Neon Equity AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022AKTIVA scrollen
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022scrollen
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2022I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Neon Equity AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128830 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Das Unternehmen ist im Freiverkehrssegment der Börse Düsseldorf notiert. Die Zulassung erfolgte mit Billigung des zugrunde liegenden Wartpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 9. Januar 2023. Erster Handelstag war der 13. Januar 2023. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB, 160 AktG) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Aufstellung eines Lageberichtes war nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erforderlich. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Darüber hinaus wurden erstmals die ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes berücksichtigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses vorhersehbare Risiken wurden berücksichtigt. Es ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht. Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung nach dem Realisations- und Imparitätsprinzip im Jahresabschluss erfasst. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bewertet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen auf den beizulegenden Zeitwert bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bewertet. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen sind unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung ist im Anlagespiegel dargestellt. Finanzanlagen Von dem im Anlagespiegel ausgewiesenen Wert der Beteiligungen in Höhe von TEUR 146.938 (Vorjahr: TEUR 141.365) entfallen TEUR 127.855 (Vorjahr: TEUR 140.296) auf die Beteiligung durch Aktien an der publity AG, Frankfurt am Main, und TEUR 19.074 (Vorjahr: TEUR 517) auf die Beteiligung durch Aktien an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main. Von dem im Anlagespiegel ausgewiesenen Wert der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 67.443 (Vorjahr: TEUR 56.294) entfallen TEUR 67.442 (Vorjahr: TEUR 56.289) auf Schuldverschreibungen der publity AG, Frankfurt am Main, sowie TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 5) auf eine Wandelschuldverschreibung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main. Sowohl die Beteiligungen als auch die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum Abschlussstichtag auf Indikatoren für eine dauerhafte Wertminderung getestet. Hierzu wurden Aktienkurse bzw. der Kurs der Anleihen herangezogen. Zum Bilanzstichtag ergab sich kein Indikator für eine Wertminderung. Umlaufvermögen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus einem Wertpapierdarlehen (Sachdarlehen) in Höhe von TEUR 27.045 (Vorjahr: TEUR 0,00) enthalten. Zudem entfallen TEUR 2.674 auf eine Darlehensforderung an ein Beteiligungsunternehmen. Darüber hinaus werden Steuerforderungen zur Umsatz- und Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 811 (Vorjahr: TEUR 957) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen auf sonstige Vermögensgenstände in Höhe von insgesamt TEUR 250 vorgenommen. Mit Ausnahme des Wertpapierdarlehens haben die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das Wertpapierdarlehen hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2022 wurde die vormalige TO-Holding GmbH im Wege des Formwechsels in eine AG umgewandelt. Der Formwechsel wurde am 4. Oktober 2022 in das Handelsregister eingetragen. Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Abschlussstichtag EUR 40.050.100. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2022 wurde das Stammkapital der Gesellschaft (vormals: TO-Holding GmbH) von EUR 50.100 um EUR 40.000.000 auf EUR 40.050.100 durch Ausgabe von 40.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zum Nennwert von jeweils EUR 1,00 im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 4. September 2022 in das Handelsregister eingetragen. Infolge des Umwandlungsbeschlusses wurde das Stammkapital der GmbH im Verhältnis 1:1 zum Grundkapital der AG. Im Rahmen des Formwechsels wurde zudem ein genehmigtes Kapital geschaffen. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis zum 31. August 2027 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 20.25.050 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 20.025.050 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Rückstellungen Die Rückstellungen für Steuern betreffen Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 407 (Vorjahr: TEUR 0) und Rückstellungen für Gewerbesteuer TEUR 991 (Vorjahr: 550). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 45) und für sonstige Kosten in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 11). Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr: TEUR 0) gegenüber einem Beteiligungsunternehmen. Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge / Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 7.141 (Vorjahr: TEUR 7.799) sowie Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen infolge von Forderungskauf- und Abtretungsverträgen in Höhe von TEUR 5.080 (Vorjahr: EUR 0) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 2.514 (Vorjahr: TEUR 2.795) enthalten. VI. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse nach § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 238 und resultieren aus Mietverhältnissen (Laufzeit: 84 Monate). Vorstand der Gesellschaft Als Vorstand der Gesellschaft waren bzw. sind bestellt: scrollen
