Working Capital und belasten temporär den Cashflow. Umsatzerlöse auf dem Niveau von 2021 würden für 2022 zu einem im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserten Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit führen, wobei signifikante Zahlungseingänge von Kunden kurz vor oder nach dem Stichtag erhebliche Auswirkungen haben können. 1.4. Akquisitionen und InvestitionenAkquisitionen und Kooperationen bleiben wie in der Vergangenheit auch in Zukunft eine Option, unsere strategischen Ziele voranzutreiben und umzusetzen. Hierbei legen wir allerdings strenge Maßstäbe an die Angemessenheit des Kaufpreises sowie die strategische und kulturelle Übereinstimmung. Wesentliche Investitionen im Jahr 2022 sind nach der strategischen Neuausrichtung im Berichtsjahr nicht geplant. 1.5. KonzernprognoseEine Prognose für das Jahr 2022 ist aufgrund der weiter vorhandenen Unwägbarkeiten beim Verlauf der COVID-19-Pandemie und den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges nur eingeschränkt möglich. Unter der Voraussetzung, dass die Einschränkungen geringer als im Jahr 2021 ausfallen, planen Vorstand und Aufsichtsrat mit Umsatzerlösen von rund € 250 Mio. und einem EBIT zwischen € 5 Mio. und € 8 Mio. Der Rückgang von Umsatzerlösen und EBIT im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus den Unternehmensverkäufen. Bereinigt um diese Effekte wird mit steigenden Umsatzerlösen und Ergebnissen gerechnet. Der Kriegsausbruch in der Ukraine im Februar 2022 hat nach aktuellen Erkenntnissen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernprognose. Die russische Tochtergesellschaft Muehlhan Morflot OOO (MMF), St. Petersburg, ist für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Muehlhan-Gruppe nicht wesentlich. Die MMF ausgenommen, bestehen keine relevanten geschäftlichen Beziehungen zu russischen Unternehmen oder dem russischen Staat. Allerdings könnten Probleme in den Lieferketten von benötigten Materialien sowie anhaltend hohe oder sogar noch steigende Energiepreise bei einem länger andauernden Krieg die Prognose negativ beeinflussen. Beim nichtfinanziellen Leistungsindikator der Unfallrate wird mit einer Verbesserung der Rate im Vergleich zum Berichtsjahr gerechnet. Ziel ist immer, möglichst keine Unfälle zu haben. Als Dienstleister im Projektgeschäft kann Muehlhan ergebnisbelastende Risiken nicht vollständig eliminieren. Diese können sowohl operativen als auch strategischen Charakter haben. Soweit sie operativer Natur sind, sind sie ein unvermeidbarer Bestandteil unseres Geschäfts. Diesen Risiken begegnen wir durch ein adäquates Risikomanagement. Strategische Risiken resultieren aus Veränderungen von exogenen Faktoren, auf die in der Vergangenheit nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert wurde oder reagiert werden konnte. Diesen Risiken begegnen wir durch entschiedene Korrekturmaßnahmen, die jedoch mit Einmalaufwendungen verbunden sein können. Mögliche Projektverluste stellen operative Risiken dar, während für strategische Risiken beispielhaft die Entwicklung im Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee genannt werden kann. Für die Zukunft erwarten wir auf Basis des aktuellen Sach- und Wissensstands keine weiteren signifikanten strategischen Korrekturmaßnahmen. Es gilt jedoch stets die Aussage, dass grundsätzlich weiterer Anpassungsbedarf entstehen kann, sofern sich das wirtschaftliche Umfeld in einzelnen Märkten nachteilig verändern sollte. Dieser Ausblick enthält vorausschauende Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sondern unsere Annahmen und Erwartungen wiedergeben. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der Muehlhan AG derzeit zur Verfügung stehen. Die Aussagen sind daher mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, insbesondere während der COVID-19-Pandemie. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können gegebenenfalls erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuerer Informationen oder künftiger Ereignisse fortzuentwickeln. 2. Risikomanagementsystem2.1. Keine bestandsgefährdenden RisikenBestandsgefährdende Risiken bestehen aus Unternehmenssicht nicht. Auch unter Berücksichtigung der immer noch anhaltenden Pandemie sehen wir Muehlhan gut gerüstet, die außergewöhnliche Situation gut zu überstehen. Nachfolgend sind Risiken aufgeführt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Sowohl unsere Organisation als auch unsere Kontrollsysteme zielen darauf ab, bestehenden Risiken bestmöglich zu begegnen und neu auftretende Risiken rechtzeitig zu erfassen. Die folgende Chancen- und Risikobeurteilung erfolgt für die nächsten zwölf Monate. 2.2. Pflege eines funktionierenden RisikomanagementsystemsGemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten bzw. zu steuern, welches sicherstellt, dass den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Hierfür nutzt das Unternehmen ein adäquates Berichtssystem, das organisatorisch direkt dem Vorstand zugeordnet ist und beständig ausgebaut und aktualisiert wird. Der Aufsichtsrat wird durch den Vorstand regelmäßig über die laufende Geschäftstätigkeit und die wesentlichen Risiken des Unternehmens informiert. Der Risikomanagementprozess bei Muehlhan besteht aus einer standardisierten Risikoidentifikation und -erfassung auf Einzelgesellschaftsebene. Die gemeldeten Risiken werden auf Konzernebene aggregiert und konsolidiert und dem Vorstand vorgestellt. Im Falle von wesentlichen Veränderungen bei zuvor gemeldeten bzw. bei neu identifizierten Risiken erfolgt die Berichterstattung auch außerhalb der planmäßigen Meldungen. Auf dieser Basis bewertet und steuert der Vorstand die Risiken. Im Rahmen der Risikosteuerung wird auf Einzelfallbasis entschieden, das Risiko zu vermeiden, zu verringern, auf andere zu übertragen oder das Risiko zu akzeptieren. Wenn nicht gesondert erläutert, werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der nachfolgend aufgeführten Risiken als gering eingestuft. Muehlhan hat zudem in verschiedenen Bereichen - wo sinnvoll - Versicherungen abgeschlossen, um die Risiken zu minimieren. 3. Erläuterung wesentlicher Risiken und Chancen3.1. Risiken und Chancen aus Marktumfeld und WettbewerbUnser Geschäft unterliegt grundsätzlichen Marktrisiken und -chancen, die potenziell etwa durch die Veränderung in unseren Märkten, die Einführung neuer Technologien und Beschichtungsverfahren, sich verändernde Kundenbedürfnisse oder einen steigenden Wettbewerb durch Marktteilnehmer aus verwandten Branchen oder Dienstleistungsbereichen entstehen. Gerade in den letzten Jahren beeinflussen zudem Effekte aus der allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklung unser Geschäft. Der Vorstand beobachtet die weltweit relevanten Märkte systematisch hinsichtlich der Risiken. Dabei wird er von den vor Ort tätigen Geschäftsführern und Regionalmanagern unterstützt. Als Dienstleister besteht für Muehlhan eine relativ hohe Bindung an die bestehenden Standorte und deren wirtschaftliches Umfeld. Negative Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld können die Profitabilität eines Standortes bzw. einer Gesellschaft beeinflussen, mit möglichen Auswirkungen auf bestehende Geschäfts- oder Firmenwerte. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, den Märkten kurzfristig in beliebige Regionen zu folgen, dort Standorte innerhalb kurzer Zeit aufzubauen und die Kunden auch am neuen Einsatzort mit eigenen Ressourcen flexibel zu unterstützen. Dies ist wiederum eine Chance für Muehlhan, zusätzliches Geschäft zu generieren. Im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Standorte bestehen die grundsätzlichen Risiken, die bei Bauprojekten immer bestehen, wie Verzögerungen oder eine ungeplante Erhöhung des Investitionsvolumens. Die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt zum Teil immer noch das Marktumfeld und damit auch Muehlhan. Durch Reise- und Kontaktbeschränkungen können Projekte nicht begonnen bzw. weitergeführt werden. Ein weiteres Andauern der Pandemie kann zu weiteren Verschiebungen führen. Auf der anderen Seite ist Muehlhan, wie im Berichtsjahr gezeigt, in der Lage, die Arbeiten nach Aufhebung der Beschränkungen schnell wieder aufzunehmen bzw. mit neuen Projekten zu beginnen. Auch zukünftig können Pandemien oder andere außergewöhnliche Ereignisse Risiken darstellen. Nach einem Abflauen der Pandemie bestehen für Muehlhan aber auch Chancen, neues Geschäft zu gewinnen. Militärische Konflikte stellen je nach Ort und Art ein weiteres - aktuell mittleres - Risiko dar. Der aktuelle Krieg in der Ukraine wirkt sich durch die international verhängten Sanktionen gegen Russland negativ auf die Geschäftstätigkeit der russischen Muehlhan-Gesellschaft aus. Zudem trifft der starke Anstieg der Preise an den Energiemärkten auch Muehlhan. Außerdem bedarf es einer sorgfältigen Prüfung von Aufträgen, um Verstöße gegen die gegen Russland verhängten Sanktionen zu vermeiden. Auch andere mögliche militärische Konflikte können sich durch Sanktionen, ausbleibende Materiallieferungen, steigende (Energie-)Preise oder eingeschränkte Reisemöglichkeiten negativ auf einzelne Gesellschaften oder die gesamte Muehlhan-Gruppe auswirken. 3.2. Unternehmensstrategische Risiken und ChancenDie endgültige Verlagerung des Großserienschiffbaus und wesentlicher Teile des Schiffsreparaturmarktes nach Asien hat in der Vergangenheit ein strategisches Risiko für die Muehlhan Gruppe dargestellt. Diesem oder anderen Prozessen eines Strukturwandels hat sich die Gruppe sowohl durch die Schließung oder den Rückbau von Standorten als auch durch den Ausbau regionaler Schwerpunkte, das Erschließen neuer Nischenmärkte und die Diversifizierung der Produktpalette gestellt. Muehlhan vereint den hohen eigenen Organisationsgrad mit hoher technologischer Kompetenz zu einem professionell-industriellen Ansatz, der bei der Erschließung neuer Märkte sowohl länder- als auch produktspezifisch die Chancen der Gruppe erhöht. Die COVID-19-Pandemie hat keinen signifikanten Einfluss auf die Unternehmensstrategie bzw. unternehmensstrategische Risiken und Chancen, da die Pandemie als ein zeitlich befristetes Ereignis eingestuft wird. 3.3. Leistungswirtschaftliche Risiken und ChancenDie Weiterentwicklung der Beschichtungsstoffe führt hinsichtlich der Beständigkeit zu zunehmend längeren Instandhaltungsintervallen der Oberflächen, sodass hierdurch das grundsätzliche Risiko einer rückläufigen Nachfrage nach Oberflächenschutzarbeiten besteht. Demgegenüber steht jedoch die Chance des aufgrund von Größe, Anzahl und Sicherheitsausstattungen (z. B. Doppelhüllenrumpf) grundsätzlich zunehmenden Volumens an Stahlflächen bei den maritimen Geschäftsfeldern. Ähnliches gilt für die industriellen Bereiche. Vor allem die erwartete Bereitstellung von zusätzlichen öffentlichen Mitteln zur Instandsetzung und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Europa und den USA, insbesondere im Stahlbrückenbau, wird in den kommenden Jahren diesen Markt beleben. Für das Strahlen benutzt Muehlhan, wo technisch möglich, Stahlkies. Ein Preisanstieg für diesen Betriebsstoff würde Muehlhan direkt treffen - durch die Recyclingfähigkeit dieses Stoffs jedoch nur in sehr geringem Maß. Ein Preisvorteil gegenüber einem nicht wiederverwendbaren Material wie Kupferschlacke würde weiterhin bestehen. Ein mittleres Risiko besteht in der Nutzung von nicht einwandfreien Materialien. Zur Minimierung des Risikos hat der Konzern diverse vorbeugende Maßnahmen und Kontrollen implementiert. Muehlhan besitzt einen hoch entwickelten Gerätepark, der in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit wenigen Herstellern konzipiert wurde. Es besteht prinzipiell das Risiko, dass einer dieser Hersteller die Produktion einstellt. In diesem Fall kann Muehlhan kurzfristig neue Lösungen finden. Da die Geräteentwicklung in der Vergangenheit in enger Abstimmung mit Lieferanten und mit einem hohen Anteil an eigener Entwicklungsarbeit geleistet wurde, besitzt Muehlhan auch im eigenen Haus ein hohes Maß an Know-how. Dies ermöglicht es, mit neuen Lieferanten innerhalb kurzer Zeit Geräte zu produzieren, die zu dem bestehenden Gerätepark kompatibel sind. Der Oberflächenschutz ist sehr arbeitsintensiv. Jedoch ist für die Klimatisierung von großen Stahlkonstruktionen während der Bearbeitung, für den Transport von Strahlmittel durch Druckluft oder für die Erzeugung von Wasserhöchstdruck mittels Pumpen auch Energie nötig. Von einem Preisanstieg für Energie ist Muehlhan daher direkt betroffen. Entsprechenden Entwicklungen können wir nur durch eine Preiserhöhung für die eigenen Dienstleistungen begegnen. Allerdings setzt Muehlhan auf umweltfreundliche und energiesparende Technologien, sodass ein Preisanstieg für Energie tendenziell unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Durch die aktuelle Situation rund um den Russland-Ukraine-Krieg besteht ein hohes Risiko von Unterbrechungen von Lieferketten sowie steigender Energiepreise bzw. die höheren Energiepreise sind bereits eingetreten. 