SPARTA AGHeidelbergGESCHÄFTSBERICHT 2024
|
Zeitraum |
Periode |
Ø Rendite p.a. |
2016 bis 2020 |
5 Jahre |
13,2% |
2017 bis 2021 |
5 Jahre |
11,7% |
2018 bis 2022 |
5 Jahre |
-0,2% |
2019 bis 2023 |
5 Jahre |
3,6 % |
2020 bis 2024* |
4,75 Jahre* |
3,9% |
* bezogen auf einen verkürzten Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. September 2024
Die wichtigsten Kennzahlen der SPARTA stellen wir wie gewohnt komprimiert dar. Speziell im Wertpapierergebnis fassen wir verschiedene Posten zusammen, die nach HGB getrennt ausgewiesen werden, aber unserer Ansicht nach wirtschaftlich zusammengehören.
Gewinn- und Verlustrechnung
TEUR |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Wertpapierergebnis I |
2.578 |
1.392 |
-39.419 |
-12.898 |
48.853 |
Nachbesserungen & Zinsen |
17.033 |
47 |
-163 |
-976 |
1.583 |
Wertpapierergebnis II |
19.611 |
1.439 |
-39.582 |
-13.874 |
50.436 |
Operative Kosten |
-1.374 |
-275 |
-799 |
-857 |
-810 |
Variable Vergütung |
-177 |
-41 |
0 |
0 |
0 |
Steuern |
-2.200 |
-1.631 |
-8 |
0 |
-228 |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
15.860 |
-508 |
-40.389 |
-14.731 |
49.398 |
Operative Kosten / Marktkapitalisierung 1) |
1,6 % |
0,2 % |
0,7 % |
0,8 % |
0,7 % |
1) durchschnittliche Marktkapitalisierung Jahresanfang und Jahresende
Das Wertpapierergebnis I von insgesamt TEUR 48.853 (Vorjahr TEUR -12.898) setzt sich aus realisierten Kursgewinnen (TEUR 64.894) bzw. -verlusten (TEUR 8.773), Zuschreibungen (TEUR 32) und Abschreibungen (TEUR 7.588) auf Wertpapiere sowie Dividendenerträgen (TEUR 288) zusammen.
Das saldierte Ergebnis aus Nachbesserungen auf frühere Verkaufspreise und Zinsen belief sich auf TEUR 1.583 (Vorjahr TEUR -976). Dabei entfallen TEUR 1.589 auf Nachbesserungsrechte, i. W. infolge der ergebniswirksamen Einbringung von Nachbesserungsrechten in die SPARTA Invest AG zum Verkehrswert. Zinserträge wurden in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 15) und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 991) erfasst. In Summe ergab sich ein Wertpapierergebnis II von TEUR 50.436 (Vorjahr TEUR -13.874).
Die operativen Kosten der Gesellschaft setzen sich nach unserer Definition im Wesentlichen aus fixem Personalaufwand und dem Saldo aus sonstigen operativen Erträgen und sonstigen operativen Kosten (wie z.B. Mieten, Rechts- und Beratungskosten sowie Währungsgewinne bzw. -verluste bei Fremdwährungskonten) zusammen. Insgesamt beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2024 die operativen Kosten auf TEUR 810 (Vorjahr TEUR 857). Die operativen Kosten machten dabei etwa 0,7 % des durchschnittlichen Börsenwertes der SPARTA aus (Vorjahr 0,8 %) und liegen damit weiter unter unserer Zielgröße von 1,0%.
Höhere Rechts- und Beratungskosten fielen insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung an und betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 TEUR 332 (Vorjahr TEUR 242). Die Personalaufwendungen haben sich auf TEUR 176 (Vorjahr TEUR 264) reduziert, während die Aufwendungen aus Währungsumrechnung mit TEUR 87 (Vorjahr TEUR 85) fast unverändert waren.
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 ergab sich damit ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 49.398 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR -14.731).
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum 30. September 2024 auf rund EUR 93 Mio. bei der Körperschaftsteuer und rund EUR 95 Mio. bei der Gewerbesteuer.
Bilanz
TEUR |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Wertpapiere des Anlagevermögens |
121.389 |
138.542 |
190.587 |
164.877 |
198.019 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens |
0 |
0 |
0 |
0 |
3.201 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
4.833 |
2.511 |
977 |
15.564 |
8.769 |
Liquiditätsbestand |
1.735 |
5.340 |
493 |
528 |
14.422 |
Bilanzsumme |
127.957 |
146.393 |
192.059 |
180.969 |
224.411 |
Finanzverbindlichkeiten |
16.171 |
8.720 |
39.217 |
6.895 |
0 |
Rückstellungen |
2.269 |
861 |
740 |
124 |
394 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
69 |
72 |
27 |
27 |
37 |
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
0 |
0 |
0 |
36.578 |
0 |
Eigenkapital |
109.448 |
136,740 |
152.075 |
137.344 |
223.980 |
Eigenkapital je Aktie (EUR) |
109,81 |
68,73 |
43,25 |
39,06 |
46,44 |
Rendite des Reinvermögens |
52,6 % |
3,2 % |
-29,7 % |
1,4 % |
6,8 % |
Die Bilanzsumme der SPARTA erhöhte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2024 von TEUR 180.969 auf TEUR 224.411, was insbesondere auf den Anstieg der Wertpapiere des Anlagevermögens infolge der Realisierung stiller Reserven bei der Einbringung von Wertpapieren in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG zurückzuführen ist. Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 15.564 auf TEUR 8.769 resultiert aus der Erfüllung einer Forderung gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 14.984 im Zusammenhang mit der zum Jahreswechsel 2023/24 durchgeführten gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung. Demgegenüber hat sich der Liquiditätsbestand deutlich von TEUR 528 auf TEUR 14.422 erhöht.
Die Finanzverbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr vollständig zurückgeführt (Vorjahr TEUR 6.895). Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Nettofinanzmittel auf TEUR 14.422 (Vorjahr Nettofinanzverbindlichkeiten von TEUR 6.367). Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte unterjährig kurzfristig durch Lombardkredite. Zum Stichtag standen der Gesellschaft zudem Kreditlinien zur Verfügung.
Aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 49.398 sowie der zum Jahreswechsel 2023/24 durchgeführten gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung erhöhte sich das Eigenkapital von TEUR 137.344 auf TEUR 223.980. Dies entspricht nach HGB und bezogen auf 4.822.917 Aktien (Vorjahr 3.515.838 Aktien) rund EUR 46,44 je Aktie (Vorjahr EUR 39,06 je Aktie).
Das wirtschaftliche Reinvermögen stieg im Rumpfgeschäftsjahr 2024 um 6,8 % (Vorjahr 1,4 %). Den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen insbesondere aus dem Verkauf der Spartan Resources Limited sowie aus der Einbringung der 4basebio PLC und der Skeena Resources Limited in die SPARTA Invest AG zum Kurswert, standen unter anderem eine Abschreibung auf die Beteiligung an der Beta Systems gegenüber.
1. Ertragslage
Erträge aus Finanzanlagen
Die Erträge aus Finanzanlagen im Gesamtumfang von TEUR 288 (Vorjahr TEUR 483) beinhalten im Rumpfgeschäftsjahr 2024 ausschließlich Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens.
