Hartmann AGLeerKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Inhaltsübersicht 1. Konzernlagebericht und Konzernabschluss 1.1 Konzernlagebericht 1.2 Konzernbilanz 1.3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis 1.4 Konzernanhang 1.5 Konzernkapitalflussrechnung 1.6 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017der Hartmann AG1 Die Hartmann AG1.1 Geschäftsmodell der Hartmann AG Die Hartmann AG, als Mutterunternehmen des Hartmann-Konzerns, agiert als Management-Holding und ist für die Bereiche Strategie, Investition und Finanzierung sowie Risikomanagement verantwortlich. Die Unternehmen des Hartmann-Konzerns sind international renommierte Anbieter von maritimen Dienstleistungen und beschäftigen im Jahr 2017 durchschnittlich 2.610 Mitarbeiter. Mit Gesellschaften in Deutschland, Zypern, Singapur, den USA, den Philippinen, Polen und den Niederlanden ist der Hartmann-Konzern weltweit tätig und deckt dabei alle wesentlichen Stufen der Wertschöpfungskette in der Seeschifffahrt ab. Die Hartmann-Gruppe umfasst weitere Gesellschaften, die im Besitz der Eigentümer-Familie stehen, d.h. auch Gesellschaften, die nicht im Hartmann-Konzern berücksichtigt werden. Die strategische Ausrichtung des Hartmann-Konzerns basiert auf folgenden Grundpfeilern:
Durch das Eigentum an den Schiffen sowie das eigene technische und kommerzielle Management, verbunden mit der hohen Qualität der Crew bestimmt der Hartmann-Konzern die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette und kann dadurch ihren Kunden den bestmöglichen Service anbieten. 1.2 Unternehmenssteuerung Der Erfolg der Hartmann AG ist an den Erfolg der jeweiligen Konzerngesellschaften gekoppelt. Aus diesem Grund erfolgt die Unternehmenssteuerung auf Ebene des Hartmann-Konzerns. Diese erfolgt im Wesentlichen auf der Basis der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, EBITDA und Cashflow auf Ebene der Bulk Carrier, Multi-Purpose-Schiffe, Cement Carrier, Container-Schiffe, Gastanker und Produktentanker. Die Umsatzerlöse umfassen dabei sämtliche Zeitcharter-, Bareboatcharter- und Poolerlöse. Im Falle von Einzelreise-/Spotcharter erfolgt eine Umrechnung auf Zeitcharterbasis (sog. TCE: Time Charter Equivalent). Das EBITDA setzt sich aus dem EBIT zzgl. Abschreibungen und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen zusammen. Der wichtigste Liquiditäts-Leistungsindikator ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Er beinhaltet die Zahlungsflüsse aus der operativen Tätigkeit unter Berücksichtigung der gezahlten Zinsen. Die Überwachung der Planungsannahmen erfolgt in eigener Verantwortung durch den Vorstand und in regelmäßiger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Grundlage der Überwachung ist ein Business-Intelligence-System, das täglich die Steuerungsgrößen der wesentlichen Gesellschaften aktualisiert und u.a. in Form von Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen transparent darstellt. Hierdurch können Abweichungen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ein wichtiger Schwerpunkt der Unternehmenssteuerung ist dabei die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen aus der am 18. Dezember 2017 geschlossenen Sanierungsvereinbarung mit der größten finanzierenden Bank des Konzerns. 1.3 Strategie und Ziele Die Hartmann AG ist von den Vorzügen eines Familienunternehmens überzeugt. Die Strategie basiert daher auf der Grundlage, dass die Anteile an der Konzernobergesellschaft langfristig bei der Inhaberfamilie verbleiben. Unabhängig davon reagiert die Hartmann AG selbstverständlich auf das seit der Finanzkrise 2008 veränderte Schiffsfinanzierungsumfeld. Die seitdem schwächeren Märkte verändern das Umfeld ebenso wie strengere Finanzierungsbedingungen und eine abnehmende Zahl von schiffsfinanzierenden Banken. Die Hartmann-Gruppe profitiert von der klaren Inhaberstruktur, die schnelle und flexible Entscheidungen ermöglicht. Gleichzeitig führt die 2014 implementierte neue Konzernstruktur zu mehr Transparenz. Das Gleiche gilt für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, seit dem Jahr 2014. Damit wurde zugleich auch eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um gegebenenfalls Optionen am Kapitalmarkt wahrnehmen zu können. Die Grundzüge des unter 1.1 aufgeführten Geschäftsmodells bestimmen die Strategie und die langfristigen Ziele der Hartmann AG. So wird es auch zukünftig bei Neuinvestitionen von wesentlicher Bedeutung sein, die Balance einer diversifizierten Flotte grundsätzlich ebenso zu erhalten wie die konzerneigene technische und kommerzielle Betreuung der Schiffsgesellschaften. Nach Einschätzung des Vorstands reduziert die beabsichtigte Veräußerung von Containerschiffen dabei die Diversifizierung nicht maßgeblich. Darüber hinaus setzt die Hartmann AG die erfolgreiche Strategie fort, ihre Position gezielt in Märkten zu stärken, in denen dauerhafte und verteidigungsfähige Wettbewerbsvorteile zu erzielen sind. Diese Strategie ist vor allem in Nischenmärkten durchsetzbar, in denen Wettbewerbsvorteile zur Marktpositionierung genutzt werden können, z.B. durch die regionale Konzentration von Teilflotten, der Nutzung von technischem Vorsprung (s. Forschung und Entwicklung) oder durch regulatorische Vorgaben (Vettings). 1.4 Forschung und Entwicklung Als Dienstleistungsunternehmen der Schifffahrt suchen die Unternehmen des Konzerns im Rahmen der technischen und nautischen Inspektionen von Seeschiffen laufend mit und für die Kunden nach neuen Ideen und Lösungen zur technischen Verbesserung. Aus diesem Antrieb heraus hat der Konzern seit 2012 intensiv an der Entwicklung eines neuen Ethylen/Ethan-Gastanker-Typs gearbeitet. Durch eine Vielzahl von Optimierungen an der Wasserlinie, dem Schiffsaufbau, an der Ruderanlage und am Propeller, ist es gelungen, den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen signifikant zu reduzieren. Ebenso konnte die Sicherheit in extremen Wetterlagen und die Stabilität des Schiffes verbessert werden. Darüber hinaus ist es gelungen, die größten jemals gebauten „Typ C Gastanks" (StarTriLobe) zu entwickeln. Bei gleichen Abmessungen des Schiffes ermöglichen diese ein bis zu 30% höheres Ladungsvolumen als bei den bisher größten gebauten Ethylen-Schiffen. Gemeinsam mit unseren Partnern ist es der Hartmann-Reederei gelungen, das neue Tanksystem für Ethylen/Ethan-Schiffe bis zu einer Größe von 36.000 cbm (EcoStar36k) und 85.000 cbm (EcoStar85k) zu entwickeln. Außerdem ist es gelungen, gemeinsam mit dem Hersteller die Hauptmaschine auch für die Verbrennung von Ethan zu modifizieren, so dass neben den üblichen Treibstoffen auch LNG (Liquefied Natural Gas) und Ethan als Brennstoff verwendet werden können. In den Jahren 2016 und 2017 sind zwei EcoStar36k-Schiffe in Fahrt gesetzt worden. Bei beiden GasCarriern konnten die beschriebenen technischen Fortschritte vollständig umgesetzt werden. Der Bau des ersten EcoStar85k-Schiffes geht planmäßig voran und die Ablieferung wird für Ende 2018 erwartet. Weitere Neubauten der EcoStar36k und EcoStar85k-Schiffe sind in der Projektierungsphase. Darüber hinaus werden die Innovationen und Erfahrungen dieser neuen Schiffe auch für die Entwicklung neuer Projekte verwendet. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach einem Zuwachs von 3,2% in 2016 erhöhte sich das Wachstumstempo der Weltwirtschaft in 2017 auf 3,8%. Der Welthandel zeigte eine sogar noch stärkere Wachstumsdynamik: er wuchs von 2,3% in 2016 auf 4,9% in 2017 (International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook, April 2018). Die weltwirtschaftliche Situation war geprägt von höheren Investitionen in den entwickelten Ländern, einem weiterhin hohen Wachstumstempo in Asien und Erholungstendenzen bei den Rohstoffexporten. Auch die kurz- und mittelfristigen Aussichten der Weltwirtschaft beurteilt der IMF positiv (s. Prognosebericht). 2.1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Schifffahrt ist geprägt von starkem Wettbewerb, insbesondere in den Standard-Segmenten (Dry Bulk, Tanker und Container). Der Markt ist stark fragmentiert mit der Folge, dass selbst die größten Reedereien nur sehr geringe Marktanteile haben. Eine Ausnahme hiervon bildet die Containerschifffahrt, in der einige wenige Linien den Großteil des Weltmarktes beherrschen. Beim Brancheninformationsdienst Clarksons Research Services wird der Hartmann-Konzern als eine der weltweit 25 größten Reedereien gelistet. Der Konzern ist in verschiedensten Bereichen der Seeschifffahrt aktiv und bietet eine Vielzahl von Leistungen an. Dementsprechend ist die Branchensituation jedes einzelnen Segments separat zu beurteilen. Dry Bulk: Der führende Indikator für die Marktentwicklung der Trockenfrachter ist der Baltic Exchange Dry Index. Die langfristige Entwicklung und der abrupte Markteinbruch im Jahr 2008 werden in folgender Abbildung deutlich. ![]() Im Jahr 2017 erholten sich die Frachtraten im Dry-Bulk-Segment von dem sehr schwachen Niveau in 2016. Im Februar 2016 notierte der Der Baltic Exchange Dry Index (BDI) auf einem Allzeittief. Danach setzte jedoch eine deutliche Markterholung ein und der Index konnte sein Niveau bis Juni 2018 mehr als vervierfachen. Maßgeblich dafür war das stabile Nachfragewachstum in Höhe von 3,9% im Jahr 2017, während sich das Angebot an Schiffraum im gleichen Zeitraum lediglich um 3,0% erhöhte. Dies und die positiven Aussichten entlasteten den Dry-Bulk-Markt spürbar, so dass sich die durchschnittlichen Erlöse auf Jahresbasis um 77% im Vergleich zu 2016 erholen konnten (von 6.218 USD in 2016 auf 10.986 USD in 2017). Die nachfolgende Graphik verdeutlicht diesen Aufschwung. ![]() Für den Hartmann-Konzern ist das Handysize-Segment von besonderer Bedeutung, also Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 30-40.000 dwt. Die langfristige Betrachtung des Baltic Exchange Handysize Index (BHSI) zeigt einen sehr ähnlichen Verlauf wie der übergeordnete und allgemeinere BDI. ![]() Auch dieses Segment startete sehr schwach ins Jahr 2016. Im Februar erreichte der BHSI sein Allzeittief mit 197 Punkten. Danach setzte eine Erholung ein, die bis Juni 2018 zu einer Verdreifachung des Ratenniveaus geführt hat. ![]() Die Bulker-Flotte wuchs im Jahr 2017 um 3,0%. Für 2018 wird eine Erweiterung der Flotte um 2,5% erwartet. Die Nachfrage steigerte sich jedoch in 2017 um 3,9% und für 2018 wird ein Wachstum von 2,7% erwartet. Auch für die kommenden Jahre wird ein relativ geringes Wachstum der Flotte vorhergesagt, so dass sich die fundamentalen Aussichten für den Bulkmarkt verhalten optimistisch darstellen. Gastanker: Der Gastanker-Markt ist ein Nischenmarkt und erheblich kleiner als der Bulk-Markt. Der Hartmann-Konzern ist im Bereich der Druckgastanker sowie in den semi- und fully-refrigerated-Märkten aktiv, mit Schiffsgrößen bis zu 35.000 cbm. Die Einnahmen der kleineren von dem Hartmann-Konzern betreuten Schiffe (4.400 cbm bis 8.600 cbm) waren im Jahr 2017 im Durchschnitt stabil und vergleichbar mit denen des Vorjahres; die Raten der größeren Einheiten mit 35.000 cbm mussten in 2017 durch das Auslaufen einer langfristigen Charter Rückgänge um ein Drittel hinnehmen. Im Bereich 5.000 bis 20.000 cbm sind im Juni 2018 lediglich 16 Einheiten ausstehend. Das entspricht 4,6% der fahrenden Flotte und spricht für eine weiterhin stabile Marktumgebung in diesem Kernsegment der Hartmann-Flotte. Der Konzern ist einer der größten Ethylen-Transporteure weltweit. Container: Im Bereich der kleineren Containerschiffe, der sog. Feeder-Tonnage bis 2.800 TEU, in dem der Hartmann-Konzern aktiv ist, war das Jahr 2017 ebenso schwierig wie die vorangegangenen Jahre seit Beginn der Krise. Wie die nachstehende Abbildung aufzeigt, blieben die Charterraten in 2016 erneut deutlich hinter historischen Durchschnitten zurück. Grundsätzlich gilt, dass die Abstände zu den historischen Durchschnittserlösen umso höher ausfallen, je größer die Schiffe sind. ![]() Ende des Jahres 2017 setzte dann jedoch auf breiter Front eine Markterholung ein und im Mai 2018 notieren die Containermärkte in den Feeder-Segmenten deutlich über den Raten der letzten beiden Jahre. Die 1000- TEU-Schiffe fahren im Mai 2018 durchschnittlich 8.500 USD ein. Sie liegen damit nur leicht unter dem historischen Durchschnitt von 8.826 USD. ![]() Produktentanker: Der Konzern ist insbesondere im Bereich kleinerer Produktentanker bis 50.000 dwt aktiv. Entsprechend den Angaben von Clarksons lagen die Ein-Jahres-Zeitcharterraten für dieses Segment in 2017 etwa 15% unter den Werten des Vorjahres: Ein 37.000dwt-Tanker erzielte in 2017 durchschnittlich 11.430 USD pro Tag gegenüber 13.998 USD pro Tag in 2016; ein 47-48.000dwt-Tanker erzielte in 2017 durchschnittlich 13.219 USD pro Tag, in 2016 waren es 15.092 USD pro Tag. Auch die Ergebnisse der eigenen Flotte entwickelten sich dementsprechend negativ. Multi Purpose (MPP): Im MPP-Segment betreibt der Hartmann-Konzern vor allem kleinere Schiffe zwischen 5.000 und 8.000 dwt. Die Einfahrergebnisse lagen 2017 auf dem Niveau des Vorjahres und waren nicht voll kapitaldienstdeckend. Allerdings gibt es in diesem Segment kaum noch Neubestellungen. Unter Berücksichtigung der Verschrottungen schrumpft daher seit dem Jahr 2014 das Angebot an MPP-Schiffen Jahr für Jahr. Diese Verknappung des Angebotes könnte bei stabiler Nachfrage langfristig zu einem Anstieg der Einfahrergebnisse führen. Die Einfahrergebnisse seit Mitte 2017 zeigen jedenfalls in eine positive Richtung. 2.2 Geschäftsverlauf 2.2.1 Gesamtaussage des Managements Das EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen) hat sich in 2017 im Vergleich zu 2016 mehr als verdoppelt (2017: 98,7 Mio. €; 2016: 43,6 Mio. €). Das ist das beste operative Ergebnis seit Bestehen des Konzerns. Die Zinsen (70,6 Mio. €) konnten damit voll abgedeckt werden. Trotz dieser positiven Entwicklung verbleibt das Konzernergebnis vor allem aufgrund der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (80,8 Mio. €) mit -47,8 Mio. € im negativen Bereich. Das bessere operative Ergebnis führt mit 32,8 Mio. € auch zu einem deutlich höheren Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit als 2016 (18,6 Mio. €). Die Finanzmittelfonds betragen am Jahresende 54,4 Mio. € im Vergleich zu 77,6 Mio. € im Vorjahr (-23,2 Mio. €). Der Rückgang ist überwiegend auf wechselkursbedingte Veränderungen zurückzuführen (23,2 Mio. €). Bei der Bewältigung der Schifffahrtskrise hat die Hartmann AG entscheidende Fortschritte erzielen können. Vor dem Hintergrund des am 31. März 2017 ausgelaufenen Stillhalteabkommens hat der Konzern im Frühjahr 2016 Gespräche mit den Kernbanken aufgenommen. Das Stillhalteabkommen wurde im Jahr 2017 zunächst bis 31. Dezember 2017 verlängert. Während des gesamten Jahres 2017 hat der Vorstand Gespräche mit den Kernbanken mit dem Ziel geführt, die Eventualverbindlichkeiten zu minimieren und die Finanzierungskonditionen zu verbessern, um somit die Zukunfts- und Handlungsmöglichkeiten des Konzerns langfristig zu stärken. Der Vorstand konnte die Gespräche Ende des Jahres 2017 erfolgreich beenden. Die Einigung mit den Kernbanken wurde im Dezember 2017 rechtsverbindlich unterschrieben. Damit können nun umfangreiche Sanierungsvereinbarungen umgesetzt werden. Im Wesentlichen betrifft dies folgende Maßnahmen. Mit einer finanzierenden Bank konnte vereinbart werden, dass das Tilgungsprofil der Schiffshypothekendarlehen auf 22,5 Jahre verlängert wird. Des Weiteren konnte in den Vereinbarungen mit den Banken erreicht werden, dass Zinsmargen reduziert und Tilgungsstundungsvereinbarungen genutzt werden können. Die beiden letztgenannten Punkte gelten zunächst für die Laufzeit der Sanierungsvereinbarung mit dieser Bank bis zum 31. Dezember 2019. Durch die Reduzierung der Zinsmargen wird sich die Zinslast um etwa 10 Mio. USD p.a. verringern. Mit den Gläubigern konnten darüber hinaus Forderungsverzichte in der Größenordnung von 87 Mio. USD bis 106 Mio. USD und für einen weiteren Teil der offenen Darlehensvaluta Rangrücktritte vereinbart werden. Außerdem wurde festgelegt, dass im Laufe des Jahres 2018 insgesamt sieben konzerneigene Containerschiffe verkauft werden. Es wird erwartet, dass sich auch durch diese Maßnahme das Ergebnis vor Steuern verbessert. Für zwei dieser Containerschiffe wurden im Mai 2018 Memoranden of Agreement (MoA) vereinbart. Mit einer Bank konnte die vollständige Enthaftung aller garantiegebenden Gesellschaften gegen Zahlung eines Einmalbetrags vereinbart werden. Auch mit einer weiteren Kernbank konnten Verträge geschlossen werden, die eine Enthaftung von den gegebenen Eventualverbindlichkeiten vorsehen. Am 27. September 2016 hat der Konzern eine Vereinbarung mit der Schulte & Bruns GmbH & Co. KG abgeschlossen, wonach die beiden Parteien künftig für bestimmte Schiffe im Multipurpose-Segment in den Bereichen Befrachtung und Bereederung kooperieren (Joint Venture). Zu diesem Zweck hat der Hartmann-Konzern zum 1. Januar 2017 50 % der Kommanditanteile an der Schulte & Bruns Chartering GmbH & Co. KG von dem Joint Venture-Partner erworben. Das Ziel der Kooperation ist eine Bündelung der jeweiligen Stärken; im Rahmen des Joint Venture übernimmt der Hartmann-Konzern das nautisch-technische Management einschließlich Crewing. Die im Zuge der Neuausrichtung der Hartmann AG mit Wirkung vom 1. September 2015 rechtliche und wirtschaftliche Umstrukturierung der bislang von der Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG (HSKG) erbrachten operativen Bereederungstätigkeiten hat sich bewährt und wird daher beibehalten. Die Neuorganisation führt zu einer vereinheitlichten und transparenteren Organisationsstruktur auf Länderebene. Wie in Zypern bereits seit langem üblich, werden Tanker (in Deutschland: Gastanker) und Trockenfrachter nun getrennt voneinander bereedert. Auf Basis der beschriebenen Maßnahmen wird sich nach Einschätzung des Vorstands die wirtschaftliche Situation des Konzerns sowohl kurz- wie auch langfristig erheblich verbessern. 