![]() NanoRepro AGMarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Geschäftsbericht 2024Nano Repro AG
|
Name | Funktion | Im Amt seit | Gewählt bis |
Dr. Olaf Stiller | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 2013 | 2026 |
Eva Maria Blank | Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats | 2024 | 2026 |
Andre Schulte-Südhoff | Mitglied des Aufsichtsrats | 2024 | 2026 |
Der Aufsichtsrat hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet, da dieser nach eigener Einschätzung die geeignete Größe besitzt, um sämtliche Angelegenheiten im gesamten Gremium zu erörtern und zu entscheiden. Angelehnt an die einschlägigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde mittels der Durchführung einer Selbstbeurteilung evaluiert, wie wirksam der Aufsichtsrat die ihm qua Gesetz oder Satzung übertragenen Aufgaben und Pflichten erfüllt.
Unter meinem Vorsitz hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Er hat sich umfassend mit der operativen und strategischen Entwicklung der NanoRepro AG auseinandergesetzt, dem Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft beratend zur Seite gestanden und die Arbeit des Vorstands mit der gebotenen Sorgfalt fortlaufend überwacht.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in regelmäßig Abständen in schriftlicher und mündlicher Form über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft sowie alle Geschäftsvorgänge von wesentlicher Bedeutung umfassend und zeitnah unterrichtet. Dabei wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, deren organisatorische Ausrichtung und wesentliche Geschäftsvorfälle besprochen. In regelmäßigem Turnus erfolgten Abstimmungen mit dem Vorstand zu Fragen der strategischen Ausrichtung, der (finanziellen) Planung und den geschäftlichen Entwicklungen. Das Risikomanagement, die Risikolage und die rechtskonforme Unternehmensführung wurden ebenfalls vom Aufsichtsrat besonders aufmerksam beobachtet.
In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender habe ich zusätzlich in regelmäßigem Abstand mit dem Vorstand relevante Fragestellungen erörtert. Ebenso stand ich jederzeit für Gespräche mit Investoren zu Aufsichtsratsthemen zur Verfügung.
In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung wurden wesentliche Geschäftsvorfälle und bevorstehende Entscheidungen, die nach Gesetz und Satzung unter dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats stehen, ausführlich erörtert und entsprechende Beschlüsse gefasst. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben an den Sitzungen, die entweder als Präsenzveranstaltung oder als Video- bzw. Telefonkonferenz abgehalten wurden, teilgenommen. Zur Erläuterung der Themen und Beantwortung der Fragen standen die Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat während den Sitzungen stets zur Verfügung.
Termin | 19. März 2024 | 02./03. Mai 2024 | 17. Mai 2024 | 12. Juni 2024 | 17. September 2024 | 08. November 2024 |
Aufsichtsratssitzung | ordentlich | ordentlich | ordentlich | außerordentlich | ordentlich | ordentlich |
Durchführung | Video/Telefon | Präsenz | Video/Telefon | Video/Telefon | Video/Telefon | Video/Telefon |
Dr. Olaf Stiller | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Eva Maria Blank | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Andre Schulte-Südhoff | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten die nachfolgenden Tagesordnungspunkte zu den wichtigsten, wiederkehrenden Beratungsthemen:
― |
Strategische Ausrichtung der beiden Geschäftsbereiche ZuhauseTEST und alphabiol |
― |
Prüfung und Billigung des Jahresabschluss 2023 |
― |
Mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung |
― |
Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation |
Darüber hinaus wurden einzelne Sonderthemen intern erörtert und beraten:
― |
Prüfung einer Unternehmensbeteiligung an der PaediProtect AG |
― |
Durchführung einer Due Diligence an der hyped about science GmbH |
― |
Genehmigung der Tagesordnung für die Hauptversammlung |
Falls erforderlich, tagte der Aufsichtsrat auch ganz oder partiell ohne den Vorstand, um sich mit den Tagesordnungspunkten zu befassen, die entweder den Vorstand selbst oder interne Sachverhalte des Aufsichtsgremiums betrafen.
Der Aufsichtsrat schlug der Hauptversammlung 2024 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PanTax Audit GmbH als Abschlussprüfer zur Wahl vor und erteilte mit Zustimmung dieser den Prüfungsauftrag für das Gesamtjahr 2024 an den Abschlussprüfer, in dessen Rahmen ebenso die Prüfungsschwerpunkte bestimmt und das Honorar des Abschlussprüfers festgelegt wurden.
Der Einzelabschluss (HGB) der NanoRepro AG zum 31. Dezember 2024 -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und Anhang- wurde unter Einbeziehung der Buchführung von der PanTaxAudit GmbH ordnungsgemäß geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften nach HGB aufgestellt. Der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, der Jahresabschluss sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor und wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 17. Juli 2025 umfassend diskutiert und geprüft. An der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung hat ein Abschlussprüfer teilgenommen, über die wesentlichen Prüfungsergebnisse detailliert berichtet und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder hierzu beantwortet.
Im Ergebnis bestanden keine Einwände gegen die geprüften Jahresabschlussunterlagen einschließlich der Vollständigkeitserklärung des Vorstands, sodass der Aufsichtsrat die vorgelegte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt und damit den Jahresabschluss der NanoRepro AG festgestellt hat.
Als seinerzeitiger Vorstandsvorsitzender der PaediProtect AG wurde ohne meine Stimme über die Beteiligungsinvestition an der PaediProtect AG abgestimmt. Mit Ablauf des 31. August 2024 bin ich aus dem Vorstand der PaediProtect AG ausgeschieden.
Weitere Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2024 nicht aufgetreten.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands für die gute Zusammenarbeit und das gezeigte Engagement bei der Leitung des Unternehmens in einem erneut sehr herausfordernden Geschäftsjahr 2024. Ebenfalls gilt unser ausdrücklicher Dank den Mitarbeitenden der NanoRepro AG für ihren hohen Einsatz und ihre besonderen Leistungen.
Zusätzlichen danken wir unseren Partnern, die ebenfalls einen maßgeblichen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet haben.
Marburg, im Juli 2025
Dr. Olaf Stiller, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch mit Partnern entwickelt, herstellt und international vertreibt. Weiter befinden sich unter der Marke "alphabiol" Nahrungsergänzungsmittel im Portfolio des Unternehmens. Die konsequente Erweiterung des bestehenden Produktportfolios, die Gewinnung neuer Vertriebspartner, der nachhaltige Ausbau des Kundenstamms sowie die Erschließung zusätzlicher Vertriebswege ist Grundlage der mittel- bis langfristigen Geschäftsstrategie.
Das Unternehmen bietet sowohl professionellen Anwendern als auch Endkunden die Möglichkeit an, anhand von medizinischen Schnelltests gesundheitliche Vorsorge unkompliziert und an nahezu jedem beliebigen Ort durchführen zu können. Bei den Schnelltests der Gesellschaft handelt es sich um sogenannte Lateral-Flow-Tests, die sich durch die Kombination einer Dünnschichtchromatographie und einer Immunfärbung zu einem qualitativen Nachweis von Antikörpern bzw. Antigenen in Testkassetten eignen. Dabei beruht das Prinzip der immunochromatografischen Schnelltests auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion, bei der aus der gewählten Körpersubstanz wie etwa Blut, Urin, Sperma oder Scheidensekret entsprechende Antikörper oder Antigene bestimmt werden (Immuno-assay). Nach Durchführung des Tests wird dem Anwender innerhalb von wenigen Minuten bequem vor Ort ein erstes Ergebnis angezeigt, ohne dass die jeweiligen Substanzen zunächst in ein Labor eingesendet und ausgewertet werden müssen.
Das aktuelle Schnelltest-Portfolio umfasst unterschiedliche Anwendungsfelder in verschiedenen Designs und Sprachversionen:
Gesundheitliche Vorsorge | Vorsorge der Frau | Familienplanung | Sonstige Vorsorge |
Darm | Harnwegsinfektion | Fertilität | Alkohol |
Eisen | Vaginale Infektionsvorsorge | Menopause | Drogen |
Magen | Vaginalpilz | Ovulation | |
SARS-CoV-2 | Schwangerschaft | ||
Vitamin D | |||
Zöliakie |
Bei den Nahrungsergänzungsmitteln fokussiert sich NanoRepro vorrangig auf die flüssige Darreichungsform (in Trinkampullen), die eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu Tabletten oder Kapseln aufweist. Die bessere Aufnahme der gelösten Inhaltsstoffe im Vergleich zur festen Darreichung ist der wesentliche Grund, Produkte in flüssiger Form anzubieten, denn so kann der Körper die wertvollen Mikronährstoffe besser resorbieren. Man spricht dabei von der sogenannten Bioverfügbarkeit, die als Messgröße aussagt, in welcher Zeit und Menge etwa eine Substanz aufgenommen wird und dann am Einsatzort zur Verfügung steht. Sie hängt davon ab, wo und wie der Körper die Wirkstoffe am besten verstoffwechselt. Abweichend zu manchen absichtlich in Kapseln abgefüllten Nahrungsergänzungsmitteln, die sich zunächst im Darm auflösen sollen, werden als Beispiel Kollagen-Peptide bereits im Magen verkleinert, damit sie zu Gunsten einer deutlich verbesserten Bioverfügbarkeit im Dünndarm aufgenommen werden können.
Das momentane Portfolio an Nahrungsergänzungsmitteln umfasst folgende Produkte, die der Vorbeugung typischer Unterversorgungen dienen:
Immunvorsorge | Hautvorsorge | Familienplanung |
Curcumin | Beauty Elixier | Fertilität |
Eisen | OPC |
Die im Portfolio befindlichen B2B-Produkte, deren Anwendung den professionellen Anwendern vorbehalten und deren Verkauf in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) explizit geregelt ist, werden im Inland ausschließlich an medizinisches Fachpersonal und -einrichtungen oder Apotheken- und Pharmagroßhändler verkauft. Ergänzend werden die Produkte über den eigenen Webshop der Gesellschaft (www.medizinische-schnelltests.de) vermarktet.
Die B2C-Produkte werden auf nationaler Ebene vorrangig über Drogerie- und Einzelhandelskanäle verkauft, welche die Produkte stationär anbieten. Online vertreibt die Gesellschaft die Produkte über den eigenen B2C-Webshop (www.zuhausetest.de), Amazon und weitere Marktplätze. Darüber hinaus werden die Produkte von Vertriebs- und Handelspartnern über deren Online-Shops oder -Apotheken vermarktet.
Ergänzend dazu werden Produkte auch von Vertriebspartnern unter deren eigenen Designs distribuiert. Die NanoRepro AG liefert in diesem Fall die Produkte, während die Partner sämtliche Kosten für Marketing und Vertrieb tragen.
Die nachfolgende Übersicht fasst die einzelnen Vertriebswege der Gesellschaft noch einmal zusammen:
B2B-Produkte | B2C-Produkte |
Ärzte | Apotheken |
Apotheken | Drogerien |
(Pharma-)Großhandel | Einzelhandel |
Kliniken/Krankenhäuser | Distributoren/Handels- und Vertriebspartner |
Gesundheitseinrichtungen | |
Eigener B2B-Webshop | Eigener B2C-Webshop |
Amazon | |
Online-Marktplätze | |
Webshops von Handelspartnern |
In Deutschland hat NanoRepro eine eigene Markenstrategie für die Produkte aus den beiden Segmenten der B2C-Schnelltests ("ZuhauseTEST") und Nahrungsergänzungsmittel ("alphabiol") entwickelt, welche unter den vorstehend genannten Marken vertrieben werden.
International erfolgt der Vertrieb über Distributoren, die die Produkte über unterschiedliche Vertriebswege anbieten. Die Entscheidung, welche Produkte vertrieben und über welche Kanäle diese vermarktet werden, liegt vorrangig bei den Handelspartnern, die über entsprechende Marktkenntnisse verfügen und deshalb das Vertriebspotential deutlich besser einschätzen können.
Ein wesentlicher Aspekt, der zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beiträgt, ist die Entwicklung einer dezidierten Vertriebs- und Marketingstrategie für die einzelnen Produktsegmente, was der Vertrieb der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests verdeutlicht hat. NanoRepro pflegt insgesamt eine sehr gute Beziehung zu ihren Vertriebspartnern und strafft das Vertriebs- und Distributionsnetz kontinuierlich, um im Hinblick auf die strategische Entwicklung von diesem Netzwerk nachhaltig profitieren zu können.
Der relevante Absatzmarkt für die Schnelldiagnostik-Produkte umfasst den europäischen Markt für In-vitro-Diagnostika, wobei bislang der deutschsprachige Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz; D-A-CH-Region) der Hauptabsatzmarkt ist. Gleiches gilt für die Sparte der Nahrungsergänzungsmittel. Insgesamt verfügt die Gesellschaft über Produktzulassungen in 19 Ländern, die eigenständig oder auch in Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern in den jeweiligen Ländern vorgenommen wurden.
Bei den Schnelltests handelt es sich um In-vitro-Diagnostika, welche den grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments sowie des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika entsprechen. Speziell handelt es sich dabei um "Legacy Devices" nach Artikel 110 IVDR, also um In-vitro-Diagnostika, welche die Anforderungen der alten Richtlinie 98/79/ EG, Artikel 9, Absatz 1, Satz 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika ("IVD-Richtlinie") erfüllen, innerhalb einer befristeten Übergangsphase bis 26.05.2025 jedoch unverändert in Verkehr gebracht werden können.
Um ein In-vitro-Diagnostikum innerhalb der EU in den Verkehr bringen und vermarkten zu dürfen, ist für das Produkt eine CE-Kennzeichnung notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass die in der Verordnung festgelegten grundlegenden Produktanforderungen, die unter Beachtung der Zweckbestimmung anwendbar sind, durch den Hersteller erfüllt sind und dass das Konformitätsbewertungsverfahren, welches für das jeweilige In-vitro-Diagnostikum vorgeschrieben ist, durchgeführt worden ist. Die Möglichkeit, ein Produkt in Deutschland ohne Konformitätsverfahren in Verkehr bringen zu dürfen, besteht bei Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dieses Verfahren wird nur bei den Produkten als Ausnahme angewandt, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit liegen und zu denen es keine Alternative gibt.
In der Europäischen Union wurde das Inverkehrbringen der Schnelldiagnostik-Produkte bis zum 25.05.2022 über die alte IVD-Richtlinie geregelt, die in jedem EU-Mitgliedsstaat und in den assoziierten Ländern über die nationale Gesetzgebung, in Deutschland durch das Medizinproduktegesetz, umgesetzt wurde. Ab 26.05.2022 wurde die bereits zum 25.05.2017 in Kraft getretene EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung durch vorgenannte Bestimmungen mit Ablauf einer fünfjährigen Übergangszeit ersetzt. Während dieses Zeitraums konnten die Hersteller die EG-Konformitätserklärung wahlweise entweder nach altem oder neuem Recht vornehmen.