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen
Bei den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 64.854 (Vorjahr TEUR 5.599) handelt es sich um Erträge in Höhe von TEUR 22.142 aus dem Verkauf der Beteiligung an der Spartan Resources Limited sowie Erträge in Höhe von in Summe TEUR 1.260 aus dem Verkauf von drei weiteren Beteiligungen. Darüber hinaus sind Erträge aufgrund der Einbringung von Wertpapieren in das Tochterunternehmen SPARTA Invest zum Stichtagskurs in Höhe von insgesamt TEUR 41.452 enthalten. Diese betreffen die Anteile an der 4basebio PLC in Höhe von TEUR 20.733, an der Skeena Resources Limited in Höhe von TEUR 15.953, an der ATEX Resources Inc. in Höhe von TEUR 1.462 sowie 13 weitere Beteiligungen.
Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen
Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 8.696 (Vorjahr TEUR 70) resultieren in Höhe von TEUR 8.664 aus der Einbringung von Wertpapieren in das Tochterunternehmen SPARTA Invest zum Stichtagskurs. Dies betrifft die VRX Silica Limited in Höhe von TEUR 1.999, die Austral Resources Australia Limited in Höhe von TEUR 1.672 sowie 19 weitere Beteiligungen.
Zuschreibungen auf Finanzanlagen
Zuschreibungen wurden in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 4.938) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Die Zuschreibungen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 betrafen ausschließlich die Beteiligung an der SPARTA Invest AG.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 7.588 (Vorjahr TEUR 23.338) zu berücksichtigen. Diese betrafen Abschreibungen bei der Beteiligung an der Beta Systems in Höhe von TEUR 6.531 (Vorjahr TEUR 0) sowie an der Biofrontera AG in Höhe von TEUR 1.057 (Vorjahr Zuschreibung TEUR 5.165).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.718 (Vorjahr TEUR 44) enthalten im verkürzten Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR 1.582 (Vorjahr TEUR 0) aus der Einbringung von Nachbesserungsrechten in die SPARTA Invest AG. Daneben sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 43) sowie Erträge im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. der Ausübung von Optionen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 TEUR 176 (Vorjahr TEUR 264).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 801 (Vorjahr TEUR 1.146). Diese enthalten insbesondere Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr TEUR 242). Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf erhöhte Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung zurückzuführen. Ebenfalls enthalten sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 129) und Verluste im Zusammenhang mit der Einbringung von Optionen in die SPARTA Invest AG zum Verkehrswert in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr TEUR 0).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 15) enthalten ausschließlich sonstige Zinserträge aus Bankguthaben.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 991) enthalten neben Zinsen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 141 (Vorjahr TEUR 306) Zinsen für ein zwischenzeitlich vollständig zurückgeführtes Darlehen der SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr TEUR 30).
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf TEUR 228 (Vorjahr TEUR 0).
2. Vermögens- und Finanzlage
Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 erhöhte sich die Bilanzsumme deutlich von TEUR 180.969 auf TEUR 224.411. Der Anstieg ist wesentlich geprägt durch den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 49.398 sowie die zum Jahreswechsel 2023/24 durchgeführte gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 1.176 getätigt (Vorjahr TEUR 8.238). Bei einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum Stichtag 30. September 2024 wurden Wertpapiere und sonstige Ansprüche im Verkehrswert von TEUR 101.505 in das Tochterunternehmen SPARTA Invest AG eingebracht.
Desinvestitionen wurden in Höhe von TEUR 140.973 getätigt (Vorjahr TEUR 9.602). Diese waren wesentlich geprägt von der zuvor genannten Einbringung von Wertpapieren und sonstigen Ansprüchen in die SPARTA Invest AG zum 30. September 2024 sowie der Veräußerung der Beteiligung an der Spartan Resources Limited.
Das Anlagevermögen wurde zum Bilanzstichtag mit TEUR 198.019 (31.12.2023 TEUR 164.877) bewertet und besteht ausschließlich aus Finanzanlagen.
Die Finanzanlagen in Höhe von TEUR 198.019 (31.12.2023 TEUR 164.877) beinhalten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 198.019 (31.12.2023 TEUR 99.559). Diese betreffen die Anteile an der SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 102.594 (31.12.2023 TEUR 1.057). Der deutliche Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus der Einbringung von 38 Beteiligungen, sieben Optionen sowie drei Nachbesserungsrechten zum Verkehrswert am 30. September 2024 im Gesamtvolumen von TEUR 101.505. Die SPARTA AG hält weiterhin 100% der Anteile an der SPARTA Invest AG.
Als weiteres verbundenes Unternehmen ist die Beta Systems in Höhe von TEUR 94.399 (31.12.2023 TEUR 85.946) enthalten. Zum Bilanzstichtag hält die SPARTA mit rund 75,4 % eine qualifizierte Mehrheit an der Beta Systems.
Am 24. April 2024 veröffentlichte die SPARTA Details zu geplanten Strukturmaßnahmen, die eine Sachausschüttung des Beteiligungsportfolios in Form der SPARTA Invest und eine anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA zum Ziel haben. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen wie geplant würde das Softwaregeschäft der Beta Systems innerhalb der SPARTA (künftig Beta Systems Software) fortgesetzt, während das bisherige Beteiligungsgeschäft der SPARTA in der SPARTA Invest Fortsetzung findet.
Die Beta Systems unterstützt seit mehr als 40 Jahren Unternehmen mit komplexen IT-Systemlandschaften und anspruchsvollen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen. Das Portfolio von Beta Systems ist bei der Automatisierung, Dokumentation, Analyse und Überwachung der IT-Abläufe im Rechenzentrum, der Zugriffssteuerung, der Überwachung der IT-Infrastruktur und Security sowie der Steuerung der IT Services im Einsatz.
Im ersten Geschäftshalbjahr 2023/24 der Beta Systems (1. Oktober 2023 bis 31. März 2024) lagen die Umsatzerlöse sowie die operativen Ergebnisgrößen erwartungsgemäß unter den Vorjahreswerten. Dies ist unter anderem auf ein im Vergleich zum Vorjahr gesunkenes Volumen der zur Verlängerung anstehenden Verträge im Geschäftsbereich DCI zurückzuführen, während die Wartungserlöse weiter angestiegen sind. Der Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten lag bei EUR 37,7 Mio. (Vorjahr EUR 42,1 Mio.), das EBITDA belief sich auf EUR 5,7 Mio. (Vorjahr EUR 10,6 Mio.). Das Ergebnis der Geschäftsperiode betrug zum Halbjahr EUR 2,0 Mio. (Vorjahr EUR 6,9 Mio.).
Bei einem Konzerneigenkapital in Höhe von EUR 25,7 Mio. (30.09.2023 21,6 Mio.) betrug die Eigenkapitalquote zum Halbjahr 30,0% (30.09.2023 33,9 %). Zum Stichtag 31. März 2024 wies die Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von EUR 10,5 Mio. (30.09.2023 EUR 1,5 Mio.) aus. Dabei ist der Anstieg der liquiden Mittel saisonal bedingt auf die Abrechnung von laufenden oder neu geschlossenen Kundenverträgen zurückzuführen, die zumeist im ersten Geschäftshalbjahr erfolgt. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwartet die Gesellschaft einen Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten zwischen EUR 74 Mio. und EUR 78 Mio. und ein EBIT zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 6,0 Mio.
Ebenfalls in den Anteilen an verbundenen Unternehmen enthalten ist die Beteiligung an der Biofrontera AG in Höhe von TEUR 1.026 (31.12.2023 TEUR 1.843), die zum 31.12.2023 noch den Beteiligungen zugerechnet wurde.
Aufgrund der Umgliederung der Biofrontera-Beteiligung sowie der Einbringung der bislang ebenfalls unter den Beteiligungen geführten Geopacific Resources Limited in die SPARTA Invest sind zum 30. September 2024 keine Beteiligungen (31.12.2023 TEUR 2.632) mehr in den Finanzanlagen enthalten.
