Nynomic AG

Wedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 83.577.437,31 90.392.628,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.334,74 12.261,56
II. Sachanlagen 7.018,31 6.948,48
III. Finanzanlagen 83.558.084,26 90.373.418,27
B. Umlaufvermögen 26.600.730,75 13.315.409,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.788.349,43 13.296.780,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.812.381,32 18.629,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 108.113,12 107.351,91
Aktiva 110.286.281,18 103.815.390,18

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 99.245.480,14 77.536.470,33
I. Gezeichnetes Kapital 6.556.320,00 5.931.200,00
II. Kapitalrücklage 55.571.910,44 36.139.690,44
III. Gewinnvortrag 35.465.579,89 29.115.243,75
IV. Jahresüberschuss 1.651.669,81 6.350.336,14
B. Rückstellungen 1.543.738,73 6.329.388,00
C. Verbindlichkeiten 9.497.062,31 19.949.531,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.110.528,83 7.899.241,45
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.386.533,48 12.050.290,40
Passiva 110.286.281,18 103.815.390,18

Anhang

Allgemeine Hinweise

Die Nynomic AG hat ihren Sitz in Wedel und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nr. HRB 6913 PI eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuchs sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Aktien sind im Freiverkehr, der kein organisierter Markt gem. § 2 XI WpHG ist, zugelassen. Die Aktien werden in dem KMU Segment Scale der Deutsche Börse AG in Frankfurt gehandelt.

Die Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren ansonsten unverändert die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden gem. § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 - 5 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit Abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Abschreibung erfolgt linear.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag i. H. v. netto EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung von Preissteigerungen notwendig ist. Für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem durchschnittlichen marktüblichen Zinssatz gem. §253 Abs.2 HGB.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Im aktuellen Geschäftsjahr hat die Gesellschaft bereits eine Anzahlung für eine Beteiligung an der art photonics GmbH, Berlin, geleistet. Der wirtschaftliche Übergang erfolgt erst in 2024.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden bis zum Stichtag ausgeglichen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen kurzfristige Darlehensgewährungen gegenüber Tochterunternehmen sowie Forderungen im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags mit der tec5 AG, Steinbach, sowie der LayTec AG, Berlin, enthalten. Die gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit, wie auch im Vorjahr, von bis zu einem Jahr aus.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals wird in folgendem Eigenkapitalspiegel dargestellt:



Stand



Stand


01.01.2023

Zugänge

31.12.2023


TEUR

TEUR

TEUR
Gezeichnetes Kapital
5.931

625

6.556
Kapitalrücklagen/Agio
36.140

19.432

55.572
Bilanzergebnis
35.465

1.652

37.117
Eigenkapital gesamt
77.536

21.709

99.245



Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital ist zum Stichtag in 6.556.320 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital à EUR 1,00 eingeteilt. Bei allen Aktien handelt es sich um Stammaktien mit je einem Stimmrecht.
Im Geschäftsjahr wurde auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 erteilten Ermächtigung die Erhöhung des Grundkapitals von TEUR 5.931 um TEUR 590 auf TEUR 6.521 durchgeführt. Aus dem Aktienoptionsprogramm erfolgte eine Ausgabe von 35.000 neuen Aktien. Der Ausgabebetrag dieser sämtlichen neuen Aktien betrug insgesamt TEUR 710. Das Grundkapital stieg um TEUR 35 auf TEUR 6.556, die Differenz zum Gesamtausgabebetrag wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Mitgliedern des Vorstands, Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie Mitgliedern des Vorstands/Geschäftsführern und Arbeitnehmern von verbundenen Unternehmen.

Genehmigtes Kapital/Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 wurde die Satzung in § 4 Ziffer 4.3 (Genehmigtes Kapital) geändert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28 Juni 2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 27. Juni 2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu insgesamt TEUR 2.951 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2021/I wurde aufgehoben.

Das Genehmigte Kapital 2022/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch TEUR 2.360.

Das Grundkapital war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2014 um bis zu TEUR 479 zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens erhöht worden (Bedingtes Kapital 2014/I).

Nach teilweiser Ausschöpfung in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 von insgesamt TEUR 238 betrug das Bedingte Kapital 2014/I noch TEUR 241. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2023 wurde das Bedingte Kapital 2014/I um TEUR 119 auf TEUR 123 herabgesetzt.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2023 um bis zu TEUR 530 eingeteilt in bis zu 529.632 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden (Agio).