Nachdem die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Gesellschaft nach der inzwischen gültigen EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung (IVDR) im Anschluss an die erfolgreiche Bewältigung des IVDR-Audits im November 2024 und inzwischen erfolgter Vorlage des positiven Prüfberichts erfolgt ist, ist bereits ein Produkt nach der neuen Verordnung zertifiziert, während sich die Zertifizierung anderer Produkte derzeit noch in der Vorbereitung befindet und aussteht.
Bis diese vorliegt, dürfen jene Produkte, die auf dem aktuellen EG-Zertifikat von NanoRepro geführt werden und deren Konformität vor dem 26.05.2022 erklärt wurde, bis zum 26.05.2025 verkauft werden. Aufgrund der im Jahr 2024 veröffentlichten Verordnung (EU) 2024/1860 kann die zeitlich begrenzte Abverkaufsfrist für bestehende In-vitro-Diagnostika erneut verlängert werden, sofern bis zum Ablauf dieses Datums ein formaler Antrag bei der Benannten Stelle gestellt, ein Vertrag mit der Benannten Stelle bis 26.09.2025 geschlossen, das QM-System des Unternehmens nach IVDR zertifiziert ist und ferner keine wesentliche Änderung an den Produkten vorgenommen wird.1 Für das Produktportfolio der NanoRepro AG könnte die Abverkaufsfrist auf dieser Grundlage bis zum 31.12.2027 verlängert werden. Ein formaler Antrag wurde für bestimmte Produkte bereits gestellt. Die Vertragsunterzeichnung steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass alle die Produkte, die eine CE-Kennzeichnung nach der alten IVD-Richtlinie erhalten haben und IVDR-zertifiziert werden sollen, diese auch nach der neuen Verordnung erhalten werden. Zusätzliche Angaben zu den regulatorischen Entwicklungen finden sich im Risiko- und Chancenbericht.
Die im Produktportfolio befindlichen Drogen- und Alkoholtests obliegen seit 13.12.2024 der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation), die als neue Gesetzesgrundlage für die Sicherheit von Verbraucherprodukten innerhalb der Europäischen Union gilt und die bisher geltende EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EC) ersetzt, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Beide Produkte entsprechen der Verordnung.
Die von der NanoRepro AG vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel entsprechen der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die insbesondere Kennzeichnungspflichten festlegt. Darüber hinaus sind die EU-Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln) und die EU-Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln) anwendbar. Diese enthalten umfangreiche Bestimmungen hinsichtlich der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten für das Inverkehrbringen der Produkte die nationalen Zulassungsvorschriften und -verfahren.
Im Rahmen der (europäischen) gesetzlichen Regelungen für In-vitro-Diagnostika und auch mit Blick auf die unternehmerische Verantwortung der Gesellschaft werden im Hinblick auf einzuhaltende Qualitätsstandards in Puncto Sicherheit, Qualität sowie Wirksamkeit der Produkte und Dienstleistungen äußerst umfangreiche Anforderungen an Entwicklung, Herstellung und Vertrieb der Schnelldiagnostika für den professionellen und häuslichen Gebrauch gestellt. Um die Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards sicherzustellen, verfügt NanoRepro über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 13485 sowie DIN EN ISO 9001), dessen Wirksamkeit in regelmäßigen Zyklen von der Benannten Stelle geprüft und auditiert wird.
Da die NanoRepro AG keine eigenen Produktionsanlagen besitzt, sind sogenannte Lohnhersteller im In- und Ausland, auf deren Kapazitäten bei der Herstellung sämtlicher Produkte zurückgegriffen wird, bedeutsame Partner entlang der Wertschöpfungskette. NanoRepro hat dabei dezidierte Anforderungen und Standards an die Qualität der Lieferanten definiert (u.a. Aktualität vorhandener Zertifikate, Einhaltung der Lieferzeiten und -mengen, Produktkonformität), die einmal jährlich überprüft werden.
Die Entwicklung neuer Produkte wird vornehmlich bei einem inländischen Partnerunternehmen in Auftrag gegeben, das nach erfolgreicher Ideengebung durch NanoRepro die vollständige Wertschöpfungskette von der Machbarkeitsstudie über die Validierung des Produkts bis hin zur finalen Laienstudie übernimmt. Soweit erforderlich, durchläuft die NanoRepro AG anschließend den Zulassungsprozess für das Produkt zusammen mit der Benannten Stelle und gibt nach erfolgreicher Zulassung die Produktion des Produkts in Auftrag. Die durch den deutschen Partner entwickelten Tests sind alleiniges Eigentum der NanoRepro AG. Dies bedeutet, dass die Produktion dieser Tests grundsätzlich durch jeden beauftragten Produzenten erfolgen kann. Darüber hinaus wird zwischenzeitlich ein Teil der Sortimentsprodukte von anderen Herstellern zugekauft und durch NanoRepro vermarktet.
Laut aktuellen Statistiken werden sowohl im europäischen (EU-27; 2,8 %)2 als auch im deutschen IVD-Markt (3,1 %)3 im Zeitraum von 2025 bis 2029 durchschnittliche jährliche Umsatzwachstumsraten in signifikantem Umfang erwartet. Bei den In-vitro-Diagnostika stellen im Prinzip alle zugelassenen Schnelltestprodukte Konkurrenz für die im Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Tests dar, sofern diese die anerkannten Mindestkriterien erfüllen und über die entsprechenden Zulassungen verfügen. Deshalb verfolgt NanoRepro das Ziel, sich durch marktgerechte Preise, hohe Produktqualität, zuverlässige Lieferfähigkeit, kompetente Beratung und dazu einen verlässlichen Service im Markt von den Mitbewerbern abzuheben. Dabei gilt es jedoch, im Markt- und Wettbewerbsumfeld zwischen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests und jenen Tests, mit denen sich Anwender auf andere Symptome oder Krankheiten testen, zu unterscheiden.
Die Nachfrage nach den SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests hat sich durch diverse Entwicklungen (nachhaltige Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und antiviraler Medikamente gegen sehr schwere COVID-19-Verläufe, vorherrschender Immunitätsgrad in der Bevölkerung, Einstellung verpflichtender Schutzmaßnahmen sowie staatlicher Subventionen) sukzessiv verringert. Die im deutschen Markt verbliebenen Testanbieter, zu denen bspw. Hotgen, Clungene oder Medomics als im Markt etablierte Marken von Wettbewerbern zählen, stehen in preissensiblem Wettbewerb zueinander.
Abgesehen von dem stark umkämpften Segment der Schwangerschaftstests, in dem die Produkte der Marke Clearblue am bekanntesten sind, finden sich außerhalb der Schnelltests rund um die COVID-19-Schnelltests nur wenige Hersteller, die neben der NanoRepro AG Home-Tests zur Eigenanwendung im deutschen Markt verkaufen, dabei aber oftmals andere Anwendungsformen (wie bspw. die Einsendung der Tests in ein Labor) oder die Auswertung der Schnelltests in digitaler Form anbieten.
Diese Unternehmen werden ebenso wie einzelne Konzerne (wie etwa die Paul Hartmann AG, die teilweise in Zusammenarbeit mit der NanoRepro AG unterschiedliche Schnelltests unter der eigenen Marke in einzelnen europäischen Ländern vermarktet) nicht zwingend als Konkurrenz, sondern eher als inoffizielle Absatzpartner gesehen, die gemeinsam versuchen, das Bewusstsein für Selbsttests sowie deren Alleinstellungsmerkmale beim Konsumenten zu stärken und den Markt für Home-Tests aufzubauen. Dies vor dem Hintergrund, dass bislang für das Selbsttesten im Regelfall keine Kosten übernommen werden und somit im Prinzip der Arzt, bei dem Patienten mit Beschwerden kostenfrei untersucht werden und eine Laborauswertung erhalten, für jedes Schnelltestprodukt eine Konkurrenz darstellt.
Im Geschäftsfeld der Flüssig-Nahrungsergänzungsmittel im Segment "Beauty" sind als Wettbewerber für die Produkte von NanoRepro die Marken bzw. Produkte Orthomol Beauty, Dr. Niedermaier, Elasten, Fulminan und A4 Cosmetics Munich zu nennen. Im Bereich "Curcumin" sind Demeter, Bio Medical Pharma, Acurmin Plus, Greenleaves Vitamins und Actinovo anzuführen.
Insgesamt sieht NanoRepro gegenüber ihren Mitbewerbern als großen Vorteil, dass in enger Kooperation mit Lohnherstellern wesentliche Bereiche der Wertschöpfungskette selbst abgedeckt werden. Weiterhin sieht sich die Gesellschaft im Vergleich zu größeren Diagnostik- und Pharmaunternehmen in der Lage, aufgrund ihrer schlanken Organisationsstruktur operativ schnell handeln und so agil auf Veränderungen reagieren zu können. Ebenso grenzt sich die Gesellschaft von vielen reinen Handelsgesellschaften im Gesundheitsmarkt ab, da das Unternehmen seit der Gründung im Diagnostikbereich tätig ist und sich seither umfangreiche Kompetenzen auf diesem Gebiet angeeignet und ein wirksames Qualitätsmanagementsystem etabliert hat.
Bei der NanoRepro AG handelt es sich um eine börsennotierte Gesellschaft mit Sitz in Marburg (Deutschland), deren operative Leistungserbringung sich in zwei Geschäftsbereiche - Entwicklung, Herstellung und Vertrieb medizinischer Schnelldiagnostik-Produkte sowie Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln - unterteilt. Unmittelbar zur Gesellschaft gehört die 100-prozentige Tochtergesellschaft ZuhauseTest GmbH, die ebenfalls in Marburg geschäftsansässig ist, derzeit jedoch keinen operativen Geschäftszweck erfüllt.
Die NanoRepro-Aktien (WKN: 657710, ISIN: DE0006577109) sind im Freiverkehr der Börsen Frankfurt (Basic Bord und XETRA) und München (m:access) gelistet. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 12.903.773,00 EUR und ist eingeteilt in 12.903.773 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Weitergehende Angaben zum Eigenkapital finden sich im Anhang des Geschäftsberichts.
Die NanoRepro AG besitzt weiterhin eine im Jahr 2024 erworbene Mehrheitsbeteiligung über 50,01% an der PaediProtect AG "PAEDIPROTECT", einem Hersteller von Hautpflegeprodukten für Kinder und Familien mit Sitz in Marburg. NanoRepro ist zusätzlich seit Oktober 2023 an der Deutsche Kosmetikwerke AG ("DKW"), die qualitativ hochwertige Kosmetikprodukte im Bereich der essenziellen Körperpflege vertreibt, unmittelbar mit 9,86 % und mittelbar mit 11,21 % beteiligt, da die PaediProtect AG als Mitgründer der DKW ebenfalls mit 22,42 % an dieser beteiligt ist (siehe Abbildung).
In Einklang mit dem deutschen Aktiengesetz (AktG) obliegt die NanoRepro AG einem dualen Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Die strategische Steuerung des Unternehmens erfolgt derzeit durch den aus zwei Mitgliedern bestehenden Vorstand. Die Vorstandsvorsitzende (CEO), Frau Lisa Jüngst, ist seit 2013 im Vorstand der NanoRepro AG tätig und war federführend für die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens verantwortlich. Sie leitet die Ressorts Strategie, Marketing, Vertrieb, Human Resources und Investor Relations. Herr Stefan Pieh, seit 2021 als Finanzvorstand (CFO) des Unternehmens bestellt, ist für die Bereiche Finanzen und Controlling, Recht, Einkauf, Logistik, IT und ESG zuständig.
Die Bestellung und Überwachung des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat, der von der Hauptversammlung gewählt wird und zum 31. Dezember 2024 aus drei Mitgliedern besteht.
Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft basiert auf zwei Säulen, über die sich die NanoRepro AG mittel- bis langfristig als innovatives Gesundheitsunternehmen im Konsumgütermarkt etablieren möchte.
Im Rahmen der operativen Leistungserbringung verfolgt NanoRepro eine sukzessive Umsatzausweitung in den aktuellen Geschäftsfeldern, um die operative Geschäftsaktivität mittelfristig profitabel zu gestalten. Um dies zu erreichen, hat NanoRepro in den letzten Jahren umfangreich in Marketing- und Werbemaßnahmen investiert, um ein stetiges Bewusstsein für gesundheitliche Vorsorge bei den Konsumenten zu schaffen und nachhaltige Konsumgütermarken aufzubauen. Als wesentliche Bausteine für die Erreichung der Zielsetzung arbeitet die NanoRepro AG daran, das bestehende Produktportfolio zukunftsfähig auszurichten, strategisch passende Handelsbeziehungen im In- und Ausland zu pflegen und partnerschaftlich auszubauen sowie dabei effiziente Organisations- und Kostenstrukturen zu schaffen.
Darüber hinaus prüft NanoRepro kontinuierlich Wachstumschancen, die sich durch Beteiligungen und/oder Kooperationen rund um die bereits existenten Geschäftsbereiche ergeben und damit neben der operativen Geschäftstätigkeit als zweite strategische Säule anorganisches Geschäftswachstum ermöglichen sollen. Ziel ist es, dass NanoRepro bei der Hebung der vorhandenen Wachstumspotentiale und damit verbunden bei der positiven Geschäftsentwicklung der beteiligten Unternehmen (je nach individuellem Bedarf) unterstützt, um die Beteiligung in mittelfristigem Zeithorizont erfolgreich und mit Gewinn weiterveräußern zu können.
Im Rahmen dieser Beteiligungsstrategie hat NanoRepro im Berichtsjahr die mehrheitliche Beteiligung an der PaediProtect AG erworben. PAEDIPROTECT wurde im Jahr 2013 gegründet und fokussiert sich seither auf hochwertige Hautpflegeprodukte für Babys und Kinder mit einem Fokus auf natürliche und gesundheitlich verträgliche Inhaltsstoffe. Zahlreiche Auszeichnungen und Siegel bestätigen die hohe Qualität der Produkte mit Blick auf Nachhaltigkeit und Verträglichkeit. Mit seiner innovativen Produktpalette, die ausschließlich und vollständig in Deutschland entwickelt und her gestellt wird, sowie sehr engen Kontakten zu nahezu allen relevanten Handelsunternehmen in der DACH-Region ist PAEDIPROTECT seit der Gründung stark gewachsen und hat maßgebliche Marktanteile gewinnen können. Durch die enge Zusammenarbeit mit Content-Creators und Sportlern hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine starke und engagierte Community mit mehr als 100.000 Newsletter-Abonnenten aufbauen können.