Zum Stichtag wurden sämtliche Wertpapiere des Anlagevermögens in die SPARTA Invest eingebracht, so dass auch hier keine Wertpapiere mehr enthalten sind (31.12.2023 TEUR 62.685).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 8.769 (31.12.2023 TEUR 15.564).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.723 (31.12.2023 TEUR 14.984) betreffen eine Forderung im Zusammenhang mit einer bereits eingezahlten, jedoch zum Stichtag noch nicht eingetragenen Barkapitalerhöhung bei SPARTA Invest AG. Die Kapitalerhöhung wurde am 23. Oktober 2024 in das Handelsregister der SPARTA Invest AG eingetragen. Der Vorjahreswert betraf eine Forderung aus Aktienlieferung im Zusammenhang mit der Sacheinlage der Deutsche Balaton AG aus der im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 umgesetzten Bar- und Sachkapitalerhöhung.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.046 (31.12.2023 TEUR 580) setzen sich im Wesentlichen aus einer Forderung aus australischer Quellensteuer in Höhe von TEUR 3.911 (31.12.2023 TEUR 0) sowie Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von TEUR 135 (31.12.2023 TEUR 127) zusammen.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 3.201 (31.12.2023 TEUR 0) betreffen Anteile an einem Geldmarktfonds.
Alle Wertpapiere und Beteiligungen werden, unabhängig von ihrer Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen, nach dem strengen Niederstwertprinzip oder im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten mit dem entsprechend niedrigeren Abfindungspreis bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten summieren sich zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres 2024 auf insgesamt TEUR 14.422 (31.12.2023 TEUR 528).
Zum 30. September 2024 erhöhte sich das Eigenkapital der Gesellschaft im Vergleich zum 31.12.2024 deutlich von TEUR 137.344 auf TEUR 223.980. Der Anstieg resultiert aus dem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 49.398 (31.12.2023 Jahresfehlbetrag TEUR -14.731) sowie der im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 umgesetzten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Volumen von TEUR 37.239.
Die zum 31.12.2023 zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen in Höhe von TEUR 36.578 wurden mit Eintragung der Kapitalmaßnahme in das Eigenkapital umgebucht.
Steuerrückstellungen waren für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 in Höhe von TEUR 123 (31.12.2023 TEUR 0) zu bilanzieren. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 270 (31.12.2023 TEUR 124) berücksichtigen insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung in Höhe von TEUR 190 (31.12.2023 TEUR 0) sowie für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 38 (31.12.2023 TEUR 41).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden zum Bilanzstichtag nahezu vollständig zurückgeführt und betrugen TEUR 0 (31.12.2023 TEUR 5.895). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen summierten sich auf TEUR 7 (31.12.2023 TEUR 0). Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der SPARTA Invest AG wurden zum Stichtag vollständig zurückgeführt (31.12.2023 TEUR 1.000). Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 30 (31.12.2023 TEUR 27).
Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet.
1. Chancen- und Risikobericht
Die handelsrechtlichen Vorschriften des § 289 Absatz 1 HGB fordern für einen zu erstellenden Lagebericht eine Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung des Geschäftsverlaufs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken, was uns - als Beteiligungsgesellschaft, die in erster Linie in börsennotierte Wertpapiere investiert - bekanntermaßen sehr schwerfällt.
In diesem Jahr kommt hinzu, dass sich das Chance-/Risikoprofil der Gesellschaft bei Umsetzung der geplanten Strukturmaßnahmen, im Wesentlichen der Ausschüttung der SPARTA Invest AG, in der das Beteiligungsgeschäft der SPARTA gebündelt ist, als Sachdividende, und der anschließenden Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA, deutlich verändern wird. Auch wenn wir die Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften zu den vorzuschlagenden Maßnahmen derzeit als sehr wahrscheinlich ansehen, beziehen sich die nachfolgenden Aussagen auf eine Fortführung der Tätigkeit der SPARTA als Beteiligungsgesellschaft. Für die Darstellung der Chancen und Risiken, die sich im Verschmelzungsfall bei einer künftigen Geschäftstätigkeit als Softwareunternehmen ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen im aktuellen Geschäftsbericht der Beta Systems Software AG.
Wir versuchen bei der SPARTA durch intensive Marktbeobachtung und regelmäßige interne Analysen des Geschäftsverlaufs ungewollte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Diese Vorgehensweise betrifft insbesondere die Kosten- und Liquiditätssituation der Gesellschaft, die gut plan- und prognostizierbar sind. Gegen die möglichen, oftmals nicht prognostizierbaren, vielfältigen negativen Entwicklungen der Kapitalmärkte und deren potenzielle Auswirkungen auf die Vermögenspositionen der Gesellschaft sind diese Vorkehrungen jedoch nur von sehr eingeschränktem Nutzen.
Zur völligen Immunisierung gegen Risiken aller Art und unliebsame Entwicklungen müsste man einerseits vorher jederzeit genau wissen, was passiert, um geeignete Schritte in die Wege zu leiten. Andererseits liegt jedem Risiko auch eine Chance inne, so dass das Wahrnehmen von Chancen systematisch mit dem Eingehen von Risiken verbunden ist. Der bewusste und konsequente Umgang mit Risiken ist die eigentliche Herausforderung, der sich das Management der SPARTA stellt.
Allgemeine Marktpreisrisiken und Entscheidungen bei der Wertpapierauswahl, die sich nachträglich als kurzfristig zunächst falsch herausstellen, können zu scheinbaren Vermögensverlusten führen. Sie stellen in unseren Augen aber nur dann ein langfristiges Risiko dar, wenn sie zu einer dauerhaft tiefen Bewertung führen bzw. tatsächlich auf einer falschen Investitionsentscheidung beruhen. Kurzfristige Vermögensverluste als Resultat "normaler" Schwankungen von Börsenkursen sehen wir nicht als Risiko im eigentlichen Sinne, weswegen es sich bei der "Volatilität" von Wertpapieren unseres Erachtens auch um kein geeignetes Risikomaß handelt. Insbesondere bei antizyklischen Investitionen sind kurzfristige Vermögensverluste wahrscheinlich, da wir nicht in der Lage sind, bei einer Investition den genauen Kurstiefpunkt vorauszusagen.
Die Anlageentscheidungen der SPARTA sind grundsätzlich mittel- bis langfristig ausgerichtet. Kursschwankungen in Bestandspositionen liegen regelmäßig vor und sind Teil des Geschäfts. Sie können sowohl Chance als auch Risiko sein. Kursverluste können verschiedene Ursachen haben. Zu den häufigsten Auslösern gehören allgemeine Marktveränderungen (z.B. Zinsentwicklungen, konjunkturelle Veränderungen, politische Krisen, Naturkatastrophen, Epidemien bzw. Pandemien), Branchenveränderungen (z.B. technische oder regulatorische Änderungen, Änderungen des Wettbewerbsumfelds) und Änderungen beim Emittenten selbst (z. B. operative Verschlechterung). Derzeit prägt neben den anhaltenden geopolitischen Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten insbesondere die Zinspolitik der Notenbanken das Marktgeschehen.
Rückläufige Kurse stellen insbesondere dann ein Risiko dar, wenn sie zu einem nachhaltigen Kapitalverlust führen, was zwar nicht zwingend, aber doch regelmäßig von einer für die Beteiligung nachteiligen, operativen Entwicklung ausgelöst wird. Sie sind ebenso nachteilig, wenn laufende Finanzierungserfordernisse der Beteiligungen nur unter Inkaufnahme einer höheren Verwässerung der Altaktionäre auf erniedrigtem Kursniveau gedeckt werden können. Sofern man als Investor dann nicht in der Lage ist den eigenen Anteil aufrecht zu erhalten, sinkt der Unternehmens- und damit der künftige Gewinnanteil an der Beteiligung dauerhaft.
