Performance
One AG
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
I. Allgemeines
Die Performance One AG hat ihren Sitz in Mannheim und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Mannheim unter der HRB Nummer 720021.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs-
und Gliederungsvorschriften sowie der ergänzenden
Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going-Concern-Prämisse) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB beachtet.
Im Geschäftsjahr wird von dem Wahlrecht nach
Art. 93 Abs. 2 EGHGB, die neugefassten
Größenklassenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HGB
in der Fassung vom 17. April 2024 bereits ab dem
Beginn des Wirtschaftsjahres 2023 anzuwenden, Gebrauch
gemacht. Die Gesellschaft ist daher eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 266 Abs. 1 Satz 2, 274a und 288 Abs. 1 HGB
wurden zum Teil in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Ansatzwahlrecht für
selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde ausgeübt.
Aktiviert wurden die direkt zurechenbaren
Herstellungskosten für die Entwicklung von Software ab
dem Zeitpunkt, zu dem eine hinreichende Marktfähigkeit
des Softwareprodukts erreicht war. Vor diesem Zeitpunkt
anfallende Entwicklungskosten wurden aufwandswirksam
erfasst. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen
wurden aktiviert. Die planmäßige Abschreibung
erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer zwischen drei und acht Jahren.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen oder, falls erforderlich, dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und
zehn Jahren.
Geringwertige Vermögensgegenstände
(Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00) werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die als
Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen werden zu
Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit
den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das
allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
Eigenkapital wird zum Nominalwert bilanziert.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als
passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
eine Fälligkeit bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hält 24.947 Stück
eigene Anteile mit einem Gesamtbetrag in Höhe
von EUR 24.947 (entspricht 2,20 % des Grundkapitals).
Die eigenen Anteile wurden im Jahr 2020 erworben, um sie
Mitarbeitern auf der Grundlage eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Erwerb anzubieten.
Der
Bilanzverlust setzt sich folgendermaßen
zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe EUR 307.600,00 (Vorjahr: EUR 223.093,91)
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von EUR 1.343.882,59 (Vorjahr:
EUR 1.643.750,00) haben eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr. Darunter befinden sich Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 406.250,00 (Vorjahr: EUR 568.750,00) mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Im
Übrigen haben alle übrigen Verbindlichkeiten, wie
im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe
von EUR 402.132,28 Steuern (Vorjahr: EUR 227.404,99)
sowie in Höhe von EUR 42.882,29
(Vorjahr: EUR 8.852,70) Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit.
IV. Ergänzende Angaben
1. Anteilsbesitz
2. Kapitalerhöhung
Das Grundkapital setzt sich zusammen aus 1.131.665
Stückaktien (Vorjahr: 1.094.524), die auf den Namen
lauten, mit einem rechnerischen Betrag je Aktie von 1,00
EUR. Aus dem "Genehmigten Kapital 2022/I" wurde am 10.
August 2023 eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR
37.141,00 beschlossen und durchgeführt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August
2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 29. August 2028 das Grundkapital
(einmal oder mehrmals) um bis zu insgesamt 565.832,00 EUR
gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen
("Genehmigtes Kapital 2023/I").
3. Anzahl Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich 45 Angestellte. Es gibt
lediglich Angestellte.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen
am Bilanzstichtag TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 217) und
betreffen Miet- und Leasingverträge.
5. Nachtragsbericht
Im ersten Halbjahr 2024 wurde eine
Kapitalerhöhung durchgeführt, wodurch dem
Eigenkapital T-EUR 218 zugeführt wurden.
Unterschrift des Vorstands
Mannheim, den 21. Juni 2024
Tobias
Reinhardt
Denis Lademann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.
Bescheinigung des unabhängigen
Abschlussprüfers:
In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 276 und 327 HGB zutreffend in Anspruch
genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben
wir am 26. Juni 2024 den folgenden Bestätigungsvermerk
erteilt:
An die Performance One AG, Mannheim
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Performance One AG,
Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Heidelberg, den 26. Juni 2024
FALK GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Stefan
Tichy Dennis
Maginot
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
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