mic AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn-
und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der
Anhang wurde gem. § 285 i.V. m. § 288 HGB
erstellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
31.12.2019 EUR 15.254.000,00 € und ist in voller
Höhe einbezahlt.
Sitz der Gesellschaft ist München. Die
Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichtes
München unter HRB 162886 geführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Liquiditätssituation der Gesellschaft hat
sich im Laufe des Geschäftsjahres 2019 entspannt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden
Unternehmensplanung werden auch zukünftig ausreichend
finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes der Gesellschaft zur Verfügung
stehen, so dass bei der Bilanzierung und Bewertung von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen
ist. Um dies sicherzustellen, hat die Gesellschaft seit
September 2016 die laufenden Kosten massiv gesenkt und ein
Entschuldungsprogramm konsequent umgesetzt. Des Weiteren
sind der Gesellschaft aufgrund der in 2020
durchgeführten Kapitalerhöhung finanzielle Mittel
in Höhe von EUR 961.002,00 zugeflossen. Nach der
Unternehmensplanung kann jederzeit ausreichend
Liquidität geschaffen werden, die fälligen
Verbindlichkeiten zu decken. Hierzu zählen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Beteiligungen, Einzahlungen aus
Darlehensrückführungen sowie Einzahlungen aus
sonstigen Maßnahmen. Die Planung berücksichtigt
zudem negative Szenarien und zeigt auf, dass hierfür
ausreichende finanzielle Vorkehrungen getroffen wurden. Das
Restrukturierungsprogramm der Gesellschaft konnte im
laufenden Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen
werden.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu
beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend der Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet.
Der Ansatz der
liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Angaben zum Anteilsbesitz
* der endgültige Jahresabschluss lag noch nicht
vor. Bei den Zahlen handelt es sich um
Vorjahreszahlen
** die endgültigen Jahresabschlüsse lagen
noch nicht vor. Bei den Zahlen handelt es sich um
Zahlen des Jahres 2016
*** Zum Stichtag bereits veräußert, aber
Abtretung dinglich noch nicht vollzogen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr alle
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt
zusammen:
Auf den Inhaber lautende Stammaktien
15.254.000 Stück á EUR 1,00 = EUR
15.254.000,00.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 21.12.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29.01.2023 gegen Bar-
und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis
zu EUR 7.434.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes
Kapital 2017/I).
Bedingtes Kapital
Zum 31. Dezember 2019 sieht die Satzung der
Gesellschaft 5 bedingte Kapitalien über insgesamt bis
zu EUR 3.772.200,00 vor:
• Das Grundkapital ist gemäß § 3
Abs. 6 der Satzung um bis zu EUR 555.800,00 durch Ausgabe
von bis zu 555.800 neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der
Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der
mic AG auf der Grundlage der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 06. August 2015 im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden können.
• Das Grundkapital der Gesellschaft ist
gemäß § 3 Abs. 10 der Satzung um bis zu EUR
240.000,00 durch Ausgabe von bis zu 240.000 neuen, auf den
Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2014/I). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August
2014 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2014 ausgegeben
werden können.
• Das Grundkapital ist gemäß § 3
Abs. 9 der Satzung um bis zu EUR 226.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 226.000 neuen, auf den Inhaber lautende
Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juli
2011 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 begeben werden
können.
• Das Grundkapital der Gesellschaft ist
gemäß § 3 Abs. 7 der Satzung um bis zu EUR
1.075.250,00 durch Ausgabe von bis zu 1.075.250 neuen, auf
den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2014/II). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an
Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen bzw.
Wandlungspflichten nach Maßgabe der
Wandelanleihebedingungen, die aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13.
August 2014 bis zum 12. August 2019 von der Gesellschaft
ausgegeben werden können. Die Ausgabe der Aktien
erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend
bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu
bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
• Das Grundkapital der Gesellschaft ist
gemäß § 3 Abs. 11 der Satzung um bis zu EUR
1.675.200,00 durch Ausgabe von bis zu 1.675.200,00 neuen,
auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2013/II). Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt ,
wie die Inhaber von Options- und Wandlungsrechten bzw. die
zur Wandlung / Optionsausübung Verpflichteten aus
Options- und Wandelschuldverschreibungen, die von der
Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen
der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des
Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 31. Juli
2013 bis zum 30. Juli 2018 ausgegeben bzw. garantiert
werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch
machen oder, sie zur Wandlung/Optionsausübung
verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur
Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe
der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend
bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu
bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Die Gesellschaft hielt am Abschlussstichtag insgesamt
3.000 Stückaktien, mit einem Anteil am Grundkapital in
Höhe von EUR 3.000,00. Dies entspricht ca. 0,02 % des
Grundkapitals.
Die Kapitalrücklage hat sich in 2019 nicht
geändert und beträgt EUR 20.781.724,51.
Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
unter einem Jahr in Höhe von EUR 527.693,53
(Vorjahr EUR 538.513,53).
4
.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten
im Wesentlichen Erträge aus der Herabsetzung von
Einzelwertberichtigungen (EUR 235.576,77) und
Verbindlichkeiten (EUR 213.771,65) sowie periodenfremde
Erträge (EUR 180.633,33).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im
Wesentlich aus Einzelwertberichtigungen von Forderungen
(EUR 1.160.850,92), Rechts- und Beratungskosten (EUR
345.454,91) sowie periodenfremden Aufwendungen (EUR
170.309,46).
5
.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
Die Gesellschaft ist für die Erfüllung
eines Anteilskaufvertrages einer indirekten Beteiligung
Haftungsverhältnisse in Form einer Garantie
eingegangen. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die
Haftungsverhältnisse hieraus auf EUR 9.000. Zu diesem
Betrag kommen aus den genannten Haftungsverhältnissen
weitere Risiken im Zusammenhang mit der Erfüllung des
Kaufvertrages und in Bezug auf Zinsen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von EUR 148.890,42, die
aufgrund abgeschlossener Miet- und Leasingverträge
entstanden sind. Aufgrund der variablen
Berechnungsgrundlagen stellt diese Zahl eine qualifizierte
Schätzung dar.
6
.
Erläuterungen zu Vorgängen von besonderer
Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag haben sich die folgenden
Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am
18.12.2019 eine ordentliche Kapitalherabsetzung im
Verhältnis 10:1 beschlossen. Mit Eintragung der
Kapitalherabsetzung am 03.02.2020 wurde das Grundkapital
der Gesellschaft damit auf EUR 1.525.400 herabgesetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 06.03.2020 eine
Barkapitalerhöhung um EUR 915.240 auf nunmehr EUR
2.440.640 beschlossen. Die Durchführung der
Kapitalerhöhung wurde am 07.04.2020 in das
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen, das
Grundkapital beträgt seither EUR 2.440.640. Das
Genehmigte Kapital vom 21.12.2017 (Genehmigtes Kapital
2017/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
nunmehr noch EUR 6.518,760.
7
. Sonstige Angaben
Alleiniger Vorstand der Gesellschaft während des
Geschäftsjahres war Herr Andreas Empl, München.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus:
Neben dem Vorstand gab es in 2019 keine weiteren
Angestellten.
München, den
24.06.2020
gez.
Andreas Empl, Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2020
festgestellt.
|