Pyramid AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva scrollen
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.20231. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V. m. § 288 HGB erstellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2023 EUR 22.146.171,00 und ist in voller Höhe einbezahlt. Sitz der Gesellschaft ist München. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 162886 geführt. 2. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden und zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.08.2022 mit Eintragung in das Handelsregister am 17.02.2023 um EUR 3.591.829,00 auf EUR 22.146.171,00 erhöht und setzt sich zum 31.Dezember 2023 wie folgt zusammen: Auf den Inhaber lautende Stammaktien 22.146.171 Stück á EUR 1,00 = EUR 22.146.171,00 Genehmigtes Kapital Zum 31. Dezember 2023 sieht die Satzung der Gesellschaft folgende genehmigte Kapitalia vor: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16.09.2026 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2021/I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, einmalig oder mehrmalig, ganz oder in Teilbeträgen durch Ausgaben von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 8.277.171,00 durch Ausgaben von bis zu 8.277.171 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/1). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die Hauptversammlung vom 30.08.2023 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.09.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.795.914,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2023/I). Die Eintragung des genehmigten Kapitals 2023/I erfolgte am 21.09.2023 Bedingtes Kapital Zum 31. Dezember 2023 sieht die Satzung der Gesellschaft fünf bedingte Kapitalien über insgesamt bis zu EUR 3.772.200,00 vor: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 555.800,00 durch Ausgabe von bis zu 555.800 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der Pyramid AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. August 2015 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in welchem Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.075.250,00, durch Ausgabe von bis zu 1.075.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 13. August 2014 bis zum 12. August 2019 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 226.000, eingeteilt in bis zu 226.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2011 im Rahmen des Aktionsplans 2011 begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gemäß des im Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juli 2011 zu lit. a) Ziffer 3 zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 18. Juli 2011 festgelegten Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von diesen Rechten Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigten Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 240.000,00 durch Ausgabe von bis zu 240.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der Pyramid AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August 2014 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2014 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in welchem Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.675.150,00, durch Ausgabe von bis zu 1.675.150 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 31. Juli 2013 bis zum 30. Juli 2018 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Gesellschaft hielt am Abschlussstichtag insgesamt 300 Stückaktien, mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 300,00 €. Dies entspricht ca. 0,0014 % des Grundkapitals. Die Entwicklung der Kapitalrücklage zum 31.12.2023 stellt sich wie folgt dar: scrollen
Verbindlichkeiten Zum 31.12.2023 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr in Höhe von EUR 5.451.864,46. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre betragen EUR 5.000.000,00. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre betragen EUR 1.875.000,00. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen (EUR 14.474,31) und Sachbezüge (EUR 8.197,20). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten (inklusive Kapitalbeschaffungskosten) (EUR 572.540,26). 5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlusstag bestanden folgende Haftungsverhältnisse: Es besteht gesamtschuldnerisch ein Rahmenkredit in Höhe von EUR 4,5 Mio. mit den Tochtergesellschaften Pyramid Computer GmbH und Faytech AG. Über diesen Kreditrahmen kann jeder der drei Gesellschaften verfügen. Die Gesellschaft ist gesamtschuldnerisch dem Factoring-Vertrag der Tochtergesellschaft Pyramid Computer GmbH beigetreten. Aus diesem Vertrag haftet die Gesellschaft für die Vorauszahlungsleistungen des Factors in Höhe von maximal EUR 8 Mio. Die Gesellschaft ist in das Rückerstattungsschuldverhältnis der Tochtergesellschaft Pyramid Computer GmbH aus einem Zuwendungsbescheid für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von EUR 60.000 beigetreten. Der Firma AAEON Technology Inc. wurde eine Garantie für die Begleichung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen in Höhe von USD 300.000 gegeben. Die Gesellschaft haftet in dieser Höhe für Lieferungen u. Leistungen der Fa. AAEON an die Fa. Sichuan faytech Tech Co. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 44.110,92. 7. Sonstige Angaben Mit Vertrag vom 26.07.2022 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Pyramid Computer GmbH geschlossen. Am 19.07.2023 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft faytech AG geschlossen. Die Gesellschaft beschäftigt nur die Vorstände, aber keine Arbeitnehmer. Die Gesellschaft ist das Mutterunternehmen, dass für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss aufstellt. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind: Am 18.03.2024 wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates aus dem genehmigten Kapital 2021/I eine Sachkapitalerhöhung mit der Ausgabe von 922.004 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien zu einem Ausgabebeitrag von EUR 1,00 beschlossen. Diese neuen Aktien sind ab dem 01.01.2023 gewinnberechtigt. Als Gegenleistung für den Erhalt der Aktien wurden offene Kaufpreisforderungen aus der faytech-Akquisition in Höhe von EUR 3.458.666,00 eingebracht, womit sich rechnerisch der Preis für den Erhalt einer Aktie auf EUR 3,75 beläuft. Die Kapitalerhöhung um EUR 922.004,00 auf EUR 23.068.175,00 wurde am 22.04.2024 ins Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital 2021/1 beträgt seither noch EUR 77.996,00. Vorstand der Gesellschaft während des Geschäftsjahres waren - Herr Andreas Empl, Vorstand, München - Herr Arne Weber, Kaufmann, Oberursel - Herr Peter Trosien, Kaufmann, Malterdingen Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus: - Herrn Dr. Jürgen Gromer (Vorsitzender), Mannheim, vormaliger CEO TE Connectivity Ltd., USA, Unternehmensberater - Herrn Christoph Löslein (stellvertretender Vorsitzender), Freiburg, Unternehmensberater - Herrn Ralph Weidenmann, Winterthur /CH, Unternehmer sonstige Berichtsbestandteile
München, den 27. Juni 2024 Pyramid AG gez. Andreas Empl, Vorstand gez. Arne Weber, Vorstand gez. Peter Trosien, Vorstand Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt. |
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