3.4. Personalrisiken und -chancenDer Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte und qualitätsbewusstes technisches Personal ist in den Branchen, in denen Muehlhan tätig ist, nach wie vor hoch, es besteht daher ein erhöhtes Risiko. Beispiele aus den vergangenen Geschäftsjahren haben gezeigt, dass Muehlhan sich in seinen Teilmärkten in einem "People Business" bewegt, in dem einzelne Personen den Erfolg der Gruppe beeinflussen können. Unser künftiger Erfolg hängt daher zum Teil auch davon ab, inwiefern es uns dauerhaft gelingt, das benötigte Fachpersonal im Wettbewerb mit anderen Branchen extern zu rekrutieren, dieses in die bestehenden Arbeitsprozesse zu integrieren und es langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein Ansatz, die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskräfte sicherzustellen, ist die Teilnahme an akademischen Ausbildungsprogrammen mit Universitäten in Hamburg und Danzig, Polen. Gleichzeitig wollen wir die in der Vergangenheit bereits hohe Identifikation der Mitarbeiter mit unserem Unternehmen und seinen Dienstleistungen nutzen und geeignete Mitarbeiter aus den eigenen Reihen konsequent auf strategisch wichtige Aufgaben im Unternehmen vorbereiten. 3.5. Finanzwirtschaftliche Risiken und ChancenDie Gesellschaften der Muehlhan Gruppe werden auch zu Festpreisen tätig und gehen mit ihren Dienstleistungen teilweise in erheblichem Umfang in Vorleistung. Die auf diese Weise stattfindende (Vor-)Finanzierung wird von unseren Kunden erwartet und hat sich somit zu einem wesentlichen Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots entwickelt. Das Überziehen der bereits großzügigen Zahlungsziele hatte insbesondere im Nahen Osten deutlich zugenommen und ist der Hauptgrund für den Rückzug aus dieser Region. Eine gerichtliche Geltendmachung reduziert das Risiko von vollständigen Forderungsverlusten, kann es aber nicht völlig ausschließen. Muehlhan ist im Projektgeschäft tätig. Bei Großprojekten besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Auftraggeber einen Verlust erleidet und insolvent wird. Dies betraf bei Muehlhan in der Vergangenheit insbesondere Werften. Deshalb hat Muehlhan präzise Kriterien bei der Projektauswahl implementiert und wendet diverse Risikomanagementmaßnahmen strikt an. Muehlhan prüft die Liquiditätssituation von Kunden vor der Auftragsannahme intensiv und betreibt ein konsequentes und regelmäßiges Forderungsmanagement. Außerdem werden Kreditrisiken selektiv versichert, soweit diese versicherbar sind. Ein verbessertes und systemgestütztes Projektcontrolling trägt außerdem dazu bei, Abweichungen vom Plan früher zu erkennen und damit gegensteuern zu können. Dies ist auch für die Zukunft vorgesehen. Grundsätzlich können Forderungsausfälle - auch in großem Umfang - jedoch nicht ausgeschlossen werden. Es besteht somit in Summe ein mittleres Risiko von einzelnen Projektverlusten und Risiken aus der (Vor-)Finanzierung. Kurzfristige Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten sind variabel verzinst und unterliegen dem üblichen Risiko von Zinsschwankungen. Aus dem Konsortialkreditrahmenvertrag resultieren Risiken aus Veränderungen der variablen künftigen Zinszahlungen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Muehlhan ist dem Risiko mit dem Abschluss eines fristenkongruenten Zinscaps entgegengetreten, mit dem negative Auswirkungen auf den Cashflow auf eine bestimmte Höhe begrenzt sind. Der Zinscap deckt fast vollständig den langfristigen Teil des Konsortialdarlehens bzw. der damit verbundenen Risiken ab. Außerdem resultieren Risiken aus der Nichteinhaltung von im Konsortialkreditrahmenvertrag enthaltenen Kennzahlen (Covenants). Im Vorjahr wurde nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen frühzeitig die Kommunikation mit den Banken gesucht. Dem potenziell erhöhten Risiko der Nichteinhaltung von im Konsortialkreditrahmenvertrag enthaltenen Kennzahlen (Covenants) wurde mit einer temporären Aussetzung der Covenants begegnet. Außerdem wurde der bestehende Konsortialkreditrahmen im Vorjahr erhöht und der gesamte Vertrag um ein Jahr bis Mitte 2023 verlängert. Die solide Finanzierungsstrategie mit dem langfristig ausgelegten Konsortialkreditvertrag, frühzeitige Kommunikation mit den Banken, rechtzeitig eingeleitete Gegenmaßnahmen und nicht zuletzt das intakte Geschäftsmodell bei vergleichsweise milden finanziellen Auswirkungen der Krise führen auch in der Pandemie zu einer stabilen finanziellen Lage der Muehlhan Gruppe. Steuerliche Risiken wurden hinreichend in den konsolidierten Jahresabschlüssen berücksichtigt. Gleichwohl besteht aufgrund der Komplexität ein mittleres Risiko, dass es zu Steuernachforderungen kommen kann, sofern die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei bestimmten Sachverhalten von der Auffassung der besteuerten Gesellschaft abweicht. Aktuell findet z. B. eine Betriebsprüfung in Deutschland statt. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen wird frühzeitig durch entsprechende Liquiditätsplanungssysteme entgegengewirkt. 3.6. Unternehmensspezifische Risiken und ChancenDie Applikation von Oberflächenschutz durch die Unternehmen der Muehlhan Gruppe ist überwiegend eine projektbezogene Dienstleistung. Oftmals wird sie im Zusammenspiel mit anderen Gewerken und häufig unter erheblichem Termindruck erbracht. In Einzelfällen erschließt sich der vollständige Umfang der zu erbringenden Leistungen erst während der Arbeiten, das stellt für Muehlhan grundsätzlich ein erhöhtes Risiko dar. Muehlhan stellt sich auf diese Bedingungen ein, indem bereits in der Frühphase der Vertragsverhandlungen die Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Kosten, etwa durch eine Leistungs- oder Umfangsänderung, bewertet wird. Dies wird bei der Angebotskalkulation und anschließend bei der Ausarbeitung der finalen Vertragsunterlagen berücksichtigt. Gleichzeitig erfahren die Projektverantwortlichen vor Ort kompetente Unterstützung durch die Holding. Der Einsatz von Spezialisten aus der Gruppe für technische, kaufmännische oder juristische Fragestellungen hat sich bei etlichen Projekten bewährt und ermöglicht eine deutlich schnellere und individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Reaktion, als dies mit externer Unterstützung der Fall gewesen wäre. 3.7. Rechtliche Risiken und ProzessrisikenIm internationalen Projektgeschäft bzw. bei einer international aufgestellten Unternehmensgruppe ist damit zu rechnen, dass Ansprüche von oder auch gegen Muehlhan einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Es besteht somit ein mittleres Risiko. Bereits in der Vergangenheit hat Muehlhan Streitverfahren gegen andere Marktteilnehmer, darunter auch Kunden, geführt und führt auch aktuell Streitverfahren gegen Kunden und Lieferanten. Es bestehen nach Kenntnis des Unternehmens keine rechtlichen Risiken, die die Muehlhan Gruppe in ihrer Substanz gefährden könnten. 3.8. IT-spezifische RisikenMuehlhan nutzt verschiedene IT-Applikationen zur effizienten Abwicklung von Projekten und Verwaltung. Risiken aus Cyber-Crime-Aktivitäten stellen daher eine zunehmende Bedrohung dar und können bei einer großen Zahl von Mitarbeitern, die mit E-Mails und Internet arbeiten, nicht ausgeschlossen werden. Ein Ausfall der IT oder einzelner IT-Applikationen könnte zu kurzfristigen Verzögerungen von Projekten und in der Verwaltung führen, so wie im Februar 2022 geschehen. Muehlhan unterzieht sich regelmäßigen IT-Prüfungen, um auf dem Stand der Technik zu bleiben, und hat zudem eine diesbezügliche Versicherung abgeschlossen. Die möglichen Auswirkungen der genannten Risiken auf die allgemeine Entwicklung von Muehlhan werden vom Vorstand insgesamt als gering eingeschätzt. Risiken mit höherer Eintrittswahrscheinlichkeit oder möglicherweise signifikanten Auswirkungen werden, wenn möglich und sinnvoll, über Versicherungen reduziert. Zahlreiche Einschätzungen sind weiter abhängig vom Verlauf der COVID-19-Pandemie und der Entwicklung von geopolitischen Krisen wie dem Russland-Ukraine-Krieg. VIII. Rechtliche Angaben1. Bestehende ZweigniederlassungenZweigniederlassungen werden dort etabliert, wo der Auftragsumfang es nötig macht. Die polnische Tochtergesellschaft Muehlhan Polska Sp. z o.o., Stettin, unterhielt im Jahr 2021 Niederlassungen in Deutschland, Belgien und Dänemark. Die zypriotische Tochtergesellschaft Muehlhan Cyprus Limited, Limassol, hatte eine eigenständige Zweigniederlassung in Griechenland und eine Niederlassung in Ghana. Die dänische Tochtergesellschaft Muehlhan A/S, Middelfart, hatte Niederlassungen in der Slowakei und in Großbritannien. Die dänische Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S, Fredericia, unterhielt im Berichtsjahr Zweigniederlassungen in Frankreich, Großbritannien, Polen und Taiwan. 2. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die Muehlhan AG und deren Tochtergesellschaften nach den Umständen, die ihnen in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die dargestellten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten haben." 3. Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und AufsichtsratDie Vorstandsvergütung besteht aus einer fixen und einer variablen Komponente. Die variable Vergütung hat eine kurzfristige und eine langfristige Komponente und basiert auf der Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) der Gruppe. Die kurzfristige Komponente bemisst sich an der Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) im Vergleich zum Vorjahr und die Vergütung erfolgt in Geldwerten. Die langfristige Komponente bemisst sich an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes (Sustainable Change in Equity Value) und wird in Aktien vergütet. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer Festvergütung sowie einer variablen Komponente in Abhängigkeit des erzielten Konzernergebnisses. 4. Angaben zu eigenen AktienIm Hinblick auf die Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang des veröffentlichten Einzelabschlusses der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2021.