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 37.117 auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Rückstellungen

Unter den sonstigen Rückstellungen erfolgt im Wesentlichen der Ausweis von Rückstellungen für Personalverpflichtungen (TEUR 1.173), Jahresabschlussprüfung und Steuererklärungen (TEUR 95), sowie ausstehende Kostenrechnungen (TEUR 57). Die sonstigen Rückstellungen sind, wie auch im Vorjahr, kurzfristig.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Besicherungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag umfassen:

· Schuldenbeitritt durch die m-u-t GmbH
· Garantiegeber durch die m-u-t GmbH, die tec5 AG, die LayTec AG, die Sensortherm GmbH, die LemnaTec GmbH, die Image Engineering GmbH & Co. KG, die Spectral Engines GmbH, die MGG Micro-Glühlampen-Gesellschaft Menzel GmbH und die APOS GmbH.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben TEUR 4.380 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vj. TEUR 4.049) und TEUR 4.387 (Vj. TEUR 12.050) eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten aus laufenden Verrechnungen und kurzfristigen Darlehensgewährungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen eine Restlaufzeit, wie auch im Vorjahr, von bis zu einem Jahr aus.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 230 (Vj. TEUR 184).

Haftungsverhältnisse

Bei verschiedenen Kreditinstituten bestehen Kreditlinien in Höhe von insgesamt TEUR 13.000 für die Nynomic AG, die m-u-t GmbH, die APOS GmbH, die Sensortherm GmbH und die Image Engineering GmbH & Co. KG. Die Nynomic AG haftet gesamtschuldnerisch auch für die von der m-u-t GmbH, der APOS GmbH, der Sensortherm GmbH und der Image Engineering GmbH & Co. KG in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Aktuell werden nur von der APOS GmbH Kreditlinien genutzt. Zum Bilanzstichtag bestanden bei der Nynomic AG noch ungenutzte Kreditlinien von TEUR 9.750. Eine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten nicht wahrscheinlich.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse aus der Haftung für von verbundenen Unternehmen in Anspruch genommene Avale.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Leasingverträge für Fahrzeuge mit TEUR 7. Diese Finanzierungsformen dienen der Liquiditätsschonung und der Flexibilität. Die Miet- und Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit bis 2024.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 3 Arbeitnehmer zzgl. 2 Vorstände bei der Nynomic AG beschäftigt.

 

Wedel, den 20. März 2024

gez. Fabian Peters, Vorstand der Nynomic AG

gez. Maik Müller, Vorstand der Nynomic AG

Bericht des Aufsichtsrats


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

trotz fortwährender wirtschaftlicher und globaler Herausforderungen hat die Nynomic Gruppe im Geschäftsjahr 2023 wieder ein gutes Geschäftsergebnis erzielt, mit Bestmarken sowohl beim Umsatz als auch beim EBIT.

Die Portfoliooptimierung wurde weiter vorangetrieben. Durch die erfolgreiche Fortsetzung des anorganischen Wachstumskurses ist die bereits umfassende Technologie- und Lösungspalette des Konzerns noch breiter aufgestellt.

Im vergangenen Jahr setzten Vorstand und Aufsichtsrat ihre bewährte vertrauensvolle Zusammenarbeit fort. Übergeordnetes Ziel war auch im Jahr 2023 die verantwortungsbewusste, qualifizierte, transparente und auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Führung und Kontrolle der Nynomic Gruppe.

Der Aufsichtsrat hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand fortlaufend bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht.

Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Geschäfte
Der Vorstand ist seinen Informationspflichten jederzeit nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet.

Zusätzlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand der Gesellschaft bei allen wichtigen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die weitere Ertrags- und Wachstumsstrategie, detailliert über die Inhalte und deren Grundlagen informiert. Der Aufsichtsrat war fortlaufend über die Beteiligung und den langfristigen Erwerbsplan an der NLIR ApS, der Gründung der Photecture Inc. und deren Integration in die Nynomic Gruppe sowie über den Erwerbsprozess sämtlicher Geschäftsanteile der art photonics GmbH unterrichtet. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Konzerns und der Einzelunternehmen in entsprechenden turnusmäßigen Berichten, gab Ausblicke auf das laufende Geschäftsjahr und ermöglichte Vergleiche mit vorangegangenen Perioden. Angesichts der geopolitischen und globalwirtschaftlichen Unsicherheiten wurden regelmäßig die Auswirkungen, Reaktionen und strategischen Implikationen in Bezug auf die jeweilige Situation erörtert. Somit war der Aufsichtsrat stets mit aktuellen Informationen und Daten ausgestattet.

