NanoRepro AGMarburgHalbjahresabschluss zum 30.06.2020Zwischenbilanz zum 30.06.2020AKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
ZWISCHENGEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
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| 30.06.2020 | 30.06.2019 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 2.207.699,13 | 789.761,12 | |
| 2. Erhöhung des Bestandes in Arbeit befindlicher Aufträge | 0,00 | 0,00 | |
| 3. andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 107.458,40 | |
| Gesamtleistung | 2.207.699,13 | 897.219,52 | |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | |||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 0,00 | 344,16 | |
| b) übrige sonstige betriebliche Erträge | 6.572,07 | 6.572,07 | 6.569,23 |
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung: | |||
| 212,22 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) | |||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 704.674,28 | 266.181,61 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 4.035,01 | 708.709,29 | 24.272,11 |
| Rohergebnis | 1.505.561,91 | 613.679,19 | |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 325.920,01 | 327.062,45 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 49.436,16 | 375.356,17 | 48.500,95 |
| - davon für Altersversorgung | |||
| 600,00 EUR (Vorjahr: 600,00 EUR) | |||
| 7. Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 112.442,85 | 176.961,06 | |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0,00 | 112.442,85 | 9.419,00 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | 549.389,61 | 966.061,44 | |
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | |||
| 6,89 EUR (Vorjahr: 41,65 EUR) | |||
| Betriebsergebnis | 468.373,28 | -914.325,71 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 182,90 | 283,29 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 6.566,90 | 1.999,98 | |
| Finanzergebnis | -6.384,00 | -1.716,69 | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 138.548,22 | 75,77 | |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 323.441,06 | -916.118,17 | |
| 13. sonstige Steuern | 0,00 | 1.260,72 | |
| 14. Jahresüberschuss | 323.441,06 | -917.378,89 | |
| 15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 9.158.844,85 | 7.970.261,58 | |
| 16. Bilanzverlust | -8.835.403,79 | -8.887.640,47 |
für das Berichtsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31.
Dezember 2020
Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HR B 5297
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
Vorschriften der §§ 242ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie des
AktG aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1),
276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt, wobei der Posten "Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit"
ergänzt wurde.
Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr beibehalten.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in
Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB
mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Fremdkapitalzinsen
waren nicht einzubeziehen. Die Eigenschaft als
aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand
konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte
anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer
detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der
Zielvorgaben wird durch den Vorstand laufend
überwacht. Die Abschreibung erfolgt linear über
einen Zeitraum von 10 Jahren.
Die übrigen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden, soweit sie abnutzbar
sind, linear bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten
vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte
Wertminderung nicht mehr bestehen. Das
Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear
abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegegenstände bis 800,00 €
werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird
demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der
Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des
Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung
unwesentlich sind.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten,
gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder
vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Pflicht- und Wahlbestandteile gem.
§ 255 Abs. 2 HGB) bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen die Einzelkosten, angemessene Teile der Material-
und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Darüber hinaus werden angemessene
Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der
Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
und für freiwillige soziale Leistungen und
Altersversorgung einbezogen. Fremdkapitalkosten werden
nicht einbezogen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Waren zur
Weiterveräußerung wurden zu Anschaffungskosten
eingesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen
wurden zum Nennwert der Zahlung bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war,
erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert.
Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum
Nennwert.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche
Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende
Berichtsjahr betreffen.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeiten mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bewertung
der Rückstellungen werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Laufzeitbedingte
Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a
HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert
unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw.
"sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Zum Ende des Berichtsjahrs bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge wie folgt:
| Sachverhalt | € |
| aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 2.168.737,74 € |
| Überhang aktiver latenter Steuern | 459.500,00 € |
| Summe | 2.628.237,74 € |
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Berichtsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
Zum Stichtag verfügt die Gesellschaft über
folgenden Anteilsbesitz:
Zuhausetest GmbH, Marburg, Höhe am Kapital 100 %,
Eigenkapital 25.000 €, Ergebnis Vorjahr 0 €.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie deren
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in
Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.
