PREOS
Global Office Real Estate & Technology AG (vormals:
PREOS Real Estate AG)
Frankfurt
am Main (vormals: Leipzig)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
I. Grundlagen des Unternehmens
1. Geschäftsmodell des Unternehmens
Die Geschäftstätigkeit der PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG (auch "PREOS AG")
ist auf den deutschen Immobiliensektor ausgerichtet. Um die
Gesellschaft als Halter eines Bestands von renditestarken
Gewerbeimmobilien im deutschen Markt zu positionieren,
wurden Tochter- und Enkelgesellschaften gegründet, die
in der Folgezeit Immobilien erwarben. Die PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG fungiert als
Holdinggesellschaft, die ihre Immobilien nicht direkt,
sondern über Tochter- und Enkelgesellschaften
hält. Sie bündelt für ihre Tochter- und
Enkelgesellschaften die wesentlichen Leitungsfunktionen,
wozu insbesondere die Bestimmung der Unternehmensstrategie,
die Investor Relations sowie das Reporting, die Auswahl der
zu erwerbenden Immobilien, die Unternehmens- und
Immobilienfinanzierung, das Risikomanagement sowie die
Steuerung des - im Wesentlichen auf die publity AG
ausgelagerten - Immobilien Asset Managements gehören.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
verfolgt die Strategie, das gruppenweite
Immobilienportfolio weiter auszubauen.
Im Vorjahr 2019 sind die PREOS Global Office Real
Estate & Technology AG mit ihren Tochtergesellschaften
Teil der publity-Unternehmensgruppe geworden. Auch im
Geschäftsjahr 2020 blieb die publity AG mit einer
Beteiligung zum 31. Dezember 2020 von ca. 92 % Prozent
Mehrheitsgesellschafter, die verbleibenden prozentualen
Anteile befinden sich im Streubesitz.
Im Geschäftsjahr 2020 konnte die PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG ihr
Immobilienportfolio im Konzernverbund mit den Erwerben
des Westendcarrée sowie Centurion in Frankfurt am
Main erweitern. Gleichzeitig wurde die Bestandsimmobilie
Theodor-Althoff-Straße 2 in Essen
veräußert.
Seit Juli 2020 wird die Geschäftsstrategie des
Aufbau eines Bestandsportfolios im Zielpreissegment
von bis zu EUR 25 Mio. nicht mehr durch die PREOS AG
direkt, sondern über die neu erworben Beteiligung an
der GORE German Office Real Estate AG verfolgt.
Zur Umsetzung dieser Strategie wurden mit
Einbringungsvertrag vom 16. Juli 2020 89,9 % der PREOS
Immobilien GmbH in die GORE German Office Real Estate AG
eingebracht. Die Einbringung umfasste 12 Objekte mit
Marktwerten zwischen EUR 4,1 bis 19,2 Mio. Im Gegenzug
erhielt die PREOS Global Office Real Estate &
Technology AG 59,9 % (22.475.000 Aktien) an der GORE German
Office Real Estate AG. Die GORE German Office Real Estate
AG hielt ihrerseits vier Objekte mit Markwerten zwischen
EUR 4,7 und 25,0 Mio.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology
AG fokussiert sich nunmehr auf den Ausbau ihres
Bestandsportfolios im Hinblick auf Objektgrößen
über EUR 50 Mio.
2. Steuerungssystem
Die Steuerung erfolgt über den
regelmäßigen Abgleich der unterjährigen
Leistungs- und Kostenentwicklung mit den Planwerten. Dabei
das Ergebnis nach Steuern der wesentliche finanzielle
Leistungsindikator.
3. Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft tätigt keine Investitionen in
Forschung und Entwicklung.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Der deutsche Büroimmobilienmarkt wurde im Jahr
2020 maßgeblich von der COVID-19-Pandemie
beeinflusst. Insbesondere der Bürovermietungsmarkt
verzeichnete im Gesamtjahr einen Rückgang des
Flächenumsatzes von rund 35 % im Vergleich zum
Vorjahr. Am Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien
zeigte sich hingegen ein etwas erfreulicheres Bild: In
Summe wechselten im Berichtszeitraum deutsche
Gewerbeimmobilien mit einem Transaktionsvolumen von EUR
59,2 Mrd. den Eigentümer. Während das erste
Halbjahr 2020 noch stark von den Folgen des Lockdowns
beeinflusst wurde, konnte der Markt insbesondere im vierten
Quartal 2020 deutlich an Dynamik gewinnen. Rund 31 % bzw.
