Northern Data AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Northern Data AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Northern Data AG, Frankfurt am Main (bis 10. Januar 2020 Northern Bitcoin AG) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Dem Prüfungsauftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Abschlussprüfung durchgeführt haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in unserem Bestätigungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt der Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Mannheim, den 8. November 2021 KPMG
AG
Rackwitz, Wirtschaftsprüfer Forstreuter, Wirtschaftsprüfer ANHANG für das Geschäftsjahr 2020Northern Data AGFrankfurt am MainI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss Firma, Sitz und Registergericht der Gesellschaft stellten sich im Berichtsjahr wie folgt dar: scrollen
Die Gesellschaft änderte am 10. Januar 2020 (Tag der Eintragung im Handelsregister) ihren Firmennamen von Northern Bitcoin AG zu Northern Data AG. Der Jahresabschluss der Firma Northern Data AG zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Da die Größenkriterien des § 267 Abs.1 HGB im Geschäftsjahr erstmalig überschritten wurden, haben wir weiterhin von den vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 274a, § 288 HGB sowie der §§ 325 ff. HGB Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bilanzstichtag der Gesellschaft ist der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen, soweit denen handelsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Von steuerlichen Wahlrechten wird in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie das Finanzanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, angelehnt an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen, linear vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 2.512 vorgenommen. Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, ausgewiesen. Die Vorräte setzten sich aus fertigen Erzeugnissen und geleisteten Anzahlungen zusammen. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der geleisteten Anzahlungen erfolgt mit dem Nominalbetrag (ohne Umsatzsteuer). Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgte mit dem Nennwert. Soweit notwendig, wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital weist den Nominalbetrag aus. Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Diskontierungssatz, soweit die hieraus resultierenden Abzinsungsbeiträge wesentlich sind. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind gemäß § 256a Satz 2 HGB ohne Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfasst. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird der Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a Satz 1 HGB nur zu Grunde gelegt, sofern dieser bei Vermögensgegenständen unter und bei Verbindlichkeiten über dem jeweiligen Tageskurs zum Zeitpunkt der Erfassung des Geschäftsvorfalls liegt. III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel. Forderungen in Höhe von T€ 21.216 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es bestehen Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 67.652 (Vorjahr: T€ 0), davon betreffen T€ 20.559 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Grundkapital ist eingeteilt in 14.639.684 (Vorjahr 7.441.500) auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von € 1,00 am Grundkapital. Im Geschäftsjahr wurden € 184.840.404 in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Posten "zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen" setzt sich aus T€ 900 Grundkapital und T€ 51.570 Agio zusammen. Der Posten resultiert aus bereits erhaltenen Einlagen für eine am 23. Dezember 2020 beim Amtsgericht Frankfurt am Main angemeldete Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 900. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 6. Januar 2021. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 3.170 (Vorjahr: T€ 6.073), davon betreffen T€ 74 (Vorjahr: T€ 75) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen Verbindlichkeiten von insgesamt T€ 48.749 (Vorjahr T€ 17.958). Davon haben Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 45.530 (Vorjahr T€ 1.435) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 3.218 (Vorjahr T€ 16.523) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von € 0 (Vorjahr T€ 5.998) haben eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie sonstigen Materialien. Für gewährte Darlehen wurden keine Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten gewährt. Von den Umsatzerlösen in Höhe von T€ 36.036 sind T€ 30.056 aus Umsätzen mit verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat mit Beginn des Jahres 2020 ihr Geschäftsmodell weg von der eigenen Erzeugung von Bitcoins hin zu Planung, Erstellung und Betreiben von Rechenzentren verändert. Aufgrund von nicht kündbaren Mietverträgen fielen auch im Geschäftsjahr 2020 Mietaufwendungen für Serverstandorte an. Im Geschäftsjahr 2019 wurden diese unter dem Materialaufwand und somit im Rohergebnis ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 werden diese Mietaufwendungen für Serverstandorte unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, da ihnen im Geschäftsjahr 2020 keine Erlöse mehr gegenüberstehen. IV. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane: Mitglieder des Vorstands des Geschäftsjahres: scrollen
Mitglieder des Aufsichtsrats des Geschäftsjahres: scrollen
Angaben über Haftungsverhältnisse: Die Northern Data AG, Frankfurt am Main hat am 1. März 2021 eine Patronatserklärung zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft Northern Data Software GmbH, eigetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 119359, abgegeben. Durch die Patronatserklärung hat sich die Gesellschaft verpflichtet, uneingeschränkt dafür zu sorgen, dass die Northern Data Software GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass diese stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Die Patronatserklärung gilt für alle am 31. Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen der Northern Data Software GmbH und ist bis zum 31. Dezember 2021 begrenzt. Angaben über die durchschnittliche Zahl während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 12. Angaben über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen: Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt T€ 96 und betreffen im Wesentlichen zukünftige Mietverpflichtungen.
Frankfurt am Main, den 8. November 2021 Der Vorstand Aroosh Thillainathan Dr. Mathias Dähn Stefan Sickenberger Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva scrollen
Passiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020scrollen
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020scrollen
scrollen
scrollen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||