Pyramid AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

scrollen

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 46.592.724,17 1.460.719,00
I. Sachanlagen 1.468,00 2.079,00
II. Finanzanlagen 46.591.256,17 1.458.640,00
B. Umlaufvermögen 1.260.823,84 7.640.063,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.227.204,74 1.066.826,68
II. Wertpapiere 0,00 0,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.619,10 6.573.236,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.851,85 6.162,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.880.399,86 9.106.944,72
scrollen

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 41.753.900,47 8.040.624,42
I. gezeichnetes Kapital 18.554.342,00 5.796.520,00
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -300,00 -300,00
2. eingefordertes Kapital 18.554.042,00 5.796.220,00
II. Kapitalrücklage 25.466.341,42 2.244.404,42
III. Jahresfehlbetrag 2.266.482,95 0,00
B. Rückstellungen 215.592,71 330.162,87
C. Verbindlichkeiten 5.910.906,68 736.157,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.880.399,86 9.106.944,72

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2021

1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V. m. § 288 HGB erstellt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2021 EUR 18.554.342,00 und ist in voller Höhe einbezahlt.

Sitz der Gesellschaft ist München. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 162886 geführt.

2. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden und zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat am 24.12.2021 mit den Gesellschaftern der faytech AG einen Vertrag über den Kauf und die Einbringung von Aktien und die Verpflichtung zur Gewährung von Aktien an der mic AG geschlossen ("Erwerbsvertrag faytech"). Der Vertrag regelt den vollständigen Erwerb der Aktien an der faytech AG durch die Gesellschaft, für die die mic AG neben eigenen Aktien einen Barkaufpreis von EUR 4.532.000,00 zu leisten hat. Die Transaktion und damit auch die Kaufpreiszahlung steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung von Bedingungen, so dass zum Stichtag des Jahresabschlusses aus dem faytech AG Kauf- und Einbringungsvertrag keine zu bilanzierenden Verbindlichkeiten bestehen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend der Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Vorstandsmitgliedern in Höhe von EUR 102.140,89 enthalten. Diese Forderungen betreffen den Lohnsteuerabzug aus der Sachbezugsbesteuerung. Diese Forderungen werden mit kommenden Vergütungsansprüchen verrechnet.

Eigenkapital

Die Hauptversammlung vom 28.12.2020 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.622.825,00 und der Aufsichtsrat hat am 06.05.2021 die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 11.05.2021 ins Handelsregister eingetragen.

Die Kapitalerhöhung wurde als Barkapitalerhöhung durchgeführt, durch Ausgabe von 3.622.825 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je EUR 1,00.

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 21.12.2017 erteilten Ermächtigung hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 14.05.2021 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 2.293.707,00 beschlossen und die Satzung in § 3 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Diese Erhöhung wurde am 09.06.2021 im Handelsregister eingetragen.

Die Kapitalerhöhung erfolgte durch eine Sachkapitalerhöhung mit der Ausgabe von 2.293.707 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien. Für die Sachkapitalerhöhung wurden jeweils zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,00 Geschäftsanteile an der Pyramid Computer GmbH mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 266.708,00 eingebracht sowie Forderungen aus Dienstleistungen in Höhe von EUR 1.200.000,00.

Die Hauptversammlung vom 28.12.2020 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 8.500.000,00 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 19.05.2021 die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung und die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.841.290,00 beschlossen. Diese Erhöhung des Grundkapitals wurde am 29.06.2021 im Handelsregister eingetragen.

Diese Sachkapitalerhöhung wurde mit der Ausgabe von 6.841.290 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 3,00 durchgeführt, durch die Einbringung von Geschäftsanteilen an der Pyramid Computer GmbH mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 246.292,00.

Das gezeichnete Kapital setzt sich zum 31.Dezember 2021 wie folgt zusammen:

Auf den Inhaber lautende Stammaktien

18.554.342 Stück á EUR 1,00 = EUR 18.554.342,00

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 7.434.000,00 zu erhöhen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden (Genehmigtes Kapital 2017/​I).

Das genehmigte Kapital vom 21.12.2017 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum 31. Dezember 2021 EUR 869.173,00.

Die Hauptversammlung vom 28.12.2020 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung des § 3 (genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16.09.2026 gegen Bar- und/​ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2021/​I).