EUR 18,2 Mrd. an Investitionsvolumen fielen dabei auf das
4. Quartal. Unter den Assetklassen erreichten
Büroimmobilien in den letzten drei Monaten des Jahres
einen Marktanteil von 46 %. Daran wird nach
Einschätzung der Experten von Colliers International
deutlich, dass zunehmende Homeoffice-Tätigkeiten und
flexibles Arbeiten sowie die konjunkturellen Auswirkungen
der Pandemie auf die Vermietungsmärkte
grundsätzlich nicht die Daseinsberechtigung der
Büroimmobilie in Frage stellten.
(Quelle: https://www.colliers.de/wp-content/uploads/2021/02/Colliers_Research_Marktbericht_B%C3%BCrovermietung.pdf )
Von den Auswirkungen der Covid-Pandemie waren die
Büromärkte in allen deutschen Top-7-Städten
betroffen. Insbesondere der Frankfurter Büromarkt wies
im dritten Quartal 2020 auf den ersten Blick eine
äußerst ambivalente Entwicklung auf: So war
einerseits die Leerstandsrate mit 6,7 % mehr als doppelt so
hoch wie der Durchschnitt der Top-7-Städte. Auf der
anderen Seite stiegen die Spitzenmieten in Frankfurt um 6,7
% auf nunmehr 48 Euro pro Quadratmeter. Experten von
Savills begründen den Anstieg der Spitzenmieten damit,
dass die qualitativen Ansprüche für die
Arbeitsplätze- und -fläche der Zukunft
tendenziell steigen. Dies sorge dafür, dass für
Spitzenobjekte sogar höhere Mieten akzeptiert und
gezahlt werden. Daran wird deutlich, dass Core-Immobilien
in Top-Lagen Deutschlands auch in Pandemie-Zeiten
nachgefragt werden.
(Quelle:
https://www.savills.de/insight-and-opinion/savills-news/306090/burovermietungs--und-gewerbeinvestmentmarkt-in-frankfurt-q3-2020)
.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology
AG teilt diese Einschätzung des deutschen
Immobilienmarkts für Büroimmobilien und
gewerbliche Immobilien. Grundsätzlich unterstützt
die gegenwärtige makroökonomische Stimmung den
seit Jahren zu beobachtenden Wachstumstrend bei
gewerblichen Immobilientransaktionen in Deutschland. Ferner
verfügen internationale institutionelle Investoren
nach Wahrnehmung der PREOS Global Office Real Estate &
Technology AG weiterhin über eine große
Liquidität und sehen den deutschen Immobilienmarkt
nach wie vor als attraktiv für Investitionen an.
2. Lage des Unternehmens
Im Geschäftsjahr 2020 konnte die PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG ihr
Immobilienportfolio mit den Erwerben des
Westendcarrée sowie Centurion in Frankfurt am Main
erweitern. Gleichzeitig wurde die Bestandsimmobilie
Theodor-Althoff-Straße 2
veräußert.Entgegen der Vorjahresprognose (in
etwa gleichbleibend) konnte somit der Immobilienbestand
sowohl in der Anzahl als auch im GAV geringfügig
gesteigert werden.
a. Ertragslage
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
TEUR 89.878 Erträge aus der
Veräußerung von 89,9 % der PREOS Immobilien
GmbH. Periodenfremde Erträge waren nicht enthalten.
Die Personalkosten erhöhten sich leicht durch
die Einstellung von neuen Mitarbeitern im 4. Quartal
2020 um TEUR 71 auf TEUR 629.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um
TEUR 454 auf TEUR 3.858. Wesentlichen Anteil an
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben die Kosten
für die umgesetzten Kapitalmaßnahmen
(TEUR 726, Vj.: TEUR 1.651), Kosten für
Abschlusserstellung und -prüfung (TEUR 705, Vj.: TEUR
279), Einstellung in die Wertberichtigung (TEUR 251, Vj.:
TEUR 0), Kosten der Hauptversammlungen (TEUR 246, Vj.: TEUR
117) sowie Rechts- und Beratungskosten (TEUR 653, Vj.:
TEUR 201).
Das Finanzergebnis beträgt
TEUR - 2.007 (Vj.: TEUR + 1.141). Im Rahmen der
Finanzierung des konzerninternen Bestandswachstums an
Immobilien wurden Erträge aus Ausleihungen an
verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 12.226
(Vj.: TEUR 1.476) vereinnahmt. Gegenläufig
wirkten erhöhte Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR
12.073 (Vj.: TEUR 726) insbesondere durch die Zinsen
für die Wandelschuldverschreibung 2019/2024 sowie
Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR
3.534.