Bereits im Jahr 2023 war NanoRepro eine strategische Finanzbeteiligung an der Deutsche Kosmetikwerke AG eingegangen, die unter der Marke "NewKee" qualitativ hochwertige Produkte im Bereich der essenziellen Körperpflege vertreibt, mit denen die Haut zuverlässig und auf natürliche Art und Weise - frei von Parfüm, Mikroplastik und Silikonen - geschützt wird. Mitgründer und Markenbotschafter der DKW sind die beiden bekannten deutschen Sport-Profis Manuel Neuer und Angelique Kerber.
Das Management der NanoRepro AG orientiert sich bei der Unternehmensführung an wichtigen finanziellen Steuerungsgrößen und Kennzahlen. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren werden der Umsatz, das Jahresergebnis und das Working Capital betrachtet. An diesen Kennzahlen misst das Unternehmen den Erfolg der Geschäftsaktivität. Im Jahr 2024 wurden Umsatzerlöse über 4.471 TEUR (+ 1.287 TEUR ggü. dem Vorjahr) erzielt. Das Jahresergebnis lag bei -2.045 TEUR (+ 2.640 TEUR).
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft werden zum einen mit Handelspartnern im In- und Ausland erzielt, die im Wesentlichen als Zwischenhändler fungieren und die Produkte über eigene Vertriebs- und Absatzkanäle an B2B-Partner oder Endkunden -entweder stationär oder online- abgeben. Zum anderen verkauft NanoRepro die Produkte über die eigenen Webshops oder verschiedene Online-Marktplätze direkt an B2C-Kunden oder medizinisches Fachpersonal. Ziel der Marketinginvestitionen ist es, die Umsatzerlöse in allen Absatzgebieten auszuweiten. Die erfolgreiche Akquisition neuer Handelspartner bedarf im Regelfall eines längeren Vorlaufs (insbesondere im Ausland oder bei Vermarktung der Produkte im Design des Kunden), macht sich dabei aber im Gegenzug spürbar schneller und deutlicher in der Umsatzentwicklung der Gesellschaft bemerkbar.
Das Jahresergebnis zeigt den Gewinn oder Verlust innerhalb des Berichtszeitraums und beinhaltet den Erfolg der wirtschaftlichen Aktivitäten nach Steuern unter Berücksichtigung aller Aufwands- und Ertragspositionen in der entsprechenden Periode.
Im Zuge der Analyse des Working Capital (Nettoumlaufvermögen) steuert das Management die Liquidität des Unternehmens, um die finanzielle Handlungsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen und proaktiv potentielle Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Das Working Capital ermittelt dabei die Überdeckung des kurzfristigen Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die binnen eines Jahres nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich fällig sind und nicht gegenüber Gesellschaftern bestehen.
Ferner werden weitere Finanzkennzahlen wie das EBITDA als relevante Bewertungskennzahl für die operative Geschäftsentwicklung und die Eigenkapitalquote eine wesentliche Messgröße zur Bonitätsbeurteilung in die Betrachtung vom Management im Rahmen der Unternehmenssteuerung analysiert und überwacht.
Die relevanten Steuerungsgrößen werden auf Basis der jährlichen Geschäftsplanung fortlaufend überwacht. Abweichungen zwischen der Planung und tatsächlichen Entwicklung werden auf Basis monatlicher Berichte ermittelt und bei Bedarf mit den intern zuständigen Fachbereichen analysiert. Zugleich bilden die ermittelten finanziellen Leistungsindikatoren die Grundlage für die operativen Entscheidungen des Managements und etwaige Anpassungen, die durch zusätzliche nichtfinanzielle Aspekte ergänzt werden.
Die nachfolgende Übersicht enthält eine zusammenfassende Darstellung zur Entwicklung der wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren.
Finanzielle Leistungsindikatoren | Geschäftsjahr 2024 | Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2022 |
Umsatzerlöse | 4.471 TEUR | 3.184 TEUR | 38.488 TEUR |
EBITDA | -3.524 TEUR | -4.421 TEUR | 5.463 TEUR |
Jahresergebnis | -2.046 TEUR | -4.685 TEUR | -3.724 TEUR |
Working Capital | 13.791 TEUR | 34.173 TEUR | 43.988 TEUR |
Eigenkapital | 38.141 TEUR | 40.376 TEUR | 47.433 TEUR |
Eigenkapitalquote | 97,7 % | 97,4 % | 95,9 % |
Weitere Ausführungen finden sich im nachfolgenden Wirtschaftsbericht im Kontext der Erläuterungen über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.
Die Weltwirtschaft befindet sich in einer Phase schwacher Dynamik, die durch steigende wirtschaftspolitische Unsicherheit zusätzlich belastet wird - insbesondere durch die Ankündigungen der neuen Regierung um US-Präsident Trump. Der Welthandel zog im Jahresverlauf 2024 leicht an, dürfte aber infolge von geopolitischen Spannungen und möglichen protektionistischen Maßnahmen zukünftig gebremst werden. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht von einem voraussichtlichen Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr - auf Basis von Kaufkraftparitäten gemessen - um 3,2 % aus.4
Die deutsche Wirtschaft verharrte im Jahr 2024 weiterhin in der Stagnation. Für Deutschland rechnet das IfW für das Jahr 2024 mit einem Bruttoinlandsprodukt von -0,2 %. Hinweise auf eine deutliche konjunkturelle Belebung bleiben rar. Vielmehr verdichten sich die Anzeichen dafür, dass die wirtschaftliche Schwäche vor allem strukturelle Ursachen hat und weniger auf temporäre Konjunkturschwankungen zurückzuführen ist. Daher bestehen kurzfristig nur begrenzte Wachstumschancen für die gesamtwirtschaftliche Leistung.5
Die Ausführungen des IfW decken sich mit der wirtschaftlichen Einschätzung des Bundesamtes für Wirtschaft und Klimaschutz. Die positiven Effekte aus vor allem öffentlichen und - zu einem geringeren Maße - privaten Konsumausgaben wurden im Jahr 2024 überlagert von deutlich rückläufigen Anlageinvestitionen und einem negativen Einfluss aus dem Außenbeitrag mit weitgehend stagnierenden Importen bei zugleich sinkenden Exporten. Bedingt durch hohe Unsicherheiten bezüglich der wirtschaftlichen Perspektiven im In- und Ausland blieb eine konjunkturelle Erholung Ende 2024 in Deutschland aus. Nachfrage, Produktion, Investitionen sowie privater Konsum werden durch die hohe Ungewissheit gedämpft. Eine konjunkturelle Belebung wird erst dann erwartet, wenn sich auch klare Aussichten für die zukünftigen wirtschafts-, finanz- und geopolitischen Rahmenbedingungen abzeichnen.6
Im Marktsegment In-vitro-Diagnostika (IVD) - bestehend aus medizinischen Instrumenten und Zubehör zur Durchführung von Tests mithilfe von biologischen Proben, die Menschen Informationen für die Erkennung, Prognose, Prävention und auch therapeutische Überwachung von Krankheiten liefern - wird laut Datenbank Statista für 2024 ein weltweites Umsatzvolumen in Höhe von 82,5 Mrd. EUR geschätzt, was einem leichten Anstieg von 0,3 % ggü. dem Jahr 2023 entspricht. Der Umsatz wird über Herstellerpreise ermittelt, die direkt oder über Vertriebskanäle an Primäranbieter gezahlt werden und dabei Ausgaben von Privatpersonen, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor berücksichtigt.
In Einklang mit der weltweiten Einschätzung werden in Europa/EU-27 (15,2 Mrd. EUR; + 0,7 %), der D-A-CH-Region (4,8 Mrd. EUR; +1,6 %) und Deutschland (3,6 Mrd. EUR; +1,6 %) für das Jahr 2024 ebenfalls moderate Umsatzsteigerungen gegenüber dem Vorjahr erwartet.7 Die Kunden in Deutschland legen Wert auf eine hohe Produktqualität und erwarten zuverlässige IVD-Produkte, die schnelle und präzise Diagnosen ermöglichen. Produktseitig werden die Automatisierung, Digitalisierung sowie Personalisierung der Diagnostikprodukte als Trends für potentielles Marktwachstum gesehen. Ergänzend spielen die demografische Entwicklung (ältere Menschen haben deutlich höhere Risiken für Krankheiten und umfangreicheren Diagnosebedarf) sowie die regulatorischen Anforderungen und Gesetze in Deutschland (strenge Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Markteintritt) eine wichtige Rolle im Markt.8
Nach Einschätzung der Gesellschaft nimmt die Diagnostik am "Point of Care" (PoC) eine bedeutsame Stellung innerhalb des Diagnostik-Marktes ein. Elementares Kennzeichen der PoC-Diagnostik ist es, dass die Tests ohne spezielle Laborfachkenntnisse durchgeführt und zu erschwinglichen Preisen vom Konsumenten gekauft werden können. Nicht zuletzt durch die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingesetzten Testverfahren sind die Schnelldiagnostik-Produkte nun der Öffentlichkeit bekannt, was sich auch aus den Absatzzahlen der von der NanoRepro AG verkauften Produkte erkennen lässt.
Im Teilsegment der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests beobachtet die Gesellschaft, dass sich der Bedarf nach und der Handel mit Covid-Schnelltests auf einem im Vergleich zu den Vorjahren niedrigen, wenngleich jedoch (jahreszeitabhängig) zyklisch schwankenden Niveau, eingependelt hat.
7
https://de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik (Abruf: 19.
März 2025)
Im Segment "Over The Counter" (OTC)-Pharma, das frei (ohne ärztliche Verschreibungs- und Rezeptpflicht) verkäufliche Arzneimittel umfasst und in der Statista-Datenbank in zehn Teilsegmente untergliedert wird (Analgetika, Erkältungs- und Hustenmittel, Verdauungs- und Darmmittel, Hautpflege, Vitamine & Mineralien, Handdesinfektionsmittel, Augenpflege, Schlafmittel, Wundpflege und andere rezeptfreie Arzneimittel), wird laut Datenbank Statista für 2024 mit einem Gesamtumsatzvolumen von 9,5 Mrd. EUR im deutschen Markt gerechnet. Daraus ergibt sich ein Umsatzanstieg von 4,3 % gegenüber dem Jahr 2023.
Nicht nur dem Gesundheitswesen, auch Verbrauchern bieten OTC-Produkte erschwingliche medizinische Möglichkeiten, um ihre täglichen Gesundheitsbedürfnisse zu befriedigen und sich zugleich den Besuch beim Arzt sowie Zeit zu sparen.9 Verbrauch und Kaufverhalten weichen dabei aufgrund verschiedener nationaler Gesetzgebungen und Gesundheitsstandards je nach Land zum Teil deutlich voneinander ab. Das Volumen des europäischen Marktes/EU-27 wird für 2024 im Vergleich zu Deutschland mit 35,8 Mrd. EUR beziffert.10
9
https://de.statista.com/outlook/hmo/otc-pharma/deutschland?currency=eur (Abruf: 19.
März 2025)
10
https://de.statista.com/outlook/hmo/otc-pharma/eu-27?currency=eur (Abruf: 19. März
2025)
Im Berichtsjahr ist es der Gesellschaft gelungen, die Aktivitäten in den beiden originären Geschäftsbereichen deutlich auszuweiten und entsprechend operative Umsatzzuwächse zu verzeichnen.
Bezüglich des Verkaufs der ZuhauseTEST-Produkte konnten im ersten Halbjahr 2024 weitere Handelspartner für ein stationäres Listing der Produkte gewonnen werden. Ebenfalls konnten mehrere Verkaufsaktionen am Point-of-Sale, darunter eine umfangreiche Displayaktion in den Filialen der Drogeriemarktkette dm, geplant werden. Die Aktionen konnten mit dem Ziel, die Bekanntheit von Selbstdiagnostik weiter zu steigern und den Konsumenten mehr Informationsgehalt zur Selbsttestung zu vermitteln, erfolgreich im Verlauf des zweiten Halbjahres durchgeführt werden. In einem umfangreichen Projekt ist es der Gesellschaft ebenfalls gelungen, als dm-Eigenmarkenlieferant gelistet zu werden und ab Herbst in- und ausländische dm-Filialen sukzessiv mit zunächst acht Schnelltests unter der Marke "Mivolis" beliefern zu dürfen.
Auch im Segment der Nahrungsergänzungsmittel konnte weiteres Umsatzwachstum generiert werden. Dies ist einerseits auf erhöhte Absatzzahlen bei den bereits etablierten Produkten zurückzuführen, die vor allem durch umfangreiches Influencer-Marketing beworben wurden. Andererseits konnte das Produktportfolio um ein Eisen-Elixier sowie ein flüssiges OPC/Resveratrol-Produkt, das ergänzend zu hochwertigen Alpenkräuter- und Acerolakirschen-Extrakten ein OPC-Extrakt und TransResveratrol enthält, ausgebaut werden.
Parallel zu den gesteigerten Vertriebsaktivitäten ist es NanoRepro gelungen, einen wichtigen regulatorischen Meilenstein zu erreichen: Die Gesellschaft konnte im November 2024 das von der Benannten Stelle medical device certification GmbH (mdc) durchgeführte Erstaudit zur Zertifizierung nach Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) erfolgreich absolvieren, was die regulatorische Basis für die Überwachung und Inverkehrbringung von In-vitro-Diagnostika gemäß den neuen europäischen Anforderungen bildet und wodurch das hohe Qualitäts- und Sicherheitsniveau der Unternehmensprozesse bestätigt werden konnten. Für viele Handelspartner war entscheidend, dass die regulatorische Kompetenz sowie Zuverlässigkeit der Gesellschaft durch die Zulassung unter IVDR bestätigt wird und die Gesellschaft zukunftssicher und regulatorisch anschlussfähig aufgestellt ist.
Sowohl unter Berücksichtigung der hohen regulatorischen IVDR-Anforderungen, die an die Produkthersteller in Bezug auf technische Dokumentationen, klinische Studien und regulatorische Nachweise bei der Zulassung von Produkten gerichtet werden, als auch im Hinblick auf das seit dem Ende der Covid-Pandemie nachhaltig gestiegenen Absatzvolumen der Home-Tests hat NanoRepro im Berichtsjahr den Ausbau bereits bestehender Kooperationen mit ausländischen Produzenten und Lohnherstellern forciert, um sich breiter aufzustellen und die bestehende Wertschöpfungskette an die zukünftigen Herausforderungen anzupassen.