Ein nachhaltiger Kapitalverlust kann aber auch durch eine Fehleinschätzung unsererseits eintreten. Wir können leider nicht behaupten, dass wir den Wert einer Beteiligung immer richtig einschätzen. Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, versuchen wir uns ein möglichst umfangreiches, detailliertes Bild von unseren Investments zu machen. Dies geschieht u.a. durch das Studium von Geschäftsberichten und Präsentationen, regelmäßige Gespräche mit Analysten und dem Management, die Einbindung von externen Beratern sowie den Besuch von Konferenzen.
Bilanziell begegnen wir Preisänderungsrisiken durch die Anwendung des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips. Wertpapierpositionen, deren Stichtagkurs oder Abfindungskurs im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten niedriger ist als der Anschaffungspreis, werden grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.
Insbesondere die Anlage in Aktien mit niedriger Marktkapitalisierung bringt für die Gesellschaft ein Liquiditätsrisiko mit sich, weil diese Titel in der Regel wesentlich illiquider als große Standardwerte sind. Sollte die Gesellschaft im Falle von Marktturbulenzen gezwungen sein, illiquide Titel veräußern zu müssen, könnte dies im Extremfall gar nicht oder nur zu Kursen deutlich unterhalb des angenommenen fairen Wertes möglich sein Aus diesem Grund sind wir bestrebt, zu jedem Zeitpunkt über ausreichend liquide Mittel oder freie Kreditlinien zu verfügen, um nicht auf die Veräußerung von Beteiligungen zur "Unzeit" angewiesen zu sein. Zum Stichtag verfügt die SPARTA über liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von TEUR 17.623.
Die Veränderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen könnte ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der SPARTA und den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Projekte haben. Eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung künftiger steuerlicher Verlustvorträge oder die Änderung der steuerlichen Belastung auf Ebene der Ertrags- und Verbrauchsteuern können hierfür beispielsweise ursächlich sein. Auch können Gewinne bei ausländischen Wertpapieren, die hierzulande weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden können, aufgrund fehlender Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstiger steuerlich relevanter Sachverhalte im Ausland einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen.
Chancen und Risiken ergeben sich auch aus der Beendigung von Spruchverfahren, bei denen es je nach Ausgang der Verfahren zu möglichen Nachzahlungen auf vormals zu niedrig vorgenommene Abfindungszahlungen kommt. Der kumulierte Bilanzansatz dieser sogenannten Abfindungsergänzungsansprüche beläuft sich zum Bilanzstichtag nach Einbringung eines Teils des Nachbesserungsrechteportfolios auf lediglich zwei Euro (31.12.2023 TEUR 309), so dass aus bilanzieller Sicht - unter Vernachlässigung der Kosten der Rechtsverfolgung - keine Risiken, sondern ausschließlich Chancen, bestehen.
Ein operativer Risikofaktor ist auch, dass bei SPARTA sämtliche grundlegenden operativen und organisatorischen Entscheidungen aufgrund der Personalstruktur direkt auf Ebene des Vorstands angesiedelt sind. Es erfolgt je nach Art und Umfang der Geschäfte ein Austausch mit dem Aufsichtsrat bzw. eine Genehmigung in den hierfür erforderlichen Fällen. Der Aufsichtsrat wird auch regelmäßig über die Aktivitäten und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Dennoch liegt zumindest auf operativer Ebene eine Abhängigkeit von Einzelpersonen vor.
Zum Stichtag wurden sämtliche Beteiligungen der SPARTA, die nicht in Euro notieren, in die SPARTA Invest eingebracht. Daneben verfügt die SPARTA zum Bilanzstichtag über eine Quellensteuerforderung sowie liquide Mittel in ausländischer Währung. Zum Stichtag waren rund 92 % des wirtschaftlichen Reinvermögens in Euro-Währung investiert, bzw. rund 59 % unter Berücksichtigung der Währungsaufteilung bei der SPARTA Invest. Damit hat sich das relative Wechselkursrisiko im Vergleich zum Vorjahreswert von rund 58 % unter Einbeziehung der SPARTA Invest kaum verändert. Entsprechend stellt die Entwicklung der Wechselkurse weiterhin einen relevanten Risikofaktor für die SPARTA dar. Zeitweise kann eine Refinanzierung von Investitionen außerhalb des Euroraumes durch entsprechende Währungskredite erfolgen. Darüber hinaus werden jedoch keine gesonderten Maßnahmen getroffen, um Wechselkursrisiken zu begegnen.
Weitere Risiken, wie zum Beispiel Forderungsausfallrisiken, Zinsrisiken oder Risiken, die sich aus juristischen Auseinandersetzungen ergeben, werden engmaschig überwacht, sind aber nach Einschätzung des Vorstands derzeit für das Gesamtvermögen der Gesellschaft von nicht wesentlicher Bedeutung.
Zusammenfassend besteht im laufenden Geschäftsjahr 2024/25 aufgrund der fortdauernden geopolitischen Konflikte, der Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten, den derzeit kaum prognostizierbaren Auswirkungen der Wahlen in den USA und insgesamt volatiler Kapitalmärkte, die stark von den kurzfristigen Erwartungen der Marktteilnehmer hinsichtlich der weiteren Zins- und Inflationsentwicklung geprägt sind, ein weiterhin deutlich erhöhtes Gesamtrisiko. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch weiterhin nicht erkennbar.
2. Prognosebericht
Sofern die geplanten Strukturmaßnahmen (im Wesentlichen die Ausschüttung der SPARTA Invest AG, in der das Beteiligungsgeschäft der SPARTA gebündelt ist, als Sachdividende, und die anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA) die erforderlichen Hauptversammlungsmehrheiten erhalten und anschließend umgesetzt werden, ändert sich das Geschäftsmodell der SPARTA grundlegend und damit auch die Basis für die nachfolgende Prognose. Nach aktuellem Zeitplan wird dies frühestens im ersten Quartal 2025 der Fall sein. Für diesen Fall verweisen wir auf die am 18. September 2024 veröffentlichte Jahresplanung der Beta Systems für das Geschäftsjahr 2024/25, wobei Effekte aus der Verschmelzung hierbei noch nicht berücksichtigt sind.
Ziel der vorzuschlagenden Strukturmaßnahmen ist insbesondere die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der SPARTA (rund EUR 93 Mio. bei der Körperschaftsteuer und rund EUR 95 Mio. bei der Gewerbesteuer) im Zusammenhang mit den Erträgen der Beta Systems, da die SPARTA als Beteiligungsgesellschaft nur sehr begrenzt von diesen Verlustvorträgen profitieren kann. Da zwischen dem Beteiligungsgeschäft einerseits und der Tätigkeit als Softwareunternehmen andererseits keine nennenswerten Synergien bestehen soll das Beteiligungsgeschäft zuvor abgetrennt und an die SPARTA-Aktionäre als Sachdividende in Form der SPARTA Invest AG ausgeschüttet werden.
Im Ergebnis würden SPARTA-Aktionäre also weiterhin Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft halten. Daneben erhalten sie eine direkte Beteiligung an der Beta Systems in Form der bisherigen SPARTA. Somit können SPARTA-Aktionäre im Anschluss getrennt über die beiden "Geschäftsbereiche" disponieren, die bislang auf Ebene der SPARTA gebündelt waren. Die Beta Systems-Beteiligung wiederum profitiert künftig werterhöhend von den hohen Verlustvorträgen der SPARTA.
