PARK & Bellheimer AG

Pirmasens

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Die PARK & Bellheimer AG und ihre Tochtergesellschaften bilden eine Unternehmensgruppe, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken befasst. Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben, die zum Teil für die betrieblichen Zwecke der Produktion und des Vertriebs von Bier und alkoholfreien Getränken genutzt, zum Teil aber auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und für Vermietungs- und Wertsteigerungszwecke verwendet werden.

Die PARK & Bellheimer AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie hält 100 % der Kommanditanteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Des Weiteren ist sie zu 100 % an der Bellheimer Mineralquellen GmbH, der Badisch Mäxle Vertriebs GmbH und der PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH beteiligt. Letztere hält die Komplementäranteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

Der Vorstand der PARK & Bellheimer AG besteht derzeit aus einer Person, Herrn Roald Pauli. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Ziele und Strategie

Kernbestandteil unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment an Bieren, Biermisch- und alkoholfreien Getränken. Diese Basis bildet langfristig unsere Geschäftsgrundlage, die wir mit attraktiven Spezialitäten in der Zukunft weiter ausbauen möchten. Wir verfolgen damit das Ziel, unsere Kunden mit einem breiten Sortiment an eigenen Produkten weitestgehend aus einer Hand zu bedienen.

Innerhalb der Sortimente liegen im Rahmen der Vertriebsstrategie ein besonderer Focus auf den Bereichen Weizenbiere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier wollen wir uns langfristig mit entsprechenden Zuwachsraten besser als unser Marktumfeld entwickeln. Für die PARK & Bellheimer-Gruppe streben wir langfristig ein organisches Umsatzwachstum mit eigenen Produkten von jährlich 2,5 % an.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Wachstumstempo der deutschen Wirtschaft hat ab der Jahresmitte 2015 an Schwung verloren. Dennoch konnte das Bruttoinlandsprodukt nach einem starken 1. Halbjahr 2015 für das Gesamtjahr um 1,4 % zulegen und damit an die wirtschaftliche Entwicklung des Vorjahres mit einer Zuwachsrate von 1,5 % anknüpfen. Positive Impulse kamen im Jahr 2015 hauptsächlich von den Konsumausgaben. Steigende Löhne, die Rekordbeschäftigung von 43,0 Mio. Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2015 und die geringe Inflation halten die Kauflaune der Verbraucher in Schwung. Auch wenn das Jahr 2015 ein Rekordjahr für die deutsche Exportwirtschaft darstellte, konnte der Außenhandel die wirtschaftliche Dynamik nicht zusätzlich beflügeln, da die Einfuhren im Jahr 2015 deutlich stärker als die Ausfuhren gewachsen sind.

Der Gesamtbierabsatz in Deutschland lag im abgelaufenen Jahr 2015 mit 95,7 Mio. hl mit 0,1 % geringfügig über der Vorjahresvergleichsmenge. Während sich die Inlandsnachfrage um 0,7 % rückläufig entwickelte, lagen die Exportlieferungen mit 4,1 % deutlich über der Vorjahresvergleichsmenge. Damit bleibt die Situation der Brauwirtschaft insbesondere auf dem heimischen Kernmarkt weiterhin angespannt.

Bei den bestehenden hohen Produktionsüberkapazitäten in unserer Branche bestimmt der Absatz- und Preisdruck unverändert unser Marktsegment. Der damit einhergehende Preis- und Verdrängungswettbewerb beeinflusste auch im Jahr 2015 die Brauwirtschaft entsprechend negativ.

Der Absatz an Mineralwasser und Mineralbrunnenerfrischungsgetränken entwickelte sich dagegen im abgelaufenen Jahr 2015 mit einer Zuwachsrate von 2,8 % deutlich besser als der Biermarkt.

Der Absatzanteil der Glasmehrwegverpackung blieb im Jahr 2015 mit 23,7 % konstant, während die beiden PET-Mehrwegsysteme gegenüber dem Vorjahr Marktanteilseinbußen hinnehmen mussten. Unverändert wird jedoch der Gesamtmarkt an alkoholfreien Getränken durch das PET-Einweggebinde dominiert, dass seinen Anteil am Gesamtabsatz im Jahr 2015 spürbar um 0,6 %-Punkte auf 47,3 % ausbauen konnte.

Geschäftsverlauf unserer Unternehmensgruppe

Im Geschäftsjahr 2015 konnten wir den Getränkeabsatz mit einer Zuwachsrate von rund 3,0 % weiter ausbauen. Von dieser positiven Absatzentwicklung profitierten insbesondere unsere Weißbiermarke „Valentins" sowie unsere alkoholfreien Erfrischungsgetränke unter der Marke „Bellaris". Dabei lag die Zuwachsrate unserer Marke „Bellaris" deutlich über der Wachstumsrate des Gesamtmarktes.

Die Umsatzerlöse konnten wir im Berichtsjahr 2015 um 1,4 % über den Vorjahresvergleichswert steigern. Durch die höheren Absatzanteile an eigenen alkoholfreien Getränken im Berichtsjahr verlief die Umsatzsteigerung prozentual unterhalb der Absatzentwicklung.

Die Absatzentwicklung nach Kundenarten verlief im Geschäftsjahr 2015 differenziert. Der Absatzzuwachs im Berichtsjahr hat sich auf die Kundenarten Lebensmittelhandel und Exportlieferungen verteilt. Dagegen konnte der Getränkeabsatz im Bereich der Gastronomie nicht an das Niveau des Vorjahres anknüpfen. Ebenfalls rückläufig waren im Jahr 2015 die Lohnbraulieferungen an fremde Brauereien.

Konzernergebnis und Ergebnis je Aktie

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
EBIT* 447 490
EBITDA** 2.091 2.021
Zinsergebnis -293 -317
Ergebnis vor Steuern (EBT) 154 173
+/- Steuern -20 -58
Konzernjahresüberschuss 134 115
Anzahl Aktien 5.000.000 5.000.000
Ergebnis je Aktie EUR 0,03 EUR 0,02

* definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern - Erträge aus Ausleihungen - Zinserträge + Zinsaufwendungen

** definiert als EBIT + Abschreibungen auf immaterielle, Sach- und Finanzanlagen

Ertragslage Konzern

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 18.503 18.255
+/- Bestandsveränderungen -5 -77
+ Sonstige betriebliche Erträge 1.067 978
- Materialaufwand -4.518 -4.677
Rohergebnis 15.047 14.479
- Planmäßige Abschreibungen -1.586 -1.474
- Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen -12.956 -12.458
Betriebsergebnis 505 547
- Finanzergebnis -351 -374
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 154 173
+/- Steuern -20 -58
Unternehmensergebnis 134 115

Die Umsatzerlöse enthalten keine Verbrauchsteuern. Die im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, angefallene Biersteuer wird mit den Umsatzerlösen verrechnet. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich mit eigenen Produkten im hochwertigen Markensegment erzielt. Diese konnten wir im Berichtsjahr um 1,4 % auf TEUR 18.503 steigern. Der Umsatz des Jahres 2015 wurde dabei überwiegend in unseren regionalen Kernabsatzgebieten erzielt. Der Auslandsanteil an den Umsatzerlösen lag im Berichtsjahr bei rund 12 %.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahres umfassen im Wesentlichen Erträge aus gewährten Lieferrechten und Schadenserstattungen, Erträge aus Zuschreibungen zu finanziellen Vermögenswerten, Erträge aus Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, periodenfremde Erträge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Materialaufwandsquote verringerte sich im Berichtsjahr um 1,2 Prozentpunkte auf 24,4 %.

Der Personalaufwand zusammen mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.956 wird im Berichtsjahr um TEUR 498 über dem Vorjahresvergleichwert ausgewiesen. Der darin enthaltene Personalaufwand von TEUR 8.178 liegt dabei aufgrund der Entgelttariferhöhung, eines Einmaleffektes und durch das Auslaufen eines Tarifvertrages um TEUR 493 über den Vorjahresaufwendungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Vertriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Verwaltungskosten.

Vermögens- und Finanzlage Konzern

31.12.2015 31.12.2014
TEUR % TEUR %
Immaterielle Vermögenswerte 828 4,1 708 3,5
Sachanlagen 10.125 49,7 9.713 48,3
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 2.482 12,2 2.342 11,6
Andere finanzielle Vermögenswerte 1.198 5,9 1.144 5,7
Summe langfristiger Vermögenswerte 14.633 71,9 13.907 69,1
Vorräte 1.920 9,4 2.225 11,1
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 2.373 11,6 2.383 11,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.457 7,1 1.609 8,0
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 5.750 28,1 6.217 30,9
Summe Vermögenswerte 20.383 100,0 20.124 100,0
Eigenkapital 8.730 42,8 8.511 42,3
Langfristige Schulden 7.361 36,1 7.400 36,8
Kurzfristige Schulden 4.292 21,1 4.213 20,9
Summe Eigenkapital und Schulden 20.383 100,0 20.124 100,0

Die Investitionen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 2.781 (Vorjahr: TEUR 3.346) verteilen sich mit TEUR 169 (Vorjahr: TEUR 194) auf immaterielle Vermögenswerte, mit TEUR 1.984 (Vorjahr: TEUR 2.678) auf Sachanlagen und mit TEUR 628 (Vorjahr: TEUR 474) auf andere finanzielle Vermögenswerte. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildete die Neuanschaffung von Lastkraftwagen für unseren Fuhrpark, daneben der Erwerb von mehreren Ausschankwägen, die Erneuerung der Sudhaussteuerung an unserem Produktionsstandort in Pirmasens, die Anschaffung von Emballagen sowie die Umstellung unseres kompletten EDV-Systems. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,8 %-Punkte auf 71,9 %.

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände verminderten sich entsprechend gegenüber dem Vorjahresvergleichsstichtag auf 28,1 % des Gesamtvermögens. Ursächlich hierfür sind in erster Linie niedrigere Vorratsbestände sowie ein geringerer Bestand an Zahlungsmittel zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015.

Das Konzerneigenkapital wird zum 31. Dezember 2015 mit TEUR 8.730 ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich zum Berichtsstichtag bei einer geringfügig höheren Bilanzsumme um 0,5 %-Punkte auf 42,8 %.

Das Eigenkapital finanziert die langfristigen Vermögenswerte zu 59,7 % (Vorjahr: 61,2 %). Das Eigenkapital deckt zusammen mit den langfristigen Schulden die langfristigen Vermögenswerte zu 110,0 % (Vorjahr: 114,4 %).

Die Finanzlage der PARK & Bellheimer-Gruppe stellt sich anhand der Zahlungsströme aus der Zusammenfassung der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.042 1.257
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.159 -2.859
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -35 378
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -152 -1.224
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.609 2.833
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.457 1.609

Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 2.159 sowie der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 35 wird nicht vollständig durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 2.042 gedeckt. Dadurch verminderte sich der Finanzmittelbestand im Berichtsjahr um TEUR 152 auf TEUR 1.457 zum 31. Dezember 2015.