Das im Vorjahr prognostizierte deutlich positive
Jahresergebnis für 2020 konnte mit einem
Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 83.089
aufgrund eines Sondereffektes erwirtschaftet werden.
b. Finanzlage
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet,
Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu
begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu
vereinnahmen.
Die Bilanzsumme stieg um insgesamt TEUR 204.438 u.a.
in Folge der Erhöhung der Wandelschuldverschreibung um
TEUR 115.500 sowie des Eigenkapitals um TEUR 83.089.
Infolgedessen reduzierte sich die Eigenkapitalquote auf
61,8 % (Vj.: 70,3 %).
Mit einem Anteil in Höhe von 36,6 % an der
Bilanzsumme stellt die Wandelanleihe 2019/2024, welche zum
31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 262.097
ausstand, die größte Position der
Verbindlichkeiten dar.. Hiervon werden 112.746 eigene
Anteile durch die PREOS AG gehalten und auf der Aktivseite
als Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Außerbilanzielle Verpflichtungen bestehen in
Höhe von TEUR 3.521 und betreffen zwei
Leasingverträge und einen Mietvertrag.
c. Vermögenslage
Die über Tochterunternehmen erworbenen
Immobilien prägen maßgeblich auch die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft,
da diese in aller Regel eine nachrangige Finanzierung
gestellt hat bzw. die Anteile an den entsprechenden
Objektgesellschaften direkt oder indirekt hält. Daraus
resultieren Finanzanlagen bzw. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen. Diese machen 83,2 % (Vj.: 85,6 %) bzw.
8,9 % (Vj.: 10,7 %) der Bilanzsumme aus. Zum
Geschäftsjahresende hielt die PREOS AG über ihre
Tochtergesellschaften 22 Immobilien. Insgesamt wurde der
zur internen Steuerung verwendete GAV1 im Vergleich zum
Vorjahr (EUR 590 Mio.) auf EUR 782 Mio. gesteigert.
Entgegen der im Vorjahr gemachten Prognose, dass das die
Anzahl und der Wert der Immobilien im Jahr 2020 in etwa
gleich bleiben sollte, konnte sowohl die Anzahl wie auch
der Wert des Immobilienportfolios, insbesondere durch die
Erwerbe des Westendcarrées und des Centurions in
Frankfurt am Main leicht gesteigert werden.
Durch die Begebung der Wandelanleihe 2019/2024 sowie
die erfolgten Kapitalerhöhungen ist die
fristenkongruente Finanzierung gewährleistet.
III. Chancen- und Risikobericht
1. Risikobericht
Die Gesamtrisikolage, die sich aus den verschiedenen
Einzelrisiken (gesamtwirtschaftliche Risiken,
Branchenrisiken, Organisationsrisiken, finanzielle Risiken
und rechtliche Risiken) zusammensetzt, hat sich nach
unserer Einschätzung und entsprechender Analyse und
Bewertung gegenüber dem Vorjahr wie folgt
verändert:
Branchenspezifische Risiken
Die PREOS AG ist ausschließlich auf dem deutschen
Immobilienmarkt tätig. Der wirtschaftliche Erfolg der
PREOS AG ist damit von der Entwicklung des deutschen
Immobilienmarktes abhängig. Dessen Entwicklung wird
insbesondere von dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld sowie
der Werteinschätzung und der Wertentwicklung von
Immobilien in Deutschland beeinflusst. Diese
Größen sind von zahlreichen, sich teilweise
gegenseitig beeinflussenden Faktoren abhängig, auf die
die PREOS AG nur wenig oder keinen Einfluss hat. Zu diesen
beeinflussenden Faktoren zählen insbesondere:
Die negative Veränderung eines oder mehrerer dieser
Faktoren oder negative Wechselwirkungen aus
Veränderungen dieser Faktoren könnten den
deutschen Immobilienmarkt sowie die Teilmärkte, in
denen die PREOS Unternehmensgruppe vornehmlich tätig
ist, nachhaltig negativ beeinflussen. Ferner könnten
aber Investoren zukünftig auch andere Assetklassen als
attraktiver empfinden oder andere Standorte als den
deutschen Immobilienmarkt vorziehen. Dies hätte
beispielsweise ein Absinken der Transaktionsvolumina und
demzufolge ein Absinken der Immobilienpreise zur Folge,
sodass Immobilien gegebenenfalls nur unter ihrem
Ankaufspreis veräußert werden können.
