Nynomic AG

Wedel

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22.076,59 20.654,08
II. Sachanlagen 11.094,91 5.027,16
III. Finanzanlagen 68.950.041,53 59.741.046,77
68.983.213,03 59.766.728,01
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.977.314,26 5.687.419,21
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.161,98 979.621,96
6.978.476,24 6.667.041,17
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 30.634,92 8.801,59
75.992.324,19 66.442.570,77
PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 5.070.000,00 5.070.000,00
II. Kapitalrücklage 12.290.950,44 12.290.950,44
III. Bilanzgewinn  26.077.354,85 23.457.586,71
43.438.305,29 40.818.537,15
B. RÜCKSTELLUNGEN 5.697.365,57 3.193.162,43
C. VERBINDLICHKEITEN 26.856.653,33 22.430.871,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
EUR 13.403.528,29 (Vj.: EUR 5.419.629,51)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 
EUR 11.991.591,90 (Vj.: EUR 12.625.841,90)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 
EUR 1.461.533,14  (Vj.: EUR 4.385.399,78)
davon aus Steuern 
EUR 50.237,55 (Vj.: EUR 196.623,63)
75.992.324,19 66.442.570,77

Anhang

für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Hinweise

Die Nynomic AG hat ihren Sitz in Wedel und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nr. HRB 6913 PI eingetragen. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 29.06.2018 erfolgte die Umfirmierung von m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik auf Nynomic AG.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Aktien sind im Freiverkehr, der kein organisierter Markt gem. § 2 V WpHG ist, zugelassen. Die Aktien werden in dem KMU Segment Scale der Deutschen Börse AG in Frankfurt gehandelt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren ansonsten unverändert die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden gem. § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert. Es handelt sich hier um die Erstellung von ERP-Software, die abgeschrieben ist.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 - 5 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag i. H. v. netto EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung von Preissteigerungen notwendig ist. Für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem durchschnittlichen marktüblichen Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt

Erläuterungen zur Bilanz

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt der Ausweis einer Darlehensgewährung an die Spectral Engines Oy. Die Laufzeit des planmäßig in Tranchen gewährten Darlehens ist mittelfristig angelegt.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen kurzfristige Darlehensgewährungen gegenüber Tochterunternehmen sowie Forderungen im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags mit der tec5 AG, Oberursel, enthalten.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals wird in folgendem Eigenkapitalspiegel dargestellt:

Stand

Stand

01.01.2019

Zugänge

31.12.2019

EUR

EUR

EUR

laufender

Gewinn

Gezeichnetes Kapital

5.070.000,00

0,00

5.070.000,00

Kapitalrücklagen

Agio

12.290.950,44

0,00

12.290.950,44

Bilanzergebnis

23.457.586,71

2.619.768,14

26.077.354,85

Eigenkapital gesamt

40.818.537,15

2.619.768,14

43.438.305,29

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital ist zum Stichtag in 5.070.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital à EUR 1,00 eingeteilt. Bei allen Aktien handelt es sich um Stammaktien mit je einem Stimmrecht.

Genehmigtes Kapital/Bedingtes Kapital

Unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2017 wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.056.500,00 bedingt erhöht durch die Ausgabe von bis zu 2.056.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 25. Juni 2024 um bis zu insgesamt EUR 2.535.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).

In der Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juli 2022 ermächtigt worden, das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu EUR 2.392.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Die Bestimmungen zum genehmigten Kapital finden sich in § 4 der Satzung.

Nach teilweiser Ausschöpfung in 2018 von EUR 285.000,00 beträgt das genehmigte Kapital 2017/I noch EUR 2.107.500,00.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2014 um bis zu EUR 478.500,00 zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I).

Unter Aufhebung des bisher bedingten Kapitals 2012 in Höhe von EUR 1.815.000,00 wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.914.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.914.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien (Bedingtes Kapital 2017/I).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden (Agio).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Besicherungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag umfassen:

- Schuldenbeitritt durch die m-u-t GmbH

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten aus laufenden Verrechnungen und kurzfristigen Darlehensgewährungen.

Haftungsverhältnisse

Bei verschiedenen Kreditinstituten bestehen Kreditlinien in Höhe von insgesamt TEUR 13.000 für die Nynomic AG und die m-u-t GmbH. Die Nynomic AG haftet somit gesamtschuldnerisch auch für die von der m-u-t GmbH in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Zum Bilanzstichtag bestanden noch ungenutzte Kreditlinien von TEUR 2.798 bei der Nynomic AG. Eine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten nicht wahrscheinlich.

Die Nynomic AG ist im Rahmen des Anteilskaufs an der APOS GmbH in Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber einem Kreditinstitut eingetreten. Die Bürgschaftserklärungen belaufen sich nominal auf TEUR 150. Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaftserklärung wird als nicht wahrscheinlich angesehen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Leasingverträge für Fahrzeuge mit TEUR 5. Diese Finanzierungsformen dienen der Liquiditätsschonung und der Flexibilität. Die Miet- und Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit bis 2020.

Mitarbeiter

In 2019 waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer zzgl. 2 Vorstände bei der Nynomic AG beschäftigt.

