Muehlhan AGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des Aufsichtsrats 2023Das Jahr 2023 war das erste Jahr, in dem Muehlhan nur noch in Russland und im Nahen Osten aktiv war und sich dort im Wesentlichen auf Dienstleistungen im Oberflächenschutz und passiven Brandschutz fokussiert hat, nachdem zum Ende des Vorjahres die überwiegende Zahl der Tochtergesellschaften veräußert wurde. Das operative Geschäft entwickelte sich im Geschäftsjahr nicht wie erwartet. Zwar liefen in Russland trotz des Krieges die Aktivitäten im Rahmen der Erwartungen, aber im Nahen Osten blieben sowohl die Umsatzerlöse als auch das EBIT deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war, bereinigt um einen Sondereffekt, negativ. Auf Ebene der Muehlhan AG wurden die Kosten gesenkt, unter anderem durch die Reduzierung des Management-Teams auf einen Vorstand sowie einen zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführten Rückzug von der Börse. Den Aktionären wurde über ein Aktienrückkaufprogramm vorher die Möglichkeit gegeben, ihre Muehlhan-Aktien zu veräußern. Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse von € 14,1 Mio. (Vorjahr: € 288,3 Mio.) erzielt, davon € 9,3 Mio. in Russland und € 4,2 Mio. im Nahen Osten. In Russland wurde ein positives EBIT erreicht. Negative Ergebnisse im Nahen Osten und hohe Einmalaufwendungen bei der Muehlhan AG im Rahmen der Abwicklung des Verkaufs von Tochterunternehmen und den Kosten im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm führten aber insgesamt zu einem EBIT von € -4,3 Mio. (Vorjahr: € 12,7 Mio.). Durch ein positives Finanzergebnis ist das Konzernergebnis mit € -3,8 Mio. (Vorjahr: € 6,3 Mio.) besser als das EBIT. Nach dem Abzug der Fremdanteile entfällt auf die Aktionäre von Muehlhan ein Ergebnis von € -3,9 Mio. (Vorjahr: € 3,6 Mio.). Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist aufgrund des stark veränderten Konzerns nicht aussagekräftig. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war mit € 2,4 Mio. positiv, beinhalt aber einen positiven Sondereffekt in Höhe von € 6,2 Mio. Die auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2022 angekündigten Pläne wurden mit Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 umgesetzt. Die aus der Veräußerung der Tochtergesellschaften erlösten liquiden Mittel wurden, soweit dies gesetzlich zulässig war, an die Aktionäre weitergeleitet. Dies geschah zum einen durch eine Dividendenzahlung von € 1,00 je Aktie und zum anderen durch ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Angebot von € 1,75 je Aktie. Mit dem Aktienrückkaufprogramm konnten die Aktionäre zum einen an den Erlösen aus den Unternehmensveräußerungen partizipieren und zum anderen sich von der Muehlhan-Aktie trennen, bevor die Muehlhan AG wie angekündigt zum Jahresende von der Börse genommen wurde. Die strategischen Herausforderungen der verbleibenden Gesellschaften sind im Folgenden beschrieben und werden Vorstand und Aufsichtsrat auch im laufenden Geschäftsjahr beschäftigen: In Russland wird viel vom weiteren Verlauf des Krieges in der Ukraine abhängen. Durch die gegen Russland verhängten Sanktionen kommt es zu Lieferkettenproblemen und Materialengpässen. Im Nahen Osten mit den Gesellschaften in Katar, im Oman und in den Vereinigten Arabischen Emiraten werden die Aktivitäten wieder aufgenommen bzw. wieder intensiviert. Vorrangiges Thema bleibt aber unverändert das Forderungsmanagement. Im Aufsichtsrat ist es im Berichtsjahr 2023 zu einer Veränderung gekommen. Nach 17 Jahren hat Herr Dr. Gottfried Neuhaus den Aufsichtsrat zum 6. Juni 2023 verlassen. Wir bedanken uns sehr herzlich für die überaus wichtigen Beiträge von Herrn Dr. Neuhaus, die jahrelange freundschaftliche und exzellente Zusammenarbeit und wünschen Herrn Dr. Gottfried Neuhaus für die Zukunft alles Gute. Zum Nachfolger hat die Hauptversammlung am 6. Juni 2023 Herrn Ingmar J. Rath gewählt. In der Aufsichtsratssitzung am gleichen Tag wurde Frau Andrea Brandt zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Philip Percival zu ihrem Stellvertreter gewählt. Im Vorstand ist es ebenfalls zu Veränderungen gekommen. Aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich kleineren Konzerns können die Vorstandsaufgaben von einer Person bewältigt werden. Deshalb sind Herr Thorsten Hell zum 30. Juni 2023 und Herr Gautam Arya zum 13. Oktober 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei beiden Herren für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Verbleibender Vorstand ist Herr Stefan Müller-Arends. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Wie auch in den Vorjahren hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Auch außerhalb der Sitzungen standen Aufsichtsrat und Vorstand in engem Kontakt. So tauschten sich der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. ab Juni 2023 die Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstand über die aktuelle Unternehmensentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle aus. Der regelmäßige schriftliche und mündliche Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung der Muehlhan Gruppe sowie der Muehlhan AG bildete auch 2023 den Kern der Zusammenarbeit der Organe. Insgesamt fanden im Jahr 2023 acht Sitzungen am 15. Februar, am 4. und 6. April, am 5. und 6. Juni, am 17. Juli, am 13. Oktober und am 14. Dezember 2023 statt. Die Sitzungen am 6. April und 13. Oktober wurden virtuell abgehalten. Alle anderen Sitzungen fanden in Hamburg statt. Es haben jeweils alle Aufsichtsräte und Vorstände an den Sitzungen teilgenommen. Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Muehlhan AG und der Gruppe. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einbringung der Forderungen und Sicherungseinbehalte im Nahen Osten gelegt. Ausführlich wurde auch die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Gruppe diskutiert. Sofern der Aufsichtsrat weitere Informationen benötigte, wurden diese vom Vorstand unverzüglich mündlich und schriftlich zur Verfügung gestellt. Durch den regelmäßigen Austausch und die Abstimmung des Vorstands mit dem Aufsichtsrat, auch zwischen den Sitzungen, war jederzeit sichergestellt, dass Einzelfragestellungen zu wesentlichen Entwicklungen und Geschäftsvorfällen bei Muehlhan ohne Zeitverzögerungen beraten und entschieden werden konnten. Neben den turnusmäßigen Themen wurden während der Aufsichtsratssitzungen 2023 insbesondere folgende Themen vertiefend erläutert: In der Aufsichtsratssitzung vom 12. Februar 2023 wurden die vorläufigen Geschäftszahlen des Jahres 2022 erörtert. Außerdem wurde über den aktuellen Stand der Abwicklung des im Vorjahr durchgeführten Verkaufs von Tochtergesellschaften berichtet. Zudem wurde über die Optionen, wie die generierten liquiden Mittel den Aktionären zugeführt werden können, diskutiert. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 4. April 2023 waren der Konzern- und der Einzelabschluss 2022 der Muehlhan AG und die Prüfung des Konzern- und des Einzelabschlusses 2022 der Muehlhan AG. Außerdem wurde wieder über den Stand der Abwicklung des Verkaufs der Tochtergesellschaften berichtet und über die Optionen, wie die generierten liquiden Mittel den Aktionären zugeführt werden können, diskutiert. In der virtuellen Aufsichtsratssitzung am 6. April 2023 wurden der Einzelabschluss und der Konzernabschluss der Muehlhan AG für das Jahr 2022 gebilligt. Zudem wurde beschlossen, der Hauptversammlung eine Dividende von € 1,00 je Aktie sowie zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals eine Kapitalherabsetzung im Wege des Rückkaufs und der Einziehung von Aktien mit einem Volumen von bis zu € 14,6 Mio. vorzuschlagen. Außerdem wurde beschlossen, Muehlhan nach dem erfolgten Rückkaufprogramm von der Börse zu nehmen. In der Sitzung am 5. Juni 2023 am Tag vor der Hauptversammlung 2023 wurde die Hauptversammlung am Folgetag vorbereitet. Außerdem wurden die aktuellen Ergebnisse der Gesellschaften in Russland und im Nahen Osten diskutiert. Am 6. Juni 2023 wurde in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung nach der Hauptversammlung die Durchführung des von der Hauptversammlung genehmigten Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Außerdem wurden nach der Wahl von Herrn Ingmar J. Rath zum neuen Aufsichtsratsmitglied Frau Andrea Brandt zur Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Philip Percival zu ihrem Stellvertreter gewählt. In der Aufsichtsratssitzung am 17. Juli 2023 wurden das vorläufige Halbjahresergebnis der Muehlhan-Gruppe und wesentliche Einzelsachverhalte erörtert. Über den Zwischenstand des Aktienrückkaufprogramms wurde berichtet. Gegenstand der virtuellen Aufsichtsratssitzung vom 13. Oktober 2023 waren die aktuellen Ergebnisse und Entwicklungen, insbesondere im Nahen Osten. In der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2023 wurden die aktuellen Ergebnisse besprochen und das Budget 2024 erörtert und beschlossen. Ausschüsse wurden wie in den Vorjahren nicht gebildet. Jahres- und Konzernabschluss Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Muehlhan AG wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Verbindung mit § 315e HGB aufgestellt. Der Aufsichtsrat beauftragte die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gemäß Hauptversammlungsbeschluss der Muehlhan AG vom 6. Juni 2023 mit der Abschlussprüfung der Muehlhan AG und des Konzerns. Grant Thornton hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und den Jahresabschluss der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2023 wie auch den Lagebericht der Muehlhan AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die Prüfungsschwerpunkte bei der Muehlhan AG waren: scrollen
Bei der Prüfung des Konzernabschlusses waren die Prüfungsschwerpunkte wie folgt: scrollen
Jedem Aufsichtsratsmitglied wurden der Jahresabschluss der Muehlhan AG und der Konzernabschluss, die Lageberichte zum Jahresabschluss der Muehlhan AG und zum Konzernabschluss, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte zur eigenständigen Prüfung übersandt. In der Sitzung vom 23. April 2024 hat der Aufsichtsrat alle Unterlagen im Beisein der Wirtschaftsprüfer noch einmal eingehend erörtert und geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keinerlei Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Muehlhan AG und den Konzernabschluss sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und billigt den Jahresabschluss der Muehlhan AG und deren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Jahresergebnisses schloss sich der Aufsichtsrat an. Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 312 Abs. 2 und 3 AktG Der Abschlussprüfer hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass scrollen
Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands, die im Konzernlagebericht wiedergegeben ist. Dank und Ausblick Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand gerne auch weiterhin beratend bei der Steuerung der verbleibenden Unternehmensgruppe. Wir danken dem Vorstand und den Mitarbeitern des Konzerns für die geleistete Arbeit und ihr hohes Engagement sowie den Muehlhan-Kunden und -Geschäftsfreunden für ihr fortgesetztes Vertrauen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Hamburg, im April 2024 Andrea Brandt, Vorsitzende des Aufsichtsrats der Muehlhan AG Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Überblick Nachdem zum Ende des Vorjahres zahlreiche Tochtergesellschaften veräußert wurden, war das Jahr 2023 das erste Jahr, in dem Muehlhan nur noch in Russland und im Nahen Osten aktiv war und sich dort im Wesentlichen auf Dienstleistungen im Oberflächenschutz und im passiven Brandschutz fokussiert hat. Auf Ebene der Muehlhan AG wurden die Kosten gesenkt, unter anderem durch einen zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführten Rückzug von der Börse. Den Aktionären wurde über ein Aktienrückkaufprogramm vorher die Möglichkeit gegeben, ihre Muehlhan-Aktien zu veräußern. Das operative Geschäft entwickelte sich im Geschäftsjahr nicht wie erwartet. Zwar liefen in Russland trotz des Krieges die Aktivitäten im Rahmen der Erwartungen, aber im Nahen Osten blieben sowohl die Umsatzerlöse als auch das EBIT deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war, bedingt durch einen Sondereffekt, positiv. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist aufgrund des stark veränderten Konzerns nicht aussagekräftig. Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse von € 14,1 Mio. (Vorjahr: € 288,3 Mio.) erzielt, davon € 9,3 Mio. in Russland und € 4,2 Mio. im Nahen Osten. In Russland wurde ein positives EBIT erreicht. Negative Ergebnisse im Nahen Osten und hohe Einmalaufwendungen bei der Muehlhan AG im Rahmen der Abwicklung des Verkaufs von Tochterunternehmen und der Kosten im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm führten aber insgesamt zu einem EBIT von € -4,3 Mio. (Vorjahr: € 12,7 Mio.). Durch ein positives Finanzergebnis ist das Konzernergebnis mit € -3,8 Mio. (Vorjahr: € 6,3 Mio.) besser als das EBIT. Nach dem Abzug der Fremdanteile entfällt auf die Aktionäre von Muehlhan ein Ergebnis von € -3,9 Mio. (Vorjahr: € 3,6 Mio.). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war bedingt durch einen Sondereffekt im Berichtsjahr mit € 2,4 Mio. (Vorjahr: € 5,2 Mio.) positiv. Das Management hat im Berichtsjahr unverändert an der Optimierung der operativen Prozesse gearbeitet. Neben strengen Auswahlkriterien bei Projekten und einer strikten Kostenreduzierung lag der Fokus vor allem auf dem Zahlungsverhalten der Kunden sowie der Einbringung der Außenstände. Diese ist vor allem die Hauptaufgabe im Nahen Osten. II. Grundlagen des Konzerns 1. Konzernstruktur Die Muehlhan AG (MYAG), Hamburg, ist eine Holdinggesellschaft von insgesamt sieben unmittelbar und mittelbar gehaltenen Gesellschaften in Russland und im Nahen Osten. Die Muehlhan AG war bis zum 27. Dezember 2023 im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Am 27. Dezember erfolgt der Rückzug von der Börse ("Delisting"). 2. Dienstleistungen In Russland hat die lokale Muehlhan Gesellschaft folgende Dienstleistungen angeboten: Oberflächenschutz: Muehlhan erbrachte Russland Dienstleistungen im Bereich Oberflächenschutz. Diese tragen maßgeblich zum Schutz und Erhalt von Anlagen sowie maritimer und industrieller Infrastruktur bei. Dazu gehörten: scrollen
Isolierung: Kälteisolierung, Wärme- und Schalldämmung sowie Vollbeschichtungen und Isolierungssanierungen waren insbesondere bei Industrieanlagen und Bauprojekten von großer Bedeutung und helfen, langfristig Kosten zu senken und Umweltstandards einzuhalten. Oberflächenschutz- und Isolierungsdienstleistungen werden im Wesentlichen an Industrieanlagen und Infrastrukturprojekten erbracht. Im Nahen Osten hat Muehlhan folgende Dienstleistungen erbracht: Passiver Brandschutz: Der passive Brandschutz findet seine Anwendung im Hochbau. Dabei werden durch zementartige und intumeszierende Materialien statisch belastete Strukturen geschützt, um ihre Stabilität im Brandfall möglichst lange zu gewährleisten. Damit bleiben die tragenden Strukturen mit Notausgängen, Treppen und Dachstrukturen länger zugänglich für Notfallteams und Feuerwehr und retten somit Leben. Der passive Brandschutz ist im Bereich Hochbau/Infrastruktur notwendig. III. Ziele und Strategie Die Gesellschaft in Russland hat unverändert das Ziel, auch unter den schwierigen Bedingungen des Ukraine-Krieges profitabel zu sein und ihre führende Marktposition in den angebotenen Dienstleistungen und Märkten zu halten. Die Gesellschaften im Nahen Osten arbeiten daran, neue Aufträge mit akzeptablen Margen und Zahlungszielen zu generieren sowie die offenen Forderungen einzubringen. Parallel prüft der Vorstand regelmäßig Investitionsmöglichkeiten für die vorhandenen liquiden Mittel. 1. Unternehmensziele Profitabilität und Generierung von Cash Jedes lokale Engagement wurde an Kriterien wie Profitabilität, Generierung von Cash (liquiden Mitteln), Nachhaltigkeit und Portfoliobreite gemessen. 2. Unternehmensstrategien Fokussierung auf den Geschäftsbereich Infrastruktur in Russland und im Nahen Osten In Russland verlangen die Auftraggeber von Infrastruktur- und Industrieprojekten ein möglichst komplettes Dienstleistungspaket aus Gerüstbau, Isolierung, Oberflächenschutz, Brandschutz, Industriereinigung und teilweise weiteren Leistungen. Die russische Gesellschaft bietet diese Palette an Dienstleistungen an, konzentriert sich aber auf die Kernbereiche Oberflächenschutz und Isolierung. Ziel ist es, die starke Marktposition zu halten. Der maritime Bereich, aus dem das Unternehmen hervorgegangen ist, stellt mittlerweile nur noch ein Randgeschäft dar. Um den Anforderungen gerecht zu werden, weitet die russische Muehlhan Gesellschaft - wo möglich und sinnvoll - ihr Dienstleistungsangebot aus und passt es den Anforderungen der Kunden an. Die Aktivitäten und die involvierten Geschäftspartner werden regelmäßig auf potenzielle Sanktionsverstöße überprüft. Im Nahen Osten fokussiert sich Muehlhan auf passive Brandschutzarbeiten bei Hochbau- und auch Öl- und Gasprojekten. Es besteht in der Region nach wie vor die Nachfrage nach vertrauenswürdigen Industriedienstleistern, die auch größere Projekte innerhalb der Zeit- und Kostenvorgabe abarbeiten können. Muehlhan und das lokale Management genießen einen guten Ruf in der Region und versuchen, ausgewählte Projekte anzunehmen. Zudem unterstützt der Kontakt zu den Kunden die Einbringung von Altforderungen. Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Neben den klassischen Kundenanforderungen nach wettbewerbsfähigen Preisen, Effizienz und Produktivität, kurzer Projektlaufzeit sowie verlässlicher Abwicklung rücken weitere wettbewerbsrelevante Kriterien zunehmend in den Fokus der Kunden. Hierzu zählen eine umfassende und ordnungsgemäße Dokumentation der Maßnahmen während der Abwicklung eines Großprojekts, die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen zum Umweltschutz, zum Schutz der Gesundheit und zur Arbeitssicherheit. Muehlhan unternimmt alles Notwendige, um jederzeit sämtliche Bestimmungen zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten und Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Erreicht werden diese Ziele durch effektives Training, regelmäßige Schulungen und aufmerksames Handeln in allen Bereichen. Muehlhan bildet sämtliche Geschäftsprozesse sowie Vorgaben und Regeln im Bereich Organisation, Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz in einem integrierten Managementsystem ab. Systematisches und prozessorientiertes Arbeiten hilft Muehlhan, den stetig wachsenden Ansprüchen der weltweiten Kunden und der Behörden auf den Feldern Qualität, Termintreue, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und nachhaltiger Umweltschutz gerecht zu werden und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Außerdem lebt Muehlhan einen fairen und gesetzeskonformen Umgang mit Mitarbeitern und Subunternehmern. Ein umfassendes Versicherungspaket rundet das Risikomanagement in diesem Bereich ab. Ein hoher Organisationsgrad, regelmäßige Trainings und Schulungen, das integrierte Managementsystem sowie andere Funktionen wurden im Berichtsjahr durch den Einkauf der Dienstleistungen sichergestellt. IV. Steuerung des Konzerns 1. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Führung der Muehlhan Gruppe obliegt einem Vorstand, der zu Beginn des Berichtsjahres aus drei Personen bestand und zum Ende des Jahres aus einer Person bestand. Damit wurde der reduzierten Größe der Unternehmensgruppe im Vergleich zu den Vorjahren Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat besteht aus der gesetzlich verpflichtenden Mindestzahl unverändert aus drei Personen. Er berät, begleitet und überwacht den Vorstand in der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig wesentliche Themen wie Planung, Strategie, Geschäftsentwicklung sowie Chancen und Risiken. Die Steuerung der Muehlhan Gruppe erfolgte im Jahr 2023 vom Unternehmenssitz in Hamburg nach klassischen finanz-, vermögens- und ertragswirtschaftlichen Kennzahlen, die monatlich bereitgestellt werden. Die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Leistungsindikatoren sind der Umsatz, das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, EBIT) und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Gruppe wird nach Regionen (Russland und Naher Osten) gesteuert. Daneben legt die Muehlhan Gruppe ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und damit einhergehend auf die Vermeidung von Unfällen. Als nichtfinanziellen Leistungsindikator nutzt Muehlhan die interne Unfallstatistik mit der Kenngröße Unfallrate, definiert als Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Alle operativen Gesellschaften melden dazu monatlich die Arbeitsunfälle und die geleisteten Stunden der Mitarbeiter und Subunternehmen. 2. Geschäftsbereich Der wesentliche Geschäftsbereich der Muehlhan Gruppe war im Berichtsjahr der Bereich Hochbau/Infrastruktur sowie der Öl- und Gassektor. Muehlhan lieferte langlebige Beschichtungslösungen für Stahlstrukturen im Hochbau und für Verkehrsinfrastrukturprojekte sowie passiven Brandschutz für große Stahlkonstruktionen. VI. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft wies im Berichtsjahr ein Wachstum um voraussichtlich 3,1 % auf, nachdem die Weltwirtschaft im Vorjahr um 3,5 % gewachsen war. Hohe Zinsen zur Bekämpfung der Inflation und nachlassende fiskalische Unterstützung aufgrund der hohen Verschuldung von vielen Ländern haben das Wachstum gebremst. Die großen Volkswirtschaften blieben mehrheitlich hinter der weltweiten Wachstumsrate von 3,1 % zurück. Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) der Euro- Zone sank mit 0,5 % deutlich, ist aber für die Aktivitäten der Muehlhan Gruppe nicht mehr relevant. In Russland lag das Wirtschaftswachstum aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Sanktionen im Jahr 2022 bei -1,2 %. Im Berichtsjahr lag das Wachstum bei 3,0 % und für das Jahr 2024 wird mit einem Wachstum von 2,6 % gerechnet. Hintergrund sind fiskalpolitische Maßnahmen. Im Nahen Osten und Zentralasien lag das Wachstum im Jahr 2022 bei überdurchschnittlichen 5,5 %. Im Berichtsjahr schwächte sich das Wachstum auf voraussichtlich 2,0 % ab. Für 2024 wird mit einer leichten Erholung auf 2,9 % gerechnet. In dieser Region hängt das Wachstum mit den Ölpreisen und den Ölfördermengen zusammen. Der Ölpreis ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken und auch für 2024 und 2025 wird mit einem weiteren leichten Preisverfall gerechnet. Der Ölpreis ist allerdings sehr abhängig zum Beispiel von den Veränderungen der Ölfördermengen durch die OPEC oder vom Krieg in der Ukraine. Die Zinsen bleiben im Vergleich zu den Vorjahren hoch und es wird aufgrund der nach wie vor eher hohen Inflation eher mit weiteren Anhebungen der Leitzinsen durch die Zentralbanken gerechnet. Die Inflationsrate lag im Jahr 2023 trotz der Zinserhöhungen bei durchschnittlich 6,8 %. Für die Jahre 2024 und 2025 wird mit einem leichten Rückgang auf 5,8 % im Jahr 2024 und 4,4 % im Jahr 2025 gerechnet, wobei die Inflation in den großen Volkswirtschaften geringer ausfallen dürfte. 1 Diese Prognosen basieren auf einer großen Anzahl von Annahmen, wie unter anderem die Entwicklung des Preises für Öl und andere Grundstoffen, der Entwicklung der Zinsen sowie der geopolitischen Entwicklung. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Hochbau- und Infrastrukturprojekte in Russland sind beeinflusst vom Krieg in der Ukraine und den gegen Russland verhängten Sanktionen und erschweren die Geschäftstätigkeit. Lieferketten sind zum Teil unterbrochen und staatliche Eingriffe erfordern eine flexible Planung. Im Nahen Osten sind die Rahmenbedingungen für Hochbau- und Infrastrukturprojekte nach wie vor gut. Die Region versucht weiterhin, ihre Abhängigkeit vom Öl und Gas zu verringern und investiert hohe Summen in Infrastruktur- und Hochbauprojekte. 3. Geschäftsverlauf Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf anhand der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage inklusive besonderer Entwicklungen und Ereignisse dargestellt. 3.1. Ertragslage 3.1.1. Konzernertragslage Der Konzern des Jahres 2023 ist nicht mehr mit dem Konzern des Vorjahres zu vergleichen. Durch die Veräußerung zahlreicher Tochtergesellschaften zum Jahresende 2022 wurden über 90 % der Umsatzerlöse veräußert. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr noch € 14,1 Mio. (Vorjahr: € 288,3 Mio.), davon wurden € 9,3 Mio. in Russland erwirtschaftet. Im Nahen Osten sind die Umsatzerlöse gering ausgefallen, da dort nach einer starken Reduzierung der Aktivitäten in den Vorjahren das Geschäft erst wieder aufgebaut werden muss. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen € 1,5 Mio. (Vorjahr: € 15,4 Mio.) und beinhalten unter anderem Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung von € 0,2 Mio. und Erträge aus Versicherungsentschädigungen, die aber größtenteils an ehemalige Konzerngesellschaften weitergeleitet wurden. Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen lagen bei € 7,0 Mio. (Vorjahr: € 119,8 Mio.), was einer Quote im Vergleich zu den Umsatzerlösen von 49 % entspricht. Der Personalaufwand reduzierte sich aufgrund der deutlich gesunkenen Mitarbeiterzahl (von durchschnittlich 2.103 Mitarbeitern im Jahr 2022 auf 389 Mitarbeiter im Jahr 2023) auf € 6,2 Mio. (Vorjahr: € 103,8 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen € 6,7 Mio. (Vorjahr: € 62,3 Mio.) und beinhalten unter anderem Rechts- und Beratungskosten, Reisekosten, kurzfristige Mieten und Aufwendungen aus der Weiterleitung einer Versicherungsentschädigung.