Gleiches gilt auch für andere vorstehend
aufgeführte Faktoren. Es ist ferner nicht
ausgeschlossen, dass es auch auf dem deutschen
Immobilienmarkt - sei es aufgrund von zyklischen
Schwankungen des Immobilienmarkts oder negativen
Einflüssen der Weltmärkte - zu nachhaltig
negativen Veränderungen kommt. Sowohl die
Möglichkeit, Immobilien günstig zu erwerben und
den Wert einer Immobilie durch aktives Asset Management
steigern zu können als auch die Möglichkeit,
Immobilien nach erfolgter Wertsteigerung gewinnbringend zu
veräußern, könnten in einem solchen Fall
hinter den Erwartungen der PREOS AG zurückbleiben oder
ganz entfallen, was schließlich zu einer dauerhaft
unzureichenden Ertragslage führen und die PREOS AG zur
Anpassung ihres Geschäftsmodells zwingen könnte.
Insbesondere wird auch die derzeitige Corona-Pandemie
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und ggf.
möglicherweise letztlich auch den deutschen
Immobilienmarkt erheblich beeinträchtigen.
Da die PREOS AG derzeit ausschließlich auf dem
deutschen Gewerbe- und Büroimmobilienmarkt tätig
ist, ist sie im besonderen Maße von den Entwicklungen
des deutschen Immobilienmarktes für Gewerbe- und
Büroimmobilien abhängig.
Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen
Immobilien
Die über Tochterunternehmen erworbenen Immobilien
prägen maßgeblich auch die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, da diese in aller
Regel eine nachrangige Finanzierung gestellt hat. Sollte es
zu einem deutlichen Wertverfall der Immobilien kommen,
könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und die
Stellung weiterer Sicherheiten für bestehende
Finanzierungen erforderlich machen, was die weiteren
Finanzierungsmöglichkeiten der PREOS AG
beeinträchtigen würde. Ein solcher Wertverfall
könnte auch durch externe Ereignisse ausgelöst
werden, z.B. durch den Wandel in der Arbeitswelt aufgrund
der Digitalisierung und der voranschreitenden
Homeoffice-Möglichkeiten.
Finanzielle Risiken
Die weitere Geschäftsentwicklung der Gesellschaft
ist davon abhängig, rechtzeitig zusätzliche
Finanzierungsmittel zu angemessenen Konditionen zu erhalten
und bestehende Finanzierungsmittel zu refinanzieren. Der
Verschuldungsgrad sowie die Konditionen der bestehenden und
zukünftigen Finanzierungen könnten die
Fremdfinanzierungskosten und damit verbundene Aufwendungen
erhöhen und die Fähigkeit, finanzielle
Verpflichtungen durch die Aufnahme neuer oder die
Verlängerung bestehender Finanzverbindlichkeiten zu
refinanzieren, negativ beeinflussen. Bei einem
Verstoß von Gesellschaften des PREOS-Konzerns gegen
Verpflichtungen aus Finanzierungsverträgen
könnten Darlehen vorzeitig fällig gestellt oder
gekündigt werden und die PREOS AG könnte
möglicherweise nicht in der Lage sein, diese
Finanzierungslücke bei Tochtergesellschaften
kurzfristig zu refinanzieren.
Gleichwohl ist die Gesellschaft darauf angewiesen,
aus ihrer Immobilienbestandshaltung ausreichend
Liquidität zu generieren, um die mit den bestehenden
Finanzierungen verbundenen Zinsen und Tilgungen
aufzubringen. Notverkäufe oder die zwangsweise
Verwertung von Immobiliensicherheiten könnten zu
erheblichen finanziellen Nachteilen für die
Gesellschaft führen.
2. Chancenbericht
Die Chancen der Gesellschaft liegen ebenso wie das
Geschäftsrisiko im Wesentlichen in der
Weiterentwicklung als Immobiliengesellschaft mit
Konzentration auf Gewerbeimmobilien in Deutschland. Im
Geschäftsjahr 2020 konnte die Gesellschaft ihr
Portfolio durch die Einbringung von 89,9 % der
Geschäftsanteile der PREOS Immobilien GmbH weiter
konkretisieren und sich auf großvolumige Objekte
konzentrieren.
Das Assetmanagement der PREOS AG erfolgt über
die publity AG. Die PREOS AG setzt somit auf ein flexibles
und skalierbares Immobilienmanagementmodell und verspricht
sich hieraus gezielte, wertsteigernde
Entwicklungsmaßnahmen. Durch eine professionelle und
engagierte Betreuung sollen die Mietvertragslaufzeiten und
die Chancen auf Anschlussvermietungen erhöht und
Mieterfluktuation und der verbleibende Leerstand verringert
werden.
