SPARTA AG

Heidelberg

GESCHÄFTSBERICHT 2024
RUMPFGESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER 2024

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat der SPARTA AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024, welches gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 über die Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September 2024 ein Rumpfgeschäftsjahr ist, seine Aufgaben entsprechend den Vorgaben des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über wichtige strategische und operative Entscheidungen unterrichtet und war in alle Entscheidungen, die für die SPARTA AG von besonderer Bedeutung waren, eingebunden. Die Bildung von Ausschüssen war hierzu nicht erforderlich.

Schwerpunkte der Beratung

Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 fand eine Sitzung als Video- und Telefonkonferenz statt. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in sieben Parallelverfahren außerhalb von Sitzungen mit Vorlagen des Vorstands befasst. Es haben stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen und Abstimmungen teilgenommen.

Im Aufsichtsrat wurden u.a. die Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage der SPARTA AG, die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie wichtige Einzelfragen der Gesellschaft behandelt. Der Vorstand hat sofern erforderlich vor den Sitzungen Berichte an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. Wenn für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats den zugrundeliegenden Sachverhalt geprüft und über die erforderliche Zustimmung entschieden. Beschlüsse wurden auch mittels elektronischer Kommunikation gefasst.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung bildete die Vorbereitung bzw. Durchführung der von der Hauptversammlung am 11. August 2024 beschlossenen Kapital- und Strukturmaßnahmen der Gesellschaft.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr 2024

Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Mitglieder des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr 2024 waren ununterbrochen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2016 gewählten und von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder Hans-Jörg Schmidt und Wilhelm K. T. Zours und das von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 gewählte und von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 wiedergewählte Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Karin Lergenmüller.

Vorsitzender des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr 2024 war Wilhelm K. T. Zours, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war Hans-Jörg Schmidt.

Mitglieder des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr 2024

Die Geschäftsleitung der SPARTA AG erfolgte im Rumpfgeschäftsjahr 2024 durch die beiden Vorstandsmitglieder Philipp Wiedmann und Eva Katheder. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13. Juni 2024 wurde Frau Katheder mit Wirkung vom 1. Juli 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 erneut zum Vorstand bestellt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30. September 2024 wurde Herr Philipp Wiedmann mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 bis zum Tag der Eintragung der Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG bzw. bis zum Ablauf des 30. September 2025 (je nachdem was früher eintritt), erneut zum Vorstand bestellt.

Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat hat den gemäß Handelsgesetzbuch aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 der SPARTA AG und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft, erörtert und mit dem Vorstand beraten. Die von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2024 gewählte Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den gemäß Handelsgesetzbuch aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 mit Lagebericht unter Einbeziehung der Buchhaltung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Abschlussprüfer hat das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses mit dem Aufsichtsrat in dessen Sitzung zur Bilanzfeststellung am 18. Dezember 2024 ausführlich erläutert und neben dem Vorstand die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht für die SPARTA AG zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht gebilligt und damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.

Abhängigkeitsbericht

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr seit dem Dezember 2018 eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG gehört. Der Vorstand der SPARTA AG hat deshalb für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Aktiengesetz (Abhängigkeitsbericht) erstellt. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls durch den Abschlussprüfer geprüft, der den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt hat:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Dem Aufsichtsrat ging sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig vor der Sitzung zu. Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung der Beurteilung durch den Abschlussprüfer an und billigt dessen Bericht.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern des Vorstands für ihren persönlichen Einsatz im Rumpfgeschäftsjahr 2024.

 

Heidelberg, 18. Dezember 2024

Wilhelm K. T. Zours
Vorsitzender des Aufsichtsrats

LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR 2024

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Der Unternehmensgegenstand der SPARTA AG (SPARTA) mit Sitz in Heidelberg ist gemäß Satzung der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung an Aktiengesellschaften im In- und Ausland.

Die Gesellschaft verfolgt explizit keine festgelegte Anlagestrategie. Sie kann opportunistisch Anlagen tätigen, die vom Vorstand hinsichtlich ihres Chance-Risiko-Profils als attraktiv eingestuft werden. Der Zeithorizont der Investitionen ist mittel- bis langfristig und umfasst in der Regel einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren.

Anlagen erfolgen grundsätzlich nach den Prinzipien des Value Investings mit dem Ziel eine langfristig positive Gesamtrendite zu erzielen. Daneben konzentriert sich die SPARTA auf Gesellschaften, bei denen Sondersituationen eingetreten oder zu erwarten sind, etwa im Zusammenhang mit Übernahmen oder sonstigen Veränderungen im Aktionärskreis.

Gemäß Mitteilung vom 24. April 2024 ist geplant, der kommenden Hauptversammlung Beschlussvorschläge über eine Ausschüttung der 100%-Beteiligung an der SPARTA Invest AG als Sachdividende sowie eine anschließende Verschmelzung der derzeitigen Mehrheitsbeteiligung Beta Systems Software AG (Beta Systems") auf die SPARTA AG vorzuschlagen. Im Vorfeld der geplanten Beschlussfassung wurden unter anderem zum 30. September 2024 Beteiligungen der SPARTA zum Stichtagswert von rund 100 Mio. Euro in die Kapitalrücklage der SPARTA Invest AG eingelegt. Sofern diese Beschlussvorschläge wie geplant umgesetzt werden, wird das bisherige Software-Geschäft der Beta Systems in der SPARTA fortgesetzt, der Unternehmensgegenstand der SPARTA würde sich damit grundlegend ändern.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Renditen deutscher und internationaler Aktien

Gemessen anhand der Entwicklung des CDAX-Performance Index verzeichneten Deutsche Aktien im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 einen Anstieg um rund 15 %. Im CDAX sind alle deutschen Unternehmen des Prime Standards und des General Standards vertreten. Dividenden werden bei dieser Indexberechnung thesauriert. Der Index repräsentiert die gesamte Breite und Entwicklung des deutschen Aktienmarktes, auch wenn zuletzt eine zunehmend heterogene Entwicklung der enthaltenen Einzeltitel zu verzeichnen war. In den letzten fünf Jahren erreichte der CDAX eine positive durchschnittliche Rendite von 7,8 % p.a. Sie lag damit deutlich über dem 25-Jahres-Durchschnitt von rund 5,5 % p.a.

Der weltweit breit gestreute MSCI World Index umfasst 1.410 Large- und Midcaps aus 23 Industrienationen und verzeichnete im Betrachtungszeitraum auf Euro-Basis einen Anstieg um knapp 18 %, getragen wie zuvor schon von den großen US-Technologietiteln wie Nvidia, Apple oder Amazon. In den letzten fünf Jahren erreichte der MSCI World eine jährliche Rendite von rund 13 % und im 25-Jahres-Durchschnitt eine Rendite von gut 6 % p.a.

Entwicklung der Wechselkurse

Der Euro entwickelte sich im Berichtszeitraum gegenüber den für die SPARTA relevanten Währungen uneinheitlich. Der Euro gewann gegenüber dem Kanadischen Dollar um 3,4 % auf 1,5133 CAD/​EUR. Das Britische Pfund verteuerte sich dagegen um 3,9 % auf 0,8354 GBP/​EUR und der Australischen Dollar leicht um 0,6 % auf 1,6166 AUD/​EUR.

Zum Bilanzstichtag waren rund 92 % (Vorjahr rund 58 %) des wirtschaftlichen Reinvermögens in Euro-Währung investiert, rund 8 % (Vorjahr rund 22 %) in Australischen Dollar und etwa 0 % (Vorjahr rund 13 %) in Kanadischen Dollar. Anlagen in Britischen Pfund lagen nicht mehr vor (Vorjahr rund 7 %). Der deutliche Anstieg der Euro-Position bei gleichzeitigem Rückgang der Währungspositionen ist auf die Einbringung sämtlicher Auslandsbeteiligungen in das Tochterunternehmen SPARTA Invest AG zum 30. September 2024 zurückzuführen. Bei den verbleibenden Währungspositionen handelt es sich um Bankbestände, kurzfristige Anlagen sowie Forderungen in Fremdwährung.

Entwicklung der Software-Branche

Bitkom Research erwartet für das laufenden Kalenderjahr am deutschen Markt Umsätze mit Produkten und Diensten der Informationstechnik von EUR 151,2 Mrd. (+5,4 % gegenüber Vorjahr).

Das stärkste Wachstum verzeichnet dabei der Software-Bereich mit einem Umsatzwachstum von 9,8 % gegenüber dem Vorjahr. Deutlich zulegen sollen laut Bitkom Research insbesondere die Geschäfte mit Software für die Systeminfrastruktur von Unternehmen (+8,4 % auf EUR 10,4 Mrd.), wobei Sicherheits-Software mit +12,7 % auf EUR 4,7 Mrd. hierbei an der Wachstumsspitze steht.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Informationstechnologie und im Speziellen des Softwaremarkts ist relevant für die Beta Systems als zweitgrößter Beteiligung der SPARTA nach der SPARTA Invest AG.

Entwicklung der Rohstoffmärkte

Die Rohstoffmärkte entwickelten sich in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 positiv. Beim Goldpreis hielt die hohe Nachfrage der Zentralbanken sowie bei Privatanlegern im chinesischen Raum weiter an. Industriemetalle profitierten ebenfalls von einer stabilen Nachfrage. Darüber hinaus wirken sich die ersten Zinssenkungen der Zentralbanken sowie zuletzt das angekündigte Konjunkturprogramm in China positiv auf die Kursentwicklung der Rohstoffe aus.

Entwicklung der Basismetalle

Während sich der Nickelpreis aufgrund des anhaltenden Überangebots aus Indonesien mit einem Plus in den ersten neun Monaten des Jahres von knapp 9 % nur moderat entwickelte, konnten Kupfer und Zink im gleichen Zeitraum um rund 18 % bzw. 16 % zulegen. Insbesondere der Kupferpreis profitierte von der Erwartung steigender Nachfrage aufgrund der Energiewende. Während Kupfer aufgrund seiner Leitfähigkeit als Schlüsselrohstoff bei dem Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie Elektromobilität gilt, gibt es dort ebenfalls eine Vielzahl von Verwendungen für Zink, etwa als Korrosionsschutz bei Windturbinen oder bei der Energiespeicherung.