1 International Monetary Fund: Global Economic
Outlook, Januar 2024
Das EBITDA (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) beträgt somit € -4,2 Mio. (Vorjahr: € 17,9 Mio.). Da kaum noch langfristige Vermögenswerte wie Sachanlagen im Konzern verblieben sind, fallen die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen mit € 0,1 Mio. entsprechend gering aus. Daraus resultiert ein EBIT (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit; Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) von € -4,3 Mio. (Vorjahr: € 12,7 Mio.). Die EBIT-Marge beträgt -30 %, wobei in Russland eine positive EBIT-Marge erreicht wurde, während im Nahen Osten und in der Holding-Gesellschaft deutlich negative EBIT-Margen erzielt wurden. Das Finanzergebnis ist mit € 0,6 Mio. positiv (Vorjahr: € -1,7 Mio.). Hintergrund sind Zinserträge aus der kurzfristigen Anlage der liquiden Mittel, die aus der Veräußerung der Tochtergesellschaften im Jahr 2022 resultieren. Das Ertragsteuerergebnis betrug € -0,1 Mio. und enthält im Wesentlichen Ertragsteuern in Russland. Eine aktive latente Steuer auf steuerliche Verluste in Deutschland im Berichtsjahr wurde nicht angesetzt. Das Konzernergebnis betrug € -3,8 Mio. (Vorjahr: € 6,3 Mio.), wovon € 0,1 Mio. auf nicht beherrschende Anteile entfallen (Vorjahr: € 2,8 Mio.). Das auf die Aktionäre der Muehlhan AG entfallende Konzernergebnis beträgt somit € -3,9 Mio. (Vorjahr: € 3,6 Mio.). 3.1.2. Ertragslage nach Regionen In Russland sind die Umsatzerlöse von € 15,6 Mio. im Jahr 2022 auf € 9,3 Mio. im Berichtsjahr gesunken. Wesentliche Gründe für den Rückgang sind die Auswirkungen der Sanktionen sowie eine geänderte Projektstruktur. Das EBIT sank von € 0,8 Mio. auf € 0,6 Mio. Das bedeutet eine Verbesserung der EBIT-Marge um 1,0 % auf 6,0 %. Im Nahen Osten sanken die Umsatzerlöse von € 6,2 Mio. im Vorjahr auf € 4,2 Mio. im Jahr 2023. Die Projektauswahl ist nach wie vor sehr selektiv. Es wird nur auf Projekte geboten, bei denen eine akzeptable Marge und rechtzeitige Zahlungen hinreichend wahrscheinlich sind. Das EBIT betrug in beiden Jahren € -1,9 Mio. Die EBIT-Marge ist somit deutlich schlechter, beinhaltet aber Anlaufkosten für die Wiederaufnahme bzw. Ausweitung der Aktivitäten. 3.1.3. Auftragsbestand Der Auftragsbestand am Bilanzstichtag beträgt € 6 Mio. Im Vorjahr betrug der Auftragsbestand € 4 Mio. 3.1.4. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter verringerte sich auf 389 Mitarbeiter nach 2.103 Mitarbeitern im Vorjahr. Der Rückgang resultiert aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften im Vorjahr. 3.1.5. Unfallstatistik Als nichtfinanziellen Leistungsindikator nutzt Muehlhan die interne Unfallstatistik mit der Kenngröße Unfallrate, definiert als Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Das Arbeitsumfeld und die Anforderungen an die Muehlhan Mitarbeiter sind nicht ohne Risiken, daher kann Muehlhan Arbeitsunfälle mit einem breiten Maßnahmenpaket zwar reduzieren, aber nicht gänzlich verhindern. Im Berichtsjahr gab es keine Unfälle (Vorjahr: 8 Unfälle). Die Unfallrate sank von 3,6 auf 0,0. 3.2. Finanz- und Vermögenslage 3.2.1. Kapitalstruktur Die Zusammensetzung und Entwicklung der Kapitalstruktur ist folgender Übersicht zu entnehmen: scrollen
Es können Rundungsdifferenzen auftreten. Das Eigenkapital reduzierte sich im Berichtsjahr aufgrund einer ausgeschütteten Dividende und aufgrund eines im Sommer 2023 durchgeführten Aktienrückkaufprogramms. Die zurückgekauften Aktien wurden eingezogen und somit verringerte sich das Eigenkapital und auch die Eigenkapitalquote. Das Aktienrückkaufprogramm wurde durchgeführt, um allen Aktionären vor dem Rückzug von der Börse die Möglichkeit zu geben, die Aktien der Muehlhan AG zu veräußern. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten wurden im Berichtsjahr zurückgeführt. 3.2.2. Investitionen Muehlhan hat im Berichtsjahr € 0,4 Mio. in Sachanlagen investiert (Vorjahr: € 2,9 Mio.). Die Investitionen betrafen im Wesentlichen den Ersatz von Sachanlagen und Wachstumsprojekte im Nahen Osten. 3.2.3. Liquidität Die Steuerung des Finanzmanagements innerhalb der Muehlhan Gruppe erfolgt zentral durch die Holding. Das Finanzmanagement umfasst die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital und das Management von finanzwirtschaftlichen Risiken. Da sich die lokalen operativen Einheiten bei Großprojekten häufig einem Vorqualifizierungsprozess stellen müssen, sind zum Stichtag auch auf Einzelgesellschaftsebene ausreichend Liquidität und Bonding-Volumen vorzuhalten. Das wird für die im Konzern verbleibenden Gesellschaften auch zukünftig so sein. Durch die Veräußerung von Tochterunternehmen im Vorjahr ist ausreichend Liquidität vorhanden. Bankverbindlichkeiten bestehen nicht. Der Cashflow der Unternehmensgruppe aus der laufenden Geschäftstätigkeit liegt bei € 2,4 Mio. (Vorjahr: € 5,2 Mio.). Der positive operative Cashflow kommt im Wesentlichen aus der russischen Gesellschaft sowie aus der Holding, wobei der wesentliche Effekt bei der Holding aus der Zahlung einer Earn-out-Komponente aus dem Verkauf des Öl- und Gasgeschäfts in der Nordsee im Jahr 2021 resultiert. Der Zahlungseingang erfolgte vertragsgemäß Anfang 2023. Im Nahen Osten ist der operative Cashflow dagegen negativ. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zahlung einer Dividende und aufgrund des Aktienrückkaufprogramms mit € -29,3 Mio. negativ. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Stichtag € 27,4 Mio. (Vorjahr: € 55,1 Mio.). Damit war die Muehlhan Gruppe auch 2023 jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 3.2.4. Vermögenslage Die Vermögenslage der Muehlhan Gruppe hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die langfristigen Vermögenswerte (ohne latente Steueransprüche) betragen zum Abschlussstichtag unverändert € 0,9 Mio. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte valutierten zum Stichtag mit € 5,6 Mio. nach € 7,2 Mio. im Vorjahr. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen € 27,4 Mio. 3.2.5. Gesamtaussage zur Lage des Konzerns Im Jahr 2023 war die Lage des Konzerns jederzeit stabil. Das operative Ergebnis war deutlich negativ, der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war hingegen positiv. Die Vermögens- und Kapitalstruktur sind das Ergebnis der Unternehmensveräußerungen im Vorjahr und den Kapitalmaßnahmen (Dividende und Aktienrückkauf) im Berichtsjahr. Der Bestand an liquiden Mitteln ist trotz der Kapitalmaßnahmen hoch. VII. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Im Konzernabschluss für das Jahr 2022 wurden für das Jahr 2023 Umsatzerlöse zwischen € 15 und € 20 Mio. und ein ausgeglichenes EBIT prognostiziert. Außerdem wurde mit einem ausgeglichenen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit geplant. Im Laufe des Jahres 2023 hat sich gezeigt, dass die Konzern-Prognosen nicht zu halten waren. In Russland lagen die Umsatzerlöse mit € 9,3 Mio. und das EBIT mit € 0,6 Mio. im Rahmen der Erwartungen. Im Nahen Osten hingegen wurden die prognostizierten Umsatzerlöse und das EBIT deutlich verfehlt. Hintergrund sind eine nach wie vor selektive Projektauswahl in Verbindung mit Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme bzw. Ausweitung der Aktivitäten. Diese führte zu geringeren Umsatzerlösen als geplant und zu einem EBIT von € -1,9 Mio. anstatt eines geplanten ausgeglichenen EBIT. Hinzu kommen hohe Einmalaufwendungen bei der Muehlhan AG, insbesondere aus der Abwicklung der Unternehmensveräußerungen im Vorjahr sowie aus der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms. Als Ergebnis ist das Konzern-EBIT nicht ausgeglichen, sondern liegt bei € -4,3 Mio. Beim Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit wurde die Prognose dagegen mit € 2,4 Mio. übertroffen. Dies ist im Wesentlichen auf den Sondereffekt einer Earn-out-Zahlung zurückzuführen. 1.1. Prognose nach Regionen bzw. Gesellschaften Für die russische Gesellschaft werden im Jahr 2024 aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine nur noch rund € 7 Mio. Umsatzerlöse erwartet und somit weniger als im Berichtsjahr. Das EBIT sinkt entsprechend auf rund € 3 Mio. Die Unsicherheit dieser Prognose ist allerdings hoch, da die weiteren Entwicklungen aufgrund des Krieges kaum absehbar sind. Im Nahen Osten sollen die Aktivitäten weiter ausgeweitet werden. Daher wird mit steigenden Umsatzerlösen von € 13 Mio. und einem positiven EBIT von rund € 0,5 Mio. gerechnet. Daneben liegt der kurzfristige Fokus im Nahen Osten nach wie vor auf der Einbringung von Forderungen und der Vermeidung von Forderungsverlusten. Auf Ebene der Muehlhan AG wird mit einem negativen EBIT gerechnet. 1.2. Cashflow-Prognose Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sollte im Jahr 2024 ausgeglichen sein. Das Geschäft in Russland sollte einen positiven Cashflow erwirtschaften und der Cashflow im Nahen Osten sollte durch die Einbringung von Forderungen mindestens ausgeglichen sein. Auf Holding-Ebene wird es zu einem negativen Cashflow kommen. 1.3. Akquisitionen und Investitionen Wesentliche Investitionen oder Akquisitionen im Jahr 2024 sind nicht geplant. Der Vorstand prüft allerdings regelmäßig Möglichkeiten, die liquiden Mittel mit einer adäquaten Rendite anzulegen. 1.4. Konzernprognose Für das Jahr 2024 planen Vorstand und Aufsichtsrat mit Umsatzerlösen von € 15 Mio. bis € 20 Mio. und einem leicht positiven EBIT zwischen € 0,0 Mio. und € 0,3 Mio. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird ausgeglichen erwartet. Der Krieg in der Ukraine kann insbesondere die Aktivitäten der russischen Muehlhan Gesellschaft negativ beeinflussen. Eine Beendigung des Krieges würde die Aktivitäten hingegen vermutlich positiv beeinflussen. Probleme in den Lieferketten von benötigten Materialien sowie anhaltend hohe oder sogar noch steigende Energiepreise sowie eine hohe Inflation können die Prognose negativ beeinflussen. Im Nahen Osten hängt viel von der Gewinnung neuer Aufträge ab. Bei zu hohen Risiken eines Zahlungsausfalls oder verspäteter Zahlungen wird ein Auftrag im Zweifel nicht angenommen. Beim nichtfinanziellen Leistungsindikator der Unfallrate ist es eine Herausforderung, die sehr niedrige Unfallrate des Jahres 2023 zu halten. Ziel ist es selbstverständlich, möglichst keine Unfälle zu haben. Als Dienstleister im Projektgeschäft kann Muehlhan ergebnisbelastende Risiken nicht vollständig eliminieren. Diese können sowohl operativen als auch strategischen Charakter haben. Operative Risiken, wie zum Beispiel Projektverluste, sind ein unvermeidbarer Bestandteil unseres Geschäfts. Diesen Risiken begegnen wir durch ein adäquates Risikomanagement. Strategische Risiken resultieren aus Veränderungen von exogenen Faktoren, auf die in der Vergangenheit nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert wurde oder reagiert werden konnte. Beispielhaft kann hier die Entwicklung des russischen Krieges in der Ukraine genannt werden. Für die Zukunft erwarten wir auf Basis des aktuellen Sach- und Wissensstands keine weiteren signifikanten strategischen Korrekturmaßnahmen für den Konzern. Es gilt jedoch stets die Aussage, dass grundsätzlich weiterer Anpassungsbedarf entstehen kann, sofern sich das wirtschaftliche Umfeld in einzelnen Märkten nachteilig verändern sollte. Dieser Ausblick enthält vorausschauende Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sondern unsere Annahmen und Erwartungen wiedergeben. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der Muehlhan AG derzeit zur Verfügung stehen. Die Aussagen sind daher mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können gegebenenfalls erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuerer Informationen oder künftiger Ereignisse fortzuentwickeln. 2. Risikomanagementsystem 2.1. Keine bestandsgefährdenden Risiken Bestandsgefährdende Risiken bestehen aus Unternehmenssicht nicht. Nachfolgend sind Risiken aufgeführt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Sowohl unsere Organisation als auch unsere Kontrollsysteme zielen darauf ab, bestehenden Risiken bestmöglich zu begegnen und neu auftretende Risiken rechtzeitig zu erfassen. Die folgende Chancen- und Risikobeurteilung erfolgt für die nächsten zwölf Monate. 2.2. Pflege eines funktionierenden Risikomanagementsystems Gemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten bzw. zu steuern, welches sicherstellt, dass den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Hierfür nutzt das Unternehmen ein adäquates Berichtssystem, das organisatorisch direkt dem Vorstand zugeordnet ist und beständig ausgebaut und aktualisiert wird. Der Aufsichtsrat wird durch den Vorstand regelmäßig über die laufende Geschäftstätigkeit und die wesentlichen Risiken des Unternehmens informiert. Der Risikomanagementprozess bei Muehlhan besteht aus einer standardisierten Risikoidentifikation und -erfassung auf Einzelgesellschaftsebene. Die gemeldeten Risiken werden auf Konzernebene aggregiert und konsolidiert und dem Vorstand vorgestellt. Im Falle von wesentlichen Veränderungen bei zuvor gemeldeten bzw. bei neu identifizierten Risiken erfolgt die Berichterstattung auch außerhalb der planmäßigen Meldungen. Auf dieser Basis bewertet und steuert der Vorstand die Risiken. Im Rahmen der Risikosteuerung wird auf Einzelfallbasis entschieden, das Risiko zu vermeiden, zu verringern, auf andere zu übertragen oder das Risiko zu akzeptieren. Wenn nicht gesondert erläutert, werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der nachfolgend aufgeführten Risiken als gering eingestuft. Muehlhan hat zudem in verschiedenen Bereichen - wo sinnvoll - Versicherungen abgeschlossen, um die Risiken zu minimieren. 3. Erläuterung wesentlicher Risiken und Chancen Die Chancen- und Risikostruktur der Muehlhan Gruppe ist für die Zukunft im Vergleich zum Jahr Berichtsjahr 2023 unverändert. 3.1. Risiken und Chancen aus Marktumfeld und -Wettbewerb Unser Geschäft unterliegt grundsätzlichen Marktrisiken und -chancen, die potenziell etwa durch die Veränderung in unseren Märkten, die Einführung neuer Technologien und Beschichtungsverfahren, sich verändernde Kundenbedürfnisse oder einen steigenden Wettbewerb durch Marktteilnehmer aus verwandten Branchen oder Dienstleistungsbereichen entstehen. Gerade in den letzten Jahren beeinflussen zudem Effekte aus der allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklung unser Geschäft. Der Vorstand beobachtet die weltweit relevanten Märkte systematisch hinsichtlich der Risiken. Dabei wird er von den vor Ort tätigen Geschäftsführern und Regionalmanagern unterstützt. Als Dienstleister besteht für Muehlhan eine relativ hohe Bindung an die bestehenden Standorte und deren wirtschaftliches Umfeld. Negative Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld können die Profitabilität eines Standortes bzw. einer Gesellschaft beeinflussen. Auch zukünftig können Pandemien, Kriege oder andere außergewöhnliche Ereignisse Risiken darstellen. Eine Beendigung des Krieges in der Ukraine und eine damit möglicherweise verbundene Aufhebung von Sanktionen würden für Muehlhan die Chance bedeuten, neues Geschäft zu gewinnen bzw. verlorenes Geschäft zurückzugewinnen. Militärische Konflikte stellen je nach Ort und Art ein weiteres - aktuell mittleres - Risiko dar. Der aktuelle Krieg in der Ukraine wirkt sich durch die international verhängten Sanktionen gegen Russland negativ auf die Geschäftstätigkeit der russischen Muehlhan Gesellschaft aus. Zudem trifft der starke Anstieg der Preise an den Energiemärkten auch Muehlhan. Außerdem bedarf es einer sorgfältigen Prüfung von Aufträgen, um Verstöße gegen die gegen Russland verhängten Sanktionen zu vermeiden. Auch andere mögliche militärische Konflikte können sich durch Sanktionen, ausbleibende Materiallieferungen, steigende (Energie-)Preise oder eingeschränkte Reisemöglichkeiten negativ auf einzelne Gesellschaften oder die gesamte Muehlhan Gruppe auswirken. 3.3. Leistungswirtschaftliche Risiken und Chancen Die Weiterentwicklung der Beschichtungsstoffe führt hinsichtlich der Beständigkeit zu zunehmend längeren Instandhaltungsintervallen der Oberflächen, sodass hierdurch das grundsätzliche Risiko einer rückläufigen Nachfrage nach Oberflächenschutz- und Brandschutzarbeiten besteht. Demgegenüber steht jedoch die Chance des aufgrund von Größe und Anzahl grundsätzlich zunehmenden Volumens an Stahlflächen und Brandschutzarbeiten. Ein geringes Risiko besteht in der Nutzung von nicht einwandfreien Materialien in den Bereichen passiver Brandschutz und Oberflächenschutz. Zur Minimierung des Risikos hat der Konzern diverse vorbeugende Maßnahmen und Kontrollen implementiert. Der Oberflächenschutz und der Brandschutz sind sehr arbeitsintensiv. Jedoch ist für die Klimatisierung von großen Stahlkonstruktionen während der Bearbeitung, für den Transport von Strahlmittel durch Druckluft oder für die Erzeugung von Wasserhöchstdruck mittels Pumpen auch Energie nötig. Von einem Preisanstieg für Energie ist Muehlhan daher direkt betroffen. Entsprechenden Entwicklungen können wir nur durch eine Preiserhöhung für die eigenen Dienstleistungen begegnen. Durch die aktuelle Situation rund um den Russland-Ukraine-Krieg besteht ein hohes Risiko von Unterbrechungen von Lieferketten sowie steigender Energiepreise bzw. die höheren Energiepreise sind bereits eingetreten. 3.4. Personalrisiken und -chancen Der Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte und qualitätsbewusstes technisches Personal ist in den Branchen, in denen Muehlhan tätig ist, nach wie vor hoch, es besteht daher ein erhöhtes Risiko. Beispiele aus den vergangenen Geschäftsjahren haben gezeigt, dass Muehlhan sich in seinen Teilmärkten in einem "People Business" bewegt, in dem einzelne Personen den Erfolg der Gruppe beeinflussen können. 3.5. Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen Die Gesellschaften der Muehlhan Gruppe werden auch zu Festpreisen tätig und gehen mit ihren Dienstleistungen teilweise in erheblichem Umfang in Vorleistung. Die auf diese Weise stattfindende (Vor-)Finanzierung wird von unseren Kunden erwartet und hat sich somit zu einem wesentlichen Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots entwickelt. Insbesondere im Nahen Osten besteht das Risiko, dass Zahlungsziele nicht eingehalten werden und Muehlhan den langen Zeitraum bis zur Zahlung finanzieren muss. Zudem besteht das Risiko, dass es zu Forderungsverlusten kommen kann. Muehlhan muss auch zukünftig sicherstellen, dass die notwendige Liquidität für die (Vor-)Finanzierung zur Verfügung steht. Außerdem wird bei Projekten sehr genau darauf geachtet, akzeptable Zahlungsvereinbarungen zu vereinbaren und die Solvenz der Kunden zu prüfen. Bei der Geltendmachung von fälligen Forderungen wird zukünftig, wie auch schon in der Vergangenheit, der Gerichtsweg gewählt. Dies reduziert das Risiko von vollständigen Forderungsverlusten, kann es aber nicht völlig ausschließen. Muehlhan ist im Projektgeschäft tätig. Bei Großprojekten besteht grundsätzlich ein geringes Risiko, dass der Auftraggeber einen Verlust erleidet und insolvent wird. Deshalb hat Muehlhan klare Kriterien bei der Projektauswahl implementiert und wendet diverse Risikomanagementmaßnahmen strikt an. Muehlhan prüft die Liquiditätssituation von Kunden vor der Auftragsannahme intensiv und betreibt ein konsequentes und regelmäßiges Forderungsmanagement. Ein durchgängiges Projektcontrolling trägt außerdem dazu bei, Abweichungen vom Plan rechtzeitig zu erkennen und somit gegensteuern zu können. Grundsätzlich können Forderungsausfälle-auch in großem Umfang-jedoch nicht ausgeschlossen werden. Es besteht somit in Summe ein mittleres Risiko von einzelnen Projektverlusten und Risiken aus der (Vor-)Finanzierung. Steuerliche Risiken wurden hinreichend in den konsolidierten Jahresabschlüssen berücksichtigt. Gleichwohl besteht aufgrund der Komplexität ein geringes Risiko, dass es zu Steuernachforderungen kommen kann, sofern die jeweils vorherrschende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei bestimmten Sachverhalten von der Auffassung der besteuerten Gesellschaft abweicht. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen wird frühzeitig durch entsprechende Liquiditätsplanungssysteme entgegengewirkt. 3.6. Unternehmensspezifische Risiken und Chancen Die Applikation von Oberflächenschutz oder Brandschutz durch die Unternehmen der Muehlhan Gruppe ist überwiegend eine projektbezogene Dienstleistung. Oftmals wird sie im Zusammenspiel mit anderen Gewerken und häufig unter erheblichem Termindruck erbracht. In Einzelfällen erschließt sich der vollständige Umfang der zu erbringenden Leistungen erst während der Arbeiten. Das stellt für Muehlhan grundsätzlich ein erhöhtes Risiko dar. Muehlhan stellt sich auf diese Bedingungen ein, indem bereits in der Frühphase der Vertragsverhandlungen die Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Kosten, etwa durch eine Leistungs- oder Umfangsänderung, bewertet wird. Dies wird bei der Angebotskalkulation und anschließend bei der Ausarbeitung der finalen Vertragsunterlagen berücksichtigt. 3.7. Rechtliche Risiken und Prozessrisiken Im internationalen Projektgeschäft bzw. bei einer international aufgestellten Unternehmensgruppe ist damit zu rechnen, dass Ansprüche von oder auch gegen Muehlhan einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Es besteht somit ein mittleres Risiko. Bereits in der Vergangenheit hat Muehlhan Streitverfahren gegen andere Marktteilnehmer, darunter auch Kunden, geführt und führt auch aktuell Streitverfahren gegen Kunden und Lieferanten. Ein Prozessrisiko besteht aktuell auch in Deutschland aus der Beendigung eines Investitionsprojekts an der deutschen Nordseeküste, das entsprechend im Konzernabschluss berücksichtigt wird. Es bestehen nach Kenntnis des Unternehmens keine rechtlichen Risiken, die die Muehlhan Gruppe in ihrer Substanz gefährden könnten. 3.8. IT-spezifische Risiken Muehlhan nutzt verschiedene IT-Applikationen zur effizienten Abwicklung von Projekten und Verwaltung. Risiken aus Cyber-Crime-Aktivitäten stellen daher eine zunehmende Bedrohung dar und können bei einer großen Zahl von Mitarbeitern, die mit E-Mails und Internet arbeiten, nicht ausgeschlossen werden. Ein Ausfall der IT oder einzelner IT-Applikationen könnte zu kurzfristigen Verzögerungen von Projekten und in der Verwaltung führen, so wie im Februar 2022 geschehen. Muehlhan unterzieht sich regelmäßigen IT-Prüfungen, um auf dem Stand der Technik zu bleiben. Die möglichen Auswirkungen der genannten Risiken auf die allgemeine Entwicklung von Muehlhan werden vom Vorstand insgesamt als gering eingeschätzt. Risiken mit höherer Eintrittswahrscheinlichkeit oder möglicherweise signifikanten Auswirkungen werden, wenn möglich und sinnvoll, über Versicherungen reduziert. Zahlreiche Einschätzungen sind weiter abhängig unter anderem von der Entwicklung geopolitischer Krisen wie dem Krieg in der Ukraine. 3.9 Staatliche Risiken Für die russische Tochtergesellschaft kann ein Verlust der Kontrolle durch staatliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Ein Verlust der Kontrolle hätte deutlich negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Das Risiko wird als erhöht eingeschätzt. VIII. Rechtliche Angaben 1. Bestehende Zweigniederlassungen Im Berichtsjahr gab es keine Zweigniederlassungen. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Vorstand hat gemäß §312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die Muehlhan AG und deren Tochtergesellschaften nach den Umständen, die ihnen in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die dargestellten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten haben." 3. Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat Die Vorstandsvergütung bestand im Geschäftsjahr 2023 aus einer fixen und einer kurzfristigen variablen Komponente. Die variable Komponente war an die Fortführung der Vorstandstätigkeit geknüpft. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer Festvergütung sowie einer variablen Komponente in Abhängigkeit des erzielten Konzernergebnisses. 4. Angaben zu eigenen Aktien Im Hinblick auf die Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang des veröffentlichten Einzelabschlusses der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2023.