Wedel, den 13. Februar 2020

Fabian Peters

Maik Müller

Vorstand der Nynomic AG

Vorstand der Nynomic AG

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

in einer merklich abkühlenden Weltkonjunktur ist es Nynomic im vergangenen Geschäftsjahr gelungen, die Auswirkungen des schwierigen geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds in Grenzen zu halten und die eigene Marktposition durch zwei erfolgreiche Unternehmensakquisitionen auszubauen. Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand bei dem Ziel, die Erfolgsgeschichte der Nynomic AG trotz der ökonomischen Folgen des Corona-Virus weiter fortzuschreiben. Dazu arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und stimmen sich fortlaufend ab.

Der Aufsichtsrat hat auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand fortlaufend bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht.

Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Geschäfte

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten jederzeit nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet.

Zusätzlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand der Gesellschaft bei allen wichtigen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die weitere Ertrags- und Wachstumsstrategie detailliert über Inhalte und Grundlagen informiert. Der Aufsichtsrat war zu jeder Zeit über den Übernahmevorgang des Geschäftsbetriebs der LemnaTec GmbH sowie den vollzogenen Akquisitionsprozess der Sensortherm GmbH informiert. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Konzerns und der Einzelunternehmen in entsprechenden Quartalsberichten, gab Ausblicke auf das laufende Geschäftsjahr und ermöglichte Vergleiche mit vorangegangenen Perioden. Somit war der Aufsichtsrat stets mit aktuellen Informationen und Daten ausgestattet.

Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle legte der Vorstand zeitnah zur Beschlussfassung vor. Zu diesen hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung von gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben seine Entscheidungen zeitnah mitgeteilt.

Der Aufsichtsrat hat seine jeweilige Zustimmung jederzeit zeitnah herbeigeführt, zum Teil mit Beschlüssen im Umlaufverfahren, die nach Gesetz und Satzung der Nynomic AG zulässig sind.

Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat fortlaufend und angemessen über Risikopositionen im Konzern informiert. Operative und strategische Anpassungen wurden dabei jeweils vorgelegt und eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.

Im Geschäftsjahr 2019 tagte der Aufsichtsrat insgesamt zweimal, und zwar am 7. Mai 2019 und am 19. Dezember 2019. Damit hat der Aufsichtsrat die aktienrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf den Turnus von Aufsichtsratssitzungen eingehalten, da der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. Juli 2016 einstimmig beschlossen hatte, nur mindestens eine Sitzung pro Kalenderhalbjahr abzuhalten.

Auf die Bildung von Ausschüssen wurde auch im Geschäftsjahr 2019 verzichtet.

Prüfung und Billigung von Jahres- und Konzernabschluss nebst Jahres- und Konzernlagebericht sowie Prüfung durch den Abschluss- und Konzernabschlussprüfer

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Nynomic AG für das Geschäftsjahr 2019, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, den vom Vorstand gemäß § 315e Absatz 3 HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des Nynomic Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 26. Mai 2020 erhalten und zur Kenntnis genommen.

Der von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 gewählte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, die Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, hat den Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie den erstellten Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht geprüft und erklärt, dass die Rechnungslegungsvorschriften und -grundsätze vollumfänglich eingehalten wurden. Sie hat jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In der Bilanzaufsichtsratssitzung am 26.Mai 2020 wurden sämtliche vorgenannten Unterlagen zusammen mit dem bei der Sitzung anwesenden Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stefan Evers von der Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, in seiner Funktion als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und in Anwesenheit des Vorstands eingehend erörtert. Herr Evers informierte in der Sitzung über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Hinweise von Herrn Evers wurden mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Vorstand und Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet. Darüber hinaus erklärte der Abschlussprüfer, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess bestehen.

Die eigene, vom Aufsichtsrat vorgenommene, eingehende Überprüfung des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 ergab keine Einwände. Den Ergebnissen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

Auch die eigene, vom Aufsichtsrat vorgenommene, eingehende Überprüfung des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 ergab ebenfalls keine Einwände. Den Ergebnissen des Konzernabschlussprüfers hat der Aufsichtsrat auch hier zugestimmt.

Inhaltlich stimmen die vom Vorstand im Lagebericht und Konzernlagebericht getroffenen Einschätzungen mit den unterjährigen Berichten an den Aufsichtsrat überein. Auf Basis einer eigenen Beurteilung der Lage der Nynomic AG bzw. des Konzerns und einer eigenen Prognose für die zukünftige Entwicklung kommt der Aufsichtsrat zu den gleichen Einschätzungen wie der Vorstand. Aus Sicht des Aufsichtsrats zeichnen der Lagebericht und Konzernlagebericht ein realistisches Bild der Lage der Nynomic AG bzw. des Konzerns und deren Perspektiven.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Nynomic AG für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen diese erhoben.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Bilanzaufsichtsratssitzung vom 26. Mai 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der Nynomic AG für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt.

Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Im Aufsichtsrat und Vorstand hat es in 2019 keine personellen Veränderungen gegeben.

Der Dank des Aufsichtsrats geht an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nynomic Gruppe, an die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften sowie an die Mitglieder des Vorstands für die geleistete Arbeit und ihren engagierten Einsatz.

Wedel, im Mai 2020

Für den Aufsichtsrat

Hans Wörmcke

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sonstiger Berichtsteil

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss des Aufsichtsrats i. S. d. § 172 AktG vom 26. Mai 2020 festgestellt worden.