Bedingtes Kapital

Zum 31. Dezember 2021 sieht die Satzung der Gesellschaft fünf bedingte Kapitalien über insgesamt bis zu EUR 3.772.200,00 vor:

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 555.800,00 durch Ausgabe von bis zu 555.800 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. August 2015 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in welchem Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.075.250,00, durch Ausgabe von bis zu 1.075.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/​Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 13. August 2014 bis zum 12. August 2019 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/​Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/​Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 226.000, eingeteilt in bis zu 226.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2011 im Rahmen des Aktionsplans 2011 begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gemäß des im Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2011 zu lit. a) Ziffer 3 zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 18. Juli 2011 festgelegten Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von diesen Rechten Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigten Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 240.000,00 durch Ausgabe von bis zu 240.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August 2014 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2014 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in welchem Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.675.150,00, durch Ausgabe von bis zu 1.675.150 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/​II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/​Optionsausübung Verpflichteten aus Options oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 31. Juli 2013 bis zum 30. Juli 2018 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/​Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/​Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die Gesellschaft hielt am Abschlussstichtag insgesamt 300 Stückaktien, mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 300,00 €. Dies entspricht ca. 0,0016 % des Grundkapitals.

scrollen
Die Entwicklung der Kapitalrücklage zum 31.12.2021 stellt sich wie folgt dar:
Stand 01.01.2021 EUR 2.244.404,42
Zugang Anteile über dem Nennbetrag EUR 23.221.937,00
Kapitalrücklage 31.12.2021 EUR 25.466.341,42


Verbindlichkeiten
Zum 31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr in Höhe von EUR 2.160.906,66

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre betragen EUR 3.333.333,32.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre betragen EUR 416.666,70.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung bei Finanzanlagen (EUR 70.560,00), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 70.411,02), die Sachbezugsbesteuerung (101.452,10) sowie periodenfremde Erträge (69.275,25).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten (inklusive Kapitalbeschaffungskosten) (EUR 1.021.416,94).

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlusstag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Die Gesellschaft ist gesamtschuldnerisch mit der Tochtergesellschaft Pyramid Computer GmbH aus einem Kontokorrentverhältnis bis zu einem Betrag von maximal EUR 2,5 Mio. verpflichtet, das von beiden Gesellschaften in Anspruch genommen werden kann.

Die Gesellschaft ist gesamtschuldnerisch dem Factoring-Vertrag der Tochtergesellschaft Pyramid Computer GmbH beigetreten. Aus diesem Vertrag haftet die Gesellschaft für die Vorauszahlungsleistungen des Factors in Höhe von maximal EUR 10 Mio.

Die Gesellschaft ist in das Rückerstattungsschuldverhältnis der Tochtergesellschaft Pyramid Computer GmbH aus einen Zuwendungsbescheid für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von EUR 60.000 beigetreten.

Weiterhin bestehen Leistungsverpflichtungen aus dem am 24.12.2021 unterzeichneten Kauf- und Einbringungsvertrag in Bezug auf den vollständigen Aktienerwerb der Firma faytech AG. Die Leistungsverpflichtungen betragen in Summe EUR 23.000.000,00.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 65.066,82.

6. Erläuterungen zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Der mit dem Abschluss des faytech Erwerbsvertrags vereinbarte Übergang der Aktien an der faytech AG an die mic AG wurde am 29.01.2022 vollzogen. Damit ist die mic AG 100%- ige Aktionärin der faytech AG, Witzenhausen.

Seit dem 01.02.2022 sind die Herren Arne Weber und Peter Trosien weitere Vorstände der mic AG.

7. Sonstige Angaben
Vorstand der Gesellschaft während des Geschäftsjahres waren
 

scrollen

Herr Andreas Empl, München

ab 18.05.2021 Herr Josef Schneider, Freiburg i.Br.



Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus:
  

scrollen

Herrn Dr. Jürgen Gromer (Vorsitzender), Bensheim, Mitglied der Boards von in den USA gelisteten Elektronikunternehmen

bis 18.05.2021 Herrn Ernst-Wilhelm Frings (stellvertretender Vorsitzender), Bad Homburg, vormaliger Vorstand einer internationalen WP-Gesellschaft

ab 19.05.2021 Herrn Christoph Löslein (stellvertretender Vorsitzender), Freiburg, Unternehmensberater

bis 18.05.2021 Herrn Dr. Christoph Ludwig, München, Partner einer Steuerberatungsgesellschaft

ab 19.05.2021 Herrn Ralph Weidenmann, Winterthur /​CH, Unternehmer

sonstige Berichtsbestandteile


München, den 11. März 2022

mic AG

gez. Andreas Empl                     gez. Josef Schneider
Vorstand                                     Vorstand

gez. Arne Weber                         gez. Peter Trosien
Vorstand                                     Vorstand

 

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2022 festgestellt.