Die nachfolgende Prognose für das Geschäftsjahr 2024/25 erfolgt unter den Prämissen, dass die SPARTA Invest AG nicht an die SPARTA-Aktionäre ausgeschüttet wird, die Verschmelzung nicht stattfindet und die SPARTA folglich ihre Tätigkeit als Beteiligungsgesellschaft im gesamten Prognosezeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 fortführt. Dabei erfolgt die Bewertung der Beteiligung an der SPARTA Invest anhand der darin vorhandenen Vermögenswerte und Schulden analog zur Reinvermögensermittlung bei der SPARTA.
SPARTAs primäre Zielgröße ist die langfristige Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens. Wir schauen hierbei vorrangig auf Fünfjahreszeiträume, in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite anstreben. Aufgrund der kürzlichen Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September erfolgt die Ermittlung der langfristigen Rendite in einem Übergangszeitraum für einen leicht verkürzten Zeitraum von 4,75 Jahren. Diese langfristige Zielrendite ist trotz der positiven Reinvermögensentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr 2024 mit +3,9 % p.a. im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. September 2024 nach +3,6 % p.a. im Vorjahr (bezogen auf einen Fünfjahreszeitraum) in weiter Ferne.
Für den laufenden Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. September 2025 gehen wir davon aus, dass sich die durchschnittliche 4,75-Jahresrendite in einer Größenordnung von -4,0 % p.a. bewegt und damit deutlich unterhalb des Langfristrenditeziels von 10 % p.a. Dabei unterstellen wir auch für die Reinvermögensentwicklung im Geschäftsjahr 2024/25 erneut eine positive Rendite, jedoch unterhalb des Langfristrenditeziels. Der negative Prognosewert ist insbesondere auf den Wegfall des sehr erfolgreichen Geschäftsjahres 2020 zurückzuführen, in dem ein Reinvermögenszuwachs von 52,6 % erzielt wurde. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir "in der Größenordnung" mit einer Abweichung von weniger als 3,0 %-Punkten, was bedeutet, dass wir eine durchschnittliche 4,75-Jahresrendite für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. September 2025 zwischen -7,0 % p.a. und -1,0 % p.a. erwarten.
Die Prognose erfolgt zu einem Zeitpunkt anhaltend hoher geopolitischer Unsicherheit und in einem Umfeld, in dem die Fragmentation des Welthandels in geopolitische Blöcke weiter zunimmt und sich die Weltwirtschaft insgesamt eher heterogen entwickelt. Während der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem Ausblick vom Oktober 2024 die Wachstumsprognose für die Jahre 2024 und 2025 für die USA aufgrund eines erhöhten Konsums und stärkerer Auslandsinvestitionen auf 2,8 % bzw. 2,2 % anhebt, senkt er die Wachstumsprognose für den Euro-Raum auf 0,8 % bzw. 1,2 %. Besonders deutlich fällt die Prognosesenkung für Deutschland aufgrund der anhaltenden Haushaltskonsolidierung und dem scharfen Rückgang der Immobilienpreise aus. Insgesamt rechnet der IWF mit einem Weltwirtschaftswachstum von 2,7 % im Jahr 2024 und von 2,8 % im Folgejahr.
Der vorgenannten Prognose liegt unter anderem die Erwartung zugrunde, dass sich die Inflation in den USA und der Euro-Zone in den kommenden zwölf Monaten im Bereich des Inflationsziels von 2 % bewegt und sich der Zinssenkungszyklus weiter fortsetzt. Des Weiteren unterstellen wir, dass der Wahlausgang in den USA mittelfristig zu keinen größeren Verwerfungen an den Kapitalmärkten führt. Bezüglich der geopolitischen Krisenherde, insbesondere in der Ukraine und im Nahen Osten, liegt der Prognose die Annahme zugrunde, dass es in den kommenden 12 Monaten zu keiner weiteren Eskalation kommt.
Unter Einbeziehung der Vermögenswerte und Schulden der SPARTA Invest AG beträgt der Portfolioanteil der Beta Systems-Beteiligung zum Stichtag rund 41 %. Mit der Akquisition der InfiniteDATA positioniert sich die Beta Systems in dem zukunftsträchtigen Markt für Workload Automation. Darüber hinaus investiert das Unternehmen verstärkt in Produktinnovationen im Cloud-Bereich. Wir gehen daher davon aus, dass es der Beta Systems gelingt, in einem von steigenden Datenmengen und zunehmender Optimierung von IT-Prozessen durch Automatisierung geprägten Umfeld, auch in den kommenden Jahren ein stabiles Wachstum zu generieren.
Der durchgerechnete Anteil der Beteiligungen im Rohstoffsektor betrug zum Stichtag rund 24 %, darunter größtenteils Beteiligungen im Edelmetallsektor. Nach dem Goldpreisanstieg seit Jahresbeginn um über 30 % gehen wir in den kommenden Monaten von einer Konsolidierung auf erhöhtem Niveau aus. Dabei erwarten wir für den Prognosezeitraum eine weiter positive Entwicklung der relevanten Beteiligungen, da sich der deutliche Preisanstieg beim Gold- und Silberpreis bislang nur teilweise in der Kursentwicklung der vorwiegend kleinen Explorations- und Development-Unternehmen widerspiegelt.
Auch wenn Investitionen in Nebenwerte gegenüber Standardtiteln und insbesondere Technologiewerten in den vergangenen beiden Jahren eindeutige Renditenachteile aufwiesen, behält die SPARTA ihre Fokussierung auf Nebenwerte und Value-Aktien bei und investiert zudem selektiv in Aktien in Sondersituationen mit einem attraktiven Chance-/Risikoverhältnis.
Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 hat die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr Anteil an der SPARTA AG im Dezember 2018 die Beteiligungsschwelle von 50% überschritten hat, und sie damit eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Der gemäß § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2024 auf Veranlassung eines verbundenen Unternehmens nicht getroffen bzw. unterlassen."
