ECANDA Systems AG

Villingen-Schwenningen

Beschluss der Hauptversammlung

Die SECANDA AG, alleinige Aktionärin der SECANDA Systems AG, Villingen-Schwenningen, stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 betreffend die Offenlegung des Jahresabschlusses der SECANDA Systems AG zum 31. Dezember 2024 zu.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, einbezogen.

 

Villingen-Schwenningen, 28. April 2025

SECANDA AG

Einstandserklärung des Mutterunternehmens

Zwischen dem Mutterunternehmen SECANDA AG (Registergericht Freiburg, HRB 603048) und dem Tochterunternehmen SECANDA Systems AG besteht seit dem 11.04.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag (§§ 301, 302 AktG). Die Eintragung im Handelsregister ist erfolgt.