SPARTA AG

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat der SPARTA AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Aufgaben entsprechend den Vorgaben des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung wahr-genommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über wichtige strategische und operative Entscheidungen unterrichtet und war in alle Entscheidungen, die für die SPARTA AG von besonderer Bedeutung waren, eingebunden. Die Bildung von Ausschüssen war hierzu nicht erforderlich.

Schwerpunkte der Beratung

Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Sitzungen als Video- und Telefonkonferenz statt. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in acht Parallelverfahren außerhalb von Sitzungen mit Vorlagen des Vorstands befasst. Es haben stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen und Abstimmungen teilgenommen.

Im Aufsichtsrat wurden die Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage der SPARTA AG, die aktuelle Geschäftsentwicklung und wichtige Einzelfragen der Gesellschaft behandelt. Der Vorstand hat sofern erforderlich vor den Sitzungen Berichte an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. Wenn für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats den zugrundeliegenden Sachverhalt geprüft und über die erforderliche Zustimmung entschieden. Beschlüsse wurden auch mittels elektronischer Kommunikation gefasst.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung bildete die Durchführung der von der Haupt-versammlung am 23. August 2023 beschlossenen und im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 umgesetzten Bar- und Sachkapitalerhöhung.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Im Jahr 2023 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 waren ununterbrochen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2016 gewählten und von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder Hans-Jörg Schmidt und Wilhelm K. T. Zours und das von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 gewählte und von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 wiedergewählte Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Karin Lergenmüller.

Vorsitzender des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 war Wilhelm K. T. Zours, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war Hans-Jörg Schmidt.

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023

Die Geschäftsleitung der SPARTA AG erfolgte im Geschäftsjahr 2023 durch die beiden Vorstandsmitglieder Philipp Wiedmann und Eva Katheder.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26. Mai 2023 wurde das amtierende Vorstandsmitglied Eva Katheder mit Wirkung vom 1. Juli 2023 bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 erneut zum Vorstandsmitglied bestellt.

Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat hat den gemäß Handelsgesetzbuch aufgestellten Jahresabschluss 2023 der SPARTA AG und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft, erörtert und mit dem Vorstand beraten. Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Gesamtrechtsnachfolgerin der von der Hauptversammlung vom 23. August 2023 gewählten RSM GmbH, hat den gemäß Handelsgesetzbuch aufgestellten Jahresabschluss mit Lagebericht unter Einbeziehung der Buchhaltung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Abschlussprüfer hat das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses mit dem Aufsichtsrat in dessen Sitzung zur Bilanzfeststellung am 24. April 2024 ausführlich erläutert und neben dem Vorstand die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht für die SPARTA AG zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht gebilligt und damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.

Abhängigkeitsbericht

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr seit dem Dezember 2018 eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG gehört. Der Vorstand der SPARTA AG hat deshalb für das Geschäftsjahr 2023 einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Aktiengesetz (Abhängigkeitsbericht) erstellt. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls durch den Abschlussprüfer geprüft, der den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt hat:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Dem Aufsichtsrat ging sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig vor der Sitzung zu. Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung der Beurteilung durch den Abschlussprüfer an und billigt dessen Bericht.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern des Vorstands für ihren persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2023.

 

Heidelberg, 24. April 2024

Wilhelm K. T. Zours
Vorsitzender des Aufsichtsrats

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Der Unternehmensgegenstand der SPARTA AG (SPARTA) mit Sitz in Heidelberg ist gemäß Satzung der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung an Aktiengesellschaften im In- und Ausland.

Die Gesellschaft verfolgt explizit keine festgelegte Anlagestrategie. Sie kann opportunistisch Anlagen tätigen, die vom Vorstand hinsichtlich ihres Chance-Risiko-Profils als attraktiv eingestuft werden. Der Zeithorizont der Investitionen ist mittel- bis langfristig und umfasst in der Regel einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren.

Anlagen erfolgen grundsätzlich nach den Prinzipien des Value Investings mit dem Ziel eine langfristig positive Gesamtrendite zu erzielen. Daneben konzentriert sich die SPARTA auf Gesellschaften, bei denen Sondersituationen eingetreten oder zu erwarten sind, etwa im Zusammenhang mit Übernahmen oder sonstigen Veränderungen im Aktionärskreis.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Renditen deutscher und internationaler Aktien

Deutsche Aktien - gemessen am CDAX-Performance Index - beendeten das Jahr 2023 mit einem Anstieg um rund 19 %. Im CDAX sind alle deutschen Unternehmen des Prime Standards und des General Standards vertreten. Dividenden werden bei dieser Indexberechnung thesauriert. Der Index repräsentiert die gesamte Breite und Entwicklung des deutschen Aktienmarktes, auch wenn zuletzt eine zunehmend heterogene Entwicklung der enthaltenen Einzeltitel zu verzeichnen war. Ein Großteil der Indexperformance wurde in den letzten beiden Monaten des Jahres erzielt, einhergehend mit der Erwartung der Marktteilnehmer, dass vor dem Hintergrund weltweit nachlassender Inflationsraten der Zinsstraffungszyklus der Notenbanken vorbei sei.

Das sehr gute Börsenjahr deutscher Titel steht in starkem Kontrast zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im abgelaufenen Jahr und zeigt, dass Kapitalmärkte und Wirtschaft oft unterschiedlichen Regeln folgen. Zum einen basieren die Kursbewertungen auf Erwartungen und laufen der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung oftmals voraus. Zum anderen sind die Hauptabsatzmärkte vieler deutscher Unternehmen mittlerweile in Regionen zu finden, die sich im Gegensatz zu Europa und insbesondere Deutschland deutlich positiver entwickelt haben.

In den letzten fünf Jahren erreichte der CDAX eine positive durchschnittliche Rendite von 8,1 % p.a. Er lag damit deutlich über dem 25-Jahres-Durchschnitt von rund 5 % p.a.

Der weltweit breit gestreute MSCI World Index umfasst 1.480 Large- und Midcaps aus 23 Industrienationen und verzeichnete im Jahr 2023 auf Euro-Basis einen Anstieg um rund 18 %. Diese Kursentwicklung wurde dabei zuletzt stark bestimmt von den US-Titeln, insbesondere von den "Magnificient Seven" (Alphabet, Amazon, Apple, Microsoft, Meta Platforms, Nvidia und Tesla), die zum Stichtag ein Indexgewicht von rund 19 % (Vorjahr rund 13 %) auf sich vereinten.

In den letzten fünf Jahren erreichte der MSCI World eine jährliche Rendite von rund 12 % und im 25-Jahres-Durchschnitt gut 6 % p.a.

Entwicklung der Wechselkurse

Der Euro entwickelte sich im Berichtszeitraum gegenüber den für die SPARTA relevanten Währungen uneinheitlich. Der Euro gewann gegenüber dem Australischen Dollar um 3,6 % auf 1,6263 AUD/​EUR und gegenüber dem Kanadischen Dollar um 1,4 % auf 1,4642 CAD/​EUR. Das Britische Pfund verteuerte sich dagegen um 2,0 % auf 0,8691 GBP/​EUR.

Zum Bilanzstichtag waren rund 58 % (Vorjahr rund 60 %) des wirtschaftlichen Reinvermögens in Euro-Währung investiert, rund 22 % (Vorjahr rund 17 %) in Australischen Dollar und etwa 13 % (Vorjahr rund 16 %) in Kanadischen Dollar. Unverändert rund 7 % des Reinvermögens betrafen Anlagen in Britischen Pfund. Der prozentuale Anstieg der Investitionen im Australischen Dollar ergibt sich insbesondere aus dem Kursanstieg der Beteiligung Spartan Resources im Berichtsjahr.

Entwicklung der Software-Branche

Nach Angaben von Bitkom Research wurde 2023 in Deutschland mit Produkten und Diensten der Informationstechnik ein Umsatz von rund EUR 143 Mrd. erzielt (+2,2 % gegenüber Vorjahr). 2024 soll sich das Wachstum mit einem Plus von 6,1 % nochmals beschleunigen, wobei die Software-Branche mit einem erwarteten Umsatzanstieg um 9,4 % auf EUR 45,5 Mrd. nach Erwartung des Branchenverbands erneut am stärksten zulegen kann.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Informationstechnologie und im Speziellen der Softwaremarkt ist relevant für die Beta Systems als aktuell mit Abstand größte Beteiligung im Portfolio der SPARTA.

Entwicklung der Rohstoffmärkte

Die Rohstoffmärkte standen 2023 aufgrund der Erwartung einer rückläufigen Wirtschaftsentwicklung und insbesondere der schwachen Entwicklung der chinesischen Volkswirtschaft unter Druck. Lediglich der Goldpreis entwickelte sich in Erwartung des Zinshöhepunkts und im Jahr 2024 bereits wieder anstehender Zinssenkungen der Notenbanken erneut positiv und schloss mit einem Jahresplus von gut 13 % nahe am Allzeithoch.

Entwicklung der Basismetalle

Klarer Verlierer unter den Basismetallen war Nickel, dessen Preis binnen Jahresfrist um mehr als 40 % nachgab. Ursächlich hierfür ist ein massiver Produktionsanstieg in Indonesien, der zu einem Angebotsüberhang führt und die Preise sowohl für höherwertige (Class 1) als auch einfachere Nickelprodukte (Class 2 NPI) unter Druck setzt. Der Preisverfall hat zur Stilllegung einer Reihe von Produktionsstätten insbesondere in Australien geführt, die zu aktuellen Preisen nicht profitabel arbeiten können. Mittlerweile gibt es Bestrebungen, Umweltaspekte bei der Klassifizierung von Nickel stärker in den Vordergrund zu stellen und am Markt eine Prämie für unter Einhaltung hoher Umweltstandards produziertes "Green Nickel" zu etablieren, um sich so vom dem meist umweltschädlich produzierten indonesischen Nickel zu differenzieren. Ob jedoch die Nickel-Endabnehmer, insbesondere die Hersteller von Elektrofahrzeugen, bereit sind eine solche "Umweltprämie" zu zahlen, bleibt abzuwarten.

Der Kupferpreis fiel nach einem zeitweisen Anstieg um über 10 % im Januar im Jahresverlauf wieder zurück. Dabei stand dem langfristig positiven Ausblick für das Basismetall aufgrund der Energiewende eine kurzfristige schwächer als erwartete Konjunkturerholung in China gegenüber. Am Ende verblieb ein leichtes Jahresplus von rund 2 %.

Die weiteren Basismetalle wie Zink und Zinn litten ebenfalls unter der unsicheren Konjunkturentwicklung und damit einer verhaltenen Nachfrage insbesondere aus China. Der Zinkpreis fiel 2023 um gut 12 %, Zinn verbilligte sich auf Jahressicht um knapp 9 %.

Entwicklung der Edelmetalle

Der Goldpreis entwickelte sich 2023 unter im Vergleich zum Vorjahr geringerer Schwankungsbreite erneut positiv und schloss mit einem deutlichen Plus von 13,4 % bei rund 2.065 US-Dollar je Feinunze. Damit beendete der Goldpreis das Jahr 2023 nahe dem Allzeithoch. Während ETFs im Jahr 2023 im Saldo erneut Goldbestände veräußerten, hielt sich die Nettonachfrage der Zentralbanken mit 1.037 Tonnen weiter auf Rekordniveau. Darüber hinaus profitierte der Goldpreis von der Erwartung baldiger Zinssenkungen und der Unsicherheit vor dem Hintergrund der anhaltenden Konflikte insbesondere in der Ukraine und im Nahen Osten.