Außerhalb des operativen Geschäfts hatte NanoRepro im Rahmen der Beteiligungsstrategie zunächst im April 2024 darüber informiert, dass die geplante Beteiligung an der terraplasma medical GmbH nicht zustande kommen wird, weil im Rahmen der Vertragsverhandlung und Due-Diligence-Prüfung aufgrund abweichender Vorstellungen zum finalen Kaufpreis keine Einigung erzielt werden konnte. Die Gesellschaft wollte mit der angestrebten Beteiligung über anfangs 37,5 % und einem damit verbundenen Gesamtinvestment im niedrigen zweistelligen Millionenbereich die bisherigen Geschäftsfelder um die medizinische Behandlung von chronischen Wunden auf der Grundlage von kaltem atmosphärischem Plasma erweitern und an der terraplasma medical GmbH auf mittelfristige Sicht eine Mehrheitsbeteiligung erwerben.
Anfang Juli 2024 veröffentlichte NanoRepro AG das Interesse, sich im Rahmen der strategischen Ausrichtung, das Unternehmen nachhaltig als innovatives Gesundheitsunternehmen aufzustellen und in diesem Kontext auch anorganisch wachsen zu wollen, mehrheitlich an der PaediProtect AG zu beteiligen und interessierten PAEDIPROTECT-Aktionären kurzfristig ein verbindliches Erwerbsangebot zum Kauf ihrer Aktien vorzulegen. Die PaediProtect AG wurde im Jahr 2013 gegründet und fokussiert sich auf hochwertige Hautpflegeprodukte für Babys und Kinder mit dem Fokus auf natürliche und gesundheitlich verträgliche Inhaltsstoffe. Im Zuge des freiwilligen Kaufangebots konnte die Gesellschaft ihre Beteiligung an der PAEDIPROTECT durch die Zukäufe von privaten und institutionellen Verkäufern sukzessiv aufstocken und die erworbene Mehrheitsbeteiligung im Oktober 2024 am Kapitalmarkt publizieren.
Ende April 2024 endete das laufende Aktienrückkaufprogramm, das vom 15. Mai 2023 bis längstens 30. April 2024 auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. April 2022 durchgeführt wurde, planmäßig. Die Gesamtzahl der eigenen Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs von NanoRepro erworben wurden, belief sich auf 290.497 Stück, was bezogen auf das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aktienrückkaufermächtigung 2,25 % entspricht. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug, exklusiv Erwerbsnebenkosten, durchschnittlich 2,16 EUR. Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft können flexibel zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Die gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG erforderlichen Angaben sind im Anhang wiedergegeben.
Ebenfalls Ende April 2024 gab die NanoRepro AG weiter bekannt, dass der Aufsichtsrat der NanoRepro AG das Mandat von Lisa Jüngst als CEO der Gesellschaft einstimmig um weitere drei Jahre verlängert und damit die Basis für eine konstante und stabile Führung des Unternehmens geschaffen hat.
Die Gesellschaft blickt auf ein insgesamt positives Geschäftsjahr 2024 zurück. Trotz des nahezu vollständigen Wegfalls der Umsatzerlöse aus dem Verkauf der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests konnte durch eine konsequente Ausweitung der Vertriebsaktivitäten im Kernportfolio sowie im Segment der Nahrungsergänzungsmittel ein deutlicher Umsatzzuwachs gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Insbesondere die Akquisition neuer Handelspartner und die erfolgreiche Markteinführung neuer Produkte haben zum Wachstum beigetragen.
Durch die umfangreichen Werbemaßnahmen, in die in den letzten drei Jahren signifikante finanzielle Mittel investiert wurden, konnten zum einen die Absatzzahlen der Schnelltests und zum anderen die Kooperationen mit bestehenden sowie die Akquisition von neuen Handelspartnern ausgebaut werden. Damit konnte der Grundstein für die Umsetzung des "Leuchtturmprojekts" mit der Drogeriemarktkette dm gelegt werden, das nach monatelanger Vorbereitung mit der Markteinführung der acht Mivolis-Schnelltests erfolgreich wurde. Ebenfalls konnte die Geschäfts- und Marketingstrategie im Bereich Nahrungsergänzungsmittel konsequent weiterverfolgt werden, was das deutliche Umsatzwachstum auch in diesem Segment belegt. Insgesamt konnten die für das Geschäftsjahr prognostizierten Umsatzerlöse und das Jahresergebnis erreicht werden.
Darüber hinaus ist es dem Vorstand gelungen, im Februar 2024 noch aus der COVID-19-Pandemie offene Forderungen gegenüber Kunden über 5.348 TEUR vollständig in liquide Mittel zu überführen und Fortschritte bei der Rückführung besicherter Darlehensforderungen zu erzielen.
NanoRepro verfügt über eine ausgezeichnete Eigenkapitalausstattung und stabile Vermögensverhältnisse, was ihr - ohne Abhängigkeiten von externen Kapitalquellen - auch künftig strategische Flexibilität für organisches und anorganisches Wachstum sichert.
Im Berichtszeitraum konnte die NanoRepro AG ihre Umsatzerlöse signifikant um 40 % auf 4.471 TEUR gegenüber dem Vorjahr (3.184 TEUR) steigern. Somit wurden die Prognosen für das Jahr 2024 mehr als erreicht. Positiv hervorzuheben ist dabei, dass die Umsätze aus dem Handel mit SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests im Jahr 2024 nur noch in sehr geringem Umfang zum Gesamtumsatz beigetragen haben und der daraus resultierende Umsatzrückgang durch die sehr positive Geschäftsentwicklung bei den Schnelltests und Nahrungsergänzungsmitteln überkompensiert werden konnte.
Unter Berücksichtigung der aktivierten Eigenleistungen belief sich die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2024 auf 4.511 TEUR und lag damit um 1.327 TEUR über dem Wert des Vorjahres (3.184 TEUR). Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Umsatzentwicklung noch einmal im Detail:
Produktsegment | Umsatz 2024 | Umsatz 2023 | Veränderung |
ZuhauseTEST-Produkte | 3.716 TEUR | 2.282 TEUR | + 62,8 % |
alphabiol | 653 TEUR | 230 TEUR | + 283,9 % |
SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests | 102 TEUR | 662 TEUR | - 84,6 % |
Gesamt | 4.471 TEUR | 3.184 TEUR | + 40,4 % |
Nach Abzug des Materialaufwands über 1.742 TEUR sowie Addition der sonstigen betrieblichen Erträge über 177 TEUR verbleibt ein Rohergebnis von 2.946 TEUR (Vorjahreszeitraum: 1.893 TEUR). Die Rohertragsquote konnte damit von 59,5 % auf 65,3 % verbessert werden, was mitunter auf die in 2024 begonnene Umstellung des Produktportfolios und damit verbundener Lieferantenwechsel zurückzuführen ist, die NanoRepro unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen initiiert hat.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Berichtszeitraum infolge einer gestiegenen Anzahl der Mitarbeitenden auf 1.896 TEUR (Vorjahr: 1.362 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 4.574 TEUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr (4.952 TEUR) um 378 TEUR reduziert. Wesentlicher Bestandteil dieser Position sind die Marketing-/Werbeausgaben über 2.760 TEUR, die in den nachhaltigen Markenaufbau des operativen Geschäfts investiert wurden und im Jahr 2023 noch 3.135 TEUR betrugen. Zweiter wesentlicher Kostenblock sind die Warenverkaufskosten mit 770 TEUR, die im Zuge der Geschäftsausweitung -insbesondere durch die Ausweitung des stationären Verkaufs, stark gestiegene Amazon-/Onlinevertrieb (Amazon) und Kosten für die einzelnen Vertriebsprojekte- gestiegen sind (Vorjahr: 397 TEUR). Andere Positionen, die sich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden, zeigten sich im Berichtsjahr rückläufig, wie etwa der Block der Rechts- und Beratungs-(275 TEUR nach 143 TEUR im Vorjahr) sowie Börsenkosten (94 TEUR nach 201 TEUR in 2023).
Das Zinsergebnis, das sich zum einen aus den Zinserträgen aus der Geldanlage der vorhandenen Liquidität und den Zinseinkünften der besicherten Darlehensforderungen zum anderen zusammensetzt, war mit 886 TEUR wie auch im Vorjahr (656 TEUR) deutlich positiv und trug zur Ergebnisverbesserung bei.
Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich verbessert werden und belief sich im Berichtsjahr auf -3.624 TEUR (Vorjahr: -5.341 TEUR). Auch beim EBITDA zeigte sich eine signifikante Verbesserung: Das EBITDA belief sich auf -3.524 TEUR nach -4.421 TEUR im Vorjahr.
Der Jahresverlust reduzierte sich entsprechend auf -2.046 TEUR (Vorjahr: -4.685 TEUR).
Innerhalb der Bilanz der NanoRepro AG hat sich, im Wesentlichen bedingt durch die erworbene Mehrheit an der PaediProtect AG, im Geschäftsjahr 2024 eine signifikante Verschiebung des prozentualen Verhältnisses zwischen An- und Umlaufvermögen ergeben.
Das Umlaufvermögen belegte zum 31. Dezember 2024 mit 14.675 TEUR rd. 38 % der Bilanzsumme, während es zum Bilanzstichtag des Vorjahres noch 35.255 TEUR betrug und ca. 85 % des Gesamtvermögens ausmachte. Da die zu Jahresbeginn 2024 offenen COVID-19-Kundenforderungen zurück- und die ebenfalls bestehenden Steuerguthaben ausgezahlt wurden, konnten die Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände von addiert 13.824 TEUR auf 4.595 TEUR zum Bilanzstichtag deutlich reduziert werden. Die liquiden Mittel stellten zum 31.12.2024 mit 9.098 TEUR (Vorjahr: 16.596 TEUR) die größte, die in ihrer Höhe gegenüber dem Vorjahr unveränderten Darlehensforderungen mit 3.000 TEUR, die besichert sind und durch den Darlehensnehmer bis Ende März 2025 auf einen Restbetrag von 1.700 TEUR teilrückgeführt wurden, die zweitgrößte Position des Umlaufvermögens dar.
Das Anlagevermögen hat sich im Zuge der getätigten Beteiligungsinvestitionen von 6.044 TEUR auf 24.069 TEUR deutlich erhöht und machte damit rd. 62 % der Bilanzsumme aus. Die wesentliche Position war dabei die im Berichtsjahr neu erworbene Mehrheitsbeteiligung an der PaediProtect AG über 17.653 TEUR. Gegenüber dem Vorjahr unverändert sind im Anlagevermögen die Beteiligung an der Deutsche Kosmetikwerke AG über 2.684 TEUR und die vertraglich vereinbarten Meilensteinzahlungen über 3.000 TEUR, die an die EyeSense AG im Rahmen der Lizenzvereinbarung für die Entwicklung des FiberSense-System gezahlt wurden, bilanziert.
Das bilanzielle Eigenkapital der NanoRepro AG belief sich per 31. Dezember 2024 auf 38.141 TEUR (Vorjahr: 40.376 TEUR), woraus sich zum Bilanzstichtag eine konstante Eigenkapitalquote von 98 % ermittelt. Mit 884 TEUR zeigte sich das Fremdkapital nach 1.082 TEUR im Vorjahr weiter von untergeordneter Bedeutung. Das Anlagevermögen und große Teile des Umlaufvermögens waren durch Eigenkapital gedeckt, woraus sich eine weiterhin solide Bilanzstruktur und eine komfortable wirtschaftliche Basis für die Gesellschaft ableiten lässt.
Das Finanzmanagement, dass insbesondere das Management der Kapitalstruktur, die Liquiditätssteuerung und die Beschaffung von Finanzmitteln umfasst, ist direkt dem Vorstand zugeordnet. Aufgabe und Ziel ist es, die jederzeitige Liquidität sicherzustellen und die Finanzierungsstruktur zu steuern bzw. zu optimieren.
Die Finanz- und Liquiditätslage der NanoRepro AG zeigte sich auch nach den im Geschäftsjahr 2024 getätigten Anlageninvestitionen solide. Bei der Gegenüberstellung der kurzfristig gebundenen Vermögensgegenstände über 14.675 TEUR und dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von 884 TEUR, das binnen eines Jahres nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich fällig ist und nicht gegenüber Gesellschaftern besteht, ermittelte sich ein Working Capital von 13.889 TEUR als Überdeckung.
Die sehr gute Liquiditätslage ist ursächlich darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft durch die operativen Geschäftsergebnisse der Pandemiejahre und erfolgreich durchgeführte Kapitalmaßnahmen fast vollständig eigenkapitalfinanziert ist. Im Berichtszeitraum wurden weder Kreditaufnahmen über Banken vorgenommen noch Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Die liquiden Mittel betrugen 9.098 TEUR zum 31. Dezember 2024.
Die Kapitalflussrechnung, in der die Zahlungsmittelverwendung erläutert wird, zeigt folgendes Bild:
31.12.2024 TEUR |
31.12.2023 TEUR |
Veränderung TEUR |
|
Jahresfehlbetrag | -2.045,8 | -4.685,3 | 2.639,5 |
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 30,8 | 21,0 | 9,8 |
= Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals | -2.014,9 | -4.664,3 | 2.649,3 |
+/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen | 164,6 | -538,1 | 702,7 |
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie anderer Aktiva | 12.288,5 | -4.542,0 | 16.830,5 |
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie anderer Passiva | -373,9 | -421,9 | 48,0 |
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | -886,4 | -656,3 | -230,1 |
+/- Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung | 0,0 | 732,3 | -732,3 |
+/- Ertragsteueraufwand/ -ertrag | -692,7 | 0,0 | -692,7 |
-/+ Ertragsteuerzahlungen/-erstattung | 1.375,0 | -173,5 | 1.548,5 |
= Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit | 9.860,3 | -10.263,6 | 20.123,9 |
- Auszahlungen für Investitionen in das imm. AV | -40,0 | 0,0 | -40,0 |
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -362,6 | 0,0 | -362,6 |
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -17.653,3 | -2.684,2 | -14.969,2 |
+ erhaltene Zinsen | 886,4 | 656,3 | 230,1 |
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -17.169,6 | -2.027,9 | -15.141,6 |
- Auszahlungen aus EK-Herabsetzungen an Gesellschafter | -188,8 | -438,5 | 249,7 |
- gezahlte Dividenden an Gesellschafter | 0,0 | -1.933,6 | 1.933,6 |
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -188,8 | -2.372,2 | 2.183,3 |
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -7.498,1 | -14.663,7 | 7.165,6 |
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 16.596,3 | 31.260,0 | -14.663,7 |
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode11 | 9.098,1 | 16.596,3 | -7.498,1 |
Abbildung 1: Kapitalflussrechnung
11
Der Finanzmittelfonds entspricht dem Posten Aktiva/Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Sicherung der Zukunft unseres Planeten sowie die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung sind zentrale Themen, die auch die NanoRepro AG aktiv in ihre Unternehmensstrategie integriert. Im Rahmen der gesellschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die insgesamt 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs), hat NanoRepro sich frühzeitig mit den für Mensch und Umwelt relevanten Nachhaltigkeitsthemen auseinandergesetzt und diese aktiv in die Geschäftsstrategie integriert.
