DN Group AG (vormals: Neon Equity AG)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem Ergebnis der Prüfung haben wir am 18.03.2025 dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der DN Deutsche Nachhaltigkeit AG (vormals: Neon Equity AG) zum 31.12.2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

an die DN Deutsche Nachhaltigkeit AG (vormals: Neon Equity AG)

Prüfungsurteile

„Wir haben den Jahresabschluss der DN Deutsche Nachhaltigkeit AG (vormals: Neon Equity AG), Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwänden gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

Die Veröffentlichung und/oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der vorliegenden Fassung abweichenden Form würde zuvor unserer erneuten Stellungnahme bedürfen, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Tätigkeit hingewiesen wird. Wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.“

 

München, den 20.03.2025

Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31.12.2024

Neon Equity AG Assetmanagement und Consulting, Frankfurt am Main

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.747,00 5.744,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205.541,00 233.511,00
III.Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 280.937.497,31 213.947.775,66
2. Beteiligungen 0,00 10.833,33
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 15.133.108,95 41.282.992,60
296.070.606,26 255.241.601,59
Summe Anlagevermögen 296.278.894,26 255.480.856,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.613,98 20.658,08
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 3.650.301,25
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 3.650.301,25)
3. sonstige Vermögensgegenstände 10.815.512,40 28.485.224,83
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 200.000,00 (EUR 1.472.387,60)
10.842.126,38 32.156.184,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.686.946,82 2.199.415,27
Summe Umlaufvermögen 14.529.073,20 34.355.599,43
310.807.967,46 289.836.456,02

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 44.055.110,00 44.055.110,00
II. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 1.567.064,89 1.567.064,89
III. Gewinnvortrag 219.205.600,38 199.843.301,72
IV. Jahresüberschuss 20.190.474,34 19.362.298,66
Summe Eigenkapital 285.018.249,61 264.827.775,27
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.040.661,50 1.802.944,00
2. sonstige Rückstellungen 490.000,00 160.000,00
1.530.661,50 1.962.944,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.000.000,00 5.708.877,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.000.000,00 (EUR 5.708.877,23)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.717,62 120.105,60
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 16.717,62 (EUR 120.105,60)
3. sonstige Verbindlichkeiten 21.242.338,73 17.216.753,92
- davon aus Steuern EUR 9.130,68 (EUR 21.915,06)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 722.291,98 (EUR 17.216.753,92)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 20.520.046,75 (EUR 0,00)
24.259.056,35 23.045.736,75
310.807.967,46 289.836.456,02

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2024

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Neon Equity AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128830 eingetragen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.10.2024 hat beschlossen die Firma der Gesellschaft in „DN Deutsche Nachhaltigkeit AG“ zu ändern.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gesellschaft muss zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft beachten.

Das Unternehmen ist im Freiverkehrssegment der Börse Düsseldorf notiert. Die Zulassung erfolgte mit Billigung des zugrunde liegenden Wartpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 9. Januar 2023. Erster Handelstag war der 13. Januar 2023.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB, 160 AktG) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß 275 Abs. HGB aufgestellt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und soweit abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert gemäß bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen auf den beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen sind unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung ist im Anlagespiegel dargestellt.

Von dem im Anlagespiegel ausgewiesenen Wert Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 280.937 (Vorjahr: TEUR 213.948) entfallen zu TEUR 0 (Vorjahr TEUR 142.958) auf die Beteiligung an der publity AG, Frankfurt am Main, TEUR 280.937 (Vorjahr TEUR 70.410) auf die Beteiligung an der More Impact AG, Frankfurt am Main, und zu TEUR 0 (Vorjahr TEUR 579) auf die Beteiligung an der GORE AG, Frankfurt am Main.

Die Beteiligung an der GORE AG wurde umgegliedert in Wertpapiere des Anlagevermögens.

Von dem im Anlagespiegel ausgewiesenen Wert des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 15.133 (Vorjahr: TEUR 41.283) entfallen zu TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 33.262) auf Schuldverschreibungen der publity AG, Frankfurt am Main, zu TEUR 5.521 (Vorjahr TEUR 5.521) auf die Beteiligung an der Easy- MotionSkin Tec AG, Vaduz, TEUR 993 (Vorjahr TEUR 0) auf diverse Wertpapiere und TEUR 8.619 (Vorjahr TEUR 0) auf eigene Anleihen. Im Vorjahr entfielen außerdem TEUR 2.500 auf die Beteiligung an der PREOS Real Estate AG, Frankfurt am Main.