In Australischen Dollar gerechnet stieg der Goldpreis ebenfalls um rund 13 % auf rund 3.025 Australische Dollar je Feinunze. Da viele Beteiligungen der SPARTA im Goldsektor in Australien tätig sind, spielt die Entwicklung des Goldpreises in Australischen Dollar eine wichtige Rolle für deren operative Entwicklung. Der Silberpreis dagegen verzeichnete im Vorjahresvergleich einen Rückgang um 0,7 % auf rund 23,80 Dollar je Feinunze.

Die nachfolgende aus dem Vorjahr fortgeführte Grafik zeigt die inverse Beziehung zwischen Goldpreis und dem US-Dollar Index, der die Entwicklung des US-Dollars im Vergleich zu einem Währungskorb aus sechs weiteren relevanten Währungen darstellt. Nach der hohen Schwankungsbreite im Vorjahr befanden sich sowohl US-Dollar Index als auch Goldpreis im Jahr 2023 in deutlich ruhigerem Fahrwasser.

Die meist gegenläufige Entwicklung ergibt sich nach herrschender Meinung aus dem Zinsumfeld, wobei höhere US-Zinsen zu einem Anstieg des US-Dollar führen und die Anlage in (unverzinsliches) Gold weniger attraktiv erscheinen lassen. Gleichzeitig erhöht ein steigender US-Dollar den Goldpreis für Investoren in anderen Währungen und lastet so auf der Nachfrage.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten Goldminenaktien wie schon im Vorjahr kaum vom Goldpreisanstieg profitieren, nachfolgend dargestellt anhand der Kursentwicklung zweier namhafter Exchange Traded Funds ("ETFs"), die in Gold- und Silberminenaktien in jeweils unterschiedlichen Lebenszyklusphasen investieren.

Die in den ETFs enthaltenen zum Großteil bereits produzierenden Gesellschaften profitierten zwar auf der einen Seite vom Anstieg des Goldpreises, auf der anderen Seite waren sie vielfach mit einer anhaltenden Kosteninflation konfrontiert, die die zusätzlichen Gewinne wieder auffraß. Entsprechend entwickelten sich Unternehmen im Goldsektor im Vergleich dem Edelmetall erneut schwächer. Vor diesem Hintergrund konnte der Goldpreis seinem Ruf als Inflationsschutz nur teilweise gerecht werden und ein weiterer Goldpreisanstieg ist notwendig, um die Margensituation der Produzenten wieder zu verbessern.

Small- und Microcaps im Ressourcensektor litten im abgelaufenen Geschäftsjahr neben der häufig schwachen Entwicklung der Rohstoffpreise unter einer nunmehr seit rund zwei Jahren rückläufigen Aktienliquidität. Da die meisten der noch jungen Rohstoffunternehmen mangels Cashflows regelmäßig Kapitalzuflüsse benötigen, führt die geringe Liquidität der Aktien zu teils hohen Abschlägen bei Kapitalmaßnahmen. Dies trocknet den täglichen Aktienhandel weiter aus und lastet zusätzlich auf den Kursen. Da der Rohstoffsektor wie kaum ein anderer einer hohen Zyklik unterliegt, ist es eine Frage der Zeit, dass sich dieser Trend wieder umkehrt und Zuflüsse die Aktienkurse treiben. Je länger jedoch die Phase der Illiquidität andauert, desto höher ist jedoch das Risiko einer Anteilsverwässerung im Zuge der andauernden Schwächephase. Für das laufende Jahr geht die Mehrheit von einem weiter steigenden Goldpreis aus, der sich aus den anhaltenden geopolitischen Krisen, den anstehenden US-Wahlen, den fortgeführten Goldkäufen der Zentralbanken sowie den erwarteten Zinssenkungen speist. So rechnet etwa die Deutsche Bank zum Jahresende mit einem Goldpreis von 2.250 Dollar je Feinunze.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die SPARTA nur sehr selektiv Investitionen in Rohstoffunternehmen vorgenommen. Die Investitionen erfolgten im Rohstoffbereich zu rund 37 % im Bereich Edelmetalle. Rund 22 % der Rohstoffinvestitionen flossen in Kaliproduzenten, rund 15 % in angehende Zinkproduzenten und rund 14 % in den Bereich Lithium. Rund 12 % betrafen sonstige Rohstoffe.

Zum Bilanzstichtag waren rund 36 % des wirtschaftlichen Reinvermögens in Beteiligungen im Rohstoffbereich investiert (Vorjahr 33 %). Hiervon betrafen 67 % den Edelmetallsektor, im Wesentlichen Gold und Silber (Vorjahr 59 %). 10 % der Rohstoffbeteiligungen betrafen den Kupfer-Bereich (Vorjahr 13 %), 8 % Unternehmen im Bereich Quarzsand (Vorjahr 11 %) und 5 % Unternehmen mit Fokus auf Vanadium (Vorjahr 6 %), das in der Stahlproduktion und künftig vermehrt in stationären Redox-Flow-Batterien zum Einsatz kommt.

Bezogen auf das wirtschaftliche Reinvermögen zum Bilanzstichtag handelte es sich bei rund 15 % (Vorjahr rund 20 %) der Beteiligungen im Rohstoffbereich um Explorationsunternehmen. Rund 75 % (Vorjahr rund 60 %) der Rohstoffbeteiligungen waren dem Development-Stadium zuzuordnen, gut 5 % (Vorjahr rund 10 %) der Rohstoffunternehmen sind bereits in Produktion, wenn auch zumeist noch in einer frühen Phase. Unverändert rund 5 % der Rohstoffbeteiligungen betrafen Royalty und Streaming Unternehmen. 4

4 Zur Definition von Explorern, Developern, Produzenten sowie Royalty und Streaming-Unternehmen siehe Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021.

2. Geschäftsverlauf

Die SPARTA schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR -14.731 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR -40.389) ab. Der Fehlbetrag resultierte im Wesentlichen aus Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens aufgrund negativer Kursentwicklung.

Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass unseres Erachtens der Geschäftserfolg der SPARTA mit Hilfe des Jahresabschlusses nach HGB nur sehr eingeschränkt zu beurteilen ist. Besser geeignet hierzu ist die Rendite des wirtschaftlichen Reinvermögens, also des ausgewiesenen Eigenkapitals zuzüglich stiller Reserven, die wir auch als primären finanziellen Leistungsindikator definiert haben. Bei dieser Kennzahl schauen wir vorrangig auf Fünfjahreszeiträume, in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite anstreben.

Die erzielte durchschnittliche Fünfjahresrendite des wirtschaftlichen Reinvermögens lag zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei +3,6 % p.a. nach -0,2 % p.a. im Vorjahr. Damit liegen wir deutlich unterhalb unserer langfristigen Zielrendite von 10% pro Jahr. Der Anstieg ist neben der positiven Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr auf den Wegfall des verlustreichen Jahres 2018 (-16,0 %) zurückzuführen.

Die Entwicklung lag im Rahmen der im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichten Prognose, auf deren Basis eine durchschnittliche Fünfjahresrendite zwischen 0,0 % p.a. und 8,0% p.a. erwartet wurde. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der letzten fünf abgeschlossenen Fünfjahreszeiträume.

scrollen

Zeitraum

Periode

Ø Rendite p.a.

2015 bis 2019

5 Jahre

7,4%

2016 bis 2020

5 Jahre

13,2%

2017 bis 2021

5 Jahre

11,7%

2018 bis 2022

5 Jahre

-0,2%

2019 bis 2023

5 Jahre

3,6 %

Die wichtigsten Kennzahlen der SPARTA stellen wir wie gewohnt komprimiert dar. Speziell im Wertpapierergebnis fassen wir verschiedene Posten zusammen, die nach HGB getrennt ausgewiesen werden, aber unserer Ansicht nach wirtschaftlich zusammengehören.

Gewinn- und Verlustrechnung

scrollen

TEUR

2019

2020

2021

2022

2023

Wertpapierergebnis I

1.387

2.578

1.392

-39.419

-12.898

Nachbesserungen & Zinsen

263

17.033

47

-163

-976

Wertpapierergebnis II

1.650

19.611

1.439

-39.582

-13.874

Operative Kosten

-1.194

-1.374

-275

-799

-857

Variable Vergütung

-100

-177

-41

0

0

Steuern

-2

-2.200

-1.631

-8

0

Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag

354

15.860

-508

-40.389

-14.731

Operative Kosten /​ Marktkapitalisierung 1)

1,5 %

1,6 %

0,2 %

0,7 %

0,8 %

1) durchschnittliche Marktkapitalisierung Jahresanfang und Jahresende

Das Wertpapierergebnis I von insgesamt TEUR -12.898 (Vorjahr TEUR -39.419) setzt sich aus realisierten Kursgewinnen (TEUR 5.599) bzw. -verlusten (TEUR 70), Zuschreibungen (TEUR 4.938) und Abschreibungen (TEUR 23.848) auf Wertpapiere und Optionsrechte sowie Dividendenerträgen (TEUR 483) zusammen.

Das saldierte Ergebnis aus Nachbesserungen auf frühere Verkaufspreise und Zinsen belief sich auf TEUR -976 (Vorjahr TEUR -163). Hierunter sind 2023 ausschließlich Zinserträge (TEUR 15) und -aufwendungen (TEUR -991) erfasst. In Summe ergab sich ein Wertpapierergebnis II von TEUR -13.874 (Vorjahr TEUR -39.582).

Die operativen Kosten der Gesellschaft setzen sich nach unserer Definition im Wesentlichen aus fixem Personalaufwand und dem Saldo aus sonstigen operativen Erträgen und sonstigen operativen Kosten (wie z.B. Mieten, Rechts- und Beratungskosten sowie Währungsgewinne bzw. -verluste bei Fremdwährungskonten) zusammen. Insgesamt beliefen sich im Jahr 2023 die operativen Kosten auf TEUR 857 (Vorjahr TEUR 799). Die operativen Kosten machten im Geschäftsjahr 2023 etwa 0,8 % des durchschnittlichen Börsenwertes der SPARTA aus (Vorjahr 0,7 %) und liegen damit weiter unter unserer Zielgröße von 1,0%.

Der leichte Anstieg der operativen Kosten ist im Wesentlichen bedingt durch den Wegfall von Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahreszeitraum (TEUR 146). Die Währungsverluste betrugen im Saldo TEUR 85 (Vorjahr TEUR 124). Die Rechts- und Beratungskosten haben sich auf TEUR 242 (Vorjahr TEUR 273) verringert, darunter Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung in Höhe von TEUR 114.

Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich damit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -14.731 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR -40.389).

Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf rund EUR 95 Mio. bei der Körperschaftsteuer und rund EUR 97 Mio. bei der Gewerbesteuer.