Der Finanzmittelbestand am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 1.457 setzt sich zusammen aus den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.438 sowie dem Scheck- und Kassenbestand von TEUR 19.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz und Ausstoß pro Mitarbeiter (ohne Auszubildende) heran.

Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich im Berichtsjahr um 1,3 % auf TEUR 131,2. Der Ausstoß pro Mitarbeiter erhöhte sich um 2,6 % auf 1.905 hl pro Mitarbeiter.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Im Konzern standen im Geschäftsjahresdurchschnitt 141 (Vorjahr: 141) Mitarbeiter, davon drei Mitarbeiter bei der PARK & Bellheimer AG, in einem Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus befanden sich im Berichtsjahr 9 (Vorjahr: 10) Personen in einer Berufsausbildung.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 20,25 Jahre. Die Mitarbeiterfluktuation ist dementsprechend als gering einzustufen.

Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gezeigte Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben in dem schwierigen Wettbewerbsumfeld unseren besonderen Dank aussprechen.

Unser Dank gilt auch unseren Arbeitnehmervertretungen für die Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.

Nachtragsbericht

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2015 solide gewachsen. Aus heutiger Sicht bleiben den Unternehmen die günstigen Rahmenbedingungen auch im kommenden Jahr erhalten. Aufgrund des positiven Konjunkturausblicks soll das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2016 um rund 1,6 % zulegen. Maßgeblich getragen wird das recht kräftige Wirtschaftswachstum in Deutschland weiterhin von der Binnenkonjunktur und dabei insbesondere vom privaten Konsum, der von der niedrigen Arbeitslosigkeit und den spürbaren Reallohnzuwächsen der Arbeitnehmer profitiert.

Für das Jahr 2016 planen wir mit Investitionsmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mio. Euro.

Nachdem wir im Jahr 2015 den Umsatz um 1,4 % steigern konnten rechnen wir für das Gesamtjahr 2016 mit einem etwas höheren Umsatzzuwachs in Höhe von 1,5 bis 2 %. Diese Zuwachsrate soll in erster Linie aus den Bereichen Mineralwasser und alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Weizenbiere und Auslandlieferungen erzielt werden.

Wir rechnen aufgrund der prognostizierten höheren Umsatzerlöse mit einem verbesserten Jahresergebnis für das Jahr 2016.

Chancen- und Risikobericht

Die PARK & Bellheimer-Gruppe ist in der Herstellung von Bier und alkoholfreien Getränken tätig. Beide Produktkategorien werden nach wie vor mit einem veränderten Verbraucherverhalten konfrontiert. Risiken in der Geschäftsentwicklung sehen wir daher in der zunehmenden Nachfrage nach Produkten im unteren Preissegment, die zu Lasten der Entwicklung ertragsstarker Markenartikel gehen. Der Verlust an Wertschöpfung kann die Folge solcher Konsumverschiebungen sein. Aus den unverändert hohen Produktionsüberkapazitäten der Brauindustrie wird auch in der Zukunft unsere Branche einem starken Preis- und Verdrängungswettbewerb ausgesetzt bleiben.

Aus der Zusammenarbeit mit den von rückläufigen Umsätzen betroffenen Betrieben der Gastronomie können finanzielle Risiken aus der längerfristigen Anpachtung dieser Objekte entstehen. Um die Risiken in diesem Bereich zu reduzieren, werden nur in Ausnahmefällen Gastronomieobjekte durch die PARK & Bellheimer-Gruppe angepachtet.

Dem mit der Absatzsicherung verbundenen allgemeinen Investitionsrisiko aus der Vergabe von Darlehen beziehungsweise Gewährung sonstiger Finanzierungshilfen an die Gastronomie begegnen wir durch die sorgfältige Prüfung unserer Vertragspartner. Dennoch lassen sich Risiken in diesem Bereich nicht vollständig ausschließen; diese halten wir jedoch für vertretbar.

Im Bereich der Materialbeschaffung sind die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über mittelfristige Lieferkontrakte für das Geschäftsjahr 2016 weitestgehend gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wurde dadurch reduziert.

Die Geschäftsentwicklung der PARK & Bellheimer AG hängt wesentlich von der 100 %-igen Tochtergesellschaft, PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, ab.

Neben dem branchenbedingten Risiko bei der Beurteilung der zukünftigen Geschäftsentwicklung sehen wir für die kommenden beiden Jahre Potenzial für organisches Wachstum unseres Unternehmens.

Kernpfeiler unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens, die wir seit Jahren für unsere Marken im Bierbereich wie auch für unsere Marke im alkoholfreien Segment verfolgen. Die Bedeutung der Regionalität nimmt bei den Verbrauchern stetig zu. Hier spielen die Produktqualität sowie das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft der angebotenen Produkte eine zentrale Rolle.

Diese Anforderungen bilden wir im Unternehmen sowohl im Herstellungsprozess als auch in unserer Markenkommunikation authentisch ab. Bei der Herstellung unserer Produkte setzen wir höchste Qualitätsansprüche sowohl bei der Auswahl der Rohstoffe als auch im eigentlichen Verarbeitungsprozess um.

Bei der Umsetzung unserer Vertriebsstrategie legen wir einen besonderen Focus auf die Wachstumsbereiche Weizenbier, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier bauen wir die Distribution in unserem Kernabsatzgebiet systematisch aus. Dabei werden wir uns gezielt mit weiteren Getränkespezialitäten auch zukünftig von unserem Wettbewerbsumfeld differenzieren.

Als Komplettanbieter von hochwertigen Bieren, Bierspezialitäten sowie alkoholfreien Erfrischungsgetränken können wir unsere Kunden mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment aus einer Hand bedienen.

Wir sind daher überzeugt, dass sich auf Basis unserer Unternehmensstrategie unser Brauereiunternehmen in der angestammten Region "Pfalz" auch in der Zukunft positiv und erfolgreich entwickeln wird.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivative Finanzinstrumente im Bestand des Konzerns gehalten.

Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt die Unternehmensleitung bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2016 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Aufgrund der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) wird zum 31. Dezember 2015 kein Liquiditätsrisiko gesehen.

Darüber hinaus stehen im Bedarfsfall weitere freie langfristige Kreditlinien zur Verfügung.

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

 

Pirmasens, den 31. März 2016

Der Vorstand

Roald Pauli

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015

31.12.2015 31.12.2014
Anhang EURO EURO
5.1. Immaterielle Vermögenswerte 828.255 707.807
5.2. Sachanlagen 10.125.183 9.713.593
5.3. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 2.481.500 2.341.500
5.4. Andere finanzielle Vermögenswerte 1.198.214 1.144.179
Langfristige Vermögenswerte 14.633.153 13.907.079
5.5. Vorräte 1.920.599 2.225.032
5.6. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 2.373.077 2.383.037
5.7. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.456.552 1.608.702
Kurzfristige Vermögenswerte 5.750.227 6.216.771
Summe Vermögenswerte 20.383.380 20.123.851
     
  31.12.2015 31.12.2014
Anhang EURO EURO
5.8. Gezeichnetes Kapital 5.000.000 5.000.000
5.8. Kapitalrücklage 5.650.582 5.650.582
Cash Flow Hedge Rücklage 0 0
Gewinnrücklage 331.494 245.834
Kumulierte Periodenergebnisse der Vorjahre -2.385.606 -2.500.715
Periodenergebnis 133.705 115.109
Eigenkapital 8.730.174 8.510.810
5.10. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 482.050 552.350
5.11. Sonstige Rückstellungen 35.962 42.913
5.12. Finanzschulden 3.565.912 3.740.627
5.16. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.674.753 2.505.858
5.15. sonstige langfristige Verbindlichkeiten 300.751 288.638
6.8. Latente Steuerschulden 301.460 269.460
Langfristige Schulden 7.360.889 7.399.846
5.11. Sonstige Rückstellungen 1.388.159 1.537.163
5.12. Finanzschulden 767.356 640.014
5.14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 889.292 768.215
5.13. Sonstige Verbindlichkeiten 1.247.511 1.267.803
Kurzfristige Schulden 4.292.317 4.213.195
Summe Eigenkapital und Schulden 20.383.380 20.123.851

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Anhang 01.01.31.12.2015 01.01.31.12.2014
EURO EURO
6.1 Umsatzerlöse 18.502.786 18.255.275
6.2 Sonstige betriebliche Erträge 1.066.736 977.653
Bestandsveränderungen -5.354 -77.479
6.3 Materialaufwand    
a) Aufwendungen für bezogene Waren 4.227.475 4.392.092
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 290.608 284.828
6.4 Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 6.738.259 6.349.439
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.439.941 1.335.541
6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1.585.884 1.473.642
6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.653.458 4.654.677
Sonstige Steuern 123.898 118.246
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern 504.645 546.984
6.7 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 26.170 30.455
6.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.388 8.406
6.7 Abschreibungen auf Finanzanlagen 57.971 56.615
6.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 327.527 356.121
Ergebnis vor Ertragsteuern 153.705 173.109
Tatsächliche Ertragsteuern 0 0
6.8 Latente Steuern 20.000 58.000
Periodenergebnis 133.705 115.109
Ergebnis je Aktie    
- unverwässert und verwässert, bezogen auf den den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodengewinn 0,03 0,02
Sonstiges Ergebnis    
Posten, die zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden    
Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung 97.660 -120.621
Ertragsteuern, die auf Posten entfallen, welche nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -12.000 34.618
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 85.660 -86.003
Gesamtergebnis 219.365 29.106

Konzern-Kapitalflussrechnung
für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

2015 2014
TEUR TEUR
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit    
Periodenergebnis nach Steuern 134 115
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1.586 1.474
Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte 59 57
Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien -140 0
Veränderung der langfristigen Rückstellungen -76 144
Veränderung der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen) 169 158
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge / Aufwendungen aus latenten Steuern 114 -63
Gewinn aus Anlagenabgängen -71 -35
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen -149 158
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens 416 -751
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.042 1.257
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 104 22
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.984 -2.678
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 1 18
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -169 -194
Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -628 -474
Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 517 446
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.159 -2.859
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten 592 925
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -639 -482
Auszahlungen aus der Tilgung von sonstigen Verbindlichkeiten 12 -65
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -35 378
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -152 -1.224
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.609 2.833
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.457 1.609
Zusatzangaben:    
Gezahlte Zinsen 180 194
Erhaltene Zinsen 8 10
Gezahlte Ertragsteuern 0 0

Der Finanzmittelbestand entspricht den Guthaben bei Kreditinstituten, dem Scheck- und Kassenbestand abzüglich kurzfristiger Kontokorrentverbindlichkeiten.