Grundlage hierfür bildet eine mit externen Experten im Jahr 2023 durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse, in der für NanoRepro relevante Nachhaltigkeitsthemen identifiziert wurden, um deren sukzessive Integration in die Geschäftsstrategie voranzutreiben. Diese Analyse basierte auf zwei Hauptbausteinen. Zunächst wurden die Erwartungen der relevanten Stakeholdergruppen, darunter Kunden, Investoren, Mitarbeitende sowie Politik, Medien und NGOs, in einem internen Expertendiskurs analysiert. Daraus ergaben sich Chancen und Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß anschließend bewertet wurden. Parallel dazu wurden externe Nachhaltigkeitsrisiken, die sich aus der Wertschöpfungskette ergeben, und deren Einfluss auf NanoRepro mithilfe von Risikoinventaren renommierter Institutionen wie dem World Economic Forum und Rückversicherern untersucht. Die Erkenntnisse wurden in einer Wesentlichkeitsmatrix zusammengeführt.
Neben den zuvor bereits zentralen Nachhaltigkeitsaspekten rund um die eigenen Mitarbeitenden wurden dabei insbesondere die Themen "Klimawandel" und "Compliance" im oberen rechten Quadranten als wesentlich für die Nachhaltigkeitsstrategie und somit den langfristigen Unternehmenserfolg der NanoRepro AG identifiziert.
Anfang 2024 ist NanoRepro dem UN Global Compact (UNGC) beigetreten. Dabei handelt es sich um ein globales Rahmenwerk für Nachhaltigkeit, das zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfasst. Die Teilnahme ist ein weiterer Bestandteil der strategischen Nachhaltigkeitsausrichtung des Unternehmens. Mit der Unterzeichnung hat sich NanoRepro verpflichtet, die UNGC-Prinzipien umzusetzen und jährlich über die Fortschritte zu berichten. Dies wird erstmals im Jahr 2025 der Fall sein.
Neben den finanziellen Steuerungsgrößen und Performancedaten, die jedoch keinen umfassenden Überblick über die Wertschöpfungspotentiale des Unternehmens geben, sind für den Erfolg der Gesellschaft weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren maßgeblich. Dazu zählen vor allem die Fähigkeiten und das Engagement der Beschäftigten, die die Grundlage für den Unternehmenserfolg bilden. Die hohe Leistungsbereitschaft und das ausgeprägte Know-how der Belegschaft haben sich mitunter darin gezeigt, dass die Geschäftserfolge der vergangenen Jahre mit einem stabilen Team an langjährigen Mitarbeitenden und dazu ohne nennenswerten Personalaufbau erreicht werden konnten.
Die Anzahl der Mitarbeitenden belief sich zum 31. Dezember 2024 auf insgesamt 23 (Vorjahr: 18). Der Anteil an weiblichen Beschäftigten beträgt rd. 74 %. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag zum Bilanzstichtag bei ca. 37 Jahren. Der Personalaufwand beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 1.896 TEUR (31. Dezember 2023: 1.362 TEUR).
Die NanoRepro AG sieht sich als attraktiver Arbeitgeber und orientiert sich hinsichtlich des Gehaltsgefüges an branchen- und standortüblichen Vergütungssätzen. Neben einer fixen Vergütung erhalten Mitarbeitende eine variable Vergütung, die sich an der individuellen Leistung und dem Erreichen von Unternehmenszielen orientiert und jährlich überprüft wird. Ferner wird in regelmäßigem Abstand eine Vergütungsanpassung auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wie z.B. die Entwicklung der Inflationsrate) bewertet.
Um die finanziellen Folgen für die Mitarbeitenden in Zeiten der Pandemie und aus den erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern, wurden von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmen (Corona-Sonderzahlung, Inflationsausgleichsprämie) vollumfänglich zugunsten der Belegschaft ausgeschöpft.
Unter dem Aspekt der langfristigen Incentivierung werden ausgewählten Mitarbeitenden Aktienoptionen aus aufgelegten Aktienoptionsprogrammen zugeteilt, die nach festen Kriterien in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum von den Optionsbegünstigten ausgeübt werden können.
Das Management der NanoRepro AG ist bestrebt, Mitarbeitende möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden. Unternehmensintern bietet die Gesellschaft der Belegschaft daher unterschiedliche Perspektiven und individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten an, um die Identifikation mit dem Unternehmen und so das Engagement der Mitarbeitenden zu fördern und hochzuhalten.
Die NanoRepro AG sieht sich aktuell für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens wird zusätzlicher Personalbedarf zu erwarten sein, der - abhängig von den zukünftigen operativen Geschäftsfeldern und damit verbundenen Anforderungen an das Know-how und die Kernkompetenzen der jeweiligen Mitarbeitenden - weitere Entwicklungsperspektiven für die Belegschaft bieten, zugleich aber ebenso die Rekrutierung von externen Fachkräften erfordern kann. Das Recruiting von neuem Personal erfolgt in Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ungeachtet von ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Religion, Behinderung oder sonstigen Kriterien.
Insgesamt legt NanoRepro großen Wert auf die Zufriedenheit der Belegschaft, die neben dem Wissen und den Kernkompetenzen der Mitarbeitenden als wesentlicher Baustein für langfristigen Unternehmenserfolg angesehen wird. Die Gesellschaft bietet flexible Arbeitszeitmodelle, Home-Office-Regelungen, Unterstützung bei betrieblichen Vorsorgelösungen, jährliche Team-Building-Events, subventionierte Getränkebereitstellung sowie weitere Benefits als Zeichen der Wertschätzung und zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit an.
Die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird dabei anhand einer jährlichen Mitarbeiterbefragung untersucht, die in anonymer Form durchgeführt und über deren Ergebnisse dem Management aggregiert berichtet wird, um daraus Maßnahmen zur stetigen Weiterentwicklung des Arbeitsumfelds ableiten und vornehmen zu können.
Störungsfreie Betriebsausläufe bilden aus Sicht der Gesellschaft einen wichtigen Baustein, um sowohl die Gesundheit als auch die Motivation der Mitarbeitenden zu fördern und darauf aufbauend auch den eigenen Anspruch an die Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu wahren und ein hohes Maß an Produktivität zu erzielen. Durch einen externen Dienstleister wird im Rahmen eines jährlichen Audits die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu Arbeitsschutz und -sicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes überprüft. NanoRepro bietet den Mitarbeitenden ebenfalls jährliche Grippeschutzimpfungen sowie betriebsärztliche Beratungen im Rahmen der Bildschirmarbeitsrichtlinie und Arbeitsplatzergonomie an. Ebenfalls können die Mitarbeitenden Erste-Hilfe-Kurse kostenfrei besuchen.
Der Klimawandel stellt sowohl für NanoRepro als auch die gesamte Diagnostik- und Gesundheitsbranche eine bedeutende Herausforderung dar. Steigende regulatorische Anforderungen, veränderte Marktbedingungen und die Erwartungen von Kunden und Investoren machen ein strategisches Klimamanagement erforderlich.
Zur Bestimmung des Ausgangspunktes für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen wurde in Zusammenarbeit mit externen Nachhaltigkeitsexperten und unter Nutzung des Eco-Cockpits der Landesenergie Agentur Hessen (LEA) für das Geschäftsjahr 2024 erstmals eine Klimabilanz erstellt. Diese entspricht dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol und umfasst alle CO2 -Emissionen, die direkt oder indirekt mit den Aktivitäten von NanoRepro verbunden sind. Dabei werden drei Emissionskategorien unterschieden: direkte Emissionen (Scope 1), indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2) und zusätzlich weitere indirekte Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3).
Die direkten Emissionen (Scope 1) ergaben sich im Wesentlichen aus den Geschäftsreisen mit firmeneigenen Fahrzeugen, die indirekten Scope 2-Emissionen aus dem bezogenen Strom. Unter den indirekten Scope 3-Emissionen wurden neben den Anfahrten der Mitarbeitenden auch die Emissionen aus der Warenlogistik bilanziert. Hieraus lassen sich wertvolle Hinweise zur Maßnahmenplanung für die künftige Reduzierung der Treibhausgasemissionen ableiten. Die Festlegung ambitionierter Klimaschutzziele sowie die Entwicklung von kurz-, mittel und langfristigen Maßnahmen zur Zielerreichung (Klima-Transitionsplan) sollen bis Ende 2026 begonnen werden.
Compliance, also die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien, bildet die Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Hierauf fußt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.
In diesem Kontext spielen die zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) eine wichtige Rolle. Als Unterzeichnerin des UNGC bekennt sich NanoRepro ausdrücklich zu diesen Prinzipien und verpflichtet sich, deren Anforderungen nicht nur im eigenen Geschäftsbetrieb, sondern auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. Um diese Verpflichtung praktisch umzusetzen, entwickelt NanoRepro derzeit eine Verhaltensrichtlinie für Lieferanten (englisch: Code of Conduct, kurz: CoC). Mithilfe dieser Richtlinie möchte das Unternehmen seine Haltung zu den Themen Ethik, Integrität und Umweltschutz in der vorgelagerten Lieferkette kommunizieren sowie potenzielle Risiken identifizieren und reduzieren. Dieser Ansatz ist besonders relevant, da NanoRepro über keine eigenen Produktionsanlagen verfügt und seine Produkte von nationalen sowie internationalen Lieferanten bezieht, wodurch Compliance-Risiken entstehen. Perspektivisch ist auch die Einbindung von Mitarbeitenden und Kunden in entsprechende Verhaltensrichtlinien vorgesehen.
Mit dem neuen VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium-Sized Enterprises) hat die Europäische Kommission Ende des Jahres 2024 einen freiwilligen Berichtsrahmen für Nachhaltigkeitskennzahlen vorgestellt, der speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten ist.
Die NanoRepro AG verfolgt die weitere Entwicklung des freiwilligen VSME-Standards. Neben dem UNGC-Fortschrittsbericht wird sie diesen künftig nutzen, um ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen regelmäßig transparent darzustellen, Nachhaltigkeitsrisiken besser zu steuern und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Das IfW sieht die Weltwirtschaft in einer Phase mit schwacher konjunktureller Dynamik bei zugleich stark gestiegener wirtschaftspolitischer Unsicherheit. Hauptverantwortlich sind Maßnahmen und Ankündigungen der neuen US-Regierung, die nicht nur den internationalen Handel zu belasten und etablierte Lieferketten zu stören drohen, sondern auch das Risiko einer Destabilisierung der US-Wirtschaft bergen. Der Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass die Vereinigten Staaten spürbare Importzölle erheben werden. Während die Geldpolitik weniger expansiv ausfallen wird als bislang angenommen, werden von der Fiskalpolitik stärkere Impulse erwartet - unter anderem aufgrund der deutlich steigenden Rüstungsausgaben in vielen Ländern angesichts veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen.
Insgesamt wird weiterhin nur ein verhaltenes Wachstum der Weltwirtschaft erwartet. Während in den USA die Konjunktur merklich an Schwung verliert und China trotz wirtschaftspolitischer Impulse unter schwachen Exportperspektiven leidet, dürfte sich die wirtschaftliche Lage in Europa leicht verbessern. Auf dieser Basis wird für das Jahr 2025 mit einem Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung um 3,1 % gerechnet. Für 2026 wird ein Wachstum von 3,0 % erwartet. Der Rückgang der Inflation hat sich zuletzt nicht fortgesetzt, was vor allem damit begründet wird, dass die Energiepreise im Jahresvergleich nicht weiter gefallen sind und die Preise für Dienstleistungen weiterhin stark steigen. Der erhoffte Inflationsrückgang in Richtung 2 %-Zielmarke dürfte sich indes nur langsam vollziehen. Es besteht ferner das Risiko einer weiterhin zurückhaltenden Geldpolitik, die bisweilen länger andauern könnte als erwartet. Zusätzliche Unsicherheiten drohen darüber hinaus aus der potenziellen Eskalation von geopolitischen und handelspolitischen Konflikten.12
Für die Konjunktur in Deutschland zeichnen sich nach Einschätzung des IWF für 2025 zusätzliche Belastungen ab. Sollte die US-Regierung Teile ihrer angekündigten protektionistischen Maßnahmen umsetzen, dürfte dies die ohnehin schwächelnden Exporte weiter beeinträchtigen. Bereits zuletzt konnten deutsche Unternehmen mit dem Welthandel nicht mehr Schritt halten, was unter anderem auf eine sinkende Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen ist. Hinzu kommt, dass sich die vorläufige Haushaltsführung als Folge des Koalitionsbruchs vermutlich bis weit in das Jahr 2025 ziehen wird, was einen weiteren dämpfenden Faktor darstellen kann. Während die real verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Jahr 2024 deutlich zunehmen konnten, wird in den nächsten beiden Jahren kaum noch mit einem realen Einkommenswachstum gerechnet, was zugleich nur eine verhaltene Entwicklung des privaten Konsums nach sich ziehen würde. In der Gesamtbetrachtung wird daher für 2025 eine Stagnation des Bruttoinlandsprodukts und für 2026 ein leichtes BIP-Wachstum um 0,9 % erwartet.13
Im Marktsegment der In-vitro-Diagnostika wird in den nächsten Jahren mit einem moderaten Wachstum gerechnet. Bezogen auf den weltweiten IVD-Umsatz wird ein Wachstum von 82,3 Mrd. EUR in 2025 auf 93,5 Mrd. EUR im Jahr 2029 erwartet, was einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 3,3 % entspricht. Ähnliche Tendenzen werden in Europa/EU-27 (von 15,2 Mrd. EUR auf 16,9 Mrd. EUR; CAGR 2,8 %), in der D-A-CH-Region (von 4,8 Mrd. EUR auf 5,4 Mrd. EUR; CAGR 3,2 %) und in Deutschland (von 3,6 Mrd. EUR auf 4,1 Mrd. EUR; CAGR 3,1 %) prognostiziert.14 Der IVD-Markt wird als wichtiger Bestandteil der medizinischen Diagnostik gesehen, der global eine hohe Nachfrage verzeichnet. Neben makroökonomischen Faktoren wie der konjunkturellen Entwicklung einzelner Volkswirtschaften werden die zunehmende Alterung in der Bevölkerung und die vermehrte Prävalenz von Krankheiten als starke Wachstumstreiber für In-vitro-Diagnostika gesehen, da die frühzeitige Erkennung von Krankheiten Behandlungs- und Überlebenschancen erhöht. Ebenso beschleunigen technologische Fortschritte und neue Testverfahren das Marktwachstum. Bei der Bewertung der Wachstumschancen gilt es zwischen entwickelten Ländern (bspw. USA und Europa), in denen In-vitro-Diagnostika gut etabliert sind und der Markt wächst, einerseits und Schwellenländern, in denen steigende Krankheitsfälle und Bevölkerungszahlen sowie staatliche Investitionen in die Infrastruktur der Gesundheitssysteme das Marktwachstum treiben, andererseits zu differenzieren.15
Laut der Marktanalyse von Mordor Intelligence wird der Nahrungsergänzungsmittelkonsum in Europa stark zunehmen, da Verbraucher Vorteile bei der Förderung eines gesünderen Lebensstils durch die Aufnahme von Makro- und Mikronährstoffen wahrnehmen und Nahrungsergänzungsmittel als Immunitätsverstärker sehen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheit und als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme dienlich sind. Es wird in diesem Zuge erwartet, dass der europäische Markt für Nahrungsergänzungsmittel von 21,64 Mrd. USD im Jahr 2024 auf 33,30 Mrd. USD bis 2029 wachsen wird, was einer CAGR im Prognosezeitraum von rd. 9,0 % entspricht.16 Das Marktforschungsinstitut Mintel hat in seinem veröffentlichten Marktbericht aus September 2023, ausgehend von einem Marktvolumen von 1,8 Milliarden EUR für das Jahr 2023 in Deutschland, ein Umsatzwachstum des Nahrungsergänzungsmittel-Marktes um 17 % auf 2,05 Milliarden EUR prognostiziert.17 Im Teilsegment Vitamine & Mineralstoffe wird ein kontinuierliches Wachstum von 404 Mio. EUR in 2025 auf 480 Millionen EUR bis zum Jahr 2029 in Deutschland erwartet.18
Die nachfolgenden Informationen enthalten prospektiv gerichtete Aussagen, die auf Basis unserer heutigen Erwartungen und getätigten Annahmen beruhen. Risiken, Unsicherheiten oder andere Faktoren - egal ob bekannt oder auch unbekannt - können zu erheblichen Abweichungen zwischen den Einschätzungen und den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens, der Produkte und der finanziellen Situation führen.