Bilanz

scrollen

TEUR

2019

2020

2021

2022

2023

Wertpapiere des Anlagevermögens

69.128

121.389

138.542

190.587

164.877

Wertpapiere des Umlaufvermögens

3.101

0

0

0

0

Sonstige Vermögensgegenstände

8.025

4.833

2.511

977

15.564

Liquiditätsbestand

19.885

1.735

5.340

493

528

Bilanzsumme

100.139

127.957

146.393

192.059

180.969

Finanzverbindlichkeiten

6.369

16.171

8.720

39.217

6.895

Rückstellungen

89

2.269

861

740

124

Sonstige Verbindlichkeiten

93

69

72

27

27

Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

18.709

0

0

0

36.578

Eigenkapital

74.879

109.448

136,740

152.075

137.344

Eigenkapital je Aktie (EUR)

98,93

109,81

68,73

43,25

39,06

Rendite des Reinvermögens

6,3%

52,6%

3,2%

-29,7%

1,4%

Die Bilanzsumme der SPARTA reduzierte sich im Geschäftsjahr 2023 von TEUR 192.059 auf TEUR 180.969. Dabei haben sich die Wertpapierpositionen im Anlagevermögen im Wesentlichen durch Abschreibungen verringert. Der deutliche Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 977 auf TEUR 15.564 resultiert aus einer Forderung gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 14.984 aus einem geschlossenen Sacheinlagevertrag im Zusammenhang mit der von der Hauptversammlung am 23. August 2023 beschlossenen gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung ("Kapitalerhöhung 2023/​2024").

Die Finanzverbindlichkeiten haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 6.895 (Vorjahr TEUR 39.217) deutlich verringert. Maßgeblich hierfür ist der Wegfall von Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft aus dem Kauf von Aktien der Beta Systems aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 34.016, welche im Jahresverlauf 2023 beglichen wurden. Zum Bilanzstichtag 2023 beliefen sich die Nettofinanzverbindlichkeiten auf TEUR 6.367 (Vorjahr TEUR 38.723). Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt in der Regel kurzfristig durch Lombardkredite. Es stehen der Gesellschaft weitere Kreditlinien zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der im Rahmen der Kapitalerhöhung 2023/​2024 vereinbarten Sacheinlage der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Form der Einbringung von 816.911 Aktien der Beta Systems, wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 36.578 passiviert, die erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2024 rechtswirksam im Eigenkapital auszuweisen ist.

Aufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von TEUR 14.731 verringerte sich das Eigenkapital von TEUR 152.075 auf TEUR 137.344. Dies entspricht nach HGB und bezogen auf 3.515.838 Aktien rund EUR 39,06 je Aktie (Vorjahr EUR 43,25 je Aktie).

Das wirtschaftliche Reinvermögen stieg im Jahr 2023 leicht um 1,4 % an (Vorjahr -29,7 %). Dem Kursanstieg der Spartan Resources Limited sowie dem Ertrag im Zusammenhang mit dem Spin-off der Latonba AG aus der Beta Systems Software AG standen unter anderem deutliche Kursverluste bei der Biofrontera AG, der Latonba AG und der Tele Columbus AG gegenüber.

III. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

1. Ertragslage

Erträge aus Finanzanlagen

Die Erträge aus Finanzanlagen im Gesamtumfang von TEUR 483 (Vorjahr TEUR 374) beinhalten im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens.

Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Bei den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 5.599 (Vorjahr TEUR 1.254) handelt es sich insbesondere um Erträge in Höhe von TEUR 3.442 aus der Bewertung der im Rahmen des Spin-off erhaltenen Anteile an der Latonba AG zum Zeitwert sowie um Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an der ATEX Resources Inc. in Höhe von TEUR 536, an der Sabina Gold & Silver Corp. in Höhe von TEUR 477 sowie der Bayer AG in Höhe von TEUR 418. Weitere Erträge in Höhe von TEUR 727 wurden aus dem Verkauf weiterer neun Finanzanlagen generiert.

Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 578) resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Anteilen an der Future Metals NL in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr TEUR 0).

Zuschreibungen auf Finanzanlagen

Zuschreibungen wurden in Höhe von TEUR 4.938 (Vorjahr TEUR 908) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Wesentlichen Zuschreibungen auf die Spartan Resources Limited (ehem. Gascoyne Resources Limited) in Höhe von TEUR 3.771 (Vorjahr TEUR 0) sowie auf die Vorzugsaktien der Drägerwerk AG & Co. KGaA in Höhe von TEUR 1.005 (Vorjahr TEUR 0) erfasst.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 23.338 (Vorjahr TEUR 40.739) zu berücksichtigen. Diese betrafen Abschreibungen auf die Biofrontera AG in Höhe von TEUR 5.165 (Vorjahr Zuschreibung TEUR 452). Das international tätige biopharmazeutische Unternehmen hat in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 den Umsatz um 13,2 % auf EUR 24,8 Mio. gesteigert. Das EBIT betrug nach neun Monaten EUR 4,3 Mio. nach EUR 4,4 Mio. im Vorjahreszeitraum. Trotz der insgesamt positiven operativen Entwicklung fiel der Börsenkurs der Biofrontera AG im Jahr 2023 um fast 73 %, was nach unserer Einschätzung wesentlich auf den anhaltenden Börsenverkaufsdruck durch das ehemalige Tochterunternehmen Biofrontera Inc. zurückzuführen ist. Im Februar 2024 wurde eine Strategieanpassung verkündet, die sich künftig signifikant auf die Umsatz- und Kostenstruktur der Gesellschaft auswirken wird. Unter anderem soll die Biofrontera Inc. die gesamte klinische Entwicklung übernehmen, während sich die Biofrontera AG stärker auf die Erweiterung ihrer Marktpräsenz in Europa fokussiert. Von dieser Konzentration auf die jeweiligen Kernkompetenzen sowie den Umsatzeffekten verschiedener kürzlich erhaltener Zulassungserweiterungen erwarten wir uns mittelfristig eine positive Geschäftsentwicklung und folglich auch eine Stabilisierung des Aktienkurses der Biofrontera AG.

Auf die Beteiligung an der Latonba AG entfiel eine Abschreibung in Höhe von TEUR 3.302 (Vorjahr TEUR 0). Hiervon entfällt der Großteil auf die Abschreibung der im Dezember 2023 erfolgten Sacheinlage der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft von 816.911 Latonba-Aktien zum Gutachtenwert auf den Börsenkurs zum Stichtag.

Die Beteiligung an der Tele Columbus AG wurde um TEUR 2.798 (Vorjahr TEUR 929) wertberichtigt. Das Unternehmen hat 2021 nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot der Kublai GmbH, die zu 40 % der United Internet AG und zu 60 % Morgan Stanley Infrastructure Partners gehört und rund 95% der Anteile an Tele Columbus hält, noch im gleichen Jahr ein Delisting vorgenommen und wird derzeit nur noch in Hamburg gehandelt. Der im April 2023 veröffentlichte Geschäftsbericht 2022 hatte Befürchtungen geweckt, dass eine für das vierte Quartal 2023 prognostizierte Liquiditätslücke nicht gedeckt werden könnte und außerdem Zweifel an der Refinanzierbarkeit 2024 bzw. 2025 fälliger Verbindlichkeiten von über EUR 1 Mrd. geweckt. Zwischenzeitlich wurde mit dem Hauptgesellschafter eine Eigenkapitalzufuhr in Höhe von EUR 300 Mio. und mit den Gläubigern eine Verlängerung der auslaufenden Finanzierungen bis Oktober 2028 vereinbart, so dass das Unternehmen seinen Ausbau des Glasfasernetzes weiter vorantreiben kann.

Die weiteren Abschreibungen in Höhe von TEUR 12.073 betreffen weitere 24 Beteiligungen, hiervon entfallen insgesamt TEUR 8.029 (Vorjahr TEUR 35.147) auf Beteiligungen im Rohstoffbereich.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 481) enthalten im Berichtsjahr Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr TEUR 328) und der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 146).

Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen liegen im Geschäftsjahr 2023 mit TEUR 264 (Vorjahr TEUR 267) leicht unter Vorjahresniveau.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich auf insgesamt TEUR 1.146 (Vorjahr TEUR 1.659). Diese enthalten insbesondere Wertberichtigungen auf Optionen der Orion Minerals Ltd. in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr TEUR 9), sowie auf Optionen weiterer neun (Vorjahr fünf) Gesellschaften in Höhe von insgesamt TEUR 303 (Vorjahr TEUR 637). Die Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten verringerten sich leicht auf TEUR 242 (Vorjahr TEUR 273), davon betrafen rund TEUR 114 die Kapitalerhöhung 2023/​2024. Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung betrugen TEUR 129 (Vorjahr TEUR 452).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 167) enthalten ausschließlich sonstige Zinserträge aus Bankguthaben. Im Vorjahr enthielten diese im Wesentlichen Erträge aus einer Wandelanleihe in Höhe von TEUR 150.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 991 (Vorjahr TEUR 324) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Zinsen aus dem Kaufvertrag mit der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft über Aktien der Beta Systems in Höhe von TEUR 655 (Vorjahr TEUR 213), die mittels Aktien der Latonba AG beglichen wurden, sowie weitere Zinsen an die SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr TEUR 20).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf TEUR 0 (Vorjahr TEUR 8).

2. Vermögens- und Finanzlage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr verringerte sich die Bilanzsumme von TEUR 192.059 auf TEUR 180.969. Der Rückgang ist wesentlich geprägt durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 14.731. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 8.238 getätigt (Vorjahr TEUR 97.829). Weitere Zugänge in Höhe von TEUR 21.595 resultieren aus der Sacheinlage der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 2023/​2024. Desinvestitionen wurden in Höhe von TEUR 9.602 getätigt (Vorjahr TEUR 5.953). Weitere Abgänge in Höhe von TEUR 34.671 stehen im Zusammenhang mit der Tilgung einer Kaufpreisforderung gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für Aktien der Beta Systems Software AG durch Übertrag von Aktien der Latonba AG nach erfolgter Abspaltung.

Das Anlagevermögen wurde zum Bilanzstichtag mit TEUR 164.877 (Vorjahr TEUR 190.587) bewertet und besteht ausschließlich aus Finanzanlagen.

Die Finanzanlagen in Höhe von TEUR 164.877 (Vorjahr TEUR 190.587) beinhalten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 99.559 (Vorjahr TEUR 112.841). Diese betreffen insbesondere die Anteile an der Beta Systems Software AG in Höhe von TEUR 85.946 (Vorjahr TEUR 107.723). Dies entspricht zum Bilanzstichtag rund 47 % der Bilanzsumme der SPARTA. Zum Bilanzstichtag hält die SPARTA mit rund 75,4 % eine qualifizierte Mehrheit an der Beta Systems.

Die Beta Systems Software AG entwickelt Softwarelösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen und steigerte im Geschäftsjahr 2022/​23 den Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten auf EUR 76,3 Mio. (Vorjahr EUR 75,9 Mio.). Aufgrund einer veränderten Zusammensetzung der Umsatzerlöse sowie zusätzlicher Aufwendungen für die Produktentwicklung verringerte sich das EDITDA aus fortgeführten Aktivitäten auf EUR 11,6 Mio. (Vorjahr EUR 21,6 Mio.). Die EBITDA-Marge reduzierte sich auf 15% (Vorjahr 28 %). Der Konzernjahresüberschuss aus fortgeführten Aktivitäten belief sich auf EUR 6,8 Mio. (Vorjahr EUR 12,4 Mio.). Zum Bilanzstichtag wies die Gesellschaft eine Konzernnettoverschuldung von EUR 2,7 Mio. auf, nachdem im Vorjahr die finanziellen Mittel im Saldo EUR 58,9 Mio. betrugen. Hierin spiegelt sich die am 28. September 2023 eingetragene Abspaltung der Latonba AG wider, auf die ein Nettovermögen nach IFRS im Volumen von insgesamt EUR 63,1 Mio. überging. Für das laufende Geschäftsjahr 2023/​24 erwartet die Gesellschaft einen Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten zwischen EUR 75 Mio. und EUR 85 Mio. und ein EBIT zwischen EUR 4,0 Mio. und EUR 9,0 Mio.