3. Gesamtaussage
Risiken der künftigen Entwicklung liegen in
erster Linie in der Veränderung des derzeit
wirtschaftlich volatilen Konjunkturumfeldes. Hierzu
zählt auch die weltweite Verbreitung des Coronavirus,
dessen Bekämpfung weitreichende wirtschaftliche
Maßnahmen nach sich zieht. Hierdurch könnte es
auch zu einer deutlichen Abkühlung der Konjunktur und
damit einhergehend einem deutlichen Nachfragerückgang
für Gewerbeimmobilien kommen. Zudem sind
Mietausfälle auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten von
Mietern möglich. Insgesamt könnte dies in den
folgenden Jahren zu deutlichen Abwertungen des
Finanzanlagevermögens führen. Eine
Gefährdung des Geschäftsmodells sieht der
Vorstand zurzeit jedoch nicht.
IV. Prognosebericht
Die Unternehmensstrategie der PREOS AG ist im
Wesentlichen darauf ausgerichtet, in dem
Geschäftsbereich "Immobilien" die
Bestandshalterposition weiter zu festigen und ggf.
auszubauen.
Die PREOS AG plant weiterhin ihren
Investitionsschwerpunkt im deutschen Immobilienmarkt,
insbesondere bei Gewerbeimmobilien, zu setzen. Nach
Einschätzung der PREOS AG werden sich auch
zukünftig beim Erwerb von Immobilien interessante
Wertschöpfungspotentiale ergeben und nach Ansicht des
Vorstands ist gegenwärtig eine Verschlechterung der
Bedingungen am Immobilienmarkt für diese Objekte nicht
erkennbar.
Der Vorstand geht für 2021 davon aus, dass ein
leichtes positives Jahresergebnis erwirtschaftet wird. Der
Vorstand geht davon aus, dass das Unternehmen auch
zukünftig immer in der Lage sein wird, seinen
Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und
fristgerecht nachzukommen.
V. Erklärung des Vorstands gem. § 312 Abs. 3
AktG
Gemäß § 312 AktG erklären wir als
Vorstand der PREOS Real Estate AG, dass die Gesellschaft
bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den
Umständen, die dem Vorstand im Zeitpunkt bekannt
waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte
vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat.
Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Jahr 2021
nicht vor.
Frankfurt am Main, 23. Juli 2021
gez. Frederik Mehlitz
gez. Stephan Noetzel
CEO
COO
-------------------------
1 Gross asset value = Immobilienwert nach internen
Steuerungsgrößen ohne Berücksichtigung von
Schulden oder latenten Steuern
Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September
2020 wurde die Satzung der Gesellschaft im Punkt Firma und
Sitz geändert. Die PREOS Real Estate AG firmiert
nunmehr als PREOS Global Office Real Estate &
Technology AG. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Leipzig
nach Frankfurt am Main verlegt.
Die Gesellschaft ist fortan im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer
HRB 123004 eingetragen (bisher Amtsgericht Leipzig,
HRB 34786).
Das Unternehmen ist im Freiverkehrssegment m:access
der Börse München notiert. Die Zulassung erfolgte
am 20. Dezember 2018.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG)
erstellt.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology
AG erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1
HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 276, 288 Abs. 1 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögensgegenstände und Schulden der
Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der
Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die
vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen
oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen
nicht.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung von Anschaffungsneben-kosten
und - soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 netto wurden analog der
steuerlichen Regelung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert gemäß
§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bewertet.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen auf den
niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind unter
Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der
Deutschen Bundesbank bekanntgegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
III.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Auf die Aufgliederung des Anlagevermögens und
dessen Entwicklung wird gemäß § 288
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3
HGB verzichtet.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum
Bilanzstichtag TEUR 417.226 (Vorjahr: TEUR 323.634).
Mit Einbringungsvertrag vom 16. Juli 2020 wurden 89,9
Prozent der Anteile der PREOS Immobilien GmbH gegen Ausgabe
22.475.000 neuer Aktien an der GORE German Office Real
Estate AG eingebracht. Die handelsrechtlichen
Anschaffungskosten wurden anhand der Tauschgrundsätze
mit den vorsichtig bewerteten Zeitwerten der
erhaltenen Vermögensgegenstandes festgelegt. Die
Zeitwerte in Höhe von EUR 4,00 je Stück mittels
Drittvergleich bewertet.