Hamburg, 26. April 2024 Stefan Müller-Arends KONZERNBILANZAKTIVA in TEUR scrollen
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Es können Rundungsdifferenzen auftreten. AnhangI. Unternehmen Die Muehlhan AG (im Folgenden kurz: "MYAG" oder "die Gesellschaft" genannt) und ihre Tochtergesellschaften erbringen Dienstleistungen im Oberflächenschutz, in der Isolierung und im passiven Brandschutz. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schlinckstraße 3 in 21107 Hamburg, Deutschland, und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 97812) eingetragen. II. Anwendung der IFRS Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der MYAG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), und den ergänzenden nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt alle zum Abschlussstichtag verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden IFRS. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Mit dem Konzernabschluss nach den IFRS hat die MYAG von dem in §315e Abs. 3 HGB vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen (kleinster und größter Konsolidierungskreis) und gleichzeitig auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen zu verzichten. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. III. Allgemeines Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer Bilanzierung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach Fristigkeiten gegliedert. Der Konzernabschluss wurde nach dem Fortführungsprinzip in Euro erstellt. Durch die Angabe in Millionen Euro oder Tausend Euro kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf ganzen Zahlen beruhen. IV. Neue Rechnungslegungsvorschriften Es wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum Bilanzstichtag von der EU-Kommission übernommen wurden und zum Bilanzstichtag erstmals verpflichtend anzuwenden sind. Dies sind im Folgenden: scrollen
Folgende neue, geänderte bzw. überarbeitete veröffentlichte und von der EU-Kommission übernommene Standards und Interpretationen wurden im Berichtsjahr noch nicht angewendet: scrollen
Folgende neue, geänderte bzw. überarbeitete veröffentlichte, aber noch nicht von der EU-Kommission übernommene Standards und Interpretationen wurden im Berichtsjahr noch nicht angewendet: scrollen
Der IASB hat weitere hier nicht aufgeführte (Änderungen von) Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet, die nicht angewendet wurden und auf die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage von Muehlhan keinen Einfluss haben. Der IASB hat weitere nicht aufgeführte (Änderungen von) Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet, deren erstmalige Pflichtanwendung nicht vor dem 1. Januar 2024 erfolgt und die von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Auf eine Auflistung wird verzichtet. Die Erstanwendung der jeweiligen Standards ist für den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Auf eine zulässige frühzeitige Anwendung der Standards und Interpretationen wird verzichtet. V. Konsolidierungskreis und Stichtag des Konzernabschlusses Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der MYAG als Mutterunternehmen und die unverändert sieben von ihr beherrschten Tochtergesellschaften. Die MYAG erlangt Beherrschung, wenn sie über Rechte an Unternehmen verfügt, die es ihr ermöglichen, die maßgeblichen Tätigkeiten dieser Unternehmen zu lenken, um die Ergebnisse der Gesellschaften zu beeinflussen. Beherrschung setzt weiterhin voraus, dass die MYAG variablen Rückflüssen aus den Tochterunternehmen ausgesetzt ist und ihre Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einsetzen kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung über die Tochtergesellschaft erlangt wird, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über die Tochtergesellschaft endet. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften vom Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht geändert. Am 24. September 2022 hat die Muehlhan AG einen Vertrag über die Veräußerung von insgesamt 21 Tochter- und Enkelgesellschaften unterschrieben. Käufer ist die Muehlhan Holding GmbH, Hamburg. Die Vollzugsbedingungen des Verkaufs waren am 29. Dezember 2022 erfüllt, so dass vertragsgemäß die Beherrschung der Muehlhan AG über die Tochter- und Enkelgesellschaften am 31. Dezember 2022 um 24 Uhr abgegeben wurde. Dabei wurden die Ergebnisse der im Laufe des Vorjahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften vom Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzernergebnis des Vorjahres erfasst. Infolgedessen ist die Vergleichbarkeit der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung im Berichtsjahr mit den Vorjahreszahlen eingeschränkt. Im Folgenden wird die Anteilsbesitzliste der konsolidierten Gesellschaften zum 31. Dezember 2023 dargestellt. Außerdem wird jede Gesellschaft einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) und einem Geschäftsbereich zugeordnet. Zusätzlich werden die Dienstleistungen genannt: scrollen
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An der MOM werden 70% indirekt über ein Tochterunternehmen und 30% über einen Treuhänder für den Konzern verwaltet. Folgende Gesellschaften werden unverändert nicht in den Konzernabschluss einbezogen: scrollen
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Die Muehlhan Grand Bahama Ltd., Bahamas, ist ohne Geschäftstätigkeit. Die Muehlhan Saudi Arabia LLC, Saudi-Arabien, und die Muehlhan India Private Limited, Indien, sind unwesentlich für eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Beteiligungen an der MKSA und der MIND werden mittelbar über die MMEH gehalten. Stichtag des Konzernabschlusses Das Geschäftsjahr des Konzerns, der Muttergesellschaft sowie aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist das Kalenderjahr. VI. Konsolidierungsmethoden Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt erfolgswirksam erfasst. Erwerbsbezogene Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Durch Wechselkurseffekte entstehende Aufrechnungsdifferenzen werden, soweit sie im Berichtszeitraum entstanden sind, grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung Im Zuge der Zwischenergebniseliminierung werden die Innenumsätze und konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Im Konzern noch nicht realisierte Zwischengewinne und -verluste werden erfolgswirksam eliminiert. Latente Steuern Auf Konsolidierungseffekte werden latente Steuern angesetzt. Währungsumrechnung In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden Fremdwährungsgeschäfte mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. In der Bilanz werden monetäre Posten in fremder Währung zum Mittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt, wobei eingetretene Kursgewinne und -verluste erfolgswirksam erfasst werden. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit haben. Zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete nicht monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung umgerechnet. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge werden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Nettoreinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung separat ausgewiesen. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden alle im Eigenkapital angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Geschäfts- oder Firmenwerte von ausländischen Tochterunternehmen werden in lokaler Währung fortgeführt. Differenzen aus der Umrechnung in Euro werden in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erfasst. Die wesentlichen Umrechnungskurse je Euro stellen sich wie folgt dar: scrollen
Sonstige Konsolidierungsmethoden Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern der MYAG und den nicht beherrschenden Anteilen zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verwendet werden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden werden, sofern nichts anderes angegeben ist, stetig verwendet. VII. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Muehlhan Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten wird der Handelstag sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für den bilanziellen Abgang gewählt. Ansatz und Kategorisierung Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwertes berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 Finanzinstrumente aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet: scrollen
Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente. a) Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell "held to collect"). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände und Schecks. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen mit dem Zahlungsmittelfonds in der Konzernkapitalflussrechnung überein. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Muehlhan hält fast ausschließlich finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. b) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, beispielsweise um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell "held to collect and sell"). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde. Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklagen umgebucht. c) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, nicht den Zielen "Halten" ("held to collect") oder "Halten zum Verkaufen" ("held to collect for sale") entspricht oder wenn die vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte nicht ausschließlich Zins und Tilgung darstellen. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (Expected Losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertminderungen: Stufe 1: erwartete Kreditverluste bei nicht fälligen finanziellen Vermögenswerten Stufe 1 beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen noch nicht fällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst. Stufe 2: erwartete Kreditverluste bei fälligen finanziellen Vermögenswerten Wenn ein finanzieller Vermögenswert fällig wird oder nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes bemessen werden. Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine nach Regionen gestaffelte Überfälligkeit sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert wesentlich auf Überfälligkeitsinformationen. Zusätzlich erfolgen regelmäßig Einschätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswertes berücksichtigen. Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 überführt, wenn der finanzielle Vermögenswert fällig wird oder das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewendet, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Bilanzierung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwertes ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwertes (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet. Bewertung der erwarteten Kreditverluste Erwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet: scrollen
Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen über Faktoren einbezogen. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z. B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen. Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Veränderung des Barwertes der vertraglichen Zahlungsströme von 10%) von finanziellen Vermögenswerten führen zur Ausbuchung. Sofern die Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt, so wird der Bruttobuchwert des Vertrags neu berechnet und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst. Effektivzinsmethode Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden. Erträge werden bei Schuldtiteln auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und andere Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten. Solche Verbindlichkeiten liegen bei Muehlhan nicht vor. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz berichtet, sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über die Nutzungsdauer linear amortisiert. Die Nutzungsdauer liegt zwischen drei und 17 Jahren. Die Restbuchwerte und die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Konzernabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die Änderungen bzw. der Wertminderungsaufwand gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines immateriellen Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei Abgang eines immateriellen Vermögenswertes oder wenn kein weiterer Nutzen aus dem Gebrauch oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswertes ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des immateriellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der Nutzungsdauer und orientiert sich im Konzern an der Art des Vermögenswertes: scrollen
Die Abschreibungen werden nur dann nicht linear vorgenommen, wenn eine andere Abschreibungsmethode dem tatsächlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzungsverlauf eher entspricht. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Sachanlagen werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs einer Sachanlage wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei Abgang von Sachanlagevermögen oder wenn kein weiterer Nutzen aus dem Gebrauch der Anlage oder ihrem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Anlagengegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang der Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert. Dieser wird im Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswertes vorliegen. Leasingverhältnisse Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte gegen Zahlung eines Entgelts abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in der Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Die weiteren Erläuterungen betreffen die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer. Muehlhan tritt nicht als Leasinggeber auf. Nutzungsrecht Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf Muehlhan über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Leasingverbindlichkeit Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig unter Nutzung der Effektivzinsmethode zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von Muehlhan. Normalerweise nutzt Muehlhan seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes nutzt Muehlhan Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Bewertung Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen scrollen
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert Muehlhan setzt keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse an, wenn die Vermögenswerte von geringem Wert sind oder das Leasingverhältnis kurzfristig ist. Die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand erfasst. Vorräte Bei den Vorräten kommen die niedrigeren Werte aus Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswerten zum Ansatz. Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte geringer als deren Buchwert, werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert erfolgswirksam wertgemindert. Alle Wertminderungen von Vorräten und alle Verluste bei den Vorräten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der die Wertminderungen vorgenommen oder die Verluste eingetreten sind. Soweit bei früher wertgeminderten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands oder Bestandserhöhung erfasst. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Veräußerungs- und Vertriebskosten. Ertragsteuern Die Ertragsteuern umfassen sowohl die unmittelbar zu entrichtenden laufenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende bzw. latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der Steuerbilanz und den entsprechenden korrespondierenden Wertansätzen nach IFRS der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen. Ist eine Verrechnung je Steuersubjekt bei Konsolidierungsvorgängen nicht möglich, so wird mit dem Konzernsteuersatz gerechnet. Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die für die Umkehrung in den einzelnen Ländern gelten und am Bilanzstichtag in Kraft treten bzw. verabschiedet sind. Auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen werden keine latenten Steuern gebildet, soweit der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist. Basierend auf der Ertragslage der Vergangenheit und den Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft werden Wertminderungen gebildet, falls dieses Kriterium nicht erfüllt wird. Soweit die Voraussetzungen des IAS 12.74 erfüllt sind, werden aktive und passive latente Steuern saldiert. Dies ist grundsätzlich der Fall, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das gleiche Steuersubjekt im Sinne des IAS 12.74 betreffen, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Nichtfinanzielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. auf die kleinste Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Barmittel, Guthaben bei Kreditinstituten und andere hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten. Soweit die Guthaben nicht unmittelbar zur Finanzierung des Umlaufvermögens benötigt werden, werden die freien Bestände mit einer Laufzeit von derzeit bis zu drei Monaten angelegt. Der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht ihrem Marktwert. Der Gesamtbetrag der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ohne Kontokorrentverbindlichkeiten stimmt mit dem Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung überein. In der Bilanz ausgenutzte Kontokorrentkredite werden unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Ein Ausweis erfolgt in dieser Position, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (Disposal Group) vorliegen, die in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung innerhalb eines Jahres hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen einer Disposal Group ist, dass die Vermögenswerte in einer einzigen Transaktion oder im Rahmen eines Gesamtplans zur Veräußerung bestimmt sind. Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Geschäftsbereich (Component of an Entity), der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren. Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Disposal Group zur Veräußerung bestimmt sind oder zu einer nicht fortgeführten Aktivität gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus ursprünglichem Buchwert oder Fair Value abzüglich noch anfallender Verkaufskosten angesetzt. Liegt der Fair Value unter dem Buchwert, erfolgt eine Wertminderung. Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftsbereichen zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Geschäftsbereiche in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. Der Ausweis der betreffenden Vermögenswerte erfolgt in einem separaten Bilanzposten. Eine Anpassung der Vorjahresbilanz erfolgt hingegen nicht. Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist, gebildet. Die Rückstellungen werden mit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Rückstellungen werden nur gebildet, sofern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem fremden Dritten vorliegt. Sie werden auch für nachteilige Verträge gebildet. Ein Vertrag ist nachteilig, wenn die unvermeidbaren Kosten den aus dem Vertrag erwarteten Nutzen übersteigen. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag nach IAS 37 zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich oder deren Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit abschätzbar ist. Eventualverbindlichkeiten werden grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst. Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Vertragsverbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine der Parteien ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt hat. Ertragsrealisierung Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht un d u. a. der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Muehlhan voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für eine oder beide Vertragsparteien resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, werden diese in angemessener Höhe geschätzt. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. a) Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen Umsatzerlöse werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert oder - sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt - entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen, das heißt nach der Percentage-of-Completion-Methode. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken - einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken- und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt. b) Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. c) Zinserträge Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. als Ertrag erfasst. Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. d) Erträge aus Dividenden Dividenden werden zum Zeitpunkt des Beschlusses erfasst. VIII. Erläuterungen zur Bilanz 1. Sachanlagen ANLAGENSPIEGELscrollen
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Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Fremdkapitalkosten wurden nicht aktiviert. Bestellobligo für Sachanlagen liegen zum Stichtag nicht vor. 2. Sonstige langfristige Vermögenswerte Bei den sonstigen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich ausschließlich um langfristige projektbezogene Sicherungseinbehalte von Kunden. 3. Leasingverhältnisse Im Bereich Sachanlagen werden gemäß IFRS 16 die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Im Berichtsjahr sind die letzten Nutzungsrechte ausgebucht worden. 4. Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten Die latenten Steuern der Gesellschaft beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Posten: Latente Steueransprüche Latente Steuerverbindlichkeiten scrollen