Auch wenn die Beta Systems-Beteiligung mit einem Portfoliogewicht zum Stichtag von rund 65 % für ein ansonsten diversifiziertes Portfolio überproportional hoch gewichtet erscheint, relativiert sich dies angesichts des sehr planbaren Geschäfts der Beta Systems mit einer seit Jahren positiven Entwicklung (unter Herausrechnung von IFRS-Effekten). Auch für die Zukunft erwarten wir ein stabiles operatives Wachstum in einem von ansteigenden Datenmengen, immer komplexeren IT-Strukturen und erhöhten Sicherheits- und Compliance-Anforderungen geprägten Umfeld.

Des Weiteren betreffen die Anteile an verbundenen Unternehmen die 2invest AG in Höhe von TEUR 1.957 (Vorjahr TEUR 2.328), die 4basebio PLC in Höhe von unverändert TEUR 1.757 sowie die Latonba AG in Höhe von TEUR 8.841 (Vorjahr TEUR 0). An diesen Gesellschaften wird zwar keine Mehrheit gehalten, sie sind allerdings aufgrund der Konzernzugehörigkeit zum Deutsche Balaton-Konzern als "verbunden" zu klassifizieren. Des Weiteren sind die Anteile der SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 1.057 (Vorjahr TEUR 1.033) enthalten.

Weiter sind in den Finanzanlagen Beteiligungen in Höhe von TEUR 2.632 (Vorjahr TEUR 7.008) enthalten. Hierunter fällt neben der Biofrontera AG in Höhe von TEUR 1.843 (Vorjahr TEUR 7.008) nun auch die Geopacific Resources Ltd. in Höhe von TEUR 790 (Vorjahr TEUR 735 unter Wertpapiere des Anlagevermögens).

Die Wertpapiere des Anlagevermögens summieren sich auf TEUR 62.685 (Vorjahr TEUR 70.738). Die wesentlichen Positionen der Wertpapiere betreffen Anteile an Skeena Resources Ltd. in Höhe von TEUR 12.188 (Vorjahr TEUR 11.734), der Spartan Resources Ltd. (vormals Gascoyne Resources Ltd.) in Höhe von TEUR 9.326 (Vorjahr TEUR 4.371), der Drägerwerk AG & Co. KGaA in Höhe von TEUR 5.180 (Vorjahr TEUR 4.868), der Bayer AG in Höhe von TEUR 3.867 (Vorjahr TEUR 7.490) sowie der VRX Silica Ltd. in Höhe von TEUR 3.306 (Vorjahr TEUR 4.232).

Von den Finanzanlagen entfallen TEUR 50.658 (Vorjahr TEUR 50.361) auf Beteiligungen im Rohstoffsektor. Die Summe der im Geschäftsjahr getätigten Investitionen in Fremdwährung beläuft sich auf TEUR 6.366 (Vorjahr TEUR 9.201).

Alle Wertpapiere und Beteiligungen werden, unabhängig von ihrer Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen, nach dem strengen Niederstwertprinzip oder im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten mit dem entsprechend niedrigeren Abfindungspreis bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf in Höhe von TEUR 15.564 (Vorjahr TEUR 977) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 14.984 (Vorjahr TEUR 0) beinhalten eine Forderung aus Aktienlieferung im Zusammenhang mit der Sacheinlage der Deutsche Balaton AG für die Kapitalerhöhung. Die Lieferung der Aktien erfolgte kurz nach dem Bilanzstichtag.

Die verbleibenden sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen aus einer Körperschaftsteuerrückforderung in Höhe von TEUR 127 (Vorjahr TEUR 351), Aktienoptionen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr TEUR 316) sowie erworbenen Nachbesserungsrechten in Höhe von TEUR 309 (Vorjahr TEUR 309) zusammen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten summieren sich zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf insgesamt TEUR 528 (Vorjahr TEUR 493).

Zum 31. Dezember 2023 verringerte sich das Eigenkapital der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr von TEUR 152.075 auf TEUR 137.344. Der Rückgang resultiert aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -14.731 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR -40.389).

Die zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen in Höhe von TEUR 36.578 (Vorjahr TEUR 0) betreffen die mit Einbringungsvertrag vom 12. Dezember 2023 geleistete Sacheinlage der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Form von je 816.911 Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG.

Steuerrückstellungen waren für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 653) zu bilanzieren. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 124 (Vorjahr TEUR 88) berücksichtigen im Wesentlichen Rückstellungen für die Ende 2023/​Anfang 2024 durchgeführte Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 0) sowie für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr TEUR 49).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 5.895 (Vorjahr TEUR 4.201). Die Verbindlichkeiten sind kurzfristig und variabel verzinst. Der Anstieg ist den im Geschäftsjahr vorgenommenen Investitionen sowie den operativen Kosten des Geschäftsjahres geschuldet. Darüber hinaus bestehen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der SPARTA Invest AG in Höhe von unverändert TEUR 1.000.

Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet.

IV. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT, PROGNOSE

1. Chancen- und Risikobericht

Die handelsrechtlichen Vorschriften des § 289 Absatz 1 HGB fordern für einen zu erstellenden Lagebericht eine Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung des Geschäftsverlaufs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken, was uns - als Beteiligungsgesellschaft, die in erster Linie in börsennotierte Wertpapiere investiert - bekanntermaßen sehr schwerfällt.

Wir versuchen durch intensive Marktbeobachtung und regelmäßige interne Analysen des Geschäftsverlaufs ungewollte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Diese Vorgehensweise betrifft insbesondere die Kosten- und Liquiditätssituation der Gesellschaft, die gut plan- und prognostizierbar sind. Gegen die möglichen, oftmals nicht prognostizierbaren, vielfältigen negativen Entwicklungen der Kapitalmärkte und deren potenzielle Auswirkungen auf die Vermögenspositionen der Gesellschaft sind diese Vorkehrungen jedoch nur von sehr eingeschränktem Nutzen.

Zur völligen Immunisierung gegen Risiken aller Art und unliebsame Entwicklungen müsste man einerseits vorher jederzeit genau wissen, was passiert, um geeignete Schritte in die Wege zu leiten. Andererseits liegt jedem Risiko auch eine Chance inne, so dass das Wahrnehmen von Chancen systematisch mit dem Eingehen von Risiken verbunden ist. Der bewusste und konsequente Umgang mit Risiken ist die eigentliche Herausforderung, der sich das Management der SPARTA stellt.

Allgemeine Marktpreisrisiken und Entscheidungen bei der Wertpapierauswahl, die sich nachträglich als kurzfristig zunächst falsch herausstellen, können zu scheinbaren Vermögensverlusten führen. Sie stellen in unseren Augen aber nur dann ein langfristiges Risiko dar, wenn sie zu einer dauerhaft tiefen Bewertung führen bzw. tatsächlich auf einer falschen Investitionsentscheidung beruhen. Kurzfristige Vermögensverluste als Resultat "normaler" Schwankungen von Börsenkursen sehen wir nicht als Risiko im eigentlichen Sinne, weswegen es sich bei der "Volatilität" von Wertpapieren unseres Erachtens auch um kein geeignetes Risikomaß handelt. Insbesondere bei antizyklischen Investitionen sind kurzfristige Vermögensverluste wahrscheinlich, da wir nicht in der Lage sind, bei einer Investition den genauen Kurstiefpunkt vorauszusagen.

Die Anlageentscheidungen der SPARTA sind grundsätzlich mittel- bis langfristig ausgerichtet. Kursschwankungen in Bestandspositionen liegen regelmäßig vor und sind Teil des Geschäfts. Sie können sowohl Chance als auch Risiko sein. Kursverluste können verschiedene Ursachen haben. Zu den häufigsten Auslösern gehören allgemeine Marktveränderungen (z.B. Zinsentwicklungen, konjunkturelle Veränderungen, politische Krisen, Naturkatastrophen, Epidemien bzw. Pandemien), Branchenveränderungen (z.B. technische oder regulatorische Änderungen, Änderungen des Wettbewerbsumfelds) und Änderungen beim Emittenten selbst (z. B. operative Verschlechterung). Derzeit prägt neben den anhaltenden geopolitischen Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten, den Auswirkungen der hohen Energiepreise insbesondere in Europa sowie der geringen Weltwirtschaftsdynamik insbesondere die Zinspolitik der Notenbanken das Marktgeschehen. Veröffentlichte Daten zur Inflations- und Konjunkturentwicklung und deren Interpretation lassen die Zinserwartungen der Marktteilnehmer in immer kürzeren Zeitabständen zwischen "back to normal" und "higher for longer" schwanken und bewegen die Börsenkurse. Ähnlich verhält es sich mit der Erwartung über die künftige Inflationsentwicklung. Im Geschäftsjahr 2024 ist auch vom Ausgang der US-Wahlen ein erheblicher Einfluss auf die Gefährdungslage durch bestehende und künftige geopolitische Konflikte zu erwarten. Dies trifft insbesondere für Europa zu, an dessen Rand seit zwei Jahren Krieg geführt wird und das auf eine verlässliche Zusammenarbeit mit und den Beistand durch demokratische Staaten inner- wie außerhalb der NATO angewiesen ist.

Die Wertentwicklung der Investitionen im Rohstoffsektor ist von der Preisentwicklung der zugrundeliegenden Rohstoffe sowie der Entwicklung der (erwarteten) Förderkosten abhängig. Ein Rückgang der Rohstoffpreise oder Kostensteigerungen können die Wirtschaftlichkeit bestehender Projekte verschlechtern und deren künftige Umsetzung gefährden. Auf der anderen Seite können steigende Kosten für Produktionsmittel (z.B. steigende Energiepreise, Material- oder Personalkosten) aufgrund vorhandener Weltmarktpreise für standardisierte Rohstoffprodukte oder langfristiger Liefervereinbarungen nicht zwingend an Abnehmer weitergereicht werden. Bereits produzierende Unternehmen könnten auch nur eingeschränkt in der Lage sein, ihre Kostenstrukturen an rückläufige Rohstoffpreise oder steigende Preise der benötigten Inputfaktoren anzupassen. Die SPARTA begegnet diesem Risiko durch eine Diversifikation des Rohstoff-Beteiligungsportfolios, insbesondere im Hinblick auf Rohstoffarten, den Entwicklungsstand der Rohstoffunternehmen (Explorer, Developer, Producer) und die geographische Verteilung der Rohstoffbeteiligungen.

Rückläufige Kurse stellen insbesondere dann ein Risiko dar, wenn sie zu einem nachhaltigen Kapitalverlust führen, was zwar nicht zwingend, aber doch regelmäßig von einer für die Beteiligung nachteiligen, operativen Entwicklung ausgelöst wird. Sie sind ebenso nachteilig, wenn laufende Finanzierungserfordernisse der Beteiligungen nur unter Inkaufnahme einer höheren Verwässerung der Altaktionäre auf erniedrigtem Kursniveau gedeckt werden können. Sofern man als Investor dann nicht in der Lage ist den eigenen Anteil aufrecht zu erhalten, sinkt der Unternehmens- und damit der künftige Gewinnanteil an der Beteiligung dauerhaft.