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2015

Anhang 5.8. 5.8. 5.9.
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage kumuliertes Konzerngesamtergebnis Konzerneigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 1. Januar 2014   5.000 5.650 332 -2.500 8.482
Jahresüberschuss   0 0 0 115 115
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern   0 0 -86 0 -86
Stand 31. Dezember 2014   5.000 5.650 246 -2.385 8.511
Jahresüberschuss   0 0 0 133 133
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern   0 0 86 0 86
Stand 31. Dezember 2015   5.000 5.650 332 -2.252 8.730

KONZERNANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

1 INFORMATION ZUM UNTERNEHMEN

Die PARK & Bellheimer AG („die Gesellschaft") hat ihren Sitz in 66953 Pirmasens, Deutschland, Zweibrücker Straße 4; sie ist im Handelsregister von Zweibrücken unter HRB Nr. 21001 eingetragen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen befassen sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken (AfG). Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben.

Oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die PARK & Bellheimer AG.

Maßgeblicher Gesellschafter der PARK & Bellheimer AG ist aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Juli 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Herr Roald Pauli mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 75 Prozent.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der PARK & Bellheimer AG zum 31. Dezember 2015 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwen-denen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die IFRS umfassen die International Financial Reporting Standards (IFRS) — vormals International Accounting Standards (IAS) — sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) — vormals Standing Interpretations Committee (SIC).

Abschlussstichtag der PARK & Bellheimer AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Kalenderjahres.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es ist geplant, dass der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 nach Genehmigung des Aufsichtsrates auf der Sitzung vom 17. Juni 2016 zur Veröffentlichung freigegeben wird.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend angewendet oder Posten im Abschluss rückwirkend angepasst oder umgegliedert wurden.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der PARK & Bellheimer AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2015. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

Die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

Eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

Die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:

Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten,

Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,

Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurden werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zum dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne herrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:

> Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens, Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen,

Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen,

Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung

Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung,

Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. —fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung,

Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallenden Finanzinstruments wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden gemäß IAS 39 entweder erfolgswirksam oder als Änderung des sonstigen Ergebnisses erfasst. Wenn die bedingte Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt, wird sie in Übereinstimmung mit dem einschlägigen IFRS bewertet. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Abgeltung wird im Eigenkapital erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

2.3.2 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert sein Vermögen und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen wenn:

Die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb diese Zeitraums gehalten wird,

der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

Die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,

die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und —schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2.3.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nicht-finanzielle Vermögenswerte, beispielsweise als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind unter 7.7 Finanzinstrumente aufgeführt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen den Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen andere Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jeden nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1- in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2 — Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3 — Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Der Konzern legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende (beispielsweise bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilen und nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten) und nicht wiederkehrende (beispielsweise bei zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerten aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.

Externe Wertgutachter werden für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte, wie Immobilien und zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen, hinzugezogen. Die Entscheidung, ob externe Wertgutachter beauftragt werden sollen, wird jährlich vom Vorstand getroffen, nachdem er dies mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens besprochen und dessen Zustimmung eingeholt hat. Auswahlkriterien sind beispielsweise die Marktkenntnis, Reputation, Unabhängigkeit und die Einhaltung professioneller Standards.

2.3.4 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und Biersteuer bleiben unberücksichtigt.

Werbekostenzuschüsse werden nur dann als Vertriebsaufwand ausgewiesen, wenn die PARK & Bellheimer-Gruppe einen identifizierbaren, von den verkauften Produkten abgrenzbaren Vorteil für seine Zahlungen erhält und die PARK & Bellheimer-Gruppe den beizulegenden Wert der erhaltenen Leistungen verlässlich bestimmen kann. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird vermutet, dass die Zuwendungen an den Kunden eine Kürzung des Verkaufspreises darstellen und werden dann als Umsatzkürzung ausgewiesen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit den geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüssen, die über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

Mieterträge

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden über die Laufzeit der Mietverhältnisse monatlich erfasst.

2.3.5 Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Steueransprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen und bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren durch Verrechnung mit passiven latenten Steuern oder zukünftigen positiven steuerlichen Einkommen ergeben, werden bilanziert. Bei der Verrechnung mit passiven Differenzen wird berücksichtigt, dass manche Verlustvorträge aufgrund des Konzeptes der Mindestbesteuerung nur beschränkt in der Zukunft verrechnet werden können. Für die Realisierung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wird ein Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde gelegt.

Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der latenten Steuern temporäre Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Zum Ansatz kommen die kombinierten Ertragsteuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der sich die jeweiligen temporären Differenzen umkehren, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, welche für die einzelnen Gesellschaften zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle: Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden nach Abzug der Biersteuer erfasst.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter sonstige Forderungen bzw. Schulden erfasst.

2.3.6 Sachanlagen

Sachanlagen, mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, werden gemäß IAS 16.30 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) bilanziert.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende geschätzte konzerneinheitliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 30 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 10 bis 20 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre

Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis EUR 150,00, mit Ausnahme von Emballagen (Flaschen, Kästen, Fässern und Paletten) sowie von Absatzstättenausstattungen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst.

Die Abschreibung der Emballagen erfolgt im Wesentlichen planmäßig linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren, die Absatzstättenausstattung über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Bei Durchführung einer größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Eine Sachanlage wird entweder beim Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wurde, erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können und für einen beträchtlichen Zeitraum erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Geleaste Sachanlagen, die aufgrund der Klassifikation des jeweiligen Leasingvertrages als Finanzleasingvertrag als wirtschaftliches Eigentum der Gesellschaft aktiviert werden, werden gemäß IAS 17 bilanziert und in den Folgeperioden gemäß planmäßiger Abschreibung über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Mindestleasingperiode fortgeführt. Weitere Erläuterungen sind bei der Darstellung der Leasingverhältnisse gegeben.

2.3.7 Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich der kumulierten planmäßigen linearen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Hierbei werden die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor. Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Soweit notwendig, werden Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter dem Aufwandsposten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Aktivierte Bierlieferungsrechte werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Software wird über einen Zeitraum von fünf bis neun Jahren, sonstige Rechte über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschrieben.

2.3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes

Zu jeden Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. des Konzerns unterzogen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags unter Anwendung der Regularien des IAS 36 auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wird auf Basis von Markttransaktionen oder von geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Ergibt die Überprüfung der Wertansätze, dass bilanzierte Wertminderungen in der Vergangenheit nicht mehr fortbestehen, so erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Wertansätzen, die sich unter Verwendung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätten.

2.3.9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 gehaltenen Immobilien umfassen zwei Objekte, die zur Erzielung langfristiger Mieteinnahmen und der Unterstützung des Vertriebs dienen. Darüber hinaus werden eine Wohn- und eine ehemalige Brauereiimmobilie unter diesem Posten ausgewiesen, die als nicht betriebsnotwendiges Vermögen an konzernexterne Parteien vermietet oder zu Zwecken der Wertsteigerung gehalten werden.

Die Immobilien werden zum Abschlussstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die Marktbedingungen am Bilanzstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung erfasst.

Der Verkehrswert wird anhand sachverständiger Bewertungen von Vergleichspreisen und Marktdaten durch die PARK & Bellheimer AG ermittelt.

Für die Durchführung von Werthaltigkeitstests (Impairmenttests) werden die zusammengefassten Buchwerte für Grund, Boden und Gebäude den Verkehrswerten der Objekte gegenübergestellt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst.

2.3.10 Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und fordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird in Übereinstimmung mit IAS 17 beurteilt.

Konzern als Leasingnehmer

Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum des Gegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, unabhängig davon, ob auch das Eigentumsrecht übertragen wird.

Vermögenswerte aus einem Finance Lease werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, wenn geringer, mit dem Barwert der Mindest-leasingzahlungen im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Ebenfalls in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen wird eine Verbindlichkeit passiviert. Leasingverbindlichkeiten werden unter "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" bzw. "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden vom Leasing-nehmer als Kapitalrückzahlung und Finanzaufwand behandelt.

Verbleiben Risiken und Chancen im Wesentlichen beim Leasinggeber, so handelt es sich um ein Operating Lease-Verhältnis. Der Leasingnehmer bilanziert nicht das Leasingobjekt, sondern berücksichtigt lediglich die Leasingzahlungen als Aufwand. Alle zu leistenden Zahlungen werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst, es sei denn eine andere Systematik entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.

2.3.11 Finanzinstrumente

Die Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Buchwerten bewertet. Dem mit den Ausleihungen verbundenen Ausfallrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Ausleihung in voller Höhe einzuziehen. Ausleihungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Abschlussstichtag lagen keine bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte vor. Die Option Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz „als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" einzustufen, wurde nicht in Anspruch genommen.

Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, sind in der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" enthalten. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument eingestuft wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzschulden werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Finanzschulden werden hierbei berücksichtigt und mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der zugrunde liegenden Schuld amortisiert. Die Fair Value Option wird bezüglich finanzieller Schulden nicht angewandt.

2.3.12 Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte mit ihren Herstellungskosten in Ansatz gebracht; diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten der produktionsbezogenen Kostenstellen.

Der Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

2.3.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Pfandforderungen, Ansprüche aus Zinsabrechnungen, sowie Steuer- und Schadenserstattungsansprüche erfasst. Der Ansatz dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch den Ansatz von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderung in voller Höhe einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

2.3.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthält neben dem Kassenbestand und den Bankguthaben auch die gegebenenfalls in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

2.3.15 Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jeden Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen (auf den Konzern nicht anwendbar), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in den Folgeperioden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

Dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder

Dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt.

Die Nettozinsen werden durch die Anwendung des Abzinsungssatzes auf Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:

Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder —kürzung)

Nettozinsaufwand oder —ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert

Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögens

Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer" aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert.

Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar.

2.3.16 Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Vermögensabfluss aus dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und sich zuverlässig ermitteln beziehungsweise schätzen lässt. In Bezug auf erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen erfolgt der Ansatz als Rückstellung unter Berücksichtigung der Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts. Ist die Wirkung des Zinseffektes wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

2.3.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

2.3.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst wird.

2.3.19 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswapkontrakten wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:

als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer bilanzierten Schuld oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung (außer Währungsrisiko) handelt, oder

als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Schuld oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Sicherungsbeziehungen.

2.4 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — Geänderte Standards und Interpretationen

Der Konzern hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards erstmalig angewandt.

IFRIC 21 Abgaben

IFRIC 21 enthält Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch die öffentliche Hand auferlegt wird (z.B. Bankenabgabe). Dabei wird das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Schuld als die Aktivität identifiziert, die die Zahlung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst. Erst bei Eintritt des verpflichtenden Ereignisses sind Abgaben bilanziell zu erfassen. Das verpflichtende Ereignis kann auch sukzessive über einen Zeitraum eintreten, sodass die Schuld zeitanteilig anzusetzen ist.

