OTRS AG
Bad Homburg v.d.Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der OTRS AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften
des HGB und des AktG, insbesondere §§ 266, 275 HGB, §§ 150 bis 161 AktG. Von größenabhängigen
Erleichterungen des HGB hinsichtlich Gliederung und Ausweis wird teilweise Gebrauch
gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wird teilweise
Gebrauch gemacht.
Die OTRS AG ist seit dem 23. Dezember 2009 am Open Market-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen und notiert dort am
First Quotation Board. Der Open Market stellt keinen organisierten Markt im Sinne
§ 2 Abs. 5 WpHG dar.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite
sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt
der Zahlung berücksichtigt worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB mit den Herstellungskosten
in Form der Entwicklungskosten gemäß § 255 Abs. 2 a) HGB aktiviert, sofern diese eindeutig
zugeordnet und abgegrenzt werden können. In die Aktivierung werden die Entwicklungskosten
einbezogen, die nach Manifestation der technischen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung
des immateriellen Vermögensgegenstandes anfallen. Die Entwicklungskosten enthalten
die direkt zurechenbaren Einzelkosten, angemessene Teile der durch die Fertigung veranlassten
Gemeinkosten und Abschreibungen sowie der allgemeinen Verwaltungskosten, soweit diese
auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung über deren geplanten
Lebenszyklus linear abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und gegebenenfalls
vermindert um Anschaffungspreisminderungen sowie vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf deren zum Stichtag niedrigere beizulegende
Werte werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Als Geschäfts- oder Firmenwert wurde in den Vorjahren gemäß § 255 Abs. 4 S. 1 HGB i. d. F. vom 19. Dezember 1985
der Unterschiedsbetrag angesetzt, um den die für die Übernahme eines Unternehmens
bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens
abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme überstieg. Der Posten wird planmäßig
über die jeweils zu erwarteten Nutzungsdauer gemäß § 255 Abs. 4 S. 3 HGB i. d. F.
vom 19. Dezember 1985 abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen
am Stichtag beizulegen ist.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- werden
im Jahre des Zugangs analog der steuerlichen Regelung gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen,sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand wurden zum Nominalwert bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.
Das Grundkapital sowie die Kapitalrücklage sind mit dem Nennbetrag bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen
werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Sie sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro
umgerechnet wurden.
Die Währungsumrechnung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährung in Euro erfolgt zum Tageskurs. Valutaverbindlichkeiten
werden mit dem am Bilanzstichtag geltenden Briefwechselkurs (Mittelkurs) angesetzt,
sofern er den Kurs am Tag der Schuldaufnahme übersteigt. Fremdwährungsforderungen
werden mit dem am Bilanzstichtag geltenden Geldwechselkurs (Mittelkurs) angesetzt,
sofern dieser unter dem Kurs am Tag der Forderungsentstehung liegt. Aufwendungen und
Erträge aus Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Steuerbilanz und latente Steuern
Ausgangsgröße für die Berechnung der Steuern bildet eine von dem handelsrechtlichen
Jahresabschluss abweichende Steuerbilanz. Die Abweichungen resultieren zum Einen aus
der Abschreibung der in den Vorjahren gebildeten Geschäfts- und Firmenwerte aus der
Einbringung bzw. Verschmelzung der OTRS GmbH und der Enterprise Consulting Beratungsgesellschaft
für Unternehmensorganisation und Informationsmanagement mbH auf die Gesellschaft,
die steuerlich zu Buchwerten erfolgte, sowie zum Anderen aus der im Berichtsjahr vorgenommenen
Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2
HGB, für die steuerlich ein Aktivierungsverbot besteht.
Die Gesellschaft macht von der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 274 a HGB Gebrauch
und verzichtet auf den Ansatz und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern aus
vorstehend genannten Differenzen bei den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen
sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forschungs- und Entwicklungskosten
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB
aktiviert, sofern und soweit die Vermögensgegenstandseigenschaft zu bejahen ist und
die Entwicklungskosten gemäß § 255 Abs. 2 a) HGB abgegrenzt und zugeordnet werden
konnten.
Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 620.702,32 Euro, entfallen
351.093,49 Euro auf Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens. Vorliegend handelt es sich um die Entwicklung einer Plattform
zur Verbreitung von Software im Wege des SaaS (Software as a Service) bzw. IaaS (Infrastructure
as a Service). Die Entwicklung war zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen. Die
Abschreibung erfolgt ab Fertigstellung über die erwartete Nutzungsdauer von voraussichtlich
fünf Jahren.