Hamburg, 30. März 2022 Der Vorstand Stefan Müller-Arends Gautam Arya Thorsten Hell KONZERNBILANZAKTIVA
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. PASSIVA
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
ERGEBNIS PRO AKTIE IN EUR
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. AnhangI. UnternehmenDie Muehlhan AG (im Folgenden kurz: "MYAG" oder "die Gesellschaft" genannt) und ihre Tochtergesellschaften sind in den Bereichen Schiff, Öl & Gas, Renewables und Industrie/Infrastruktur tätig. In diesen Bereichen werden Dienstleistungen im Oberflächenschutz, im passiven Brandschutz, im Gerüstbau und in der Zugangstechnik, im Stahlbau und in der Isolierung erbracht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schlinckstraße 3 in 21107 Hamburg, Deutschland, und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 97812) eingetragen. II. Anwendung der IFRSDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der MYAG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt alle zum Abschlussstichtag verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden IFRS. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Mit dem Konzernabschluss nach den IFRS hat die MYAG von dem in § 315e Abs. 3 HGB vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen (kleinster und größter Konsolidierungskreis) und gleichzeitig auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen zu verzichten. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. III. AllgemeinesDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer Bilanzierung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach Fristigkeiten gegliedert. Der Konzernabschluss wurde nach dem Fortführungsprinzip in Euro erstellt. Durch die Angabe in Millionen Euro oder Tausend Euro kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf ganzen Zahlen beruhen. IV. Neue RechnungslegungsvorschriftenEs wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 EU-Kommission übernommen wurden und zum Bilanzstichtag alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum Bilanzstichtag von der erstmals verpflichtend anzuwenden sind. Dies sind im Folgenden:
Folgende neue, geänderte bzw. überarbeitete veröffentlichte und von der EU-Kommission übernommene Standards und Interpretationen wurden im Berichtsjahr noch nicht angewendet:
Folgende neue, geänderte bzw. überarbeitete veröffentlichte, aber noch nicht von der EU-Kommission übernommene Standards und Interpretationen wurden im Berichtsjahr noch nicht angewendet:
Der IASB hat weitere hier nicht aufgeführte (Änderungen von) Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet, die nicht angewendet wurden und auf die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage von Muehlhan keinen Einfluss haben. Der IASB hat weitere nicht aufgeführte (Änderungen von) Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet, deren erstmalige Pflichtanwendung nicht vor 1. Januar 2023 erfolgt und die von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Auf eine Auflistung wird verzichtet. Die Erstanwendung der jeweiligen Standards ist für den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Auf eine zulässige frühzeitige Anwendung der Standards und Interpretationen wird verzichtet. V. Konsolidierungskreis und Stichtag des KonzernabschlussesKonsolidierungskreisDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der MYAG als Mutterunternehmen und die 28 (Vorjahr: 29) von ihr beherrschten Tochtergesellschaften. Die MYAG erlangt Beherrschung, wenn sie über Rechte an Unternehmen verfügt, die es ihr ermöglichen, die maßgeblichen Tätigkeiten dieser Unternehmen zu lenken, um die Ergebnisse der Gesellschaften zu beeinflussen. Beherrschung setzt weiterhin voraus, dass die MYAG variablen Rückflüssen aus den Tochterunternehmen ausgesetzt ist und ihre Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einsetzen kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung über die Tochtergesellschaft erlangt wird, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über die Tochtergesellschaft endet. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften vom Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 wie folgt geändert: Zum 1. Januar 2021 hat Muehlhan einen Unternehmenszusammenschluss der Tochtergesellschaft Marine Service International AS (MSI), Drobak, Norwegen, mit der TPO (MSI Group ApS, Gentofte, Dänemark) durchgeführt. Die TPO führt ganz ähnliche Off-shore-Aktivitäten auf Ölförderplattformen aus, allerdings mit einem etwas anderen technischen Fokus und anderen Kunden als die MSI. Mit dem Unternehmenszusammenschluss werden die bisherigen Aktivitäten in diesem Bereich ergänzt. Die Transaktion wurde ohne den Einsatz von liquiden Mitteln durchgeführt. Die TPO hat ihre Aktivität eingebracht, während Muehlhan 39,8% der Anteile an die Altgesellschafter der TPO abgegeben hat. Muehlhan hält nun 60,2% der Anteile an MSI. Die Zahlungsmittel der TPO betrugen zum 1. Januar 2021 € 25 Tsd. Mit dem Unternehmenszusammenschluss sind Vermögenswerte in Höhe von € 0,8 Mio. zugegangen, wovon € 0,1 Mio. auf langfristige Vermögenswerte und € 0,7 Mio. auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfielen. Außerdem sind kurzfristige Schulden in Höhe von € 0,4 Mio. zugegangen. Der Minderheitenanteil zum Erwerbszeitpunkt betrug € 0,1 Mio. Im Berichtsjahr hat die TPO Umsatzerlöse in Höhe von € 4,3 Mio. und ein Ergebnis von € 0,5 Mio. erwirtschaftet. Die Gesellschaft Gerüstbau Muehlhan GmbH (GMH), Hamburg, wurde zum 30. September 2021 verkauft und entkonsolidiert. Der Entkonsolidierungseffekt beträgt € 15,2 Mio. und ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Im Rahmen des Verkaufs des Bereichs "Öl & Gas Nordsee" wurden die Gesellschaften Muehlhan Industrial Services Ltd. (MGB), Aberdeen, Großbritannien, und MDKE Energy A/S (MDKE), Middelfart, Dänemark, zum 31. Dezember 2021 verkauft und entkonsolidiert. Die MDKE wurde im Januar 2021 gekauft und als Finanzanlage ausgewiesen. Zum 1. November 2021 wurde die Gesellschaft erstmalig konsolidiert und zum 31. Dezember 2021 entkonsolidiert. Der Entkonsolidierungseffekt aus dem Verkauf des Bereichs "Öl & Gas Nordsee" beträgt € -3,5 Mio. und ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Das erhaltene Entgelt für die veräußerten Gesellschaften beträgt € 31,9 Mio. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschluss ist durch die Erst- und Entkonsolidierungen eingeschränkt. Nachfolgend sind die Vermögenswerte und Schulden aufgeführt, über welche die Beherrschung verloren wurde, zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung:
Im Folgenden wird die Anteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2021 dargestellt. Außerdem wird jede Gesellschaft einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) und einem Segment sowie den Geschäftsbereichen und Dienstleistungen zugeordnet.
Von der Befreiung der Erstellung des Anhangs und des Lageberichts sowie der Offenlegungspflicht von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften wurde für die Muehlhan Deutschland GmbH, Bremen, die Muehlhan Equipment Services GmbH, Hamburg, und die Beschichtungswerk Wyhlen GmbH, Wyhlen, nach § 264 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 325 HGB Gebrauch gemacht. Folgende Gesellschaften werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Die MSI Group Ghana Limited, Accra, Ghana, und die Muehlhan Wind Service B.V., Vlaardingen, Niederlande, wurden im Berichtsjahr 2021 gegründet und sind noch ohne Geschäftstätigkeit. Die Muehlhan Grand Bahama Ltd., Bahamas, ist ohne Geschäftstätigkeit. Die Muehlhan Project Management GmbH, Hamburg, die Muehlhan Saudi Arabia LLC, Saudi-Arabien, und die Muehlhan India Private Limited, Indien, sind unwesentlich für eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Beteiligungen an der MPM (über die MCL), der MKSA (über die MMEH), der MIND (über die MMEH), der MSIGH (über die MSI) und an der MWSNL (über die MWS und MDK) werden mittelbar gehalten. Stichtag des KonzernabschlussesDas Geschäftsjahr des Konzerns, der Muttergesellschaft sowie aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist das Kalenderjahr. VI. KonsolidierungsmethodenKapitalkonsolidierungDie Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt erfolgswirksam erfasst. Erwerbsbezogene Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. SchuldenkonsolidierungKonzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Durch Wechselkurseffekte entstehende Aufrechnungsdifferenzen werden, soweit sie im Berichtszeitraum entstanden sind, grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie ZwischenergebniseliminierungIm Zuge der Zwischenergebniseliminierung werden die Innenumsätze und konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Im Konzern noch nicht realisierte Zwischengewinne und -verluste werden erfolgswirksam eliminiert. Latente SteuernAuf Konsolidierungseffekte werden latente Steuern angesetzt. WährungsumrechnungIn den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden Fremdwährungsgeschäfte mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. In der Bilanz werden monetäre Posten in fremder Währung zum Mittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt, wobei eingetretene Kursgewinne und -verluste erfolgswirksam erfasst werden. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit haben. Zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete nicht monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung umgerechnet. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge werden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Nettoreinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung separat ausgewiesen. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden alle im Eigenkapital angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Geschäfts- oder Firmenwerte von ausländischen Tochterunternehmen werden in lokaler Währung fortgeführt. Differenzen aus der Umrechnung in Euro werden in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erfasst. Die wesentlichen Umrechnungskurse je Euro stellen sich wie folgt dar:
Sonstige KonsolidierungsmethodenDer Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern der MYAG und den nicht beherrschenden Anteilen zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verwendet werden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden werden, sofern nichts anderes angegeben ist, stetig verwendet. VII. Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Muehlhan Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten wird der Handelstag sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für den bilanziellen Abgang gewählt. Ansatz und KategorisierungDer erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwertes berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 Finanzinstrumente aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet:
Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente. a) Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werdenFinanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell "held to collect"). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände und Schecks. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen mit dem Zahlungsmittelfonds in der Konzernkapitalflussrechnung überein. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Muehlhan hält fast ausschließlich finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. b) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenFinanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, beispielsweise um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell "held to collect and sell"). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde. Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklagen umgebucht. c) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenFinanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, nicht den Zielen "Halten" ("held to collect") oder "Halten zum Verkaufen" ("held to collect for sale") entspricht oder wenn die vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte nicht ausschließlich Zins und Tilgung darstellen. Wertminderung finanzieller VermögenswerteZu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (Expected Losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertminderungen: Stufe 1: erwartete Kreditverluste bei nicht fälligen finanziellen VermögenswertenStufe 1 beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen noch nicht fällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst. Stufe 2: erwartete Kreditverluste bei fälligen finanziellen VermögenswertenWenn ein finanzieller Vermögenswert fällig wird oder nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes bemessen werden. Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigtWenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine nach Regionen gestaffelte Überfälligkeit sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert wesentlich auf Überfälligkeitsinformationen. Zusätzlich erfolgen regelmäßig Einschätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswertes berücksichtigen. Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 überführt, wenn der finanzielle Vermögenswert fällig wird oder das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewendet, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Bilanzierung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwertes ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwertes (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet. Bewertung der erwarteten KreditverlusteErwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet:
Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen über Faktoren einbezogen. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ausbuchung finanzieller VermögenswerteEin Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z. B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen. Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Veränderung des Barwertes der vertraglichen Zahlungsströme von 10%) von finanziellen Vermögenswerten führen zur Ausbuchung. Sofern die Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt, so wird der Bruttobuchwert des Vertrages neu berechnet und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst. EffektivzinsmethodeDie Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden. Erträge werden bei Schuldtiteln auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und andere Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werdenNach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten. Solche Verbindlichkeiten liegen bei Muehlhan nicht vor. Derivative FinanzinstrumenteEingebettete Derivate werden grundsätzlich vom Grundgeschäft getrennt und separat erfasst. Eine Trennung unterbleibt, wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert ist, wenn der gesamte hybride Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird oder wenn das eingebettete Derivat mit dem Basisvertrag eng verbunden ist. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Derivate entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden diese mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z. B. Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle. Derivate werden als Vermögenswert ausgewiesen, wenn deren beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Verbindlichkeit, wenn deren beizulegender Zeitwert negativ ist. Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements, die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften, die Art der Sicherungsbeziehung, das gesicherte Risiko, die Bezeichnung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts sowie eine Beurteilung der Effektivitätskriterien, welche die risikomindernde ökonomische Beziehung, die Auswirkungen des Kreditrisikos und die angemessene Hedge Ratio umfassen. Die Bilanzierung einer einzelnen Sicherungsbeziehung ist prospektiv zu beenden, wenn sie die qualifizierenden Kriterien gemäß IFRS 9 nicht mehr erfüllt. Mögliche Gründe für die Beendigung der Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung sind u. a. der Wegfall des ökonomischen Zusammenhangs von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument, die Veräußerung oder Beendigung des Sicherungsinstruments oder eine Änderung des dokumentierten Risikomanagementziels einer einzelnen Sicherungsbeziehung. Die kumulierten Sicherungsgewinne und -verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen verbleiben in den Rücklagen und werden erst bei Fälligkeit ausgebucht, wenn die abgesicherten künftigen Zahlungsströme weiterhin erwartet werden. Im anderen Fall sind die kumulierten Sicherungsgewinne und -verluste sofort erfolgswirksam auszubuchen. Derivative Finanzinstrumente werden bei Muehlhan ausschließlich zur Absicherung von Finanzrisiken eingesetzt, die aus dem operativen Geschäft oder aus Refinanzierungsaktivitäten resultieren. Im Berichtsjahr wurde ein Zinsrisiko abgesichert. Muehlhan erfüllt die Kriterien des IFRS 9 und designiert ein derivatives Finanzinstrument als Sicherung gegen das Risiko von schwankenden Zahlungsströmen, welches mit einer bilanziellen Verbindlichkeit verbunden ist (Cashflow-Hedge). Die Zeitwertveränderungen des Cashflow-Hedges werden in Höhe des hedgeeffektiven Teils nach Steuern zunächst im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Saldierung von FinanzinstrumentenFinanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz berichtet, sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer NutzungsdauerImmaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über die Nutzungsdauer linear amortisiert. Die Nutzungsdauer liegt zwischen drei und 17 Jahren. Die Restbuchwerte und die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Konzernabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die Änderungen bzw. der Wertminderungsaufwand gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines immateriellen Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei Abgang eines immateriellen Vermögenswertes oder wenn kein weiterer Nutzen aus dem Gebrauch oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswertes ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des immateriellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten NutzungsdauerEin Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch einen Unternehmenserwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert und gemäß IAS 38.107 nicht planmäßig amortisiert. Ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt und führt gegebenenfalls zu Wertminderungsaufwand. Für die Werthaltigkeitsprüfung wird bei einem Unternehmenszusammenschluss der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich Synergien aus dem Unternehmenszusammenschluss zieht. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird von der Muehlhan AG auf Basis des diskontierten Cashflows als Nutzungswert ermittelt. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird keine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwertes vorgenommen. Andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer liegen nicht vor. SachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der Nutzungsdauer und orientiert sich im Konzern an der Art des Vermögenswertes:
Die Abschreibungen werden nur dann nicht linear vorgenommen, wenn eine andere Abschreibungsmethode dem tatsächlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzungsverlauf eher entspricht. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Sachanlagen werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs einer Sachanlage wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei Abgang von Sachanlagevermögen oder wenn kein weiterer Nutzen aus dem Gebrauch der Anlage oder ihrem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Anlagengegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang der Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert. Dieser wird im Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswertes vorliegen. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte gegen Zahlung eines Entgeltes abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in der Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Die weiteren Erläuterungen betreffen die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer. Muehlhan tritt nicht als Leasinggeber auf. NutzungsrechtAm Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf Muehlhan über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. LeasingverbindlichkeitDie Leasingverbindlichkeit wird erstmalig unter Nutzung der Effektivzinsmethode zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von Muehlhan. Normalerweise nutzt Muehlhan seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes nutzt Muehlhan Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. BewertungDie in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem WertMuehlhan setzt keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse an, wenn die Vermögenswerte von geringem Wert sind oder das Leasingverhältnis kurzfristig ist. Die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand erfasst. VorräteBei den Vorräten kommen die niedrigeren Werte aus Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswerten zum Ansatz. Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte geringer als deren Buchwert, werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert erfolgswirksam wertgemindert. Alle Wertminderungen von Vorräten und alle Verluste bei den Vorräten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der die Wertminderungen vorgenommen oder die Verluste eingetreten sind. Soweit bei früher wertgeminderten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands oder Bestandserhöhung erfasst. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Veräußerungs- und Vertriebskosten. ErtragsteuernDie Ertragsteuern umfassen sowohl die unmittelbar zu entrichtenden laufenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende bzw. latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der Steuerbilanz und den entsprechenden korrespondierenden Wertansätzen nach IFRS der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen. Ist eine Verrechnung je Steuersubjekt bei Konsolidierungsvorgängen nicht möglich, so wird mit dem Konzernsteuersatz gerechnet. Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die für die Umkehrung in den einzelnen Ländern gelten und am Bilanzstichtag in Kraft treten bzw. verabschiedet sind. Auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen werden keine latenten Steuern gebildet, soweit der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist. Basierend auf der Ertragslage der Vergangenheit und den Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft werden Wertminderungen gebildet, falls dieses Kriterium nicht erfüllt wird. Soweit die Voraussetzungen des IAS 12.74 erfüllt sind, werden aktive und passive latente Steuern saldiert. Dies ist grundsätzlich der Fall, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das gleiche Steuersubjekt im Sinne des IAS 12.74 betreffen, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Sonstige nicht finanzielle VermögenswerteSonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. auf die kleinste Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Barmittel, Guthaben bei Kreditinstituten und andere hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten. Soweit die Guthaben nicht unmittelbar zur Finanzierung des Umlaufvermögens benötigt werden, werden die freien Bestände mit einer Laufzeit von derzeit bis zu drei Monaten angelegt. Der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht ihrem Marktwert. Der Gesamtbetrag der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ohne Kontokorrentverbindlichkeiten stimmt mit dem Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung überein. In der Bilanz ausgenutzte Kontokorrentkredite werden unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und VeräußerungsgruppenEin Ausweis erfolgt in dieser Position, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (Disposal Group) vorliegen, die in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung innerhalb eines Jahres hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen einer Disposal Group ist, dass die Vermögenswerte in einer einzigen Transaktion oder im Rahmen eines Gesamtplans zur Veräußerung bestimmt sind. Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Geschäftsbereich (Component of an Entity), der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren. Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Disposal Group zur Veräußerung bestimmt sind oder zu einer nicht fortgeführten Aktivität gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus ursprünglichem Buchwert oder Fair Value abzüglich noch anfallender Verkaufskosten angesetzt. Liegt der Fair Value unter dem Buchwert, erfolgt eine Wertminderung. Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftsbereichen zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Geschäftsbereiche in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. Der Ausweis der betreffenden Vermögenswerte erfolgt in einem separaten Bilanzposten. Eine Anpassung der Vorjahresbilanz erfolgt hingegen nicht. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenNeben beitragsorientierten Versorgungsplänen, die abgesehen von der laufenden Beitragszahlung zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung führen, bestehen auch leistungsorientierte Pläne, wobei der Rückstellungsbedarf im Inland aufgrund einer betrieblichen Rentenzusage ausschließlich einen sich inzwischen im Ruhestand befindlichen, ehemaligen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft betrifft. Daneben gibt es im Ausland gesetzlich fixierte Verpflichtungen zur Bildung von Pensionsverpflichtungen, so in Frankreich und Polen. Bei einem leistungsorientierten Versorgungsplan wird in der Regel ein Betrag an Pensionsleistungen festgelegt, den ein Beschäftigter nach Eintritt in die Rentenphase erhält und der von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit oder Gehalt abhängig ist. Die Pensionsrückstellung wird grundsätzlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Die Höhe am Stichtag entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO). Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Effekte aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen werden sofort bei Entstehen im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Rückstellung wird um den Wert eines eventuellen Planvermögens gekürzt. Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen werden im Personalaufwand, der Nettozinsaufwand aus der Verzinsung der leistungsbezogenen Verbindlichkeit und eines eventuellen Planvermögens wird unter den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen wird die Beitragszahlung im Personalaufwand erfasst, eine Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ergibt sich nur in Höhe ausstehender Beiträge zum Stichtag. Sonstige Rückstellungen und EventualverbindlichkeitenDie sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist, gebildet. Die Rückstellungen werden mit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Rückstellungen werden nur gebildet, sofern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem fremden Dritten vorliegt. Sie werden auch für nachteilige Verträge gebildet. Ein Vertrag ist nachteilig, wenn die unvermeidbaren Kosten den aus dem Vertrag erwarteten Nutzen übersteigen. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag nach IAS 37 zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich oder deren Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit abschätzbar ist. Eventualverbindlichkeiten werden grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst. Sonstige nicht finanzielle VerbindlichkeitenSonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Vertragsverbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine der Parteien ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt hat. ErtragsrealisierungUmsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und u. a. der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Muehlhan voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für eine oder beide Vertragsparteien resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, werden diese in angemessener Höhe geschätzt. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. a) Umsatzerlöse aus der Erbringung von DienstleistungenUmsatzerlöse werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert oder - sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt - entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen, das heißt nach der Percentage-of-Completion-Methode. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken - einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken - und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt. b) Umsatzerlöse aus dem Verkauf von GüternUmsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. c) ZinserträgeZinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. als Ertrag erfasst. Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. d) Erträge aus DividendenDividenden werden zum Zeitpunkt des Beschlusses erfasst. Anteilsbasierte VergütungDer Konzern hat eine Anzahl von anteilsbasierten Mitarbeitervergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente der Muttergesellschaft gewährt. Auf diese Vergütungskomponente sind die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IFRS 2 anzuwenden. Die Bemessungsgrundlage ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) des Konzerns und der Einzelgesellschaften. Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird linear über den Zeitraum von vier Jahren bis zur Unverfallbarkeit (Erdienungszeitraum) als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Forschungs- und EntwicklungskostenEin aus der Forschung entstehender immaterieller Vermögenswert wird nicht angesetzt. Die für eine Aktivierung von Entwicklungskosten notwendigen Voraussetzungen gemäß IAS 38 werden nicht erfüllt, da eine Trennung von Forschungs- und Entwicklungskosten in der Regel nicht möglich ist, von einer Marktfähigkeit bzw. einer technischen Realisierbarkeit nicht ausgegangen werden kann und auch eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung nicht sichergestellt ist. Der Aufwand aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der er entsteht. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand für Sachanlagevermögen werden passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufgelöst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne zukünftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. VIII. Erläuterungen zur Bilanz1. Immaterielle VermögenswerteENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS 2021
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS 2020
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. Geschäfts- oder FirmenwerteGemäß IAS 36 wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) durchgeführt. Hierfür wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. Eine Übersicht über die Zuordnung der Konzerngesellschaften zu den ZGEs sowie eine Zuordnung zu den Segmenten und den Dienstleistungen ist im Bereich V. Konsolidierungskreis zu finden. Umsatz und EBIT in zu Segmenten zusammengefassten ZGEs sind unter 17. Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung aufgeführt. Nach Segmenten zusammengefasst ergibt sich folgende Entwicklung:
Der lokale Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE GMH in Höhe von € 0,9 Mio. wurde im Rahmen des Verkaufs ausgebucht. Im Berichtsjahr wurde der lokale Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE MD um € 0,7 Mio. im Wert gemindert. Die Wertminderung resultiert aus einer im Vergleich zu den Vorjahren angepassten Planung. Nach der Wertminderung besteht für die ZGE MD noch ein lokaler Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 6,5 Mio. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehenden Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 21.47 in der funktionalen Währung angegeben und gemäß IAS 21.39 und 42 mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die daraus entstehenden Währungseffekte werden erfolgsneutral im Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung im Eigenkapital ausgewiesen. Nach dem Buchwert der den ZGEs zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte lassen sich zwei wesentliche Posten identifizieren: die ZGE MD mit einem Geschäfts- oder Firmenwert von € 6,5 Mio. (Vorjahr: € 7,2 Mio.) und die ZGE MPL mit einem Geschäfts- oder Firmenwert von € 5,2 Mio. (Vorjahr: € 5,2 Mio.; mögliche Veränderung aufgrund der Bilanzierung in funktionaler Währung und eines damit verbundenen Währungseffekts). Beide ZGEs zusammen haben damit einen Anteil von 75% (Vorjahr: 72%) des Gesamtgeschäfts- oder Firmenwertes zum 31. Dezember 2021. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde als Nutzungswert nach dem DCF-Verfahren (Discounted-Cashflow-Verfahren) für die jeweiligen Einheiten auf Basis von vierjährigen Unternehmensplänen (Level-III-Bewertung) bewertet. Die Unternehmenspläne wurden im 4. Quartal 2021 erstellt und sind von Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt worden. Die Unternehmenspläne basieren auf Vergangenheitsdaten wie Erfahrungen mit bestehenden Kundenbeziehungen und nehmen Erwartungen zur Entwicklung von Märkten ins Kalkül. Umsätze und Ergebnisse werden, soweit möglich, auf Kundenbasis prognostiziert und berücksichtigen die spezifischen Erwartungen. Der Zeitraum der Cashflows erstreckt sich über den Planungszeitraum 2022-2025. Bei der Berechnung der ZGEs bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich: Umsatzwachstum im Budgetzeitraum, Entwicklung der EBIT-Marge im Budgetzeitraum, Diskontierungsfaktor (Zinssatz) und der Wachstumsrate, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums verwendet wird. Der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) der jeweiligen Einheit nach Steuern wurde bei der Berechnung als Diskontierungssatz verwendet. Dabei ergaben sich für die Einheiten folgende Diskontierungssatzbandbreiten:
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Sie wurden basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten geschätzt. Der Zinssatz wurde weiter um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch den ZGEs zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden. Als Wachstumsrate für die ewige Rente wurden für Europa grundsätzlich 0,5% (Vorjahr: 0,5%) und für den Rest der Welt 0,0% (Vorjahr: 0,0%) unterstellt. Die Wachstumsraten basieren auf verwendeten Nominalwachstumsraten und bilden langfristige marktspezifische Inflationsraten ab, welche um geschäftsfeldspezifische Entwicklungserwartungen korrigiert wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden zum Teil andere Daten für die Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze genutzt. Wesentliche Änderung ist die Nutzung von Daten des Systems Capital IQ im Vergleich zu Bloomberg im Vorjahr inklusive daraus resultierender unterschiedlicher Spreads. Im Ergebnis haben sich die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze tendenziell erhöht, was zu einer höheren Diskontierung der künftigen Cashflows führt. Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die ZGEs, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurden die besonders sensitiven Parameter EBIT-Marge und Abzinsungssatz (WACC) geprüft. Eine Verringerung der EBIT-Marge um 0,5% würde bei der ZGE MD zu einem weiteren Wertberichtigungsbedarf von € 1,4 Mio. führen. Bei den anderen ZGEs würde eine Verringerung der EBIT-Marge um 1,5% zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Eine Erhöhung der WACC um 0,5 Prozentpunkte würde bei der ZGE MD zu einem Wertminderungsbedarf von € 0,8 Mio. führen. Bei den anderen ZGEs würde eine Erhöhung der WACC um 3,5% zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Eine geringere Verringerung der EBIT-Marge bzw. eine geringere Erhöhung der WACC würde nicht zu Wertminderungsbedarf führen. Im Vorjahr lagen die Grenzen für den Eintritt von Wertminderungsbedarf bei 1,5% bzw. 3,0%. Das Management ist nach vernünftigem Ermessen der Auffassung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit der negativen Änderungen unwahrscheinlich ist. 2. SachanlagenWertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Fremdkapitalkosten wurden nicht aktiviert. Der Bruttobuchwert der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau beträgt € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) für Sachanlagen im Bau. Bestellobligo für Sachanlagen liegen zum Stichtag in Höhe von € 0,9 Mio. vor, im Wesentlichen für Pkw und Transporter (Vorjahr: € 0,6 Mio.). 3. LeasingverhältnisseIm Bereich Sachanlagen werden gemäß IFRS 16 die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Die Nutzungsrechte verteilen sich auf die folgenden Sachanlagenklassen:
Die Abschreibungen der Nutzungsrechte verteilen sich wie folgt auf die Sachanlagenklassen:
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten beträgt im Berichtsjahr € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.). Es wurde der Grenzfremdkapitalzinssatz von Muehlhan von 4,0% (Vorjahr: 4,0%) für die Diskontierung genutzt. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen € 3,6 Mio. (Vorjahr: 3,3 Mio.). Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
Der Aufwand der nach IFRS 16.6 bilanzierten Leasingverhältnisse beträgt im Berichtsjahr € 6,6 Mio. (Vorjahr: € 4,1 Mio.). Muehlhan ist im Projektgeschäft tätig und mietet bzw. least viele Flächen, Gebäude, Räumlichkeiten und technisches Equipment nur kurzfristig über die Projektlaufzeit. 4. Sonstige langfristige VermögenswerteDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte. 5. Latente Steueransprüche und -verbindlichkeitenDie latenten Steuern der Gesellschaft beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Posten: Bei den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich fast ausschließlich um langfristige projektbezogene Sicherungseinbehalte von Kunden.
Im Inland bestehen zum Bilanzstichtag gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 11,0 Mio. (Vorjahr: € 13,7 Mio.) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 10,3 Mio. (Vorjahr: € 14,2 Mio.). Im Ausland bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 11,0 Mio. (Vorjahr: € 13,9 Mio.). Auf Basis der Mittelfristplanungen der beteiligten Gesellschaften resultiert ein Steuervorteil von € 3,0 Mio. (Vorjahr: € 5,9 Mio.) über die kommenden fünf Jahre, den wir bereits jetzt aufgrund der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit von positiven steuerlichen Ergebnissen der betreffenden Gesellschaften aktivieren. Insgesamt wurde bei Konzerngesellschaften, die im Vorjahr oder im laufenden Jahr ein negatives Ergebnis gezeigt haben, ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 5,7 Mio.) aktiviert. Die zukünftige Realisierung dieser Steuervorteile hängt ausschließlich von der Erzielung zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne ab. Für das Eintreten dieser Gewinne liegen substanzielle Hinweise wie langjährige Kundenbindungen, detaillierte Planungen und langfristige Verträge vor. Über die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge hinaus bestehen inländische körperschaft steuerliche Verluste in Höhe von € 5,6 Mio. (Vorjahr: € 1,3 Mio.) und gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von € 6,5 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.), deren Realisierung nicht mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist und für die daher keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Die Verlustvorträge können nach geltender Rechtslage nicht verfallen. Die ausländischen Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche aktiviert wurden, betragen zum Bilanzstichtag € 2,0 Mio. (Vorjahr: € 3,6 Mio.) und sind im Wesentlichen zwischen drei und 15 Jahren unbeschränkt nutzbar. Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften bestehen steuerpflichtige temporäre Differenzen (Outside Basis Differences) in Höhe von € 1,2 Mio. (Vorjahr: € 1,4 Mio.), auf welche gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuern passiviert worden sind, da weder Gewinnausschüttungen noch Veräußerungen geplant sind. 6. VorräteDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
Auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Berichtsjahr keine zusätzlichen Wertminderungen (Vorjahr: € 0,2 Mio.) vorgenommen. 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und VertragsvermögenswerteDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind € 0,3 Mio. Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Konzerngesellschaften enthalten. Die Vertragsvermögenswerte betragen zum Bilanzstichtag € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 1,6 Mio.). Die Forderungen aus fertigen Leistungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig. In Ausnahmefällen kann die Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegen. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben die gleichen Fälligkeiten. Zum Stichtag bestehen fällige und nicht wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 13,7 Mio. (Vorjahr: € 15,2 Mio.). Hinsichtlich der fälligen und nicht fälligen und nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Jede Änderung der Bonität seit Einräumung eines Zahlungsziels wird bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Es besteht aktuell keine nennenswerte Konzentration des Ausfallrisikos. Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ertragswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, haben sich wie folgt entwickelt: Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bezüglich der Annahmen über die Höhe der erwarteten Kreditverluste (Expected Losses) gab es Änderungen im Vergleich zum Vorjahr. Im Vorjahr wurden erwartete Kreditverluste in Höhe von 0,0% bis 2,5% auf die Forderungen aus fertigen Leistungen vor Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Seit dem Berichtsjahr 2021 werden die erwarteten Kreditverluste auf die Forderungen aus fertigen Leistungen nach Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Höhe der erwarteten Verluste wurden entsprechend angepasst auf 0,0% bis 15,0%, wobei die 15,0% nur für die Forderungen aus fertigen Leistungen aus dem Nahen Osten angesetzt wurden. Auf den Konzernabschluss hat die Änderung der Vorgehensweise und Bewertung keine wesentliche Auswirkung. Es wurden zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 3,7 Mio. (Vorjahr: € 2,6 Mio.) kreditversichert. Der Rahmen für einen Kreditversicherungsschutz betrug € 5,5 Mio. (Vorjahr: € 4,6 Mio.). Eine Konzentration des Ausfallsrisikos lag nicht vor, da Muehlhan in unterschiedlichen Märkten auf drei Kontinenten mit unterschiedlichen Kunden aktiv war. Muehlhan hatte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Kunden gegen flüssige Mittel übertragen (echtes Factoring). Die Forderungen wurden ausgebucht, da im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, in erster Linie das Ausfallrisiko, auf den Erwerber übergegangen sind. Die Forderungen wurden in einem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen gehalten. 8. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie am 31. Dezember 2021 vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen € 18,7 Mio. (Vorjahr: € 13,2 Mio.) und beinhalten neben Barmitteln und Sichtguthaben auch Anlagen in Tagesgelder. Zum Stichtag werden die Tagesgelder mit durchschnittlich 0,0% (Vorjahr: 0,1%) verzinst. Verfügungsbeschränkungen bestanden am Stichtag nicht. Relevante Ausfallrisiken bestehen nicht, da nur mit Banken zusammengearbeitet wird, die u. a. von der Europäischen Zentralbank regelmäßig überprüft werden. 9. Sonstige kurzfristige VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
In den übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ist eine Forderung in Höhe von € 4,5 Mio. gegenüber einer ehemaligen Tochtergesellschaft enthalten. Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
Sämtliche sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig. Zur Erst- und Folgebilanzierung siehe 23. Finanzinstrumente. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.) vorgenommen. Über den erfassten Aufwand hinaus notwendige Wertminderungen für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, liegen nicht vor. Wesentliche überfällige, aber nicht wertgeminderte sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte liegen nicht vor. Zuführungen und Auflösungen von Wertminderungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst. Zum Geschäftsjahresende wird in Höhe von € 0,5 Mio. ein Erbpachtvertrag über ein Grundstück mit einem darauf befindlichen Gebäude in Aberdeen, Großbritannien, als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert ausgewiesen. Der Erbpachtvertrag über das Grundstück und das Gebäude sind im Rahmen des Verkaufs des Öl- und Gasbereichs in der Nordsee nicht auf den Käufer übergegangen und stehen zum Verkauf, wobei der Marktpreis höher eingeschätzt wird als der Buchwert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten. Das Grundstück und das Gebäude sind kurzfristig vermietet. 10. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas ausgewiesene Grundkapital der Muttergesellschaft entspricht dem ausgewiesenen Grundkapital des Konzerns. Es ist eingeteilt in 19.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 pro Aktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Das per Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 genehmigte Kapital der Muttergesellschaft beträgt € 9.750 Tsd. (Vorjahr: € 9.750 Tsd.). KapitalrücklageDie Effekte in der Kapitalrücklage resultieren aus dem Vergütungsprogramm für die obere Führungsebene der Gruppe (siehe "Eigene Anteile"). Eigene AnteileMit Beschluss der Hauptversammlung der Muehlhan AG vom 18. Juni 2020 wurde dem Vorstand erneut die Ermächtigung erteilt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von € 1,95 Mio. zu erwerben. Im Berichtsjahr 2021 wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft. Im Vorjahr wurden 97.526 eigene Aktien mit einem Wert von € 280.553 erworben. Im Rahmen des Mitarbeiterprogramms sind 2021 4.651 Aktien (Vorjahr: 218.243 Aktien) abgegangen. Der Ausweis der eigenen Anteile erfolgt in Höhe von € 329 Tsd. (Vorjahr: € 340 Tsd.) im Eigenkapital separat als Abzugsposten. Die eigenen Anteile zum Bilanzstichtag werden mit dem Durchschnittskurs bewertet. Die Muehlhan AG hat seit 2010 ein Vergütungsprogramm für die obere Führungsebene der Gruppe, welches im Vorjahr aktualisiert wurde. Das aktuelle Programm enthält zwei Komponenten: einen Leistungsbonus und einen Wertbonus. Der Anspruch aus dem Leistungsbonus resultiert neben anderen vereinbarten Kriterien im Wesentlichen aus der Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) der jeweiligen Einzelgesellschaft und der Gruppe im Vergleich zum Vorjahr. Die Vergütung erfolgt in Geldwerten. Der zu gewährende Wertbonus orientiert sich bei der Bemessung an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes (Sustainable Change in Equity Value) sowohl der jeweiligen Gesellschaft als auch des Konzerns. Dem Begünstigten wird in Höhe des für abgelaufene Jahre errechneten Wertbonus ein virtueller Aktienbestand zugeordnet. Eine Übertragung der Aktien an den Bonusempfänger erfolgt in vier gleichen Tranchen in den dem Bemessungsjahr folgenden Jahren. Grundsätzlich ist für eine Übertragung in Folgejahren der Verbleib des Begünstigten in der Gruppe notwendig. Sich ergebende künftige negative virtuelle Aktienzuordnungen werden direkt mit bestehenden Ansprüchen verrechnet. Die Vereinbarung kann jährlich gekündigt werden. 2021 wurde eine Tranche von 4.651 Aktien (Vorjahr: 218.243 Aktien) mit einem Wert von € 11 Tsd. (Vorjahr: € 501 Tsd.) auf die Bonusgläubiger übertragen. Der beizulegende Zeitwert der auszugebenden Aktien bemisst sich am Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung. Der Aufwand für den Wertbonus ist insgesamt über die vier Perioden von Gewährung des Anspruchs bis Übertragung der Aktien zu verteilen. Das hat 2021 im Konzern zu einer Entlastung von € 120 Tsd. (Vorjahr: € 129 Tsd.) geführt. Der Anspruch auf Gewährung der Aktien wird im Eigenkapital in der Kapitalrücklage gezeigt. Zum Stichtag hält die Muehlhan AG 115.033 Stück eigene Aktien (Vorjahr: 119.684 Stück). Sonstige RücklagenDie sonstigen Rücklagen setzen sich zusammen aus den Gewinnrücklagen, der Umstellungsrücklage und dem Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung. Die Gewinnrücklagen veränderten sich im Berichtsjahr durch Umgliederungen in die nicht beherrschenden Anteile, Entnahmen aus dem Bilanzgewinn und der Gewinnrücklage sowie durch hier auszuweisende erfolgsneutrale Effekte aus der Neubewertung der Nettoschuld leistungsorientierter Verpflichtungen (nach Steuern). Die Umstellungsrücklage resultiert aus Effekten der erstmaligen Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses und der Erstanwendung des Standards IFRS 9 im Jahr 2018. Der Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung betrifft im Eigenkapital auszuweisende Fremdwährungseffekte. BilanzgewinnDie Veränderungen im Bilanzgewinn bestehen aus dem auf die Aktionäre der Muehlhan AG entfallenden Konzernergebnis 2021, der Zahlung einer Dividende an die Aktionäre sowie Umgliederungen in andere Eigenkapitalpositionen. Im Jahr 2021 wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von € 0,12 je bezugsberechtigter Aktie ausgeschüttet. Im Jahr 2020 erfolgte keine Ausschüttung. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 vor, eine Dividende von € 0,75 pro Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 19.500.000,00 auszuschütten. Die gesamte Gewinnausschüttung beträgt somit € 14.625.000,00, vermindert um die Dividende auf eigene Anteile. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 24. Mai 2022. Die Erfassung einer Dividendenverbindlichkeit erfolgt nach Zustimmung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022. Nicht beherrschende AnteileZum Bilanzstichtag gibt es bei MMF, MCL, MRO, MBL, MWS und seit 2021 bei MSI nicht beherrschende Anteile. Die Muehlhan AG hält an MBL eine Beteiligung von 75,0%, an MMF eine Beteiligung von 70,0%, an MSI eine Beteiligung von 60,2%, an MWS eine Beteiligung von 55,5% und an MCL und MRO jeweils eine Beteiligung von 51,0%. Die Beteiligungsquoten sind - mit Ausnahme MSI - unverändert zum Vorjahr. Im Folgenden sind für das Berichtsjahr die Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnungsposten inklusive des Ergebnisses nach Steuern der wesentlichen Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen gemäß IFRS 12 dargestellt:
Die Ergebnisse nach Steuern sind den anderen Gesellschaftern gemäß dem jeweiligen Anteil zuzurechnen. Im Berichtsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von € 1.403 Tsd. (Vorjahr: € 335 Tsd.) an nicht beherrschende Anteile vorgenommen. 11. Rückstellung für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen insgesamt € 0,7 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.). Planvermögen liegt nicht vor. Leistungsorientierte VersorgungszusagenEs besteht eine leistungsorientierte Versorgungszusage für einen sich inzwischen im Ruhestand befindlichen, ehemaligen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft in Deutschland. Außerdem bestehen in einem geringen Umfang leistungsorientierte Versorgungszusagen in Polen und Frankreich. Der Rückstellungsbewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen liegt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zugrunde. Danach wird der Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtung (DBO) versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung von Annahmen über die Lebenserwartung, Gehalts- und Rentensteigerungen, die Fluktuation, die Entwicklung des Zinsniveaus sowie weiterer Rechnungsparameter ermittelt. Die Verpflichtung wird - nach Abzug von noch nicht berücksichtigtem Dienstzeitaufwand - unter den Pensionsrückstellungen passiviert ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfolgsneutral erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Zur Berechnung der Rückstellungshöhe für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist der Abzinsungsfaktor eine wichtige Schätzgröße. Dieser wird für Pensionsverpflichtungen auf Grundlage der auf den Finanzmärkten am Bilanzstichtag beobachtbaren Renditen erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Durch die Pläne ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: ZinsänderungsrisikoEin Rückgang des Anleihezinses führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. LanglebigkeitsrisikoDer Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung der begünstigten Arbeitnehmer führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. GehaltsrisikoDer Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen der begünstigten Arbeitnehmer zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. InflationsrisikoEinige Pensionsleistungen sind mit der Inflation verbunden und eine höhere Inflation wird zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit führen. Für die versicherungsmathematische Berechnung des Anwartschaftsbarwertes für die Pensionsverpflichtungen wurde von folgenden Annahmen ausgegangen:
Eine Mitarbeiterfluktuation wurde berücksichtigt. Die Annahmen bei der Berechnung der deutschen Pensionsverpflichtung basieren auf den "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck. Als Pensionsalter werden 65 Jahre angenommen. Die Annahmen bei der Berechnung der polnischen Pensionsverpflichtung basieren auf den Annahmen des staatlichen Statistikamtes (GUS) und der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Das angenommene Pensionsalter liegt bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entwickelte sich wie folgt:
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste resultieren aus der Veränderung der finanziellen Annahmen. SensitivitätsanalysenBei Veränderung der oben genannten versicherungsmathematischen Annahmen von jeweils einem Prozentpunkt würde sich bei unveränderter Methodik der Berechnung die DBO nicht wesentlich verändern. Auf eine ausführliche Darstellung der Sensitivitätsanalyse wird daher verzichtet. RisikoausgleichsstrategieAufgrund der geringen Höhe der Verpflichtung verzichtet die Muehlhan AG auf eine dezidierte Risikomanagementstrategie bezüglich der Pensionsrückstellungen und nutzt das allgemeine Risikomanagementkonzept. Künftige ZahlungsströmeFür das Jahr 2022 und die Folgejahre wird jeweils eine Pensionszahlung auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet. Beitragsorientierte Versorgungszusagen und staatliche VersorgungspläneBeitragsorientierte Versorgungszusagen führen, abgesehen von der laufenden Beitragszahlung, zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung. Der Aufwand für die beitragsorientierten Pensionspläne in Deutschland übersteigt € 50 Tsd. (Vorjahr: nicht mehr als € 50 Tsd.) nicht. 12. BankverbindlichkeitenDie Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Muehlhan AG hat einen im Juli 2017 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung der Gruppe über einen Kreditrahmen von insgesamt € 65,0 Mio. unter der Führung der Commerzbank AG im Vorjahr modifiziert. Die - nach IFRS 9 nicht signifikante - Modifizierung betrifft den um € 5,0 Mio. erhöhten Kreditrahmen, die temporäre Aussetzung der Einhaltung von Bedingungen und die Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr. Die Vereinbarung unterteilt sich in drei Tranchen. Tranche A ist ein Tilgungsdarlehen über € 20,0 Mio. mit einer Laufzeit bis Mitte 2022. Tranche B ist ein endfälliges Darlehen über € 20,0 Mio. mit einer Laufzeit bis Mitte 2023 (vor Modifikation: bis 2022) und einer Verlängerungsoption von einem Jahr. Tranche C über € 30,0 Mio. (vor Modifikation: € 25,0 Mio.) mit Erhöhungsoptionen um bis zu € 25,0 Mio. steht als revolvierendes Darlehen zur Betriebsmittelfinanzierung bis Mitte 2023 mit Verlängerungsoption bis Mitte 2024 zur Verfügung (vor Modifikation: bis Mitte 2022 mit Verlängerungsoption bis Mitte 2023). Alle Tranchen werden auf EURIBOR-Basis plus kennzahlenabhängiger Marge zwischen 2,0% und 3,5% verzinst. Als Sicherheit für das Darlehen haben die wesentlichen Tochtergesellschaften Garantien an die Konsorten gegeben. Es wurden keine dinglichen Sicherheiten gestellt. Die Muehlhan AG hat sich verpflichtet, für die Finanzierung Bedingungen einzuhalten. Neben Informationsverpflichtungen gegenüber den Konsorten sind dies im Wesentlichen die Einhaltung einer Eigenkapitalquote, eines Nettoverschuldungsgrades und eines Zinsdeckungsgrades. Die Bedingungen der Finanzierung wurden im Vorjahr und im Geschäftsjahr eingehalten. Bewertet wurden die Darlehen zu fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten unter Einbeziehung der Transaktionskosten aus 2017 und 2020 (€ 0,7 Mio.). Zum Stichtag werden die Darlehen mit € 14,6 Mio. (Vorjahr: € 27,4 Mio.) bilanziert. Daneben bestehen weitere lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten bei Tochtergesellschaften. Die Muehlhan Gruppe verfügt über Rahmenkreditlinien von insgesamt € 45,2 Mio. (Vorjahr: € 64,4 Mio.). Darin enthalten sind Darlehen, die planmäßig getilgt werden, sowie frei verfügbare Barkreditlinien, die teilweise auch für Avale verwendet werden können. Zusätzlich bestehen bei den Instituten Euler Hermes Kreditversicherungs AG, der Zurich Versicherung Aktiengesellschaft sowie der Zurich Insurance Public Limited Company, USA, Linien für Avale von insgesamt € 108,3 Mio. (Vorjahr: € 101,7 Mio.). Neben den Bankverbindlichkeiten in Höhe von € 19,1 Mio. (Vorjahr: € 31,8 Mio.) bestanden am 31. Dezember 2021 insgesamt Avalkredite in Höhe von € 27,8 Mio. (Vorjahr: € 27,1 Mio.). Am Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten über nicht ausgenutzte Linien für Darlehen, Kontokorrentkredite und Avale von € 106,8 Mio. (Vorjahr: € 107,3 Mio.). Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag im Geschäftsjahr bei durchschnittlich 3,10% (Vorjahr: 3,11%). Die bilanzierten Werte entsprechen durch die Nutzung der Effektivzinsmethode dem beizulegenden Zeitwert. Die Tilgungsdarlehen führen im Jahr 2022 zu Liquiditätsabflüssen von € 2,0 Mio. (Vorjahr für 2021: € 4,1 Mio.) und 2023 zu einem Abfluss von € 12,5 Mio. (Vorjahr für 2022: € 2,1 Mio.). Für den Zeitraum danach (zwei bis fünf Jahre) wird aus den bestehenden Tilgungsdarlehen kein Liquiditätsabfluss (Vorjahr: € 0,2 Mio.) entstehen. 13. Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung der Zahlungsströme hat die Muehlhan AG ein Zinsbegrenzungsgeschäft (Cap) abgeschlossen, um die variable Verzinsung eines Teils des Konsortialkredits zu begrenzen. Der beizulegende Zeitwert des Caps beträgt zum Bilanzstichtag € 0 Tsd. (Vorjahr: € 0 Tsd.). Der Cap hat die gleiche Laufzeit wie der Konsortialkredit. In der Konzerngesamtergebnisrechnung beträgt der Effekt aus dem Cap im Berichtsjahr € 0 Tsd. (Vorjahr: € 0 Tsd.). 14. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen nach ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme:
Es besteht weiterhin eine Eventualverbindlichkeit aus einer laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2017 in Deutschland. Für die abschätzbaren Ergebnisse der Betriebsprüfung wurden Rückstellungen gebildet. Ob es aufgrund der Klärung aktuell noch offener Sachverhalte in der Zukunft zu einem über die Rückstellung hinausgehenden Ressourcenabfluss kommen kann, lässt sich zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht ausreichend verlässlich ermitteln. Über die schätzbaren Kosten hinaus wird deshalb gemäß IAS 37.27 keine Rückstellung angesetzt. 15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und VertragsverbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 2,9 Mio. (Vorjahr: € 1,6 Mio.) enthalten und resultieren aus angeforderten und erhaltenen fälligen Zahlungen, ohne bisher entsprechende Gegenleistungen erbracht zu haben, sowie aus langfristigen Gewährleistungsverpflichtungen für ein abgeschlossenes Projekt. Die als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesenen Leistungsverpflichtungen werden im Wesentlichen innerhalb eines Jahres erfüllt. Die den Vertragsverbindlichkeiten zuzuordnenden Erlöse werden nach der Percentage-of-Completion-Methode berechnet. 16. Sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
In den übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist ein zinsloses Darlehen des niederländischen Staates zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Höhe von € 0,8 Mio. enthalten. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
In den Abgrenzungen ist eine staatliche Unterstützung in Höhe von € 1,4 Mio. aus den USA enthalten. Es handelt sich um eine staatliche Zahlung, die im Berichtsjahr erfolgt ist. Die Zahlung wandelt sich in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn die Mittel bedingungsgemäß eingesetzt wurden. Die entsprechenden Unterlagen sind eingereicht, mit einer Entscheidung durch die US-amerikanischen Behörden wird im Jahr 2022 gerechnet. IX. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Kapitalflussrechnung17. Umsatzerlöse und SegmentberichterstattungMuehlhan erzielt Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Oberflächenschutz, passiver Brandschutz, Gerüstbau und Zugangstechnik, Stahlbau und Isolierung. Zur näheren Erläuterung bezüglich der Segmente verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernlagebericht. Welche Dienstleistungen in welchem Segment erbracht werden, ist der Übersicht im Bereich V. Konsolidierungskreis zu entnehmen. Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 nach dem Management Approach. Die Steuerung und damit auch die interne Berichterstattung erfolgen in erster Linie nach Geschäftsbereichen und Segmenten. Daraus ergeben sich die Geschäftsbereiche Schiff, Öl & Gas, Renewables und Industrie/Infrastruktur sowie nach den Segmenten die Unterteilung in Energy und Marine & Construction. Zentralfunktionen und die Konsolidierungseffekte werden gesondert gezeigt, um die Überleitung zum Gesamtkonzern zu gewährleisten. Die Berichterstattung nach Fremdumsatzerlösen und Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) erfolgt auf Basis der in diesem Konzernanhang erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Vermögenswerte und Schulden auf Segmentebene werden nicht angegeben, da diese Informationen nicht Bestandteil der internen Berichterstattung sind. Dies gilt auch für den Ertragsteueraufwand und -ertrag. Das Finanzergebnis ist im Wesentlichen der Holding zuzuordnen. Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern erfolgen grundsätzlich zu Preisen, wie sie auch mit Dritten vereinbart werden. Nach Maßgabe des jeweiligen Firmensitzes erfolgen die wesentlichen Fremdumsatzerlöse in:
In den übrigen Ländern werden jeweils weniger als 10% der Fremdumsatzerlöse des Konzerns erzielt. Aufteilung nach GeschäftsbereichenNachfolgend sind die Fremderlöse und die EBITs nach Geschäftsbereichen aufgeteilt:
Aufteilung nach SegmentenNachfolgend sind die Fremderlöse und die EBITs nach Segmenten aufgeteilt:
Die Zuordnung der Gesellschaften zu den Geschäftsbereichen und Dienstleistungen erfolgt auf Basis der Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr. Innerhalb des Konzerns ist ein schneller Transfer von Wissen und notwendigen Materialien und Equipment möglich, sodass der Eintritt in neue Geschäftsbereiche sowie die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen in der Regel gut realisierbar sind. Durch diese Flexibilität können Kundenwünsche gut bedient werden. Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich mit der Erbringung von Dienstleistungen in den genannten Geschäftsfeldern und Segmenten erwirtschaftet. Es werden sowohl Verträge mit Kunden zu Festpreisen vereinbart als auch Verträge mit variabler Vergütung nach erbrachter Arbeitsleistung. Bei Verträgen mit variabler Vergütung wird die Leistung monatlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Bei Verträgen zu Festpreisen werden insbesondere bei längerfristigen Zeiträumen der Leistungserbringung Abschlagzahlungen vereinbart. Die Summe der angearbeiteten Verträge beträgt € 33,6 Mio. Die aus diesen Verträgen erwarteten Erlöse betragen € 217,0 Mio. Davon werden Verträge mit einem Umsatz von € 158,3 Mio. voraussichtlich im Jahr 2022 erfüllt bzw. sind erfüllt, aber noch nicht abgerechnet. Verträge mit voraussichtlichen Erlösen von € 37,4 Mio. werden 2023 erfüllt und weitere Verträge mit einem Erlösvolumen von € 21,3 Mio. werden nach 2023 erfüllt. Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bestehen in den gesetzlich vorgeschriebenen bzw. branchenüblichen Zeiträumen. Kosten für die Vertragsanbahnung sind nicht aktiviert worden. Die zum Bilanzstichtag im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen mit Kunden entstandenen Kosten werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. 18. Materialaufwand und bezogene LeistungenDer Posten setzt sich wie folgt zusammen:
19. PersonalaufwandDie durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beträgt:
Der Personalaufwand besteht aus:
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung, der sich überwiegend aus Personalkosten zusammensetzt, betrug im Geschäftsjahr € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.). Staatliche Hilfen wie z. B. das Kurzarbeitergeld in Deutschland wurden nur in einem geringen Umfang von einigen Gesellschaften in Anspruch genommen. 20. Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Erträge bestehen aus:
Die übrigen betrieblichen Erträge beinhalten das Ergebnis aus der Entkonsolidierung der Gesellschaft Gerüstbau Muehlhan GmbH, Hamburg, in Höhe von € 15,2 Mio. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen aus:
Bei den angegebenen Erträgen und Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen handelt es sich um Umrechnungsdifferenzen im Sinne des IAS 21.52a. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten das Ergebnis aus der Entkonsolidierung der Gesellschaften Muehlhan Industrial Services Ltd. (MGB), Aberdeen, Großbritannien, und MDKE Energy A/S (MDKE), Middelfart, Dänemark, in Höhe von € -3,5 Mio. Weitere Posten innerhalb der übrigen betrieblichen Aufwendungen sind eingekaufte Dienstleistungen und IT-Kosten, die keiner anderen Position zuzuordnen sind. 21. FinanzergebnisIm Finanzergebnis sind Zinserträge von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) sowie Finanzierungsaufwendungen aus Zinsaufwand und Avalgebühren von € 2,0 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.) enthalten. Der Effekt aus nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträgen und -aufwendungen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beträgt € -0,3 Mio., wobei € -0,3 Mio. aus der Diskontierung von Leasingverbindlichkeiten resultieren. 22. Ergebnis aus SteuernLaufende Ertragsteuern für inländische Konzerngesellschaften wurden mit einem Körperschaftsteuersatz von 15,5% (Vorjahr: 15,5%) und einem Gewerbesteuersatz von 15,8% (Vorjahr: 15,8%) berechnet. Die latenten Steuersätze im Ausland betrugen 10,0% bis 28,0% (Vorjahr: 10,0% bis 35,0%) und im Inland 31,5% (Vorjahr: 31,5%). Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Überleitung vom theoretischen Steueraufwand auf den effektiven Steueraufwand:
23. FinanzinstrumenteMuehlhan bilanziert die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten fast ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Beteiligungen müssen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei den bilanzierten Beteiligungen stellen die fortgeführten Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwertes dar, da nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwertes vorliegen. 24. Ergebnis pro AktieDas Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt:
Zum Stichtag gab es keine potenziellen Stammaktien, somit ist das verwässerte Ergebnis pro Stammaktie identisch mit dem unverwässerten Ergebnis pro Stammaktie. 25. GesamtergebnisrechnungAuf den Posten Absicherung künftiger Zahlungsströme von € 0 Tsd. entfällt ein Steueranteil von € 0 Tsd. (Vorjahr: € -1 Tsd.). Auf den Posten Währungsumrechnungsdifferenzen entfällt wie im Vorjahr kein Steueranteil. 26. KonzernkapitalflussrechnungGemäß IAS 7.44A ff. wird im Folgenden die Überleitung der im Mittelab- bzw. -zufluss aus der Finanzierungstätigkeit enthaltenen Posten dargestellt:
Die Zahlungsmittelflüsse aus Leasingsachverhalten werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewiesen. 27. Zuwendungen der öffentlichen HandIm Rahmen der COVID-19-Pandemie hat die Muehlhan-Gruppe Zuwendungen der öffentlichen Hand in Anspruch genommen. Die Tochtergesellschaften in den USA haben staatliche Unterstützungen in Höhe von € 1,8 Mio. erhalten. Es handelt sich um staatliche Zahlungen, die sich in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss wandeln, wenn die Mittel bedingungsgemäß eingesetzt wurden. Eine Zahlung in Höhe von € 0,4 Mio. aus dem Jahr 2020 wurde im Berichtsjahr erfolgswirksam vereinnahmt. Außerdem hat eine Tochtergesellschaft eine Zahlung in Höhe von € 1,4 Mio. im Berichtsjahr erhalten. Die entsprechenden Unterlagen zur Umwandlung in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss sind eingereicht, mit einer Entscheidung durch die US-amerikanischen Behörden wird im Jahr 2022 gerechnet. Die niederländische Tochtergesellschaft hat ein zinsloses Darlehen in Höhe von € 0,8 Mio. in Anspruch genommen. In Deutschland wurden in einem Umfang von € 138 Tsd. Kurzarbeitergeld und Corona-Boni in Anspruch genommen, die damit zum Teil den Personalaufwand reduzierten. X. Sonstige Erläuterungen28. RisikomanagementKapitalrisikomanagementDie Muehlhan Gruppe verfolgt das Ziel, das gesamte bilanzielle Eigenkapital nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Dabei werden auch externe Mindestkapitalanforderungen berücksichtigt. Um das bilanzielle Kapital zu sichern, kann der Konzern u. a. Dividendenzahlungen an die Anteilseigner verändern (siehe 10. Eigenkapital). Die Ziele, Richtlinien und Verfahren sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite wird durch die ständige Anpassung und Erweiterung der Dienstleistungspalette, durch eine effiziente Unternehmenssteuerung und durch organisches und anorganisches Wachstum verfolgt. Zum 31. Dezember 2021 weist die Gruppe eine Konzerneigenkapitalquote von 52,3% (Vorjahr: 42,8%) auf. Die externen Mindestkapitalanforderungen werden im Zusammenhang mit dem Konsortialkreditrahmen monatlich überprüft (siehe 12. Bankverbindlichkeiten). FinanzrisikomanagementDie Muttergesellschaft erbringt verschiedene Treasury-Leistungen für die Gruppenunternehmen. Zum einen steuert sie in regelmäßigen Intervallen die Liquiditätsvorschau, zum anderen wird, wo immer es strukturell möglich ist, ein Cash-Pooling-System genutzt. Darüber hinaus reguliert, kontrolliert und vergibt die Muttergesellschaft Darlehen und stellt eigene und, in Zusammenarbeit mit hierauf spezialisierten externen Gesellschaften, auch fremde Bondingkapazitäten zur Verfügung. Zu einzelnen Risikopositionen nehmen wir wie folgt Stellung: AusfallrisikoAusfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Muehlhan analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit jedes wesentlichen Schuldners und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversifizierten Kundenstruktur der Muehlhan Gruppe liegen keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen vor. Der Buchwert aller finanziellen Vermögenswerte zuzüglich des noch nicht fakturierten Anteils der ausgegebenen Vertragserfüllungsgarantien abzüglich der kreditversicherten Forderungen und erhaltener Anzahlungen stellt das maximale Ausfallrisiko der Muehlhan Gruppe dar (siehe 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte). Die COVID-19-Pandemie hat im Berichtsjahr nicht zu relevanten bzw. erhöhten Zahlungsausfällen geführt. WechselkursrisikoRund 74% (Vorjahr: über 77%) der Umsätze des Konzerns werden in Euro oder der in Relation zum Euro praktisch nicht schwankenden dänischen Krone erwirtschaftet. Grundsätzlich stehen dem übrigen Umsatz in Fremdwährung auch Kosten in derselben Währung gegenüber, sodass das Währungsrisiko aus dem operativen Bereich aus den Konzerngesellschaften auf den Ergebnisbeitrag der entsprechenden Gesellschaften beschränkt bleibt. Ausnahmen hiervon bestehen bei der MSI-Gruppe, die Fremdwährungsrisiken zwischen dem brasilianischen Real, der norwegischen Krone, dem US-Dollar und dem Euro aus dem operativen Geschäft hat. Die polnischen Gesellschaften tragen Fremdwährungsrisiken zwischen dem polnischen Zloty und den Währungen der Länder, in denen sie tätig sind. Eine Absicherung dieses Risikos erfolgt im Konzern grundsätzlich nicht. Für 2021 wird saldiert ein Ertrag aus Währungsdifferenzen von € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,7 Mio.) ausgewiesen. Der IFRS 7 fordert zur Darstellung von Marktrisiken eine Sensitivitätsanalyse für jede Risikoart, wobei das Wesentlichkeitsprinzip gemäß IAS 1 beachtet werden muss. Durch die Anwendung von Sensitivitätsanalysen wird ermittelt, welche Auswirkungen eine Änderung der jeweiligen Risikovariablen auf die Gewinne bzw. Verluste sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag nehmen würde. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand zum Bilanzstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass es keine wesentlichen Risiken aus dem Wechselkursrisiko gibt. LiquiditätsrisikoRisiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanungssysteme erkannt. Der 2017 abgeschlossene und 2020 modifizierte Konsortialkreditvertrag hat die Liquiditätssituation der Gruppe nachhaltig verbessert und eröffnet Möglichkeiten zur Finanzierung von Wachstumsprojekten (siehe 12. Bankverbindlichkeiten). ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Festverzinsliche Finanzinstrumente liegen nicht vor. Die variabel verzinsten Finanzinstrumente beinhalten im Wesentlichen den Konsortialkredit (siehe 12. Bankverbindlichkeiten) sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Ein Teil des Konsortialkredits ist durch ein Sicherungsgeschäft ab einem definierten Zinssatz gegen weitere Zinssteigerungen gesichert (siehe 13. Derivative Finanzinstrumente). Nachfolgend werden die wesentlichen variabel verzinslichen Risikopositionen dargestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse dargestellt. Diese stellt die Effekte einer Änderung der Marktzinssätze auf den Konzernjahresüberschuss dar. Durch einen Anstieg bzw. Rückgang der relevanten Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. um -50 Basispunkte wäre das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2021 auf die in der folgenden Übersicht dargestellte Weise verändert worden:
Der negative bzw. positive Effekt aus einem Anstieg bzw. Rückgang des Basiszinssatzes um 100 Basispunkte bzw. um -50 Basispunkte resultiert aus der Diskontierung langfristiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, aus der Abzinsung von Leasingverbindlichkeiten und den Bankverbindlichkeiten. 29. Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise pflichtgemäße Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Am Bilanzstichtag hat die Geschäftsführung im Wesentlichen folgende zukunftsbezogene Annahmen getroffen bzw. Ermessensentscheidungen und wesentliche Quellen an Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird:
30. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und PersonenGeschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen sind durch die Konsolidierung eliminiert worden und werden in diesem Anhang nicht erläutert. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Konditionen durchgeführt, die auch mit Dritten vereinbart worden wären. Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Konzerngesellschaften haben nur in einem geringen Umfang (Umsatz der nicht konsolidierten Gesellschaften mit konsolidierten Gesellschaften: € 2,0 Mio.; Vorjahr: € 1,0 Mio.) stattgefunden. Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist in den Punkten 33. Vorstand und 34. Aufsichtsrat erläutert. Eine nahestehende Person im Sinne von IAS 24.9 ist auch Aufsichtsratsmitglied Frau Andrea Brandt (geb. Greverath). Frau Brandt und die von ihr beherrschten Unternehmen sind im Folgenden mit "Vermögen Greverath" bezeichnet. Aufwendungen der Gruppe gegenüber dem Vermögen Greverath betrugen 2021 insgesamt € 267 Tsd. (Vorjahr: € 257 Tsd.) aus Mietaufwendungen, Grundsteueraufwand und Aufsichtsratsvergütung (siehe 34. Aufsichtsrat). Zum Stichtag bestehen gegenüber dem Vermögen Greverath keine Verbindlichkeiten (Vorjahr: € 0 Tsd.). 31. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und HaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestehen übliche Haftungsverhältnisse aus ausgegebenen Erfüllungsgarantien. Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 32. AbschlussprüferhonorarZum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wurde die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, durch die Hauptversammlung gewählt. Das für 2021 berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen betrug € 159 Tsd. (Vorjahr: € 139 Tsd.) und für andere Bestätigungsleistungen € 5 Tsd. (Vorjahr: € 3 Tsd.), die abgerechneten Gesamtleistungen betrugen € 164 Tsd. (Vorjahr: € 142 Tsd.). 33. VorstandZu Vorständen der Muttergesellschaft waren bestellt:
Ein Vorstand vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstand oder Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten abzuschließen. Die von der Muehlhan AG getragenen Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr € 1.106 Tsd., davon laufende feste Bezüge € 600 Tsd., laufende variable Bezüge € 298 Tsd. und Aufwendungen durch das Bonusprogramm € 208 Tsd. (Vorjahr: € 1.068 Tsd., davon fest € 780 Tsd., variabel € 245 Tsd. und Aufwendungen durch das Bonusprogramm € 42 Tsd.). Bei den Aufwendungen für das Bonusprogramm handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung, die anderen Vergütungen sind kurzfristig fällige Leistungen. 34. AufsichtsratZu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren im Berichtsjahr bestellt:
Die Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat betrug für das Geschäftsjahr € 93 Tsd. (Vorjahr: € 51 Tsd.). € 50 Tsd. sind dabei wie im Vorjahr ein fester Bestandteil. Der variable Anteil beträgt € 43 Tsd. (Vorjahr: € 1 Tsd.) und ist zum Stichtag nicht ausbezahlt. Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. 35. Ereignisse nach dem BilanzstichtagAm 1. Januar 2022 hat Herr James West sein Vorstandsmandat niedergelegt. Am 1. Januar 2022 wurde Herr Gautam Arya als Vorstand für das operative Geschäft bestellt. Am 1. Januar 2022 wurde Herr Thorsten Hell als neuer Finanzvorstand bestellt. Die Muehlhan AG hält 70% der Anteile an der russischen Gesellschaft Muehlhan Morflot OOO (MMF), St. Petersburg, Russland, und bezieht diese Gesellschaft in den Konzernabschluss ein. Durch den Angriff von Russland auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und die daraufhin erlassenen Sanktionen gegen Russland ist es für die MMF schwierig geworden, geschäftlich tätig zu sein. Die MMF ist für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Muehlhan-Gruppe nicht wesentlich. Der zum 31. Dezember 2021 bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 0,1 Mio. dürfte allerdings nicht mehr werthaltig sein. Es gibt nur wenige konzerninterne Beziehungen zwischen der MMF und anderen Konzerngesellschaften und praktisch keine Beziehungen von anderen Muehlhan-Gesellschaften neben der MMF mit russischen Unternehmen oder dem russischen Staat. Gleichwohl treffen die indirekten Auswirkungen des Krieges, wie die Unterbrechung von Lieferketten und die stark steigenden Energiepreise, auch die Muehlhan-Gruppe. Auch Sanktionen gegen den russischen Staat und russische Staatsbürger können für Muehlhan rechtliche und wirtschaftliche Risiken darstellen. 36. Genehmigung des AbschlussesDer Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Muehlhan AG werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 30. März 2022 zur Veröffentlichung genehmigt.
Hamburg, den 30. März 2022 Muehlhan AG, Hamburg Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS ZU DEM KONZERN ABSCHLUSS UND KONZERNLAGEBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Muehlhan AG, Hamburg PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Muehlhan AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Muehlhan AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 30. März 2022 Grant Thornton AG Eric Pritsch, Wirtschaftsprüfer Ksenia Haas-Parsina, Wirtschaftsprüferin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||