AGM Announcements | 26 February 2010 15:10


Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

26.02.2010 15:10
Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA

München

Wir erlauben uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 9. April 2010, um 11.00 Uhr im Festsaal des Löwenbräukellers, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einzuladen.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 30. September 2009, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008/09, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2009

Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von EUR 18.387.174,23 eine Dividende von EUR 27,– je dividendenberechtigter Stückaktie zuzüglich eines Bonus von EUR 27,– je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2008/09

Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter schlagen vor, den geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2008/09 Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09

Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2008/09 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 13 der Satzung und gemäß §§ 96, 101 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen.

Herr Dr. jur. Fritz Kempter hat sein Mandat zum Ende der Hauptversammlung niedergelegt.

Das bisherige Amt von Herrn Dr. Kayser-Eichberg als geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter der Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA endet mit Ablauf der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. jur. Jobst Kayser-Eichberg, München,

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Löwenbräu AG, München,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Spaten-Franziskaner-Bräu GmbH, München,
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dinkelacker AG, Stuttgart,
Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG, München,
Mitglied des Beirats der Sedlmayr-Investa Immobilien GmbH, München,
Vorsitzender des Beirats der Oikos GmbH, Schönefeld,

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Durch die Neufassung des § 100 Abs. 2 AktG im Jahr 2009 können ehemalige Vorstandsmitglieder in den ersten beiden Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nur auf Vorschlag von Aktionären in den Aufsichtsrat gewählt werden, die mehr als 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. § 100 AktG gilt für Kommanditgesellschaften auf Aktien entsprechend. In Übereinstimmung mit § 100 AktG Abs. 2 Nr. 4 ist Herr Dr. Kayser-Eichberg von Aktionären, die mehr als 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, in schriftlichen Erklärungen gegenüber dem Aufsichtsrat zu Wahl vorgeschlagen worden. Der Aufsichtsrat beabsichtigt im Fall der Wahl, Herrn Dr. Kayser-Eichberg zum Vorsitzenden zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Durch Wahl am 9. Februar 2010 wurden Frau Karola Teuber-Derya, Vorsitzende des Betriebsrats, Germering und das bisherige Aufsichtsratsmitglied Frau Michaela Gegerle, Hagenheim, als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Teuber-Derya ersetzt Herrn Max Sigl, Kaufmännischer Angestellter i.R., Weßling.

TOP 7
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und der festen phG-Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Vermögenseinlage sowie über die entsprechende Anpassung der Satzung

Die geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter haben am 22. Januar 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft im Umfang von 30.678 auf den Inhaber lautende Stückaktien einzuziehen. Der Beschluss ist am 7. Februar 2010 im Handelsregister eingetragen worden.

Das durch die Einziehung der eigenen Aktien damit auf EUR 8.580.000 reduzierte Grundkapital soll durch die Ausgabe von 330.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien im Verhältnis 1:1 um EUR 8.580.000 auf EUR 17.160.000 aus Gesellschaftsmitteln erhöht werden. Zugleich soll zum Zwecke der Beibehaltung der bisherigen vor der Einziehung bestehenden Relation im Eigenkapital der Gesellschaft die feste Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Vermögenseinlage von EUR 1.055.600 um EUR 876.018 auf EUR 1.931.618 durch Umwandlung eines entsprechenden Betrags der in der Bilanz zum 30. September 2009 ausgewiesenen satzungsmäßigen Rücklage erhöht werden. Damit steht die feste Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Vermögenseinlage zum Grundkapital – wie vor der Einziehung der eigenen Aktien – wieder im Verhältnis von 10,12% zu 89,88%.

Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 8.580.000 um EUR 8.580.000 auf EUR 17.160.000 erhöht durch Umwandlung eines entsprechenden Betrages der in der Bilanz zum 30. September 2009 ausgewiesenen satzungsmäßigen Rücklage.

    Der Kapitalerhöhung liegt der von der Hauptversammlung festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2009 zugrunde. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Prüfers, der KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 330.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien im Nennbetrag von EUR 26,00, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind von Beginn des Geschäftsjahres 2009/10 an gewinnbezugsberechtigt.

  2. Die feste Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Vermögenseinlage wird von EUR 1.055.600 um EUR 876.018 auf EUR 1.931.618 durch Umwandlung eines entsprechenden Betrages der in der Bilanz zum 30. September 2009 ausgewiesenen satzungsmäßigen Rücklage erhöht. Der Erhöhung liegt der von der Hauptversammlung festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2009 zugrunde. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Prüfers, der KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, versehen.

  3. § 5 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

    ‘Das Grundkapital beträgt EUR 17.160.000 (in Worten: Euro siebzehn Millionen einhundertsechzigtausend), eingeteilt in 659.980 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien.’

    § 9 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

    1. Persönlich haftender Gesellschafter (phG) mit Vermögenseinlage gemäß § 7 Abs. 1 und 2 ist derzeit die Sedlmayr Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer festen phG-Einlage in Höhe von EUR 1.931.618 (in Worten: Euro eine Million neunhunderteinunddreißigtausendsechshundertachtzehn), entsprechend 74.293 Stückaktien des Grundkapitals.’



TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009/10 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 19. März 2010 (Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 2. April 2010, zugehen:

Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8, 80333 München
Telefax: 0049 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben dafür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.

Ausnahmen vom vorstehend genannten Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Ein Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm abgerufen werden.

Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann wahlweise unter folgender Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de


bzw. an die nachfolgend genannte Adresse übersandt werden:

Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
– Investor Relations – Marsstraße 46-48, 80335 München


Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 9. März 2010, 24.00 Uhr, zugehen.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 25. März 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschaftern und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.

Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
– Investor Relations – Marsstraße 46-48, 80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de


Die vorstehenden Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von den geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschaftern Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 2, § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 329.980 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien mit jeweils ebenso vielen Stimmrechten.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG

  • der Inhalt der Einberufung;

  • eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll;

  • die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;

  • die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung;

  • gegebenenfalls die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung oder bei Stimmabgabe mittels Briefwahl zu verwenden sind, sofern diese Formulare den Aktionären nicht direkt übermittelt werden;

werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm zugänglich gemacht.

München, im Januar 2010
Die geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter






26.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien
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Telefon: +49 89 51220
Fax: +49 89 51222520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de
Internet: http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm
ISIN: DE0007224008
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