IFRIC 21 wurde rückwirkend angewandt. Die Anwendung dieser Interpretation hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2011 — 2013)

Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Bedeutung von in Kraft getreten in Bezug auf IFRS Stellt klar, dass ein Unter- nehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vor- zeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden.
IFRS 3 Unternehmenzusammenschlüsse Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures Stellt klar, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst ausgeschlossen ist.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Anwendungsbereich von § 52 (Ausnahme für Portfolios) Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolios in § 52 von IFRS I3 alle Verträge umfasst, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.
IAS 40 Als Finanzinvestition ge- halten Immobilien Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als Finanzinvestition gehalten oder als Eigentümer genutzt Stellt klar, dass die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmens- zusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllt, die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander erfordert.

Auswirkungen aus der Anwendung

Die Anwendung dieser Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.5 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standard bzw. Interpretation wurden von IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

IFRS 9 Finanzinstrumente 3, 4
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 3, 4
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 2, 4
Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme 2, 4
Änderungen an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit 2, 4
Änderungen an IAS 1 Angabeninitiative 2, 4
Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden 2, 4
Änderungen an IAS 16 und IAS 41 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen 2, 4
Änderungen an IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge 1, 5
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010-2012 1, 5
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012-2014 2, 4

1 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Juli 2014 beginnen.

2 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2016 beginnen.

3 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2018 beginnen.

4 Ein EU-Endorsement steht noch aus.

5 Abweichendes Inkrafttreten aufgrund von EU-Endorsement. Hier: 1. Februar 2015

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind die Anforderungen von IRFS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend und unverändert.

Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte zur Verfügung.

Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3).

Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Anhangsangaben ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die folgenden Verträge:

Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen;

Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen;

Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge; und

nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potenzielle Kunden zu erleichtern.

Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäfte vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrages ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie Bill-and-Hold-Vereinbarungen. In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.

Schließlich enthält der Standard neue, umfangreiche Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind. Insbesondere sind qualitative sowie quantitative Angaben zu jedem der folgenden Punkte zu machen:

seine Verträge mit Kunden,

wesentliche Ermessensentscheidungen und deren Änderungen, die bei der Anwendung der Erlösvorschriften auf diese Verträge getroffen wurden,

jegliche Vermögenswerte, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrages mit einem Kunden resultieren.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Mit ihnen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen.

Bislang beinhalten Transaktionen mit assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Konzern keinen Geschäftsbetrieb i.S.d. IFRS 3, sondern lediglich einzelne Vermögenswerte. Die Geschäftsführung geht daher davon aus, dass die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben werden.

Änderungen IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme

Die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 stellen klar, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme (IFRS 10.4) auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen eine Investmentgesellschaft ist, die ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert in Übereinstimmung mit IFRS 10 bilanziert.

Die Änderungen stellen weiterhin klar, dass eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, nur dann zu konsolidieren hat, wenn das Tochterunternehmen selbst keine Investmentgesellschaft ist.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da der Konzern keine Investmentgesellschaft ist und auch keine Holdinggesellschaften, Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet, die als Investmentgesellschaften zu qualifizieren sind.

Änderungen an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Die Änderungen an IFRS 11 enthalten Leitlinien, wie der Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit zu bilanzieren ist, wenn diese einen Geschäftsbetrieb i.S.d. IFRS 3 darstellt. In diesem Fall sind alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS (z.B. IAS 12 hinsichtlich Erfassung latenter Steuern im Erwerbszeitpunkt und IAS 36 hinsichtlich Wertminderungstest einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der beim Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist) anzuwenden, solange diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.

Die Änderungen sind auf Erwerbe von Anteilen an einer bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeit und auf die Erwerbe von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bei ihrer Gründung anzuwenden, solange die Begründung der gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht mit der Begründung des Geschäftsbetriebs einhergeht.

Die Änderungen an IFRS 11 können einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben, sofern zukünftig entsprechende Transaktionen auftreten.

Änderungen an IAS 1 Angabeninitiative

Die Änderungen an IAS 1 geben Leitlinien zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips in der Praxis sowie Klarstellungen zur Darstellung der Vermögenslage und der Gesamtergebnisrechnung.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 1 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden

Die Änderung an IAS 16 stellt klar, dass umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht sachgerecht sind. Durch die Änderung an IAS 38 wird die widerlegbare Vermutung eingeführt, dass Umsatzerlöse keine angemessene Basis für die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten darstellen. Diese Vermutung kann nur in den folgenden beiden Fällen widerlegt werden:

a)

Wenn der immaterielle Vermögenswert als Maß für die Umsatzerlöse ausgedrückt werden kann. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Vertragslaufzeit einer Konzession zur Förderung von Bodenschätzen nicht an einen bestimmten Zeitraum, sondern an den Gesamtumsatzerlös, den die Förderung der Bodenschätze generiert, geknüpft wäre.

b)

Wenn Umsätze und der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark miteinander korrelieren.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass eine lineare Abschreibungsmethodik den Werteverzehr des ökonomischen Nutzens am ehesten widerspiegelt. Es wird daher nicht davon ausgegangen, dass die Gesellschaft von den Änderungen an IAS 16 und IAS 38 betroffen sein wird.

Änderungen an IAS 16 und IAS 41 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen

Mit den Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht, sodass sie analog zu Sachanlagen zu bilanzieren sind. Um fruchttragende Pflanzen aus dem Anwendungsbereich auszunehmen und in den Anwendungsbereich von IAS 16 zu bringen und somit Unternehmen zu ermöglichen, sie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell zu bilanzieren, wird die Definition einer „fruchttragenden Pflanze" in beide Standards aufgenommen.

Da das Geschäftsmodell der Gesellschaft nicht auf fruchttragenden Pflanzen aufsetzt, sind keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft durch die Änderung zu erwarten.

Änderungen an IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge

Durch die Änderungen wird klargestellt, wie Arbeitnehmerbeiträge oder Beiträge Dritter zu leistungsorientierten Plänen zu bilanzieren sind. Dabei ist die Bilanzierung davon abhängig, ob die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre abhängen oder nicht. Darüber hinaus wird eine die Bilanzierungspraxis erleichternde Lösung gewährt, wenn die Höhe der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist.

Ist die Höhe der Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre, können die Beiträge als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode erfasst werden, in der die entsprechende Leistung erbracht wird oder mithilfe des Anwartschaftsbarwertverfahrens auf die Dienstzeit des Arbeitnehmers verteilt werden.

Sofern die Höhe der Beiträge von der Anzahl der Dienstjahre abhängig ist, müssen die Beiträge den Dienstleistungsperioden zugerechnet werden.

Die Gesellschaft geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 19 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss entfalten werden.

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS beziehen sich auf Änderungen mehrerer Standards. Die Änderungen werden nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt:

Jährliche Verbesserung an den IFRS (Zyklus 2010 — 2012)

Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen
Definition von Ausübungsbedingengen Stellt die Definitionen von Ausübungsbedingungen und Marktbedingung klar und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung hinzu (die vorher Teil der Definition von Ausübungsbedingungen waren).
IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss Stellt klar, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
IFRS 8
Geschäftssegmente
Zusammenfassung von Geschäftssegmenten Schreibt vor, dass ein Unter- nehmen die Ermessens- Entscheidung offenzulegen hat, die von der Unternehmensleitung bei der Anwendung der Zusammenfassungskriterien auf Geschäftssegmente getroffen hat
  Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens Stellt klar, dass ein Unternehmen nur Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens zur Verfügung stellen muss, wenn die Vermögenswerte des Segments regelmäßig berichtet werden.
IFRS 13
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten Stellt klar, dass die Veröffentlichung von IFRS I3 und die Folgeänderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht die Möglichkeit unterbinden, kurzfristige unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten und nicht abzuzinsen, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind.
IAS 16
Sachanlagen
Neubewertungsmethode — anteilsmäßige Neudarstellung der kumulierten Ab- schreibangen Stellt klar, dass bei einer Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht und dass die kumulierten Abschreibungen der Differenz zwischen Bruttobuchwert und neubewerteten Buchwert abzüglich Wertminderungsaufwendungen entsprechen.
IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehen- den Unternehmen und Personen
Mitglieder der Unternehmensführung Stellt klar, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist.
IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte
Neubewertungsmethode — anteilsmäßige Neudarstellung der kumulierten Ab- schreibangen Stellt klar, dass bei einer Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht und dass die kumulierte Abschreibungen der Differenz zwischen Bruttobuchwert und neubewerteten Buchwert abzüglich Wertminderungsaufwendungen entsprechen.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Zyklus 2012-2014

IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Änderungen in der Veräußerungsmethode Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken ge- halten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird.
IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben
Verwaltungsverträge Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben).
  Anwendbarkeiten der Änderungen an IFRS 7 auf zusammengefasste Zwischenberichte Klarstellung der Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Angaben zur Saldierung auf zusammengefasste Zwischenberichte
IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer
Abzinsungssatz: Regional- marktfrage Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden).
IAS 34
Zwischenerstattung
Angabe von Informationen an anderer Stelle im Zwischenbericht Klarstellung der Bedeutung von an anderer Stelle im Zwischenbericht und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen, wenn diese nicht innerhalb des Hauptteils des Berichts liegt.

Die Gesellschaft hat mehrere operative Geschäftssegmente zusammengefasst, so dass künftig die entsprechenden Angaben zu machen sind. Die übrigen Änderungen durch die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010-2012 sowie Zyklus 20122014) werden nach Ansicht der Geschäftsführung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss beeinflussen. Diese Ermessensentscheidungen werden bei den jeweiligen Bilanzpositionen erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen waren im Geschäftsjahr 2015 nicht zu treffen.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden von der Unternehmensleitung Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf Ausweis und Höhe der Bilanzierung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie der Angabe von Eventualforderungen und -schulden ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Marktbewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die Annahmen bezüglich der Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens sowie die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Die Art des Vermögenswertes und der Schulden, deren Buchwerte am Bilanzstichtag sowie die getroffenen Schätzungen sind aus den Angaben in den jeweiligen Erläuterungen in diesem Anhang ersichtlich.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

4 KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den vorliegenden Konzernabschluss werden neben der PARK & Bellheimer AG alle Unternehmen einbezogen, die die PARK & Bellheimer AG direkt oder indirekt beherrscht.