Mit einem Plus von über 30% konnte der Zinnpreis die Entwicklung der vorgenannten Industriemetalle nochmals deutlich übertreffen. Ursächlich ist zum einen ein verknapptes Angebot nach Minenschließungen in Myanmar, dem drittgrößten Zinnexporteur der Welt, und Exportverzögerungen in Indonesien als weltgrößtem Zinnexporteur. Auf der Nachfrageseite sorgt der Ausbau der weltweiten Chip-Produktionskapazitäten und die Verwendung bei der Produktion von Solarmodulen für eine steigende Zinnnachfrage.

Entwicklung der Edelmetalle

Gold- und Silberpreis verzeichneten seit Jahresbeginn einen starken Anstieg um 27% bzw. 31 %, wobei der Silberpreis hierbei eine deutlich höhere Schwankungsbreite aufwies.

Der Goldpreis profitiert derzeit gleich von mehreren Faktoren. Zum einen erhöhen die Zinssenkungen der Zentralbanken die Attraktivität einer Goldanlage im Vergleich zu zinstragenden Investitionen. Der jüngste Rückgang des Ölpreises dämpft die Inflationserwartungen und verschafft den Notenbanken zusätzlichen Spielraum für Zinssenkungen.

Die US-Wahl sorgt mit ihrem Wahlausgang und derzeit noch nicht abschätzbarer Auswirkungen auf die US-Wirtschaftspolitik für Unsicherheit, was die Nachfrage nach Gold traditionell befördert. Darüber hinaus profitiert Gold als "Krisenwährung" von den anhaltenden Konflikten in der Ukraine und im Nahen Osten.

Silber erfüllt neben der Funktion als Edelmetall auch eine Vielzahl von Funktionen als Industriemetall. So wird es vermehrt bei der Herstellung von Solarmodulen verwendet, deren Installation weltweit allein im Jahr 2023 um rund 85% zunahm. Als alternative Wertanlage profitiert Silber auch vom gestiegenen Goldpreis und hat, zumindest bezogen auf das historische Verhältnis zwischen Gold- und Silberpreis, noch weiteres Nachholpotenzial.

Im Gegensatz zum Vorjahr konnten Goldminenaktien in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 deutlich vom Goldpreisanstieg profitieren, nachfolgend dargestellt anhand der Kursentwicklung zweier namhafter Exchange Traded Funds ("ETFs"), die in Gold- und Silberminenaktien in jeweils unterschiedlichen Lebenszyklusphasen investieren.

Dabei fiel der Anstieg bei größeren Titeln, die oftmals als Goldproduzenten unmittelbar vom höheren Goldpreis profitieren, deutlich stärker aus. Aufgrund der im Zuge des Goldpreisanstiegs attraktiven Bewertung vieler Developer, waren in diesem Segment zuletzt verstärkt Übernahmeaktivitäten festzustellen.

Noch wenig positive Impulse durch die steigenden Rohstoffpreise sind bei kleineren Explorationsunternehmen festzustellen. Small- und Microcaps im Ressourcensektor leiden weiter unter einer nunmehr seit über zwei Jahren rückläufigen Aktienliquidität. Kleine Unternehmen sind daher gezwungen, ihren Kapitalbedarf unter Inkaufnahme teils hoher Abschläge auf den Börsenkurs zu decken. Dies wieder schreckt neue Investoren am Sekundärmarkt ab.

Ein Ausweg führt über die regionale Konsolidierung mit Unternehmen ähnlicher Ausrichtung, um so eine kritische Unternehmensgröße zu erreichen. Ziel der Konsolidierungsanstrengungen ist es, für institutionelle Anleger interessant zu werden oder zumindest die Aktienliquidität zu erhöhen und Synergien zu realisieren.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 hat die SPARTA nur wenige Investitionen in bereits bestehende Rohstoffbeteiligungen vorgenommen. Die Investitionen erfolgten zu rund 47 % im Bereich Kupfer. Rund 37 % der Rohstoffinvestitionen flossen in einen angehenden Zink- und Silberproduzenten und rund 16 % in den Bereich Quarzsand.

Zum Bilanzstichtag befanden sich keine Rohstoffbeteiligungen mehr im Portfolio der SPARTA. Einige Beteiligungen wurden unterjährig vollständig veräußert, wie zum Beispiel die Beteiligung an der Spartan Resources Limited, einem australischen Gold-Explorationsunternehmen. Darüber hinaus wurde, wie im Weiteren in den nachfolgenden Angaben zum Geschäftsverlauf erläutert, zum 30. September 2024 die Mehrzahl der Beteiligungen der SPARTA, darunter sämtliche Rohstoffbeteiligungen, in das 100%ige Tochterunternehmen SPARTA Invest AG eingebracht.

2. Geschäftsverlauf

Vorjahresangaben sind aufgrund des um drei Monate kürzeren Rumpfgeschäftsjahres (vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2024; Vorjahr: vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023) nur eingeschränkt vergleichbar.

Die SPARTA schloss das Rumpfgeschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 49.398 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR -14.731) ab. Der Jahresüberschuss resultierte im Wesentlichen aus der Realisierung stiller Reserven bei der Einbringung von Wertpapieren und sonstigen Ansprüchen zum Verkehrswert im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG, sowie aus der Veräußerung der Beteiligung an der Spartan Resources Limited.

Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass unseres Erachtens der Geschäftserfolg der SPARTA mit Hilfe des Jahresabschlusses nach HGB nur sehr eingeschränkt zu beurteilen ist. Besser geeignet hierzu ist die Rendite des wirtschaftlichen Reinvermögens, also des ausgewiesenen Eigenkapitals zuzüglich stiller Reserven, die wir auch als primären finanziellen Leistungsindikator definiert haben. Bei dieser Kennzahl schauen wir vorrangig auf Fünfjahreszeiträume, in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite anstreben.

Aufgrund der Umstellung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September wird die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens im Rumpfgeschäftsjahr 2024 übergangsweise für einen um drei Monate verkürzten Zeitraum ermittelt. Entsprechend lag die durchschnittliche Rendite für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. September 2024 bei +3,9 % p.a. nach +3,6 % p.a. im Vorjahr (bezogen auf einen Fünfjahreszeitraum). Damit liegen wir deutlich unterhalb unserer langfristigen Zielrendite von 10% pro Jahr.

Im Geschäftsbericht 2023 wurde für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 eine durchschnittliche Fünfjahresrendite zwischen -2,0 % p.a. und +6,0% p.a. prognostiziert. Durch den verkürzten Betrachtungszeitraum ist ein Abgleich mit der prognostizierten durchschnittlichen Reinvermögensentwicklung nur eingeschränkt möglich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der letzten fünf abgeschlossenen Fünfjahreszeiträume.

scrollen

Zeitraum

Periode

Ø Rendite p.a.

2016 bis 2020

5 Jahre

13,2%

2017 bis 2021

5 Jahre

11,7%

2018 bis 2022

5 Jahre

-0,2%

2019 bis 2023

5 Jahre

3,6 %

2020 bis 2024*

4,75 Jahre*

3,9%

* bezogen auf einen verkürzten Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. September 2024

Die wichtigsten Kennzahlen der SPARTA stellen wir wie gewohnt komprimiert dar. Speziell im Wertpapierergebnis fassen wir verschiedene Posten zusammen, die nach HGB getrennt ausgewiesen werden, aber unserer Ansicht nach wirtschaftlich zusammengehören.

Gewinn- und Verlustrechnung

scrollen

TEUR

2020

2021

2022

2023

2024

Wertpapierergebnis I

2.578

1.392

-39.419

-12.898

48.853

Nachbesserungen & Zinsen

17.033

47

-163

-976

1.583

Wertpapierergebnis II

19.611

1.439

-39.582

-13.874

50.436

Operative Kosten

-1.374

-275

-799

-857

-810

Variable Vergütung

-177

-41

0

0

0

Steuern

-2.200

-1.631

-8

0

-228

Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag

15.860

-508

-40.389

-14.731

49.398

Operative Kosten /​ Marktkapitalisierung 1)

1,6 %

0,2 %

0,7 %

0,8 %

0,7 %

1) durchschnittliche Marktkapitalisierung Jahresanfang und Jahresende

Das Wertpapierergebnis I von insgesamt TEUR 48.853 (Vorjahr TEUR -12.898) setzt sich aus realisierten Kursgewinnen (TEUR 64.894) bzw. -verlusten (TEUR 8.773), Zuschreibungen (TEUR 32) und Abschreibungen (TEUR 7.588) auf Wertpapiere sowie Dividendenerträgen (TEUR 288) zusammen.

Das saldierte Ergebnis aus Nachbesserungen auf frühere Verkaufspreise und Zinsen belief sich auf TEUR 1.583 (Vorjahr TEUR -976). Dabei entfallen TEUR 1.589 auf Nachbesserungsrechte, i. W. infolge der ergebniswirksamen Einbringung von Nachbesserungsrechten in die SPARTA Invest AG zum Verkehrswert. Zinserträge wurden in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 15) und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 991) erfasst. In Summe ergab sich ein Wertpapierergebnis II von TEUR 50.436 (Vorjahr TEUR -13.874).

Die operativen Kosten der Gesellschaft setzen sich nach unserer Definition im Wesentlichen aus fixem Personalaufwand und dem Saldo aus sonstigen operativen Erträgen und sonstigen operativen Kosten (wie z.B. Mieten, Rechts- und Beratungskosten sowie Währungsgewinne bzw. -verluste bei Fremdwährungskonten) zusammen. Insgesamt beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2024 die operativen Kosten auf TEUR 810 (Vorjahr TEUR 857). Die operativen Kosten machten dabei etwa 0,7 % des durchschnittlichen Börsenwertes der SPARTA aus (Vorjahr 0,8 %) und liegen damit weiter unter unserer Zielgröße von 1,0%.

Höhere Rechts- und Beratungskosten fielen insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung an und betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 TEUR 332 (Vorjahr TEUR 242). Die Personalaufwendungen haben sich auf TEUR 176 (Vorjahr TEUR 264) reduziert, während die Aufwendungen aus Währungsumrechnung mit TEUR 87 (Vorjahr TEUR 85) fast unverändert waren.

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 ergab sich damit ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 49.398 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR -14.731).

Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum 30. September 2024 auf rund EUR 93 Mio. bei der Körperschaftsteuer und rund EUR 95 Mio. bei der Gewerbesteuer.

Bilanz

scrollen

TEUR

2020

2021

2022

2023

2024

Wertpapiere des Anlagevermögens

121.389

138.542

190.587

164.877

198.019

Wertpapiere des Umlaufvermögens

0

0

0

0

3.201

Sonstige Vermögensgegenstände

4.833

2.511

977

15.564

8.769

Liquiditätsbestand

1.735

5.340

493

528

14.422

Bilanzsumme

127.957

146.393

192.059

180.969

224.411

Finanzverbindlichkeiten

16.171

8.720

39.217

6.895

0

Rückstellungen

2.269

861

740

124

394

Sonstige Verbindlichkeiten

69

72

27

27

37

Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

0

0

0

36.578

0

Eigenkapital

109.448

136,740

152.075

137.344

223.980

Eigenkapital je Aktie (EUR)

109,81

68,73

43,25

39,06

46,44

Rendite des Reinvermögens

52,6 %

3,2 %

-29,7 %

1,4 %

6,8 %

Die Bilanzsumme der SPARTA erhöhte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2024 von TEUR 180.969 auf TEUR 224.411, was insbesondere auf den Anstieg der Wertpapiere des Anlagevermögens infolge der Realisierung stiller Reserven bei der Einbringung von Wertpapieren in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG zurückzuführen ist. Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 15.564 auf TEUR 8.769 resultiert aus der Erfüllung einer Forderung gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 14.984 im Zusammenhang mit der zum Jahreswechsel 2023/​24 durchgeführten gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung. Demgegenüber hat sich der Liquiditätsbestand deutlich von TEUR 528 auf TEUR 14.422 erhöht.

Die Finanzverbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr vollständig zurückgeführt (Vorjahr TEUR 6.895). Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Nettofinanzmittel auf TEUR 14.422 (Vorjahr Nettofinanzverbindlichkeiten von TEUR 6.367). Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte unterjährig kurzfristig durch Lombardkredite. Zum Stichtag standen der Gesellschaft zudem Kreditlinien zur Verfügung.

Aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 49.398 sowie der zum Jahreswechsel 2023/​24 durchgeführten gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung erhöhte sich das Eigenkapital von TEUR 137.344 auf TEUR 223.980. Dies entspricht nach HGB und bezogen auf 4.822.917 Aktien (Vorjahr 3.515.838 Aktien) rund EUR 46,44 je Aktie (Vorjahr EUR 39,06 je Aktie).

Das wirtschaftliche Reinvermögen stieg im Rumpfgeschäftsjahr 2024 um 6,8 % (Vorjahr 1,4 %). Den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen insbesondere aus dem Verkauf der Spartan Resources Limited sowie aus der Einbringung der 4basebio PLC und der Skeena Resources Limited in die SPARTA Invest AG zum Kurswert, standen unter anderem eine Abschreibung auf die Beteiligung an der Beta Systems gegenüber.

III. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

1. Ertragslage

Erträge aus Finanzanlagen

Die Erträge aus Finanzanlagen im Gesamtumfang von TEUR 288 (Vorjahr TEUR 483) beinhalten im Rumpfgeschäftsjahr 2024 ausschließlich Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens.

Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Bei den Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 64.854 (Vorjahr TEUR 5.599) handelt es sich um Erträge in Höhe von TEUR 22.142 aus dem Verkauf der Beteiligung an der Spartan Resources Limited sowie Erträge in Höhe von in Summe TEUR 1.260 aus dem Verkauf von drei weiteren Beteiligungen. Darüber hinaus sind Erträge aufgrund der Einbringung von Wertpapieren in das Tochterunternehmen SPARTA Invest zum Stichtagskurs in Höhe von insgesamt TEUR 41.452 enthalten. Diese betreffen die Anteile an der 4basebio PLC in Höhe von TEUR 20.733, an der Skeena Resources Limited in Höhe von TEUR 15.953, an der ATEX Resources Inc. in Höhe von TEUR 1.462 sowie 13 weitere Beteiligungen.

Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 8.696 (Vorjahr TEUR 70) resultieren in Höhe von TEUR 8.664 aus der Einbringung von Wertpapieren in das Tochterunternehmen SPARTA Invest zum Stichtagskurs. Dies betrifft die VRX Silica Limited in Höhe von TEUR 1.999, die Austral Resources Australia Limited in Höhe von TEUR 1.672 sowie 19 weitere Beteiligungen.

Zuschreibungen auf Finanzanlagen

Zuschreibungen wurden in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 4.938) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Die Zuschreibungen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 betrafen ausschließlich die Beteiligung an der SPARTA Invest AG.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 7.588 (Vorjahr TEUR 23.338) zu berücksichtigen. Diese betrafen Abschreibungen bei der Beteiligung an der Beta Systems in Höhe von TEUR 6.531 (Vorjahr TEUR 0) sowie an der Biofrontera AG in Höhe von TEUR 1.057 (Vorjahr Zuschreibung TEUR 5.165).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.718 (Vorjahr TEUR 44) enthalten im verkürzten Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR 1.582 (Vorjahr TEUR 0) aus der Einbringung von Nachbesserungsrechten in die SPARTA Invest AG. Daneben sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 43) sowie Erträge im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. der Ausübung von Optionen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt.

Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 TEUR 176 (Vorjahr TEUR 264).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 801 (Vorjahr TEUR 1.146). Diese enthalten insbesondere Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr TEUR 242). Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf erhöhte Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung zurückzuführen. Ebenfalls enthalten sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 129) und Verluste im Zusammenhang mit der Einbringung von Optionen in die SPARTA Invest AG zum Verkehrswert in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr TEUR 0).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 15) enthalten ausschließlich sonstige Zinserträge aus Bankguthaben.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 991) enthalten neben Zinsen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 141 (Vorjahr TEUR 306) Zinsen für ein zwischenzeitlich vollständig zurückgeführtes Darlehen der SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr TEUR 30).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf TEUR 228 (Vorjahr TEUR 0).

2. Vermögens- und Finanzlage

Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 erhöhte sich die Bilanzsumme deutlich von TEUR 180.969 auf TEUR 224.411. Der Anstieg ist wesentlich geprägt durch den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 49.398 sowie die zum Jahreswechsel 2023/​24 durchgeführte gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 1.176 getätigt (Vorjahr TEUR 8.238). Bei einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum Stichtag 30. September 2024 wurden Wertpapiere und sonstige Ansprüche im Verkehrswert von TEUR 101.505 in das Tochterunternehmen SPARTA Invest AG eingebracht.

Desinvestitionen wurden in Höhe von TEUR 140.973 getätigt (Vorjahr TEUR 9.602). Diese waren wesentlich geprägt von der zuvor genannten Einbringung von Wertpapieren und sonstigen Ansprüchen in die SPARTA Invest AG zum 30. September 2024 sowie der Veräußerung der Beteiligung an der Spartan Resources Limited.

Das Anlagevermögen wurde zum Bilanzstichtag mit TEUR 198.019 (31.12.2023 TEUR 164.877) bewertet und besteht ausschließlich aus Finanzanlagen.

Die Finanzanlagen in Höhe von TEUR 198.019 (31.12.2023 TEUR 164.877) beinhalten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 198.019 (31.12.2023 TEUR 99.559). Diese betreffen die Anteile an der SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 102.594 (31.12.2023 TEUR 1.057). Der deutliche Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus der Einbringung von 38 Beteiligungen, sieben Optionen sowie drei Nachbesserungsrechten zum Verkehrswert am 30. September 2024 im Gesamtvolumen von TEUR 101.505. Die SPARTA AG hält weiterhin 100% der Anteile an der SPARTA Invest AG.

Als weiteres verbundenes Unternehmen ist die Beta Systems in Höhe von TEUR 94.399 (31.12.2023 TEUR 85.946) enthalten. Zum Bilanzstichtag hält die SPARTA mit rund 75,4 % eine qualifizierte Mehrheit an der Beta Systems.

Am 24. April 2024 veröffentlichte die SPARTA Details zu geplanten Strukturmaßnahmen, die eine Sachausschüttung des Beteiligungsportfolios in Form der SPARTA Invest und eine anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA zum Ziel haben. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen wie geplant würde das Softwaregeschäft der Beta Systems innerhalb der SPARTA (künftig Beta Systems Software) fortgesetzt, während das bisherige Beteiligungsgeschäft der SPARTA in der SPARTA Invest Fortsetzung findet.

Die Beta Systems unterstützt seit mehr als 40 Jahren Unternehmen mit komplexen IT-Systemlandschaften und anspruchsvollen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen. Das Portfolio von Beta Systems ist bei der Automatisierung, Dokumentation, Analyse und Überwachung der IT-Abläufe im Rechenzentrum, der Zugriffssteuerung, der Überwachung der IT-Infrastruktur und Security sowie der Steuerung der IT Services im Einsatz.

Im ersten Geschäftshalbjahr 2023/​24 der Beta Systems (1. Oktober 2023 bis 31. März 2024) lagen die Umsatzerlöse sowie die operativen Ergebnisgrößen erwartungsgemäß unter den Vorjahreswerten. Dies ist unter anderem auf ein im Vergleich zum Vorjahr gesunkenes Volumen der zur Verlängerung anstehenden Verträge im Geschäftsbereich DCI zurückzuführen, während die Wartungserlöse weiter angestiegen sind. Der Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten lag bei EUR 37,7 Mio. (Vorjahr EUR 42,1 Mio.), das EBITDA belief sich auf EUR 5,7 Mio. (Vorjahr EUR 10,6 Mio.). Das Ergebnis der Geschäftsperiode betrug zum Halbjahr EUR 2,0 Mio. (Vorjahr EUR 6,9 Mio.).

Bei einem Konzerneigenkapital in Höhe von EUR 25,7 Mio. (30.09.2023 21,6 Mio.) betrug die Eigenkapitalquote zum Halbjahr 30,0% (30.09.2023 33,9 %). Zum Stichtag 31. März 2024 wies die Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von EUR 10,5 Mio. (30.09.2023 EUR 1,5 Mio.) aus. Dabei ist der Anstieg der liquiden Mittel saisonal bedingt auf die Abrechnung von laufenden oder neu geschlossenen Kundenverträgen zurückzuführen, die zumeist im ersten Geschäftshalbjahr erfolgt. Für das Geschäftsjahr 2023/​24 erwartet die Gesellschaft einen Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten zwischen EUR 74 Mio. und EUR 78 Mio. und ein EBIT zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 6,0 Mio.