Heidelberg, 6. Dezember 2024
Eva
Katheder
Vorstand
Philipp
Wiedmann
Vorstand
AKTIVA |
30.09.2024
|
31.12.2023
|
A. ANLAGEVERMÖGEN |
||
I. Finanzanlagen |
||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
198.019.077,44 |
99.558.791,13 |
2. Beteiligungen |
0,00 |
2.632.485,38 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens |
0,00 |
62.685.305,91 |
198.019.077,44 |
164.876.582,42 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN |
||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
4.722.917,00 |
14.983.585,43 |
2. Sonstige Vermögensgegenstände |
4.045.823,79 |
580.036,42 |
3. sonstige Wertpapiere |
3.201.081,00 |
0,00 |
11.969.821,79 |
15.563.621,85 |
|
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
14.421.809,48 |
528.366,17 |
III. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
26.391.631,27 |
16.091.988,02 |
|
224.410.708,71 |
180.968.570,44 |
PASSIVA |
30.09.2024
|
31.12.2023
|
A. EIGENKAPITAL |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
4.822.917,00 |
49.221.732,00 |
II. Kapitalrücklage |
6.737.105,74 |
70.718.558,09 |
III. Gewinnrücklagen |
||
1. Gesetzliche Rücklage |
14.978,70 |
14.978,70 |
2. andere Gewinnrücklagen |
0,00 |
17.388.428,43 |
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
212.405.302,51 |
0,00 |
223.980.303,95 |
137.343.697,22 |
|
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
0,00 |
36.578.339,49 |
B. RÜCKSTELLUNGEN |
||
1. Steuerrückstellungen |
123.382,00 |
0,00 |
2. sonstige Rückstellungen |
270.147,81 |
124.157,34 |
393.529,81 |
124.157,34 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN |
||
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
4,30 |
5.895.289,37 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
6.852,99 |
0,00 |
3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00 |
1.000.000,00 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten
|
30.017,66 |
27.087,02 |
36.874,95 |
6.922.376,39 |
|
224.410.708,71 |
180.968.570,44 |
1.1.-30.09. 2024
|
1.1.-31.12. 2023
|
|||
1. Erträge aus Finanzanlagen |
(+) |
288.160,80 |
(+) |
483.259,76 |
2. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen |
(+) |
64.854.411,38 |
(+) |
5.598.626,27 |
3. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen |
(-) |
8.695.926,16 |
(-) |
70.390,91 |
4. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens |
(+) |
32.342,02 |
(+) |
4.938.088,87 |
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens |
(-) |
7.587.953,99 |
(-) |
23.338.366,96 |
6. sonstige betriebliche Erträge |
(+) |
1.717.558,16 |
(+) |
43.938,04 |
7. Personalaufwand |
||||
a) Löhne und Gehälter |
(-) |
172.280,77 |
(-) |
256.869,23 |
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung |
(-) |
4.022,91 |
(-) |
6.643,08 |
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
(-) |
0,00 |
(-) |
249,00 |
9. sonstige betriebliche Aufwendungen |
(-) |
801.179,31 |
(-) |
1.146.075,67 |
10. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
|
(+) |
164.741,54 |
(+) |
14.736,73 |
11. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
|
(-) |
169.934,66 |
(-) |
990.922,25 |
12. Ergebnis vor Steuern |
49.625.916,10 |
-14.730.867,43 |
||
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
(-) |
227.990,08 |
(-) |
397,00 |
14. Ergebnis nach Steuern |
49.397.926,02 |
-14.731.264,43 |
||
15. Jahresüberschuss |
49.397.926,02 |
-14.731.264,43 |
||
16. Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
(-) |
0,00 |
(-) |
40.897.015,04 |
17. Entnahme aus der Kapitalrücklage |
(+) |
145.618.948,06 |
(-) |
0,00 |
18. Entnahme aus der Gewinnrücklage |
(+) |
17.388.428,43 |
(+) |
55.628.279,47 |
19. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung |
(+) |
92.322.698,00 |
(+) |
0,00 |
20. Einstellung in die Kapitalrücklage |
(-) |
92.322.698,00 |
(-) |
0,00 |
21. Bilanzgewinn |
212.405.302,51 |
0,00 |
Die SPARTA AG hatte zum Bilanzstichtag ihren satzungsmäßigen Sitz in Heidelberg und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 739820. Der Geschäftssitz ist in Heidelberg.
Die Erstellung des Jahresabschlusses der SPARTA AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes. Die SPARTA AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 Handelsgesetzbuch. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Notierung der Aktien der SPARTA AG erfolgt im Segment "Basic Board" an der Frankfurter Wertpapierbörse. Sie werden dort unter der ISIN-Nummer DE000A0NK3W4 bzw. der Wertpapierkennnummer A0NK3W geführt.
Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.
Finanzanlagen
Die in der Bilanz der SPARTA AG ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Soweit bei den Aktienpositionen des Anlagevermögens der Börsenkurs oder der Abfindungspreis im Zusammenhang mit einem Abfindungsangebot zum Bilanzstichtag niedriger als die Anschaffungskosten sind, werden Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag bzw. zu Anschaffungskosten vermindert um erforderliche Abschreibungen ausgewiesen. Bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Bestände in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro bewertet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens der SPARTA AG im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2024 ist aus dem diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen beinhalten ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen. Hierunter werden die SPARTA Invest AG, an der die SPARTA AG zum Bilanzstichtag sämtliche Anteile hält, die Beta Systems Software AG sowie die Biofrontera AG ausgewiesen. Alle weiteren bisher gehaltenen Anteile an Finanzanlagen wurden zum Bilanzstichtag 30. September 2024 im Rahmen einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum Verkehrswert in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG eingebracht.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
TEUR |
30.09.2024 |
31.12.2023 |
Forderungen |
4.723 |
14.984 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
4.046 |
580 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens |
3.201 |
0 |
Die Forderung in Höhe von TEUR 4.723 (31.12.2023 TEUR 14.984) betrifft eine Forderung im Zusammenhang mit einer Barkapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG, die zum Bilanzstichtag noch nicht eingetragen war. Die Eintragung erfolgte am 23. Oktober 2024.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.046 (31.12.2023 TEUR 580) bestehen überwiegend aus einer Forderung aus gezahlter ausländischer Quellensteuer in Höhe von TEUR 3.911 (31.12.2023 TEUR 0) sowie Körperschaftssteuerrückforderungen in Höhe von TEUR 135 (31.12.2023 TEUR 127).
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.822.917,00 (31.12.2023 EUR 49.221.732,00) und ist eingeteilt in 4.822.917 (31.12.2023 3.515.838) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 je Aktie (31.12.2023 EUR 14,00 je Aktie).
Am 9. Februar 2024 wurde die von der Hauptversammlung am 23. August 2023 beschlossene und im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 durchgeführte Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage in Höhe von TEUR 18.299 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich dadurch von 49.222 TEUR auf TEUR 67.521.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 67.520.838,00 Euro wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 29.624.777,00 Euro auf 97.145.615,00 Euro erhöht durch Umwandlung von 29.624.777,00 Euro der in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital gem. §§ 207ff. AktG. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe von neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung wurde am 27. August 2024 in das Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 97.145.615,00 Euro, eingeteilt in 4.822.917 Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 92.322.698,00 Euro auf 4.822.917,00 Euro zum Zweck der Einstellung des herabgesetzten Betrages in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt ohne Einziehung oder Zusammenlegung von Aktien. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien ändert sich nicht. Der anteilige Betrag am Grundkapital der Gesellschaft beträgt künftig, nach Herabsetzung des Grundkapitals auf 4.822.917,00 Euro, je ausgegebener Stückaktie 1,00 Euro. Die Kapitalherabsetzung wurde am 28. August 2024 in das Handelsregister eingetragen.
Eigene Aktien
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Beschlussfassung zur neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts gefasst:
a) |
Der unter Tagesordnungspunkt 9 von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 1.Oktober 2020 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben. |
||||
b) |
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. |
||||
c) |
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 22. August 2028. |
||||
d) |
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und
Zustimmung des Aufsichtsrates über die
Börse oder mittels eines öffentlichen
Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
|
||||
e) |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Aufsichtsrat ist zur entsprechenden Anpassung der Satzung ermächtigt. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
||||
f) |
Die Ermächtigung unter lit. e) erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. |
Genehmigtes Kapital
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung der Satzung gefasst:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. August 2028 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 24.610.866,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmals auszuschließen,
(1) |
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; |
(2) |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde; |
(3) |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften; |
(4) |
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder ein Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.
Bedingtes Kapital
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2024 wurde folgender Beschluss über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und über ein neues bedingtes Kapital und Ermächtigung zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) und zum Ausschluss des Bezugsrechts gefasst:
a) |
Der unter Tagesordnungspunkt 9 von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2023 gefasste Beschluss über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen wird aufgehoben. |
||||||||||||
b) |
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder
Wandelanleihen, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen
dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit
beigefügten Optionsscheinen) und zum Ausschluss
des Bezugsrechts
|
||||||||||||
c) |
Schaffung eines Bedingten
Kapitals 2024
|
||||||||||||
d) |
Änderung von § 4 der Satzung
§ 4 Abs. 5a der Satzung wird wie folgt geändert:
|
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum 30. September 2024 TEUR 6.737 (31.12.2023 TEUR 70.719).