Der Verlustvortrag nach Dotierung des Ergebnisses
beträgt 8.835.403,79 € (Vj 9.158.844,85 €).
Im Posten sonstige Rückstellungen sind folgende
wesentliche Positionen zusammengefasst:
| Personalkosten | 7.000,00 € |
| Aufbewahrungsverpflichtungen | 1.000,00 € |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 13.000,00 € |
| 21.000,00 € |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren
Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
werden in Anlage 3 zum Anhang in einem
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
| Stand 01.01.2020 | 598.000,00 € |
| Abgang | ./.138.500,00 € |
| Stand 31.12.2020 | 459.500,00 € |
Der Betrag resultiert aus der Aktivierung der latenten
Steuern auf Verlustvorträge, sowie verrechneter
passiver latenter Steuern auf die Aktvierung
selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge
wurden aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft
abgeleitet. Es wurde mit dem gesellschaftsbezogenen
Unternehmenssteuersatz von 29,83 % gerechnet. Aufgrund
unveränderter Planvorgaben wurde der Wertansatz des
Vorjahres beibehalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet-
und Leasingverträgen sowie Aufwendungen für
Altersversorgung. Der Jahresbetrag der Aufwendungen aus
Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 52
T€. Der Jahresbetrag für Verpflichtungen aus
Altersversorgung beläuft sich auf 1,5 T€.
Gemäß § 158 AktG ist die Gewinn- und
Verlustrechnung wie folgt zu ergänzen:
| 2020 Halbjahr | Halbjahr 2019 | |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 323.441,06 € | -917.378,89 € |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 9.158.844,85 € | 7.970.261,58 € |
| Bilanzverlust | -8.835.403,79 € | -8.887.640,47 € |
| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
| Lisa Jüngst | CEO |
| Michael Fuchs | CFO |
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB über die
gewährter Vorstandsbezüge verzichtet.
| Vorsitzender | Ausgeübter Beruf |
| Herr Dr. Olaf Stiller | Kaufmann |
| Stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Michael J. Tillmann | Kaufmann |
| Mitglieder | |
| Herr Dr. Dr. Bhuwnesh Agrawal | Kaufmann |
| Herr Dr. Michael Kern | Kaufmann |
| Herr Clemens Jakopitsch | Unternehmensberater |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im
Berichtszeitraum als Gesamtbezüge 31.230,00 € im
Sinne des § 285 Nr. 9a HGB.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitglieder in
anderen Aufsichtsgremien:
| Herr Dr. Olaf Stiller: | Bodenart Immobilien AG |
| Formycon AG | |
| Herr Clemens Jakopitsch | United Mobility Technology AG |
| Windeln.de | |
| Herr Michael J. Tillmann | Vela Diagnostics Holding Pte. Ltd., Singapore |
| TipBiosystems Pte Ltd., Singapore | |
| Amatar Pte. Ltd. Singapore |
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende
Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl
im Berichtsjahr zu machen:
| Angestellte Abwicklung, Vertrieb | 10 |
| Angestellte Verwaltung | 3 |
| Gesamt: | 13 |
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist unterteilt in
9.330.703 Nennwertaktien zum Nennwert von je 1 €.
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
9.330.703,00 (acht Millionen
vierhundertzweiundachtzigtausendvierhundertachtundfünfzig
EURO) und ist eingeteilt in 9.330.703 Stückaktien.
2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital von der Eintragung der
Satzungsänderung in das Handelsregister an für
die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.241.229,00 EUR
zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre in den folgenden Fällen
auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis
nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz
1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf
die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt
10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
überschreitet; auf diese Kapitalgrenze anzurechnen ist
das Grundkapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien
entfällt, die während der Laufzeit dieser
Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten
Kapitals oder nach Rückerwerb als eigene Aktien
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben
bzw. veräußert wurden oder zu deren Bezug
Wandel- und Optionsschuldverschreibungen berechtigen oder
verpflichten, die seit dem Wirksamwerden dieser
Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegeben werden; sowie
c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die
neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen
oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des
§ 27 Abs. 2 AktG anbieten zu können.
Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder
anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG
erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug
anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die
Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem
genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung
der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig
Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos
wird.
4. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der
Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine.
Das Recht der Aktionäre zur Auslieferung effektiver
Stücke wird ausgeschlossen.
5. Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres
Anteils ist ausgeschlossen.
6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
151.860,00 durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf
den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung
dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen,
die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni
2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen
Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010
ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten
aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die
Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im
Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung
eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von
Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum
Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss
der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.
7. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu
280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück
auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt
6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch
gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus
Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst
oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die
neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn
teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.
8. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis
190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück
auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2017) . Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt
10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch
gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus
Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst
oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die
neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn
teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.
9. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu
226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück
auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter
Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im
Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus
Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft
die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer
Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener
Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der
Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem
Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital
2018 zu ändern.
Marburg, September 2020
Lisa Jüngst
| Entwicklung der Anschaffungskosten | |||||
| in € | Historische AHK Beginn GJ | Zugänge | Abgänge zu historischen AHK | Historische AHK Ende GJ | kumulierte Abschreibungen Beginn GJ |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 3.504.583,63 | 0,00 | 0,00 | 3.504.583,63 | 1.229.600,43 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 220.817,32 | 0,00 | 0,00 | 220.817,32 | 145.097,77 |
| Sachanlagen | |||||
| technische Anlagen und Maschinen | 70.746,74 | 0,00 | 0,00 | 70.746,74 | 70.250,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 80.758,39 | 0,00 | 0,00 | 80.758,39 | 78.228,39 |
| Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 | 0,00 |
| Summe | 3.901.906,08 | 0,00 | 0,00 | 3.901.906,08 | 1.523.177,33 |
| Entwicklung der Abschreibungen | ||||
| in € | Abschreibungen Geschäftsjahr | Zuschreibungen Geschäftsjahr | Abgänge Abschreibungen Geschäftsjahr | kumulierte Abschreibungen Ende GJ |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 106.245,46 | 0,00 | 0,00 | 1.335.845,89 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.840,82 | 0,00 | 0,00 | 149.938,59 |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 413,13 | 0,00 | 0,00 | 70.663,87 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 943,44 | 0,00 | 0,00 | 79.171,83 |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 112.442,85 | 0,00 | 0,00 | 1.635.620,18 |
| Entwicklung der Buchwerte | |||
| in € | Restbuchwert 31.12.2019 | Abgänge zum Buchwert | Restbuchwert Geschäftsjahr |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.274.983,20 | 0,00 | 2.168.737,74 |
| Konzessionen, gew. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 75.719,55 | 0,00 | 70.878,73 |
| Sachanlagen | |||
| technische Anlagen und Maschinen | 496,00 | 0,00 | 82,87 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.530,00 | 0,00 | 1.586,56 |
| Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Summe | 2.378.728,75 | 0,00 | 2.266.285,90 |
| in € (VJ in T€) | 30.06.2019 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | davon mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren |
| Anleihen | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 154.418,80 | 4.418,80 | 150.000,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.730,00 | 2.730,00 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 64.263,94 | 64.263,94 | |
| Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mi t denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
| sonstige Verbindlichkeiten | 296.046,98 | 296.046,98 | |
| stille Beteiligungen | |||
| Summe | 517.459,72 | 367.459,72 | 150.000,00 |
| in € (VJ in T€) | 30.06.2019 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | davon mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren |
| Anleihen | 0,00 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.408,74 | 2.408,74 | 0,00 | 0,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 17.370,00 | 17.370,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27.536,52 | 27.536,52 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||||
| sonstige Verbindlichkeiten | 61.688,92 | 61.688,92 | 0,00 | 0,00 |
| stille Beteiligungen | ||||
| Summe | 109.004,18 | 109.004,18 | 0,00 | 0,00 |
Der Vorstand der
Nano Repro AG
Untergasse 8, 35037 Marburg
hat uns beauftragt, den Zwischenabschluss zum 30. Juni
2020 einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf
die Erstellung eines Zwischenlageberichts wurde verzichtet.