Im Geschäftsjahr 2024 konnte die NanoRepro AG den operativen Fokus vollständig auf die Ausweitung der originären Geschäftsbereiche Schnelltests und Nahrungsergänzungsmittel richten. Sowohl mit Blick auf die allgemeine Einschätzung der Marktsegmente als auch auf die erfreuliche Entwicklung im Berichtsjahr wird weiter von einer positiven Entwicklung beider Geschäftsbereiche ausgegangen.
Die umfangreichen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen der vergangenen Jahre zur Steigerung der Markenbekanntheit im Bereich Schnelltests sowie der konsequente Ausbau des Produktportfolios haben die Basis geschaffen, um wichtige Gespräche und Verhandlungen mit führenden Handelsunternehmen erfolgreich abzuschließen. Diese umfassten die Erweiterung der bestehenden Geschäftsverbindungen, die Neulistung als Lieferant sowie Verkaufsaktionen am Point-of-Sale. Ein zentraler Meilenstein war dabei das im Jahr 2024 umgesetzte Eigenmarkenprojekt mit der Drogeriekette dm. Im Rahmen dieser Umstellung wurde die bisherige Regalplatzierung der unternehmenseigenen Marke ZuhauseTEST durch Produkte unter der dm-Eigenmarke Mivolis ersetzt, bei denen NanoRepro als OEM-Lieferant fungiert.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Marketingaktivitäten für die Marke ZuhauseTEST im Jahr 2025 sukzessiv und gezielt zurückzufahren, da ein kostenintensiver Markenaufbau ohne stationäre Präsenz nicht zielführend ist. Stattdessen wird die Entwicklung der Marke Mivolis bei dm beobachtet und durch strategisch platzierte Maßnahmen begleitet. Die Gesellschaft sieht sich durch dieses Projekt in ihrer strategischen Ausrichtung bestätigt, richtet den Fokus jedoch auf Effizienzsteigerung und partnerschaftliche Markenentwicklung - bei zugleich deutlich reduzierten Marketingbudgets.
Auch im Bereich Nahrungsergänzungsmittel wird weiterhin von einer positiven Entwicklung ausgegangen. Nach der erfolgreichen Einführung des Eisen-Elixiers und des flüssigen OPC-/Resveratrol-Produkts als Erweiterung der alphabiol-Produktlinie wird die zugrunde liegende Vermarktungsstrategie konsequent weiterverfolgt. Parallel dazu werden aktuell strategische Optionen bezüglich der Integration von alphabiol unter ein übergeordnetes Markendach geprüft - beispielsweise durch eine anorganische Ergänzung des Portfolios durch Unternehmenszukäufe. Ziel ist es, die Voraussetzungen für ein flächendeckendes Handels-Listing zu verbessern und die Sichtbarkeit im stark umkämpften Marktumfeld nachhaltig zu erhöhen.
In Summe betrachtet versteht sich das Jahr 2025 als Übergangsjahr, in dem die strategische Neuausrichtung, eine gezielte Konsolidierung und die Vorbereitung auf nachhaltiges Wachstum im Vordergrund stehen. Unter Berücksichtigung des erheblichen Umsatzwachstums im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der Verringerung der Marketingaktivitäten erwartet das Management für 2025 ein ähnliches Umsatzniveau wie im Vorjahr. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 wird mit einem weiter negativen, leicht verbesserten Jahresergebnis und einem deutlich verbesserten EBITDA im niedrigen siebenstelligen Bereich gerechnet.
Hinsichtlich des Working Capital erwartet die Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr eine insgesamt konstante Entwicklung. Auf Basis der prognostizierten Geschäftsentwicklung wird eine deutliche Minderung des Working Capital erwartet. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten werden sich in diesem Zusammenhang kaum verändern, da die Gesellschaft den erforderlichen Finanzierungsbedarf wie auch in den Vorjahren aus Eigenmitteln zu decken plant. Korrespondierend hierzu wird von einer konstanten Eigenkapitalquote auf dem Niveau des Vorjahres ausgegangen. Das Eigenkapital wird sich in Abhängigkeit vom geplanten Jahresergebnis verändern. Wesentliche Faktoren, die sich auf die Entwicklung des Working Capital auswirken können, sind im Chancen- und Risikobericht benannt.
Mit dem im Jahr 2021 abgeschlossenen Lizenzvertrag im Bereich "Kontinuierlichen Glukosemessung" (CGM) verfolgte die Gesellschaft das Ziel, die bestehende Diagnostik-Sparte zu erweitern und nach Abschluss des Entwicklungs- und Zulassungsprozesses durch den Lizenzpartner EyeSense von wiederkehrenden Erträgen, die mit der kontinuierlichen Überwachung des Blutzuckerspiegels einhergehen, zu profitieren. Da sich jedoch bei der Bearbeitung durch die Benannte Stelle aufgrund der Komplexität und der hohen Prüfanforderungen an das gemäß MDR nach Klasse IIb deklarierte Produkt Verzögerungen ergeben haben, führt die Gesellschaft mit EyeSense aktuell Gespräche über eine vertragliche Anpassung der geschlossenen Lizenzvereinbarung.
Ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung ist ein wirksames Chancen- und Risikomanagement, da es die unternehmerischen Tätigkeiten im Kontext der Gesamtkomplexität des globalen Wirtschaftssystems sowie des internationalen Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds erfordern, sich ergebende Chancen bestmöglich zu antizipieren sowie bestehende und zukünftige Erfolgsfaktoren zu sichern, zugleich jedoch die daraus möglicherweise entstehenden Risiken frühzeitig zu bewerten, abzuwägen und einzudämmen. Dabei wird die Risikostrategie von NanoRepro regelmäßig vom Vorstand überprüft und weiterentwickelt.
Integraler Bestandteil des Risikomanagements ist ein fortlaufender Überwachungsprozess, um intern und extern erkennbare Risiken möglichst lückenlos erfassen, dokumentieren und bewerten zu können. Isoliert von der fortlaufenden Risikoüberwachung nimmt sich das Management kurzfristig auftretenden Risiken mit akutem Handlungsbedarf umgehend an und bewertet diese, um jenen Risiken sofort begegnen zu können.
Nachfolgend werden die aus Sicht des Vorstands wesentlichen Risiken zusammengefasst, die sich negativ auf die strategische Geschäftsentwicklung sowie die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der NanoRepro AG auswirken können. Die Darstellung und Bewertung der Risiken erfolgt auf dem Nettoprinzip, nach dem jene Risiken adressiert werden, die nach der Durchführung bestehender (Kontroll-)Maßnahmen verbleiben.
Obwohl die Entwicklung und die Herstellung von In-vitro-Diagnostik-Produkten abweichend zu einer Vielzahl anderer (Medizin-)Produkte oder Medikamente vergleichsweise geringe finanzielle Ressourcen beansprucht, erfordert insbesondere der Marken- und Vertriebsaufbau im Verhältnis zum Markt- und Absatzvolumen sehr kostspielige Marketinginvestitionen, um neben der eigenen Marke auch den eigentlichen Absatzmarkt in der langfristigen Betrachtung aufzubauen. Ebenso gilt es, die verhältnismäßig hohen regulatorischen Kosten, die sich aus sukzessiv verschärften gesetzlichen Vorgaben sowie Richtlinien ergeben, mit zu erwirtschaften und das hierfür erforderliche Know-how vorzuhalten.
NanoRepro arbeitet kontinuierlich daran, den relevanten Absatzmarkt, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Nutzung medizinischer Vorsorgeprodukte, die eigene Marke und auch das Produktportfolio nachhaltig auf- und auszubauen. Auch wenn aus den makroökonomischen Faktoren eine positive Geschäftsentwicklung für Schnelldiagnostika abgeleitet werden kann, besteht die Gefahr, dass die von der Gesellschaft angestrebte Umsatz- und Rentabilitätsentwicklung geringer als geplant ausfallen kann oder neue regulatorische Hürden auftreten, die eine Strategieanpassung erforderlich oder das Geschäftsfeld im schlechtesten Fall unrentabel werden lassen. Im Hinblick auf die jüngere Markt- und Absatzentwicklung wird auf mittelfristige Sicht von einer nachhaltig wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung ausgegangen.
Die zukünftige Entwicklung der Gesundheitsbranche wird grundsätzlich weiterhin positiv gesehen. Mit Blick auf die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die losgelöst von den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen auf eine umfassende Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung angewiesen sind. Durch medizinische und technologische Fortschritte wird dabei die Behandlung von Krankheiten ermöglicht, deren Therapie vor wenigen Jahren oder Jahrzehnten nicht oder zumindest nicht vollumfänglich möglich war.
Ebenso zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre deutlich, dass weltweite Pandemien und für Menschen gefährliche Krankheiten jederzeit und unvorhergesehen auftreten können. Zwar ermöglichen die Fortschritte in Medizin und Diagnostik ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen, wobei internationale Kooperationen zur Entwicklung und Bereitstellung von Medikamenten bzw. Produkten, schnelle Lizenzierungen sowie auch der politische Handlungswille essentielle Voraussetzungen hierfür sind.
Wenngleich im Gesamtkontext von einer steigenden Nachfrage nach Schnelldiagnostik-Produkten aufgrund der alternden Bevölkerung und eines damit verbundenen höheren Krankheitsrisikos ausgegangen wird, sind die regulatorischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Blick zu behalten, die sich auf die Herstellkosten und Verkaufspreise negativ auswirken können und damit nachgelagert die Kaufentscheidung der Anwender beeinflussen, was wiederum die Branchen- und Marktentwicklung tangiert. Ebenso kann ein veränderter politischer Handlungswille entstehen, der auf Basis der Gegebenheiten innerhalb des Gesundheitssystems ebenfalls direkt oder indirekt das Marktgeschehen beeinflussen kann.
Die Finanz- und Liquiditätslage von NanoRepro ist weiterhin äußerst solide und entwickelt sich stabil. Dabei ist die sehr gute Liquiditätslage ursächlich darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft durch die operativen Geschäftsergebnisse der letzten Jahre und durchgeführte Kapitalmaßnahmen nahezu vollständig über eigene Mittel finanziert ist. Losgelöst von der aktuell zufriedenstellenden Gesamtlage können sich sowohl bei der operativen Geschäftstätigkeit oder bei strategischen Investitionen wesentliche Rahmenbedingungen ändern, wodurch finanzielle Risiken entstehen können.
Externe Risiken, die sich auf die zukünftige Finanzentwicklung auswirken können, werden in der allgemeinen Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte sowie des Finanzsystems gesehen. Die liquiden Mittel, über die die NanoRepro AG derzeit verfügt, werden - auch unter Beachtung des latenten Risikos einer möglichen Krise im Bankensektor - ausschließend bei Kreditinstituten investiert, die mithin als vergleichsweise krisenrobust gelten und über ein solide Bonitätseinstufung verfügen.
NanoRepro sieht sich bedingt durch die derzeitige Finanz- und Liquiditätslage gut aufgestellt, um den kurz- bis mittelfristigen Finanz- und Kapitalbedarf des Unternehmens decken und potentielle finanzielle Risiken bei Bedarf adäquat bewältigen zu können, auch wenn dies keine Garantie darstellt. Substanzielle Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hängt mitunter maßgeblich von einer funktionsfähigen IT-Infrastruktur ab, die bei Unternehmen das Ziel von Cyberangriffen wird, um die Betriebsabläufe zu stören oder gar eine Betriebsunterbrechung hervorzurufen. NanoRepro hat in den letzten Jahren umfangreich in die IT-Infrastruktur und Sicherheitskonzepte investiert, um sich ergänzt durch passende Versicherungen gegen finanzielle Schäden bestmöglich abzusichern und möglichen Schadensfällen vorzubeugen.
Als wesentlicher Baustein für den Erfolg des Unternehmens werden das Know-how und die Erfahrung der Mitarbeitenden erachtet. Die hohe Leistungsbereitschaft und die ausgeprägte Expertise der Belegschaft haben dazu geführt, dass die während der COVID-19-Pandemie erzielten Geschäftserfolge mit einem stabilen Team an langjährigen Mitarbeitenden ohne nennenswerten Personalaufbau erreicht werden konnten. Vor allem bei für das Unternehmen relevanten Schlüsselpositionen herrscht nahezu keine Fluktuation, was mit Blick auf den potentiellen Verlust durch Austritt oder Krankheit von Leistungsträgern in Schlüsselfunktionen gerade für kleinere Unternehmen wie NanoRepro von fundamentaler Bedeutung ist. Um die Personalrisiken möglichst gering zu halten, ist die Gesellschaft einerseits darum bemüht, die Mitarbeitenden zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden, andererseits leistungsfähiges Personal zu finden, um die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen. Um den Risiken aus krankheitsbedingten Ausfällen proaktiv zu begegnen, ist dazu der Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements geplant.