Ein nachhaltiger Kapitalverlust kann aber auch durch eine Fehleinschätzung unsererseits eintreten. Wir können leider nicht behaupten, dass wir den Wert einer Beteiligung immer richtig einschätzen. Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, versuchen wir uns ein möglichst umfangreiches, detailliertes Bild von unseren Investments zu machen. Dies geschieht u.a. durch das Studium von Geschäftsberichten und Präsentationen, regelmäßige Gespräche mit Analysten und dem Management, die Einbindung von externen Beratern sowie den Besuch von Konferenzen.

Bilanziell begegnen wir Preisänderungsrisiken durch die Anwendung des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips. Wertpapierpositionen, deren Stichtagkurs oder Abfindungskurs im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten niedriger ist als der Anschaffungspreis, werden grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.

Insbesondere die Anlage in Aktien mit niedriger Marktkapitalisierung bringt für die Gesellschaft ein Liquiditätsrisiko mit sich, weil diese Titel in der Regel wesentlich illiquider als große Standardwerte sind. Sollte die Gesellschaft im Falle von Marktturbulenzen gezwungen sein, illiquide Titel veräußern zu müssen, könnte dies im Extremfall gar nicht oder nur zu Kursen deutlich unterhalb des angenommenen fairen Wertes möglich sein Aus diesem Grund sind wir bestrebt, zu jedem Zeitpunkt über ausreichend liquide Mittel oder freie Kreditlinien zu verfügen, um nicht auf die Veräußerung von Beteiligungen zu "Unzeit" angewiesen zu sein.

Die Veränderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen könnte ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der SPARTA und den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Projekte haben. Eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung künftiger steuerlicher Verlustvorträge oder die Änderung der steuerlichen Belastung auf Ebene der Ertrags- und Verbrauchsteuern können hierfür beispielsweise ursächlich sein. Auch können Gewinne bei ausländischen Wertpapieren, die hierzulande weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden können, aufgrund fehlender Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstiger steuerlich relevanter Sachverhalte im Ausland einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen.

Chancen und Risiken ergeben sich auch aus der Beendigung von Spruchverfahren, bei denen es je nach Ausgang der Verfahren zu möglichen Nachzahlungen auf vormals zu niedrig vorgenommene Abfindungszahlungen kommt. Der kumulierte Bilanzansatz dieser sogenannten Abfindungsergänzungsansprüche beläuft sich zum Bilanzstichtag auf unverändert TEUR 309. Ob zukünftig aus den einzelnen Abfindungsergänzungsansprüchen ein Gewinn oder ein Verlust anfällt, hängt somit davon ab, ob der Nachzahlungsbetrag höher oder niedriger als der Bilanzansatz der jeweiligen Ansprüche ausfällt.

Ein operativer Risikofaktor ist auch, dass bei SPARTA sämtliche grundlegenden operativen und organisatorischen Entscheidungen aufgrund der Personalstruktur direkt auf Ebene des Vorstands angesiedelt sind. Es erfolgt je nach Art und Umfang der Geschäfte ein Austausch mit dem Aufsichtsrat bzw. eine Genehmigung in den hierfür erforderlichen Fällen. Der Aufsichtsrat wird auch regelmäßig über die Aktivitäten und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Dennoch liegt zumindest auf operativer Ebene eine Abhängigkeit von Einzelpersonen vor.

Zum Stichtag waren rund 58 % des wirtschaftlichen Reinvermögens in Euro-Währung investiert nach rund 60 % im Vorjahr. Damit hat sich das relative Wechselkursrisiko nicht wesentlich verändert. Auch wenn die Volatilität der Wechselkurse auf Jahressicht zuletzt gering ausfiel, kommt es unterjährig zu teilweise hohen Wechselkursschwankungen in den für die SPARTA relevanten Währungen gegenüber dem Euro. Entsprechend stellt deren Entwicklung weiterhin einen relevanten Risikofaktor dar. Zeitweise erfolgt eine Refinanzierung von Investitionen außerhalb des Euroraumes durch entsprechende Währungskredite. Darüber hinaus werden jedoch keine gesonderten Maßnahmen getroffen um Wechselkursrisiken zu begegnen.

Weitere Risiken, wie zum Beispiel Forderungsausfallrisiken, Zinsrisiken oder Risiken, die sich aus juristischen Auseinandersetzungen ergeben, werden engmaschig überwacht, sind aber nach Einschätzung des Vorstands derzeit für das Gesamtvermögen der Gesellschaft von nicht wesentlicher Bedeutung.

Zusammenfassend besteht im laufenden Geschäftsjahr 2024 aufgrund der fortdauernden geopolitischen Konflikte, der Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten, den derzeit kaum prognostizierbaren Auswirkungen der Wahlen in den USA und insgesamt volatiler Kapitalmärkte, die stark von den kurzfristigen Erwartungen der Marktteilnehmer hinsichtlich der weiteren Zins- und Inflationsentwicklung geprägt sind, ein weiterhin deutlich erhöhtes Gesamtrisiko. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch weiterhin nicht erkennbar.

2. Prognosebericht

SPARTAs primäre Zielgröße ist die langfristige Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens. Wir schauen hierbei vorrangig auf Fünfjahreszeiträume, in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite anstreben, was wir in den letzten fünf Jahren trotz der Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Fünfjahreszeitraum mit durchschnittlich +3,6 % p.a. (Vorjahr -0,2% p.a.) weiterhin verfehlt haben.

Für den laufenden Zeitraum 2020 bis 2024 gehen wir davon aus, dass sich die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite in einer Größenordnung von 2,0 % p.a. bewegt und damit unterhalb des Langfristrenditeziels. Dabei unterstellen wir auch für die Reinvermögensentwicklung im Geschäftsjahr 2024 eine Rendite unterhalb des Langfristrenditeziels von 10 % p.a. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir "in der Größenordnung" mit einer Abweichung von weniger als 4,0 %-Punkten, was bedeutet, dass wir eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2020 bis 2024 zwischen -2,0 % p.a. und +6,0 % p.a. erwarten.

Die Prognose erfolgt zu einem Zeitpunkt anhaltend hoher geopolitischer Unsicherheit und in einem Umfeld, in dem sich die Weltwirtschaft trotz der hohen Zinsniveaus bislang robuster zeigt als gedacht, was die Hoffnung auf ein "Soft Landing" der Wirtschaft - insbesondere in den USA - nährt. Der Internationale Wahrungsfond (IWF) rechnet in seinem Ausblick für die Weltwirtschaft (Januar 2024) im Jahr 2024 mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,1 %, das insbesondere von den Entwicklungs- und Schwellenländern sowie den USA getragen wird, während Europa und insbesondere Deutschland deutlich geringere Wachstumsraten aufweisen.

Der vorgenannten Prognose liegt unter anderem die Erwartung zugrunde, dass die Inflation im Jahresverlauf weiter nachlässt und damit auch die Finanzierungskosten ihren Höhepunkt überschritten haben und die lockere Fiskalpolitik insbesondere der US-Regierung im Wahljahr 2024 weiter anhält. Bezüglich der geopolitischen Krisenherde liegt der Prognose die Annahme zugrunde, dass es 2024 zu keiner weiteren Eskalation kommt.

Mit Abschluss des Einbringungsvertrages im Rahmen der im August 2023 beschlossenen Kapitalerhöhung hält die SPARTA zum 31. Dezember 2023 eine qualifizierte Mehrheit an der Beta Systems. Mit einem Portfoliogewicht von 65 % und einem Kurswert von rund EUR 115 Mio. ist die Beta Systems weiterhin die mit Abstand größte Beteiligung im Portfolio der SPARTA.

Und auch unter Berücksichtigung der erst Anfang 2024 eingetragenen Kapitalerhöhung liegt der Portfolioanteil der Beta Systems bei über 50 %. Aufgrund des sehr planbaren und stetigen Geschäfts der Beta Systems verstehen wir die Beteiligung weniger als Klumpenrisiko, sondern vielmehr als Stabilitätsanker für das Portfolio der SPARTA. Wir erwarten über die kommenden Jahre ein stabiles Wachstum der Beta Systems in einem von ansteigenden Datenmengen, immer komplexeren IT-Strukturen und erhöhten Sicherheits- und Compliance-Anforderungen geprägten Umfeld. Zusätzlich zu der erwarteten positiven Geschäftsentwicklung besteht mit Erhöhung der Beteiligung an der Beta Systems nunmehr die Möglichkeit mittels geeigneter Strukturmaßnahmen, die Verlustvorträge der SPARTA (derzeit rund EUR 95 Mio. bei der Körperschaftsteuer und rund EUR 97 Mio. bei der Gewerbesteuer) einer Nutzung zuzuführen und damit das Ertragspotenzial der Beta Systems-Beteiligung zusätzlich zu optimieren (siehe hierzu im Anhang "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag").

Weitere rund 36 % des wirtschaftlichen Reinvermögens der SPARTA zum Stichtag betreffen Beteiligungen im Rohstoffsektor. Aus heutiger Sicht soll diese Gewichtung - vorbehaltlich der Auswirkungen möglicher Strukturmaßnahmen auf die Portfoliozusammensetzung - weitgehend beibehalten werden. Der Goldpreis hat sich gegenüber den Zinsanhebungen erstaunlich robust gezeigt und zuletzt einen deutlichen Anstieg verzeichnet, der insbesondere auf Käufe von Zentralbanken und chinesischen Anlegern zurückgeführt wird. Die Erwartung erster Zinssenkungen der Zentralbanken im laufenden Jahr dürfte weiter stützend wirken. Auch wenn ein Großteil des Goldpreisanstiegs bereits vorweggenommen scheint, zeigen Vergleiche der Entwicklung von FED Funds Rate und Goldpreis in den vergangenen 20 Jahren, dass Zinssenkungsphasen einen deutlichen Goldpreisanstieg mit sich bringen.

Das Rohstoffsegment ist bei vielen Basismetallen von langjährigen massiven Unterinvestitionen geprägt, während sich die Genehmigung neuer Projekte aufgrund zunehmender regulatorischer Vorschriften immer weiter verzögert. Folglich kann das Angebot an neuen Rohstoffquellen den steigenden Bedarf - nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Energiewende - bei Weitem nicht decken mit entsprechenden Auswirkungen auf das Preisgefüge. Auch die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der geopolitischen Unsicherheiten und Umweltaspekte spielen bei der Wahl geeigneter Rohstoffquellen eine zunehmende Rolle. Aus diesem Grund fokussieren wir uns bei unseren Rohstoffinvestitionen weiterhin auf wirtschaftlich und politisch stabile Rechtsräume.

Auch wenn Investitionen in Nebenwerte gegenüber Standardtiteln und insbesondere Technologiewerten in den vergangenen beiden Jahren eindeutige Renditenachteile aufwiesen, behält die SPARTA ihre Fokussierung auf Nebenwerte und Value-Aktien bei und investiert zudem selektiv in Aktien in Sondersituationen mit einem attraktiven Chance-/​Risikoverhältnis.

Die Prognose basiert auf der aktuellen Struktur und dem aktuellen Geschäftsmodell der SPARTA. Sollten die angedachten Strukturmaßnahmen (siehe Ereignisse nach dem Abschlussstichtag im Anhang der SPARTA) umgesetzt werden, ändert sich das Geschäftsmodell der SPARTA grundlegend und damit auch die Basis für eine Prognose. Nach aktueller Einschätzung wird dies frühestens 2025 der Fall sein.