Auf dieser Grundlage wurden neben dem Konzernmutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital für Konsolidierungszeitraum in %
PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens 100,00
PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH, Pirmasens 100,00
Bellheimer Mineralquellen GmbH, Bellheim 100,00
Badisch Mäxle Vertriebs GmbH 100,00

Über das Vermögen nachfolgender Tochtergesellschaft wurde in der Vergangenheit das Insolvenzverfahren eröffnet. Wegen erheblicher und andauernder Beschränkung der Rechte der Muttergesellschaft wird diese Gesellschaft bereits seit Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres der PARK & Bellheimer AG (1. Januar 2007) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital
in %
Bellheimer Privatbrauerei K. Silbernagel AG i.I., Bellheim 100,00

Gegenüber dem Vorjahr hat sich hinsichtlich der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften keine eine Veränderung ergeben.

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

5.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Software Bierlieferungs- und sonstige Rechte Summe
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten am 1.1.2014 444 2.402 2.846
Zugänge 6 188 194
Abgänge 17 0 17
Anschaffungskosten am 31.12.2014 433 2.590 3.023
Zugänge 145 24 169
Abgänge   0 0
Anschaffungskosten am 31.12.2015 578 2.614 3.192
Abschreibungen am 1.1.2014 355 1.917 2.272
Abschreibungen Geschäftsjahr 2014 40 14 54
Abgänge 11 0 11
Abschreibungen am 31.12.2014 384 1.931 2.315
Abschreibungen Geschäftsjahr 2015 33 16 49
Abgänge   0 0
Abschreibungen am 31.12.2015 417 1.947 2.364
Buchwerte am 31.12.2014 49 659 708
Buchwerte am 31.12.2015 161 667 828

Zum Bilanzstichtag bestanden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.2 Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

Grundstücke und Gebäude Techn. Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betr.-u. Gesch. ausst. Gel. Anzahlungen u. Anlagen i. Bau Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten am 1.1.2014 19.273 17.743 27.814 262 65.092
Zugänge 11 430 2.226 11 2.678
Abgänge 0 0 15 0 15
Umbuchungen 0 62 0 -62 0
Anschaffungskosten am 31.12.2014 19.284 18.235 30.025 211 67.755
Zugänge   188 1.493 302 1.983
Abgänge     220   220
Umbuchungen   210   -210 0
Anschaffungskosten am 31.12.2015 19.284 18.633 31.298 303 69.518
Abschreibungen am 1.1.2014 17.981 16.243 22.413 0 56.637
Abschreibungen Geschäftsjahr 2014 124 114 1.182 0 1.420
Abgänge 0 0 15 0 15
Abschreibungen am 31.12.2014 18.105 16.357 23.580 0 58.042
Abschreibungen Geschäftsjahr 2015 101 150 1.286   1.537
Abgänge     186   186
Abschreibungen am 31.12.2015 18.206 16.507 24.680 0 59.393
Buchwerte am 31.12.2014 1.179 1.878 6.445 211 9.713
Buchwerte am 31.12.2015 1.078 2.126 6.618 303 10.125

Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb von Sachanlagen.

Die Abschreibungen der Sachanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Stand 1. Januar 2.342 2.342
Nettogewinn aus der Anpassung auf den beizulegenden Zeitwert 140 0
Stand 31. Dezember 2.482 2.342

Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich wie im Vorjahr um:

eine stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken mit einer Grundstücksfläche von 33.685 qm,

eine vermietete Brauereigaststätte mit einer Grundstücksfläche von 1.710 qm,

zwei Wohnhäuser, davon ein Wohnhaus mit Gaststätte, mit einer Grundstücksfläche von zusammen 2.725 qm,

sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen von 16.604 qm.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt. Dabei erfolgte die Bewertung zu den Stichtagen 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2014 zum Zeitwert auf der Grundlage eigener Berechnungen.

Die Bestimmung der Zeitwerte der Mietwohngrundstücke, der vermieteten Brauereigaststätte sowie der vermietete Teilbereich des ehemaligen Betriebsgeländes In Zweibrücken zu den jeweiligen Bilanzstichtagen erfolgte anhand des Ertragswertverfahrens, indem mittels vertraglich vereinbarter Mieten, am Standort erzielbarer Marktmieten, der Schätzung der Restnutzungsdauer der Immobilien und unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten Marktzinssatzes eine Abzinsung der zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen aus den bewerteten Immobilien auf den Bilanzstichtag zur Bestimmung des Ertragswerts vorgenommen wurde. Dabei erfolgte die Bestimmung der Bewertungsparameter weitestgehend auf beobachtbaren und vergleichbaren Marktdaten.

Der Berechnung wurde wie im Vorjahr ein Zinssatz zwischen 6,0 % und 6,5 % zugrunde gelegt.

Der zum 31. Dezember 2015 bilanzierte, nicht bebauter Teil der ehemaligen Betriebsstätte in Zweibrücken wurde mit 35 % des Bodenrichtwertes für voll erschlossenes Bauerwartungsland angesetzt.

In den verwandten Parametern (z. B. Mieterträge und Diskontierungszinssätze) sind Ermessensspielräume enthalten, die bei anderer Einschätzung zu abweichenden beizulegenden Zeitwerten führen können.

Die aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erzielten Erträge und Aufwendungen stellen sich für die Geschäftsjahre 2015 und 2014 wie folgt dar:

2015
TEUR
2014
TEUR
Mieteinnahmen 205 187
Betriebliche Aufwendungen (inklusive Instandhaltungskosten), die den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien direkt zugerechnet werden können, mit denen im Geschäftsjahr Mieteinnahmen erzielt wurden 39 43
  166 144

Zum Geschäftsjahresende bestehen auf mehreren Immobilien Grundschulden in Höhe des valutierenden Darlehensbetrages von TEUR 1.452 (Vorjahr: TEUR 1.640), zu denen unter anderen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die mit einem Marktwert von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 450) zum Bilanzstichtag bewertet wurden, zählen.

Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2015 dargestellt.

Beizulegender Zeitwert zum
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gewerbliche Immobilien in Deutschland 0 2.482 0 2.482

5.4 Andere finanzielle Vermögenswerte

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Sonstige Ausleihungen 1.198 1.144

Die sonstigen Ausleihungen betreffen überwiegend Finanzierungsleistungen für Absatzstätten. Diese haben eine Darlehenslaufzeit von drei bis zehn Jahren und werden im Durchschnitt mit einem Zins von 2,2 % (Vorjahr: 2,6 %) verzinst.

Die ausgewiesenen Ausleihungen zum Bilanzstichtag haben zu den ausgewiesenen Zeitpunkten folgende Überfälligkeiten:

Bruttowert der abzgl. zum Abschlussstichtag davon: davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Sonstigen Ausleihungen vor Wert-
berichtigungen
einzelwert-
berichtigte Ausleihungen
nicht wert-
geminderte Ausleihungen
zum Abschluss-
stichtag weder wert-
gemindert noch überfällig
überfällig 1 bis 30 Tage überfällig 31 bis 60 Tage überfällig 61 bis 90 Tage überfällig 91 bis 180 Tage überfällig über 180 Tage
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2015 1.415 -307 1.108 1.104 1 1 1 1 0
31.12.2014 1.325 -277 1.048 1.032 0 1 1 1 13

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Ausleihungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Ausleihungen.

Insbesondere im Rahmen der Vergabe von Kundendarlehen hat das Unternehmen branchenübliche Sicherheiten in Form von Grundschulden, Sicherungsübereignungen und anderen Vermögenswerten erhalten. Darüber hinaus bestehen Eigentumsvorbehaltsklauseln. Weitere wesentliche, das Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen existieren nicht. Im Berichtsjahr hat die PARK & Bellheimer-Gruppe keine nennenswerten Sicherungsinventarien erworben.

Die Wertberichtigungen auf sonstige Ausleihungen haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014
TEUR TEUR
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 172 250
Zuführungen 56 58
Verbrauch -15 -119
Auflösungen -6 -17
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 207 172

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

2015 2014
TEUR TEUR
Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen -58 -58
Summe Aufwendungen -58 -58
Zinserträge Ausleihungen 26 30
Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen 6 17
Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen 105 56
Summe der Erträge 137 103
Nettogewinn Ausleihungen 79 45

5.5 Vorräte

2015 2014
TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (bewertet zu Anschaffungskosten) 839 1.109
Unfertige Erzeugnisse (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) 274 340
Fertige Erzeugnisse (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) 808 776
Summe der Vorräte    
(bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) 1.921 2.225

Im Geschäftsjahr 2015 sowie im Vorjahr sind keine Wertminderungen auf Vorräte ergebniswirksam erfasst worden. Die zum Stichtag bilanzierten Vorräte wurden während des Geschäftsjahres an die VR-Bank Südpfalz sicherungsübereignet. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der übereigneten Vorräte, die als Sicherheiten für ein Darlehen gestellt wurden, auf TEUR 877 (Vorjahr: TEUR 1.061). Der Buchwert der diesen Vorräten gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 731 (Vorjahr: TEUR 886).

5.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.426 1.445
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 947 938
  2.373 2.383

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten neben Forderungen aus Getränkelieferungen auch Miet- und Pachtforderungen.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2015 wie auch zum 31. Dezember 2014 in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wie folgt aufgegliedert:

Bruttowert der abzgl. zum Abschluss-
stichtag
davon: davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Forderungen vor Wert-
berichtigung
einzel-
wertberichtigte Forderungen
nicht wert-
geminderte Forderungen
zum Abschluss-
stichtag weder wert-
gemindert noch überfällig
weniger als 30 Tage zwischen 31 und 60 Tagen zwischen 61 und 90 Tagen zwischen 91 und 180 Tagen mehr als 180 Tage
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2015 1.475 -162 1.313 925 277 62 25 24 0
31.12.2014 1.471 -188 1.283 922 269 41 41 10 0

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Den wahrscheinlich eintretenden Forderungsausfällen wurde zum 31. Dezember 2015 mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 81 (31. Dezember 2014: TEUR 84) Rechnung getragen.

Während des Geschäftsjahres wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Globalabtretung an die VR-Bank Südpfalz als Sicherheit für ein Darlehen abgetreten. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der abgetretenen Forderungen auf TEUR 877 (Vorjahr: TEUR 1.061). Der Buchwert der diesen Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 731 (Vorjahr: TEUR 886).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014
TEUR TEUR
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 84 107
Zuführungen 12 7
Verbrauch -2 -13
Auflösungen -13 -17
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 81 84

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

2015 2014
TEUR TEUR
Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen -12 -7
Summe Aufwendungen -12 -7
Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen 13 17
Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen 0 0
Summe Erträge 13 17
Nettoverlust/-gewinn Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 10

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
vor Wertberichtigung Wertberichtigung vor Wertberichtigung Wertberichtigung
Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern 599 450 543 430
Forderungen Ausgleichsbetrag Mindermengen 100 24 144 31
Vergütungsvorauszahlungen 113   119 0
Pfandforderungen Handelsware 25   95 0
Debitorische Kreditoren 38   25 0
Zinsforderungen auf Ausleihungen 27 10 24 10
Übrige 529   459 0
  1.431 484 1.409 471

Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden zum 31. Dezember 2015 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 484 (31. Dezember 2014: TEUR 471) angesetzt. Diese werden direkt auf den jeweiligen Forderungskonten erfasst.

