SEVEN PRINCIPLES AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022

AKTIVA

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2022 Vorjahr
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 611,00 851,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 12.284.923,00 12.234.923,00
12.285.534,00 12.235.774,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 18.638,25 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.129.271,82 20.334.878,76
2. Sonstige Vermögensgegenstände 2.006,37 6.469,14
8.131.278,19 20.341.347,90
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.761.734,30 2.965.165,39
9.911.650,74 23.306.513,29
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 54.108,56 14.200,50
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 705.782,64 858.064,40
22.957.075,94 36.414.552,19

PASSIVA

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2022 Vorjahr
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.770.662,00 3.770.662,00
II. Kapitalrücklage 1.812.531,31 10.881.053,20
III. Bilanzgewinn (Vj.: Bilanzverlust) 1.060.374,76 -9.068.521,89
6.643.568,07 5.583.193,31
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.085.976,00 1.993.928,00
2. Steuerrückstellungen 1.472.900,00 647.527,45
3. Sonstige Rückstellungen 1.073.098,95 813.988,92
4.631.974,95 3.455.444,37
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250.700,18 109.773,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 250.700,18 (Vj.: EUR 109.773,39)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.983.131,30 22.108.820,32
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 8.983.131,30 (Vj.: EUR 22.108.820,32)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.447.701,44 5.157.320,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.447.701,44 (Vj.: EUR 5.157.320,80)
davon aus Steuern EUR 443.860,98 (Vj.: EUR 838.463,47)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.413,43 (Vj.: EUR 1.478,36)
11.681.532,92 27.375.914,51
22.957.075,94 36.414.552,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

SEVEN PRINCIPLES AG, Köln

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die SEVEN PRINCIPLES AG ("Gesellschaft" oder "7P AG") hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 242ff. und § 264ff. HGB unter Anwendung der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Abschluss ist in EURO aufgestellt.

Im Einzelnen wurden die folgenden Grundsätze und Methoden angewandt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

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Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern während des Geschäftsjahres wurden linear pro rata temporis abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als netto EUR 250,00 bis EUR 1.000,00), wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Erwerbsjahr und den folgenden fünf Jahren abgeschrieben.

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten wurden direkt zurechenbare Kosten sowie anteilige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB ebenso nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe-/​ und -entlastung nicht abgezinst.

Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus dem Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 8.129 TEUR (VJ: 20.335 TEUR), beinhalten Forderungen aus Kostenweiterbelastungen sowie Forderungen aus Ergebnisabführung und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital lautet per 31. Dezember 2022 auf EUR 3.770.662.

Das Grundkapital in Höhe von EUR 3.770.662 ist eingeteilt in 3.770.662 nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Stück. Hierbei handelt es sich insgesamt um Stammaktien.

Die Veränderung der Kapitalrücklage resultiert aus der im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 erfolgten vollständigen Verrechnung des Bilanzverlusts per 31.12.2021 in Höhe von -9.069 TEUR mit der Kapitalrücklage per 31.12.2021 in Höhe von 10.881 TEUR.

Der Bilanzgewinn setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.060 TEUR. Der Verlustvortrag wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Angaben über das genehmigte Kapital gemäß der Satzung sind wie folgt:

a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.885.330 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

b) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

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zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Unter Inanspruchnahme des Art. 28 EGHGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 Jahre in Höhe von 485 TEUR (VJ: 455 TEUR) nicht in der Bilanz ausgewiesen. Der sich aus der Deckungsrückstellung ergebende Fehlbetrag (im Vorjahr Überschuss 6 TEUR) gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 7 TEUR.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.983 TEUR (VJ: 22.109 TEUR), beinhalten Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastungen sowie Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für verschiedene Leasinggegenstände wurden zur Vermeidung von Kapitalbindung Operating Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingraten des Geschäftsjahres betrugen 539 TEUR. Die zukünftigen Verpflichtungen aus diesem Operating Leasingvertrag betragen 968 TEUR. Das Risiko besteht in der regelmäßigen Verpflichtung zur Zahlung liquider Mittel.

V. Sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Vorstand

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Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Dr. Pesch Michael Vorstand Vorsitzender Einzelvertretung

Der Vorstand übt seine Tätigkeit hauptberuflich aus.

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 1 Nr. 1 HGB.

Aufsichtsrat

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Familienname Vorname Funktion Beruf
Prof. Dr. h.c. Aukes Hans Albert Vorsitzender Professor
Mohn Johannes Stellvertretender Vorsitzender Unternehmer
Dr. Böttcher Oliver Mitglied Rechtsanwalt
Ostrowski Hartmut Mitglied Manager

Die Angabe der Gesamtbezüge des Aufsichtsrats unterbleibt aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 1 Nr. 1 HGB.

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber keinem Organmitglied.

Haftungsverhältnisse wurden gegenüber Organmitgliedern nicht eingegangen.

Mitarbeiter

Wie im Vorjahr hat die Gesellschaft neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.

Konzernverhältnisse

Die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Köln, 21. April 2023

Dr. Michael Pesch
Vorstand