Ebenfalls in den Anteilen an verbundenen Unternehmen enthalten ist die Beteiligung an der Biofrontera AG in Höhe von TEUR 1.026 (31.12.2023 TEUR 1.843), die zum 31.12.2023 noch den Beteiligungen zugerechnet wurde.

Aufgrund der Umgliederung der Biofrontera-Beteiligung sowie der Einbringung der bislang ebenfalls unter den Beteiligungen geführten Geopacific Resources Limited in die SPARTA Invest sind zum 30. September 2024 keine Beteiligungen (31.12.2023 TEUR 2.632) mehr in den Finanzanlagen enthalten.

Zum Stichtag wurden sämtliche Wertpapiere des Anlagevermögens in die SPARTA Invest eingebracht, so dass auch hier keine Wertpapiere mehr enthalten sind (31.12.2023 TEUR 62.685).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 8.769 (31.12.2023 TEUR 15.564).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.723 (31.12.2023 TEUR 14.984) betreffen eine Forderung im Zusammenhang mit einer bereits eingezahlten, jedoch zum Stichtag noch nicht eingetragenen Barkapitalerhöhung bei SPARTA Invest AG. Die Kapitalerhöhung wurde am 23. Oktober 2024 in das Handelsregister der SPARTA Invest AG eingetragen. Der Vorjahreswert betraf eine Forderung aus Aktienlieferung im Zusammenhang mit der Sacheinlage der Deutsche Balaton AG aus der im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 umgesetzten Bar- und Sachkapitalerhöhung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.046 (31.12.2023 TEUR 580) setzen sich im Wesentlichen aus einer Forderung aus australischer Quellensteuer in Höhe von TEUR 3.911 (31.12.2023 TEUR 0) sowie Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von TEUR 135 (31.12.2023 TEUR 127) zusammen.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 3.201 (31.12.2023 TEUR 0) betreffen Anteile an einem Geldmarktfonds.

Alle Wertpapiere und Beteiligungen werden, unabhängig von ihrer Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen, nach dem strengen Niederstwertprinzip oder im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten mit dem entsprechend niedrigeren Abfindungspreis bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten summieren sich zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres 2024 auf insgesamt TEUR 14.422 (31.12.2023 TEUR 528).

Zum 30. September 2024 erhöhte sich das Eigenkapital der Gesellschaft im Vergleich zum 31.12.2024 deutlich von TEUR 137.344 auf TEUR 223.980. Der Anstieg resultiert aus dem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 49.398 (31.12.2023 Jahresfehlbetrag TEUR -14.731) sowie der im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 umgesetzten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Volumen von TEUR 37.239.

Die zum 31.12.2023 zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen in Höhe von TEUR 36.578 wurden mit Eintragung der Kapitalmaßnahme in das Eigenkapital umgebucht.

Steuerrückstellungen waren für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 in Höhe von TEUR 123 (31.12.2023 TEUR 0) zu bilanzieren. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 270 (31.12.2023 TEUR 124) berücksichtigen insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung in Höhe von TEUR 190 (31.12.2023 TEUR 0) sowie für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 38 (31.12.2023 TEUR 41).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden zum Bilanzstichtag nahezu vollständig zurückgeführt und betrugen TEUR 0 (31.12.2023 TEUR 5.895). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen summierten sich auf TEUR 7 (31.12.2023 TEUR 0). Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der SPARTA Invest AG wurden zum Stichtag vollständig zurückgeführt (31.12.2023 TEUR 1.000). Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 30 (31.12.2023 TEUR 27).

Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet.

IV. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT, PROGNOSE

1. Chancen- und Risikobericht

Die handelsrechtlichen Vorschriften des § 289 Absatz 1 HGB fordern für einen zu erstellenden Lagebericht eine Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung des Geschäftsverlaufs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken, was uns - als Beteiligungsgesellschaft, die in erster Linie in börsennotierte Wertpapiere investiert - bekanntermaßen sehr schwerfällt.

In diesem Jahr kommt hinzu, dass sich das Chance-/​Risikoprofil der Gesellschaft bei Umsetzung der geplanten Strukturmaßnahmen, im Wesentlichen der Ausschüttung der SPARTA Invest AG, in der das Beteiligungsgeschäft der SPARTA gebündelt ist, als Sachdividende, und der anschließenden Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA, deutlich verändern wird. Auch wenn wir die Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften zu den vorzuschlagenden Maßnahmen derzeit als sehr wahrscheinlich ansehen, beziehen sich die nachfolgenden Aussagen auf eine Fortführung der Tätigkeit der SPARTA als Beteiligungsgesellschaft. Für die Darstellung der Chancen und Risiken, die sich im Verschmelzungsfall bei einer künftigen Geschäftstätigkeit als Softwareunternehmen ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen im aktuellen Geschäftsbericht der Beta Systems Software AG.

Wir versuchen bei der SPARTA durch intensive Marktbeobachtung und regelmäßige interne Analysen des Geschäftsverlaufs ungewollte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Diese Vorgehensweise betrifft insbesondere die Kosten- und Liquiditätssituation der Gesellschaft, die gut plan- und prognostizierbar sind. Gegen die möglichen, oftmals nicht prognostizierbaren, vielfältigen negativen Entwicklungen der Kapitalmärkte und deren potenzielle Auswirkungen auf die Vermögenspositionen der Gesellschaft sind diese Vorkehrungen jedoch nur von sehr eingeschränktem Nutzen.

Zur völligen Immunisierung gegen Risiken aller Art und unliebsame Entwicklungen müsste man einerseits vorher jederzeit genau wissen, was passiert, um geeignete Schritte in die Wege zu leiten. Andererseits liegt jedem Risiko auch eine Chance inne, so dass das Wahrnehmen von Chancen systematisch mit dem Eingehen von Risiken verbunden ist. Der bewusste und konsequente Umgang mit Risiken ist die eigentliche Herausforderung, der sich das Management der SPARTA stellt.

Allgemeine Marktpreisrisiken und Entscheidungen bei der Wertpapierauswahl, die sich nachträglich als kurzfristig zunächst falsch herausstellen, können zu scheinbaren Vermögensverlusten führen. Sie stellen in unseren Augen aber nur dann ein langfristiges Risiko dar, wenn sie zu einer dauerhaft tiefen Bewertung führen bzw. tatsächlich auf einer falschen Investitionsentscheidung beruhen. Kurzfristige Vermögensverluste als Resultat "normaler" Schwankungen von Börsenkursen sehen wir nicht als Risiko im eigentlichen Sinne, weswegen es sich bei der "Volatilität" von Wertpapieren unseres Erachtens auch um kein geeignetes Risikomaß handelt. Insbesondere bei antizyklischen Investitionen sind kurzfristige Vermögensverluste wahrscheinlich, da wir nicht in der Lage sind, bei einer Investition den genauen Kurstiefpunkt vorauszusagen.

Die Anlageentscheidungen der SPARTA sind grundsätzlich mittel- bis langfristig ausgerichtet. Kursschwankungen in Bestandspositionen liegen regelmäßig vor und sind Teil des Geschäfts. Sie können sowohl Chance als auch Risiko sein. Kursverluste können verschiedene Ursachen haben. Zu den häufigsten Auslösern gehören allgemeine Marktveränderungen (z.B. Zinsentwicklungen, konjunkturelle Veränderungen, politische Krisen, Naturkatastrophen, Epidemien bzw. Pandemien), Branchenveränderungen (z.B. technische oder regulatorische Änderungen, Änderungen des Wettbewerbsumfelds) und Änderungen beim Emittenten selbst (z. B. operative Verschlechterung). Derzeit prägt neben den anhaltenden geopolitischen Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten insbesondere die Zinspolitik der Notenbanken das Marktgeschehen.

Rückläufige Kurse stellen insbesondere dann ein Risiko dar, wenn sie zu einem nachhaltigen Kapitalverlust führen, was zwar nicht zwingend, aber doch regelmäßig von einer für die Beteiligung nachteiligen, operativen Entwicklung ausgelöst wird. Sie sind ebenso nachteilig, wenn laufende Finanzierungserfordernisse der Beteiligungen nur unter Inkaufnahme einer höheren Verwässerung der Altaktionäre auf erniedrigtem Kursniveau gedeckt werden können. Sofern man als Investor dann nicht in der Lage ist den eigenen Anteil aufrecht zu erhalten, sinkt der Unternehmens- und damit der künftige Gewinnanteil an der Beteiligung dauerhaft.

Ein nachhaltiger Kapitalverlust kann aber auch durch eine Fehleinschätzung unsererseits eintreten. Wir können leider nicht behaupten, dass wir den Wert einer Beteiligung immer richtig einschätzen. Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, versuchen wir uns ein möglichst umfangreiches, detailliertes Bild von unseren Investments zu machen. Dies geschieht u.a. durch das Studium von Geschäftsberichten und Präsentationen, regelmäßige Gespräche mit Analysten und dem Management, die Einbindung von externen Beratern sowie den Besuch von Konferenzen.

Bilanziell begegnen wir Preisänderungsrisiken durch die Anwendung des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips. Wertpapierpositionen, deren Stichtagkurs oder Abfindungskurs im Zusammenhang mit Abfindungsangeboten niedriger ist als der Anschaffungspreis, werden grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.

Insbesondere die Anlage in Aktien mit niedriger Marktkapitalisierung bringt für die Gesellschaft ein Liquiditätsrisiko mit sich, weil diese Titel in der Regel wesentlich illiquider als große Standardwerte sind. Sollte die Gesellschaft im Falle von Marktturbulenzen gezwungen sein, illiquide Titel veräußern zu müssen, könnte dies im Extremfall gar nicht oder nur zu Kursen deutlich unterhalb des angenommenen fairen Wertes möglich sein Aus diesem Grund sind wir bestrebt, zu jedem Zeitpunkt über ausreichend liquide Mittel oder freie Kreditlinien zu verfügen, um nicht auf die Veräußerung von Beteiligungen zur "Unzeit" angewiesen zu sein. Zum Stichtag verfügt die SPARTA über liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von TEUR 17.623.