V. ANGABEN GEMÄSS § 312 ABSATZ 3 AKTG - ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 hat die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr Anteil an der SPARTA AG im Dezember 2018 die Beteiligungsschwelle von 50% überschritten hat, und sie damit eine Mehrheitsbeteiligung hält.

Der gemäß § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Berichtsjahr 2023 auf Veranlassung eines verbundenen Unternehmens nicht getroffen bzw. unterlassen."

 

Heidelberg, 16. April 2024

Eva Katheder
Vorstand

Philipp Wiedmann
Vorstand

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

scrollen

AKTIVA

31.12.2023
EUR

31.12.2022
EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

99.558.791,13

112.840.989,30

2. Beteiligungen

2.632.485,38

7.008.227,48

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

62.685.305,91

70.737.709,86

164.876.582,42

190.586.926,64

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

14.983.585,43

0,00

2. Sonstige Vermögensgegenstände

580.036,42

976.800,09

15.563.621,85

976.800,09

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

528.366,17

493.249,68

III. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

1.673,32

16.091.988,02

1.471.723,09

180.968.570,44

192.058.649,73

scrollen

PASSIVA

31.12.2023
EUR

31.12.2022
EUR

A. EIGENKAPITAL

I. Gezeichnetes Kapital *

49.221.732,00

49.221.732,00

II. Kapitalrücklage

70.718.558,09

70.718.558,09

III. Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage

14.978,70

14.978,70

2. andere Gewinnrücklagen

17.388.428,43

73.016.707,90

IV. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust

0,00

-40.897.015,04

137.343.697,22

152.074.961,65

Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

36.578.339,49

0,00

B. RÜCKSTELLUNGEN

1. Steuerrückstellungen

0,00

652.568,00

2. sonstige Rückstellungen

124.157,34

87.884,00

124.157,34

740.452,00

C. VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 5.895 (Vj.: TEUR 4.201)

5.895.289,37

4.201.162,73

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 1.000 (Vj.: TEUR 35.016)

1.000.000,00

35.015.502,05

3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 26 (Vj.: TEUR 27)
davon aus Steuern TEUR 8 ( Vj.: TEUR 8)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 1 (Vj.: TEUR 1)

27.087,02

26.571,30

6.922.376,39

39.243.236,08

180.968.570,44

192.058.649,73

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (01.01.2023 - 31.12.2023)

scrollen

1.1.-31.12. 2023
EUR

1.1.-31.12. 2022
EUR

1. Erträge aus Finanzanlagen

(+)

483.259,76

(+)

374.371,34

2. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

(+)

5.598.626,27

(+)

1.253.744,92

3. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

(-)

70.390,91

(-)

577.562,85

4. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

(+)

4.938.088,87

(+)

908.430,60

5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

(-)

23.338.366,96

(-)

40.738.540,67

6. sonstige betriebliche Erträge

(+)

43.938,04

(+)

481.207,09

7. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

(-)

256.869,23

(-)

259.580,77

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

(-)

6.643,08

(-)

7.468,34

8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

(-)

249,00

(-)

0,00

9. sonstige betriebliche Aufwendungen

(-)

1.146.075,67

(-)

1.658.773,42

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen 0 TEUR (Vj. 17 TEUR)

(+)

14.736,73

(+)

167.342,93

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus verbundenen Unternehmen 685 TEUR (Vj. 233 TEUR)

(-)

990.922,25

(-)

324.247,88

12. Ergebnis vor Steuern

-14.730.867,43

-40.381.077,05

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(-)

397,00

(-)

8.397,56

14. Ergebnis nach Steuern

-14.731.264,43

-40.389.474,61

15. Jahresfehlbetrag

-14.731.264,43

-40.389.474,61

16. Verlustvortrag/​Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

(-)

40.897.015,04

(-)

507.540,43

17. Entnahme aus der Gewinnrücklage

(+)

55.628.279,47

(+)

0

18. Bilanzgewinn

0,00

-40.897.015,04

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

ALLGEMEINE ANGABEN

Die SPARTA AG hatte zum Bilanzstichtag ihren satzungsmäßigen Sitz in Heidelberg und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 739820. Der Geschäftssitz ist in Heidelberg.

Die Erstellung des Jahresabschlusses der SPARTA AG für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes. Die SPARTA AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 Handelsgesetzbuch. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Grundkapital der SPARTA AG beträgt TEUR 49.222 (Vorjahr TEUR 49.222) und ist eingeteilt in 3.515.838 (Vorjahr 3.515.838) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 14,00 (Vorjahr EUR 14,00) je Aktie.

Die Hauptversammlung der SPARTA AG vom 23. August 2023 hatte beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 49.221.732,00 um bis zu EUR 24.610.866,00 auf bis zu EUR 73.832.598,00 durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") gegen Bar- und Sacheinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 zum Gesamtausgabebetrag in Höhe von EUR 28,49 je Neuer auf den Inhaber lautende Stückaktie zum Bezug angeboten. Hiervon wurden 1.307.079 Neue Aktien gezeichnet. Die Kapitalerhöhung wurde am 9. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragen.

Die Notierung der Aktien erfolgt im Segment "Basic Board" an der Frankfurter Wertpapierbörse. Sie werden dort unter der ISIN-Nummer DE000A0NK3W4 bzw. der Wertpapierkennnummer A0NK3W geführt.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Finanzanlagen

Die in der Bilanz der SPARTA AG ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Soweit bei den Aktienpositionen des Anlagevermögens der Börsenkurs oder der Abfindungspreis im Zusammenhang mit einem Abfindungsangebot zum Bilanzstichtag niedriger als die Anschaffungskosten sind, werden Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag bzw. zu Anschaffungskosten vermindert um erforderliche Abschreibungen ausgewiesen. Bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Bestände in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens der SPARTA AG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ist aus dem diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie den Wertpapieren des Anlagevermögens. Unter den verbundenen Unternehmen werden neben der 100% Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG, die Beta Systems Software AG, die Latonba AG, die 2invest AG und die 4basebio PLC ausgewiesen. An den drei letztgenannten Gesellschaften besteht kein Mehrheitsanteil, diese sind allerdings aufgrund der Konzernzugehörigkeit zum Deutsche Balaton AG-Konzern entsprechend zu klassifizieren. Die erstmalig ausgewiesenen Anteile an der Latonba AG resultieren zum einen aus der Abspaltung aus dem Beta Systems Software AG Konzern und zum anderen aus der Sacheinlage der Deutsche Balaton AG im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 2023/​2024.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

scrollen

TEUR

31.12.2023

31.12.2022

Forderungen

14.984

0

Sonstige Vermögensgegenstände

580

977

Die Forderung in Höhe von TEUR 14.984 (Vorjahr TEUR 0) beinhaltet ausschließlich eine Forderung auf Aktienlieferung im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 2023/​2024.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen überwiegend aus einer Körperschaftssteuerrückforderungen in Höhe von TEUR 127 (Vorjahr TEUR 351), Aktienoptionen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr TEUR 316) und erworbenen sowie bestehenden Abfindungsergänzungsansprüchen in Höhe von TEUR 309 (Vorjahr TEUR 309). Von den Abfindungsergänzungsansprüchen haben 309 TEUR voraussichtlich eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 49.221.732,00 (Vorjahr EUR 49.221.732,00) und ist eingeteilt in 3.515.838 (Vorjahr 3.515.838) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 14,00 je Aktie.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 49.221.732,00 Euro wird um bis zu 24.610.866,00 Euro auf bis zu 73.832.598,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die "Neuen Aktien") erhöht. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten. Die Neuen Aktien sind gewinnanteilsberechtigt für alle Geschäftsjahre, für die die Hauptversammlung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Neuen Aktien noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Die Neuen Aktien werden mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 zu einem Bezugspreis von 28,49 Euro je Neuer Aktie ausgegeben.

scrollen
a)

Der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg wird das Bezugsrecht unmittelbar gewährt. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, deren Mehrheitsaktionärin die SPARTA AG ist, somit aus bis zu 816.911 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,63627257 Aktien der Beta Systems Software AG an die SPARTA AG übertragen. Eine letzte auf die einzubringenden Aktien der Beta Systems Software AG entfallende Aktienspitze ist auf die nächste volle Aktie aufzurunden. Soweit der Einbringungswert der eingebrachten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der SPARTA AG einzustellen. Sofern die von der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 29. März 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Abspaltung der Latonba AG mit Sitz in Heidelberg vor Einbringung der Aktien der Beta Systems Software AG durch die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wirksam wird, ist die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verpflichtet, zusätzlich die auf die eingebrachten Aktien der Beta Systems Software AG entfallenden abgespaltenen Aktien der Latonba AG im Zuge der Einbringung ebenfalls an die SPARTA AG zu übertragen.

b)

Den übrigen Aktionären wird das Bezugsrecht mittelbar gewährt. Dabei werden die Neuen Aktien von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu beauftragenden Institut bzw. Unternehmen, das diese Funktion nach § 186 Abs. 5 AktG ausüben darf, zum Ausgabebetrag von 14,00 Euro je Neuer Aktie mit der Verpflichtung übernommen, sie den übrigen Aktionären im Verhältnis 2:1 gegen Bareinlage zum Bezugspreis von 28,49 Euro zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug angemessener Kosten - an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Für je zwei alte Aktien kann also eine Neue Aktien bezogen werden. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt und endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Die Kapitalerhöhung kann auch in Tranchen durchgeführt werden. Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Bezugsrechtehandel im Freiverkehr an einer deutschen Börse einzurichten.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

d)

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung der SPARTA AG entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

e)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden oder, sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss 100.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgrund dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig.

Die Kapitalerhöhung wurde im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 durchgeführt und am 9. Februar 2024 rechtsgültig im Handelsregister eingetragen.

Eigene Aktien

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Beschlussfassung zur neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts gefasst:

scrollen
a)

Der unter Tagesordnungspunkt 9 von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 1.Oktober 2020 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben.

b)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

c)

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 22. August 2028.

d)

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrates über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.

1. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) 0,01 Euro nicht unterschreiten und den arithmetischen durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems an den jeweils fünf vorangegangenen Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung um nicht mehr als 10% überschreiten.

2. Bei einem Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots darf der Angebotspreis für den Erwerb der Aktien den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems an den zehn der Beschlussfassung des Vorstands zur Abgabe des Angebots vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall ist anstelle des arithmetischen Durchschnittskurses der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstages der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abzustellen. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten (d.h. nach dem Verhältnis der angedienten bzw. angebotenen SPARTA-Aktien) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Aufsichtsrat ist zur entsprechenden Anpassung der Satzung ermächtigt. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

f)

Die Ermächtigung unter lit. e) erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.

Genehmigtes Kapital

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung der Satzung gefasst:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. August 2028 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 24.610.866,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmals auszuschließen,

scrollen
(1)

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(2)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

(3)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

(4)

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder ein Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Bedingtes Kapital

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen gefasst:

scrollen
a)

Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

(1) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Grundkapitalbetrag, Laufzeit

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. August 2028 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen (nachstehend zusammen die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- und/​oder Wandlungsrechte für bis zu 1.757.919 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 24.610.866,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend die "Anleihebedingungen") zu gewähren und/​oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend "Konzernunternehmen") ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für das die Schuldverschreibung emittierende Konzernunternehmen die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die Schuldverschreibungen sowie die Options- oder Wandlungsrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein.

Die Schuldverschreibungen werden jeweils in Teilschuldverschreibungen eingeteilt.

