Neon Equity AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 BESTÄTIGUNGSVERMERKS DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Neon Equity AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Neon Equity AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2023 (inklusive dem Bericht des Aufsichtsrats), aber nicht den Jahresabschluss und den dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten, Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümmern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn Verstößen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, 18. April 2024 DMP
Audit & Valuation GmbH
Carsten Matthäus, Wirtschaftsprüfer Stephan Harzer, Wirtschaftsprüfer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA scrollen
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023scrollen
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Neon Equity AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128830 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft muss zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft beachten. Das Unternehmen ist im Freiverkehrssegment der Börse Düsseldorf notiert. Die Zulassung erfolgte mit Billigung des zugrunde liegenden Wartpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 9. Januar 2023. Erster Handelstag war der 13. Januar 2023. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB, 160 AktG) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß 275 Abs. 1 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen auf den beizulegenden Zeitwert bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen sind unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung ist als Anlage zum Anhang im Anlagespiegel dargestellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 213.948 (Vorjahr TEUR 0) entfallen TEUR 142.958 (Vorjahr TEUR 0) auf die Beteiligung an der publity AG, Frankfurt am Main, TEUR 70.410 (Vorjahr TEUR 0) auf die Beteiligung an der AEE Gold AG, Frankfurt am Main, und TEUR 579 (Vorjahr TEUR 0) auf die Beteiligung an der GORE AG, Frankfurt am Main. Die Beteiligung an der publity AG, Frankfurt am Main, sowie an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main, waren im Vorjahr unter dem Posten "Beteiligungen" (Vorjahr TEUR 146.929) ausgewiesen. Aufgrund von Aktienzukäufen und der damit verbundenen Aufstockung der Beteiligung an der publity AG erfolgt eine Umgliederung in die Anteile an verbundenen Unternehmen. Die Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main, wurde aufgrund der Aktienverkäufe umgegliedert in Wertpapiere des Anlagevermögens. Auf die Beteiligung an der pubilty AG wurde im Geschäftsjahr aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 5.017 vorgenommen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 41.283 (Vorjahr: TEUR 67.443) entfallen TEUR 33.262 (Vorjahr: TEUR 67.443) auf Schuldverschreibungen der publity AG, Frankfurt am Main, TEUR 5.521 (Vorjahr TEUR 0) auf die Beteiligung an der EasyMotionSkin Tec AG, Vaduz, sowie TEUR 2.500 (Vorjahr: 0) auf die Beteiligung an der PREOS Real Estate AG, Frankfurt am Main. Die Beteiligung an der PREOS Real Estate AG war im Vorjahr unter dem Posten "Beteiligungen" ausgewiesen. Auf die Schuldverschreibungen der publity AG wurde im Geschäftsjahr aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 34.759 vorgenommen. Auf die Aktien an der PREOS Real Estate AG wurde im Geschäftsjahr aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 13.315 vorgenommen Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 3.650 (Vorjahr: TEUR 0) beinhalten ausschließlich Sonstige Vermögensgegenstände. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen zur Umsatz- und Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 436 (Vorjahr TEUR 812) enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen auf sonstige Vermögensgenstände in Höhe von TEUR 250 vorgenommen. Eigenkapital Das satzungsmäßige gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 44.055.110,00. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung (seinerzeit noch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vom 22.August 2022 wurde das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 50.100,00 um 40.000.000,00 auf EUR 40.050.100,00 durch Ausgabe von 40.000.000 neuen Geschäftsanteilen zum Nennwert von jeweils EUR 1,00 im Wege einer Kapitalerhöhung aus gesellschaftsmitteln erhöht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 04.September 2022 im Handelsregister eingetragen. Zusätzlich erfolgte mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2023 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 4.005.010 durch die Ausgabe von 4.005.010 neuen Geschäftsanteilen zum Nennwert von jeweils EUR 1,00. Diese Kapitalerhöhung wurde am 19. Juni 2023 im Handelsregister eingetragen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2022 wurde die GmbH im Wege des Formwechsels in eine AG umgewandelt. Das Stammkapital der GmbH wurde aufgrund des Umwandlungsbeschlusses zum Grundkapital der AG, und zwar im Verhältnis 1:1. Es beträgt demnach EUR 40.050.100,00 und ist in 40.050.100 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 EUR eingeteilt. Der Formwechsel wurde am 4.Oktober 2022 in das Handelsregister eingetragen. Im Zug des Formwechsels wurde durch die Hauptversammlung die Aufnahme weiteren Kapitals genehmigt (genehmigtes Kapital). Demnach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis zum 31. August 2027 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 20.025.050,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 20.025.050 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022/I). Rückstellungen Die Rückstellungen für Steuern betreffen Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 895 (Vorjahr: TEUR 418) und Rückstellungen für Gewerbesteuer TEUR 908 (Vorjahr: TEUR 1001). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 45) und sonstige Kosten TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 120). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 5.709 (Vorjahr: TEUR 0) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 214) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 17.217 (Vorjahr: TEUR 1.025) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 13). V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter dem Posten "Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufsvermögen" sind die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Beteiligung und die Schuldverschreibung der publity AG, die Beteiligung an der PREOS Real Estate AG ausgewiesen. Wir verweisen auf die Ausführungen unter dem Abschnitt Angaben zur Bilanz. VI. Sonstige Angaben Vorstand der Gesellschaft Als Vorstand der Gesellschaft waren im Berichtsjahr bestellt: scrollen
Bezüge des Vorstands Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ausleihungen an den Vorstand Mit dem Vorstand Herrn Thomas Olek wird ein Verrechnungskonto geführt. Der Stand des Verrechnungskontos beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 1.082 zu Gunsten der Gesellschaft. Das Verrechnungskonto wird mit 0,75 % über dem durchschnittlichen Euribor verzinst. Aufsichtsrat der Gesellschaft Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen: scrollen
Bezüge des Aufsichtsrats Die Bezüge an den Aufsichtsrat beliefen sich im Jahr 2023 auf TEUR 5 je Aufsichtsratsmitglied und TEUR 10 für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden neben dem Vorstand durchschnittlich zwei Mitarbeiter beschäftigt. Abschlussprüferhonorar Gemäß § 288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr.17 HGB verzichtet die Gesellschaft auf die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Stichtag nicht ergeben. Vorschlag zur ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn entsprechend § 158 Abs.1 AKtG entwickelt sich wie folgt: scrollen
Wiedergabe der Erklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktG Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum 2023 nicht vor.
Frankfurt am Main, den 15. April 2023 Thomas Olek, Vorstand Ole Nixdorff, Vorstand ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023scrollen
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