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen Produktionsanlagen und ist gegenwärtig bei der Entwicklung und Produktion der Schnelltests sowie Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller") angewiesen, die auf der Grundlage von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen für NanoRepro entwickeln und produzieren. Dabei ist die Zuverlässigkeit in der Beschaffung sowohl in Fragen der Qualität als auch der allgemeinen Liefertreue wesentlich. Das Unternehmen beobachtet die Zusammenarbeit mit den Lieferanten sehr genau und arbeitet mit flexiblen Lieferverträgen, um bei negativen Entwicklungen schnell handlungsfähig zu sein. Zusätzlich werden Konzepte geprüft, um die Abhängigkeiten weiter zu verringern.
Ein weiteres Risiko, dass sich deutlich in der Pandemie gezeigt hat, besteht in überproportional steigenden Logistikkosten oder im Verhältnis zur Preisentwicklung im Markt unterproportional sinkenden Kosten der Produktion. Diesem Risiko versucht die NanoRepro AG soweit möglich durch die Beteiligung der Kunden und Produzenten an den Zusatzkosten zu begegnen.
Die NanoRepro AG strebt an, ihre Produkte über die unterschiedlichen Vertriebskanäle in den relevanten Absatzmärkten zu etablieren und dabei den Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, eigenverantwortlich und ortsungebunden innerhalb von wenigen Minuten gesundheitliche Vorsorge betreiben zu können. Die Tests von NanoRepro sollen keinesfalls einen Arzt ersetzen, gleichwohl stellen diese neben anderen Herstellern oder Distributoren von Schnelldiagnostika eine Art Konkurrenz zu den Produkten von NanoRepro dar, weil die Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen dort (abhängig vom Gesundheitssystem) für die Patienten kostenfrei sind und bei einem positiven Schnelltest ein Arzt konsultiert werden sollte. Der Preis und die Qualität für den Anwender spielen daher eine wichtige Rolle im Wettbewerbsvergleich, wobei die Barriere für den nachhaltigen Markteintritt aufgrund des regulatorischen Rahmens und der innerhalb des gesamten IVD-Marktes vergleichsweise kleinen Nische als vergleichsweise hoch angesehen wird.
Die NanoRepro AG hat in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in den eigenen Markenaufbau getätigt und daran gearbeitet, sich durch kompetente Mitarbeitende, ein umfangreiches Netzwerk an Distributoren und Handelspartnern, ein erweitertes Produktportfolio sowie wirtschaftliche Stabilität von Wettbewerbern abzugrenzen, um die Wettbewerbsrisiken zu reduzieren.
An die Herstellung von In-vitro-Diagnostika und die erforderliche Konformitätsbewertung werden - dabei nochmals differenziert betrachtet nach der Risikoklasse des jeweiligen Produkts - sehr hohe regulatorische Anforderungen durch die zuständigen Behörden gestellt, die in den letzten Jahren sukzessiv gestiegen sind. Das latente Risiko, dass geltende Regularien weiter verschärft und dabei der Marktzugang für neue oder die Aufrechterhaltung der Zertifikate für bestehende Produkte erschwert werden, besteht. Ebenso können sich die (gesundheits-) politischen Rahmenbedingungen und die Marktchancen für In-vitro-Diagnostika ändern.
Die Neu-Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der NanoRepro AG nach inzwischen gültiger EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung (IVDR) ist zwischenzeitlich erfolgt. Aufgrund der im Jahr 2024 veröffentlichten Verordnung (EU) 2024/1860 können bestehende In-vitro-Diagnostika erneut verlängert werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt ein formaler Antrag bei der Benannten Stelle gestellt, bis zum 26.09.2025 ein Vertrag mit der Benannten Stelle geschlossen, das Qualitätsmanagementsystem nach der IVDR zertifiziert ist und ferner keine wesentliche Änderung an den Produkten vorgenommen wird. Für das Produktportfolio der NanoRepro AG können die Produkte bis zum 31.12.2027 verlängert werden. Die Fristverlängerung verschafft sowohl den Herstellern als auch den Benannten Stellen deutlich mehr Zeit, um die IVD-Produkte durch das IVDR-Konformitätsverfahren zu bringen, wodurch verhindert wird, dass -primär durch den Mangel an Benannten Stellen und daraus resultierenden Kapazitätsengpässen bedingt- sichere und dazu leistungsfähige Produkte unnötigerweise entsorgt werden oder aus dem Markt verschwinden.19 Wenngleich die Gesellschaft erwartet, dass alle nach der alten IVD-Richtlinie zertifizierten Produkte, welche eine neue CE-Kennzeichnung (nach IVDR) erhalten sollen, diese bekommen, bestehen bis zur Zertifizierung die normalen Zulassungsrisiken.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit besteht das Risiko, dass die NanoRepro AG in Rechtsstreitigkeiten (bspw. Wettbewerbs-, Steuer-, Gesellschafts- oder Vertragsrecht) verwickelt werden kann, wenngleich hierzu keine Rechtsgrundlage existiert. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige Rechtsangelegenheit gerichtlich oder außergerichtlich verglichen oder von Behörden oder Rechtsinstanzen entschieden werden und so zu finanziellen Belastungen für NanoRepro führen können, die letztlich nicht durch Versicherungen oder eigene Regressansprüche gegenüber Dritten gedeckt werden. Gleiches gilt für den Bereich Compliance. Die Gesellschaft prüft und überwacht deshalb alle relevanten Prozesse, Abläufe und Entscheidungen intern und lässt sich ergänzend dazu zu den unterschiedlichen Themenfeldern von externen, langjährig bekannten Spezialisten beraten, um den geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und die Risiken möglichst gering zu halten.
Ferner können Risiken im Fall der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen. NanoRepro ist nicht bekannt, dass in Verbindung mit den angebotenen Produkten gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Allerdings kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte etwaige Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend machen oder diese im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird.
Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von Lieferanten, gilt aber dennoch bei einigen dieser Produkte rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht werden. Grundsätzlich bestehen in diesen Fällen vertraglich vereinbarte Regressmöglichkeiten gegenüber den tatsächlichen Herstellern, wobei deren Durchsetzbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist. Möglichkeiten, die Risiken durch Versicherungen zu begrenzen, werden genutzt, sofern dies möglich ist.
NanoRepro hat in den vergangenen Geschäftsjahren die Chancen, die die COVID-19-Pandemie Herstellern und Distributoren von In-vitro-Diagnostik-Produkten geboten hat, genutzt und damit die Grundlage für eine langfristig positive Unternehmensentwicklung schaffen können. Zwischenzeitlich wurde der operative Fokus der Gesellschaft wieder auf den Ausbau des Vertriebs der originären Schnelldiagnostik-Produkte sowie den Aufbau der Sparte Nahrungsergänzungsmittel unter der Marke alphabiol gerichtet.
Die medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte bieten den Anwendern die Möglichkeit, eigenverantwortlich und ortsungebunden innerhalb weniger Minuten gesundheitliche Vorsorge auf privater Ebene betreiben zu können. Mit der Anwendung der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests sind die Akzeptanz und insbesondere die Bekanntheit dieser Testverfahren in der Bevölkerung stark gestiegen. Die Kunden legen Wert auf eine hohe Produktqualität und erwarten zuverlässige In-vitro-Diagnostika, die eine schnelle und präzise Diagnose auf der Basis vorläufiger Ergebnisse ermöglichen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung werden weitere Geschäftspotentiale für den Vertrieb von Schnelldiagnostika gesehen, da vor allem ältere Menschen ein deutlich höheres Risiko für verschiedene Krankheiten und umfangreicheren Diagnosebedarf haben.
Im Wettbewerbsvergleich sieht sich die Gesellschaft auch unter Berücksichtigung der strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gut aufgestellt, da NanoRepro zum einen bereits seit 2006 im Diagnostikbereich aktiv ist und seither umfangreiche Kompetenzen und Netzwerke auf diesem Gebiet aufgebaut hat. Zum anderen verfügt die NanoRepro AG über eine äußerst solide Liquiditätsausstattung, die es der Gesellschaft ermöglicht, die für das geplante Geschäftswachstum erforderlichen Finanzinvestitionen aus eigener Kraft zu tätigen und von Handelspartnern als solventer und verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden.
Die finanzielle Basis bietet der NanoRepro AG zusätzlich die entsprechenden Handlungsoptionen, um neue strategische Geschäftsfelder mit dem Ziel, nachhaltig profitabel zu werden, entweder selbst erschließen und in die zukünftige Geschäftsplanung integrieren zu können oder anorganisch zu wachsen.
Aufgrund der ständigen Beobachtung der für das Unternehmen relevanten Bereiche und Märkte sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Produkte und des Produktportfolios werden keine wesentlichen Risiken für die zukünftige Unternehmensentwicklung gesehen.
Insgesamt sind etwaige Risiken nach Beurteilung des Vorstands in ihrer möglichen Auswirkung begrenzt und gefährden nicht den Fortbestand des Unternehmens.
Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen vorrangig Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen gezahlt. In Form von USD-Sichteinlagen bestehen Fremdwährungspositionen, deren Höhe sich am erwarteten Liquiditätsbedarf aus dem operativen Geschäftsbetrieb orientiert.
Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Absicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art, wobei diese Risiken aufgrund der einfachen und gesunden Struktur der Finanzanlagen als eher gering angesehen werden.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen im Anhang.
Marburg, den 30. März 2025
Lisa Jüngst
Stefan Pieh
Aktiva
Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 345.111,24 | 305.111,24 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.013.947,00 | 3.029.470,00 |
3.359.058,24 | 3.334.581,24 | |
II. Sachanlagen | ||
1. technische Anlagen und Maschinen | 14,00 | 14,00 |
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 347.346,00 | 38,00 |
347.360,00 | 52,00 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 17.653.347,35 | 0,00 |
2. Beteiligungen | 25.000,00 | 25.000,00 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.684.187,00 | 2.684.187,00 |
20.362.534,35 | 2.709.187,00 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | ||
1. fertige Erzeugnisse und Waren | 901.400,54 | 603.934,59 |
2. geleistete Anzahlungen | 81.099,06 | 205.694,47 |
982.499,60 | 809.629,06 | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 264.638,91 | 6.249.983,07 |
2. sonstige Vermögensgegenstände | 4.329.906,84 | 7.574.133,56 |
4.594.545,75 | 13.824.116,63 | |
III. Wertpapiere | ||
1. sonstige Wertpapiere | 0,00 | 4.024.850,00 |
0,00 | 4.024.850,00 | |
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 9.098.122,50 | 16.596.268,23 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 281.189,74 | 159.231,25 |
39.025.310,18 | 41.457.915,41 | |
Passiva |
||
Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital1 | 12.903.773,00 | 12.903.773,00 |
II. eigene Anteile | -290.497,00 | -190.551,00 |
III. ausgegebenes Kapital | 12.613.276,00 | 12.713.222,00 |
IV. Kapitalrücklage | 22.446.206,37 | 22.446.206,37 |
V. Bilanzgewinn | 3.081.794,48 | 5.216.443,67 |
38.141.276,85 | 40.375.872,04 | |
B. Rückstellungen | ||
1. sonstige Rückstellungen | 486.811,50 | 322.232,00 |
486.811,50 | 322.232,00 | |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.225,00 | 21.070,00 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.225,00 EUR (Vorjahr: 21,1 TEUR) | ||
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 216.123,43 | 170.012,45 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 216.123,43 EUR (Vorjahr: 170,0 TEUR) | ||
3. sonstige Verbindlichkeiten | 77.137,90 | 482.321,42 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 77.137,90 EUR (Vorjahr: 482,3 TEUR) | ||
davon aus Steuern 50.651,36 EUR (Vorjahr: 32,2 TEUR) | ||
299.486,33 | 673.403,87 | |
D. Passive latente Steuern | 97.735,50 | 86.407,50 |
39.025.310,18 | 41.457.915,41 |
EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
1. Umsatzerlöse | 4.470.537,45 | 3.183.586,54 | |
2. andere aktivierte Eigenleistungen | 40.000,00 | 0,00 | |
Gesamtleistung | 4.510.537,45 | 3.183.586,54 | |
3. sonstige betriebliche Erträge | 177.151,91 | 63.086,66 | |
davon Erträge aus der Währungsumrechnung 0,00 EUR (Vorjahr: 164,5 TEUR) | |||
4. Materialaufwand | |||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.741.575,82 | 1.353.541,12 | |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 570,00 | 390,00 | |
1.742.145,82 | 1.353.931,12 | ||
Rohergebnis | 2.945.543,54 | 1.892.742,08 | |
5. Personalaufwand | |||
a) Löhne und Gehälter | 1.678.997,02 | 1.155.788,47 | |
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 216.938,92 | 206.185,13 | |
davon für Altersversorgung 1.580,34 EUR (Vorjahr: 1,4 TEUR) | |||
1.895.935,94 | 1.361.973,60 | ||
6. Abschreibungen | |||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 30.828,72 | 21.047,55 | |
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 68.702,58 | 898.650,59 | |
7. sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.573.911,42 | 4.951.659,49 | |
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 105.008,56 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
Betriebsergebnis | -3.623.835,12 | -5.340.589,15 | |
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 886.397,96 | 656.272,20 | |
Finanzergebnis | 886.397,96 | 656.272,20 | |
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -692.663,76 | 0,00 | |
10. Ergebnis nach Steuern | -2.044.773,40 | -4.684.316,95 | |
11. sonstige Steuern | 984,00 | 984,00 | |
12. Jahresfehlbetrag | -2.045.757,40 | -4.685.300,95 | |
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 5.127.551,88 | 9.901.744,62 | |
14. Bilanzgewinn | 3.081.794,48 | 5.216.443,67 |
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges Unternehmen, das medizinische Schnelldiagnostik-Produkte im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch entwickelt, herstellt und international vertreibt. Darüber hinaus befinden sich Nahrungsergänzungsmittel im Portfolio des Unternehmens, die unter der Marke "alphabiol" vermarktet werden.
Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 5297 eingetragen. Die Aktie der NanoRepro AG (WKN: 657710, ISIN: DE0006577109) ist im Freiverkehr der Börsen Frankfurt (Basic Bord und XETRA) und München (m:access) gelistet.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) teilweise in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB / § 158 AktG aufgestellt. Dabei wurde die Gliederung um die Posten "Gesamtleistung", "Betriebsergebnis" und "Finanzergebnis" erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB).