In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind keine solchen enthalten, die überfällig und nicht wertberichtigt sind. Mit Ausnahme der Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern sind sämtliche sonstigen Forderungen und Vermögenswerte von TEUR 798 finanzielle Vermögenswerte (Vorjahr: TEUR 825).

Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014
TEUR TEUR
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 471 461
Zuführungen 7 21
Verbrauch -14 -1
Auflösungen 0 -10
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 464 471

5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel bestehen überwiegend aus Guthaben bei Kreditinstituten.

5.8 Grundkapital und Kapitalrücklage

Das Grundkapital beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert EUR 5.000.000,00 und ist eingeteilt in 5.000.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), die voll eingezahlt wurden und auf den Inhaber lauten.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2015 von TEUR 5.651 hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Die Gewinnrücklage beinhaltet die gesetzliche Rücklage der PARK & Bellheimer AG.

Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres keine Dividende vorgeschlagen, beschlossen oder ausgeschüttet.

5.9 Gewinnrücklagen

2015 2014
TEUR TEUR
Gewinnrücklagen 331 246
Stand zum 01.01. 246 332
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung 85 -86
Stand zum 31. Dezember 331 246

5.10 Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren, nicht kumulierenden rückzahlbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden, geteilt. Da es bei der PARK & Bellheimer AG keine potenziellen Stammaktien gibt, ist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis gleich.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

2015 2014
TEUR TEUR
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 134 115
  Stück in Tausend Stück in Tausend
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie 5.000 5.000

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen der Gesellschaft mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

5.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung ausgewählter anspruchsberechtigter Personen oder deren Hinterbliebener aufgrund einzelvertraglicher Versorgungszusagen. Die begünstigten Personen haben in der Regel Anspruch auf eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Altersrente bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Sonstige Leistungen werden nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse nicht gewährt.

Die bis zum 31. August 2003 bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaften und -verpflichtungen wurden vom Pensions-Sicherungs-Verein aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft übernommen.

Damit verblieben im Konzern die Pensionsanwartschaften aktiver Mitarbeiter, die zum 31. August 2003 die Unverfallbarkeitsfristen noch nicht erfüllt hatten, sowie die ab dem 31. August 2003 entstehenden Pensionsanwartschaften aktiver Mitarbeiter, deren unverfallbare Anwartschaften bis zum 31. August 2003 vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen wurden.

Die aktuellste versicherungsmathematische Bewertung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurde zum 31. Dezember 2015 von Herrn Dipl. Math. Fritz Renhard Zeuner durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der Projected Unit Credit Method ermittelt.

Der Bewertung liegen die Generationstafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie nachfolgend dokumentierte Rechnungsparameter zu Grunde:

Angaben in % 2015 2014
Rechnungszinsfuß 3,50 2,20
Erwartete Rentenentwicklung 1,50 1,50

Da es sich bei den Rentenzusagen durchweg um Festbetragszusagen handelt, wurden Anwartschaftssteigerungen bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nicht berücksichtigt.

Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:

2015 2014
TEUR TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand -15 -8
Nettozinsaufwand -12 -14
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Komponente der leistungsorientierten Kosten -27 -22

Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der demographischen Annahmen 88 -22
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen 9 -99
Im sonstigen Ergebnis erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 97 -121
Summe 70 -143

Die Neubewertung der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan ist im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs), den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (Past Service Costs) sowie für die Zinskomponente im "Personalaufwand".

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Nettoschuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung 482 552

Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:

2015 2014
TEUR TEUR
Stand am 1. Januar 552 409
Dienstzeitaufwand 15 8
Zinsaufwand 12 14
Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Neubewertung:    
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der demographischen Annahmen -88 22
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen -9 99
Stand am 31. Dezember 482 552

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.

31. Dezember 2015 31. Dezember 2014
Effekte in TEUR Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung
Rechnungszins (0,5% Veränderung) 43 -49 48 -56
Rentenentwicklung (0,5% Veränderung) -33 30 -38 34

5.12 Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 stellt sich wie folgt dar:

Stand am 01.01.2014 Inanspruchnahme Zuführungen Auflösungen Stand am 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Personalrückstellungen 42 0 0 0 42
Summe langfristige Rückstellungen 42 0 0 0 42
Pfandrückstellungen 1.157 1.057 1.431 100 1.431
Restrukturierung 98 98 0 0 0
Kundenrückvergütungen 80 80 71 0 71
Bodensanierung 29 0 0 0 29
Pacht- u. Prozessrisiken 7 0 0 0 7
Personalrückstellungen 8 7 0 1 0
Summe kurzfristige Rückstellungen 1.379 1.242 1.502 101 1.538
Summe Rückstellungen 1.421 1.242 1.502 101 1.580
  Stand am 01.01.2015 Inanspruchnahme Zuführungen Auflösungen Stand am 31.12.2015
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Personalrückstellungen 42 6 0 0 36
Summe langfristige Rückstellungen 42 6 0 0 36
Pfandrückstellungen 1.431 1.431 1.261 0 1.261
Kundenrückvergütungen 71 71 70 0 70
Bodensanierung 29 20 0 9 0
Pacht- u. Prozessrisiken 7 0 0 0 7
Ausstehende Rechnungen 0 0 50 0 50
Summe kurzfristige Rückstellungen 1.538 1.522 1.381 9 1.388
Summe Rückstellungen 1.580 1.528 1.381 9 1.424

Die Pfandrückstellungen beinhalten das zum Bilanzstichtag absehbare Risiko zukünftiger Zahlungen aus am Abschlussstichtag bestehenden Pfandverpflichtungen. Die Höhe der Rückstellungen wurde anhand von Absatzstatistiken für eigenes Mehrweggebinde entsprechend dem Pfandwert und den zugrunde liegenden Umlaufgeschwindigkeiten ermittelt. Der Rückstellungsverbrauch wird im Wesentlichen im nächsten Geschäftsjahr anfallen.

Die Rückstellung für Bodensanierung betrifft Kosten der Altlastenbeseitigung auf der ehemaligen Betriebstankstelle der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

5.13 Finanzschulden

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten    
davon in 1 bis 5 Jahren fällig 2.839 2.519
davon nach 5 Jahren fällig 727 1.222
Summe langfristige Finanzschulden 3.566 3.741
Summe kurzfristige Finanzschulden 767 640
Summe Finanzschulden 4.333 4.381

In den Finanzschulden sind folgende Bankdarlehen enthalten:

Finanzierende Bank Bilanzierter in Betrag
TEUR
Tilgung p.a. in TEUR Effektiver Zinssatz Fälligkeit
31.12.2015 31.12.2014
VR - Bank Südpfalz          
- Ratentilgungsdarlehen 734 886 159 3,65% _
Sparkasse Südliche Weinstraße          
- Ratentilgungsdarlehen 1.452 1.640 Annuität 2,95% _
Mercedes Benz AG 1.255 1.555 Annuität 3,6% _
- Ratentilgungsdarlehen          
Mercedes Benz AG 592 0 Annuität 2,2% _
- Ratentilgungsdarlehen          
Investition- und Strukturbank 300 300 Endfällig 4,0% 31.03.2021
Rheinland-Pfalz          

Im Berichtsjahr wurden Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen in Höhe von TEUR 592 aufgenommen. Die zum 31. Dezember 2014 bilanzierten Finanzschulden in Höhe von TEUR 4.381 wurden zusammen mit der Neuaufnahme im GJ 2015 in Höhe von TEUR 592 im Berichtsjahr mit TEUR 639 planmäßig getilgt.

5.14 Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Kreditorische Debitoren 593 555
Resturlaubsansprüche 175 176
Biersteuer 56 82
Überstunden- und Gleitzeitguthaben 59 65
Sonstige Steuern 125 64
Aufsichtsratsvergütungen 38 38
Sonstiges 202 288
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 1.248 1.268
Summe sonstige Verbindlichkeiten 1.248 1.268

Mit Ausnahme der Steuerverpflichtungen sind sämtliche sonstige Verbindlichkeiten finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.067 (Vorjahr: TEUR 1.122).

5.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfassen den offenen Verpflichtungsumfang aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

5.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 301 289

Die langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR 301 bestehen mit TEUR 200 gegenüber Mitarbeitern und mit TEUR 101 aus Mietkaufverpflichtungen.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der Investitions- und Kreditbank Rheinland — Pfalz haben die Mitarbeiter dem Unternehmen ein Betrag von TEUR 200 bis zum 31. März 2021 zur Verfügung gestellt. Im Berichtsjahr wurden diese Verbindlichkeiten mit 5 % verzinst. Über den Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 200 bestehen Rangrücktrittvereinbarungen der Mitarbeiter gegenüber sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft.

5.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.675 2.506

Im Rahmen des Management-Buy-Outs wurden Forderungen der Actris Brauereibetriebsveräußerungs AG (vormals: Eichbaum-Brauereien AG) in Höhe von TEUR 3.300 durch Herrn Roald Pauli erworben. Diese Forderung wird mit 1 % verzinst. Über den Forderungsbetrag von TEUR 3.300 nebst Zinsen bis zum 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR 177 wurde ein Rangrücktritt bis zum 30. September 2020 gegenüber sämtlichen Gläubigern der PARK & Bellheimer GmbH & Co. KG erklärt.

Aufgrund der Modifikation des Gesellschafterdarlehens wurde die Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifikation in Höhe von TEUR 1.899 eingebucht. Der beizulegende Zeitwert wurde durch Abzinsung des Darlehens unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,74 % ermittelt. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und ursprünglichem Buchwert in Höhe von TEUR 1.401 wurde gemäß IAS 1.109 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Berichtsjahr wurde die Verbindlichkeit mit TEUR 169 aufgezinst.

5.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Leasing

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2015 keine Gegenstände des Anlagevermögens im Leasingbestand.

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von 3 Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen.

Beim Operating-Leasing werden die Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

2015 2014
TEUR TEUR
Innerhalb eines Jahres 77 88
Zwischen einem und fünf Jahren 62 80
  139 168

Im Geschäftsjahr 2015 sind Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 91 (Vorjahr: TEUR 92) geleistet worden.

Verpflichtungen /Ansprüche aus Mietverträgen

Konzern als Leasingnehmer und Leasinggeber

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit unserer Branche bestehen keine finanzielle Verpflichtungen aus der Anpachtung von Gaststätten.

Der Vertrag des im Vorjahr angepachteten Objektes ist zum Vorjahresbilanzstichtag ausgelaufen.

