Neon Equity AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva scrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020scrollen
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Neon Equity AG (vormals TO-Holding GmbH) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128830 (vormals HRB 109275) eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Die Offenlegung erfolgt gem. § 326 HGB. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen sind unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Von dem im Anlagespiegel ausgewiesenen Wert Beteiligungen in Höhe von TEUR 149.846 (Vorjahr: TEUR 130.968) entfallen TEUR 142.843 (Vorjahr: 130.968) auf die Beteiligung an der publity AG, Frankfurt am Main, TEUR 6.981 (Vorjahr: TEUR 0) auf die Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main, und TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 12.602) auf die Beteiligung an der GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt am Main. Die Beteiligung an der GORE German Office Real Estate AG wurde im Vorjahr aufgrund des Anteilsbesitzes unter den verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Von dem im Anlagespiegel ausgewiesenen Wert Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 40.910 (Vorjahr: TEUR 19.751) entfallen TEUR 40.910 (Vorjahr: TEUR 0) auf Schuldverschreibungen der publity AG, Frankfurt am Main. Die im Vorjahr ausgewiesenen Wertpapiere betrafen Wandelschuldverschreibungen der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main. Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in Höhe von TEUR 9.771 (Vorjahr: TEUR 0) Forderungen gegen die publity AG und TEUR 3.000 (Vorjahr: TEUR 0) gegen die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG. Diese Forderungen betreffen kurzfristige Darlehensforderungen. Eigenkapital Das satzungsmäßige gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. V. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Thomas Olek, Frankfurt am Main Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.
Frankfurt am Main, den 30. Oktober 2022 Thomas Olek Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020scrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Neon Equity AG (vormals TO-Holding GmbH), Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Neon Equity AG (vormals TO-Holding GmbH), Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 02. Mai 2022 / 31. Oktober 2022 DMP
Audit & Valuation GmbH
Carsten Matthäus, Wirtschaftsprüfer Stephan Harzer, Wirtschaftsprüfer |
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