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die ausgewählten Bewertungsmethoden entsprechen den allgemeinen Vorschriften gemäß § 252 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB und des § 152 AktG unter Ausweis des Anlage- und Umlaufvermögens, des Eigenkapitals, der Schulden wie auch der Rechnungsabgrenzungsposten.
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem am Tag des Zugangs geltenden Euroreferenzkurses in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechselkurse werden durch eine niedrigere Bewertung von Vermögensgegenständen beziehungsweise durch eine höhere Bewertung von Verbindlichkeiten berücksichtigt, soweit dies für eine verlustfreie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist und die Beträge erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig werden. Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden generell mit dem Euroreferenzkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die daraus resultierenden Erträge beziehungsweise Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesondert ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2024 bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Sämtliche bilanzierten Vermögenswerte und Schulden werden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird (erstmalig zum 31.12.2022) in Anspruch genommen. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand wird für die Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung konkretisiert. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch ein Projektcontrolling laufend überwacht. Die Abschreibung erfolgt nach Abschluss der Entwicklungsphase linear über die Nutzungsdauer, insoweit erfolgt im laufenden Geschäftsjahr noch keine Abschreibung.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (unter anderem Software und Lizenzen) werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit sie abnutzbar sind, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die Wertermittlung erfolgt auf der Basis der genehmigten Plandaten unter Ermittlung des Barwerts der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse.
In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.
Die geleisteten Anzahlungen auf das Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Es wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergibt, vorzunehmen war.
Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum Nennwert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.
Latente Steuern werden in der Bilanz als Saldo künftiger Steuerbe- und -entlastungen aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft angesetzt. Die Berechnung der Steuerabgrenzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis eines kombinierten Steuersatzes von 28,32 % für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Aus der Aktivierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände ergeben sich passive latente Steuern.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und alle erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Laufzeitbedingte Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang in einem Anlagenspiegel dargestellt.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.
Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 4 zum Anhang dargestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 12.903.773,00 EUR (zwölf Millionen neunhundertdreitausendsiebenhundertdreiundsiebzig Euro) und ist eingeteilt in 12.903.773 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sämtliche 12.903.773 Aktien sind Stammaktien.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2022 dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. April 2027 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Insgesamt dürfen somit bis zu 1.290.377 Aktien erworben werden.
Die Gesellschaft verfügte zum 01. Januar 2024 über 190.551 eigene Aktien. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Anzahl von weiteren insgesamt 99.946 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zum Erwerbspreis von insgesamt 188.837,79 EUR über die Börse erworben.
Der rechnerische Nennwert sowie der Anteil am Grundkapital dieser Aktien beträgt insgesamt 99.946,00 EUR bzw. 0,77 %. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte in Übereinstimmung mit dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, einschließlich zum Zwecke der Einziehung.
Zum 31. Dezember 2024 verfügt die Gesellschaft damit über einen Bestand von insgesamt 290.497 eigenen Aktien im rechnerischen Nennwert von insgesamt 290.497,00 EUR. Der Anteil der eigenen Aktien am Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2024 2,25 % (Vorjahr 1,48 %).
Geschäftsjahr | Zeitraum des Rückkaufprogramms | Anzahl der rückerworbenen Aktien | Intervall Anschaffungskosten in EUR | Durchschnittlich gewichtete Anschaffungskosten je Aktie in EUR |
2024 | 01. Januar bis 26. April 2024 | 99.946 | 1,62 bis 2,13 | 1,8894 |
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft von der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.451.886,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Beim Gebrauch dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben. Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten; sowie
d) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG oder Forderungen gegen die Gesellschaft anbieten zu können.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
4.1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 151.860,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.
4.2. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.
4.3. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.
4.4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.
4.5. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 442.517,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 442.517 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen Ermächtigung bis zum 14. Juni 2028 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2023 zu ändern.
4.6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 1.290.377,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.290.377 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 25. Juli 2024 unter Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung bis zum 24. Juli 2029 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2024 zu ändern.
Zum 31. Dezember 2024 stehen folgende Bezugsrechte, die im Rahmen von Ermächtigungen nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ausgegeben, aber noch nicht ausgeübt wurden, aus:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 wurden insgesamt 30.372 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 30.372 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Die an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden der Vorstandsmitglieder verfallen, so dass insgesamt noch 30.372 Bezugsrechte ausstehen. Für alle Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 wurden insgesamt 84.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 84.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je Aktie. Für sämtliche Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt. Bisher wurden insgesamt 0 Bezugsrechte ausgeübt, so dass noch 168.000 Bezugsrechte ausstehen.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden 95.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 45.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je Aktie. 47.500 der an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verfallen, so dass insgesamt noch 92.500 Bezugsrechte ausstehen. Für sämtliche Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt. Bisher wurden insgesamt 0 Bezugsrechte ausgeübt, so dass noch 92.500 Bezugsrechte ausstehen.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden weitere 50.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt hier jeweils EUR 3,74 je Aktie. Sämtliche 50.000 Bezugsrechte stehen noch aus. Für 50 % dieser Bezugsrechte endet die Wartefrist am 24. Mai 2026, für weitere 25 % am 24. Mai 2027 und für die restlichen 25% am 24. Mai 2028.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 wurden insgesamt 135.600 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 90.400 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 3,74 je Aktie. 10.800 der an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegebenen Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden der Mitarbeiter verfallen, so dass insgesamt noch 215.200 Bezugsrechte ausstehen. Für 50 % der Bezugsrechte endet die Wartefrist am 24. Mai 2026, für weitere 25 % am 24. Mai 2027 und für die restlichen 25 % am 24. Mai 2028.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2023 wurden insgesamt 265.510 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 177.006 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 2,19 je Aktie. Sämtliche Bezugsrechte stehen noch aus. Für 50 % der Bezugsrechte endet die Wartefrist am 12. Juli 2027, für weitere 25 % am 12. Juli 2028 und für die restlichen 25 % am 12. Juli 2029.
Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 247.375,74 EUR (§ 285 Nr. 28 HGB).
In den Posten "Sonstige Rückstellungen" sind folgende wesentlichen Positionen zusammengefasst:
In TEUR | Geschäftsjahr |
Personalrückstellungen | 237,2 |
Aufbewahrungspflichten | 1,0 |
Gewährleistungen | 83,7 |
Rechtsberatungs- und Prüfungskosten | 165,0 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst.
Es bestehen zum 31. Dezember 2024 keine Haftungsverhältnisse.
Es ergeben sich aus den Differenzen zwischen den Wertansätzen der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in der Handels- und Steuerbilanz gem. § 274 HGB passive latente Steuern. Die passive Steuerlatenz beträgt 97.735,50 EUR (Vorjahr: 86.407,50 EUR).
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Der Jahresbetrag dieser Aufwendungen beläuft sich auf 74,7 TEUR. Die Leasingverträge (20,1 TEUR p.a.) haben eine Restlaufzeit von 0,5 bis 1,5 Jahren.
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB betrug die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer 23.
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands gemäß § 285 Nr. 10 HGB: | |
Vorstand | Ausgeübter Beruf |
Frau Lisa Jüngst (Vorsitzende) | CEO |
Herr Stefan Pieh (stellv. Vorsitzender) | CFO |
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 10 HGB:
Aufsichtsrat | Ausgeübter Beruf |
Herr Dr. Olaf Stiller (Vorsitzender) | Kaufmann / Vorstand |
Frau Eva Maria Blank (stellv. Vorsitzende) | Kauffrau / stellv. Geschäftsführerin |
Herr Andre Schulte-Südhoff (Mitglied) | Technischer Betriebswirt / Geschäftsführer |
Folgende der zum Bilanzstichtag aktiven Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied in anderen Aufsichtsgremien: | |
Aufsichtsrat | Aufsichtsgremien |
Herr Dr. Olaf Stiller | Aufsichtsratsvorsitzender der Praimera Biotech AG Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Reinigungswerke AG Aufsichtsratsmitglied der HWT invest Aktiengesellschaft |
Frau Eva Maria Blank | Aufsichtsratsmitglied der alphazoo AG |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum als Gesamtbezüge 110.000,00 EUR.
Gemäß § 286 Nr. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Vorstandsvergütungen (§ 285 Nr. 9a HGB).
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht festzustellen.
Marburg, den 30. März 2025
Lisa Jüngst
Stefan Pieh
Entwicklung der Anschaffungskosten | ||||
in EUR | historische AHK Beginn GJ | Zugänge | Abgänge zu historischen AHK | historische AHK Ende GJ |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 305.111,24 | 40.000,00 | 0,00 | 345.111,24 |
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.220.817,32 | 0,00 | 0,00 | 3.220.817,32 |
Sachanlagen | ||||
technische Anlagen und Maschinen | 70.746,74 | 0,00 | 0,00 | 70.746,74 |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 83.652,92 | 362.613,72 | 0,00 | 446.266,64 |
Finanzanlagen | ||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 17.653.347,35 | 0,00 | 17.653.347,35 |
Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.684.187,00 | 0,00 | 0,00 | 2.684.187,00 |
Summe | 6.389.515,22 | 18.055.961,07 | 0,00 | 24.445.476,29 |
Entwicklung der Abschreibungen | ||||
in EUR | kumulierte Abschreibungen Beginn GJ | Abschreibungen GJ | Abgänge Abschreibungen GJ | kumulierte Abschreibungen Ende GJ |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 191.347,32 | 15.523,00 | 0,00 | 206.870,32 |
Sachanlagen | ||||
technische Anlagen und Maschinen | 70.732,74 | 0,00 | 0,00 | 70.732,74 |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 83.614,92 | 15.305,72 | 0,00 | 98.920,64 |
Finanzanlagen | ||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe | 345.694,98 | 30.828,72 | 0,00 | 376.523,70 |
Entwicklung der Buchwerte | |||
in EUR | Restbuchwert VJ | Abgänge zum Buchwert | Restbuchwert GJ |
Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 305.111,24 | 0,00 | 345.111,24 |
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.029.470,00 | 0,00 | 3.013.947,00 |
Sachanlagen | |||
technische Anlagen und Maschinen | 14,00 | 0,00 | 14,00 |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 38,00 | 0,00 | 347.346,00 |
Finanzanlagen | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 17.653.347,35 |
Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 25.000,00 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.684.187,00 | 0,00 | 2.684.187,00 |
Summe | 6.043.820,24 | 0,00 | 24.068.952,59 |
in EUR (VJ in TEUR) |
31.12.2024 | davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr | davon gegen verbundene Unternehmen |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 264.638,91 | 0,00 | 0,00 |
(VJ: 0,0) | (VJ: 0,0) | ||
sonstige Vermögensgegenstände | 4.329.906,84 | 0,00 | 12.500,07 |
(VJ: 0,0) | (VJ: 12,5) | ||
Summe | 4.594.545,75 | 0,00 | 12.500,07 |
(VJ: 0,0) | (VJ: 12,5) |
davon mit einer Restlaufzeit von | ||||||
in EUR (VJ in TEUR) |
31.12.2024 | bis 1 Jahr | 1-5 Jahren | > 5 Jahre | > 1 Jahr | davon gesichert* |
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.225,00 | 6.225,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(VJ: 21,1) | (VJ: 0,0) | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 216.123,43 | 216.123,43 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 216.123,43 |
(VJ: 170,0) | (VJ: 0,0) | |||||
sonstige Verbindlichkeiten | 77.137,90 | 77.137,90 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(VJ: 482,3) | (VJ: 0,0) | |||||
Summe | 299.486,33 | 299.486,33 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 216.123,43 |
(VJ: 673,4) | (VJ: 0,0) |
in EUR | Grundkapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Gewinn-/ Verlustvortrag |
Stand per 1. Januar 2024 | 12.713.222 | 22.446.206 | 0 | 9.901.745 |
Kapitalerhöhungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Einstellungen in die Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 |
Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr | 0 | 0 | 0 | -4.685.301 |
Ausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 |
eigene Aktien | -99.946 | 0 | 0 | 0 |
Unterschiedsbetrag Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | -88.892 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand per 31. Dezember 2024 | 12.613.276 | 22.446.206 | 0 | 5.127.552 |
in EUR | Jahres überschuss/ Jahresfehlbetrag | Eigenkapital |
Stand per 1. Januar 2024 | -4.685.301 | 40.375.872 |
Kapitalerhöhungen | 0 | 0 |
Einstellungen in die Kapitalrücklage | 0 | 0 |
Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr | 4.685.301 | 0 |
Ausschüttung | 0 | 0 |
eigene Aktien | 0 | -99.946 |
Unterschiedsbetrag Erwerb eigene Aktien | 0 | -88.892 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -2.045.757 | -2.045.757 |
Stand per 31. Dezember 2024 | -2.045.757 | 38.141.277 |
Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NanoRepro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Ausführungen im Lagebericht 1.I. Produktportfolio Abs. 3 - 4 (Seite 1-2) und 1.III. Abs. 4, S.3-5 (Seite 7) sowie 2 VII Nachhaltigkeit, Klimawandel und Compliance (Seite 17 ff.).
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 18.7.2025
PanTaxAudit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Dr. Rudolf Schmitz, Wirtschaftsprüfer
gez. Christian Stüben, Wirtschaftsprüfer
Firma | NanoRepro AG |
Rechtsform | AG |
Sitz | Marburg |
Anschrift | Untergasse 8 |
35037 Marburg | |
Gründung und Satzung | Die Gesellschaft wurde mit Satzung v. 15. Mai 1992 errichtet. Die letzten Änderungen der Satzung datieren auf den 26. Juli 2024. |
Gegenstand des Unternehmens | Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Schnelldiagnostik-Produkten im Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für den häuslichen und professionellen Gebrauch sowie von Nahrungsergänzungsmitteln und medizinischen Hautpflegeprodukten. |
Eintragung in das Handelsregister | Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Marburg unter HRB 5297. |
Geschäftsjahr | Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. |
Grundkapital | Das Grundkapital beträgt 12.903.773,00 EUR. |
Vorstand | Frau Lisa Jüngst, CEO |
Herr Stefan Pieh, CFO | |
Aufsichtsrat | Herr Dr. Olaf Stiller (Vorsitzender) |
Frau Eva Maria Blank (stellv. Vorsitzende) | |
Herr Andre Schulte-Südhoff (Mitglied) |
Herausgeber und Copyright: | NanoRepro AG |
Untergasse 8 | |
35037 Marburg | |
Germany | |
T: +49 | |
(0) 6421 951449 | |
F: + 49 | |
(0) 6421 951451 | |
E: info@nanorepro.com | |
I: www.nanorepro.com | |
Layout: | FAME GmbH |
www.fame-brand.com | |
Düsseldorf | |
Bildnachweis: | iStock / peterschreiber.media |
www.nanorepro.com