(2) Optionsrecht, Wandlungsrecht, Wandlungspflicht

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen oder von Wandelanleihen mit Optionsscheinen werden jeder Teilschuldverschreibung ein Optionsschein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug auf Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein.

Der Bezug von Aktien bei Ausübung des Optionsrechts erfolgt gegen Zahlung des festgesetzten Optionspreises. Es kann auch vorgesehen werden, dass der Optionspreis variabel ist und/​oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß Ziffer (3) angepasst wird. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung geleistet werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich in diesem Fall aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich ferner auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese zusammengelegt werden, so dass sich - ggf. gegen Zuzahlung - Bezugsrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, oder in Geld ausgeglichen werden.

Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in neue Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen; insbesondere kann eine Wandlungspflicht auch an ein entsprechendes Verlangen der Gesellschaft bzw. des emittierenden Konzernunternehmens geknüpft werden. Neben oder anstelle der Wandlungspflicht kann auch ein eigenes Recht der Gesellschaft vorgesehen werden, die Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen.

Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und/​oder als Folge von Verwässerungsbestimmungen gemäß nachfolgender Ziffer (3) geändert werden kann. Die Anleihebedingungen können ferner bestimmen, dass das Umtauschverhältnis auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet wird; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Umtauschrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese zusammengelegt werden, so dass sich - ggf. gegen Zuzahlung - Umtauschrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, oder in Geld ausgeglichen werden.

§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

(3)Optionspreis, Wandlungspreis, wertwahrende Anpassung des Options- oder Wandlungspreises

Der Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie muss - auch im Falle eines variablen Wandlungs- bzw. Optionspreises - mindestens 90 % des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems vor dem Tag der Bekanntmachung der Bezugsfrist gemäß § 186 Abs. 2 Satz 1 AktG oder, sofern die endgültigen Konditionen für die Ausgabe der Schuldverschreibungen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG erst während der Bezugsfrist bekannt gemacht werden, während der Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Vortag der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen betragen.

In den Fällen einer Wandlungspflicht oder eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft kann nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch ein Wandlungspreis bestimmt werden, der entweder mindestens dem vorgenannten Mindestpreis oder mindestens 90 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Endfälligkeit bzw. vor dem jeweils anderen für die Wandlungspflicht maßgeblichen Zeitpunkt entspricht, auch wenn der zuletzt genannte Durchschnittskurs den vorgenannten Mindestpreis unterschreitet.

Der Durchschnittkurs ist jeweils zu berechnen als arithmetisches Mittel der Schlusskurse an den betreffenden Börsenhandelstagen.

Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann der Options- oder Wandlungspreis aufgrund von Verwässerungsschutzbestimmungen zur Wahrung des wirtschaftlichen Werts der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen angepasst werden, wenn während der Laufzeit der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine sonstige Maßnahmen durchgeführt werden oder Ereignisse eintreten, die zu einer Veränderung des wirtschaftlichen Werts der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können (etwa Dividendenzahlungen, die Ausgabe weiterer Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte oder der Kontrollerwerb durch einen Dritten).

Eine Anpassung des Options- oder Wandlungspreises kann dabei auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungspflicht oder die Anpassung einer etwaigen Zuzahlung bewirkt werden. Statt oder neben einer Anpassung des Options- oder Wandlungspreises kann Verwässerungsschutz nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch in anderer Weise gewährt werden. Insbesondere kann vorgesehen werden, dass bei Ausgabe von Aktien, weiteren Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Verwässerungsschutz durch Anpassung des Options- oder Wandlungspreises nur erfolgt, soweit den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde.

(4) Bezugsrechtsgewährung, Ausschluss des Bezugsrechts

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Das Bezugsrecht kann dabei jeweils ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten aus Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen und/​oder Wandelgenussrechten, bzw. den hieraus im Fall eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde.

(5)Barausgleich, Gewährung neuer oder bestehender Aktien, Andienungsrecht

Die Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen, die ein Wandlungsrecht, eine Wandlungspflicht und/​oder ein Optionsrecht gewähren bzw. bestimmen, können auch das Recht der Gesellschaft bzw. des emittierenden Konzernunternehmens vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft bzw. des emittierenden Konzernunternehmens statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in neue Aktien aus genehmigtem Kapital, in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder in Aktien einer börsennotierten (Freiverkehr genügt) anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. ein Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. In diesen Fällen kann der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie dem nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems während der zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter Ziffer (3) genannten Mindestpreises liegt. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.

(5)Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Einzelheiten

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung sowie Options- bzw. Wandlungszeitraum und eine mögliche Variabilität des Umtauschverhältnisses zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibung ausgebenden Konzernunternehmens festzulegen.

b)

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023

Das bedingte Kapital wird wie folgt geschaffen:

"Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 24.610.866,00 durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. August 2023 beschlossenen Ermächtigung bis zum 22. August 2028 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen tatsächlich erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen."

c)

Änderung von § 4 der Satzung

In die Satzung der Gesellschaft wird ein neuer § 4 Abs. 5a eingefügt, der wie folgt lautet:

"5a. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 24.610.866,00, eingeteilt in bis zu 1.757.919 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. August 2023 beschlossenen Ermächtigung bis zum 22. August 2028 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen tatsächlich erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen."

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 70.719 (Vorjahr TEUR 70.719).

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen setzen sich zusammen aus der zum Vorjahr unveränderten gesetzlichen Rücklage in Höhe von TEUR 15 und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 17.388 (Vorjahr TEUR 73.017). Zum Bilanzstichtag erfolgte eine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 55.628 zur Verrechnung mit dem Verlustvortrag des Vorjahres von TEUR 40.897 sowie dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von TEUR 14.731.

Bilanzgewinn

Der Verlustvortrag des Vorjahres sowie der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von TEUR 14.731 wurden vollständig mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Der Bilanzgewinn beträgt damit TEUR 0 (Vorjahr Bilanzverlust in Höhe von TEUR 40.897).

Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

In diesem Posten werden in Höhe von TEUR 36.578 die geleisteten Einlagen bzw. die Forderung auf die Lieferung der noch zu leistenden Aktien gezeigt.

Stimmrechtsmeldungen

Uns liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die uns nach § 20 Abs. 1, Abs. 4 oder Abs. 5 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG bzw. § 127 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt worden sind, vor:

Im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Zeitpunkt der Erstellung sind der Gesellschaft keine Stimmrechtsmeldungen mitgeteilt worden.

Folgende Stimmrechtsmeldungen sind der Gesellschaft vor dem Geschäftsjahr 2023 mitgeteilt worden:

Herr Wilhelm K. T. Zours, geboren am 28. Juli 1961, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien - dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 an der SPARTA AG mit Sitz in Heidelberg mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte er uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 124 (Vorjahr TEUR 88).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Pfandrechte an den bei dem jeweiligen Kreditinstitut unterhaltenen Wertpapierdepots und Guthaben besichert.

scrollen

TEUR

31.12.2023

31.12.2022

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

5.895

4.201

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1.000

35.016

Sonstige Verbindlichkeiten

27

27

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 1.000 aus einem Darlehen der hundertprozentigen Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 2023 enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 18 im Zusammenhang mit einem Teil der Abfindungsergänzungsansprüche, die unter dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände berücksichtigt sind. Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern in Höhe von TEUR 8.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Erträge aus Finanzanlagen

Die Erträge aus Finanzanlagen in Höhe von TEUR 483 (Vorjahr TEUR 374) ergeben sich aus Dividendenzahlungen für Wertpapiere des Anlagevermögens.

Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 5.599 (Vorjahr TEUR 1.254) enthalten die Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens, vermindert um die Anschaffungskosten für die Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die auf diese Wertpapiere entfallenden Verkaufsgebühren. Im Berichtsjahr ist hier ein Ertrag aus der Abspaltung der Anteile an der Latonba AG von der Beta Systems Software AG in Höhe von TEUR 3.442 enthalten.

Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen belaufen sich auf TEUR 70 (Vorjahr TEUR 578) und beinhalten die Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.

Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zuschreibungen wurden in Höhe von TEUR 4.938 (Vorjahr TEUR 908) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf insgesamt TEUR 23.338 (Vorjahr TEUR 40.739) und sind ausschließlich dem Posten Finanzanlagen zuzurechnen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 481) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr TEUR 328) sowie Erträgen aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 146) zusammen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 264 (Vorjahr TEUR 267).

Abschreibungen auf Sachanlagen

Abschreibungen auf Sachanlagen waren keine zu bilanzieren (Vorjahr TEUR 0).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.146 (Vorjahr TEUR 1.659) bestehen vorwiegend aus Wertberichtigungen von Aktienoptionen in Höhe von TEUR 509 (Vorjahr TEUR 647), Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 242 (Vorjahr TEUR 273) im Wesentlichen im Zusammenhang mit der durchzuführenden Kapitalerhöhung, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 129 (Vorjahr TEUR 452), Depotgebühren in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr TEUR 59), Kosten der Konzernumlage für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 54), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 40) und Kosten der Jahresabschlusserstellung, Buchführung und Prüfung in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr TEUR 41).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 167) enthalten ausschließlich sonstige Zinserträge aus Bankguthaben. Im Vorjahr enthielten diese im Wesentlichen Erträge aus einer Wandelanleihe in Höhe von TEUR 150.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 991 (Vorjahr TEUR 324) resultieren im Wesentlichen aus Zinsen für Darlehen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 685 (Vorjahr TEUR 233).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der Steueraufwand in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 8) beinhaltet im Wesentlichen den Steueraufwand des laufenden Jahres.

SONSTIGE ANGABEN

Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 31.12.2023

scrollen

TEUR

Kapitalanteil

Eigenkapital

Ergebnis

SPARTA Invest AG, Heidelberg

100,00%

1.057

12

Beta Systems Software AG (30.09.2023)*

75,45%

85.945

13.083

* gemäß IFRS-Konzernabschluss der Beta Systems Software AG 2022/​23

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 neben den Mitgliedern des Vorstandes keine Mitarbeiter.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse

Die SPARTA AG ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit an diversen Spruchstellenverfahren beteiligt, aus denen in Zukunft aktuell nicht abschätzbare Geldzuflüsse resultieren können. Für die organisatorische Betreuung bestimmter Spruchstellenverfahren erhält ein externer Dritter eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von rd. 5 % des Betrages der zukünftig rechtskräftig festgesetzten Nachbesserungsbeträge für diese Spruchverfahren.

Es bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in relevanter Höhe.

Weitergehende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.000 gegenüber der SPARTA Invest AG, Heidelberg, ergibt sich aus einer unbefristeten Darlehensgewährung.

Am 12. Dezember 2023 hat die SPARTA AG mit der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit der von der ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA AG am 23. August 2023 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen einen Einbringungsvertrag über die Übertragung und Abtretung von 816.911 Aktien der Beta Systems Software AG und, aufgrund der am 28. September 2023 im Handelsregister der Beta Systems eingetragenen Abspaltung der Latonba AG, die Übertragung und Abtretung ebenso vieler Aktien der Latonba AG geschlossen. Als Gegenleistung hat die SPARTA AG der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 1.283.901 neue SPARTA-Aktien gewährt.