Im Inland bestehen zum Bilanzstichtag gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 1,9 Mio. (Vorjahr: € 2,6 Mio.) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 2,8 Mio. (Vorjahr: € 2,5 Mio.). Im Ausland bestehen steuerliche Verlustvorträge mit € 2,0 Mio. (Vorjahr: € 2,0 Mio.). Auf die inländischen und ausländischen steuerlichen Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine Realisierung nicht mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist, weil auf Basis der Mittelfristplanungen der beteiligten Gesellschaften kein Steuervorteil über die kommenden fünf Jahre resultiert, den wir bereits jetzt aufgrund der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit von positiven steuerlichen Ergebnissen der betreffenden Gesellschaften aktivieren. Die deutschen Verlustvorträge können nach geltender Rechtslage nicht verfallen. Die ausländischen Verlustvorträge sind im Wesentlichen zwischen drei und 15 Jahren unbeschränkt nutzbar. Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften bestehen steuerpflichtige temporäre Differenzen (Outside Basis Differences) in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.), auf welche gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuern passiviert worden sind, da weder Gewinnausschüttungen noch Veräußerungen geplant sind. 5. Vorräte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Berichtsjahr keine zusätzlichen Wertminderungen (Vorjahr: € 0,0 Mio.) vorgenommen. 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Konzerngesellschaften enthalten. Die Vertragsvermögenswerte gibt es zum Bilanzstichtag unverändert nicht. Die Forderungen aus fertigen Leistungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig. In Ausnahmefällen kann die Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegen. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben die gleichen Fälligkeiten. Zum Stichtag bestehen fällige und nicht wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 3,1 Mio. (Vorjahr: € 3,9 Mio.). Hinsichtlich der fälligen und nicht fälligen und nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Jede Änderung der Bonität seit Einräumung eines Zahlungsziels wird bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Es besteht aktuell keine nennenswerte Konzentration des Ausfallrisikos. Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ertragswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, haben sich wie folgt entwickelt: Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen
Bezüglich der Annahmen über die Höhe der erwarteten Kreditverluste (Expected Losses) gab es keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Bandbreite der Höhe der erwarteten Verluste beträgt 0,0% bis 15,0%, wobei die 15,0% nur für die Forderungen aus fertigen Leistungen aus dem Nahen Osten angesetzt wurden. Es wurden zum Bilanzstichtag unverändert keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kreditversichert. Eine Konzentration des Ausfallsrisikos liegt vor, da Muehlhan nur noch in zwei Regionen aktiv ist und im Nahen Osten die Einbringung von Forderungen aufwendig ist und zum Teil eine gerichtliche Geltungmachung erfolgt. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nahen Osten berücksichtigt das Ausfallrisiko, unter anderem durch die Annahmen über die Höhe der erwarteten Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 2,6 Mio. (Vorjahr: € 2,7 Mio.). Die Forderungen wurden in einem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen gehalten. 7. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die am 31. Dezember 2023 vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf € 27,4 Mio. (Vorjahr: € 55,1 Mio.) und beinhalten neben Barmitteln auch Sichtguthaben. Zum Stichtag werden die Sichtguthaben mit durchschnittlich 2,3% (Vorjahr: 1,0%) verzinst. Verfügungsbeschränkungen bestanden am Stichtag in Höhe von € 4,3 Mio. (Vorjahr: € 4,4 Mio.) für Avale. Relevante Ausfallrisiken bestehen nicht, da nur mit Banken zusammengearbeitet wird, die unter anderem von der Europäischen Zentralbank regelmäßig überprüft werden. 8. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die sonstigen kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen: scrollen
Sämtliche sonstigen finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig. Zur Erst- und Folgebilanzierung siehe 20. Finanzinstrumente. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.) vorgenommen. Über den erfassten Aufwand hinaus notwendige Wertminderungen für finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, liegen nicht vor. Wesentliche überfällige, aber nicht wertgeminderte sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte liegen nicht vor. Zuführungen und Auflösungen von Wertminderungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst. 9. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Im Berichtsjahr wird in Höhe von € 0,5 Mio. ein Erbpachtvertrag über ein Grundstück mit einem darauf befindlichen Gebäude in Aberdeen, Großbritannien, als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert ausgewiesen. Der Erbpachtvertrag über das Grundstück und das Gebäude sind im Rahmen des Verkaufs des Öl- und Gasbereichs in der Nordsee im Jahr 2021 nicht auf den Käufer übergegangen. Der Erbpachtvertrag über das Grundstück und das Gebäude stehen seitdem zum Verkauf. Zum Bilanzstichtag sind die Kriterien des IFRS 5 erfüllt, sodass ein separater Ausweis erfolgt. Zum 31. Dezember 2022 erfolgte ein Ausweis unter den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten. Der Marktpreis wird weiterhin höher eingeschätzt als der Buchwert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten. 10. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das ausgewiesene Grundkapital der Muttergesellschaft entspricht dem ausgewiesenen Grundkapital des Konzerns. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2023 wurde eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Muehlhan AG (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 Aktiengesetz) und eine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 Aktiengesetz) beschlossen. Die Durchführung erfolgte im Sommer und Herbst 2023. Nach Abschluss des Rückkaufprogramms und der Umsetzung der Kapitalherabsetzung Ende Oktober 2023 beträgt das Grundkapital der Muttergesellschaft 13.902.098 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 pro Aktie. Das per Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 genehmigte Kapital der Muttergesellschaft beträgt € 9.750 Tsd. (Vorjahr: € 9.750 Tsd.). Kapitalrücklage Die Hauptversammlung hat am 6. Juni 2023 beschlossen, einen Teil der Kapitalrücklage mit € 4,2 Mio. für eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch zu erwerbender Aktien im vereinfachten Verfahren zu nutzen. Eigene Anteile Mit Beschluss der Hauptversammlung der Muehlhan AG vom 18. Juni 2020 wurde dem Vorstand erneut die Ermächtigung erteilt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von € 1,95 Mio. zu erwerben. Im Berichtsjahr 2023 wurden - wie im Vorjahr - keine eigenen Aktien zurückgekauft. Im Rahmen des Mitarbeiterprogramms sind 2023 keine Aktien (Vorjahr: 13.338 Aktien) abgegangen. Der Ausweis der eigenen Anteile erfolgt mit unverändert €318 Tsd. im Eigenkapital separat als Abzugsposten. Die eigenen Anteile zum Bilanzstichtag werden mit dem Durchschnittskurs bewertet. Zum Stichtag hält die Muehlhan AG 101.695 eigene Aktien (Vorjahr: 101.695 Stück). Sonstige Rücklagen Die sonstigen Rücklagen setzen sich zusammen aus den Gewinnrücklagen, der Umstellungsrücklage und dem Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung. Die Gewinnrücklagen veränderten sich im Berichtsjahr durch eine Einstellung von Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage. Die Umstellungsrücklage resultiert aus Effekten der erstmaligen Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses und der Erstanwendung des Standards IFRS 9 im Jahr 2018. Der Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung betrifft im Eigenkapital auszuweisende Fremdwährungseffekte. Bilanzgewinn Die Veränderungen im Bilanzgewinn bestehen aus dem auf die Aktionäre der Muehlhan AG entfallenden Konzernergebnis 2023, der Zahlung einer Dividende an die Aktionäre sowie Umgliederungen in andere Eigenkapitalpositionen. Für das Geschäftsjahr 2022 hat die Hauptversammlung am 6. Juni 2023 beschlossen, eine Dividende von € 1,00 pro Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 19.500.000,00 auszuschütten. Die gesamte Gewinnausschüttung belief sich somit auf € 19.500.000,00 vermindert um die Dividende auf eigene Anteile. Für das Geschäftsjahr 2023 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich vor, keine Dividende auszuschütten. Nicht beherrschende Anteile Zum Bilanzstichtag gibt es nicht beherrschende Anteile bei der russischen Tochtergesellschaft MMF von 30 %. Im Folgenden sind für das Berichtsjahr die Gewinn- und Verlustrechnungsposten inklusive des Ergebnisses nach Steuern sowie für die MMF die Bilanzposten der wesentlichen Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen gemäß IFRS 12 dargestellt: scrollen
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Die Ergebnisse nach Steuern sind den anderen Gesellschaftern gemäß dem jeweiligen Anteil zuzurechnen. Im Berichtsjahr wurden Ausschüttungen von € 67 Tsd. (Vorjahr: € 699 Tsd.) an nicht beherrschende Anteile vorgenommen. 11. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scrollen
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Bei allen Rückstellungen wird mit einer Inanspruchnahme innerhalb von zwölf Monaten gerechnet. Im Vorjahr bestand eine Eventualverbindlichkeit aus einer Rechtstreitigkeit. Es erfolgte gemäß IAS 37.27 kein Ansatz einer Rückstellung. Im Berichtsjahr wurde ein Abfluss von Ressourcen hinreichend wahrscheinlich, sodass die Kriterien für eine Rückstellungsbildung gemäß IAS 37 erfüllt waren und entsprechend eine Rückstellung gebildet wurde. 12. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr keine Vertragsverbindlichkeiten enthalten. 13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten finanzielle und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die sonstigen kurzfristigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scrollen
IX. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Kapitalflussrechnung 14. Umsatzerlöse und Seamentberichterstattung Muehlhan erzielt in Russland Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Oberflächenschutz, passiver Brandschutz, Gerüstbau und Zugangstechnik sowie Isolierung. Im Nahen Osten werden Dienstleistungen im passiven Brandschutz angeboten. Zur näheren Erläuterung bezüglich der Segmente verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernlagebericht. Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 nach dem Management Approach. Die Steuerung und damit auch die interne Berichterstattung erfolgten im Berichtsjahr aufgrund der geringen Konzerngröße nur noch nach Regionen. Zentralfunktionen und die Konsolidierungseffekte werden gesondert gezeigt, um die Überleitung zum Gesamtkonzern zu gewährleisten. Die Berichterstattung nach Fremdumsatzerlösen und Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) erfolgt auf Basis der in diesem Konzernanhang erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Vermögenswerte und Schulden auf Segmentebene werden nicht angegeben, da diese Informationen nicht Bestandteil der internen Berichterstattung sind. Dies gilt auch für den Ertragsteueraufwand und -ertrag. Das Finanzergebnis ist im Wesentlichen der Holding zuzuordnen. Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern erfolgen grundsätzlich zu Preisen, wie sie auch mit Dritten vereinbart werden. Nach Maßgabe des jeweiligen Firmensitzes erfolgen die wesentlichen Fremdumsatzerlöse in: scrollen
Aufteilung nach Regionen Nachfolgend sind die Fremderlöse und die EBITs nach Geschäftsbereichen aufgeteilt: scrollen
In Russland werden die Dienstleistungen im Hochbau, im Schiffbau und auf Infrastrukturprojekten erbracht. Im Nahen Osten werden die passiven Brandschutzarbeiten im Hochbau und in geringem Umfang im Öl- und Gasbereich erbracht. Es werden sowohl Verträge mit Kunden zu Festpreisen vereinbart als auch Verträge mit variabler Vergütung nach erbrachter Arbeitsleistung. Bei Verträgen mit variabler Vergütung wird die Leistung monatlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Bei Verträgen zu Festpreisen werden insbesondere bei längerfristigen Zeiträumen der Leistungserbringung Abschlagzahlungen vereinbart. Die Summe der angearbeiteten Verträge beträgt € 40 Tsd. Die Verträge sind vollständig abgearbeitet, es fehlt lediglich die Abnahme. Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bestehen in den gesetzlich vorgeschriebenen bzw. branchenüblichen Zeiträumen. Kosten für die Vertragsanbahnung sind nicht aktiviert worden. Die zum Bilanzstichtag im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen mit Kunden entstandenen Kosten werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. 15. Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