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen setzen sich zusammen aus der zum Vorjahr unveränderten gesetzlichen Rücklage in Höhe von TEUR 15 und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 0 (31.12.2023 TEUR 17.388).
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 212.405 (31.12.2023 TEUR 0) setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss des Rumpfgeschäftsjahres 2024 in Höhe von TEUR 49.398 sowie den Erträgen aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 145.619 sowie der Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 17.388.
Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2023 bis zum 30. September 2024
Gezeichnetes Kapital |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital (netto) |
Kapitalrücklage |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Stand 01.01.2023 |
49.221,7 |
0,0 |
49.221,7 |
70.718,6 |
Kapitalerhöhung |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Jahresfehlbetrag 2023 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Entnahme aus der Gewinnrücklage |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Stand 31.12.2023 |
49.221,7 |
0,0 |
49.221,7 |
70.718,6 |
Kapitalerhöhung 2023/2024 |
18.299,1 |
0,0 |
18.299,1 |
18.939,6 |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
29.624,8 |
0,0 |
29.624,8 |
-29.624,8 |
Ordentliche Kapitalherabsetzung |
-92.322,7 |
0,0 |
-92.322,7 |
92.322,7 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
-145.618,9 |
Entnahme aus der Gewinnrücklage |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Jahresüberschuss 2024 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Stand 30.09.2024 |
4.822,9 |
0,0 |
4.822,9 |
6.737,1 |
erwirtschaftetes Eigenkapital |
||||
Gesetzliche Rücklage |
andere Gewinnrücklagen |
Bilanz- gewinn/ -verlust |
Gesamt-
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Stand 01.01.2023 |
15,0 |
73.016,7 |
-40.897,0 |
152.075,0 |
Kapitalerhöhung |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Jahresfehlbetrag 2023 |
0,0 |
0,0 |
-14.731,3 |
-14.731,3 |
Entnahme aus der Gewinnrücklage |
0,0 |
-55.628,3 |
55.628,3 |
0,0 |
Stand 31.12.2023 |
15,0 |
17.388,4 |
0,0 |
137.343,7 |
Kapitalerhöhung 2023/2024 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
37.238,7 |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Ordentliche Kapitalherabsetzung |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage |
0,0 |
0,0 |
145.618,9 |
0,0 |
Entnahme aus der Gewinnrücklage |
0,0 |
-17.388,4 |
17.388,4 |
0,0 |
Jahresüberschuss 2024 |
0,0 |
0,0 |
49.397,9 |
49.397,9 |
Stand 30.09.2024 |
15,0 |
0,0 |
212.405,3 |
223.980,3 |
Stimmrechtsmeldungen
Uns liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die uns nach § 20 Abs. 1, Abs. 4 oder Abs. 5 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG bzw. § 127 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt worden sind, vor:
Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Erstellung sind der Gesellschaft keine Stimmrechtsmeldungen mitgeteilt worden.
Folgende Stimmrechtsmeldungen sind der Gesellschaft vor dem Rumpfgeschäftsjahr 2024 mitgeteilt worden:
Herr Wilhelm K. T. Zours, geboren am 28. Juli 1961, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien - dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 an der SPARTA AG mit Sitz in Heidelberg mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte er uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf TEUR 123 (31.12.2023 TEUR 0). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 270 (31.12.2023 TEUR 124).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Pfandrechte an den bei dem jeweiligen Kreditinstitut unterhaltenen Wertpapierdepots und Guthaben besichert.
TEUR |
30.09.2024 |
31.12.2023 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
0 |
5.895 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7 |
0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
0 |
1.000 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
30 |
27 |
Die Sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 14 im Zusammenhang mit Abfindungsergänzungsansprüchen. Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern in Höhe von TEUR 7.
Erträge aus Finanzanlagen
Die Erträge aus Finanzanlagen in Höhe von TEUR 288 (Vorjahr TEUR 483) ergeben sich aus Dividendenzahlungen für Wertpapiere des Anlagevermögens.
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen
Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 64.854 (Vorjahr TEUR 5.599) enthalten die Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens, vermindert um die Anschaffungskosten für die Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die auf diese Wertpapiere entfallenden Verkaufsgebühren. Die Erträge resultieren im Rumpfgeschäftsjahr 2024 überwiegend aus der Einbringung von Wertpapieren in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG zum Verkehrswert im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, sowie aus der Veräußerung der Beteiligung an der Spartan Resources Limited.
Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen
Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen belaufen sich auf TEUR 8.696 (Vorjahr TEUR 70) und beinhalten die Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. Die Verluste resultieren im Rumpfgeschäftsjahr 2024 überwiegend aus der Einbringung von Wertpapieren in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG zum Verkehrswert im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
Zuschreibungen wurden in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 4.938) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen und betreffen ausschließlich die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf insgesamt TEUR 7.588 (Vorjahr TEUR 23.338) und sind ausschließlich dem Posten Finanzanlagen zuzurechnen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.718 (Vorjahr TEUR 44) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Einbringung eines Nachbesserungsrechts in die SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 1.582 (Vorjahr TEUR 0), der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 43) sowie Erträgen aus der Ausübung bzw. Veräußerung von Optionen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 0) zusammen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr TEUR 176 (Vorjahr TEUR 264).
Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschreibungen auf Sachanlagen waren keine zu bilanzieren (Vorjahr TEUR 0).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 801 (Vorjahr TEUR 1.146) bestehen vorwiegend aus Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr TEUR 242) im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der geplanten Verschmelzung, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 129), Verluste aus der Einbringung von Optionen in die SPARTA Invest AG zum Verkehrswert in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr TEUR 0), Kosten der Konzernumlage für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 46), Depotgebühren in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 57), Kosten der Jahresabschlusserstellung, Kosten der Buchführung und Prüfung in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr TEUR 35) sowie Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr TEUR 40).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 15) enthalten ausschließlich sonstige Zinserträge aus Bankguthaben.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 991) enthalten Zinsen für Darlehen verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr TEUR 685).
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Der Steueraufwand in Höhe von TEUR 228 (Vorjahr TEUR 0) beinhaltet den Steueraufwand des laufenden Jahres.
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 30.09.2024
TEUR |
Kapitalanteil |
Eigenkapital |
Ergebnis |
SPARTA Invest AG, Heidelberg (31.12.2023) |
100,00% |
1.057 |
12 |
Beta Systems Software AG (30.09.2023)* |
75,45% |
85.945 |
13.083 |
* gemäß IFRS-Konzernabschluss der Beta Systems Software AG 2022/23
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2024 neben den Mitgliedern des Vorstandes keine Mitarbeiter.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse
Es bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in relevanter Höhe.
Weitergehende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.000 gegenüber der SPARTA Invest AG, Heidelberg, wurde zurückgezahlt.
Zum 30. September 2024 wurden ein Teil des Wertpapierportfolios sowie verschiedene Nachbesserungsrechte und Optionen im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum Verkehrswert in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG eingebracht. Für börsennotierte Wertpapiere wurde der Börsenschlusskurs zum 30. September 2024 zum Ansatz gebracht. Für nicht börsennotierte Wertpapiere und sonstige Ansprüche wurde der entsprechende Verkehrswert zum 30. September 2024 ermittelt.
Alle aufgeführten Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.