Am 30. September 2022 wurden 750.000 Anteile an der Beta Systems Software AG von der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum Preis von 45,07 Euro je Aktie erworben. Zur Finanzierung des Kaufpreises hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft der SPARTA AG ein Darlehen in Höhe von TEUR 33.803 mit einer Verzinsung von 2,5 % p.a., ab 1. Januar 2024 mit einer Verzinsung von 4,5% p.a., gewährt. Das Darlehen mit einer Laufzeit bis Ende 2024 zuzüglich Zinsen wurde zum 10. Oktober 2023 vereinbarungsgemäß durch Übertrag von Aktien der Latonba AG abgelöst. Zum Bilanzstichtag besteht hieraus keine Verbindlichkeit mehr.

Alle aufgeführten Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

Die außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2023 betreffen

scrollen

aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile an der Biofrontera AG in Höhe von TEUR 5.165 (Vorjahr Zuschreibung TEUR 452)

aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile an der Latonba AG in Höhe von TEUR 3.302 (Vorjahr TEUR 0)

aufgrund ihrer Größenordnung die Zuschreibung auf Anteile an der Spartan Resources Ltd. (ehemals firmierend unter Gascoyne Resources Ltd. in Höhe von TEUR 3.771 (Vorjahr Abschreibung TEUR 2.072)

aufgrund ihrer Bedeutung der Ertrag aus der Abspaltung der Anteile der Latonba AG von der Beta Systems AG in Höhe von TEUR 3.442 (Vorjahr TEUR 0).

Abschlussprüfer

Das im Geschäftsjahr 2023 für den Abschlussprüfer Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (als Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH), Frankfurt am Main, als Aufwand erfasste Honorar beträgt TEUR 34 und betrifft die Tätigkeit als Abschlussprüfer in Höhe von TEUR 28 sowie sonstige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen in Höhe von TEUR 6.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die Bezugsfrist der Kapitalerhöhung endete am 5. Januar 2024. Jeder Aktionär außer der Deutsche Balaton AG konnte innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 28,49 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft war entsprechend ihrem Bezugsrecht berechtigt bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlage in Form von Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG zu beziehen.

Insgesamt wurden Zeichnungen für 1.307.079 Neue Aktien getätigt, wovon 23.178 Neue Aktien gegen Bareinlage bezogen wurden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat 1.283.901 Neue Aktien gegen Sacheinlage von je 816.911 Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG bezogen. Die Kapitalerhöhung wurde somit zu rund 74,4 % gezeichnet. Der Gesellschaft sind nach Eintragung der Kapitalerhöhung Barmittel vor Kosten in Höhe von TEUR 660 zugeflossen.

Der Anteil der SPARTA AG an der Beta Systems Software AG erhöht sich im Zuge der Sacheinlage von rund 57,7 % auf rund 75,4 %.

Der Vorstand der SPARTA AG (die "Gesellschaft") plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vorzuschlagen.

Darüber hinaus soll der Hauptversammlung die Änderung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September vorgeschlagen werden.

Die Beschlussvorschläge dienen der Vorbereitung der nachfolgend skizzierten Strukturmaßnahmen, die - wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert - eine künftige Nutzung der bestehenden erheblichen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft ermöglichen und in den kommenden Wochen evaluiert und weiter vorbereitet werden:

scrollen
1.

Durchführung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung. Die Kapitalerhöhung soll auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands einem Betrag von rd. 30 Mio. Euro entsprechen. Für die anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung ist eine Reduzierung des Grundkapitals um rd. 92 Mio. Euro vorgesehen. Nach Umsetzung beider Maßnahmen wird sich der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie von derzeit 14,00 Euro auf 1,00 Euro verringern. Die Zahl der ausgegebenen SPARTA-Aktien soll dabei unverändert bleiben.

2.

Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September, um einen Gleichlauf des Geschäftsjahresendes der Gesellschaft mit dem der Beta Systems Software AG ("Beta Systems") zu erreichen, an der die SPARTA AG derzeit rund 75 % hält.

3.

Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der SPARTA Invest AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft, und Einlage aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere die bestehenden Beteiligungen, mit Ausnahme der Beteiligung an der Beta Systems, in die Kapitalrücklage der SPARTA Invest AG.

4.
Einer späteren Hauptversammlung der Gesellschaft (nach gegenwärtigem Kenntnisstand voraussichtlich Anfang 2025) soll Folgendes zur Beschlussfassung vorgelegt werden:
a.

die Ausschüttung einer Sachdividende an die SPARTA-Aktionäre in Form von Aktien der SPARTA Invest AG. Die Dividendenausschüttung erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft. Die Aktien der SPARTA Invest AG sollen ein eigenständiges Listing erhalten, voraussichtlich im Freiverkehr einer deutschen Börse.

b.

eine anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die Gesellschaft und Fortführung des operativen Geschäfts der Beta Systems unter Änderung des Firmennamens der SPARTA.

Nach Umsetzung der skizzierten Maßnahmen würden Aktionäre für jede Aktie an der Gesellschaft zusätzlich eine gelistete SPARTA Invest-Aktie halten.

Die Gesellschaft verfügt über erhebliche steuerliche Verlustvorträge (derzeit rd. 95 Mio. Euro), die sie mit künftigen Gewinnen aus dem operativen Geschäft der dann auf sie verschmolzenen Beta Systems verrechnen kann. Das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft wird von der SPARTA Invest AG fortgeführt, jedoch ohne die Beta Systems-Beteiligung.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen einschließlich der Zustimmung der Hauptversammlung der Beta Systems zur Verschmelzung mit der Gesellschaft sowie vorbehaltlich der Erkenntnisse der Prüfung und Vorbereitung der vorgenannten weiteren Maßnahmen wird der Vorstand die weiteren Details der geplanten Maßnahmen rechtzeitig auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen bekannt geben.

KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Im Januar 2019 hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr Anteil an der SPARTA AG im Dezember 2018 die Beteiligungsschwelle von 50% überschritten hat, und sie nunmehr eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG hält. Die SPARTA AG, Heidelberg, wird in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG für das Geschäftsjahr 2023 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird nach § 325 Absatz 1 und 3 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die SPARTA AG ist durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG wird nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Abweichend zum deutschen Handelsrecht werden dabei die gehaltenen Wertpapiere zu ihrem jeweiligen Zeitwert bewertet, welcher oberhalb der Anschaffungskosten liegen kann.

ORGANE

Die Mitglieder des Vorstands waren

scrollen

Philipp Wiedmann, Heidelberg

Eva Katheder, Bad Vilbel

Alle Vorstandsmitglieder üben die Tätigkeit hauptberuflich aus. Das Vorstandsmitglied Herr Wiedmann ist auch bei der Muttergesellschaft Deutsche Balaton AG angestellt.

Für das Geschäftsjahr 2023 erhielt der Vorstand Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 255. Die Gesamtbezüge ergeben sich aus fester Vergütung.

Weitere Organtätigkeiten des Vorstands:

Philipp Wiedmann

scrollen

Strawtec Group AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats

SPARTA Invest AG, Heidelberg, Vorstand

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Mitglied des Aufsichtsrats (ab 1. Januar 2024)

Balaton Agro Invest AG, Mitglied des Aufsichtsrats (ab 1. Januar 2024)

Eva Katheder

scrollen

2invest AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

ACG Germany e.V., Frankfurt, Vorstand

AEE Gold AG, Ahaus, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

Decheng Technology AG, Heidelberg, Vorstand (bis 31. Dezember 2023)

EK-Business Development und Consulting Services, Bad Vilbel, Geschäftsführerin

Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg, Vorstand (bis zum 16. November 2023, das Mandat endete mit Verschmelzung auf die DBAG)

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg; Vorsitzende des Aufsichtsrats

Hong Kong De Cheng Holding Co. Ltd, Hong Kong, Direktor

Pflege.Digitalisierung Invest AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (seit dem 19. Oktober 2023)

Latonba AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

MARNA Beteiligungen AG (zukünftig H2Core AG), stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates (ab 28. Februar 2024)

MISTRAL Media AG, Frankfurt, Vorstand

mediola - connected living AG, Frankfurt, Vorstand

Strawtec Group AG, Stuttgart, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

Talbona AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

tecnovum AG, Frankfurt, Vorstand

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren:

scrollen

Wilhelm K. T. Zours, Heidelberg, Vorstandsmitglied der DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Hans-Jörg Schmidt, Monaco, Privatier, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Eltville, Professorin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaft an der Hochschule RheinMain Wiesbaden

Die Satzung der SPARTA AG sieht eine Vergütung des Gremiums für das Geschäftsjahr von TEUR 20 für den Vorsitzenden und jeweils TEUR 10 für den stellvertretenden Vorsitzenden und die einfachen Mitglieder vor. Im Jahr 2023 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats TEUR 40. Die Zahlungen enthalten keine erfolgsabhängige Komponente.

Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten:

Wilhelm K. T. Zours

scrollen

Beta Systems Software AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Biofrontera AG, Leverkusen, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, Vorsitzender des Verwaltungsrats, Geschäftsführender Direktor

Hans-Jörg Schmidt

scrollen

Falkenstein Nebenwerte AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 5. September 2023)

PNX Metals Limited, Adelaide SA, Non-executive Director

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats

Prof. Dr. Karin Lergenmüller

scrollen

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Biofrontera AG, Leverkusen, Mitglied des Aufsichtsrats

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (bis 28. Februar 2024)

 

Heidelberg, 16. April 2024

Eva Katheder
Vorstand

Philipp Wiedmann
Vorstand

ANLAGENSPIEGEL

scrollen

Anschaffungskosten

EUR

01.01.2023

Zugang

Abgang

Umbuchung

31.12.2023

I. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

249,00

0,00

0,00

249,00

0,00

249,00

0,00

0,00

249,00

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

114.934.946,08

25.036.960,04

34.670.714,90

0,00

105.301.191,22

2. Beteiligungen

24.923.675,46

0,00

0,00

6.931.530,91

31.855.206,37

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

124.251.595,03

8.238.147,32

9.602.000,99

-6.931.530,91

115.956.210,45

264.110.216,57

33.275.107,36

44.272.715,89

0,00

253.112.608,04

264.110.216,57

33.275.356,36

44.272.715,89

0,00

253.112.857,04

scrollen

Kumulierte Abschreibungen

EUR

01.01.2023

Zugang

Zuschreibung

Abgang

Umbuchung

31.12.2023

I. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

249,00

0,00

0,00

0,00

249,00

0,00

249,00

0,00

0,00

0,00

249,00

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

2.093.956,78

3.672.662,46

24.219,15

0,00

0,00

5.742.400,09

2. Beteiligungen

17.915.447,98

5.488.973,96

0,00

0,00

5.818.299,05

29.222.720,99

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

53.513.885,17

14.176.730,54

4.913.869,72

3.687.542,40

-5.818.299,05

53.270.904,54

73.523.289,93

23.338.366,96

4.938.088,87

3.687.542,40

0,00

88.236.025,62

73.523.289,93

23.338.615,96

4.938.088,87

3.687.542,40

0,00

88.236.025,62

scrollen

Buchwerte

EUR

31.12.2023

31.12.2022

I. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

0,00

0,00

0,00

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

99.558.791,13

112.840.989,30

2. Beteiligungen

2.632.485,38

7.008.227,48

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

62.685.305,91

70.737.709,86

164.876.582,42

190.586.926,64

164.876.582,42

190.586.926,64

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SPARTA AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SPARTA AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SPARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt, den 24. April 2024

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

M. Jüngling
Wirtschaftsprüfer

A. Fröde
Wirtschaftsprüferin