Bezüge des Vorstands Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Aufsichtsrat der Gesellschaft Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt zusammen: scrollen
Bezüge des Aufsichtsrats Bezüge an den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2022 nicht gezahlt. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2022 wurden neben dem Vorstand durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 0). Organmitglieder, Aufwendungen für Organe und Organkredite Im Jahr 2017 wurde ein endfälliges Darlehen über TEUR 100 mit einer Zinsvergütung 3,0 % p. a. an ein Aufsichtsratsmitglied gewährt, welches im Jahr 2023 zurückzuführen ist. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zudem Verbindlichkeiten aus einem laufenden Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 662 (Vorjahr: Forderung in Höhe von TEUR 21.689) gegenüber dem Vorstandsmitglied, Herrn Thomas Olek enthalten. Abschlussprüferhonorar Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 285 Nr. 17 HGB verzichtet die Gesellschaft auf die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres / Nachtragsberichterstattung Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den operativen Geschäftsbetrieb werden als gering eingeschätzt. Die Gesellschaft hatte in den vergangenen Jahren bereits Maßnahmen getroffen, die sicherstellen sollen, dass der laufende Geschäftsbetrieb jederzeit aufrechterhalten werden kann und die laufende Verwaltung der Beteiligungen gesichert ist. Auch Auslagerungsunternehmen haben derartige Maßnahmen getroffen, so dass der Betrieb der ausgelagerten Funktionsbereiche ebenfalls nicht gefährdet ist. Es werden im weiteren Jahresverlauf tendenziell abnehmende Auswirkungen des Corona-Virus auf das Finanz- und Wirtschaftssystem in Form von Störungen als wahrscheinlich erachtet. Insoweit werden auch etwaige risikoerhöhende Auswirkungen für die Beteiligungsunternehmen als wenig wahrscheinlich erachtet. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft werden als gering eingeschätzt. Der Geschäftsbetrieb basiert auf der laufenden Verwaltung von im Wesentlichen inländischen Beteiligungen. Ein direkter Bezug zu den Konfliktparteien besteht nicht. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld (z.B. Leitzinserhöhungen, prognostizierte weltweite Rezession, Energie- / Rohstoffengpässe) hat auch die Immobilienmärkte erreicht. Da dieser Markt und seine Akteure mit Zeitverzögerung auf Veränderungen des Umfeldes reagieren, wird sich in den Marktstatistiken erst sukzessive zeigen, wie deutlich der Immobilienmarkt betroffen ist. Die Zeit steigender Immobilienpreise ist derzeit gestoppt und wir erwarten preisliche Anpassungen. Dabei zeichnet sich aktuell eine gegenläufige Bewegung an den Vermietungsmärkten im Gegensatz zum Investmentmarkt ab. In den Segmenten Büro und Logistik trifft eine robuste Flächennachfrage am Vermietungsmarkt auf vergleichsweise knappes Angebot, so dass in diesen Segmenten in den meisten europäischen Immobilienmärkten Mietsteigerungen erwartet werden; im Gegensatz dazu führt der Zinsanstieg zu einer Phase der Preisfindung mit einem Renditeanstieg. Bei Büro und Logistik kann der Renditeanstieg teilweise durch stabiles Mietpreiswachstum ausgeglichen werden. Die Segmente Einzelhandel, Hotel und Wohnen sind stärker an Konsumausgaben und verfügbare Einkommen gekoppelt, so dass hier keine Mietsteigerungen erwartet werden. Der Renditeanstieg wird in diesen Segmenten aller Voraussicht nach zu Wertkorrekturen führen. Eine Verbesserung der Stimmung wird erst eintreten, wenn sich die derzeit bestehenden Unsicherheiten über die wirtschaftliche Entwicklung auflösen und das endgültige Zinsniveau sowie die weitere Entwicklung der Globalisierung absehbar sind. Die Basis des Immobilienmarktes aus Angebot und Nachfrage beurteilen wir als "gesund" und es sollte einer Erholung mittelfristig nichts im Wege stehen. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt folgende Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2022 vor: Nach § 150 AktG wird ein Teilbetrag in Höhe von EUR 598.919,96 zur gesetzlichen Gewinnrücklage zugeführt. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von EUR 4.005.010 wird nach § 58 Abs. 2 AktG in die sonstigen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Restbetrag wird als Bilanzgewinn ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Vorschlags zur Ergebnisverwendung entwickelt sich der Bilanzgewinn wie folgt: scrollen
Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht "Als Vorstand der NEON Equity AG erklären wir, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten."
Frankfurt am Main, 28. März 2023 Thomas Olek, Vorstand Ole Nixdorf, Vorstand ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2022scrollen
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Neon Equity AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Neon Equity AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2022 (inklusive dem Bericht des Aufsichtsrats), aber nicht den Jahresabschluss und den dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten, Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 29. März 2023 DMP
Audit & Valuation GmbH
Carsten Matthäus, Wirtschaftsprüfer Stephan Harzer, Wirtschaftsprüfer |
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