Die außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle des Rumpfgeschäftsjahres 2024 betreffen
• |
aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der Spartan Resources Limited in Höhe von TEUR 22.142 (Vorjahr TEUR 0) |
• |
aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der 4basebio PLC in Höhe von TEUR 20.733 (Vorjahr TEUR 0) |
• |
aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der Skeena Resources Limited in Höhe von TEUR 15.953 (Vorjahr TEUR 0) |
• |
aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile der Beta Systems Software AG in Höhe von TEUR 6.531 (Vorjahr TEUR 0) |
Abschlussprüfer
Das im Rumpfgeschäftsjahr 2024 für den Abschlussprüfer Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Aufwand erfasste Honorar beträgt TEUR 44 (Vorjahr TEUR 34) und betrifft die Tätigkeit als Abschlussprüfer in Höhe von TEUR 30 sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung in Höhe von TEUR 14.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Am 15. Oktober 2024 hat die SPARTA AG als Alleinaktionärin der SPARTA Invest AG eine Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.000 in die Kapitalrücklage der Invest AG geleistet.
Am 6. Dezember 2024 hat die SPARTA AG als Alleinaktionärin der SPARTA Invest AG eine weitere Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 20.750 in die Kapitalrücklage der Invest AG geleistet.
KONZERNZUGEHÖRIGKEIT
Im Januar 2019 hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr Anteil an der SPARTA AG im Dezember 2018 die Beteiligungsschwelle von 50% überschritten hat, und sie nunmehr eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG hält. Die SPARTA AG, Heidelberg, wird in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird nach § 325 Absatz 1 und 3 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die SPARTA AG ist durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Abweichend zum deutschen Handelsrecht werden dabei die gehaltenen Wertpapiere zu ihrem jeweiligen Zeitwert bewertet, welcher oberhalb der Anschaffungskosten liegen kann.
Die Mitglieder des Vorstands waren
• |
Philipp Wiedmann, Heidelberg |
• |
Eva Katheder, Bad Vilbel |
Alle Vorstandsmitglieder üben die Tätigkeit hauptberuflich aus. Das Vorstandsmitglied Herr Wiedmann ist auch bei der Muttergesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft angestellt.
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 erhielt der Vorstand Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 180. Die Gesamtbezüge ergeben sich aus fester Vergütung.
Weitere Organtätigkeiten des Vorstands:
Philipp Wiedmann
• |
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw., Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats |
• |
Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats |
• |
Strawtec Group AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats |
Eva Katheder
• |
2invest AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Enapter AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats (ab dem 20. Juni 2024) |
• |
H2 Core AG (vormals firmierend unter MARNA Beteiligungen AG), Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (ab dem 28. Februar 2024) |
• |
Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Latonba AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
More Impact AG (vormals firmierend unter AEE Gold AG), Frankfurt am Main, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (bis zum 23.Juli 2024) |
• |
Neon Equity AG, Mitglied des Aufsichtsrates, Frankfurt am Main, (ab dem 6. August 2024) |
• |
Pflege.Digitalisierung Invest AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Strawtec Group AG, Stuttgart, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Talbona AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats (bis zum 31. Mai 2024) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
• |
Wilhelm K. T. Zours, Heidelberg, Vorstandsmitglied der DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
• |
Hans-Jörg Schmidt, Monaco, Privatier, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
• |
Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Eltville, Professorin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaft an der Hochschule RheinMain Wiesbaden |
Die Satzung der SPARTA AG sieht eine Vergütung des Gremiums für das Geschäftsjahr von TEUR 20 für den Vorsitzenden und jeweils TEUR 10 für den stellvertretenden Vorsitzenden und die einfachen Mitglieder vor. Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats TEUR 30. Die Zahlungen enthalten keine erfolgsabhängige Komponente.
Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten:
Wilhelm K. T. Zours
• |
Beta Systems Software AG, Berlin, Aufsichtsratsvorsitzender (bis zum 18. Oktober 2024) |
• |
Biofrontera AG, Leverkusen, Aufsichtsratsvorsitzender (bis zum 06. Mai 2024) |
• |
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzender |
• |
YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, Verwaltungsratsvorsitzender (bis zum 30. Juni 2024) |
Hans-Jörg Schmidt
• |
Falkenstein Nebenwerte AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats |
• |
PNX Metals Limited, Adelaide/Australien, Non-Executive Director (bis zum 11. September 2024) |
• |
YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, Mitglied des Verwaltungsrats (bis zum 30. Juni 2024) |
Prof. Dr. Karin Lergenmüller
• |
Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw., Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Biofrontera AG, Leverkusen, Mitglied des Aufsichtsrats (bis zum 28. August 2024) |
• |
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzende |
• |
Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats |
• |
H2 Core AG (vormals firmierend unter MARNA Beteiligungen AG), Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (bis zum 28. Februar 2024) |
• |
Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats |
Heidelberg, 6. Dezember 2024
Eva
Katheder
Vorstand
Philipp
Wiedmann
Vorstand
Anschaffungskosten |
|||||
EUR |
01.01.2024 |
Zugang |
Abgang |
Umbuchung |
30.09.2024 |
I. Sachanlagen |
|||||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
249,00 |
249,00 |
0,00 |
0,00 |
249,00 |
249,00 |
249,00 |
0,00 |
0,00 |
249,00 |
|
II. Finanzanlagen |
|||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
105.301.191,22 |
116.488.336,23 |
17.922.911,07 |
25.164.395,06 |
229.031.011,44 |
2. Beteiligungen |
31.855.206,37 |
240.719,60 |
6.931.530,91 |
-25.164.395,06 |
0,00 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens |
115.182.925,61 |
935.426,50 |
116.118.352,11 |
0,00 |
0,00 |
252.339.323,20 |
117.664.482,33 |
140.972.794,09 |
0,00 |
229.031.011,44 |
|
252.339.572,20 |
117.664.482,33 |
140.972.794,09 |
0,00 |
229.031.011,44 |
Kumulierte Abschreibungen |
||||||
EUR |
01.01.2024 |
Zugang |
Zuschreibung |
Abgang |
Umbuchung |
30.09.2024 |
I. Sachanlagen |
||||||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
249,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
249,00 |
249,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
249,00 |
|
II. Finanzanlagen |
||||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
5.742.400,09 |
6.530.756,07 |
32.342,02 |
5.366.934,36 |
24.138.054,22 |
31.011.934,00 |
2. Beteiligungen |
29.222.720,99 |
1.057.197,92 |
0,00 |
6.141.864,69 |
-24.138.054,22 |
0,00 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens |
52.497.619,70 |
0,00 |
0,00 |
52.497.619,70 |
0,00 |
0,00 |
87.462.740,78 |
7.587.953,99 |
32.342,02 |
64.006.418,75 |
0,00 |
31.011.934,00 |
|
87.462.740,78 |
7.587.953,99 |
32.342,02 |
64.006.418,75 |
0,00 |
31.011.934,00 |
Buchwerte |
||
EUR |
30.09.2024 |
31.12.2023 |
I. Sachanlagen |
||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
II. Finanzanlagen |
||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
198.019.077,44 |
99.558.791,13 |
2. Beteiligungen |
0,00 |
2.632.485,38 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens |
0,00 |
62.685.305,91 |
198.019.077,44 |
164.876.582,42 |
|
198.019.077,44 |
164.876.582,42 |
An die SPARTA AG:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der SPARTA AG - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SPARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ih-rer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ein-wendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Über-einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur-teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Ein-klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
• |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
• |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs-feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-system, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Frankfurt, den 18. Dezember 2024
Nexia
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Marcus
Jüngling
Wirtschaftsprüfer
Annika
Fröde
Wirtschaftsprüferin