ECANDA Systems AGVillingen-SchwenningenBeschluss der HauptversammlungDie SECANDA AG, alleinige Aktionärin der SECANDA Systems AG, Villingen-Schwenningen, stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 betreffend die Offenlegung des Jahresabschlusses der SECANDA Systems AG zum 31. Dezember 2024 zu. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, einbezogen.
Villingen-Schwenningen, 28. April 2025 SECANDA AG Einstandserklärung des MutterunternehmensZwischen dem Mutterunternehmen SECANDA AG (Registergericht Freiburg, HRB 603048) und dem Tochterunternehmen SECANDA Systems AG besteht seit dem 11.04.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag (§§ 301, 302 AktG). Die Eintragung im Handelsregister ist erfolgt. |