2.2.2 Beschreibung der Flotte Der Hartmann-Konzern zeichnet sich durch eine breite Diversifikation der Flotte aus. Im Eigentum des Konzerns befinden sich Bulker, Mehrzweckfrachter, Zementfrachter, Containerschiffe, Gastanker und Produktentanker. Die Reedereien des Konzerns in Deutschland und auf Zypern betreuten Ende 2017 mehr als 150 Schiffe im nautischen und technischen Management. Zum Jahresende 2017 befanden sich 73 Schiffe im Besitz des Konzerns, an zwei weiteren ist er maßgeblich beteiligt. Das Durchschnittsalter der vollkonsolidierten Flotte betrug am 31. Dezember 2017 rund 9,5 Jahre. Der Flotten-Mix ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben. ![]() Die Befrachtungsunternehmen des Konzerns sorgen für die Beschäftigung der eigenen Schiffe, betreuen aber auch Dritttonnage. Sie sorgen für einen Mix aus verschiedenen Beschäftigungsarten: Während ein Teil der Flotte stabile Einnahmen aus Zeitchartern generiert, werden die übrigen Schiffe in einzelnen Reisen oder in Kontrakten mit vereinbarten Frachtmengen (COAs) beschäftigt, die den Schwankungen des Marktes deutlich stärker ausgesetzt sind. Zum Jahresende 2017 war 64% der eigenen Flotte in Zeitcharter beschäftigt (Vj. 53%), während der Rest einzelne Reisen absolvierte. ![]() Ähnlich wie im Vorjahr gehört die überwiegende Anzahl der eigenen Flotte (64%) Erlöspools an. Dieser sichert die Einnahmen des einzelnen Schiffs ab und kommt daher insbesondere bei Schiffen zur Anwendung, die auf Basis von Reisechartern beschäftigt werden. Aber auch viele der in Zeitcharter beschäftigten Schiffe sind Mitglieder eines Einnahme-Pools. Die Zusammenfassung mehrerer Schiffe zu Einnahme-Pools hilft dabei, die in der Schifffahrt traditionell starken Marktschwankungen abzuschwächen, und stellt daher auch ein Instrument zur Risikominimierung dar. ![]() 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die Einfahrergebnisse der einzelnen Segmente bewegten sich auf ganz unterschiedlichen Niveaus: Während sich die Bulker nach ihrem Allzeittief im Februar 2016 im Jahr 2017 deutlich erholten, fuhren die kleineren Gastanker (4.400 cbm bis 8.600 cbm) stabile Ergebnisse ein. Die größeren Gastanker (35.000 cbm), die Produktentanker und die Containerschiffe konnten das Ratenniveau aus 2016 nicht halten, so dass sich die positiven und negativen Abweichungen ausgleichen und das Einnahmeniveau insgesamt stabil geblieben ist. Der Konzernumsatz betrug im Berichtsjahr 315,7 Mio. € (Vj. 312,4 Mio. €). Trotz des wenig veränderten Konzernumsatzes konnte aufgrund geringerer Schiffsbetriebskosten in Folge von Kostenreduzierungen und Schiffsverkäufen mit 121,2 Mio. € (Vj. 102,3 Mio. €) nicht nur ein positives, sondern auch ein deutlich besseres Bruttoergebnis aus dem Schiffsbetrieb als 2016 erwirtschaftet werden. Die höheren Finanzierungsaufwendungen (70,6 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr (57,9 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus den Aufwendungen für das Finanzleasing im Zusammenhang mit zwei neu in Fahrt gegangenen Seeschiffen (9,7 Mio. €; Vj. 0,4 Mio. €). Dennoch ist das EBITDA nach Zinsen mit 28,1 Mio. € positiv und deutlich verbessert im Vergleich zum Vorjahr (-14,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (23,1 Mio. €; Vj. 52,7 Mio. €) und das übrige Finanzergebnis (+1,1 Mio. €; Vj. -18,9 Mio. €) weichen positiv zum Vorjahr ab, vor allem weil in 2017 die in 2016 notwendig gewordenen außerplanmäßigen Wertminderungsaufwendungen in beiden Positionen entfallen. Hauptursache für das negative Konzernergebnis i.H.v. -47,8 Mio. € sind die nicht auszahlungswirksamen Abschreibungen i.H.v. 80,8 Mio. € (Vj. 170,6 Mio. € ebenfalls wegen hoher außerplanmäßiger Wertberichtigungen). In 2018 haben sich die Märkte weiter stabilisiert, so dass sich Umsatz, EBITDA und Konzernergebnis tendenziell weiter erholen sollten (s.a. 3.3 Entwicklung des Hartmann-Konzerns). Finanzlage Die Finanzierung des Hartmann-Konzerns erfolgt neben Eigenkapital vor allem durch die Gewährung von Fremdkapital, welches vor allem der Finanzierung der in der Flotte fahrenden Seeschiffe dient. Deutlich mehr als die Hälfte der Finanzschulden des Hartmann-Konzerns entfällt dabei lediglich auf ein Kreditinstitut. Neben diesen Finanzierungen bestehen außerbilanzielle Verpflichtungen in der Ausgestaltung von Bankgarantien zugunsten von nicht konsolidierten Gesellschaften durch den Hartmann-Konzern. Zum Bilanzstichtag betragen diese außerbilanziellen Verpflichtungen 0,7 Mio. €. Innerhalb der Konzernkapitalflussrechnung ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit eine besonders wichtige Steuerungsgröße. Er gibt das operative Ergebnis der Unternehmenstätigkeit unter Berücksichtigung der gezahlten Zinsen wieder und ist damit ein wichtiger Indikator für die Fähigkeit, vorhandene Finanzschulden zu tilgen und Investitionen durchführen zu können. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 32,8 Mio. € (Vj. 18,6 Mio. €). Berücksichtigt sind dabei gezahlte Zinsen in Höhe von 55,2 Mio. €. Wegen der beschriebenen Erholungstendenzen auf den Schifffahrtsmärkten wird für 2018 mit einem höheren Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit gerechnet. In den Folgejahren erwartet das Management weiterhin einen positiven betrieblichen Cashflow. Zusätzlich zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (32,8 Mio. €) haben die Einzahlungen aus dem Verkauf von Seeschiffen (33,0 Mio. €) und die Reduzierung des Finanzmittelfonds um 23,2 Mio. € den Konzern in die Lage versetzt, die Finanzschulden um 75,0 Mio. € (Vj. 42,2 Mio. €) zu reduzieren. Darin enthalten sind Zahlungen an eine finanzierende Bank im Zusammenhang mit der Enthaftung aller garantiegebenden Gesellschaften (s.a. 2.2.1 Gesamtaussage des Managements). Die Reduzierung des Finanzmittelfonds ist durch wechselkursbedingte Veränderungen zu erklären (Änderung des Finanzmittelfonds: 23,2 Mio. €; Wechselkurseffekte: 23,2 Mio. €). Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich um 187,7 Mio. € auf 1.302,9 Mio. € reduziert. Die Reduzierung des Vermögens betrifft insbesondere die Seeschiffe (-204 Mio. €), resultierend vor allem aus Währungsumrechnungen (-145,3 Mio. €). Ausgehend von den Erläuterungen zur Ertragslage zeigt sich, dass der Hartmann-Konzern derzeit nicht in der Lage ist, den alterungsbedingten Werteverzehr der Schiffe in voller Höhe am Markt zu verdienen. Dieser Effekt ist auf lange Sicht besorgniserregend. Bei der kurz- und mittelfristigen Beurteilung muss jedoch einerseits berücksichtigt werden, dass die Seeschiffe mit einer Dauer von 25 Jahren (Ausnahme: Containerschiffe 20 Jahre) abgeschrieben werden, die Lebensdauer der Schiffe aber teilweise deutlich länger sein kann. Hinzu kommt, dass die Schiffe der Hartmann-Flotte mit 9,5 Jahren relativ jung sind und laut Clarksons zu den jüngsten Flotten weltweit gehören. Aus Sicht des Managements verbleibt für die Schiffe damit noch ausreichend Zeit, ihre Abschreibungen zu verdienen und somit Ersatzinvestitionen zu ermöglichen. Hervorgerufen in erster Linie durch hohe Wertminderungsaufwendungen weist der Konzern wie bereits in 2016 ein negatives Eigenkapital in Höhe von -111,6 Mio. € (Vj. -67,0 Mio. €) aus. Dabei ist die 2016 einsetzende bilanzielle Überschuldung im Wesentlichen auf nicht liquiditätswirksame Wertminderungseffekte in der Flotte zurückzuführen. Die Einlage der drei Holdinggesellschaften Reederei Hartmann GmbH & Co. KG, Hartmann Holding (Cyprus) Ltd. und Goldfarm Investments Ltd. sowie der Reederei Alfred Hartmann Verwaltungsgesellschaft mbH in die Hartmann AG war ebenso wie die Aufstellung des Konzernabschlusses ein wichtiger Schritt, um zukünftig gegebenenfalls auch Kapitalmarktinstrumente in Anspruch nehmen zu können. Das langfristige Ziel ist es, über einen angemessenen Finanzierungs-Mix eine Diversifikation der Kapitalgeber zu erreichen. In welchem Umfang, mit welchen Instrumenten und wann Kapitalmarktinstrumente in Anspruch genommen werden, ist stark vom Marktumfeld der Schifffahrt abhängig und heute noch nicht konkret absehbar. 3 Prognosebericht3.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der IMF hat in seinem World Economic Outlook von April 2018 seine positiven Aussichten für die Weltwirtschaft bekräftigt. Der IWF prognostiziert nach einem Wachstum von 3,2% im Jahr 2016 und 3,8% in 2017 nunmehr ein Wachstum der Weltwirtschaft von jeweils 3,9% für die Jahre 2018 und 2019. Bereits das Wachstum in 2017 war das stärkste seit 2011. Kurzfristig beurteilt der IMF Chancen und Risiken in etwa gleich hoch. So böten die US-amerikanische Steuerpolitik und der derzeitige zyklische Aufschwung weitere Chancen. Andererseits seien die Aussichten auf Zinssteigerungen, die schwindende Unterstützung für den freien Welthandel und daraus resultierende Zölle wachstumshemmend. Mittelfristig würden die Chancen jedoch überwiegen. Die mittelfristige Wachstumsrate sieht der IMF bei etwa 3,7%. Die IMF-Prognose für den Welthandel bewegt sich stabil auf einem hohen Niveau. Nach einem Wachstum des Welthandels von 2,3% im Jahr 2016 und 4,9% in 2017, wird in den Jahren 2018 und 2019 ein Wachstum von 5,1% bzw. 4,7% erwartet. Damit wurden die Erwartungen im Vergleich World Economic Outlook aus Januar 2018 deutlich um 0,5% (für 2018) bzw. 0,3% (für 2019) nach oben korrigiert. 3.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Clarksons erwartet laut dem Dry Bulk Trade Outlook aus Juni 2018 für die Dry-Bulk-Märkte ein Nachfragewachstum (gemessen in Tonnenmeilen) von 3,4%. Damit würde sich das Wachstum im Vergleich zu 2017 (4,7%) zwar abflachen, aber immer noch über den schwachen Jahren 2015 (0,7%) und 2016 (2,4%) liegen. Gleichzeitig wird sich jedoch auch das Flottenwachstum von 3,0% in 2017 auf voraussichtlich 2,5% in 2018 verlangsamen. Gleichzeitig wird das Orderbuch für Bulk Carrier immer kleiner. Es beträgt im Juni 2018 lediglich 10% der fahrenden Flotte. Diese fundamental positiven Rahmenbedingungen lassen eine weitere Erholung der Bulkermärkte möglich erscheinen. Nichtsdestotrotz verbleibt eine Reihe von Risiken, die insbesondere aus den Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China resultieren. So können z.B. dauerhafte Zölle auf den Import von Sojabohnen das Handelsvolumen negativ beeinflussen. Die Märkte für Produktentanker hatten sich zuletzt abgeschwächt. Ein wichtiger Grund dürften die fundamentalen Angebots- und Nachfragebedingungen gewesen sein. Obwohl die Nachfrage nach Ölprodukten im Jahr 2016 um 4,1% und in 2017 um 3,3% stabil gewachsen ist, tendierten die Märkte schwächer, weil gleichzeitig die Produktentanker-Flotte noch schneller gewachsen ist (6,3% in 2016 und 4,2% in 2017). Für 2018 wird von Clarksons im Oil & Tanker Trades Outlook aus Juni 2018 eine Trendumkehr erwartet. Demnach soll die Nachfrage um 2,6% steigen, während bei der Flotte lediglich ein Wachstum von 1,5% prognostiziert wird. Dementsprechend sollten sich die Frachtraten im Jahresverlauf (unter Berücksichtigung der saisonalen Effekte) wieder erholen. Bis zum Juni 2018 sind diese Erholungstendenzen in den Einfahrergebnissen jedoch noch nicht zu beobachten. Auf der Basis der aktuellen Entwicklungen werden für die Gastanker und Multi Purpose-Schiffe keine nennenswerten Änderungen zum Jahr 2017 erwartet. Auf eine Prognose der Containermärkte kann verzichtet werden, weil geplant ist, die meisten der konzerneigenen Containerschiffe im Verlauf des Jahres 2018 zu veräußern. Nachdem die Charterraten in 2017 zunächst auf dem bereits gewohnt niedrigen Niveau der letzten Jahren verharrten, steigen die Raten seit Ende 2017 auf den für den Konzern relevanten Containermärkten deutlich an. 3.3 Entwicklung des Hartmann-Konzerns Die Entwicklung des Hartmann-Konzerns ist in starkem Maße von gesamtwirtschaftlichen und den branchenbezogenen Rahmenbedingungen abhängig. Nach dem Geschäftsverlauf in 2017 wird der Hartmann-Konzern von den verbesserten gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sowie von seinem diversifizierten Schiffsportfolio profitieren. Die weiteren Erholungstendenzen sind 2018 deutlich sichtbar. So hat sich das durchschnittliche Einfahrergebnis in den ersten fünf Monaten des Jahres um 15% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verbessert. Der Vorstand sieht den Hartmann-Konzern aufgrund seines robusten Geschäftsmodells weiterhin gut in den Schifffahrtsmärkten positioniert. Insbesondere die diversifizierte Flotte und das breite Angebot an Serviceleistungen (Bereederung und Befrachtung) hilft, Schwächen in einzelnen Marktsegmenten abzufedern. Insgesamt erwartet das Management verbesserte Einfahrergebnisse und daher auf vergleichbarer Basis leicht steigende Umsätze im Vergleich zu 2017 und ein weiterhin positives operatives Ergebnis (EBITDA) mit ebenfalls leicht steigender Tendenz und entsprechender Auswirkung auf den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. 4 Risiko- und Chancenbericht4.1 Risikobericht 4.1.1 Darstellung des Risikomanagementsystems Die Hartmann AG hat in ihrem Risikomanagementsystem die Instrumente und Maßnahmen zusammengefasst, die es ermöglichen, die wesentlichen Risiken zu erkennen, zu messen, zu steuern und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Besondere Bedeutung bei den Analysen haben dabei die Marktpreisrisiken und die strategischen Risiken, wie folgendes Schaubild verdeutlicht. ![]() Risiken und Chancen sind mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und sind demnach zwei Seiten einer Medaille. Daher werden in dem strategischen Risikomanagementsystem der Hartmann AG nicht nur Risiken, sondern auch Chancen erfasst (s. auch Chancenbericht Abschnitt 4.2.). Das Risikomanagementsystem basiert auf historischen Daten der Schifffahrtsmärkte (Einfahrergebnisse, Schiffswerte etc.) sowie allgemeinen wirtschaftlichen Daten (Zinsen, Wechselkurse etc.). In einem ökonometrischen System werden die Basisdaten unter Berücksichtigung von Interdependenzen und Volatilitäten modelliert und anschließend 1.000 Szenarien pro Monat simuliert. Der Langfristigkeit von Schifffahrtszyklen angemessen, werden die Ergebnisse mithilfe von Fan-Charts stets mit einem mindestens fünfjährigen Betrachtungshorizont dargestellt. Letztmalig wurden die Ergebnisse in 2014 aktualisiert. Aufgrund der strategischen Ausrichtung und der Langfristigkeit der Zeitreihen halten wir die Ergebnisse nach wie vor für aussagekräftig. Wo es aufgrund aktueller Entwicklungen notwendig ist, nehmen wir weitere Risikobetrachtungen anhand von Sensitivitätsrechnungen vor. ![]() 4.1.2 Beschreibung und Bewertung der Risiken 4.1.2.1 Marktpreisrisiken Risiken aus der Art der Beschäftigung: Grundsätzlich erfolgt die Beschäftigung der Schiffe entweder kurzfristig über den Spotmarkt oder mittel- oder langfristig mit einer Zeitcharter. Beide Arten der Beschäftigung haben Vor- und Nachteile. Es ist dabei abzuwägen, ob die höheren Erlöse im Spotmarkt oder die geringere Volatilität von Zeitchartern zu bevorzugen ist. Die Modelle des Risikomanagementsystems erlauben uns konkrete Aussagen über die Vorteile beider Beschäftigungsarten pro Schiffstyp. Eine weitere Maßnahme zur Risikominimierung ist die Beschäftigung der Flotte in Pools. Zum 31. Dezember 2017 ist 64% der eigenen Flotte in Erlöspools eingesetzt. Hierdurch werden die Einnahmen des einzelnen Schiffs abgesichert. Ein deutlicher Rückgang des - insbesondere von der makroökonomischen Entwicklung abhängigen - Charterratenniveaus hätte dennoch negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage. Risiken aus Zinsänderungen: Zinsänderungsrisiken bestehen durch Schwankungen des variablen Marktzinssatzes. Das Zinsänderungsrisiko des Hartmann-Konzerns besteht überwiegend aus variabel verzinsten Schiffsfinanzierungen. Zur Minimierung dieses Risikos wird ein angemessenes Verhältnis zwischen variablen und festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten sichergestellt. Deutliche Erhöhungen der variablen Zinssätze, insbesondere des LIBOR, hätten dennoch negative Auswirkungen auf das Ergebnis des Konzerns. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisken werden Zinssatzswaps eingesetzt. Für zusätzliche Angaben verweisen wir auf die Angaben und Sensitivitätsrechnungen im Konzernanhang unter Abschnitt 6.2.2. (Marktrisiken). Risiken aus Wechselkursänderungen: Die nicht kongruente Finanzierung von Schiffsgesellschaften ist der wesentliche Grund für Wechselkursrisiken. Kongruent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei den Schiffsgesellschaften Einnahmen und Ausgaben auf die gleiche Währung lauten wie die Finanzierung des jeweiligen Schiffes. Basierend auf den Ergebnissen des Risikomanagementsystems wurden die Risiken aus nicht kongruent finanzierten Schiffen weitestgehend eliminiert. Darüber hinaus werden zum Teil Devisentermingeschäfte abgeschlossen, um Kursänderungsrisiken aus Fremdwährungseinnahmen zu minimieren. Für zusätzliche Angaben verweisen wir auf die Angaben und Sensitivitätsrechnungen im Konzernanhang unter Abschnitt 6.2.2. (Marktrisiken). Risiken aus niedrigen Schiffswerten: Nicht nur die Einfahrergebnisse der Schiffe bewegen sich in Zyklen, sondern auch die Schiffswerte. Derzeit befinden sich die Schiffswerte in den meisten Segmenten auf einem niedrigen Niveau, wobei derzeit spürbare Erholungstendenzen erkennbar sind. Sollten sich die Schifffahrtsmärkte zukünftig deutlich schwächer entwickeln als erwartet, könnten Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen notwendig werden. Dies wiederum hätte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns. Die Wertansätze unserer fahrenden Flotte werden regelmäßig überwacht und frühzeitig Kosten/Nutzen-Analysen zur weiteren Beschäftigung durchgeführt. Zugleich unterliegt jede Investitionsentscheidung einer Rentabilitätsprüfung. 4.1.2.2 Adressausfallrisiken Das Ausfallrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen gegenüber dem Hartmann-Konzern nicht oder nicht vollständig erfüllen können. Der Hartmann-Konzern beurteilt die Kreditwürdigkeit der Kunden bzw. Vertragspartner fortlaufend mittels der Auswertung von historischen Geschäftstransaktionen und Zahlungsflüssen. Eine weitere grundlegende Basis für die Beurteilung stellen dabei die im Hartmann-Konzern verfügbaren industriespezifischen Kenntnisse sowie die Reputation des jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartners dar. Der Hartmann-Konzern hat zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Forderungsausfällen ein angemessenes Forderungsmanagement mit einer regelmäßigen Überwachung der Debitoren eingerichtet; dies schließt die Altersstruktur der fälligen Forderungen ein. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beträgt am Bilanzstichtag 53,2 Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ohne den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente. Ausgehend von der bisher erfassten Risikovorsorge und unserem sehr breiten Kundenportfolio schätzen wir eine weitere Belastung der Ertragslage aus dem Adressausfallrisiko als gering ein. 4.1.2.3 Finanzierungsrisiken Die mit der Finanzierung verbundenen Risiken ergeben sich vor allem aus dem Nachweis von Finanzkennzahlen (z.B. Loan-to-Value-Ratios) sowie aus der Erbringung des Kapitaldienstes aus abgeschlossenen Darlehensverträgen mit den finanzierenden Banken des Hartmann-Konzerns. Verstöße gegen Kreditauflagen bzw. gegen zusätzliche Berichtspflichten können die Banken berechtigen, zusätzliche Tilgungen und/oder eine höhere Verzinsung zu verlangen und/oder die gewährten Darlehen vorzeitig fällig zu stellen. Vor allem im letzten Fall könnten sich bei nicht rechtzeitig eingeleiteten weiteren Stützungsmaßnahmen Risiken mit bestandsgefährdendem Ausmaß für den Hartmann-Konzern ergeben. Dieser Umstand in Kombination mit der weiterhin andauernden Schifffahrtskrise hat den Konzern veranlasst, frühzeitig in 2012 die Refinanzierungsgespräche mit den Kernbanken aufzunehmen. Nach Vereinbarung eines Rahmenkonzeptes mit dem größten Finanzierer des Konzerns in 2013 konnte im März 2015 zusammen mit drei weiteren Kernbanken eine wichtige Maßnahme zur Minimierung des Finanzierungsrisikos durch den erfolgreichen Abschluss eines bis zum 31. Dezember 2017 laufenden Stillhalteabkommens erreicht werden. Die Sanierungsvereinbarung aus Dezember 2017 stellt ebenfalls sicher, dass bis Ende 2019 keine bestandsgefährdenden Ereignisse aus Verstößen gegen Covenants (z.B. Loan-to-Value-Ratios) eintreten können. 4.1.2.4 Strategische Risiken Risiken aus der Zusammenstellung der Schiffsflotte: Die gewünschte Diversifikation der Flotte ist nicht zwangsläufig dann erreicht, sobald sich die Flotte aus unterschiedlichen Schiffstypen zusammensetzt. Vielmehr ist es für eine erfolgreiche Diversifikation erforderlich, dass die einzelnen Schiffstypen nicht zu stark positiv korrelieren. Andernfalls würden unterschiedliche Schiffstypen nicht zur Diversifikation bzw. Risikominimierung beitragen. Die Analyse der Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Schiffsmärkten ist daher wesentliche Voraussetzung für eine risikominimierende Zusammenstellung der Flotte und nimmt einen wichtigen Teil im Risikomanagement der Hartmann AG ein. 4.1.2.5 Operative und externe Risiken Risiken aus den politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen: Mehr als 80% des Welthandels werden über den Seeweg abgewickelt. Daher ist die Entwicklung der Seeschifffahrt stark von der Weltwirtschaft und dem Welthandelsvolumen abhängig. Der IMF hat im April 2018 für den Welthandel Wachstumsraten von 5,1% für 2018 und 4,7% für 2019 prognostiziert. Eine negative Veränderung des weltwirtschaftlichen Umfelds kann sich nachteilig auf die Einfahrergebnisse der Schiffe und damit auf das Ergebnis des Hartmann-Konzerns auswirken. Die aktuellen Handelsstreitigkeiten zwischen den USA sowie China und der EU kann den Welthandel beeinflussen. Der Brancheninformationsdienst Clarksons rechnet Anfang Juni 2018 damit, dass die zu diesem Zeitpunkt beschlossenen Zölle jedoch lediglich 1% des globalen Dry-Bulk-Handels betreffen. Risiken aus dem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage: Nicht nur die Veränderung des Welthandels, also die Nachfrage nach Schiffsraum, hat Einfluss auf das Ergebnis des Hartmann-Konzerns, sondern auch die Größe der Welthandelsflotte, also das Angebot an Schiffsraum. Falls die Flotte in den einzelnen Teilmärkten schneller wächst als die relevante Nachfrage, dann kann sich dies negativ auf die Ergebnissituation des Hartmann-Konzerns auswirken. Haftungsrisiken sowie Risiken aus Rechtsstreitigkeiten: Der Konzern ist durch ihre Tätigkeit in der Schifffahrt den branchenüblichen Risiken zur Haftung und Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Hierbei sind regelmäßig kleinere, selten größere, Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Schäden an Schiffen oder Ladung sowie Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten, Kunden, Dienstleistern oder Beratern zu führen. Ebenso ergeben sich aus den verschiedenen Kapitalquellen und Finanzierungsstrukturen, die durch den Konzern genutzt werden, in erster Linie Risiken aus Prospektstreitigkeiten. In den Geschäftsjahren 2015,2016 und 2017 wurden verschiedene gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche von Investoren in Schiffsfonds bzw. Schiffen geltend gemacht. Sollten diese nicht erfolgreich verteidigt werden können, können sich hieraus Risiken bis hin zum Arrest von Schiffen ergeben. Des Weiteren würde sich das Ausfallrisiko von Forderungen der Konzernunternehmen gegenüber den betroffenen Schiffsgesellschaften erhöhen. Bisher konnten alle außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgreich verteidigt werden. Aktuell ist nicht erkennbar, dass ein erhöhtes Risiko aus den vorgetragenen Ansprüchen von Investoren ausgeht bzw. potentielle außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren nicht erfolgreich verteidigt werden könnten. Risiken aus regulatorischen Pflichten: Die regulatorischen Anforderungen an die Schifffahrt wachsen stetig. Neben den allgemein gültigen Anforderungen an den Schiffsbetrieb durch zentrale Regulatoren wie die IMO (Internationales Seeschifffahrts-Organisation-IMO) oder Klassifikationsgesellschaften, überprüfen insbesondere in der Tankschifffahrt die großen Energie- und Ölgesellschaften im Rahmen der jährlichen Audits ("Vettings") die Erfüllung ihrer Vorgaben. Sollte es der Hartmann-Konzern nicht mehr wie bisher schaffen, die Vettings mit sehr gutem Erfolg zu absolvieren, dann könnte dies zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Tankschiffen führen. Als risikominimierende Maßnahme ist diesem Zusammenhang die Umstrukturierung der bislang von der Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG (HSKG) erbrachten operativen Bereederungstätigkeiten auf die separaten Einheiten Hartmann Gas Carrier Germany GmbH & Co. KG (HGCG) sowie Hartmann Dry Cargo Germany GmbH & Co. KG (HDCG) zu sehen. Abhängig von der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der nicht beeinflussbaren volkswirtschaftlichen Parameter kann sich eine andere Bewertung und damit Bedeutung der dargestellten Risiken ergeben. Organisationsrisiken: Interne organisatorische Abläufe sollen künftig noch besser strukturiert, dokumentiert und kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang wurden in 2015 gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erste Schritte eingeleitet und eine erste Prüfung durchgeführt. Diese Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Die Marktpreise, die Finanzierung der Schiffe und die externen Einflussfaktoren (insbesondere die Risiken aus politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen) haben eine hohe Bedeutung für den Konzern. Insofern sind die daraus resultierenden Risiken als hoch zu bewerten. Strategische und operative Risiken können vom Konzern selbst gesteuert werden. Daher werden diese Risiken, ebenso wie die Adressausfallrisiken, als eher gering eingeschätzt. 4.2 Chancenbericht Chancen aus steigenden Schiffswerten: Die Werte für Second-Hand-Schiffe im Bulkbereich (5 Jahre alte Handysize-Schiffe) sind im Zuge der jüngsten Markterholung im Vergleich zu den Tiefstständen 2016 wieder um 72% gestiegen. Dennoch befanden sie sich Ende 2017 um 36% und im Juni 2018 immer noch um 29% unterhalb des 15-Jahres-Durchschnitts (gemessen am Clarksons Handysize 32K 5 Year Old Secondhand Prices Index). Sollten sich die Schiffswerte in den nächsten Jahren wieder den langjährigen Durchschnittswerten annähern, ergäben sich im Anlagevermögen erhebliche stille Reserven. Chancen aus dem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage: Ähnliches wie für die Schiffswerte gilt für die Einfahrergebnisse der Schiffe. Sollten Mengen und Entfernungen (Tonnenmeilen) der Transportgüter stärker wachsen als die Flotte in dem jeweiligen Teilsegment, dann spricht vieles dafür, dass die Einfahrergebnisse wieder deutlich ansteigen. Die Einfahrergebnisse von Seeschiffen (gemessen am Clarksons Clarksea Index) liegen im Mai 2018 39% unter dem 15-Jahresdurchschnitt und 20% unter dem 10- Jahresdurchschnitt. Sollten die Raten der Schiffe auf die langjährigen Durchschnittswerte ansteigen, dann hätte dies eine positive Umsatz- und Ergebnisauswirkung im hohen zweistelligen Millionenbereich. Chancen aus dem Zusammenwirken von Einfahrergebnissen und Marktpreisen für Seeschiffe: Mit Hilfe der Analyse historischer Zeitreihen lassen sich Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Einfahrergebnisse einerseits und der Entwicklung von Marktpreisen für Seeschiffe andererseits herstellen. Die Kenntnis dieser Zusammenhänge, ausgedrückt in Sensitivitäten und Halbwertszeiten, ermöglicht Prognosen darüber, wie und in welchem Abstand sich die Schiffswerte in Folge von Einfahrergebnissen verändern. Wenn es um den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf von Schiffen geht, können diese Kenntnisse von erheblichem Vorteil sein. Chancen aus den politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen: Durch die große Abhängigkeit der Schifffahrt von weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Warenströmen ergeben sich Chancen, wenn die Wachstumsraten höher ausfallen als vom IWF prognostiziert. Des Weiteren ergeben sich Chancen, wenn zwar die Wachstumsraten wie prognostiziert eintreffen, sich aber die Warenströme verändern. Wenn die gleichen Mengen über eine größere Entfernung transportiert werden müssen, ergibt sich aus der Multiplikation von Mengen in Tonnen mal Entfernungsmeilen eine höhere Anzahl von sogenannten Tonnenmeilen und damit an benötigtem Schiffsraum. Chancen aus langjährigen und direkten Kundenbeziehungen: Die Befrachtungsunternehmen des HartmannKonzerns arbeiten teilweise schon seit vielen Jahren mit den gleichen Kunden zusammen. Dieser direkte und vertrauensvolle Kundenkontakt kann die Vergabe von Transportaufträgen dieser Kunden zugunsten des Hartmann-Konzerns positiv beeinflussen und damit die Auslastung der eigenen Flotte möglicherweise deutlich verbessern. Chancen aus innovativen Schiffsentwicklungen: Die durch den Konzern entwickelten Neubauten "EcoStar36k" und "EcoStar85k" (s. Forschung und Entwicklung) haben dem Konzern die Chance eröffnet, an dem sich stark veränderten Handel mit Ethan zur petrochemischen Produktion oder zur Energiegewinnung überproportional zu partizipieren. Im Jahr 2014 konnten zwei große Ausschreibungen für langfristige Zeitcharter-Verträge (10 Jahre plus 5 Jahre) zum Transport von Ethan aus den USA nach Europa bzw. Asien gewonnen werden. Das Gesamtkonzept aus Ökonomie, Innovation und Ökologie der neuen Schiffe, gepaart mit dem seit Jahrzehnten unter Beweis gestellten Know-how des Konzerns im Gasmarkt sowie die teilweise seit Jahrzehnten existierenden Kundenbeziehungen, waren hierbei die entscheidenden Vorteile gegenüber den Wettbewerbern. Mit verschiedenen langjährigen Kunden sowie möglichen Kapitalgebern laufen Gespräche zum weiteren Ausbau dieses Geschäftsfelds. Chancen aus regulatorischen Pflichten: Seit Jahren sind die erforderlichen Strukturen zur Erkennung und Umsetzung sämtlicher Regularien (s. Risiken aus regulatorischen Pflichten) in den Bereederungs-Gesellschaften des Hartmann-Konzerns implementiert. Insbesondere werden seit Jahren die einmal jährlich durchgeführten Vettings mit besten Ergebnissen bestanden. Durch Erfüllung dieser Regularien werden einige Teilmärkte der Schifffahrt überhaupt erst zugänglich und bieten somit zusätzliche Ertragschancen, die anderen Wettbewerbern durch die hohen Eintrittsbarrieren verwehrt bleiben. 4.3 Gesamtaussage des Managements zum Risiko- und Chancenbericht Die Risiken aus den politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen, dem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage mit den daraus folgenden negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation sowie die Risiken aus niedrigen Schiffswerten mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens- und Liquiditätslage sind die gravierendsten Risiken im Hinblick auf den Fortbestand des Konzerns. Gleichzeitig entstehen aus diesen Risiken aber auch die größten Chancen. Das Management sieht die meisten Segmente der Seeschifffahrt nach der zyklischen Bodenbildung trotz der handelspolitischen Unsicherheiten nun im Aufschwung. Gleichwohl die Risiken hoch sind, schätzen wir die Chancen aus einer zyklischen Erholung der Schifffahrtskonjunktur höher ein.
