Corporate | 1 June 2005 17:44
PROGEO Holding AG: GEOLOGGER-Dichtungskontrollsystem…
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PROGEO Holding AG
GEOLOGGER-Dichtungskontrollsystem ab 1.6.2005 mit Garantie auf Einhaltung der
anerkannten Regeln der Technik
Großbeeren, 01.06.2005. Als führender Hersteller von Dichtungskontrollsystemen
für die Überwa-chung von Deponieabdichtungen wird die zur PROGEO Holding AG
gehörende GEOLOGGER SYSTEMS GmbH ab 1.6.2005 für alle neu ausgelieferten
Dichtungskontrollsysteme vom Typ GEOLOGGER auf Basis einer freiwilligen
Selbstverpflichtung eine Garantieerklärung zur Einhal-tung der anerkannten
Regeln der Technik aussprechen.
Hintergrund ist, dass elektrische Anlagen, also auch elektrische
Dichtungskontrollsysteme, auf Grund der einschlägigen gewerberechtlichen und
berufsgenossenenschaftlichen Vorschriften den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen müssen, damit der Betreiber der Anlage seiner gesetzlichen
Sorgfaltspflicht nachkommt. In der Praxis hatten die Betreiber solcher
Dichtungskon-trollsystem aber auch die zuständigen Genehmigungsbehörden bisher
meist darauf vertraut, dass das so genannte projektunabhängige
Eignungsgutachten der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) ein
ausreichender Nachweis dafür ist, dass ein angebotenes elektrisches
Dichtungskon-trollsystem die anerkannten Regeln der Technik einhält. Hierzu
hat die BAM nun allerdings auf Nachfrage klargestellt, dass dies nicht
Gegenstand der projektunabhängigen Begutachtung sei, sondern vielmehr
ungeprüft vorausgesetzt werde, da grundsätzlich nur solche Systeme gewerblich
in Verkehr gebracht werden dürfen, wofür allerdings der Hersteller bzw. dessen
inländischer Ver-treter die Verantwortung trage.
“Da der Erwerber eines Dichtungskontrollsystems mit der Überprüfung des
Dichtungskontrollsys-tems auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik in
aller Regel fachlich überfordert ist, sollte er sich die Einhaltung der
anerkannten Regeln der Technik vom Hersteller schriftlich garan-tieren
lassen”, so Vertriebsleiter Martin Busse bei der Vorstellung der neuen
Garantie. “Dies wird in diesem Zusammenhang auch von der BAM empfohlen. Mit
unserer Garantieerklärung reduzieren wir für unsere Kunden die bisher
bestehende haftungsrechtlichen Unsicherheiten”, so Busse wei-ter. “Die
Garantiererklärung verbessert die Rechtsposition für unsere Kunden erheblich,
da wir den Kunden gegenüber selbst dann haften, wenn uns an der
Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik kein Verschulden trifft.
Auf Grund des hohen technischen Niveaus unserer Systeme ist für die Abgabe der
Garantieerklärung für uns geradezu eine Selbstverständlichkeit und Ausdruck
unserer Kundenorientierung. Gleichzeitig erhöhen wir damit den Druck auf
andere Anbieter derar-tiger Systeme, bei denen die anerkannten Regeln der
Technik bis heute nachweislich nicht beach-tet werden. So erwarten wir, dass
zukünftig die Garantieerklärung zusammen mit dem so genann-ten
projektunabhängigen Eignungsgutachten der BAM von Bauherren und
Genehmigungsbehör-den im Zuge der Auftragsvergabe regelmäßig eingefordert
wird, weil damit für den Kunden auf einfache Weise eine belastbare und
rechtlich höchst wirksame Zuordnung der Produktverantwort-lichkeit geschaffen
wird.”
PROGEO (WKN 692650) entwickelt und vermarktet innovative Informationssysteme
für die mess-technische Überwachung von Bauwerken zur Früherkennung und
präzisen Ortung von Leckagen an Bauwerksabdichtungen. Die PROGEO-Aktien sind
im Freiverkehr der Börsen in Frankfurt, Berlin-Bremen und Stuttgart notiert.
Weitere Informationen:
PROGEO Holding AG
Frau Ute Nietz
Tel: 033701-22-111
Fax: 033701-22-160
Email: Nietz@progeo.com
Ende der Mitteilung (c)DGAP 01.06.2005
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WKN: 692650 ; ISIN: DE0006926504; Index:
Notiert: Freiverkehr in Berlin-Bremen, Frankfurt und Stuttgart
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