Brutto-Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen,
der dem Anhang beigefügt ist.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Die in den Vorjahren entgeltlich erworbenen und aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte
werden planmäßig über deren erwartete Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige
Abschreibungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Angaben zu verbundenen Unternehmen und über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen
mit einem Betrag von mindestens 20 % der Anteile
Erläuterungen:
1) = vorläufig 2) = Wert stand zum Bilanzerstellungszeitpunkt noch nicht fest 3) = Angabe ist für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter
Bedeutung und kann daher gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB unterbleiben.
Angabe zu Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 1.096, im Vorjahr: TEUR 777) betreffen
verzinsliche Darlehen an die Tochtergesellschaft OTRS Inc., USA. Die Darlehen haben
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.
Angabe zu Vorräten Die Vorräte betreffen zum Stichtag noch nicht abgerechnete, in Arbeit befindliche
Aufträge in Form erbrachter Diensteleistungen für Beratung und Entwicklung im Kundenauftrag.
Angabe zu Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände enthält neben einer Darlehensforderung gegenüber
dem Vorstand (TEuro 35), Steuerrückforderungen (TEuro 28), debitorische Kreditoren
(TEuro 22) sowie übrige sonstige Vermögensgegenstände (TEuro 7).
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Teuro 14) werden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Der Posten sonstige Rückstellungen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 438.899,02 (Vorjahr: Euro 317.617,13).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten Passive Rechnungsabgrenzungsposten (TEuro 984, im Vorjahr: TEuro 462) beinhaltet
vereinnahmte Zahlungen für Supportverträge und Serviceleistungen mit Gesamtlaufzeiten
von bis zu einem Jahr, soweit diese auf das Folgejahr entfallen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Zum 31.12.2011 bestehen keine derartigen Haftungsverhältnisse.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEuro
229 jährlich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen (TEuro 70) und
Leasingverträgen (TEuro 159).
Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von Euro 357.200,81 erwirtschaftet, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
Euro 1.115.059,70. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
(seit 15. Oktober 2011) Beide Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Auf die Angabe der Gesamtzbezüge der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 288 Abs.
1 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf insgesamt Euro
5.625, erstmalig für das Jahr 2010.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Zu den zu Gunsten des Vorstandes vergebenen Krediten wird ausgeführt:
An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden weder Vorschüsse noch Kredite vergeben.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 34 (im Vorjahr: 34) Arbeitnehmer.
Zum Stichtag 31.12.2011 betrug die Zahl der Arbeitnehmer 33 (im Vorjahr: 34).
Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von Euro 1.850.000 ist eingeteilt in:
Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Angaben über das genehmigte Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2012 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmals bis zu insgesamt TEuro 500 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2007/I)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.07.2015 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmals bis zu insgesamt TEuro 425 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2010/II)
Angaben über das bedingte Kapital
Das Grundkapital ist bedingt erhöht um bis zu - TEuro 50 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.12.2007 (Bedingtes Kaptal 2007/I) sowie - TEuro 137,5 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6.08.2009 mit Abänderung durch
Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2010 (Bedingtes Kapital 2009/I), jeweils zur Bedienung von Bezugsrechten aus den Aktienoptionsprogrammen 2007 bzw.
2009.
Weiterhin ist das Grundkapital bedingt erhöht um bis zu TEuro 600 durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 6.08.2009 (Bedingtes Kapital 2009/II) zur Gewährung von Umtauschrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen,
deren Ausgabe ebenfalls in der Hauptversammlung vom 6.08.2009 besschlossen worden
ist.
Angaben über die Zahl der Wandelschuldverschreibungen und vergleichbaren Wertpapiere
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 21.12.2009 unter Zustimmung des Aufsichtsrates
277.500 Stück Wandelschuldverschreibungen begeben. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen
erfolgte zu ihrem Nennbetrag in Höhe von je Euro 9,00 in zehn Tranchen (Teilschuldverschreibungen),
in der Zeit vom 1.02.2010 bis zum 1.04.2012. Sie werden mit 8,5% verzinst und enden
am 31.03.2014. Die Gesellschaft kann die Wandelschuldverschreibungen nach eigenem
Ermessen durch Zahlung des Nennbetrages oder der Lieferung von Aktien (aus dem bedingten
Kapital 2009/II) vornehmen. Das Umtauschverhältnis beträgt vorbehaltlich einer diesbezüglich
notwendigen Änderung infolge bestimmter Kapitalmaßnahmen 1:1. Die gesellschaft ist
berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen bis zum 30.06.2012 unter Einhaltung einer
Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Zum Stichtag waren 7
Tranchen zu je 30.000,00 Stück Teilschuldverschreibungen, insgesamt 210.000,00 Stück
sowie 2 Tranchen zu je 25.000,00 Stück Teilschuldverschreibungen, insgesamt 50.000,00
Stück zum Nennbetrag von insgesamt TEuro 2.340 ausgegeben
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2012 festgestellt.
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