Neben dem wirtschaftlichen Erfolg fokussiert sich die Unternehmensgruppe auch auf die Bereiche Umwelt, soziale und gesellschaftliche Aspekte sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Environment, Social, Governance). Daher fand ein intensiver Austausch über die Nachhaltigkeitsagenda der Nynomic Gruppe statt, um die Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie weiter zu fördern. Bei für den Konzern bedeutsamen Nachhaltigkeitsthemen wurden weitere Fortschritte erzielt.

Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle legte der Vorstand zeitnah zur Beschlussfassung vor. Zu diesen hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung von gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben seine Entscheidungen zeitnah mitgeteilt.

Der Aufsichtsrat hat seine jeweilige Zustimmung jederzeit zeitnah herbeigeführt, zum Teil mit Beschlüssen im Umlaufverfahren, die nach Gesetz und Satzung der Nynomic AG zulässig sind.

Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat fortlaufend und angemessen über Risikopositionen im Konzern informiert. Operative und strategische Anpassungen wurden dabei jeweils vorgelegt und eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. In diesem Zusammenhang wurde auch über das Thema Cyber Risk Security und entsprechende Schutzmaßnahmen beraten.

Im Geschäftsjahr 2023 tagte der Aufsichtsrat insgesamt zweimal, und zwar am 4. Mai 2023 und am 13. Dezember 2023. Damit hat der Aufsichtsrat die aktienrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf den Turnus von Aufsichtsratssitzungen eingehalten, da der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. Juli 2016 einstimmig beschlossen hatte, nur mindestens eine Sitzung pro Kalenderhalbjahr abzuhalten. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde auch im Geschäftsjahr 2023 verzichtet.

Prüfung und Billigung von Jahres- und Konzernabschluss nebst Jahres- und Konzernlagebericht sowie Prüfung durch den Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Nynomic AG für das Geschäftsjahr 2023, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, den vom Vorstand gemäß § 315e Absatz 3 HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des Nynomic Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 7. Mai 2024 erhalten und zur Kenntnis genommen.

Der von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 gewählte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, die Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, hat den Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie den erstellten Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht geprüft und erklärt, dass die Rechnungslegungsvorschriften und -grundsätze vollumfänglich eingehalten wurden. Sie hat jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In der Bilanzaufsichtsratssitzung am 7. Mai 2024 wurden sämtliche vorgenannten Unterlagen zusammen mit dem bei der Sitzung anwesenden Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stefan Evers von der Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, in seiner Funktion als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und in Anwesenheit des Vorstands eingehend erörtert. Herr Evers informierte in der Sitzung über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Hinweise von Herrn Evers wurden mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Vorstand und Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet. Darüber hinaus erklärte der Abschlussprüfer, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess bestehen.

Die eigene, vom Aufsichtsrat vorgenommene, eingehende Überprüfung des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 ergab keine Einwände. Den Ergebnissen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

Auch die eigene, vom Aufsichtsrat vorgenommene, eingehende Überprüfung des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 ergab ebenfalls keine Einwände. Den Ergebnissen des Konzernabschlussprüfers hat der Aufsichtsrat auch hier zugestimmt.

Inhaltlich stimmen die vom Vorstand im Lagebericht und Konzernlagebericht getroffenen Einschätzungen mit den unterjährigen Berichten an den Aufsichtsrat überein. Auf Basis einer eigenen Beurteilung der Lage der Nynomic AG bzw. des Konzerns und einer eigenen Prognose für die zukünftige Entwicklung kommt der Aufsichtsrat zu den gleichen Einschätzungen wie der Vorstand. Aus Sicht des Aufsichtsrats zeichnen der Lagebericht und Konzernlagebericht ein realistisches Bild der Lage der Nynomic AG bzw. des Konzerns und deren Perspektiven.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Nynomic AG für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen diese erhoben.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 in seiner Bilanzaufsichtsratssitzung vom 7. Mai 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss der Nynomic AG für das Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt.

Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand
Im Aufsichtsrat und Vorstand hat es im Geschäftsjahr 2023 keine personellen Veränderungen gegeben.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nynomic Konzerns spricht der Aufsichtsrat für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen besonderen Dank aus.

Wedel, im Mai 2024

Für den Aufsichtsrat
gez. Hans Wörmcke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2024 festgestellt.