Die Veränderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen könnte ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der SPARTA und den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Projekte haben. Eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung künftiger steuerlicher Verlustvorträge oder die Änderung der steuerlichen Belastung auf Ebene der Ertrags- und Verbrauchsteuern können hierfür beispielsweise ursächlich sein. Auch können Gewinne bei ausländischen Wertpapieren, die hierzulande weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden können, aufgrund fehlender Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstiger steuerlich relevanter Sachverhalte im Ausland einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen.

Chancen und Risiken ergeben sich auch aus der Beendigung von Spruchverfahren, bei denen es je nach Ausgang der Verfahren zu möglichen Nachzahlungen auf vormals zu niedrig vorgenommene Abfindungszahlungen kommt. Der kumulierte Bilanzansatz dieser sogenannten Abfindungsergänzungsansprüche beläuft sich zum Bilanzstichtag nach Einbringung eines Teils des Nachbesserungsrechteportfolios auf lediglich zwei Euro (31.12.2023 TEUR 309), so dass aus bilanzieller Sicht - unter Vernachlässigung der Kosten der Rechtsverfolgung - keine Risiken, sondern ausschließlich Chancen, bestehen.

Ein operativer Risikofaktor ist auch, dass bei SPARTA sämtliche grundlegenden operativen und organisatorischen Entscheidungen aufgrund der Personalstruktur direkt auf Ebene des Vorstands angesiedelt sind. Es erfolgt je nach Art und Umfang der Geschäfte ein Austausch mit dem Aufsichtsrat bzw. eine Genehmigung in den hierfür erforderlichen Fällen. Der Aufsichtsrat wird auch regelmäßig über die Aktivitäten und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Dennoch liegt zumindest auf operativer Ebene eine Abhängigkeit von Einzelpersonen vor.

Zum Stichtag wurden sämtliche Beteiligungen der SPARTA, die nicht in Euro notieren, in die SPARTA Invest eingebracht. Daneben verfügt die SPARTA zum Bilanzstichtag über eine Quellensteuerforderung sowie liquide Mittel in ausländischer Währung. Zum Stichtag waren rund 92 % des wirtschaftlichen Reinvermögens in Euro-Währung investiert, bzw. rund 59 % unter Berücksichtigung der Währungsaufteilung bei der SPARTA Invest. Damit hat sich das relative Wechselkursrisiko im Vergleich zum Vorjahreswert von rund 58 % unter Einbeziehung der SPARTA Invest kaum verändert. Entsprechend stellt die Entwicklung der Wechselkurse weiterhin einen relevanten Risikofaktor für die SPARTA dar. Zeitweise kann eine Refinanzierung von Investitionen außerhalb des Euroraumes durch entsprechende Währungskredite erfolgen. Darüber hinaus werden jedoch keine gesonderten Maßnahmen getroffen, um Wechselkursrisiken zu begegnen.

Weitere Risiken, wie zum Beispiel Forderungsausfallrisiken, Zinsrisiken oder Risiken, die sich aus juristischen Auseinandersetzungen ergeben, werden engmaschig überwacht, sind aber nach Einschätzung des Vorstands derzeit für das Gesamtvermögen der Gesellschaft von nicht wesentlicher Bedeutung.

Zusammenfassend besteht im laufenden Geschäftsjahr 2024/​25 aufgrund der fortdauernden geopolitischen Konflikte, der Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten, den derzeit kaum prognostizierbaren Auswirkungen der Wahlen in den USA und insgesamt volatiler Kapitalmärkte, die stark von den kurzfristigen Erwartungen der Marktteilnehmer hinsichtlich der weiteren Zins- und Inflationsentwicklung geprägt sind, ein weiterhin deutlich erhöhtes Gesamtrisiko. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch weiterhin nicht erkennbar.

2. Prognosebericht

Sofern die geplanten Strukturmaßnahmen (im Wesentlichen die Ausschüttung der SPARTA Invest AG, in der das Beteiligungsgeschäft der SPARTA gebündelt ist, als Sachdividende, und die anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA) die erforderlichen Hauptversammlungsmehrheiten erhalten und anschließend umgesetzt werden, ändert sich das Geschäftsmodell der SPARTA grundlegend und damit auch die Basis für die nachfolgende Prognose. Nach aktuellem Zeitplan wird dies frühestens im ersten Quartal 2025 der Fall sein. Für diesen Fall verweisen wir auf die am 18. September 2024 veröffentlichte Jahresplanung der Beta Systems für das Geschäftsjahr 2024/​25, wobei Effekte aus der Verschmelzung hierbei noch nicht berücksichtigt sind.

Ziel der vorzuschlagenden Strukturmaßnahmen ist insbesondere die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der SPARTA (rund EUR 93 Mio. bei der Körperschaftsteuer und rund EUR 95 Mio. bei der Gewerbesteuer) im Zusammenhang mit den Erträgen der Beta Systems, da die SPARTA als Beteiligungsgesellschaft nur sehr begrenzt von diesen Verlustvorträgen profitieren kann. Da zwischen dem Beteiligungsgeschäft einerseits und der Tätigkeit als Softwareunternehmen andererseits keine nennenswerten Synergien bestehen soll das Beteiligungsgeschäft zuvor abgetrennt und an die SPARTA-Aktionäre als Sachdividende in Form der SPARTA Invest AG ausgeschüttet werden.

Im Ergebnis würden SPARTA-Aktionäre also weiterhin Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft halten. Daneben erhalten sie eine direkte Beteiligung an der Beta Systems in Form der bisherigen SPARTA. Somit können SPARTA-Aktionäre im Anschluss getrennt über die beiden "Geschäftsbereiche" disponieren, die bislang auf Ebene der SPARTA gebündelt waren. Die Beta Systems-Beteiligung wiederum profitiert künftig werterhöhend von den hohen Verlustvorträgen der SPARTA.

Die nachfolgende Prognose für das Geschäftsjahr 2024/​25 erfolgt unter den Prämissen, dass die SPARTA Invest AG nicht an die SPARTA-Aktionäre ausgeschüttet wird, die Verschmelzung nicht stattfindet und die SPARTA folglich ihre Tätigkeit als Beteiligungsgesellschaft im gesamten Prognosezeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 fortführt. Dabei erfolgt die Bewertung der Beteiligung an der SPARTA Invest anhand der darin vorhandenen Vermögenswerte und Schulden analog zur Reinvermögensermittlung bei der SPARTA.

SPARTAs primäre Zielgröße ist die langfristige Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens. Wir schauen hierbei vorrangig auf Fünfjahreszeiträume, in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite anstreben. Aufgrund der kürzlichen Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September erfolgt die Ermittlung der langfristigen Rendite in einem Übergangszeitraum für einen leicht verkürzten Zeitraum von 4,75 Jahren. Diese langfristige Zielrendite ist trotz der positiven Reinvermögensentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr 2024 mit +3,9 % p.a. im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. September 2024 nach +3,6 % p.a. im Vorjahr (bezogen auf einen Fünfjahreszeitraum) in weiter Ferne.

Für den laufenden Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. September 2025 gehen wir davon aus, dass sich die durchschnittliche 4,75-Jahresrendite in einer Größenordnung von -4,0 % p.a. bewegt und damit deutlich unterhalb des Langfristrenditeziels von 10 % p.a. Dabei unterstellen wir auch für die Reinvermögensentwicklung im Geschäftsjahr 2024/​25 erneut eine positive Rendite, jedoch unterhalb des Langfristrenditeziels. Der negative Prognosewert ist insbesondere auf den Wegfall des sehr erfolgreichen Geschäftsjahres 2020 zurückzuführen, in dem ein Reinvermögenszuwachs von 52,6 % erzielt wurde. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir "in der Größenordnung" mit einer Abweichung von weniger als 3,0 %-Punkten, was bedeutet, dass wir eine durchschnittliche 4,75-Jahresrendite für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. September 2025 zwischen -7,0 % p.a. und -1,0 % p.a. erwarten.

Die Prognose erfolgt zu einem Zeitpunkt anhaltend hoher geopolitischer Unsicherheit und in einem Umfeld, in dem die Fragmentation des Welthandels in geopolitische Blöcke weiter zunimmt und sich die Weltwirtschaft insgesamt eher heterogen entwickelt. Während der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem Ausblick vom Oktober 2024 die Wachstumsprognose für die Jahre 2024 und 2025 für die USA aufgrund eines erhöhten Konsums und stärkerer Auslandsinvestitionen auf 2,8 % bzw. 2,2 % anhebt, senkt er die Wachstumsprognose für den Euro-Raum auf 0,8 % bzw. 1,2 %. Besonders deutlich fällt die Prognosesenkung für Deutschland aufgrund der anhaltenden Haushaltskonsolidierung und dem scharfen Rückgang der Immobilienpreise aus. Insgesamt rechnet der IWF mit einem Weltwirtschaftswachstum von 2,7 % im Jahr 2024 und von 2,8 % im Folgejahr.

Der vorgenannten Prognose liegt unter anderem die Erwartung zugrunde, dass sich die Inflation in den USA und der Euro-Zone in den kommenden zwölf Monaten im Bereich des Inflationsziels von 2 % bewegt und sich der Zinssenkungszyklus weiter fortsetzt. Des Weiteren unterstellen wir, dass der Wahlausgang in den USA mittelfristig zu keinen größeren Verwerfungen an den Kapitalmärkten führt. Bezüglich der geopolitischen Krisenherde, insbesondere in der Ukraine und im Nahen Osten, liegt der Prognose die Annahme zugrunde, dass es in den kommenden 12 Monaten zu keiner weiteren Eskalation kommt.

Unter Einbeziehung der Vermögenswerte und Schulden der SPARTA Invest AG beträgt der Portfolioanteil der Beta Systems-Beteiligung zum Stichtag rund 41 %. Mit der Akquisition der InfiniteDATA positioniert sich die Beta Systems in dem zukunftsträchtigen Markt für Workload Automation. Darüber hinaus investiert das Unternehmen verstärkt in Produktinnovationen im Cloud-Bereich. Wir gehen daher davon aus, dass es der Beta Systems gelingt, in einem von steigenden Datenmengen und zunehmender Optimierung von IT-Prozessen durch Automatisierung geprägten Umfeld, auch in den kommenden Jahren ein stabiles Wachstum zu generieren.