Leer, 20. Juli 2018 Dr. Niels Hartmann Michael Hoppe Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20171. Allgemeine AngabenDie Hartmann AG (Sitz: Neue Straße 24,26789 Leer/Deutschland) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 111121 eingetragen und Mutterunternehmen des Hartmann-Konzerns. „Ultimate Controlling party" nach IAS 24.13 ist Herr Alfred Hartmann. Der Hartmann-Konzern (nachfolgend der „Konzern") ist ein internationaler Anbieter von Dienstleistungen in der Schifffahrtsindustrie und betreibt eine Flotte von 73 Schiffen. An zwei weiteren Schiffsgesellschaften ist sie maßgeblich beteiligt. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Bereederungs- und Befrachtungsaktivitäten sowie Rekrutierung und Qualifizierung von Seeleuten. Die Hartmann AG übernimmt als Managementholding des Konzerns die Koordination der Grundsätze der Geschäftspolitik sowie die Koordination von Investitionen und Finanzierungen. Weitere Aufgaben der Managementholding sind das Beteiligungscontrolling, Risk-Management, Business Intelligence, Krisenmanagement, Personalpolitik sowie die interne und externe Unternehmenskommunikation. Der Konzernabschluss wurde unter Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 315e Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss der Hartmann AG wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen Angaben in tausend EUR (TEUR). Die Beträge sind jeweils kaufmännisch gerundet. Der Vorstand der Hartmann AG hat den vorliegenden Konzernabschluss am 20. Juli 2018 zur Veröffentlichung freigegeben; mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum. Der Konzernabschluss wird voraussichtlich am 10. Dezember 2018 nach § 172 Abs. 1 AktG durch den Aufsichtsrat gebilligt. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1. Anwendung von neuen und geänderten Standards und Interpretationen 2.1.1. Übersicht Die nachfolgenden Änderungen an bestehenden Standards waren im Geschäftsjahr 2017 erstmals anzuwenden:
In Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung haben sich weder wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch auf die Anhangangaben des Hartmann-Konzerns ergeben. Die folgende Übersicht beinhaltet die noch nicht im Konzern angewendeten neuen und geänderten Standards bzw. Interpretationen:
2.1.2. Weitere Erläuterungen Nachfolgend werden die wesentlichen neuen und geänderten Standards und Interpretationen weiter erläutert und die möglichen/erwarteten Auswirkungen auf den Konzernabschluss beurteilt. Die übrigen Standards und Interpretationen sind entweder nicht einschlägig und/oder betreffen Anhangangaben. IFRS 9 Finanzinstrumente Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden, und ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Die Prüfung der Auswirkungen in Zusammenhang mit der Anwendung ab dem 1. Januar 2018 im Hartmann-Konzern ist noch nicht abgeschlossen. Basierend auf den Positionen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 hat der Konzern eine vorläufige Beurteilung der Auswirkungen vorgenommen. Der Standard beinhaltet neue Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte. Danach ist die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte in erster Linie von dem Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und deren vertragliche Zahlungsströme abhängig. Für die Designierung finanzieller Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz zwecks Folgebewertung definiert der Standard nur drei Kategorien. Die Bewertung erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis. Auf der Grundlage der vorläufigen Beurteilungen geht der Hartmann-Konzern nicht davon aus, dass die neuen Klassifizierungsvorschriften, sofern sie bereits zum 31. Dezember 2017 angewendet worden wären, wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und sonstigen finanziellen Vermögenswerte hätten. Am Bilanzstichtag werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt TEUR 19.472 ausgewiesen. Diese betreffen Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, die aus langfristigen strategischen Gründen gehalten werden. Von dem Gesamtbetrag entfallen TEUR 17.506 bzw. TEUR 1.965 auf Beteiligungen, die mit den Anschaffungskosten bzw. beizulegenden Zeitwerten (erfolgswirksam) angesetzt werden. Soweit die Gründe für das Halten der Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente) zum Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 9 unverändert bestehen, hat der Konzern das Wahlrecht, diese als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu klassifizieren; eine diesbezügliche Entscheidung wurde bisher nicht getroffen. In beiden Alternativen kann sich der Wertansatz aus den Anschaffungskosten als besten Schätzer für den beizulegenden Zeitwert ergeben, so dass zum 31. Dezember 2017 keine Abweichungen bestünden. Mit dem IFRS 9 wird ein neues Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte eingeführt. Das bisherige Modell der „eingetretenen" Verluste wird ersetzt durch das Modell der „erwarteten" Verluste (Kreditausfälle). Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden - ausgenommen hiervon sind Eigenkapitalinstrumente -, sowie auf vertragliche Vermögenswerte nach IFRS 15 anzuwenden. Die Wertberichtigungen nach IFRS 9 bemessen sich bei Zugang des finanziellen Vermögenswertes und an den nachfolgenden Bewertungsstichtagen nach dem erwarteten Verlust (Kreditausfall) für die nächsten 12 Monate. Soweit sich das Ausfallrisiko an den nachfolgenden Bewertungsstichtagen im Vergleich zum erstmaligen Ansatz erheblich erhöht hat, bemisst sich die Wertberichtigung nach dem erwarteten Verlust für die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte ohne wesentliche Finanzierungskomponenten bemessen sich die Wertberichtigungen immer nach dem für die Gesamtlaufzeit erwarteten Verlust. Auf der Grundlage der vorläufigen Beurteilungen schätzt der Konzern, dass die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells keine wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe der Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2017 gehabt hätte. Hinsichtlich der Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten wurden die bisherigen Bestimmungen des IAS 39 weitgehend in den IFRS 9 übernommen. Die diesbezüglichen Änderungen entfallen u.a. auf Schulden, die freiwillig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Der Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, der aus dem eigenen Kreditrisiko resultiert, wird in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Konzern hat keine finanziellen Schulden als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert angesetzt und beabsichtigt derzeit auch nichts anderes. Weitere Änderungen betreffen finanzielle Verbindlichkeiten, bei denen die vertraglichen Zahlungsströme neu verhandelt bzw. geändert (modifiziert) wurden oder werden und diese Änderungen nicht zu einer Ausbuchung der bisherigen finanziellen Verbindlichkeit geführt haben oder führen. Unter Berücksichtigung der geänderten Zahlungsströme und der angefallenen Transaktionskosten erfolgt gemäß IAS 39 bisher ausschließlich eine Anpassung des Effektivzinssatzes. Gemäß IFRS 9 führen ausschließlich die angefallenen Transaktionskosten zu einer Anpassung des Effektivzinssatzes, während die Änderung der Zahlungsströme zu einer Neuberechnung des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeit führt und die Differenz zwischen bisherigem und neuen Buchwert unmittelbar erfolgswirksam erfasst wird. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf den Konzern werden noch geprüft, d. h. konkrete quantitative Angaben zu möglichen Auswirkungen können derzeit nicht gemacht werden. Weiterhin beinhaltet IFRS 9 ein neues Modell zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 hat der Konzern das Wahlrecht, statt der Anwendung von IFRS 9 weiterhin die Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen von IAS 39 anzuwenden. Derzeit werden im Konzern Zinsderivate zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt, bei denen die formalen Kriterien zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht vorliegen. Die Bilanzierung erfolgt daher als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (siehe Abschnitt 5.10.4.); nach IFRS 9 sind die Derivate außerhalb von Sicherungsgeschäften ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. In Zusammenhang mit dem IFRS 9 wurden der Umfang zulässiger Grund- und Sicherungsgeschäfte erweitert, neue Vorschriften zur Messung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen eingeführt sowie Ausweis- und Angabevorschriften geändert. Inwieweit die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen künftig vorliegen, wird derzeit noch geprüft. Mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Fälle, sind die durch IFRS 9 bedingten Änderungen der Bilanzierungsvorschriften grundsätzlich rückwirkend anzuwenden:
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der neue Standard zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden regelt branchenübergreifend Zeitpunkt und Höhe der Erfassung von Erlösen aus Kundenverträgen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Erlöse sowie darüber hinaus diverse Interpretationen. Kernelement der neuen Regelungen ist die Erlöserfassung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht an den zu liefernden Waren oder Dienstleistungen auf den Vertragspartner; damit erfolgt eine Abkehr vom sog. Risks-and-Rewards-Kriterium (Übertragung der maßgeblichen Risiken und Chancen) des IAS 18. Erstmalig anzuwenden ist IFRS 15 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Künftig erfolgt die Beurteilung der Höhe und des Zeitpunkts zu dem bzw. des Zeitraums, über welchen der Umsatz zu realisieren ist, in fünf Schritten. Dabei unterscheidet der IFRS 15 grundsätzlich nach Leistungsverpflichtungen, die kontinuierlich und solchen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden. Im Falle einer kontinuierlichen Leistungsverpflichtung erfolgt die Erlöserfassung nach Maßgabe des Leistungsfortschritts. Ansonsten wird der Umsatz zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht erfasst. Die Umsatzerlöse des Hartmann-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Zeitcharterverträgen, Fracht- und Linienverkehren sowie Reedereidienstleistungen. Die Erlöse aus den Transportaufträgen werden zeitraumbezogen über die Transportdauer erbracht. Es handelt sich um kontinuierliche Leistungsverpflichtungen, die wie bisher (siehe Abschnitt 2.3.15.) auch nach IFRS 15 zeitraumbezogen zu erfassen sind. Entsprechend erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Erlöserfassung. IFRS 16 Leasingverhältnisse Der Standard ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die mit diesem Standard verbundenen Interpretationen. Kernelement des neuen Standards ist, dass der Leasingnehmer künftig generell das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (Vermögenswert) zu aktivieren und die aus dem Leasingverhältnis resultierende Zahlungsverpflichtung zu passivieren hat. Hiervon ausgenommen sind Leasingverhältnisse, deren Laufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt oder bei denen sich das Leasingverhältnis auf einen Leasinggegenstand mit geringem Wert bezieht; für diese Leasingverhältnisse besteht ein Bilanzierungswahlrecht. Damit entfällt die nach dem bisherigen Standard IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen für den Leasingnehmer. Der erstmalige Ansatz des Nutzungsrechtes im Zugangszeitpunkt erfolgt grundsätzlich in Höhe des Barwertes der aus dem Leasingverhältnis resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Das Nutzungsrecht wird für die Folgebewertung planmäßig abgeschrieben; die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Für die Bilanzierung beim Leasinggeber wurden die bestehenden Regelungen von IAS 17 im Wesentlichen in den neuen Standard übernommen, so dass sich keine Änderungen ergeben. Die Auswirkungen des neuen Standards auf den Konzern werden noch geprüft, d. h. konkrete quantitative Angaben zu möglichen Auswirkungen können derzeit nicht gemacht werden. Dennoch ist festzustellen, dass sich im Rahmen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 die Vermögenswerte und Schulden infolge der künftigen Bilanzierung von Operating-Lease-Verhältnissen für Seeschiffe mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr voraussichtlich erhöhen werden und damit die Eigenkapitalquote entsprechend sinkt. 2.2. Grundlagen der Konzernrechnungslegung 2.2.1. Darstellung Die Darstellung der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte bzw. Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres oder eines längeren normalen Geschäftszyklus realisiert bzw. erfüllt werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. 2.2.2. Tochterunternehmen In den Konzernabschluss sind alle wesentlichen in- und ausländischen Unternehmen, die von der Hartmann AG beherrscht werden, einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die Hartmann AG
Sofern sich Hinweise ergeben, dass sich ein oder mehrere der genannten Beherrschungskriterien verändert haben, nimmt die Gesellschaft eine Neubeurteilung der Umstände vor, die zur Beherrschung führen. Die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen ergibt sich oftmals aus dem Besitz der Mehrheit der Stimmrechte. Sofern die Hartmann AG nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, können andere Sachverhalte und Umstände (einschließlich vertraglicher Vereinbarungen) dazu führen, dass die Gesellschaft ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die erstmalige Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss erfolgt, wenn Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wird; der Einbezug endet bei Verlust der Beherrschung. Für den Konzernabschluss werden sämtliche Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen der Hartmann AG sowie der Tochterunternehmen zusammengefasst. Hierzu werden, sofern erforderlich, die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst. Konzerninterne Transaktionen werden vollständig eliminiert. Der Gewinn und Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Gesellschaftern der Hartmann AG und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordnet. Dies kann dazu führen, dass die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter am Eigenkapital des Konzerns mit einem Negativsaldo ausgewiesen werden. Änderungen der Beteiligungsverhältnisse des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser Gewinn oder Verlust ist die Differenz zwischen
Alle in Zusammenhang mit dem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis angesetzten Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einer Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erfolgt wäre, d. h. es erfolgt eine Umgliederung der Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung oder eine direkte Übertragung in den Ergebnisvortrag. 2.2.3. Unternehmenszusammenschlüsse Mit Ausnahme von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode. Die im Rahmen des Erwerbs übertragene Gegenleistung entspricht der Summe der beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte und der von den bisherigen Eigentümern übernommenen Schulden sowie ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt der Transaktion. Die mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor ggf. vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen über den Saldo der zum Zeitpunkt der Transaktion ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden ertragswirksam erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz prüft der Konzern in der Folge mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine mögliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes. Soweit eine Wertminderung vorliegt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert oder zum proportionalen Anteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet, es sei denn, ein anderer Standard gibt etwas Anderes vor. Die Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, da sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht wesentlich sind, werden als zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente gemäß IAS 39 klassifiziert. Sollte für diese Tochterunternehmen kein auf dem aktiven Markt notierter Preis vorliegen oder der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelbar sein, werden diese Tochterunternehmen mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Auf Unternehmenszusammenschlüsse von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Beherrschung ist die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 nicht anwendbar (IFRS 3.2c). Hierbei handelt es sich um Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen alle sich zusammenschließenden Unternehmen oder Geschäftsbetriebe von derselben Partei oder denselben Parteien sowohl vor als auch nach dem Unternehmenszusammenschluss beherrscht werden, und diese Beherrschung nicht nur vorübergehend vorliegt. Gemäß IAS 8 hat der Konzern daher für die zu entwickelnde und anzuwendende Rechnungslegungsmethode die analoge Anwendung der Erwerbsmethode nach IFRS 3 bestimmt, sofern die Transaktion aus Sicht des Konzerns wirtschaftliche Substanz aufweist. Für die Bestimmung ob eine Transaktion für den Konzern wirtschaftliche Substanz hat, wird auf die Kriterien von IAS 16.25 zu Tauschgeschäften zurückgegriffen. Danach hat die Transaktion für den Konzern wirtschaftliche Substanz, wenn
2.2.4. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Gesellschaften, bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auszuüben, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn der Konzern direkt oder indirekt zwischen 20 % und 50 % der Stimmrechte hält. Ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese besteht nur dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Nach der Equity-Methode werden Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge in Höhe des Anteils des Konzerns am Gewinn- und Verlust und am sonstigen Ergebnis fortgeschrieben. Verluste des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns übersteigen, werden nicht erfasst. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen enthalten. Eine eigenständige Prüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der Transaktion ertragswirksam erfasst. Soweit Hinweise für eine Wertminderung des Anteils an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, wird der Buchwert inkl. Geschäfts- oder Firmenwert auf Werthaltigkeit geprüft. Dazu wird der erzielbare Betrag, d. h. der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, mit dem Buchwert des Anteils verglichen. Ein so ermittelter Wertminderungsbedarf wird gegen den Buchwert verrechnet. Der Wertminderungsaufwand wird nicht auf die im Buchwert enthaltenen Vermögenswerte inkl. des Geschäfts- oder Firmenwertes aufgeteilt. 2.2.5. Währungsumrechnung Die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen sind in deren funktionaler Währung erstellt. Als funktionale Währung eines Unternehmens wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bestimmt, in dem das Unternehmen primär tätig ist. Die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen umfassen den Euro, US-Dollar und PLN. Die funktionale Währung des Mutterunternehmens Hartmann AG entspricht der Darstellungswährung Euro des Konzernabschlusses. Bei der Aufstellung der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle, die in einer anderen Währung als die der funktionalen Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) erfasst werden, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Davon ausgenommen sind:
Die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen, bei denen die funktionale Währung nicht dem Euro entspricht, werden für die Einbeziehung in den Konzernabschluss entsprechend der modifizierten Stichtagskursmethode wie folgt in Euro umgerechnet:
Die sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bzw. in der Fremdwährungsumrechnungsrücklage erfasst. Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der relevanten Konzernwährungen stellen sich wie folgt dar:
2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.3.1. Immaterielle Vermögenswerte Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden getrennt von einem Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren abgeschrieben. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird darüber hinaus ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode werden jährlich überprüft. Die daraus resultierenden Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt. 2.3.2. Seeschiffe und sonstige Sachanlagen Der erstmalige Ansatz einer Sachanlage erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die notwendig sind, um den Vermögenswert zu erwerben und in betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb der Sachanlage - soweit es sich bei diesem um einen qualifizierten Vermögenswert i. S. v. IAS 23 handelt - zugeordnet werden können. Die Kosten für die regelmäßig durchzuführende Klasseerneuerung (Drydocking) der Seeschiffe werden als separate Komponente aktiviert. Im Rahmen der Folgebewertung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen vermindert. Die Höhe der planmäßigen Abschreibungen wird durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer erzielbaren Restwerte beeinflusst. Der Restwert für die Seeschiffe bestimmt sich durch den Schrottwert. Den Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Sowohl die Nutzungsdauer als auch der Restwert werden jährlich überprüft und soweit notwendig prospektiv angepasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und in Bau befindliche Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt; die Abschreibung beginnt, wenn der Vermögenswert fertiggestellt/betriebsbereit ist. Bei Ereignissen oder Anhaltspunkten für eine mögliche Wertminderung einer Sachanlage wird der Buchwert hinsichtlich seiner Werthaltigkeit überprüft. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus künftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten verlässlich bewertet werden können. Gewinne bzw. Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös abzüglich Transaktionskosten und dem Buchwert ermittelt und entsprechend in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. 2.3.3. Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden dann auf Wertminderungen überprüft, wenn Hinweise/Ereignisse für einen möglichen Wertminderungsbedarf vorliegen. Bei dieser Überprüfung wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei dem beizulegenden Zeitwert handelt es sich um den Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes erzielt würde. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme aus der künftigen betrieblichen Nutzung des Vermögenswertes. Sofern der erzielbare Betrag nicht für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten ermittelt, die dem betreffenden Vermögenswert zugeordnet werden kann und die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten Zahlungsströme generiert (zahlungsmittelgenerierende Einheit). Ergibt sich aufgrund von in Vorjahren vorgenommenen Wertminderungen in Folgejahren ein höherer erzielbarer Betrag für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. 2.3.4. Fremdkapitalkosten Soweit Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden sie als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen; Seeschiffe in der Bauphase erfüllen diese Kriterien. Zu aktivieren sind alle Fremdkapitalkosten, die bei Nichttätigung der Investition vermieden worden wären. Die Aktivierung beginnt mit der Herstellung/Anschaffung des Vermögenswertes und dem Entstehen von zinstragenden Auszahlungen. Der Aktivierungszeitraum endet, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Entstehens in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.3.5. Leasing Als Leasing wird jede Form der entgeltlichen Nutzungsüberlassung bezeichnet. Darunter fallen sowohl Mietverträge (z. B. für Gebäude usw.) als auch Charterverträge für Schiffe. Die Beurteilung, ob das wirtschaftliche Eigentum an einem Leasinggegenstand dem Leasingnehmer oder -geber zuzurechnen ist, erfolgt anhand der wirtschaftlichen Chancen und Risiken an dem Leasinggegenstand. 2.3.5.1. Konzern als Leasinggeber Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, bestehen nicht. Der Konzern tritt als Leasinggeber im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen bei der Vercharterung von Seeschiffen auf. Die Mieteinnahmen aus den Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Der überlassene Leasinggegenstand wird weiterhin in der Konzernbilanz erfasst und planmäßig abgeschrieben. 2.3.5.2. Konzern als Leasingnehmer Finanzierungs-Leasingverhältnisse Sofern der Konzern als Leasingnehmer die wesentlichen Chancen und Risiken aus einem Leasingverhältnis trägt, wird der Leasinggegenstand in der Konzernbilanz aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder über die längere wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands verteilt, sofern hinreichend sicher ist, dass das Eigentum an dem Leasinggegenstand zum Ende der Vertragslaufzeit auf den Konzern übergeht. Dabei wird die wirtschaftliche Nutzungsdauer in Übereinstimmung mit den Abschreibungsgrundsätzen für die entsprechenden sich im Eigentum des Konzerns befindlichen Vermögenswerte bestimmt. Gleichzeitig wird zu Beginn des Leasingverhältnisses für die Verpflichtung zur Zahlung der künftigen Leasingraten eine Verbindlichkeit angesetzt. In der Folge werden die Leasingzahlungen in einen Zins- und in einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Tilgungsanteil reduziert die Leasingverbindlichkeit. Operating-Leasingverhältnisse Leasingzahlungen werden als Aufwand linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Gewinne oder Verluste aus Sale-and-leaseback-Transaktionen, welche zu Operating-Leasingverhältnissen führen, werden sofort erfasst, wenn die Transaktionen zu Marktwerten (beizulegender Zeitwert) durchgeführt wurden. Übersteigt der vereinbarte Verkaufspreis den beizulegenden Zeitwert am Transaktionsstichtag wird der Gewinnanteil, der dem Differenzbetrag zwischen diesen beiden Werten entspricht, erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt. Entsteht bei der Transaktion ein Verlust und wird dieser durch künftige unter dem Marktpreis liegende Leasingzahlungen ausgeglichen, wird der Verlust ebenfalls erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt. 2.3.6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe werden als zur Veräußerung eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn der langfristige Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar ist und die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung eingestuft wird, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr erfasst. Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Konzernbestandteil, der veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und der
2.3.7. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. 2.3.8. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; direkt dem Erwerb zuzurechnende Transaktionskosten erhöhen den beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von in der Folge erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zwecks Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte den folgenden Kategorien zugeordnet:
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten werden. Unter diese Kategorie fallen im Konzern grundsätzlich Derivate (Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, Freight Forward Agreements), bei denen die formalen Anforderungen gemäß IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllt sind. Aus der Bewertung resultierende Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit. Dieser Kategorie wurden im Konzernabschluss keine Vermögenswerte zugeordnet. Bei Krediten und Forderungen handelt es sich um nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglich vereinbarten festen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die an keinem aktiven Markt notiert sind. Diese Kategorie beinhaltet im Wesentlichen Darlehensansprüche (Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Bankguthaben und Bargeldbestände. Kredite und Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zugeordnet wurden oder keiner anderen Kategorie von finanziellen Vermögenswerten zugeordnet werden können. Im Konzern werden dieser Kategorie insbesondere Anteile an anderen Unternehmen in der Rechtsform der Personen- und Kapitalgesellschaft zugordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelt werden kann. Anderenfalls erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Dividenden aus Anteilen an anderen Unternehmen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald der Konzern einen Anspruch auf die Dividenden erlangt hat. Der Konzern prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Indikatoren für Wertminderungen eines finanziellen Vermögenswertes vorliegen. Ausgenommen hiervon sind finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn infolge eines oder mehrerer nach dem erstmaligen Ansatz eingetretener Ereignisse ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und sich die Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme der Finanzanlage verlässlich schätzen lassen. Bei den zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ergibt sich der Wertminderungsaufwand aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Soweit sich der Wertminderungsbedarf in Folgeperioden verringert, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und mit den Anschaffungskosten bewertet werden. Wertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden bei normalen Wertschwankungen im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei gravierenden Wertminderungen und bei Realisierung der Wertminderung im Rahmen der Veräußerung erfolgt eine Erfassung über die Gewinn- und Verlustrechnung. Für diese Fälle werden die bisher im sonstigen Ergebnis erfassten Wertminderungen erfolgswirksam rückgängig gemacht, d. h., die bisher im sonstigen Ergebnis erfassten Wertminderungen werden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Falle einer späteren Wertaufholung wird die erfolgswirksam erfasste Wertminderung nicht rückgängig gemacht, sondern im sonstigen Ergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden als kurzfristig eingestuft, sofern ihre Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. Die Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen werden bzw. erlöschen. 2.3.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten. Die Position umfasst Barbestände und Bankguthaben, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten aufweisen. 2.3.10. Eigenkapital Ein Eigenkapitalinstrument begründet einen Residualanspruch an den Vermögenswerten abzüglich der dazugehörigen Schulden eines Unternehmens. Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. Kündbare Eigenkapitalinstrumente, bei denen es sich um nicht beherrschende Anteile handelt, werden im Konzernabschluss als finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Diese Einstufung erfolgt unabhängig davon, dass die kündbaren Eigenkapitalinstrumente in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen Eigenkapital darstellen. Im Konzern betrifft dies den Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen an Tochterunternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft. Soweit solche kündbaren Eigenkapitalinstrumente im Konzernabschluss dem Fremdkapital (Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter) zugeordnet wurden, erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39 mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.3.11. Leistungen nach Beendigungen des Arbeitsverhältnisses Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht neben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bei einem ausländischen Tochterunternehmen ein beitragsorientierter Versorgungsplan, der im Wesentlichen alle Arbeitnehmer umfasst. Die Zahlungen für diesen Plan werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Für den beitragsorientierten Versorgungsplan der ausländischen Tochterunternehmen wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen in Höhe von TEUR 178 (2016: TEUR 179) erfasst; die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland betragen TEUR 1.061 (2016: TEUR 1.137). 2.3.12. Rückstellungen Rückstellungen werden angesetzt, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) hat, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt. Die Bewertung erfolgt in Höhe des bestmöglich geschätzten Betrags, mit welchem die gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag zu erfüllen ist. Der bestmöglich geschätzte Betrag entspricht entweder dem Erwartungswert oder wahrscheinlichsten Wert. Diese Werte sind entsprechend dem Risikogehalt und der Laufzeit bis zur Erfüllung der Schuld anzupassen. Letztgenanntes betrifft langfristige Rückstellungen, bei denen die Verpflichtung mit dem Barwert angesetzt wird, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. 2.3.13. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Sie werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Der erstmalige Ansatz zum Zeitpunkt des Zugangs finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Die direkt mit dem Zugang verbundenen Transaktionskosten werden im Falle von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; ansonsten mindern die Transaktionskosten den beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden. Unter diese Kategorie fallen im Konzern grundsätzlich Derivate, bei denen die formalen Anforderungen gemäß IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllt sind. Sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, wie beispielsweise aufgenommene Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten werden für Zwecke der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Beispielsweise kann die Restrukturierung einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit oder eines Teils davon zu einer Anpassung der bestehenden vertraglichen Vereinbarung führen. Sofern diese Anpassungen wesentlich sind, wird die Transaktion wie die Tilgung der bestehenden finanziellen Verbindlichkeit behandelt und gleichzeitig eine neue finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die hierbei entstehenden Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, sofern die wesentlichen Einflussfaktoren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts am Markt beobachtbar sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, sofern ihre Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. 2.3.14. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand ist die Summe aus laufenden und latenten Steuern. Ertragsteuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Ertragsteuern, die sich auf unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten beziehen. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Die laufenden Steuern beinhalten den Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen tatsächlichen Ertragsteuer, der sich aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden oder vorangegangenen Perioden ergibt. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen der steuerlichen Basis von Vermögenswerten und Schulden und ihren Buchwerten im Konzernabschluss erfasst. Latente Steuerschulden werden grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen angesetzt; latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen resultieren, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen ergeben, werden nur in dem Umfang erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, gegen welches die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Weiterhin muss sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit umkehren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich gelten. Für Bewertungsunterschiede bei Konzernunternehmen, deren Besteuerung ergebnisunabhängig beispielsweise pauschal nach der Tonnage des Seeschiffes (Tonnagesteuer) erfolgt, werden keine latenten Steuern angesetzt. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr zum Bilanzstichtag geprüft. In dem Umfang, wie es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, für welches die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können, wird der Buchwert des latenten Steueranspruchs vermindert. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbarer Rechtsanspruch für die Aufrechnung besteht und sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. 2.3.15. Erträge und Aufwendungen Die Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus der Erbringung von Transportdienstleistungen mit eigenen Schiffen sowie Reedereidienstleistungen, z. B. operatives und kommerzielles Schiffsmanagement, Vermittlungstätigkeiten sowie Personalmanagement, generiert. Die Höhe der Umsatzerlöse bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen. Dabei wird die Ertragsrealisierung grundsätzlich wie folgt vorgenommen:
Die Erfassung der übrigen Umsatzerlöse sowie der sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt grundsätzlich nach Lieferung der Vermögenswerte bzw. deren Eigentums- und Gefahrenübergang. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Zinserträge und -aufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 2.4. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Bei der Anwendung der Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsleitung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren relevanten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Schätzungsänderungen werden nur für die Perioden berücksichtigt, die sie betreffen. Die Schätzungen, Annahmen und Beurteilungen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden für das nächste Geschäftsjahr mit sich bringen, werden nachfolgend erörtert. Wertansatz von Seeschiffen Der Buchwert eines Seeschiffes ergibt sich aus den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen. Den planmäßig linear zu erfassenden Abschreibungen der Seeschiffe wird im Konzern für Containerschiffe eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 20 Jahren sowie für die übrigen Schiffstypen eine einheitliche voraussichtliche Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt. Die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Seeschiffes kann von der im Konzern verwendeten voraussichtlichen Nutzungsdauer abweichen. Wenn sich aufgrund von künftigen Ereignissen herausstellt, dass die im Konzern verwendete Nutzungsdauer zu lang/kurz ist und eine entsprechende Anpassung der voraussichtlichen Nutzungsdauer erforderlich ist, kann das in künftigen Perioden zu höheren bzw. niedrigeren Abschreibungen führen. Darüber hinaus erfordert die Überprüfung der Werthaltigkeit von Seeschiffen Annahmen und Schätzungen hinsichtlich künftiger Zahlungsströme, erwarteter Wachstumsraten, der Währungskurse und der Abzinsungssätze. Diese Parameter unterliegen dem Ermessen der Geschäftsleitung des Konzerns. Einhergehend mit der mit jeder Zukunftsprognose verbundenen Unsicherheit können sich die getroffenen Annahmen verändern, so dass es in künftigen Perioden zu Wertminderungen oder zur Rücknahme von Wertminderungen kommen kann. Der Konzern beurteilt zu jedem Bilanzstichtag, ob Ereignisse vorliegen, die auf mögliche Wertänderungen der Seeschiffe hindeuten. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung oder Wertaufholung vorliegen, wird der erzielbare Betrag (siehe Abschnitt 2.3.3.) für ein Seeschiff geschätzt. Somit wird das einzelne Seeschiff als gesonderte zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet. Der Konzern bestimmt den erzielbaren Betrag grundsätzlich auf Basis einer Schätzung des langfristigen Ertragspotenzials (Nutzungswert). Zur Bestimmung des Nutzungswertes wird das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) angewendet. Der Wert der Seeschiffe wird somit auf der Grundlage einer detaillierten Planungsrechnung je Seeschiff aus den diskontierten künftig erwarteten finanziellen Überschüssen abgeleitet. Die zugrundeliegenden Annahmen spiegeln die Einschätzungen der Geschäftsleitung wider. Wesentlichen Einfluss auf die Prognose der künftig erwarteten finanziellen Überschüsse haben dabei insbesondere folgende Faktoren:
Die künftig erzielbaren Charterraten basieren dabei auf bereits kontrahierten Charterverträgen sowie auf Schätzungen hinsichtlich künftiger Marktcharterraten je Seeschiff. Die in der Detailplanungsphase zugrunde gelegten Charterraten basieren auf der genehmigten Unternehmensplanung. Für die Fortschreibungsphase werden grundsätzlich die schiffssegmentspezifisch historisch durchschnittlich erzielten Charterraten zugrunde gelegt. Für die Prognose der Schiffsbetriebskosten wird auf die tatsächliche Kostenstruktur des Seeschiffes zurückgegriffen. Dabei wird für die erwartete Entwicklung der Schiffsbetriebskosten eine Inflationsrate zwischen 1 % und 2 % p.a. unterstellt. Der Ermittlung der künftig erwarteten finanziellen Überschüsse werden für die Charterraten grundsätzlich 360 Einsatztage und für die Schiffsbetriebskosten 365 Einsatztage zugrunde gelegt. In den Jahren, in denen die Seeschiffe planmäßig zur Klasseerneuerung (Drydocking) in die Werft müssen, werden für die Chartereinnahmen 345/350 Einsatztage kalkuliert. Um den Ertragswert zum Bilanzstichtag bestimmen zu können, müssen die künftig erwarteten finanziellen Überschüsse auf den Barwert am Bewertungsstichtag abgezinst werden. Der hierbei verwendete Diskontierungsfaktor entspricht dem je nach Schiffstyp ermittelten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz vor Steuern (Weighted Average Cost of Capital „WACC"). Zum Bilanzstichtag wurde dem Wertminderungstest ein laufzeit- und schiffstypspezifischer Diskontierungssatz vor Steuern von 7,10 % bis 9,52 % (31.12.2016: 5,00 % bis 8,97 %) zugrunde gelegt. Zur Höhe des Buchwertes der Seeschiffe wird auf Abschnitt 5.2. verwiesen. Wertminderungen von Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ausleihungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden vom Konzern hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Diese Prüfung basiert u.a. auf den historischen kundenspezifischen Aufzeichnungen über Zahlungseingänge sowie Kenntnissen über deren Finanzlage. Sofern Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, wird der Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme geschätzt. Ist dieser niedriger als der Buchwert, wird eine erfolgswirksame Wertminderung erfasst. Die Ausfallrisiken bestehender Forderungen werden laufend überwacht. Sowohl die Methode als auch die Annahmen zur Bestimmung des Barwertes der erwarteten künftigen Zahlungsströme werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Zur Höhe des Buchwertes der Forderungen wird auf Abschnitt 5.4. verwiesen. Wertminderungen von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Sofern Hinweise für eine Wertminderung von Anteilen an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit des Buchwertes dieser Anteile. Im Fall von assoziierten Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Vercharterung eines Seeschiffes umfasst, ist Grundlage der Werthaltigkeitsprüfung der ermittelte Nutzungswert des Seeschiffes. Dieser unterliegt Schätzungsannahmen bzgl. der erzielbaren Charterraten und Schiffsbetriebskosten sowie dem Kapitalkostensatz vor Steuern. Mögliche Hinweise für Wertminderungen sind u.a. rückläufige Umsatzerlöse, Gewinne oder Cashflows. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag (siehe 2.3.3.) der Anteile am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ermittelt und dem Buchwert gegenübergestellt. Ist der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen diesen beiden Werten erfasst. Zur Höhe des Buchwertes der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird auf Abschnitt 3.4. verwiesen. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten Zur Bestimmung, ob bei einem zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert eine dauernde Wertminderung vorliegt, wendet der Konzern die Vorschriften des IAS 39 an. Dabei zu berücksichtigende Faktoren umfassen die Dauer und den Umfang, in welchem der beizulegende Zeitwert niedriger als die Anschaffungskosten ist. Darüber hinaus werden die Finanzlage, kurzfristige Ertragsaussichten und Veränderungen beim Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt. Bei Anteilen an Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Vercharterung eines Seeschiffes umfasst, kann Grundlage der Werthaltigkeitsprüfung der ermittelte Nutzungswert oder der aktuelle Marktwert des Seeschiffes sein. Der Nutzungswert unterliegt Schätzungsannahmen bzgl. der erzielbaren Charterraten und Schiffsbetriebskosten sowie dem Kapitalkostensatz vor Steuern. 3. Konsolidierungskreis3.1. Zusammensetzung des Konsolidierungskreises Der Konzern (Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB siehe Abschnitt 14.1) setzt sich wie folgt zusammen:
3.2. Veränderungen des Konsolidierungskreises Die Anzahl der vollkonsolidierten Tochterunternehmen hat sich wie folgt entwickelt:
3.2.1. Ergänzende Erläuterungen zu den Zugängen Inland Bereits im September 2016 hat der Konzern drei Einschiffsgesellschaften gegründet und diese in 2016 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Diese drei Gesellschaften haben ihren operativen Geschäftsbetrieb im 2. Quartal 2017 mit Übernahme der Seeschiffe von niederländischen Einschiffsgesellschaften (nahestehenden Unternehmen) aufgenommen:
Im Rahmen des im März 2015 mit den Kernbanken abgeschlossenen Stillhalteabkommens waren diese drei Seeschiffe bereits finanziell in den Konzern eingegliedert. In 2016 hat der Konzern mit der diese Seeschiffe finanzierenden Kernbank vereinbart, dass die Seeschiffe auch rechtlich in den Hartmann-Konzern eingegliedert werden. Die Seeschiffe erfüllen die Definition eines Geschäftsbetriebs gemäß IFRS 3.B7ff. Zwei dieser Transaktionen in 2017 fallen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3, da es sich hierbei um Unternehmenszusammenschlüsse von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Beherrschung handelt (siehe Abschnitt 2.2.3.); bei der weiteren dritten Transaktion handelt es sich um einen Unternehmenszusammenschluss i. S. v. IFRS 3. Ausland
1)
Die Anteile an der SDV Shipping Holding B.V. hat der Konzern am 7. März 2017 erworben.
Die SDV Shipping Holding B.V. ist Anteilseigner der SDV Shipping B.V., welche wiederum
Anteilseigner der Scheepvaartonderneming m.s. UBC Odessa C.V. ist. Letztgenannte Gesellschaft
wird bereits seit 2014 als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
Durch den Erwerb der Anteile an der SDV Shipping Holding B.V. hat sich die Anteilsquote
des Konzerns an der Scheepvaartonderneming m.s. UBC Odessa C.V. von 74,92 % im Vorjahr
auf 99,91 % zum 31. Dezember 2017 erhöht. Mit den an dieser Gesellschaft bis zum 7.