Umlaufvermögen

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen im Geschäftsjahr TEUR 10.816 (Vorjahr: TEUR 28.485), davon haben TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen zur Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 417 (Vorjahr TEUR 436) enthalten.

Eigenkapital

Das satzungsmäßige gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 44.055.110,00. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung (seinerzeit noch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vom 22.August 2022 wurde das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 50.100,00 um 40.000.000,00 auf EUR 40.050.100,00 durch Ausgabe von 40.000.000 neuen Geschäftsanteilen zum Nennwert von jeweils EUR 1,00 im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 04.September 2022 im Handelsregister eingetragen. Zusätzlich erfolgte mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2023 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 4.005.010 durch die Ausgabe von 4.005.010 neuen Geschäftsanteilen zum Nennwert von jeweils EUR 1,00.

Diese Kapitalerhöhung wurde am 19. Juni 2023 im Handelsregister eingetragen.

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2022 wurde die GmbH im Wege des Formwechsels in eine AG umgewandelt. Das Stammkapital der GmbH wurde aufgrund des Umwandlungsbeschlusses zum Grundkapital der AG, und zwar im Verhältnis 1:1. Es beträgt demnach EUR 40.050.100,00 und ist in 40.050.100 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 EUR eingeteilt. Der Formwechsel wurde am 4.Oktober 2022 in das Handelsregister eingetragen.

Im Rahmen des Formwechsels wurde auch ein genehmigtes Kapital geschaffen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis zum 31.August 2027 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 20.025.050,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 20.025.050 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Mit Beschluss vom 17.01.2025 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 88% der Aktien an der FirstMove! AG aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2022 im Volumen von EUR 11.529.408,00 durchzuführen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Steuern betreffen Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 417 (Vorjahr: TEUR 895) und Rückstellungen für Gewerbesteuer TEUR 443 (Vorjahr: TEUR 908).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 40) und sonstige Kosten TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 120).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

V. Sonstige Angaben

Vorstand der Gesellschaft

Als Vorstand der Gesellschaft waren im Berichtsjahr bestellt:

Herr Thomas Olek, hauptberuflich Vorstand der Neon Equity AG (CEO), Frankfurt am Main, bis 30.06.2024

Herr Ole Nixdorff, hauptberuflich Vorstand der Neon Equity AG (CFO), Essen; (seit 01.07.2024 CEO)

Bezüge des Vorstands

Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Aufsichtsrat der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

Frank Baruth bis; 31.07.2024

(Aufsichtsratsvorsitzender)

RA Jörg Wisotzki; seit 02.09.2024

(Aufsichtsratsvorsitzender)

Prof. Dr. Karl-Georg Loritz; bis 30.06.2024

(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Boris Staab; seit 28.05.2024

(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Michael Huttner bis 28.05.2024

(Aufsichtsrat)

Eva Katheder; ab 06.08.2024

(Aufsichtsrat)

Bezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge an den Aufsichtsrat beliefen sich in 2024 auf TEUR 5 je Aufsichtsratsmitglied und TEUR 10 für den Aufsichtsratsvorsitzenden.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2024 wurden neben dem Vorstand durchschnittlich vier Mitarbeiter beschäftigt.

Abschlussprüferhonorar

Gemäß § 288 Abs 1 Nr.1 HGB i.V.m. § 285 Nr.17 HGB verzichtet die Gesellschaft auf die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Mit Beschluss vom 17.01.2025 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 88% der Aktien an der FirstMove! AG aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2022 im Volumen von EUR 11.529.408,00 durchzuführen..

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

EUR EUR
Gewinnvortrag des Vorjahres 219.205.600,38 200.811.446,65
+ Jahresüberschuss 20.145.852,83 19.362.298,66
./. Einstellung in die Gewinnrücklage 0,00 968.144,93
= Bilanzgewinn 239.351.453,21 219.205.600,38

Wiedergabe der Erklärung des Vorstands gemäß 312 Abs. 3 AktG

Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum 2024 nicht vor.

 

Frankfurt am Main, den 03.02.2025

Ole Nixdorff, CFO