Da wir auftragsgemäß keine
Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir
einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Wir haben den Auftrag - mit Unterbrechungen - im August
2020 durchgeführt.
Für die Durchführung des Auftrages und unserer
Verantwortung sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die
vereinbarten und diesem Bericht als Anlage 4
beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017"
maßgebend.
Wir haben den Zwischenabschluss der NanoRepro AG
für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020
einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Die Aufstellung des Zwischenabschlusses nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
sowie die uns erteilten Aufklärungen und Nachweise
liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung
der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, aufgrund der von uns
durchgeführten prüferischen Durchsicht eine
Bescheinigung zu dem Zwischenabschluss abzugeben.
Die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur
insoweit Gegenstand der prüferischen Durchsicht, als
sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den Zwischenabschluss ergeben.
Bei der Durchführung der prüferischen
Durchsicht haben wir die vom Institut der
Wirtschaftsprüfung (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze für die prüferische Durchsicht
von Abschlüssen (IDW PS 900) beachtet.
Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen
und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung
mit einer gewissen Sicherheit ausgeschlossen werden kann,
dass der Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht
in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden
ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt.
Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in
erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der
Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet
deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung
erreichbare Sicherheit.
Eine weitergehende Überprüfung von erhaltenen
Auskünften und sonstigen Nachweisen ist
grundsätzlich nur notwendig, wenn die Annahme besteht,
dass die zur prüferischen Durchsicht vorgelegten
Informationen wesentlich falsche Aussagen oder Hinweise auf
falsche Auskünfte oder ähnliche Anhaltspunkte
enthalten.
Aufgrund der immanenten Grenzen einer prüferischen
Durchsicht besteht darüber hinaus ein gegenüber
der Abschlussprüfung höheres Risiko, dass selbst
wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere
Unregelmäßigkeiten nicht aufgedeckt werden.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise
sind erteilt worden. Die Geschäftsführung der
Gesellschaft hat uns die Vollständigkeit des
Zwischenabschlusses schriftlich bestätigt.
Wir haben dem Zwischenabschluss der NanoRepro AG
für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020
in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 beigefügten
Fassung die unter dem Datum vom 27. August 2020
unterzeichnete Bescheinigung erteilt, die hier
wiedergegeben wird.
"An die NanoRepro AG, Marburg
Wir haben den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum
30. Juni 2020 einer prüferischen Durchsicht
unterzogen.
Die Aufstellung des Zwischenabschlusses nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu
dem Zwischenabschluss auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
Zwischenabschlusses unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze für die prüferische Durchsicht
von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die
prüferische Durchsicht so zu planen und
durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung
mit einer gewissen Sicherheit ausschließen
können, dass der Zwischenabschluss in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden
ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt.
Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in
erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der
Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet
deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung
erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können
wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass der Zwischenabschluss in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt.
Diese Bescheinigung ist zu Informationszwecken an die
Berichtsgesellschaft gerichtet.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend
benannte Leistungen für die NanoRepro AG erbracht
haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem
Bericht enthaltenen Informationen bestätigt der
Empfänger, die dort getroffenen Regelungen
(einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der
Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu
haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns
an."
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des
Zwischenabschlusses in einer von der bescheinigten Fassung
abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten
Stellungnahme, sofern hierbei unsere Bescheinigung zitiert
oder auf unsere prüferische Durchsicht hingewiesen
wird.
Köln, den 27. August 2020
SRS Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Rudolf Schmitz
Wirtschaftsprüfer