Der durchgerechnete Anteil der Beteiligungen im Rohstoffsektor betrug zum Stichtag rund 24 %, darunter größtenteils Beteiligungen im Edelmetallsektor. Nach dem Goldpreisanstieg seit Jahresbeginn um über 30 % gehen wir in den kommenden Monaten von einer Konsolidierung auf erhöhtem Niveau aus. Dabei erwarten wir für den Prognosezeitraum eine weiter positive Entwicklung der relevanten Beteiligungen, da sich der deutliche Preisanstieg beim Gold- und Silberpreis bislang nur teilweise in der Kursentwicklung der vorwiegend kleinen Explorations- und Development-Unternehmen widerspiegelt.

Auch wenn Investitionen in Nebenwerte gegenüber Standardtiteln und insbesondere Technologiewerten in den vergangenen beiden Jahren eindeutige Renditenachteile aufwiesen, behält die SPARTA ihre Fokussierung auf Nebenwerte und Value-Aktien bei und investiert zudem selektiv in Aktien in Sondersituationen mit einem attraktiven Chance-/​Risikoverhältnis.

V. ANGABEN GEMÄSS § 312 ABSATZ 3 AKTG - ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 hat die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr Anteil an der SPARTA AG im Dezember 2018 die Beteiligungsschwelle von 50% überschritten hat, und sie damit eine Mehrheitsbeteiligung hält.

Der gemäß § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2024 auf Veranlassung eines verbundenen Unternehmens nicht getroffen bzw. unterlassen."

 

Heidelberg, 6. Dezember 2024

Eva Katheder
Vorstand

Philipp Wiedmann
Vorstand

BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2024

scrollen

AKTIVA

30.09.2024
EUR

31.12.2023
EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

198.019.077,44

99.558.791,13

2. Beteiligungen

0,00

2.632.485,38

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

0,00

62.685.305,91

198.019.077,44

164.876.582,42

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

4.722.917,00

14.983.585,43

2. Sonstige Vermögensgegenstände

4.045.823,79

580.036,42

3. sonstige Wertpapiere

3.201.081,00

0,00

11.969.821,79

15.563.621,85

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

14.421.809,48

528.366,17

III. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

26.391.631,27

16.091.988,02

224.410.708,71

180.968.570,44

scrollen

PASSIVA

30.09.2024
EUR

31.12.2023
EUR

A. EIGENKAPITAL

I. Gezeichnetes Kapital

4.822.917,00

49.221.732,00

II. Kapitalrücklage

6.737.105,74

70.718.558,09

III. Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage

14.978,70

14.978,70

2. andere Gewinnrücklagen

0,00

17.388.428,43

IV. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust

212.405.302,51

0,00

223.980.303,95

137.343.697,22

Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

0,00

36.578.339,49

B. RÜCKSTELLUNGEN

1. Steuerrückstellungen

123.382,00

0,00

2. sonstige Rückstellungen

270.147,81

124.157,34

393.529,81

124.157,34

C. VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 0 (Vj.: TEUR 5.895)

4,30

5.895.289,37

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

6.852,99

0,00

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 0 (Vj.: TEUR 1.000)

0,00

1.000.000,00

4. Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 30 (Vj.: TEUR 26)
davon aus Steuern TEUR 16 ( Vj.: TEUR 8)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 1 (Vj.: TEUR 1)

30.017,66

27.087,02

36.874,95

6.922.376,39

224.410.708,71

180.968.570,44

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (01.01.2024 - 30.09.2024)

scrollen

1.1.-30.09. 2024
EUR

1.1.-31.12. 2023
EUR

1. Erträge aus Finanzanlagen

(+)

288.160,80

(+)

483.259,76

2. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

(+)

64.854.411,38

(+)

5.598.626,27

3. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

(-)

8.695.926,16

(-)

70.390,91

4. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

(+)

32.342,02

(+)

4.938.088,87

5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

(-)

7.587.953,99

(-)

23.338.366,96

6. sonstige betriebliche Erträge

(+)

1.717.558,16

(+)

43.938,04

7. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

(-)

172.280,77

(-)

256.869,23

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

(-)

4.022,91

(-)

6.643,08

8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

(-)

0,00

(-)

249,00

9. sonstige betriebliche Aufwendungen

(-)

801.179,31

(-)

1.146.075,67

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen 0 TEUR (Vj. 0 TEUR)

(+)

164.741,54

(+)

14.736,73

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus verbundenen Unternehmen 29 TEUR (Vj. 685 TEUR)

(-)

169.934,66

(-)

990.922,25

12. Ergebnis vor Steuern

49.625.916,10

-14.730.867,43

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(-)

227.990,08

(-)

397,00

14. Ergebnis nach Steuern

49.397.926,02

-14.731.264,43

15. Jahresüberschuss

49.397.926,02

-14.731.264,43

16. Verlustvortrag/​Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

(-)

0,00

(-)

40.897.015,04

17. Entnahme aus der Kapitalrücklage

(+)

145.618.948,06

(-)

0,00

18. Entnahme aus der Gewinnrücklage

(+)

17.388.428,43

(+)

55.628.279,47

19. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung

(+)

92.322.698,00

(+)

0,00

20. Einstellung in die Kapitalrücklage

(-)

92.322.698,00

(-)

0,00

21. Bilanzgewinn

212.405.302,51

0,00

ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR 2024

ALLGEMEINE ANGABEN

Die SPARTA AG hatte zum Bilanzstichtag ihren satzungsmäßigen Sitz in Heidelberg und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 739820. Der Geschäftssitz ist in Heidelberg.

Die Erstellung des Jahresabschlusses der SPARTA AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes. Die SPARTA AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 Handelsgesetzbuch. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Notierung der Aktien der SPARTA AG erfolgt im Segment "Basic Board" an der Frankfurter Wertpapierbörse. Sie werden dort unter der ISIN-Nummer DE000A0NK3W4 bzw. der Wertpapierkennnummer A0NK3W geführt.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Finanzanlagen

Die in der Bilanz der SPARTA AG ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Soweit bei den Aktienpositionen des Anlagevermögens der Börsenkurs oder der Abfindungspreis im Zusammenhang mit einem Abfindungsangebot zum Bilanzstichtag niedriger als die Anschaffungskosten sind, werden Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag bzw. zu Anschaffungskosten vermindert um erforderliche Abschreibungen ausgewiesen. Bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Bestände in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens der SPARTA AG im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2024 ist aus dem diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen beinhalten ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen. Hierunter werden die SPARTA Invest AG, an der die SPARTA AG zum Bilanzstichtag sämtliche Anteile hält, die Beta Systems Software AG sowie die Biofrontera AG ausgewiesen. Alle weiteren bisher gehaltenen Anteile an Finanzanlagen wurden zum Bilanzstichtag 30. September 2024 im Rahmen einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum Verkehrswert in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG eingebracht.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

scrollen

TEUR

30.09.2024

31.12.2023

Forderungen

4.723

14.984

Sonstige Vermögensgegenstände

4.046

580

Wertpapiere des Umlaufvermögens

3.201

0

Die Forderung in Höhe von TEUR 4.723 (31.12.2023 TEUR 14.984) betrifft eine Forderung im Zusammenhang mit einer Barkapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG, die zum Bilanzstichtag noch nicht eingetragen war. Die Eintragung erfolgte am 23. Oktober 2024.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.046 (31.12.2023 TEUR 580) bestehen überwiegend aus einer Forderung aus gezahlter ausländischer Quellensteuer in Höhe von TEUR 3.911 (31.12.2023 TEUR 0) sowie Körperschaftssteuerrückforderungen in Höhe von TEUR 135 (31.12.2023 TEUR 127).

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.822.917,00 (31.12.2023 EUR 49.221.732,00) und ist eingeteilt in 4.822.917 (31.12.2023 3.515.838) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 je Aktie (31.12.2023 EUR 14,00 je Aktie).

Am 9. Februar 2024 wurde die von der Hauptversammlung am 23. August 2023 beschlossene und im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 durchgeführte Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage in Höhe von TEUR 18.299 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich dadurch von 49.222 TEUR auf TEUR 67.521.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 67.520.838,00 Euro wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 29.624.777,00 Euro auf 97.145.615,00 Euro erhöht durch Umwandlung von 29.624.777,00 Euro der in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital gem. §§ 207ff. AktG. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe von neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung wurde am 27. August 2024 in das Handelsregister eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 97.145.615,00 Euro, eingeteilt in 4.822.917 Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 92.322.698,00 Euro auf 4.822.917,00 Euro zum Zweck der Einstellung des herabgesetzten Betrages in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt ohne Einziehung oder Zusammenlegung von Aktien. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien ändert sich nicht. Der anteilige Betrag am Grundkapital der Gesellschaft beträgt künftig, nach Herabsetzung des Grundkapitals auf 4.822.917,00 Euro, je ausgegebener Stückaktie 1,00 Euro. Die Kapitalherabsetzung wurde am 28. August 2024 in das Handelsregister eingetragen.

Eigene Aktien

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Beschlussfassung zur neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts gefasst:

scrollen
a)

Der unter Tagesordnungspunkt 9 von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 1.Oktober 2020 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben.

b)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

c)

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 22. August 2028.

d)
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrates über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
(1)

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) 0,01 Euro nicht unterschreiten und den arithmetischen durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems an den jeweils fünf vorangegangenen Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung um nicht mehr als 10% überschreiten.

(2)

Bei einem Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots darf der Angebotspreis für den Erwerb der Aktien den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems an den zehn der Beschlussfassung des Vorstands zur Abgabe des Angebots vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall ist anstelle des arithmetischen Durchschnittskurses der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstages der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abzustellen. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten (d.h. nach dem Verhältnis der angedienten bzw. angebotenen SPARTA-Aktien) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Aufsichtsrat ist zur entsprechenden Anpassung der Satzung ermächtigt. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

f)

Die Ermächtigung unter lit. e) erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.