Die im Bestand befindlichen übrigen Anteile an
der GORE German Office Real Estate AG wurden zum
Bilanzstichtag ebenfalls mit einem Kurs von EUR 4,00 je
Stück bewertet, so dass im Geschäftsjahr 2020
eine außerplanmäßige Abschreibung auf
Finanzanlagen aufgrund voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung in Höhe von TEUR 3.534 (Vorjahr: TEUR 0)
vorgenommen wurde.
Für die Anteile an der publity Investor GmbH
wurde keine dauerhafte Wertminderung identifiziert. Hierzu
wurde das zukünftige Ertragspotential der Gesellschaft
analysiert und anhand eines finanzmathematischen
Bewertungsverfahrens ein beizulegender Zeitwert abgeleitet.
Da die Gesellschaft hauptsächlich im Bereich
Immobilienbestandshaltung und -verkauf tätigt ist,
wurden hierbei insbesondere historische Verkaufsmargen und
Verkaufsvolumen herangezogen.
Die Angaben zu den Anteilen an verbundenen
Unternehmen (Beteiligungen) gemäß § 285
Nr. 11 HGB können der Aufstellung zum
Anteilsbesitz entnommen werden.
Unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen wird
im Wesentlichen ein festverzinsliches Darlehen zur
Ankaufsfinanzierung verschiedener Immobilientransaktionen
im Konzernkreis gegenüber der publity Investor GmbH
ausgewiesen.
Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens
werden die im Geschäftsjahr 2020 erworbenen eigenen
Wandelschuldverschreibungen ausgewiesen. Die PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG hält zum
Stichtag 112.746 Stücke der Wandelschuldverschreibung,
welche mit ihren Anschaffungskosten bilanziert sind. Die
Anleihen werden in einem Depot verwahrt und können
jederzeit wieder ausgegeben werden. Die Gesellschaft kann
die betreffenden Anleihen bis zur Endfälligkeit halten
und geht davon aus, dass keine dauerhafte Wertminderung
eintreten kann. Zum Bilanzstichtag liegt der am
Börsenplatz Frankfurt am Main gehandelte Kurs unter
den Anschaffungskosten. Die nicht dauerhafte Wertminderung
von TEUR 3.483 wurde nicht erfasst.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine vertragliche Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
betreffen ausschließlich solche gegenüber
verbundenen Unternehmen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen kurzfristige Darlehen in Höhe von TEUR
62.801 (Vorjahr: TEUR 54.825) sowie Forderungen aus der
Zahllast von Tochterunternehmen im Rahmen der
umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 1.114
(Vorjahr: TEUR 0).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Steuerforderungen zur Umsatz- und Körperschaftsteuer
von TEUR 299 (Vorjahr: TEUR 1.160) und sonstige
Forderungen unter anderem aus Kautionen und Anzahlungen in
Höhe von TEUR 243 (Vorjahr: TEUR 251) enthalten. Im
Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen auf
sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 251 (Vorjahr:
TEUR 0) vorgenommen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält im
Wesentlichen den Zinskostenanteil von TEUR 1.380
(Vorjahr: TEUR 1.733), der in 2019 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibung 2019/2024, der über die
Laufzeit verteilt wird. Der Zinskostenanteil ergibt sich
aus den Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung,
welche eine Tilgung über dem Ausgabebetrag vorsehen
(Agio bei Rückzahlung). Soweit die Ausgabe in 2019 an
nahestehende Unternehmen erfolgte, wurde das Agio bei
Rückzahlung bereits bei der Ermittlung der
hierfür zu gewährenden Darlehensansprüche
gegen die publity Investor GmbH berücksichtigt und
wird daher im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Im Jahr 2020 wurden zusätzliche Anleihen von
TEUR 110.000 ausgegeben. Das hierbei vereinbarte Agio bei
der Rückzahlung wird ebenfalls im
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen (TEUR 5.500) und
entsprechend der Restlaufzeit aufgelöst. Bei der
Ausgabe 2020 hat der Zeichner der Anleihe auf das
Wandlungsrecht verzichtet. Ein Zinsvorteil aus einer
möglichen Wandlung war daher nicht abzuspalten.
Der übrige Rechnungsabgrenzungsposten
enthält ferner Versicherungsprämien TEUR 120
(Vorjahr: TEUR 227) und Beratungsleistungen TEUR
22 (Vorjahr: TEUR 31).
Eigenkapital
Die Hauptversammlung hat am 15. Juli 2020 die
Erhöhung des Grundkapitals um EUR 35.831.844,00
aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
Das Grundkapital der Emittentin beträgt zum 31.
Dezember 2020 nunmehr EUR 107.495.532,00 und ist
eingeteilt in 107.495.532 auf den Namen lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).