Zum Bilanzstichtag bestehen nachfolgend ausgewiesene Vertragsverpflichtungen / Ansprüche aus der Anpachtung des Gaststättenobjektes:

Mietaufwendungen Mieterträge Mietaufwendungen Mieterträge
2015 2014
TEUR TEUR TEUR TEUR
Innerhalb eines Jahres 0 0 16 16
Zwischen einem und fünf Jahren 0 0 0 0
  0 0 16 16

Im Geschäftsjahr wurden Zahlungen aus Mietverhältnissen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 16) als Aufwand erfasst. Ferner hat der Konzern Zahlungen aus Untermietverhältnissen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 16) erfolgswirksam vereinnahmt.

Verpflichtungen aus Rohstoffkontrakten

Der Malz- und Hopfenbedarf des Brauereibetriebes wird über Lieferkontrakte gesichert.

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Vertragsverpflichtungen:

Vertragsverpflichtungen aus Lieferungen:

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Innerhalb eines Jahres 1.186 1.000
Zwischen einem und fünf Jahren 0 0
  1.186 1.000

6 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

6.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2015 2014
TEUR TEUR
Bier abzüglich Biersteuer 13.806 13.719
alkoholfreie Getränke 4.121 3.976
Sonstige Erlöse 576 560
  18.503 18.255

Unter den sonstigen Erlösen im Konzern werden im Wesentlichen Mieterlöse sowie Erlöse aus Anfallerzeugnissen des Brauereibetriebes erfasst.

Nach geografisch bestimmten Märkten verteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:

2015 2014
TEUR TEUR
Inland 16.306 16.620
Ausland 2.197 1.635
  18.503 18.255

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in einer Geschäftseinheit mit einem Betätigungsfeld. Die primären Steuerungsgrößen, die der Vorstand zu Entscheidungen heranzieht, sind das Betriebsergebnis, der Getränkeausstoß und die Umsatzerlöse. Über die Ressourcenallokation in der Produktion wird basierend auf der gesamten Kapazität der Abfüllanlagen entschieden. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich durch die Tätigkeit als Getränkehersteller erwirtschaftet. Sie beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Bier (Eigenbier, Lohnbrau, Handelsware) sowie von AfG (Mineralwasser, Süßgetränke, Handelsware), die in Deutschland und im Ausland generiert werden. Da sämtliche Abfüllanlagen je nach Bedarf für das gesamte Getränkesortiment zum Einsatz kommen können, gibt es kein angemessenes Aufteilungskriterium, um die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen z. B. Kundengruppen oder Getränkearten zuzuordnen. Damit entfällt die Segmentberichterstattung, da das Unternehmen als ein Ein-Segment-Unternehmen geführt wird.

Eine besondere Abhängigkeit von wichtigen Großkunden ist nicht gegeben.

6.2 Sonstige betriebliche Erträge

2015 2014
TEUR TEUR
Erträge aus Minderbezug 103 120
Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten 6 17
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9 101
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen des Umlaufvermögens 13 27
Erträge aus Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 140 0
Mieterträge 36 42
Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen 105 56
Buchgewinn aus Anlageabgängen 71 35
Periodenfremde Erträge 205 85
Schadensersatzansprüche 26 270
Übrige betriebliche Erträge 353 225
  1.067 978

Die Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten erfassen ausschließlich die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Ausleihungen.

Unter dem Posten „Übrige betriebliche Erträge" werden vor allem Erträge aus der kurzfristigen Überlassung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von Veranstaltungen, aperiodische Erträge sowie Erträge aus verschiedenen anderen Leistungen zusammengefasst.

Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um nachträglich vereinnahmte Erträge aus dem Jahr 2014.

6.3 Materialaufwand

2015 2014
TEUR TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.227 4.392
Aufwendungen für bezogene Leistungen 291 285
  4.518 4.677

Die Position Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfasst die Aufwendungen für sämtliche Braustoffe, die Betriebsstoffe für die Energieversorgung, die Aufwendungen für Abfüllmaterialien, für den Bezug von fremden Waren sowie die Aufwendungen für die Herstellung von Süßgetränken.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Lohnverarbeitungen von Dritten und Aufwendungen für die Anmietung von Absatzstätten.

6.4 Personalaufwand und Mitarbeiter

2015 2014
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 6.738 6.349
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.440 1.336
  8.178 7.685

Der Arbeitgeberanteil zu der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Berichtsjahr TEUR 593 (Vorjahr: TEUR 574).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar (Quartalsdurchschnitt):

2015 2014
Gewerbliche Arbeitnehmer 99 98
Angestellte 42 43
  141 141
Auszubildende 9 10
  150 151

6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenwerte und auf Sachanlagen

2015 2014
TEUR TEUR
Planmäßige Abschreibungen 1.586 1.474
  1.586 1.474

6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2015 2014
TEUR TEUR
Vertriebskosten 2.154 2.198
Wartung und Instandhaltung 936 853
Verwaltungskosten 730 689
Sonstige Fremdleistungen 367 389
Abschreibungen Warenforderungen 35 48
Betriebsstoffe Fuhrpark 270 319
Mietaufwendungen für Inventar und Geschäftsausstattung 128 115
Sonstige Steuern 124 118
Übrige 34 44
  4.778 4.773

6.7 Finanzergebnis

2015 2014
TEUR TEUR
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 26 30
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8 8
Abschreibungen auf Finanzanlagen -58 -57
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -328 -356
  -352 -375

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen ausschließlich Kundenausleihungen. Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 111) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung des Gesellschafterdarlehens von TEUR 169 (Vorjahr: TEUR 158).

6.8 Ertragsteuern

Für die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden werden die im Geschäftsjahr 2015 gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Ertragsteuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. In Bezug auf die Gewerbeertragsteuer wurde ein gewichteter Hebesatz der Gemeinden für die beiden Produktionsstandorte in Bellheim und Pirmasens bestimmt. Der für die Bewertung der latenten Steuern zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich wie im Vorjahr auf 28,7 %.

Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern

2015 2014
TEUR TEUR
Laufende Steuererträge (-)/-aufwendungen (+)    
des Geschäftsjahres 0 0
aus Vorjahren 0 0
    0
Latente Steuererträge (-)/-aufwendungen (+)    
aus bilanziellen Veränderungen +62 +124
aus Verlustvorträgen -42 -66
  +20 +58
Steueraufwand (+)/-ertrag (-) in der Gewinn- und Verlustrechnung +20 +58

Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern

2015 2014
TEUR TEUR
Laufende Steuererträge (-)/-aufwendungen (+) 0 0
Latente Steuererträge (-)/-aufwendungen (+)    
aus der Neubewertung der leistungsorientierten +12 -35
Verpflichtung    
  +12 -35
Steueraufwand (+)/-ertrag (-) im Sonstigen Ergebnis +12 -35

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 und das Vorjahr setzt sich wie folgt zusammen:

2015 2014
TEUR TEUR
Jahresergebnis vor Ertragsteuern 154 173
Erwarteter Steueraufwand 28,7 %    
(Vorjahr: Steuerertrag 28,7 %) -44 -50
Auswirkungen steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen 4 5
Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen 20 -13
Sonstige   0
  -20 -58

Zum 31. Dezember 2015 bestehen innerhalb des Konzerns Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 für körperschaftsteuerliche Zwecke (Vorjahr TEUR 0), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden. Alle Verlustvorträge des Konzerns haben nach der aktuellen Steuergesetzgebung einen unbeschränkten Verlustvortragszeitraum.

Die PARK & Bellheimer-Gruppe hat keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge über den Betrag des passivischen Überhangs der sonstigen Steuerlatenzen hinaus gebildet.

Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 haben sich aus den folgenden Bilanzpositionen abgeleitet:

Akt. latente Steuern Pas. latente Steuern Akt. latente Steuern Pas. latente Steuern
31.12.2015 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 0 34 0 26
Sachanlagen 0 725 0 685
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 712 0 672
Andere finanziellen Vermögenswerte 0 6 0 0
Vermögensgegenstände 0 6 0 0
Rückstellungen für Pensionen 77 0 86 0
Sonstige Rückstellungen 0 3 0 4
Sonstige Verbindlichkeiten 67 0 45 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 1029 0 987 0
  1.173 1.486 1.118 1.387
  -1.173 -1.486 -1.118 -1.387
    -313   -269

Der Steueraufwand (-) bzw. Steuerertrag (+) aus latenten Steuern zum 31. Dezember 2015 ist dem laufenden Ergebnis (Jahresergebnis) sowie dem sonstigen Ergebnis wie folgt zuzuordnen:

Steueraufwand (-) / -ertrag (+) laufendes Ergebnis Steueraufwand (-) / -ertrag (+) sonstiges Ergebnis
TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte -8 0
Sachanlagen -40 0
Andere finanziellen Vermögenswerte 0 0
Forderungen aus Lieferungen und 0 0
Leistungen und sonstige Forderungen und 0 0
Vermögensgegenstände 0 0
Rückstellungen für Pensionen 3 -12
Sonstige Rückstellungen 1 0
Sonstige Verbindlichkeiten 22 0
Steuerliche Verlustvorträge 42 0
Steueraufwand (-) / -ertrag (+) -20 -12

Eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde nur vorgenommen, sofern es sich um die gleiche Steuerart und um den gleichen Steuerschuldner handelt.

7 SONSTIGE ANGABEN

7.1 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Verkäufe an und Käufe von sowie Dienstleistungen von bzw. für nahestehende Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen keinerlei Garantien. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 bestehen keine Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen.

Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Schlüsselpositionen des Managements betreffen ausschließlich den Vorstand. Herr Roald Pauli erhält als Mitglied des Vorstands von der PARK & Bellheimer AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 84 p.a. Bei der Vergütung handelt es sich ausschließlich um eine erfolgsunabhängige Vergütung. Im Geschäftsjahr 2015 wurden an den Vorstand Euro 84.000,-- vergütet.

Transaktionen mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen

Verträge mit dem Gesellschafter

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter Herrn Roald Pauli in Höhe von EUR 3.300.000,-- wird mit 1 % verzinst. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2015 Zinsen in Höhe von EUR 34.426,-- angefallen. Über den Gesamtbetrag nebst Zinsen von EUR 3.477.004,--,-- wurde von Herrn Pauli ein Nachrang bis zum 30. September 2020 gegenüber allen anderen Gläubigern erklärt.

Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2015.

7.2 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr belaufen sich im PARK & Bellheimer-Konzern auf EUR 37.500,-- (Vorjahr: EUR 37.500,00).

7.3 Mitteilungen nach § 21 WpHG i.V.m. § 160 AktG

Der Gesellschaft wurden folgende Beteiligungen mitgeteilt:

"Herr Roald Pauli, Hockenheim, hat am 15. Juli 2010 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 09. Juli 2010 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% überschritten hat und nun 81,29% beträgt."