Genehmigtes Kapital

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde folgender Beschluss über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung der Satzung gefasst:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. August 2028 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 24.610.866,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmals auszuschließen,

scrollen
(1)

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(2)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

(3)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften;

(4)

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut oder ein Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Bedingtes Kapital

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2024 wurde folgender Beschluss über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und über ein neues bedingtes Kapital und Ermächtigung zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) und zum Ausschluss des Bezugsrechts gefasst:

scrollen
a)

Der unter Tagesordnungspunkt 9 von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2023 gefasste Beschluss über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen wird aufgehoben.

b)
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
(1)

Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Grundkapitalbetrag, Laufzeit

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2029 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen (nachstehend zusammen die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- und/​oder Wandlungsrechte für bis zu 2.411.458 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.411.458,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend die "Anleihebedingungen") zu gewähren und/​oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend "Konzernunternehmen") ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für das die Schuldverschreibung emittierende Konzernunternehmen die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die Schuldverschreibungen sowie die Options- oder Wandlungsrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein.

Die Schuldverschreibungen werden jeweils in Teilschuldverschreibungen eingeteilt.

(2)

Optionsrecht, Wandlungsrecht, Wandlungspflicht

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen oder von Wandelanleihen mit Optionsscheinen werden jeder Teilschuldverschreibung ein Optionsschein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug auf Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein.

Der Bezug von Aktien bei Ausübung des Optionsrechts erfolgt gegen Zahlung des festgesetzten Optionspreises. Es kann auch vorgesehen werden, dass der Optionspreis variabel ist und/​oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß Ziffer (3) angepasst wird. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung geleistet werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich in diesem Fall aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich ferner auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese zusammengelegt werden, so dass sich - ggf. gegen Zuzahlung - Bezugsrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, oder in Geld ausgeglichen werden.

Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in neue Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen; insbesondere kann eine Wandlungspflicht auch an ein entsprechendes Verlangen der Gesellschaft bzw. des emittierenden Konzernunternehmens geknüpft werden. Neben oder anstelle der Wandlungspflicht kann auch ein eigenes Recht der Gesellschaft vorgesehen werden, die Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen.

Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und/​oder als Folge von Verwässerungsbestimmungen gemäß nachfolgender Ziffer (3) geändert werden kann. Die Anleihebedingungen können ferner bestimmen, dass das Umtauschverhältnis auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet wird;

ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Umtauschrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese zusammengelegt werden, so dass sich - ggf. gegen Zuzahlung - Umtauschrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, oder in Geld ausgeglichen werden. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

(3)

Optionspreis, Wandlungspreis, wertwahrende Anpassung des Options- oder Wandlungspreises

Der Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie muss - auch im Falle eines variablen Wandlungs- bzw. Optionspreises - mindestens 90 % des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems vor dem Tag der Bekanntmachung der Bezugsfrist gemäß § 186 Abs. 2 Satz 1 AktG oder, sofern die endgültigen Konditionen für die Ausgabe der Schuldverschreibungen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG erst während der Bezugsfrist bekannt gemacht werden, während der Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Vortag der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen betragen.

In den Fällen einer Wandlungspflicht oder eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft kann nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch ein Wandlungspreis bestimmt werden, der entweder mindestens dem vorgenannten Mindestpreis oder mindestens 90 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Endfälligkeit bzw. vor dem jeweils anderen für die Wandlungspflicht maßgeblichen Zeitpunkt entspricht, auch wenn der zuletzt genannte Durchschnittskurs den vorgenannten Mindestpreis unterschreitet.

Der Durchschnittkurs ist jeweils zu berechnen als arithmetisches Mittel der Schlusskurse an den betreffenden Börsenhandelstagen.

Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann der Options- oder Wandlungspreis aufgrund von Verwässerungsschutzbestimmungen zur Wahrung des wirtschaftlichen Werts der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen angepasst werden, wenn während der Laufzeit der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine sonstige Maßnahmen durchgeführt werden oder Ereignisse eintreten, die zu einer Veränderung des wirtschaftlichen Werts der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können (etwa Dividendenzahlungen, die Ausgabe weiterer Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte oder der Kontrollerwerb durch einen Dritten).Eine Anpassung des Options- oder Wandlungspreises kann dabei auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungspflicht oder die Anpassung einer etwaigen Zuzahlung bewirkt werden. Statt oder neben einer Anpassung des Options- oder Wandlungspreises kann Verwässerungsschutz nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch in anderer Weise gewährt werden. Insbesondere kann vorgesehen werden, dass bei Ausgabe von Aktien, weiteren Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Verwässerungsschutz durch Anpassung des Options- oder Wandlungspreises nur erfolgt, soweit den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde.

(4)

Bezugsrechtsgewährung, Ausschluss des Bezugsrechts

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Das Bezugsrecht kann dabei jeweils ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten aus Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen und/​oder Wandelgenussrechten, bzw. den hieraus im Fall eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde.

(5)

Barausgleich, Gewährung neuer oder bestehender Aktien, Andienungsrecht

Die Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen, die ein Wandlungsrecht, eine Wandlungspflicht und/​oder ein Optionsrecht gewähren bzw. bestimmen, können auch das Recht der Gesellschaft bzw. des emittierenden Konzernunternehmens vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft bzw. des emittierenden Konzernunternehmens statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in neue Aktien aus genehmigtem Kapital, in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder in Aktien einer börsennotierten (Freiverkehr genügt) anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. ein Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. In diesen Fällen kann der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie dem nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems während der zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgesystems vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter Ziffer (3) genannten Mindestpreises liegt. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.

(6)

Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Einzelheiten

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung sowie Options- bzw. Wandlungszeitraum und eine mögliche Variabilität des Umtauschverhältnisses zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibung ausgebenden Konzernunternehmens festzulegen.

c)

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024

Das bedingte Kapital wird wie folgt geschaffen:

"Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.411.458,00 durch Ausgabe von bis zu 2.411.458 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 beschlossenen Ermächtigung bis zum 10. Juni 2029 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen tatsächlich erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen."

d)
Änderung von § 4 der Satzung

§ 4 Abs. 5a der Satzung wird wie folgt geändert:
 

"5a. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.411.458,00, eingeteilt in bis zu 2.411.458 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z.B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 beschlossenen Ermächtigung bis zum 10. Juni 2029 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen tatsächlich erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen."

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 30. September 2024 TEUR 6.737 (31.12.2023 TEUR 70.719).

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen setzen sich zusammen aus der zum Vorjahr unveränderten gesetzlichen Rücklage in Höhe von TEUR 15 und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 0 (31.12.2023 TEUR 17.388).

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 212.405 (31.12.2023 TEUR 0) setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss des Rumpfgeschäftsjahres 2024 in Höhe von TEUR 49.398 sowie den Erträgen aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 145.619 sowie der Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 17.388.

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2023 bis zum 30. September 2024

scrollen

Gezeichnetes Kapital

Eigene Anteile

Gezeichnetes Kapital (netto)

Kapitalrücklage

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Stand 01.01.2023

49.221,7

0,0

49.221,7

70.718,6

Kapitalerhöhung

0,0

0,0

0,0

0,0

Jahresfehlbetrag 2023

0,0

0,0

0,0

0,0

Entnahme aus der Gewinnrücklage

0,0

0,0

0,0

0,0

Stand 31.12.2023

49.221,7

0,0

49.221,7

70.718,6

Kapitalerhöhung 2023/​2024

18.299,1

0,0

18.299,1

18.939,6

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

29.624,8

0,0

29.624,8

-29.624,8

Ordentliche Kapitalherabsetzung

-92.322,7

0,0

-92.322,7

92.322,7

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,0

0,0

0,0

-145.618,9

Entnahme aus der Gewinnrücklage

0,0

0,0

0,0

0,0

Jahresüberschuss 2024

0,0

0,0

0,0

0,0

Stand 30.09.2024

4.822,9

0,0

4.822,9

6.737,1

scrollen

erwirtschaftetes Eigenkapital

Gesetzliche Rücklage

andere Gewinnrücklagen

Bilanz- gewinn/​ -verlust

Gesamt-
eigenkapital

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Stand 01.01.2023

15,0

73.016,7

-40.897,0

152.075,0

Kapitalerhöhung

0,0

0,0

0,0

0,0

Jahresfehlbetrag 2023

0,0

0,0

-14.731,3

-14.731,3

Entnahme aus der Gewinnrücklage

0,0

-55.628,3

55.628,3

0,0

Stand 31.12.2023

15,0

17.388,4

0,0

137.343,7

Kapitalerhöhung 2023/​2024

0,0

0,0

0,0

37.238,7

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

0,0

0,0

0,0

0,0

Ordentliche Kapitalherabsetzung

0,0

0,0

0,0

0,0

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,0

0,0

145.618,9

0,0

Entnahme aus der Gewinnrücklage

0,0

-17.388,4

17.388,4

0,0

Jahresüberschuss 2024

0,0

0,0

49.397,9

49.397,9

Stand 30.09.2024

15,0

0,0

212.405,3

223.980,3

Stimmrechtsmeldungen

Uns liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die uns nach § 20 Abs. 1, Abs. 4 oder Abs. 5 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG bzw. § 127 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt worden sind, vor:

Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Erstellung sind der Gesellschaft keine Stimmrechtsmeldungen mitgeteilt worden.

Folgende Stimmrechtsmeldungen sind der Gesellschaft vor dem Rumpfgeschäftsjahr 2024 mitgeteilt worden:

Herr Wilhelm K. T. Zours, geboren am 28. Juli 1961, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien - dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 an der SPARTA AG mit Sitz in Heidelberg mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte er uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf TEUR 123 (31.12.2023 TEUR 0). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 270 (31.12.2023 TEUR 124).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Pfandrechte an den bei dem jeweiligen Kreditinstitut unterhaltenen Wertpapierdepots und Guthaben besichert.

scrollen

TEUR

30.09.2024

31.12.2023

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0

5.895

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7

0

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0

1.000

Sonstige Verbindlichkeiten

30

27

Die Sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 14 im Zusammenhang mit Abfindungsergänzungsansprüchen. Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern in Höhe von TEUR 7.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Erträge aus Finanzanlagen

Die Erträge aus Finanzanlagen in Höhe von TEUR 288 (Vorjahr TEUR 483) ergeben sich aus Dividendenzahlungen für Wertpapiere des Anlagevermögens.

Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 64.854 (Vorjahr TEUR 5.599) enthalten die Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens, vermindert um die Anschaffungskosten für die Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die auf diese Wertpapiere entfallenden Verkaufsgebühren. Die Erträge resultieren im Rumpfgeschäftsjahr 2024 überwiegend aus der Einbringung von Wertpapieren in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG zum Verkehrswert im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, sowie aus der Veräußerung der Beteiligung an der Spartan Resources Limited.

Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen belaufen sich auf TEUR 8.696 (Vorjahr TEUR 70) und beinhalten die Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. Die Verluste resultieren im Rumpfgeschäftsjahr 2024 überwiegend aus der Einbringung von Wertpapieren in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG zum Verkehrswert im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zuschreibungen wurden in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 4.938) erfasst, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden haben. Die Zuschreibungen wurden höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen und betreffen ausschließlich die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf insgesamt TEUR 7.588 (Vorjahr TEUR 23.338) und sind ausschließlich dem Posten Finanzanlagen zuzurechnen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.718 (Vorjahr TEUR 44) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Einbringung eines Nachbesserungsrechts in die SPARTA Invest AG in Höhe von TEUR 1.582 (Vorjahr TEUR 0), der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 43) sowie Erträgen aus der Ausübung bzw. Veräußerung von Optionen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 0) zusammen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr TEUR 176 (Vorjahr TEUR 264).

Abschreibungen auf Sachanlagen

Abschreibungen auf Sachanlagen waren keine zu bilanzieren (Vorjahr TEUR 0).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 801 (Vorjahr TEUR 1.146) bestehen vorwiegend aus Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr TEUR 242) im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der geplanten Verschmelzung, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 129), Verluste aus der Einbringung von Optionen in die SPARTA Invest AG zum Verkehrswert in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr TEUR 0), Kosten der Konzernumlage für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 46), Depotgebühren in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 57), Kosten der Jahresabschlusserstellung, Kosten der Buchführung und Prüfung in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr TEUR 35) sowie Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr TEUR 40).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 15) enthalten ausschließlich sonstige Zinserträge aus Bankguthaben.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 991) enthalten Zinsen für Darlehen verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr TEUR 685).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der Steueraufwand in Höhe von TEUR 228 (Vorjahr TEUR 0) beinhaltet den Steueraufwand des laufenden Jahres.

SONSTIGE ANGABEN

Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 30.09.2024

scrollen

TEUR

Kapitalanteil

Eigenkapital

Ergebnis

SPARTA Invest AG, Heidelberg (31.12.2023)

100,00%

1.057

12

Beta Systems Software AG (30.09.2023)*

75,45%

85.945

13.083

* gemäß IFRS-Konzernabschluss der Beta Systems Software AG 2022/​23

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2024 neben den Mitgliedern des Vorstandes keine Mitarbeiter.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse

Es bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in relevanter Höhe.

Weitergehende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.000 gegenüber der SPARTA Invest AG, Heidelberg, wurde zurückgezahlt.

Zum 30. September 2024 wurden ein Teil des Wertpapierportfolios sowie verschiedene Nachbesserungsrechte und Optionen im Wege einer Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum Verkehrswert in die Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG eingebracht. Für börsennotierte Wertpapiere wurde der Börsenschlusskurs zum 30. September 2024 zum Ansatz gebracht. Für nicht börsennotierte Wertpapiere und sonstige Ansprüche wurde der entsprechende Verkehrswert zum 30. September 2024 ermittelt.

Alle aufgeführten Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

Die außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle des Rumpfgeschäftsjahres 2024 betreffen

scrollen

aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der Spartan Resources Limited in Höhe von TEUR 22.142 (Vorjahr TEUR 0)

aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der 4basebio PLC in Höhe von TEUR 20.733 (Vorjahr TEUR 0)

aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Anteile an der Skeena Resources Limited in Höhe von TEUR 15.953 (Vorjahr TEUR 0)

aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile der Beta Systems Software AG in Höhe von TEUR 6.531 (Vorjahr TEUR 0)

Abschlussprüfer

Das im Rumpfgeschäftsjahr 2024 für den Abschlussprüfer Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Aufwand erfasste Honorar beträgt TEUR 44 (Vorjahr TEUR 34) und betrifft die Tätigkeit als Abschlussprüfer in Höhe von TEUR 30 sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung in Höhe von TEUR 14.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 15. Oktober 2024 hat die SPARTA AG als Alleinaktionärin der SPARTA Invest AG eine Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.000 in die Kapitalrücklage der Invest AG geleistet.

Am 6. Dezember 2024 hat die SPARTA AG als Alleinaktionärin der SPARTA Invest AG eine weitere Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 20.750 in die Kapitalrücklage der Invest AG geleistet.

KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Im Januar 2019 hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der SPARTA AG mitgeteilt, dass ihr Anteil an der SPARTA AG im Dezember 2018 die Beteiligungsschwelle von 50% überschritten hat, und sie nunmehr eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA AG hält. Die SPARTA AG, Heidelberg, wird in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird nach § 325 Absatz 1 und 3 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die SPARTA AG ist durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Der Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Abweichend zum deutschen Handelsrecht werden dabei die gehaltenen Wertpapiere zu ihrem jeweiligen Zeitwert bewertet, welcher oberhalb der Anschaffungskosten liegen kann.

ORGANE

Die Mitglieder des Vorstands waren

scrollen

Philipp Wiedmann, Heidelberg

Eva Katheder, Bad Vilbel

Alle Vorstandsmitglieder üben die Tätigkeit hauptberuflich aus. Das Vorstandsmitglied Herr Wiedmann ist auch bei der Muttergesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft angestellt.

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 erhielt der Vorstand Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 180. Die Gesamtbezüge ergeben sich aus fester Vergütung.

Weitere Organtätigkeiten des Vorstands:

Philipp Wiedmann

scrollen

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw., Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

Strawtec Group AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats

Eva Katheder

scrollen

2invest AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Enapter AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats (ab dem 20. Juni 2024)

H2 Core AG (vormals firmierend unter MARNA Beteiligungen AG), Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (ab dem 28. Februar 2024)

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzende

Latonba AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

More Impact AG (vormals firmierend unter AEE Gold AG), Frankfurt am Main, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (bis zum 23.Juli 2024)

Neon Equity AG, Mitglied des Aufsichtsrates, Frankfurt am Main, (ab dem 6. August 2024)

Pflege.Digitalisierung Invest AG, Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Strawtec Group AG, Stuttgart, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Talbona AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats (bis zum 31. Mai 2024)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren:

scrollen

Wilhelm K. T. Zours, Heidelberg, Vorstandsmitglied der DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Hans-Jörg Schmidt, Monaco, Privatier, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Eltville, Professorin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaft an der Hochschule RheinMain Wiesbaden

Die Satzung der SPARTA AG sieht eine Vergütung des Gremiums für das Geschäftsjahr von TEUR 20 für den Vorsitzenden und jeweils TEUR 10 für den stellvertretenden Vorsitzenden und die einfachen Mitglieder vor. Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats TEUR 30. Die Zahlungen enthalten keine erfolgsabhängige Komponente.

Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten:

Wilhelm K. T. Zours

scrollen

Beta Systems Software AG, Berlin, Aufsichtsratsvorsitzender (bis zum 18. Oktober 2024)

Biofrontera AG, Leverkusen, Aufsichtsratsvorsitzender (bis zum 06. Mai 2024)

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzender

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, Verwaltungsratsvorsitzender (bis zum 30. Juni 2024)

Hans-Jörg Schmidt

scrollen

Falkenstein Nebenwerte AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats

PNX Metals Limited, Adelaide/​Australien, Non-Executive Director (bis zum 11. September 2024)

YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, Mitglied des Verwaltungsrats (bis zum 30. Juni 2024)

Prof. Dr. Karin Lergenmüller

scrollen

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft i. Abw., Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzende

Biofrontera AG, Leverkusen, Mitglied des Aufsichtsrats (bis zum 28. August 2024)

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzende

Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats

H2 Core AG (vormals firmierend unter MARNA Beteiligungen AG), Heidelberg, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (bis zum 28. Februar 2024)

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

 

Heidelberg, 6. Dezember 2024

Eva Katheder
Vorstand

Philipp Wiedmann
Vorstand

ANLAGENSPIEGEL

scrollen

Anschaffungskosten

EUR

01.01.2024

Zugang

Abgang

Umbuchung

30.09.2024

I. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

249,00

249,00

0,00

0,00

249,00

249,00

249,00

0,00

0,00

249,00

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

105.301.191,22

116.488.336,23

17.922.911,07

25.164.395,06

229.031.011,44

2. Beteiligungen

31.855.206,37

240.719,60

6.931.530,91

-25.164.395,06

0,00

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

115.182.925,61

935.426,50

116.118.352,11

0,00

0,00

252.339.323,20

117.664.482,33

140.972.794,09

0,00

229.031.011,44

252.339.572,20

117.664.482,33

140.972.794,09

0,00

229.031.011,44

scrollen

Kumulierte Abschreibungen

EUR

01.01.2024

Zugang

Zuschreibung

Abgang

Umbuchung

30.09.2024

I. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

249,00

0,00

0,00

0,00

0,00

249,00

249,00

0,00

0,00

0,00

0,00

249,00

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

5.742.400,09

6.530.756,07

32.342,02

5.366.934,36

24.138.054,22

31.011.934,00

2. Beteiligungen

29.222.720,99

1.057.197,92

0,00

6.141.864,69

-24.138.054,22

0,00

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

52.497.619,70

0,00

0,00

52.497.619,70

0,00

0,00

87.462.740,78

7.587.953,99

32.342,02

64.006.418,75

0,00

31.011.934,00

87.462.740,78

7.587.953,99

32.342,02

64.006.418,75

0,00

31.011.934,00

scrollen

Buchwerte

EUR

30.09.2024

31.12.2023

I. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

0,00

0,00

0,00

II. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

198.019.077,44

99.558.791,13

2. Beteiligungen

0,00

2.632.485,38

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

0,00

62.685.305,91

198.019.077,44

164.876.582,42

198.019.077,44

164.876.582,42

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SPARTA AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SPARTA AG - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SPARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ih-rer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ein-wendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Über-einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur-teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Ein-klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs-feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-system, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Frankfurt, den 18. Dezember 2024

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Marcus Jüngling
Wirtschaftsprüfer

Annika Fröde
Wirtschaftsprüferin