März 2017 beteiligten Dritten war vereinbart, dass der Konzern die Anteile zu einem
noch zu bestimmenden Zeitpunkt erwirbt. Die Scheepvaartonderneming m.s. UBC Odessa
C.V. betreibt ein Seeschiff, welches am Konzernbilanzstichtag mit TEUR 16.341 als
zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert ausgewiesen wird. Nachfolgend werden die im Zeitpunkt der Unternehmenszusammenschlüsse (3 Mehrzweckfrachter) erfassten Vermögenswerte und Schulden zusammengefasst dargestellt:
Der für die Seeschiffe angegebene beizulegende Zeitwert entspricht dem Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern im Erwerbszeitpunkt für den Verkauf des Seeschiffes erzielt würde, und wurde unter Verwendung des Onlinedienstes der Bewertungsplattform VesselsValue ermittelt (Stufe 2 der Bemessungshierarchie). Ursächlich für die Geschäfts- oder Firmenwerte sind die vom Konzern erwarteten Synergien und anderen Nutzungsvorteile, die in Zusammenhang mit der Zusammenlegung mit diesen Geschäftsbetrieben vom Konzern erwartet werden. Die Kaufpreise wurden durch die Aufnahme von langfristigen Schiffshypothekendarlehen finanziert. Für den Zeitraum vom Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2017 beinhaltet die Konzerngesamtergebnisrechnung folgende kumulierte Umsatzerlöse und Gewinne/Verluste:
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum Erwerbszeitpunkt liegen für die in 2017 übernommenen Geschäftsbetriebe „Seeschiffe" keine aussagekräftigen Angaben zu den Umsatzerlösen und Gewinnen/Verlusten vor, da die entsprechenden Verkäufergesellschaften in 2017 liquidiert wurden. Die übernommenen Holdingaktivitäten sind nicht wesentlich. 3.2.2. Ergänzende Erläuterungen zu den Abgängen Die Auslandsabgänge betreffen Gesellschaften, die nach dem Verkauf der Seeschiffe aufgelöst bzw. liquidiert wurden. Die Inlandsabgänge betreffen ebenfalls Gesellschaften, die aufgelöst bzw. liquidiert wurden. 3.3. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen Die folgende Tabelle beinhaltet die Tochterunternehmen des Konzerns mit wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter (ist in der Tabelle in Abschnitt 3.1. enthalten):
Die den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenen Gewinne/Verluste bzw. der kumulierte Anteil der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergeben sich direkt aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. aus der Konzernbilanz. Das Nettovermögen - vor konzerninternen Eliminierungen - ist in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
Die Gesamtergebnisrechnung - vor konzerninternen Eliminierungen - ist in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
3.4. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Die Buchwerte der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen haben sich wie folgt entwickelt:
Die ausgewiesenen Buchwerte der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfallen in voller Höhe auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind. Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt die Summe der Anteile des Konzerns an den Verlusten aus fortgeführten Geschäftsbereichen per saldo TEUR -585 (2016: TEUR -81.545), am sonstigen Ergebnis per saldo TEUR -86 (2016: TEUR 235) sowie am Gesamtergebnis per Saldo TEUR -671 (2016: TEUR -81.310). Die Zugänge entfallen in voller Höhe auf den Erwerb eines Kommanditanteils. Der Konzern hat sich zum 1. Januar 2017 mit 50 % an der Schulte & Bruns Chartering GmbH & Co. KG als Joint Venture-Partner beteiligt. Im Rahmen des Joint Venture übernimmt der Hartmann-Konzern das nautischtechnische Management einschließlich Crewing. Bei der Beteiligung an der Schulte & Bruns Chartering GmbH & Co. KG handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen i.S.v. IFRS 11.16, dessen Anteile als Beteiligung angesetzt und unter Verwendung der Equity-Methode gemäß IAS 28 bilanziert werden. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Geschäftsjahr 2017 umfasst in Höhe von TEUR 28 (2016: TEUR 255) Erträge und in Höhe von TEUR 603 (2016: TEUR 10.937) Aufwendungen. Von den anteilig auf die assoziierten Unternehmen entfallenden Jahresergebnisse 2017 wurden Verluste von insgesamt TEUR 44 (2016: TEUR 71.667) nicht angesetzt; die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen nicht angesetzten Verluste betragen insgesamt TEUR 565 (31.12.2016: TEUR 72.189); die Veränderung resultiert aus dem Wegfall der aufgelaufenen nicht angesetzten Verluste in Zusammenhang mit der Übergangskonsolidierung von elf Beteiligungen, siehe nachfolgende Erläuterungen. Das Amtsgericht Bremen hat im August 2017 die vorläufige Insolvenzverwaltung für elf assoziierte Unternehmen angeordnet. Ab diesem Zeitpunkt liegt kein maßgeblicher Einfluss vor, da sämtliche Entscheidungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Aufgrund dessen erfolgte für diese Beteiligungen die Übergangskonsolidierung von der Equity-Methode zu einem finanziellen Vermögenswert (Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente); die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Buchwerten (nahezu vollständig wertgemindert) zum Zeitpunkt des Übergangs auf als „Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente", so dass die Übergangskonsolidierung ergebnisneutral durchgeführt wurde. Für weitere Einzelheiten, z. B. den vollständigen Sitz und Prozentsatz des Kapitalanteils (Stimmrecht), verweisen wir auf Abschnitt 14.1 zu den Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB. 3.5. Angaben zu konsolidierten strukturierten Unternehmen Zwischen einem Tochterunternehmen der Hartmann AG und einem konsolidierten strukturierten Unternehmen besteht seit 2011 ein Liquidity Facility Agreement („Liquiditätsvereinbarung"). Danach verpflichtet sich das Tochterunternehmen („Darlehensgeber"), das konsolidierte strukturierte Unternehmen („Darlehensnehmer") auf Anforderung hin finanziell zu unterstützen. Die der Höhe nach nicht beschränkte finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines verzinslichen Darlehens in Höhe des vom Darlehensnehmer jeweilig angeforderten Betrags. Vereinbarungsgemäß richtet sich die Verzinsung nach der der Darlehensgewährung zugrunde liegenden Währung plus einer Marge von 3 % p.a.; bei Darlehensgewährung in EURO erfolgt die Verzinsung mit dem zum Anforderungszeitpunkt gültigen EONIA, bei Darlehensgewährung in US-Dollar erfolgt die Verzinsung mit dem zum Anforderungszeitpunkt gültigen LIBOR. Nach Ablauf von zehn Jahren seit Bestehen kann der Darlehensgeber die Liquiditätsvereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. Die Rückzahlung der gewährten Darlehen erfolgt in der Höhe und zu den Zeitpunkten, wie der Darlehensnehmer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat; dies gilt auch für den Fall, dass der Darlehensgeber die Liquiditätsvereinbarung nach Ablauf von zehn Jahren kündigt. Gemäß der Liquiditätsvereinbarung tritt der Darlehensgeber mit seinen Forderungen aus den Darlehensgewährungen solange hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger im Range zurück, wie die bestehenden finanziellen Mittel des Darlehensnehmers nicht ausreichen, die bestehenden Forderungen anderer Gläubiger zum Zeitpunkt der Fälligkeit auszugleichen. Im Vorjahr bestand diese Liquiditätsvereinbarung zwischen zwei Tochterunternehmen und zwei konsolidierten strukturierten Unternehmen; der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 die Anteile eines dieser strukturierten Unternehmen erworben (siehe Abschnitt 3.2.1.). 4. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung4.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 315.750 (2016: TEUR 312.353) entfallen mit TEUR 313.079 (2016: TEUR 308.967) auf Transportdienstleistungen. 4.2. Schiffsbetriebskosten Die Schiffsbetriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Schiffsreisekosten beinhalten den Aufwand für Schmier- und Treibstoffe sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen (u.a. Hafenkosten/Kanalgebühren, Lade- und Löschkosten etc.). Die sonstigen Reederei- bzw. Schiffsaufwendungen umfassen im Wesentlichen Zeit-, Reise- und Bareboatcharterkosten für Fremdtonnage. 4.3. Allgemeine Verwaltungskosten
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten u.a. nicht konsolidierungspflichtige weiterzubelastende Aufwendungen, Mieten inkl. Nebenkosten, Reise- und Fuhrparkkosten, sonstige Steuern sowie Versicherungsbeiträge und sonstige Gebühren. 4.4. Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Ausbuchung von Schulden entfallen mit TEUR 14.740 auf Finanzschulden; ursächlich sind im Wesentlichen die Einstellungen von Geschäftsbetrieben durch Schifffahrtsgesellschaften. Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen entfallen mit TEUR 1.487 auf Sale-and-Leaseback-Transaktionen (siehe Abschnitt 8. und 9.3.). 4.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus Garantieverpflichtungen resultieren aus den im Dezember 2017 abgeschlossenen Sanierungsvereinbarungen; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt 5.10.1.1. Hinsichtlich der Wertminderungsaufwendungen verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 5.4.2. und 5.4.4. Die für das Vorjahr ausgewiesenen Aufwendungen aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten resultieren im Wesentlichen aus Forderungsverzichten auf Darlehen an nahestehende Unternehmen, die der Konzern in Vorjahren gewährt hat. 4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
4.7. Finanzierungsaufwendungen Die Finanzierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 70.581 (2016: TEUR 57.893) entfallen mit TEUR 11.842 (2016: TEUR 2.966) auf Zinsen aus Finanzierungsleasing; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt 5.10.1.2. Der verbleibende Betrag entfällt im Wesentlichen auf Zinsen aus Darlehensverpflichtungen. 4.8. Ergebnis aus Wertänderungen von nicht beherrschenden Kapitalanteilen Dritter Das Ergebnis aus Wertänderungen von nicht beherrschenden Kapitalanteilen Dritter in Höhe von TEUR 687 (2016: TEUR 7.247) betrifft die im Fremdkapital ausgewiesenen Anteile an Personengesellschaften im Fremdbesitz. Das Ergebnis entfällt in Höhe von TEUR 1.560 auf Erträge (Vorjahr: TEUR 7.247) sowie in Höhe von TEUR 873 auf Aufwendungen (Vorjahr: TEUR 0). Darüber hinaus verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 5.10.3. 4.9. Übriges Finanzergebnis
Die Beteiligungserträge resultieren im Wesentlichen aus Dividenden von Kapitalgesellschaften, deren Anteile als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet werden. Die Wertminderungen auf Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, betreffen vor allem Beteiligungen an Einschiffsgesellschaften in der Rechtsform der KG. Die Wertminderungen wurden erfolgswirksam erfasst, da der Zeitwert der Beteiligungen signifikant und anhaltend unter die Anschaffungskosten der Beteiligungen gesunken ist. Ursächlich für die gesunkenen Zeitwerte ist der weiterhin andauernde, durch nicht kostendeckende Charterraten geprägte Schifffahrtsverkehr. Zu den Wertminderungsaufwendungen betreffend die Kredite und Forderungen wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 5.4.4. verwiesen. 4.10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden: Die folgende Überleitungsrechnung erläutert die Relation zwischen dem ausgewiesenen und dem erwarteten Steueraufwand, der sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern mit dem anzuwendenden Konzernsteuersatz ergibt. Als anzuwendender Konzernsteuersatz wird der für die Hartmann AG als Konzernmutter im Geschäftsjahr 2017 und zukünftig gültige Steuersatz von 29,6 % (2016: 29,6 %) berücksichtigt. Dieser setzt sich zusammen aus 15,0 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag (bezogen auf die sich ergebende Körperschaftsteuer) sowie 13,8 % Gewerbesteuer.
Auf noch nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge im Gesamtumfang von TEUR 68.235 (31.12.2016: TEUR 61.276) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR 128.527 (31.12.2016: TEUR 149.355) wurden in der Konzernbilanz keine latenten Steueransprüche angesetzt. Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen temporären Differenzen, für welche keine gewerbesteuerlichen latenten Steueransprüche angesetzt wurde, beträgt TEUR 22.599 (31.12.2016: TEUR 33.039). 4.11. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen Geschäftsbereiche, zu denen Angaben erforderlich sind, aufgegeben; wir verweisen auf die Erläuterungen in Abschnitt 3.2.2. Die nachfolgenden Angaben betreffen daher ausschließlich die im Vorjahr erfolgte Veräußerung sämtlicher Anteile an der MTL Maritime Transport + Logistik GmbH & Co. KG, welche wiederum 100 % der Anteile an der MTL Services GmbH hält (beide Gesellschaften zusammen nachfolgend „MTL"). Die Ermittlung des in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres dargestellten Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen war in voller Höhe den Eigentümern der Hartmann AG zuzuordnen. Der Entkonsolidierungsverlust wurde auf Basis des fortgeführten Konzernabschlusses ermittelt:
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz5.1. Immaterielle Vermögenswerte
Die im Geschäftsjahr 2017 erfassten Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus der Übernahme von Seeschiffen (Geschäftsbetriebe; siehe Abschnitt 3.2.1.). Die Seeschiffe wurden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert (aktueller Marktpreis) angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Verrechnung des Kaufpreises mit den beizulegenden Zeitwerten der Seeschiffe und wurde dem jeweiligen Schiff als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet.
Der Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde zum 31. Dezember 2017 durchgeführt. Für den Werthaltigkeitstest wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seeschiff ermittelt. Zur Beschreibung der wesentlichen Annahmen für die Ermittlung des Nutzungswertes wird auf Abschnitt 2.4. verwiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Die übrigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen EDV-Software. 5.2. Seeschiffe
Der am Bilanzstichtag im Buchwert der Seeschiffe enthaltene Betrag für die separate Komponente Klasseerneuerung (Drydocking) beträgt insgesamt TEUR 15.087 (31.12.2016: TEUR 17.964; 31.12.2015: TEUR 21.676). Die im Vorjahr unter den Seeschiffen im Bau ausgewiesenen zwei Neubauten (Bulk-Carrier; „Laker") wurden im Geschäftsjahr 2017 an den Konzern ausgeliefert. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 157 (2016: TEUR 352) aktiviert. Die Seeschiffe des Konzerns sind zur Besicherung langfristiger Darlehensverträge mit im jeweiligen Seeschiffsregister eingetragenen Hypotheken belastet. Teilweise bestehen auch sog. „Überkreuzbesicherungen" zwischen einzelnen Schiffen und Darlehen. Aufgrund der Marktsituation in der Schifffahrtsbranche hat der Konzern für Seeschiffe zum 31. Dezember 2017 einen Wertminderungstest durchgeführt, sofern Hinweise/Ereignisse für einen möglichen Wertminderungsbedarf Vorlagen; zum Berechnungsmodell und den verwendeten Prämissen siehe Abschnitt 2.4. Der durchgeführte Wertminderungstest führte zu einem Wertminderungsaufwand von TEUR 11.956 (2016: TEUR 91.619) bzw. TUSD 13.507 (2016: TUSD 101.333). Der erzielbare Betrag entspricht dabei entweder dem aktuellen Marktpreis der Seeschiffe oder deren Nutzungswert. 31.12.2017
1)
Verkauf in 2017, der erzielbare Betrag entspricht dem Verkaufspreis abzgl. Veräußerungskosten
(Stufe 1 der Bemessungshierarchie). Zum Bilanzstichtag werden die Seeschiffe unter
den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe unsere
Erläuterungen in Abschnitt 5.8.), da die Übergabe an den Käufer erst in 2018 erfolgt
ist. Für die Ermittlung der Nutzungswerte wurde ein Abzinsungssatz von 7,35 % (Vorjahr: Abzinsungssätze von 8,02 % bis 8,97 %) verwendet. Die Ermittlung der Nutzungswerte je Seeschiff basiert auf den Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung des Konzerns. Die wesentlichen wertbestimmenden Faktoren sind dabei die prognostizierten künftigen Charterraten und Schiffsbetriebskosten sowie die verwendeten Diskontierungssätze. Nachfolgend werden daher die Sensitivitäten hinsichtlich dieser Faktoren dargestellt: 31.12.2017
31.12.2016
5.3. Sonstige Sachanlagen
Die o.g. Grundstücke und Gebäude des Konzerns sind als Sicherheit für die zu ihrer Anschaffung bzw. Herstellung gewährten Darlehen verpfändet. 5.4. Finanzielle Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich insgesamt (kurz- und langfristig) wie folgt zusammen:
5.4.1. Ausleihungen
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 auf das in Vorjahren einem Beteiligungsunternehmen gewährte Darlehen inkl. der aufgelaufenen Zinsen verzichtet; das Darlehen wurde bereits in Vorjahren in voller Höhe wertberichtigt. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
5.4.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 diverse Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen und die korrespondierend bis zum Abgangszeitpunkt erfassten kumulierten Wertberichtigungen ausgebucht. Den Ausbuchungen liegen zum einen die Einschätzungen des Konzerns über die Uneinbringlichkeit der Forderungen aufgrund von laufenden Insolvenzverfahren sowie zum anderen Forderungsverzichte des Konzerns zugrunde. Die Wertberichtigungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:
5.4.3. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Für die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf Abschnitt 8. Konzernkapitalflussrechnung. Von den Bankguthaben sind TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 5.808) gegenüber einer Bank als Sicherheit verpfändet und unterliegen daher einer Verfügungsbeschränkung. 5.4.4. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Der Anstieg der Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ist durch eine Umgliederung aus den Darlehen an assoziierte Unternehmen bedingt. Der in voller Höhe wertberichtigte Darlehensbetrag in Höhe von TEUR 28.584 wird zum 31. Dezember 2017 unter den Darlehen an Beteiligungsunternehmen ausgewiesen, da der Konzern im Geschäftsjahr 2017 keinen maßgeblichen Einfluss mehr besitzt; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt 3.4. Die Wertberichtigungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:
Die Zugänge zu den Wertberichtigungen betreffen im Wesentlichen Darlehensansprüche inkl. der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen sowie die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertminderungen bei den als zur Veräußerung verfügbaren klassifizierten Anteilen an Beteiligungsunternehmen. Bei den Darlehen inkl. der aufgelaufenen Zinsen beruht die Höhe der vorgenommenen Wertberichtigungen auf den Einschätzungen des Konzerns hinsichtlich der Werthaltigkeit. Hinsichtlich der Gründe für die Wertminderungen bei den als zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten wird auf Abschnitt 4.9. verwiesen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus Forderungsverzichten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 gegenüber bestimmten Beteiligungsunternehmen sowie nahestehenden Unternehmen den Verzicht auf Darlehensforderungen inkl. aufgelaufener Zinsen erklärt. Die zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente betreffen die Anteile an Beteiligungsunternehmen und Tochterunternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden; die Buchwerte haben sich wie folgt entwickelt:
Hinsichtlich der im Geschäftsjahr erfassten Wertminderungsaufwendungen verweisen wir auf unsere Erläuterungen in Abschnitt 4.9. 5.5. Sonstige Vermögenswerte Unter Berücksichtigung von kumulierten Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.590 (31.12.2016: TEUR 2.340) betragen die Buchwerte der kurz- und langfristigen sonstigen Vermögenswerte am Bilanzstichtag insgesamt TEUR 5.559 (31.12.2016: TEUR 5.585). Der zusammengefasste Posten beinhaltet hauptsächlich Rechnungsabgrenzungsposten sowie Umsatzsteuerforderungen. Die Veränderung der Wertberichtigungen betrifft im Wesentlichen ergebniswirksam erfasste Zuführungen. 5.6. Latente Steuern Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Weitere Einzelheiten zur Herkunft der latenten Steuern ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung:
Die Veränderungen der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf ein im Geschäftsjahr 2017 erfasstes Finanzierungs-Leasingverhältnis zurückzuführen (siehe Abschnitt 5.10.1.2.). Dem aktivierten Seeschiff bzw. der entsprechend erfassten Leasingverbindlichkeit steht kein Steuerwert gegenüber. 5.7. Vorräte
Die Bordvorräte betreffen im Wesentlichen Schmieröl- und Treibstoffbestände. 5.8. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Am 27. Dezember 2017 hat der Konzern die Kaufverträge über den Verkauf der vier Bulkcarrier abgeschlossen. Der Kaufpreis abzüglich Veräußerungskosten beträgt jeweils TUSD 19.590 bzw. TEUR 16.341. Die Auslieferung der Seeschiffe ist zwischen Februar und April 2018 erfolgt. Aus der Einstufung als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" resultieren in 2017 erfasste außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 8.176 (siehe Abschnitt 4.6.). Die Verbindlichkeiten aus den entsprechenden Schiffshypothekendarlehen werden in Höhe von insgesamt TEUR 130.368 unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Die Verträge über den Verkauf der zwei Containerschiffe hat der Konzern in 2018 abgeschlossen. Die Übergabe der Seeschiffe an den Käufer ist bis August 2018 geplant. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung des Konzerns liegen die Voraussetzungen für die Klassifizierung als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" bereits am 31. Dezember 2017 vor. Der Wertansatz erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten; am Bilanzstichtag erfolgt der Wertansatz zu Buchwerten in Höhe von insgesamt TEUR 18.934. Die Verbindlichkeiten aus den entsprechenden Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 56.971 werden zum 31. Dezember 2017 mit TEUR 53.664 unter den langfristigen und mit TEUR 3.307 unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Die Auslieferung der Mehrzweckfrachter sowie des Bulkcarriers an die Käufer ist im Februar und August 2017 erfolgt. Mit den Kaufpreisen abzüglich der Veräußerungskosten hat der Konzern die Verbindlichkeiten aus den Schiffshypothekendarlehen teilweise getilgt. 5.9. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital der Hartmann AG beträgt TEUR 3.000 und ist in 6.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je EUR 500 eingeteilt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 433 beinhaltet das im Rahmen der Gründung der Hartmann AG vereinbarte Aufgeld (Agio) aus der Ausgabe der Aktien. Das Gründungskapital in Höhe von TEUR 300 wurde in 600 Stückaktien eingeteilt. Kumuliertes übriges Eigenkapital Das kumulierte übrige Eigenkapital umfasst die Fremdwährungsumrechnungsrücklage und das erwirtschaftete Eigenkapital. Das erwirtschaftete Eigenkapital beinhaltet das Konzernergebnis. 5.10. Finanzielle Verbindlichkeiten Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich insgesamt (kurz- und langfristig) wie folgt zusammen:
5.10.1 Finanzschulden Die Finanzschulden setzen sich wie folgt zusammen:
5.10.1.1. Verbindlichkeiten aus Darlehensverpflichtungen Die Verbindlichkeiten aus Darlehensverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen einzelvertraglich geregelte Schiffshypothekendarlehen zur Finanzierung der Seeschiffe des Hartmann-Konzerns. Zur Besicherung der Schiffshypothekendarlehen verweisen wir auf Abschnitt 5.2. Die Reduzierung der Gesamtverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Entwicklung des US-Dollar-Umrechnungskurses für die größtenteils in US-Dollar valutierenden Schiffshypothekendarlehen sowie die in 2017 erfolgten Tilgungen von Schiffshypothekendarlehen zurückzuführen. Im Zuge der im Dezember 2017 mit den Kernbanken abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung hat der Konzern mit einer finanzierenden Bank vereinbart, das Tilgungsprofil der Schiffshypothekendarlehen auf 22,5 Jahre zu verlängern. Aufgrund dieser Maßnahme wurden im Geschäftsjahr 2017 Teilbeträge der im Vorjahr unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehensverpflichtungen in die langfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen ist im Wesentlichen auf die in 2017 von nahestehenden Personen gewährten Darlehensbeträge zurückzuführen. Der größte Teil entfällt dabei auf ein im Dezember 2017 gewährtes Darlehen mit einem Nominalbetrag von TEUR 9.600; das Darlehen hat eine unbestimmte Laufzeit und wird mit 2 % p.a. verzinst. Das Darlehen kann erstmals nach einer Laufzeit von fünf Jahren zurückgezahlt werden; bis zum Ende dieser fünf Jahre ist das Darlehen tilgungsfrei. Weiterhin wurde vereinbart, dass das Darlehen frühestens zum 31. Januar 2023 sowohl vom Darlehensgeber als auch vom Darlehensnehmer gekündigt werden darf. Hinsichtlich der Darlehensansprüche hat der Darlehensgeber einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. 5.10.1.2. Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen Am Bilanzstichtag umfassen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen drei (31.12.2016: zwei) Bareboat-Charterverträge. Die Bareboat-Charterverträge haben jeweils eine Laufzeit von 15 Jahren. Ein Bareboat-Chartervertrag wurde 2009 abgeschlossen; der Konzern ist vertraglich verpflichtet, das Seeschiff bei Laufzeitende der Bareboat-Charter im Jahr 2024 zu erwerben. Die Konzernverpflichtungen aus der Bareboat-Charter sind durch eine finanzielle Garantie von einem Tochterunternehmen besichert. Das zugrunde liegende Seeschiff des im Geschäftsjahr 2017 erfassten Finanzierungs-Leasingverhältnisses hat der Konzern im Juni 2017 übernommen und wurde in Höhe der Summe des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen aktiviert (siehe Abschnitt 5.2.). Die Nutzungsdauer des Seeschiffes entspricht der Laufzeit der Bareboat-Charter. Für die ersten 10 Jahre der Gesamtlaufzeit der Bareboat-Charter betragen die monatlichen Mindestleasingzahlungen TUSD 880; für die verbleibende Laufzeit TUSD 806. Es besteht keine Kaufoption für das Seeschiff, stattdessen hat der Konzern die Option, nach Ablauf von 10 Jahren einen bestimmten Anteil der Schiffsgesellschaft, in deren Eigentum sich das Seeschiff befindet, vom Leasinggeber zu erwerben. Dem im Vorjahr erfassten Finanzierungs-Leasingverhältnis liegen die gleichen Konditionen zugrunde; das Seeschiff hatte der Konzern im November 2016 übernommen. Aufgeteilt nach Fristigkeiten stellen sich die künftigen Mindestleasingzahlungen und deren Barwerte wie folgt dar:
Auf die Posten der Konzernbilanz verteilen sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
5.10.1.3. Übrige finanzielle Verbindlichkeiten Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten u.a. periodengerecht abgegrenzte Zinsaufwendungen sowie die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten. 5.10.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich folgt zusammen:
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unverändert die in 2011 erfolgte Lieferung von sechs Massengutfrachtern (Bulkcarrier). Mit dem „Loan Purchase and Assignment Agreement" vom 12. Mai 2017 wurden die Verbindlichkeiten durch ein dem Konzern nahestehendes Unternehmen von der bisherigen Gläubigerin - die mit dem Bau der Seeschiffe beauftragte Werft - übernommen. Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen, Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie Garantieverpflichtungen. 5.10.3. Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter
Die nicht beherrschenden Kapitalanteile Dritter betreffen kündbare Eigenkapitalinstrumente an Personengesellschaften, die nicht vollständig im Eigentum des Konzerns stehen. Das Kündigungsrecht der Gesellschafter ist als möglicher Abfindungsanspruch im Konzernabschluss zwingend als Fremdkapital auszuweisen und entsprechend mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Bewertung der möglichen Abfindungsansprüche erfolgt in Abhängigkeit von den individuellen Regelungen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag mit dem Wert, der zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgerufen werden könnte. Die drei Personengesellschaften haben im Geschäftsjahr 2017 Liquiditätsausschüttungen in Höhe von insgesamt TEUR 5.794 an konzernfremde Gesellschafter vorgenommen; diese Ausschüttungen haben die möglichen Abfindungsansprüche entsprechend reduziert. Der Großteil der Ausschüttungen entfällt auf die Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT „WESER" KG, welche ihr Seeschiff im Geschäftsjahr 2017 veräußert hat. Für weitere Veränderungen der Abfindungsansprüche der konzernfremden Gesellschafter wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 4.8. verwiesen. 5.10.4. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern zur Steuerung bestimmter finanzwirtschaftlicher Risiken eingesetzt. Da die formalen Kriterien zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften für die am Bilanzstichtag im Konzern eingesetzten Derivate nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Marktwert). Am Bilanzstichtag beinhalten die derivativen Finanzinstrumente unverändert zum Vorjahr ausschließlich Zinsderivate. 6. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten6.1. Buchwerte je Kategorie von Finanzinstrumenten
1)
Die Vorjahresangabe wurde angepasst. Die als zur Veräußerung verfügbaren klassifizierten finanziellen Vermögenswerte beinhalten Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, soweit es sich um Anteile an Unternehmen handelt, die Seeschiffe beschäftigen, da hier die Marktwerte der Seeschiffe zugleich ein verlässlicher Indikator für den Zeitwert der Anteile sind. Liegt kein verlässlicher beizulegender Zeitwert vor, erfolgt die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente zu Anschaffungskosten. Am Bilanzstichtag besteht für diese Beteiligungen weder ein aktiver Markt noch eine Veräußerungsabsicht. Hierunter fallen vor allem Anteile an Verwaltungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH (TEUR 1.299; 31.12.2016: TEUR 1.375) sowie die Anteile von 15 % an der BTS Tanker Partners LLC, Marshall Islands (TUSD 18.586 bzw. TEUR 15.504; 31.12.2016: TUSD 18.586 bzw. TEUR 17.601). Von den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten entfallen TEUR 1.965 (31.12.2016: TEUR 180) auf finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Zeitwert, und TEUR 17.506 (31.12.2016: TEUR 22.033) auf finanzielle Vermögenswerte, die mit den Anschaffungskosten bewertet werden. Mit Ausnahme eines Teilbetrags der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die angegebenen Buchwerte im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Teilbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 54.694, denen am Bilanzstichtag Zeitwerte von insgesamt TEUR 57.461 gegenüberstehen. 6.2. Risikomanagement 6.2.1. Darstellung des Risikomanagementsystems Hinsichtlich der Ziele, Methoden und Prozesse des Risikomanagementsystems des Konzerns sowie der zur Risikobewertung verwendeten Methoden wird auf die Angaben im Konzernlagebericht, Abschnitt 4.1. „Risikobericht", der Hartmann AG verwiesen. 6.2.2. Marktrisiken Die Marktrisiken betreffen das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsflüsse eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Im Konzern umfasst dies insbesondere Risiken aus Zinsänderungen sowie aus Wechselkursänderungen. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken bestehen durch Schwankungen des variablen Marktzinssatzes. Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns betrifft überwiegend die variabel verzinsten Schiffsfinanzierungen. Zur Minimierung dieses Risikos hat der Konzern ein angemessenes Verhältnis zwischen variablen und festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten sichergestellt. Deutliche Erhöhungen der variablen Zinssätze, insbesondere des LIBOR, hätten dennoch negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Hartmann AG. Für die Darstellung des Zinsänderungsrisikos wird zwischen Barwert- und Cashflow-Risiken unterschieden. Während Barwertrisiken hauptsächlich aus der Bewertung von Finanzinstrumenten mit langfristigen Zinsbindungen resultieren, besteht bei Finanzinstrumenten mit einer variablen Verzinsung das Risiko in der Änderung der künftigen Zahlungsflüsse. Im Konzern umfasst das Cashflow-Risiko vor allem variabel verzinsliche Bankdarlehen. Die diesbezüglichen Risiken werden im Konzern durch den Einsatz von Zinsderivaten teilweise in eine synthetische fixe Verzinsung (Barwertrisiko) umgewandelt. Nachfolgend werden die zum Bilanzstichtag bestehenden Barwert- und Cashflow-Risiken mittels einer Sensitivitätsbetrachtung analysiert. Hinsichtlich des Barwertrisikos wurde analysiert, wie sich die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente (Zinsswaps) bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 0,3 %-Punkte verändern. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 0,3 %-Punkte hätte zu einer Verringerung der negativen Marktwerte geführt; die ermittelte positive Ergebnisauswirkung beträgt insgesamt TEUR 1.139 (31.12.2016: TEUR 1.764). Eine Verminderung des Zinsniveaus um 0,3 %-Punkte hätte demgegenüber zu einer Erhöhung der negativen Marktwerte und einer negativen Ergebnisauswirkung in Höhe von TEUR 1.160 (31.12.2016: TEUR 1.792) geführt. Die Ausführungen zum Barwertrisiko gelten analog für die Analyse des Cashflow-Risikos bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Eine Erhöhung des Marktzinsniveaus um 0,3 %-Punkte hätte insgesamt TEUR 2.550 (31.12.2016: TEUR 2.918) höhere Zinszahlungen (entspricht der negativen Ergebnisauswirkung) zur Folge. Eine Verminderung des Zinsniveaus hätte zu einer positiven Ergebnisauswirkung in der gleichen Höhe geführt. Wechselkursrisiko Die nicht kongruente Finanzierung von Schiffsgesellschaften ist der wesentliche Grund für Wechselkursrisiken. Kongruent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei den Schiffsgesellschaften Einnahmen und Ausgaben auf die gleiche Währung lauten wie die Finanzierung des jeweiligen Schiffes. Die Änderung von Wechselkursen kann sich nachteilig auf die künftigen Zahlungsströme von Transaktionen sowie die Buchwerte von Finanzinstrumenten auswirken. Das Währungsrisiko betrifft jede Konzerngesellschaft, die Geschäfte abschließt, deren daraus resultierende Zahlungsströme nicht der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft entsprechen. Der Hartmann-Konzern ist ein international tätiger Konzern und daher Risiken aus Währungskursschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken werden fortlaufend quantifiziert. Die funktionalen Währungen der meisten Konzerngesellschaften sind der US-Dollar sowie der Euro. Sofern die Konzerngesellschaften Geschäfte in einer anderen als der funktionalen Währung abschließen, unterliegen diese Transaktionen einem Währungsrisiko. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse spiegelt diesen Sachverhalt wider; dabei wird dargestellt, wie sich eine Veränderung des Wechselkurses des Euro um 10 % im Vergleich zu der jeweiligen Fremdwährung auf das Konzernergebnis auswirkt. 31.12.2017
31.12.2016
6.2.3. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass ein Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht oder nicht vollständig erfüllen kann. Der Konzern beurteilt die Kreditwürdigkeit der Kunden bzw. Vertragspartner fortlaufend mittels der Auswertung von historischen Geschäftstransaktionen und Zahlungsflüssen. Eine weitere grundlegende Basis für die Beurteilung stellen dabei natürlich auch die im Konzern verfügbaren industriespezifischen Kenntnisse sowie die Reputation des jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartners dar. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beträgt am Bilanzstichtag TEUR 53.156 (31.12.2016: TEUR 66.102). Dieser Betrag beinhaltet die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ohne den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Zum einen wirkt sich die globale Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die hohe Anzahl verschiedener Kunden positiv auf ansonsten ggf. mögliche Risikokonzentrationen aus. Zum anderen hat der Konzern zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Forderungsausfällen ein angemessenes Forderungsmanagement mit einer regelmäßigen Überwachung der Debitoren eingerichtet; dies schließt die Altersstruktur der fälligen Forderungen ein. Im Berichtszeitraum hat der Konzern keine Sicherheiten erhalten. Überfällige oder wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte Die nachfolgende Altersstruktur beinhaltet die überfälligen, aber nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte:
Die Überleitung auf die Bilanzposten stellt sich wie folgt dar:
Hinsichtlich der weder fälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. 6.2.4. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsmanagement des Konzerns stellt die Erfüllung bestehender und künftiger Zahlungsverpflichtungen sicher. Zu diesem Zweck hat der Konzern Rahmenbedingungen für das Liquiditätsmanagement implementiert, mittels derer der kurz-, mittel- und langfristige Finanzmittelbedarf überwacht und gesteuert wird. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt über die Bereitstellung von Bankguthaben inkl. der von den Banken eingeräumten Kreditlinien. Darüber hinaus werden langfristige Investitionen durch fristenkongruente langfristige Darlehen finanziert. Hinsichtlich des Liquiditätsrisikos unterliegt der Konzern einem Konzentrationsrisiko. Die wesentlichen Finanzschulden bestehen gegenüber drei Kernbanken, davon entfällt mehr als die Hälfte auf eine Kernbank. Daneben bestehen außerbilanzielle Verpflichtungen in der Ausgestaltung von Bankgarantien zugunsten von nicht konsolidierten Gesellschaften durch den Konzern. Zum Bilanzstichtag betragen diese außerbilanziellen Verpflichtungen ca. EUR 0,7 Mio. (31.12.2016: ca. EUR 91,2 Mio.). Diese außerbilanziellen Verpflichtungen sind Bestandteil der vollständigen Enthaftung unter nachfolgenden Erläuterungen zur im Dezember 2017 abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung, so dass die außerbilanziellen Verpflichtungen nahezu vollständig weggefallen sind. Die Erfüllung von Vereinbarungen und Auflagen in Zusammenhang mit der bestehenden Finanzierung des Konzerns ist grundsätzlich abhängig von der künftigen Geschäfts- und Ertragsentwicklung des Konzerns. Die damit verbundenen Finanzierungsrisiken ergeben sich vor allem aus dem Nachweis von Finanzkennzahlen (Loan-to-Value-Ratios) sowie aus der Erbringung des Kapitaldienstes aus Darlehensverträgen mit den finanzierenden Banken bzw. Dritten (z.B. Werften) des Konzerns. Verstöße gegen Kreditauflagen bzw. gegen zusätzliche Berichtspflichten können die Banken berechtigen, zusätzliche Tilgungen und/oder eine höhere Verzinsung zu verlangen und/oder die gewährten Darlehen vorzeitig fällig zu stellen. Dieser Tatbestand in Kombination mit der weiterhin andauernden Schiffahrtskrise hat den Konzern veranlasst, frühzeitig in 2012 die Refinanzierungsgespräche mit den Kernbanken aufzunehmen. Nach Vereinbarung eines Rahmenkonzeptes mit dem größten Finanzierer des Hartmann-Konzerns in 2013 konnte im März 2015 zusammen mit drei weiteren Kernbanken eine wichtige Maßnahme zur Minimierung des Finanzierungsrisikos durch den erfolgreichen Abschluss eines Stillhalteabkommens erreicht werden. Wesentliche Kernpunkte des Stillhalteabkommens sind Ring-Fencing-Strukturen je finanzierender Kernbank, die Prolongation von Tilgungsplänen, die Neustrukturierung der Darlehensrückzahlungen nach dem „Waterfall-Prinzip" sowie die Freistellung von gewährten Garantien und dem Nachweis von Beleihungsgrenzen (Loan-to-value-Ratio) bis zum 31. März 2017. Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Stillhalteabkommens am 31. März 2017 wurden im gesamten Geschäftsjahr 2017 weitere Gespräche mit den Kernbanken geführt, um die Eventualverbindlichkeiten zu minimieren und die Finanzierungskonditionen zu verbessern. Im Rahmen dieser Gespräche hat der Konzern das Stillhalteabkommen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Im Dezember 2017 wurden die Gespräche schließlich mit der Unterzeichnung umfangreicher Sanierungsvereinbarungen erfolgreich beendet. Die wesentlichen Inhalte der Sanierungsvereinbarungen betreffen die folgenden Maßnahmen. Mit einer finanzierenden Kernbank konnte vereinbart werden, dass das Tilgungsprofil der Schiffshypothekendarlehen auf 22,5 Jahre verlängert wird. Des Weiteren wurden zunächst für die Laufzeit der Sanierungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2019 die Zinsmargen reduziert und Tilgungsstundungsvereinbarungen können genutzt werden. Darüber hinaus hat sich diese Bank bereit erklärt, auf einen Teil der ausstehenden Darlehensvaluta zu verzichten (sofern dies keine steuerliche Belastung für den Konzern zur Folge hat) und für einen weiteren Teil der offenen Darlehensvaluta einen Rangrücktritt zu akzeptieren. Mit einer weiteren Bank konnte die vollständige Enthaftung aller garantiegebenden Gesellschaften gegen Zahlung eines Einmalbetrags vereinbart werden. Die dritte Kernbank hat sich bereit erklärt, auf einen Teil der aus Schiffsverkäufen resultierenden Darlehensunterdeckungen endgültig zu verzichten. Des Weiteren konnten auch mit dieser Bank Verträge geschlossen werden, die eine Enthaftung von den gegebenen Eventualverbindlichkeiten vorsehen. Die mit den Sanierungsvereinbarungen verbundenen wesentlichen Auflagen sind unverändert regelmäßige Berichtspflichten sowie die Umsetzung liquiditätsverbessernder Maßnahmen, wie z.B. Schiffsverkäufe. Die Überwachung dieser Auflagen und eine transparente Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns sowie ein enger Austausch mit den finanzierenden Banken sind wichtige Voraussetzungen zur weiteren Risikominimierung. Darüber hinaus wird auf Abschnitt 5.10.2. zu dem „Loan Purchase and Assignment Agreement" verwiesen. Fälligkeitsanalyse für derivative und originäre finanzielle Verbindlichkeiten Die vertraglich bestehenden Zahlungsströme (Tilgung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
Fremdwährungsbeträge wurden mit dem jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet. Zur Ermittlung der variablen Zinszahlungen aus den entsprechenden Finanzinstrumenten wurden die am jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze auch für die Folgeperioden angenommen. 6.2.5. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden stellen einen angemessenen Näherungswert für den jeweiligen beizulegenden Zeitwert dar. Hinsichtlich finanzieller Garantien bestehen für die Gegenparteien am Bilanzstichtag keine Ansprüche, so dass die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr TEUR 0 betragen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird wie folgt vorgenommen:
Die übrigen Finanzschulden und Konzernbilanzpositionen, für die ein beizulegender Zeitwert angegeben wurde, entsprechen die Stufe 2 der Fair-Value-Hierachie. 7. KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des Konzerns verfolgt das Ziel, die Unternehmensfortführung und finanzielle Stabilität sicherzustellen. Die Finanzierung der Konzernaktivitäten erfolgt einerseits durch Eigenkapital und andererseits durch Fremdkapital, welches überwiegend durch schiffsfinanzierende Banken zur Verfügung gestellt wird. Beim Hartmann-Konzern handelt es sich um einen inhabergeführten Familienkonzern. Die Anteile an der Konzernobergesellschaft werden langfristig bei der Inhaberfamilie verbleiben. Dies ist ein entscheidender Faktor für die Innenfinanzierungskraft des Konzerns, da erwirtschaftete Überschüsse weitestgehend im Konzern verbleiben und somit zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen. Zusätzlich finanziert sich der Konzern durch die Aufnahme von Fremdkapital. Strategie bei der Finanzierung des erwarteten Finanzbedarfs ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis von lang- und kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen. Die Kapitalstruktur wird fortlaufend überwacht und entsprechend dem Finanzmittelbedarf oder veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. das seit der Finanzkrise 2008 veränderte Schiffsfinanzierungsumfeld, angepasst. In diesem Zuge hat der Konzern im Dezember 2017 die während des gesamten Jahres 2017 mit den wesentlichen finanzierenden Banken geführten Refinanzierungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen (siehe Abschnitt 6.2.4.). 8. KonzernkapitalflussrechnungDer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Gewinne/Verluste aus dem Verkauf/Abgang von Seeschiffen und sonstigen Sachanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 2.484 entfallen mit TEUR 2.506 auf Gewinne sowie mit TEUR 22 auf Verluste. Von den Gewinnen entfallen TEUR 1.487 auf die nicht liquiditätswirksame Auflösung des Abgrenzungspostens aus den Sale-and-Leaseback-Transaktionen (siehe unsere Erläuterungen in den Abschnitten 4.4. und 9.3.). Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge beinhalten im Wesentlichen die Erträge aus der Ausbuchung von Schulden (TEUR -14.740; siehe Abschnitt 4.4.) bzw. Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen (TEUR -1.985) sowie das Bewertungsergebnis (per saldo Aufwand) aus der Fremdwährungsumrechnung (TEUR 3.794). Die Zugänge bei den Seeschiffen (siehe Abschnitt 5.2.) resultieren in Höhe von TEUR 67.070 aus einem Finanzierungsleasingverhältnis (siehe Abschnitt 5.10.1.2.). Da es sich hierbei um nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten handelt, wurde diese Transaktion nicht in der Konzernkapitalflussrechnung berücksichtigt. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthält Beträge in Höhe von TEUR 13 (31.12.2016: TEUR 5.808), über die der Konzern nur unter bestimmten vertraglichen Bedingungen verfügen kann (siehe Abschnitt 5.4.3.). Angaben im Hinblick auf den Verlust der Beherrschung über die MTL im Vorjahr (siehe Abschnitt 4.11.):
Die Buchwerte der im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Buchwertveränderungen, entwickelten sich wie folgt:
Für die Zusammensetzung der Darlehensverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt 5.10.1. Im Geschäftsjahr sind Darlehen in Höhe von TEUR 15.394 von nahestehenden Unternehmen und Personen sowie in Höhe von TEUR 37.628 von Kreditinstituten in Anspruch genommen worden. Auf die Darlehen sind Tilgungen in Höhe von TEUR 70.360 erfolgt. Die Leasingzahlungen beinhalteten einen Tilgungsanteil in Höhe von TEUR 4.668. Hinsichtlich der neuen Leasingverhältnisse bei den Leasingverbindlichkeiten wird auf den Abschnitt 5.10.1.2 verwiesen. In der Position "Änderungen im beizulegenden Zeitwert" ist der Saldo aus der Wertänderung nicht beherrschender Kapitalanteile enthalten. Hinsichtlich nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter verweisen wir auf den Abschnitt 4.8 und 5.10.3. Die Position "Sonstige" betrifft Forderungsverzichte von Kreditgebern in Höhe von TEUR 14.740 sowie Zinsabgrenzungen. 9. Operating-Leasingverhältnisse9.1. Konzern als Leasinggeber Aufgeteilt nach Fristigkeiten stellen sich die künftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen wie folgt dar:
Die Angaben betreffen diverse extern vercharterte eigene Seeschiffe. Die jeweiligen Zeitcharterverträge haben eine Laufzeit von bis zu 11 Jahren. Zudem hat der Leasingnehmer bei einigen dieser Schiffe eine Kaufoption zum Ende der Vertragslaufzeit. Es wurden keine Eventualmietzahlungen als Ertrag erfasst. Die künftigen Mindestleasingzahlungen beinhalten ab dem Geschäftsjahr 2017 einen weiteren Zeitchartervertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer monatlichen Charterrate in Höhe von TUSD 1.220, die sich ab dem 4. Jahr jeweils um 0,75 % p.a. erhöht. Der Charterer hat die Option, die Laufzeit des Chartervertrags um insgesamt fünf Jahre zu verlängern. Gegenläufig auf den Bestand der künftigen Mindestleasingzahlungen hat sich die Entwicklung des US-Dollar-Umrechnungskurses für die in US-Dollar abgeschlossenen Charterverträge ausgewirkt. 9.2. Konzern als Leasingnehmer Aufgeteilt nach Fristigkeiten stellen sich die künftigen Mindestleasingzahlungen wie folgt dar:
Die in 2017 als Aufwand erfassten Mindestleasingzahlungen betragen TEUR 3.361 (2016: TEUR 7.449). Im Geschäftsjahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Eventualmietzahlungen als Aufwand erfasst. Im Juli 2017 sind drei Bareboat-Charterverträge ausgelaufen, so dass die Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind. Für weitere Details zu den drei Bareboat-Charterverträgen wird auf die Erläuterungen des nachfolgenden Abschnitts verwiesen. 9.3. Sale-and-Leaseback-Transaktionen Der Konzern hatte am 29. Juli 2014 drei Gastanker an einen Dritten veräußert und mit gleichem Datum für eine Laufzeit von drei Jahren vom Käufer zurückgemietet (Bareboat-Charterverträge); die Restlaufzeit der Bareboat-Charterverträge endete im Juli 2017. Die vereinbarten Kaufpreise überstiegen die beizulegenden Zeitwerte der veräußerten Gastanker zum Transaktionsstichtag; gemäß IAS 17 wurde der die beizulegenden Zeitwerte übersteigende Gesamtbetrag der Veräußerungspreise bis zum Juli 2017 abgegrenzt. Der im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Abgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.591 wurde daher im Geschäftsjahr 2017 vollständig aufgelöst; ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 104 wurde dabei erfolgsneutral in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst. 10. Nahestehende Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Hartmann AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Hartmann AG bzw. der Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen sowie die Organmitglieder der Hartmann AG. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Die Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen und ausstehenden Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden nachfolgend dargestellt. 10.1. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen (ohne die Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Managements):
Die Transaktionen aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen für den Schiffsbetrieb erbrachte Dienstleistungen sowie Zinserträge (TEUR 1.440; 2016: TEUR 2.416) aus der Gewährung von Darlehen. Die Erträge des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen resultieren in Höhe von TEUR 11 (2016: TEUR 41) aus Transaktionen mit Aktionären der Hartmann AG. Darüber hinaus entfallen die Erträge mit TEUR 155 (2016: TEUR 155) auf ein Mitglied im Aufsichtsrat. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2017 Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 2.643 (2016: TEUR 59.371) erfasst; diese Beträge sind nicht in der obenstehenden Tabelle enthalten. Neben den Wertberichtigungen auf Forderungen, s. o., umfassen die Transaktionen aus dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen im Wesentlichen für den Schiffsbetrieb empfangene Dienstleistungen sowie Zinsaufwendungen (TEUR 501; 2016: TEUR 398) aus der Aufnahme von Darlehen. Die Aufwendungen der Tochterunternehmen aus dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen resultieren in Höhe von TEUR 14.349 aus Schiffskäufen von nahestehenden Unternehmen (siehe Abschnitt 3.2.1.) sowie in Höhe von TEUR 276 (2016: TEUR 258) wie im Vorjahr aus Transaktionen mit den Aktionären der Hartmann AG. Darüber hinaus entfallen die Aufwendungen mit TEUR 308 (2016: TEUR 410) auf ein Aufsichtsratsmitglied und in Höhe von TEUR 142 (2016: TEUR 133) auf eine diesem Aufsichtsratsmitglied nahestehende Person. Neben den Geschäften mit einem Aufsichtsratmitglied und einer diesem nahestehende Person sowie mit Aktionären, betreffen die restlichen Geschäftsvorfälle solche mit nahestehenden Unternehmen. Hierzu zählen ebenso Geschäftsvorfälle zwischen einbezogenen assoziierten Unternehmen als auch Geschäftsvorfälle zwischen Tochterunternehmen und einbezogenen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Geschäfte zwischen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen aus dem Kauf/Verkauf von Gütern und Dienstleistungen haben sich per saldo mit TEUR 2.306 positiv auf das Konzernergebnis ausgewirkt (2016: TEUR 34.898 negativ). Die Höhe der offenen Posten aus Käufen/Verkäufen von Gütern und Dienstleistungen von/an nahestehende Unternehmen und Personen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Die Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen entfallen mit TEUR 12.169 (31.12.2016: TEUR 2.587) auf ein Aufsichtsratsmitglied und in Höhe von TEUR 8.361 (31.12.2016: TEUR 6.520) auf eine diesem Aufsichtsratsmitglied nahestehende Person; diese Verbindlichkeiten beinhalten kurz- und langfristige Darlehensverpflichtungen, die zwischen 2 % und 4 % p.a. bzw. 3 % p.a. zzgl. Basiszinssatz verzinst werden. Sowohl das Aufsichtsratsmitglied als auch die diesem nahestehende Person sind in Bezug auf die Aktionäre der Hartmann AG diesen nahestehende Personen. Die Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten weiterhin mit TEUR 13.194 (31.12.2016: TEUR 9.736) unverändert Verbindlichkeiten gegenüber zwei Aktionären der Hartmann AG; diese Verbindlichkeiten beinhalten zwei langfristige Darlehen von insgesamt TEUR 12.604, die mit einem Zinssatz von 3 % p.a. zzgl. Basiszinssatz verzinst werden. Die Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen beinhalten mit TEUR 362 (31.12.2016: TEUR 3.911) Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten, neben solchen aus dem Empfang von Dienstleistungen für den Schiffsbetrieb, kurz- und langfristige Darlehen, die mit 2,4 % bis 8 % p.a. zu verzinsen sind. Weiterhin beinhaltet der Gesamtbetrag der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen zum Bilanzstichtag aufgelaufene Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 74.573 (31.12.2016: TEUR 111.966). Die Forderungen der Tochterunternehmen beinhalten mit TEUR 2.609 (31.12.2016: TEUR 1.068) Forderungen gegen konsolidierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. 10.2. Vergütung der Mitglieder des Managements Der Vorstand der Hartmann AG setzt sich wie folgt zusammen:
Der Aufsichtsrat der Hartmann AG besteht aus den folgenden Mitgliedern:
In die Angabe der Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen werden darüber hinaus die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen einbezogen, die zum erweiterten Führungskreis des Konzerns gehören. Die Mitglieder des Managements wurden wie folgt vergütet:
Weitere im Konzernabschluss als Aufwand erfasste Transaktionen mit Mitgliedern des Managements sind in Abschnitt 10.1. aufgeführt. Für die nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB anzugebende Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung der Hartmann AG wird die Befreiungsregelung gemäß §§ 314 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 11. Angaben zu Zahlungsverpflichtungen bzw. -ansprüchen aus schwebenden GeschäftenIm Vorjahr bestand ein schwebendes Geschäft aus einem Bareboat-Chartervertrag für ein Gastankschiff mit dem Konzern als Leasingnehmer. Das Gastankschiff wurde im Juni 2017 vom Konzern übernommen. Der Bareboat-Chartervertrag erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als Finanzierungs-Leasingverhältnis; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt 5.10.1.2. Im Vorjahr bestand ein Bestellobligo in Höhe von insgesamt TEUR 23.769 bzw. TUSD 25.100 für den Erwerb von zwei Bulkcarrier. Die beiden Bulkcarrier wurden im Februar bzw. April 2017 vom Konzern übernommen; siehe die Ausführungen in Abschnitt 5.2. zu den Seeschiffen in Bau. Die Finanzierung der Kaufpreise erfolgt im Wesentlichen durch langfristige Darlehen einer schiffsfinanzierenden Bank. 12. EventualverbindlichkeitenDie zusammengefassten Eventualverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Bürgschaften entfallen in Höhe von TEUR 743 (31.12.2016: TEUR 91.181) auf die Besicherung von Schiffshypothekendarlehen von nichtkonzernzugehörigen Gesellschaften zugunsten von Banken; zur Veränderung des Gesamtbetrags im Vergleich zum Vorjahr wird auf die Ausführungen zur Sanierungsvereinbarung in Abschnitt 6.2.4. verwiesen. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von TEUR 4.171 betrifft den Haftungshöchstbetrag (Vertragserfüllungsbürgschaft) gegenüber dem Eigentümer von Gastankschiffen (siehe Abschnitt 11.). Auf Grundlage der wirtschaftlichen Ergebnisse der jeweiligen nichtkonzernzugehörigen Gesellschaft wird gegenwärtig nicht von einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ausgegangen. 13. Ereignisse nach dem BilanzstichtagMit den Kaufverträgen aus Dezember 2017 hat der Konzern vier Bulkcarrier veräußert; die Übergabe der Seeschiffe an den Käufer ist im Januar 2018 erfolgt. Für weitere Einzelheiten zu den Transaktionen wird auf Abschnitt 5.8. verwiesen. Im Mai 2018 hat der Konzern zwei Containerschiffe für jeweils TUSD 11.500 bzw. TEUR 9.593 (umgerechnet zum Stichtagskurs 31. Dezember 2017) veräußert; die Übergabe der Seeschiffe an den Käufer ist bis August 2018 vorgesehen. Für weitere Einzelheiten zu den Transaktionen wird auf Abschnitt 5.8. verwiesen. Darüber hinaus hat der Konzern bis Ende Juli 2018 drei weitere Seeschiffe zu Kaufpreisen von insgesamt TUSD 12.000 und TEUR 4.630 veräußert. Die aus den Verkäufen zufließenden liquiden Mittel werden zum größten Teil zur Rückführung der ausstehenden Schiffshypothekendarlehen verwendet. Mit Datum vom 8. Juli 2018 wurde der Konzern über den Verkauf aller Anteile an der BTS Tanker Partners LLC (siehe Abschnitt 6.1.) informiert („Notice of Drag-Along Transaction"). Nach dem Gesellschaftsvertrag der BTS Tanker Partners LLC bestehen die Anteile aus Anteilsgattungen der Klasse „A", „B" und „C"; der Konzern hält 15 % der Anteile mit der Gattung „C". Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen kann die Mehrheit der „A"-Anteile den Verkauf aller oder einer anderen Anteilsquote an der BTS Tanker Partners LLC bestimmen. Über die Ausübung dieses gesellschaftsvertraglich eingeräumten Rechtes hat der alleinige Anteilseigner von Anteilen der Gattung „A" den Konzern in Kenntnis gesetzt. Diese Transaktion wird das Konzernergebnis 2018 voraussichtlich in Höhe von TUSD 18.586 negativ beeinflussen; Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und voraussichtlich anteilig auf den Konzern entfallendem Kaufpreis. 14. Angaben nach § 315e Abs. 1 HGB14.1 Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB
1)
Diese Gesellschaft nimmt die Befreiungsregelungen gemäß § 264b HGB in Anspruch. 14.2 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
14.3 Honorar des Konzernabschlussprüfers Das im Konzernabschluss als Aufwand erfasste Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Leer, 20. Juli 2018 Dr. Niels Hartmann Michael Hoppe Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Hartmann AG, Leer, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Hartmann AG, Leer, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 30. Juli 2018 Deloitte GmbH Dinter, Wirtschaftsprüfer Dr. Fürwentsches, Wirtschaftsprüfer |
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