"Frau Sabine Pauli, Hockenheim, hat am 26. Juni 2013 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Park & Bellheimer AG am 25. Juni 2013 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,29 % (das entspricht 314.311 Stimmrechten) betragen hat.

7.4 Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2015 wurde für den Abschlussprüfer und seine inländischen verbundenen Unternehmen ein Gesamthonorar von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 59) als Aufwand erfasst, welches sich wie folgt aufteilt:

2015 2014
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 59 59
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 59 59

7.5 Befreiung einer Personenhandelsgesellschaft

Die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, die eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a (1) HGB ist und die in den Abschluss der PARK & Bellheimer-Konzern einbezogen wird, hat die Befreiungsoption in Bezug auf Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

7.6 Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Park & Bellheimer Konzern hat ausschließlich längerfristige Darlehen mit festen Zinssätzen über die gesamte Darlehenslaufzeit aufgenommen. Damit ist der Konzern keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und bestimmten derivativen Finanzinstrumenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2016 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

Fälligkeit
Geschäftsjahr zum 31.12.2014 bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 2 Jahre
TEUR
2 bis 3 Jahre
TEUR
3 bis 4 Jahre
TEUR
4 bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzschulden 640 654 669 669 524 1.222 4.378
Zinsen auf Finanzschulden 119 100 81 62 45 47 454
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0 0 0 0 0 3.300 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten Gesellschafter 0 0 0 0 0 345 345
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 768 0 0 0 0 0 768
Sonstige Verbindlichkeiten 1.267 71 18 0 0 200 1.556
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 19 16 13 13 13 16 90
      Fälligkeit        
Geschäftsjahr zum bis 1 Jahr 1 bis 2 Jahre 2 bis 3 Jahre 3 bis 4 Jahre 4 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamt
31.12.2015 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzschulden 767 784 788 645 622 727 4.333
Zinsen auf Finanzschulden 112 91 69 49 33 15 369
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0 0 0 0 3.300 0 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten Gesellschafter 0 0 0 0 345 0 345
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 889 0 0 0 0 0 889
Sonstige Verbindlichkeiten 1.247 40 24 24 13 200 1.548
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 19 15 15 14 13 3 79

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, eine gute Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.

Die langfristige Sicherung der Selbstfinanzierung basiert auf einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2015 bzw. zum 31. Dezember 2014 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

7.7 Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2014 beziehungsweise zum 31. Dezember 2015.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014

Bewertung nach IAS 39
Bewertungskategorie Buchwert fortgeführte Anschaffungskosten Zeitwert Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing beizulegender Zeitwert
nach IAS 39 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte            
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lar 1.609 1.609     1.609
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte lar 2.200 2.200     2.200
Andere finanzielle Vermögenswerte            
Ausleihungen lar 1.144 1.144     1.144
Finanzielle Verbindlichkeiten            
Finanzschulden flac 4.379 4.379     4.379
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter flac 2.506 2.506     2.506
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen flac 768 768     768
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.410 1.410     1.410
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0   0   0
Davon aggregiert nach Bewertungs-kategorien:            
Forderungen und Kredite lar 4.953       4.953
(lar: Loans-and-Receivables)            
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl 0   0   0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (flac: Financial liabilities Measured at amortised Cost) flac 9.063       9.063
    Bewertung nach IAS 39    
  Bewertungskategorie Buchwert fortgeführte Anschaffungs- kosten Zeitwert Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing beizulegender Zeitwert
  nach IAS 39 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
    TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte            
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.457 1.457 1.457     1.457
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte 2.224 2.224 2.224     2.224
Andere finanzielle Vermögenswerte            
Ausleihungen 1.198 1.198 1.198     1.198
Finanzielle Verbindlichkeiten            
Finanzschulden 4.333 4.333 4.333     4.333
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.675 2.675 2.675     2.675
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 889 889 889     889
Sonstige Verbindlichkeiten 1.367 1.367 1.367     1.367
Derivative Finanzinstrumente            
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:            
Forderungen und Kredite par: Loans-and-Receivables) Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities lar 4.879       4.879
at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl          
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (flac: Financial liabilities Measured at amortised Cost) flac          
    9.264       9.264

Beizulegender Zeitwert

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente ihrem Buchwert.

Für derivative Finanzinstrumente werden die Marktwerte mit Barwert- und Optionspreismodellen berechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle werden die am Bilanzstichtag festgestellten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum 31. Dezember 2015 entsprachen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.

Der beizulegende Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. In bestimmten Fällen wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt.

7.8 Organe der Gesellschaft

AUFSICHTSRAT:

DIPL.-KFM. MICHAEL KRANICH,

Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Kaufmann,

Managing Director der aeris CAPITAL AG, Pfäffikon (Schweiz)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgenden Gesellschaften:

ZetVisions AG, Heidelberg

Leonardo Venture GmbH & KGaA, Mannheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

JK Wohnbau AG, München

VRMagic Holding AG, Mannheim

Vorsitzender des Beirats bei folgender Gesellschaft:

Epple Holding GmbH, Heidelberg

DIPL.-BETRIEBSWIRT ERIC SCHÄFFER,

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach

Geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen

DR. BERNHARD MATHEIS

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens

Vorsitzender des Aufsichtsrates bei folgenden städtischen Gesellschaften:

Rheinberger Besitz GmbH, Pirmasens

Rheinberger Verwaltungs GmbH, Pirmasens

Stadtentwicklung Pirmasens GmbH, Pirmasens und deren Tochtergesellschaften.

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden privaten Gesellschaften:

Pfalzenergie GmbH, Kaiserslautern

Volksbank, Pirmasens

DRK Rettungsdienst GmbH Südpfalz, Landau

DR. FRITZ BRECHTEL,

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), Karlsruhe

Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Mannheim

Wohnbau Wörth, Wörth

Verwaltungsratvorsitzender bei folgender Gesellschaft:

Sparkasse Germersheim-Kandel, Kandel

Verwaltungsratmitglied bei folgenden Gesellschaften:

Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim

Pfälzische Pensionsanstalt, Bad Dürkheim

MICHAEL REICHLING, *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Elektromeister

Bruttogehalt TEUR 57

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 11

ANDREAS KURZ *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Betriebsschlosser

Bruttogehalt TEUR 44

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 9

*) Arbeitnehmervertreter

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr betragen TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 38).

 

ROALD PAULI, Kaufmann

Vorstand

7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

 

Pirmasens, den 31. März 2016

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der PARK & Bellheimer AG aufgestellten Konzernabschluss — bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang — sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Freising-Weihenstephan, 17. Juni 2016

Landestreuhand Weihenstephan GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(A. Funken) Wirtschaftsprüfer

(J. Welter) Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Im Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat die Leitung des Unternehmens fortlaufend überwacht und den Vorstand in gemeinsamen Aussprachen in Fragen der Unternehmensführung beraten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats trafen sich im Geschäftsjahr 2015 in insgesamt vier Sitzungen. An drei Aufsichtsratssitzungen konnte jeweils ein Aufsichtsratsmitglied krankheitsbedingt nicht teilnehmen. An allen übrigen Aufsichtsratssitzungen waren die Mitglieder vollständig vertreten. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2015 nicht gebildet.

Die Aufsichtsratssitzungen waren gekennzeichnet von einem intensiven und offenen Austausch mit dem Vorstand zur Lage des Unternehmens, zur Entwicklung der Geschäfts-und Finanzlage und zu deren Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Zustimmungspflichtige Sachverhalte sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie wurden besonders ausführlich behandelt und auf Basis von umfassenden Dokumentationen und Rückfragen an den Vorstand entschieden. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat war geprägt von einer vertrauensvollen und offenen Atmosphäre. Der Aufsichtsrat hat in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen. Über alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, berichtete der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl mündlich als auch schriftlich. Die Informationen erstreckten sich insbesondere auch auf die Tochtergesellschaft, die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Die Unternehmenskennzahlen und Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden vom Aufsichtsrat detailliert behandelt und vom Vorstand auf der Grundlage von schriftlichen Unterlagen erläutert.

Auch außerhalb der Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden über wichtige geschäftliche Vorgänge und Vorhaben unmittelbar unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in einem ständigen persönlichen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.

Schwerpunkt der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2015 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Weiterentwicklung der operativen Tochtergesellschaft PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Der Vorstand hat hierzu umfangreiche Unterlagen und Präsentationen für die Fortentwicklung der regionalen Vertriebs- und Marketingstrategie dem Aufsichtsrat vorgelegt. Ebenso wurden dem Aufsichtsrat die Ergebnisse von Produktneuentwicklungen präsentiert und intensiv zwischen Aufsichtsrat und Vorstand erörtert. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wurde fortlaufend anhand der vorgelegten Unterlagen über den Getränkeabsatz, der Investitionstätigkeit, der Zahl der Mitarbeiter sowie der Entwicklung der finanziellen Situation vom Vorstand erörtert. Ebenfalls wurde der Aufsichtsrat über die Risikolage des Unternehmens sowie der Einhaltung der Compliance vom Vorstand unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand vorgelegte Unternehmensplanung sorgfältig geprüft und mit dem Vorstand ausführlich diskutiert.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2015 war nur Herr Roald Pauli zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG bestellt. Herr Pauli ist damit alleiniges Mitglied des Vorstandes der PARK & Bellheimer AG. Die Bestellung von Herrn Roald Pauli zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG endet am 31. Dezember 2017.

Im Geschäftsjahr 2015 endete die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Eric Schäffer und Herr Dr. Fritz Brechtel mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. August 2015. In dieser Hauptversammlung wurden Herr Eric Schäffer und Herr Dr. Fritz Brechtel erneut für die Amtsperiode gemäß § 9 der Satzung in den Aufsichtsrat gewählt. Damit ergaben sich bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats keine personellen Veränderungen.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Freising, hat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 unter Einschluss der Buchführung und des Risikofrüherkennungssystems geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Prüfungsberichte und Abschlussunterlagen wurden unverzüglich nach Fertigstellung allen Aufsichtsratsmitgliedern übersandt und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 17. Juni 2016 ausführlich erörtert. An der Sitzung nahm ein Vertreter des Abschlussprüfers teil, der detailliert über die Prüfungsschwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Die Berichterstattung umfasste auch das Ergebnis der Prüfung des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Außerdem beantwortete der Vertreter des Abschlussprüfers Fragen des Aufsichtsrats und stand für Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Prüfungsberichte durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen nicht zu erheben. In der Sitzung vom 17. Juni 2016 billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss. Damit wurde der Jahresabschluss der PARK & Bellheimer AG festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen der Prüfungen durch den Abschlussprüfer einstimmig zu.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen des PARK & Bellheimer-Konzerns und der Unternehmensleitung für ihr großes Engagement, ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2015.

 

17. Juni 2016

Der Aufsichtsrat

Michael Kranich

Vorsitzender