16. Personalaufwand Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beträgt: scrollen
Der Personalaufwand besteht aus: scrollen
17. Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen aus: scrollen
Der übrige betriebliche Ertrag beinhaltet einen Schadensersatz für eine Cyber-Attacke im Jahr 2022. Der Schadensersatz musste zum Großteil an ehemalige Konzerngesellschaften weitergeleitet werden (siehe Übriger betrieblicher Aufwand). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen aus: scrollen
Bei den angegebenen Erträgen und Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen handelt es sich um Umrechnungsdifferenzen im Sinne des IAS 21.52a. Die Übrigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für die Abwicklung der Veräußerung von Tochtergesellschaften im Vorjahr, Aufwendungen für die Hauptversammlung 2023 sowie für die Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms im Sommer 2023. Weitere Aufwendungen sind im Wesentlichen Versicherungsprämien, Prüfungskosten und sonstige Steuern. 18. Finanzergebnis Im Finanzergebnis sind Zinserträge von € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) sowie Finanzierungsaufwendungen aus Zinsaufwand und Avalgebühren von € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.) enthalten. Einen Effekt aus nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträgen und -aufwendungen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gibt es im Berichtsjahr nicht (Vorjahr: € -0,2 Mio.). 19. Ergebnis aus Steuern Laufende Ertragsteuern für inländische Konzerngesellschaften wurden mit einem Körperschaftsteuersatz von unverändert 15,5% und einem Gewerbesteuersatz von ebenfalls unverändert 15,8% berechnet. Die latenten Steuersätze im Ausland betrugen 20,0% (Vorjahr: 10,0% bis 31,0%) und im Inland 31,5% (Vorjahr: 31,5%). Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Überleitung vom theoretischen Steueraufwand bzw. -ertrag auf den effektiven Steueraufwand: scrollen
20. Finanzinstrumente Muehlhan bilanziert die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten fast ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Beteiligungen müssen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei den bilanzierten Beteiligungen stellen die fortgeführten Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwertes dar, da nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwertes vorliegen. 21. Ergebnis pro Aktie Das Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt: scrollen
Zum Stichtag gab es keine potenziellen Stammaktien, somit ist das verwässerte Ergebnis pro Stammaktie identisch mit dem unverwässerten Ergebnis pro Stammaktie. 22. Gesamtergebnisrechnung Auf den Posten Währungsumrechnungsdifferenzen entfällt wie im Vorjahr kein Steueranteil. Die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Währungsdifferenzen resultieren aus den Entkonsolidierungen der ausländischen Gesellschaften, die nicht in Euro berichtet haben. X. Sonstige Erläuterungen 23. Risikomanagement Kapitalrisikomanagement Die Muehlhan Gruppe verfolgt das Ziel, das gesamte bilanzielle Eigenkapital nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Um das bilanzielle Kapital zu sichern, kann der Konzern unter anderem Dividendenzahlungen an die Anteilseigner verändern (siehe 10. Eigenkapital). Die Ziele, Richtlinien und Verfahren sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zum 31. Dezember 2023 weist die Gruppe eine Konzerneigenkapitalquote von 77,3% (Vorjahr: 82,2%) auf. Finanzrisikomanagement Die Muttergesellschaft erbringt über externe Dienstleister verschiedene Treasury-Leistungen für die Gruppenunternehmen. Sie steuert im Wesentlichen in regelmäßigen Intervallen die Liquiditätsvorschau. Darüber hinaus reguliert, kontrolliert und vergibt die Muttergesellschaft Darlehen und stellt eigene und, in Zusammenarbeit mit hierauf spezialisierten externen Gesellschaften, auch fremde Bonding-Kapazitäten zur Verfügung. Zu einzelnen Risikopositionen nehmen wir wie folgt Stellung: Ausfallrisiko Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Muehlhan analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit jedes wesentlichen Schuldners und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der im Berichtsjahr 2023 eingeschränkten und auf wenige Länder beschränkten Tätigkeiten liegen insbesondere im Nahen Osten wesentliche Ausfallrisikokonzentrationen vor. Diesem Risiko wurde mit einer Excepted-Loss-Rate von bis zu 15 % begegnet. Der Buchwert aller finanziellen Vermögenswerte zuzüglich des noch nicht fakturierten Anteils der ausgegebenen Vertragserfüllungsgarantien abzüglich der kreditversicherten Forderungen und erhaltener Anzahlungen stellt das maximale Ausfallrisiko der Muehlhan Gruppe dar (siehe 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte). Wechselkursrisiko Die Umsatzerlöse des Konzerns werden fast ausschließlich in Fremdwährungen erbracht. Grundsätzlich stehen dem übrigen Umsatz in Fremdwährung auch Kosten in derselben Währung gegenüber, sodass das Währungsrisiko aus dem operativen Bereich aus den Konzerngesellschaften auf den Ergebnisbeitrag der entsprechenden Gesellschaften beschränkt bleibt. Eine Absicherung des Wechselkursrisikos erfolgt im Konzern grundsätzlich nicht. Für 2023 wird saldiert ein Aufwand aus Währungsdifferenzen von € 0,1 Mio. (Vorjahr: Aufwand € 0,4 Mio.) ausgewiesen. Der IFRS 7 fordert zur Darstellung von Marktrisiken eine Sensitivitätsanalyse für jede Risikoart, wobei das Wesentlichkeitsprinzip gemäß IAS 1 beachtet werden muss. Durch die Anwendung von Sensitivitätsanalysen wird ermittelt, welche Auswirkungen eine Änderung der jeweiligen Risikovariablen auf die Gewinne bzw. Verluste sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag nehmen würde. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand zum Bilanzstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Eine Veränderung des Wechselkurses zum russischen Rubel (RUB) und zum arabischen Dirham (AED) um +5 % bzw. -5 % würde zu folgenden Effekten auf die Gewinne bzw. den Verlust und auf das Eigenkapital führen. scrollen
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Liquiditätsrisiko Durch die Veräußerung ausgewählter Konzerngesellschaften zum 31. Dezember 2022, der Rückführung sämtlicher Bankverbindlichkeiten und einem hohen Bestand an Liquidität besteht seit dem Geschäftsjahresende 2022 kein Liquiditätsrisiko mehr. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Längerfristige festverzinsliche Finanzinstrumente liegen nicht vor. Es bestehen zum Bilanzstichtag lediglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Nachfolgend werden die wesentlichen variabel verzinslichen Risikopositionen dargestellt. scrollen
Das Zinsänderungsrisiko beschränkt sich zukünftig auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden für bis zu drei Monate zum jeweils aktuellen Zinssatz angelegt. Auf eine Sensitivitätsanalyse gemäß IFRS 7 wird verzichtet, da das verbleibende Zinsänderungsrisiko nicht wesentlich ist. 24. Ermessensentscheidungen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise pflichtgemäße Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Am Bilanzstichtag hat die Geschäftsführung im Wesentlichen folgende zukunftsbezogene Annahmen getroffen bzw. Ermessensentscheidungen und wesentliche Quellen an Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird: scrollen
25. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen sind durch die Konsolidierung eliminiert worden und werden in diesem Anhang nicht erläutert. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Konditionen durchgeführt, die auch mit Dritten vereinbart worden wären. Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Konzerngesellschaften haben nur in einem geringen Umfang (kein Umsatz von nicht konsolidierten Gesellschaften mit konsolidierten Gesellschaften im Berichtsjahr; Vorjahr: € 2,6 Mio.) stattgefunden. Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist in den Punkten 28. Vorstand und 29. Aufsichtsrat erläutert. Eine nahestehende Person im Sinne von IAS 24.9 ist auch Aufsichtsratsmitglied Frau Andrea Brandt (geb. Greverath). Frau Brandt und die von ihr beherrschten Unternehmen sind im Folgenden mit "Vermögen Greverath" bezeichnet. Aufwendungen der Gruppe gegenüber dem Vermögen Greverath betrugen 2022 insgesamt € 22 Tsd. (Vorjahr: € 263 Tsd. aus Mietaufwendungen, Grundsteueraufwand und Aufsichtsratsvergütung) aus der Aufsichtsratsvergütung (siehe 29. Aufsichtsrat). Zum Stichtag bestehen gegenüber dem Vermögen Greverath unverändert keine Verbindlichkeiten. 26. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen übliche Haftungsverhältnisse aus ausgegebenen Erfüllungsgarantien für die Gesellschaften in Russland und im Nahen Osten. 27. Abschlussprüferhonorar Zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wurde die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, durch die Hauptversammlung gewählt. Das für 2023 berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beträgt € 55 Tsd. (Vorjahr: € 145 Tsd. inklusive der veräußerten deutschen Tochtergesellschaften), die abgerechneten Gesamtleistungen betragen € 55 Tsd. (Vorjahr: € 145 Tsd.). Das Gesamthonorar hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert, da im Vorjahr deutlich mehr Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen waren und daher vom Konzernabschlussprüfer zu prüfen waren. 28. Vorstand Zu Vorständen der Muttergesellschaft waren bestellt: scrollen
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. An laufenden festen Bezügen wurden im Berichtsjahr € 326 Tsd. (Vorjahr: € 1.063 Tsd.) brutto ausgezahlt. An variablen Bezügen wurden aufgrund von Ansprüchen aus einem Mitarbeitervergütungsprogramm brutto € 730 Tsd. (Vorjahr: € 276 Tsd.) ausgezahlt. Das Mitarbeitervergütungsprogramm bestand aus einer kurzfristigen Komponente und einer langfristigen, aktienbasierten Komponente. Das Programm wurde Ende 2022 beendet und im Jahr 2023 wurden die Restansprüche ausgezahlt. Außerdem wurden variable Vergütungen in Höhe von € 176 Tsd. brutto gezahlt. Der Aufwand für das Jahr 2023 betrug € 608 Tsd. (Vorjahr: € 1.746 Tsd.). Für die variablen Vergütungen bestanden zum Teil Rückstellungen. 29. Aufsichtsrat Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren bis zum 6. Juni 2023 bestellt: scrollen
Auf der Hauptversammlung am 6. Juni wurden folgende Aufsichtsräte gewählt: Zur Hauptversammlung am 6. Juni 2023 hat Herr Dipl.-Ing Dr. Gottfried Neuhaus sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Auf der Hauptversammlung wurde Herr Ingmar Rath zum Aufsichtsrat gewählt. Auf der Aufsichtsratssitzung am 6. Juni 2023 im Nachgang zur Hauptversammlung wurden Frau Andrea Brandt zur Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Philip Percival als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender gewählt. Die Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat betrug für das Geschäftsjahr € 50 Tsd. (Vorjahr: € 68 Tsd.). Die € 50 Tsd. sind dabei wie im Vorjahr ein fester Bestandteil. Der variable Anteil beträgt € 0 Tsd. (Vorjahr: € 18 Tsd.). Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. 30. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. 31. Genehmigung des Abschlusses Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Muehlhan AG werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 23. April 2024 zur Veröffentlichung genehmigt.
Hamburg, den 26. April 2024 Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Muehlhan AG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Muehlhan AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Muehlhan AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 26. April 2024 Grant
Thornton AG
Cornelia von Oertzen, Wirtschaftsprüfer Tatiana Stöver, Wirtschaftsprüferin |
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