mic AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

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Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.460.719,00 1.662.130,00
I. Sachanlagen 2.079,00 2.885,00
II. Finanzanlagen 1.458.640,00 1.659.245,00
B. Umlaufvermögen 7.640.063,48 767.705,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.066.826,68 700.421,66
II. Wertpapiere 0,20 0,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.573.236,60 67.283,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.162,24 2.762,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.106.944,72 2.432.597,64
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Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 8.040.624,42 1.547.773,34
I. gezeichnetes Kapital 5.796.520,00 15.254.000,00
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -300,00 -3.000,00
2. eingefordertes Kapital 5.796.220,00 15.251.000,00
II. Kapitalrücklage 2.244.404,42 20.781.724,51
III. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust 0,00 -34.484.951,17
B. Rückstellungen 330.162,87 357.130,77
C. Verbindlichkeiten 736.157,43 527.693,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.106.944,72 2.432.597,64

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V. m. § 288 HGB erstellt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2020 EUR 5.796.520,00 und ist in voller Höhe einbezahlt.

Sitz der Gesellschaft ist München. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 162886 geführt.

2. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden und zum Jahresabschluss

Seit dem Abschluss des Restrukturierungsprogramms der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 ist die Liquiditätssituation der Gesellschaft entspannt. Es bestehen zum 31.12.2020 ausreichende liquide Mittel, um sämtliche Verpflichtungen des Jahres 2021 bedienen zu können. Die Gesellschaft hat am 3.11.2020 mit den Gesellschaftern der Pyramid Computer GmbH ("Pyramid") einen Vertrag über den Kauf und die Einbringung von GmbH-Anteilen an der Pyramid Computer GmbH und die Verpflichtung zur Gewährung von Aktien an der mic AG ("Pyramid-SPCA") geschlossen. Der Vertrag regelt den vollständigen Erwerb der Geschäftsanteile an der Pyramid durch die Gesellschaft, für die die mic AG neben eigenen Aktien einen Barkaufpreis von EUR 20 Mio. zu leisten hat. Die Transaktion und damit auch die Kaufpreiszahlung steht unter Finanzierungsvorbehalt, so dass zum Stichtag des Jahresabschlusses aus dem Pyramid-SPCA keine zu bilanzierenden Verbindlichkeiten bestehen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend der Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Angaben zum Anteilsbesitz

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Währung
Beteiligung
  Eigenkapital
    Ergebnis
 
 
in %
in T LW
  in T LW
Direkte Beteiligungen
4industries AG, München *
EUR
88,83
- 9.475
-  549
Flores Solar Water GmbH, München *
EUR
100,00
 - 632
           -  66
MIC ASIA PTY. LTD, Drummoyne, Australien
AUD
100,00
0
0
MICAG AFRICA (PTY) LTD, Durban, Südafrika
ZAR
100,00
0
0
Securize IT Solutions AG,
München *
EUR
13,44
1.806
 - 250
Smarteag AG, München *
EUR
100,00
- 5.331
- 246
Beteiligungen über abhängige Unternehmen
fibrisTerre Systems GmbH *
EUR
51,01
52
21
FiSec GmbH i. L., Meiningen ***
EUR
58,16
- 451
287
PiMON GmbH i.L., München **
EUR
93,00
- 328
765
Symbid Germany GmbH i.L., Düsseldorf **
EUR
26,00
0
0


* der endgültige Jahresabschluss zum 31.12.2020 lag noch nicht vor. Bei den Zahlen handelt es sich um Vorjahreszahlen
** die endgültigen Jahresabschlüsse lagen noch nicht vor. Bei den Zahlen handelt es sich des Jahres 2018
*** die endgültigen Jahresabschlüsse lagen noch nicht vor. Bei den Zahlen handelt es sich des Jahres 2016

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 18.12.2019 eine ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 beschlossen. Mit Eintragung der Kapitalherabsetzung am 03.02.2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1.525.400,00 herabgesetzt. Der sich aus der Kapitalherabsetzung resultierende Betrag wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 06.03.2020 eine Barkapitalerhöhung um EUR 915.240,00 auf  EUR 2.440.640,00 beschlossen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 07.04.2020 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Ausgabepreis betrug EUR 1,05. Der über den rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 hinausgehende Betrag wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. November 2020 beschlossen, das Grundkapital um EUR 3.355.880,00 auf EUR 5.796.520,00 zu erhöhen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 27.11.2020 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Ausgabepreis betrug EUR 2,00. Der über den rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 hinausgehende Betrag wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Beide Kapitalerhöhungen erfolgten unter Ausnutzung des unten beschriebenen Genehmigten Kapitals 2017/​1.

Das gezeichnete Kapital setzt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:

Auf den Inhaber lautende Stammaktien
5.796.520 Stück á EUR 1,00 = EUR 5.796.520,00

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 7.434.000,00 zu erhöhen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden (Genehmigtes Kapital 2017/​I).

Durch die oben aufgeführten Ausschöpfungen beträgt das genehmigte Kapital 2017/​I zum 31. Dezember 2020 EUR 3.162.880,00.