Das Bedingte Kapital 2020 beträgt aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2020 EUR
53.747.766,00. Das Bedingte Kapital dient der
Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an
Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli
2020 wurde das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben und
ein neues Genehmigtes Kapital geschaffen. Danach ist der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juli
2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
EUR 53.747.766,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt
53.747.766 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/II).
Den Aktionären steht grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch gemäß
§ 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre in bestimmten Fällen ein- oder
mehrmalig auszuschließen. Bis zum Bilanzstichtag ist
von dem Genehmigten Kapital noch kein Gebrauch gemacht
worden.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 35.831.844,00 aus
der Kapitalrücklage entnommen und das Grundkapital
entsprechend erhöht (Erhöhung des Grundkapitals
aus Gesellschaftsmitteln). Die Kapital-rücklage
beträgt zum 31. Dezember 2020
EUR 260.250.348,00
(Vorjahr: EUR 296.082.192,00).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten TEUR 438 (Vorjahr: TEUR 130),
Depotgebühren TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 0) und sonstige
Kosten TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 20).
Verbindlichkeiten
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
28. August 2019 wurde eine neue Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,
Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
Kombinationen dieser Instrumente) erteilt. Danach ist der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 27. August 2024 einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder
ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw.
Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw.
Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf
insgesamt bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende
Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu
EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der
Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu
gewähren oder aufzuerlegen.
Auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August
2019 hat der Vorstand der Gesellschaft am 8. November
2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom
selben Tage beschlossen, die Wandelanleihe 2019/2024 von
insgesamt bis zu 300.000 untereinander gleichberechtigten,
auf den Inhaber lautenden Wandelteilschuldverschreibungen
im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 und mit
Fälligkeit am 9. Dezember 2024 zu begeben.
Laut Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2019/2024
wird jedem Inhaber zu bestimmten Zeitpunkten (2-mal pro
Jahr) das Recht gewährt, seine Anleihen gegen Aktien
zu tauschen. Zudem enthalten die Anleihebedingungen die
Möglichkeit der Emittentin, die Anleihe vorzeitig
zurückzukaufen. Da bei einer Kündigung durch die
Emittentin in etwa der zeitanteilige
Rückzahlungsbetrag zu leisten ist, wurde das
Kündigungsrecht nicht als eingebettetes Derivat
abgespalten. Weiterhin wurde dem Wandlungsrecht der
Aktionäre kein wesentlicher Wert zugemessen, so dass
keine Zuführung zum Eigenkapital nach § 272 Abs.
2 Nr. 2 HGB erfolgte. Die Anleihe ist nicht besichert. Der
jährliche Zins bemisst sich mit 7,5 %. Die Anleihe ist
mit 105 % zurückzuzahlen.
Im Oktober 2020 wurden weitere 110.000 Stücke
der Wandelschuldverschreibung zur Finanzierung weiterer
zukünftiger Immobilienerwerbe emittiert. Bis zum
Bilanzstichtag wurden 112.475 Stücke durch die
Gesellschaft zurückerworben. Die eigenen Anleihen
werden unter den Wertpapieren des Anlagevermögens
ausgewiesen. Diese Anleihestücke dürfen aus
gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht gewandelt
werden. Somit sind diese als nicht konvertibel ausgewiesen.
Die Verbindlichkeit aus der Wandelanleihe 2019/2024
wird zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben, wie auch im
Vorjahr, eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen TEUR 7.021
(Vorjahr: TEUR 4.342) und beruhen aus Darlehen
von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 6.584
(Vorjahr: TEUR 3.833) sowie gegenüber der publity
AG in Höhe von TEUR 437 (Vorjahr: TEUR 509)
für abgegrenzte Zinsen aus der
Wandelschuldverschreibung.
Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen
Zinsabgrenzungen gegenüber Dritten in Höhe von
TEUR 181 (Vorjahr: TEUR 149), Verbindlichkeiten aus
Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 281
(Vorjahr: TEUR 33), Verbindlichkeiten TO Holding
GmbH in Höhe von TEUR 3.000 (Vorjahr: TEUR 0) und
sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26
(Vorjahr: TEUR 0) aus.
Haftungsverhältnisse
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology
AG hat ausschließlich zugunsten ihrer
Tochtergesellschaften Garantien, Bürgschaften sowie
Belassungs- und Rangrücktrittserklärungen
für Gesellschafterdarlehen abgegeben. Die
zugrundeliegenden Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag
auf TEUR 68.898 und die Haftungsgrenze beläuft auf
TEUR 66.333.
Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde
liegenden Verpflichtungen von den betreffenden
Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden.
Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3 bzw. Nr. 3a HGB
beträgt TEUR 3.521 (Vorjahr: TEUR 1.422) und
betrifft einen Mietvertrag TEUR 3.429 (Vorjahr:
TEUR 1.320) für die vertraglich vereinbarte
Restlaufzeit und Leasingverträge über
TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 102).
IV
.
Sonstige Angaben
Vorstand der Gesellschaft
Als Vorstand der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Frederik Mehlitz, CEO, München
Herr Libor Vincent, CFO, Bad Soden bis 22. Januar
2020
Herr Stephan Noetzel, COO, Leipzig seit 1. Dezember
2020
Aufsichtsrat der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2020
wie folgt zusammen:
Herr Udo Roland Wahid Masrouki
(Aufsichtsratsvorsitzender)
Vorstand FinanzNet Holding AG, Köln
Herr Wolfgang Faillard
(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Wirtschaftsprüfer in eigener Kanzlei in
Köln
Herr Christoph Blacha
Selbständiger Anwalt in Leipzig, bis 29.
Februar 2020
Herr Christian Jäger
Unternehmer aus Seefeld, ab 1. März 2020
bis 30. September 2020
Herr Prof. Dr. Zoltan Zomotor
Hochschulprofessor in Stuttgart, seit 1.
Oktober 2020
Bezüge des Aufsichtsrats
Bezüge an den Aufsichtsrat wurden für 2020
in Höhe von TEUR 40 gezahlt.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren neben den beiden
Vorständen zwei angestellten Mitarbeiter tätig
(Vorjahr: keine).
Konzern
Nach § 293 Abs. 1 HGB ist die PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG von der Pflicht zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 290 HGB
befreit.
Gleichwohl hat die PREOS Global Office Real Estate
& Technology AG im Vorjahr einen freiwilligen IFRS
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufgestellt. Der Abschluss war gesetzlich nicht
offenzulegen.
Abschlussprüferhonorar
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB i.V.m.
§ 285 Nr. 17 HGB verzichtet die Gesellschaft auf die
Angabe der Honorare des Abschlussprüfers.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate &
Technology AG ist von der Großaktionärin des
Unternehmens, der publity AG, im Januar 2021 darüber
informiert worden, dass diese anstrebt, eine
PREOS-Mehrheitsbeteiligung an einen strategischen Investor
zu veräußern. Die publity AG und der potentielle
Investor haben sich darauf verständigt, ihre
Verhandlungen über den Erwerb einer
Mehrheitsbeteiligung an PREOS Global Office Real Estate
& Technology AG auf den Zeitraum nach Vorlage der
fertiggestellten und geprüften Abschlüsse
für das Geschäftsjahr 2020 zu verschieben. Beide
Parteien haben dabei ihre fortbestehende Absicht bekundet,
die Transaktion vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Due
Diligence und vertraglichen Dokumentation vollziehen zu
wollen. Aufgrund der angepassten Zeitschiene wird der
Vollzug der Transaktion für das vierte Quartal 2021
angestrebt.
In Folge der öffentlichen Berichterstattung im
April 2021, wonach die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine
Marktmanipulationsuntersuchung aufgenommen haben soll, die
Wertpapiere der Unternehmen PREOS Global Office Real Estate
& Technology AG betreffen soll, hat der Vorstand der
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG Kontakt
mit der BaFin aufgenommen. Eine telefonische Anfrage bei
der BaFin hat lediglich ergeben, dass es eine Untersuchung
bezogen auf bestimmte "Lebenssachverhalte" betreffend die
Finanzinstrumente der PREOS Global Office Real Estate &
Technology AG gebe. Im derzeitigen Stadium der Untersuchung
gebe es keine offiziellen Verfahrensbeteiligten.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Stichtag haben sich nicht ergeben.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung 2020
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Bilanzgewinn entsprechend § 158
Abs. 1 AktG ermittelt sich wie folgt:
Frankfurt am Main, 23. Juli 2021
gez. Frederik Mehlitz
gez. Stephan Noetzel
CEO
COO
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die PREOS Global Office Real Estate &
Technology AG, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der PREOS Global Office
Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main, -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PREOS
Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am
Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020
bis zum
31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über-
einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind
für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht
2020, aber nicht den Jahresabschluss, nicht den Lagebericht
und nicht unseren dazugehörigen
Bestätigungsvermerk.
Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der
Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die
gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen
verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche
falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache
zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie da- für, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 28. Juli 2021
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sebastian
Koch
Kathleen Hennig
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
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