Rubean AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rubean AG, München, wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des Aktiengesetzes
berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Bestimmungen der §§ 265 ff. HGB gegliedert.
Form der Darstellung
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses ist unverändert gegenüber dem Vorjahr und entspricht
den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des HGB unter Berücksichtigung
der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften vorgenommen.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßige Abschreibung
wurde entsprechend der zugrundegelegten Nutzungsdauer vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter von 150,01 €
bis 1.000,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten zusammengefasst
und aktiviert (§ 6 Abs. 2 a EStG).
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert, abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach dem Niederstwertprinzip gem. § 253
Abs. 4 HGB bewertet.
Der Kassen- und Bankbestand wurde zum Nominalwert angesetzt.
3. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Gem. § 250 Abs. 1 HGB werden vor dem Stichtag 31.12.2011 entstandene Ausgaben in Höhe
von 12 T€ für nach dem Stichtag entstandene Aufwendung ausgewiesen.
4. Eigenkapital
Das Grundkapital der Rubean AG beträgt unverändert zum Vorjahr 71.220,00 € und ist
eingeteilt in 71.220 nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme.
Der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2011 beträgt 349.145,86 €.
5. Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet.
Die Pensionsrückstellung berücksichtigt in Summe die betriebliche Altersvorsorge mittels
Direktzusage gegenüber zwei Mitarbeitern. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Der handelsrechtlichen Bewertung wurde ein Rechnungszinssatz von 5,15% zugrunde gelegt.
Es wurde keine Erhöhung für den Rententrend, den Anwartschaftstrend und die Fluktuation
berücksichtigt. Der Bewertung liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck
zugrunde. Vom Wahlrecht des Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips bewertet
und wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 120.371,80 € wurden besichert
durch die Verpfändung des Wertpapierdepots Nr. 187 349 bei der DZ Bank International
S.A.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus einbehaltener Lohnsteuer
und Ansprüchen von ehemaligen Arbeitnehmern.
7. passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Gem. § 250 Abs. 2 HGB werden vor dem Stichtag 31.12.2011 entstandene Einnahmen in
Höhe von 68 T€ für nach dem Stichtag erzielte Erträge ausgewiesen.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage zur Bilanz ersichtlich.
Es bestehen kurzfristige Forderungen gegenüber Organen in Höhe von 59.418,53 €.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben
für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, liegen nicht vor.
Per 31.12.2011 beschäftigte die Gesellschaft 10 Personen.
Organe der Gesellschaft nach § 285 Nr. 10 HGB
Vorstand:
Herr Richard Rupprecht, Ammerland/Münsing, Informatiker.
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat wurde im Berichtsjahr (gemäß Beschluss vom 8. November 2011) wie
folgt neu besetzt:
Herr Otmar Schuhbauer, Dipl.-Mathematiker und Aufsichtsratsvorsitzender Herr Walter Lenz, kaufmännischer Angestellter (Ersatzmitglied Herr Bernd Martin Krohn) Herr Bernd Wittkamp, Kaufmann (Ersatzmitglied Herr Marc Ruf, hat zum 01.02.2012 übernommen)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2012 festgestellt.
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