Bedingtes Kapital

Zum 31. Dezember 2020 sieht die Satzung der Gesellschaft fünf bedingte Kapitalien über insgesamt bis zu EUR 3.772.200,00 vor:

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 555.800,00 durch Ausgabe von bis zu 555.800 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. August 2015 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in welchem Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.075.250,00, durch Ausgabe von bis zu 1.075.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/​Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 13. August 2014 bis zum 12. August 2019 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/​Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/​Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 226.000, eingeteilt in bis zu 226.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2011 im Rahmen des Aktionsplans 2011 begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gemäß des im Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2011 zu lit. a) Ziffer 3 zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 18. Juli 2011 festgelegten Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von diesen Rechten Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigten Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 240.000,00 durch Ausgabe von bis zu 240.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August 2014 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2014 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in welchem Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.675.150,00, durch Ausgabe von bis zu 1.675.150 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/​II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/​Optionsausübung Verpflichteten aus Options oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 31. Juli 2013 bis zum 30. Juli 2018 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/​Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/​Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die Gesellschaft hielt am Abschlussstichtag insgesamt 300 Stückaktien, mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 300,00 €. Dies entspricht ca. 0,0005 % des Grundkapitals.

Die Entwicklung der Kapitalrücklage zum 31.12.2020 stellt sich wie folgt dar:
Stand 01.01.2020: EUR 20.781.724,51
Einstellungen in die Kapitalrücklage aus Kapitalerhöhungen: EUR 3.401.642,00
Entnahmen aus der Kapitalrücklage zur Ausgleich des Verlustvortrags: EUR 20.756.351,17
Ausgleich des Jahresfehlbetrags : EUR 1.182.610,92Kapitalrücklage 31.12.2020: EUR 2.244.404,42

Verbindlichkeiten
Zum 31.12.2020 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr in Höhe von EUR 736.157,43.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung (EUR 169.481,95) und Verbindlichkeiten (EUR 44.542,03) sowie periodenfremde Erträge (EUR 254.635,53).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Einzelwertberichtigungen von Forderungen (EUR 423.681,36), Rechts- und Beratungskosten (inklusive Kapitalbeschaffungskosten) (EUR 651.066,09).

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Die Gesellschaft hat zusammen mit einer Tochtergesellschaft eine Garantie für die Erfüllung eines Anteilskaufvertrages einer indirekten Beteiligung übernommen. Betraglich ist dieses Haftungsverhältnis mit EUR 10.000 anzusetzen.

Weiterhin bestehen Leistungsverpflichtung aus dem Pyramid-SPCA und aus im Rahmen der erfolgreichen Umsetzung des Pyramid-SPCA anfallenden Erfolgshonorarvereinbarungen. Die Leistungsverpflichtungen betragen in Summe EUR 45.767.144,00. Der Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung des Kaufpreises, was auch für die Erfolgshonorare gilt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 106.978,62 aus Miet- und Leasingverträgen. Aufgrund der variablen Berechnungsgrundlagen stellt diese Zahl eine qualifizierte Schätzung dar.

6. Erläuterungen zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

In der Hauptversammlung vom 28.12.2020 wurden die nachfolgenden Beschlüsse bezüglich der Erhöhung des Grundkapitals und der Schaffung eines genehmigten Kapitals der Gesellschaft gefasst. Diese sind noch nicht im Handelsregister eingetragen. Rechtsmittel wurden gegen die Beschlüsse nicht eingelegt, der Eintragung steht daher nichts im Wege. Auch darüber hinaus ist die Umsetzung des Pyramid-SPCA im Zeitplan, mit dem vollständigen Closing wird im zweiten Quartal 2021 gerechnet.

A. Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen um einen Höchstbetrag von bis zu EUR 6.000.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie, wobei die Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt werden soll wie es unter Berücksichtigung des festgesetzten Bezugspreises erforderlich ist, damit ein Gesamtbruttoemissionserlös von EUR 10.868.475,00 erzielt wird.

B. Genehmigtes Kapital 2020/​I

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister, einmalig oder mehrmalig, ganz oder in Teilbeträgen durch Ausgaben von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgaben von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/​I).

C. Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um einen Höchstbetrag von bis zu EUR 8.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie erhöht.

7. Sonstige Angaben

Alleiniger Vorstand der Gesellschaft während des Geschäftsjahres war Herr Andreas Empl, München.

Neben dem Vorstand gab es im Jahr 2020 keine weiteren Angestellten.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus:

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Herrn Dr. Jürgen Gromer (Vorsitzender), Bensheim, Mitglied der Boards von in den USA gelisteten Elektronikunternehmen

Herrn Ernst-Wilhelm Frings (stellvertretender Vorsitzender), Bad Homburg, vormaliger Vorstand einer internationalen WP-Gesellschaft

Herrn Dr. Christoph Ludwig, München, Partner einer Steuerberatungsgesellschaft

sonstige Berichtsbestandteile


München, den 12. Februar 2021
                                                                          gez. Andreas Empl, Vorstand


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2021 festgestellt.