U.C.A. AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010der U.C.A. Aktiengesellschaft, München,Aktiva scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der U.C.A. Aktiengesellschaft, München,A. Allgemeine AngabenAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) nach dem Gesamtkostenverfahren sowie erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit notwendig angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht. In erstmaliger Anwendung der BilMoG-Bestimmungen bzw. der entsprechenden Übergangsregelungen ergab sich die folgende wesentliche Auswirkung. Rückstellungen für Pensionen: Die Rückstellung wurde mit dem durchschnittlichen Marktzins der Deutschen Bundesbank der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Dabei wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, für den durchschnittlichen Marktzinssatz eine Restlaufzeit von 15 Jahren anzunehmen. Daraus ergab sich ein umstellungsbedingter Zuführungsbedarf in Höhe von TEUR 299, der unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen wurde. Das Deckungsvermögen in Form von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurde erstmals mit den Pensionsrückstellungen saldiert, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB den Zuführungsbetrag auf zukünftige Perioden zu verteilen, wurde nicht angewandt. Sonstige Vermögensgegenstände: Die Ansprüche gegen Rückdeckungsversicherungen wurden in Höhe Ihres Zeitwertes (TEUR 1.111) aufgrund der Saldierung mit den Pensionsrückstellung (TEUR 1.974) nicht mehr unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird unter Zugrundelegung der geschätzten Nutzungsdauer linear zwischen 10 und 33 % p. a. abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang behandelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2a EStG werden als Sammelposten über 5 Jahre linear abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem im Fall einer dauernden Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibung, die inzwischen vorzunehmen gewesen wäre, zugeschrieben. Die Forderungen und das Bankguthaben sind mit ihrem Nennwert aktiviert. Erkennbaren Einzelrisiken bei den Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert oder der Marktwert der sonstigen Wertpapiere am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt, werden auf die Anteile außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das in der Bilanz ausgewiesene gezeichnete Kapital von EUR 7.700.000,00 entspricht dem satzungsmäßigen und im Handelsregister eingetragenen Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.910.000 vermindert um den Nennwert der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Anteile in Höhe von EUR 210.000 und war zum 31. Dezember 2010 voll einbezahlt. Die Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln Heubeck 2005 G. Seit dem 1. Januar 2010 wird für die Abzinsung der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Zum 31.12.2010 betrug der Rechnungszins 5,15. Die Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Deckungskapital bewertet und wurden zulässigerweise mit den Pensionsrückstellungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Rückstellungen berücksichtigen die Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbar waren und sind jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256 a Abs. 2 HGB; Bankbestände in Fremdwährung werden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig, mit Ausnahme der Ansprüche aus Körperschaftsteuerguthaben (TEUR 237) und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 350). Von den Forderungen aus Lieferung und Leistungen entfallen EUR 42.920,00 (Vj. EUR 22.724,02) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen. 3. Anteilsbesitz Der im Anlagevermögen sowie unter den sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Wertpapieren ausgewiesenen Anteilsbesitz (Kapitalanteil mindestens 20 %) setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Es handelt sich um Zahlen für das Geschäftsjahr 2010 (31. Dezember) Die Gesellschaft wurde erst im Geschäftsjahr 2010 gegründet. Der Bestand eigener Aktien entwickelte sich in Vorjahren und im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Der Erwerb eigener Aktien dient dazu, diese Aktien Dritten im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder im Rahmen eines Zusammenschlusses mit Unternehmen anzubieten oder um sie einzuziehen. 790.000 Stück eigene Aktien wurden in 2003 und 500.000 Stück eigene Aktien in 2005 gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung eingezogen. 4. Eigenkapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital i. H. v. EUR 7.910.000,00 ist nach der Einziehung eigener Aktien eingeteilt in 6.620.000 Inhaberaktien zum rechnerischen Wert von EUR 1,19 je Aktie (Stückaktie). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06. Juli 2010 zum Einzug eigener Aktien ermächtigt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juli 2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.164.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juli 2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 791.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07. September 1998 ist das Grundkapital nach Umstellung um bis zu EUR 1.944.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1998). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2001 um EUR 2.011.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Umtauschrechten an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen gemäß Ermächtigung vom 21. August 2001. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber/Gläubiger der gemäß Hauptversammlungsbeschluss auszugebenden Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsscheine von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandelung verpflichtete Inhaber von den Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zu Wandelung erfüllen. Aufgrund der Neufassung des § 272 HGB ist ein aktivischer Ausweis eigener Anteile mit korrespondierendem Ausweis einer Rücklage für eigene Anteile nicht mehr zulässig. Dementsprechend ist der Ausweis von im Übergangszeitpunkt gehaltenen eigenen Anteilen beim Übergang auf das neue BilMoG-Recht an § 272 Abs. 1a HGB anzupassen. Hierfür ist die Rücklage für eigene Anteile aufzulösen und der frei werdende Betrag einer frei verfügbaren Rücklage zuzuführen. Zudem ist das gezeichnete Kapital um den Nennbetrag der eigenen Anteile zu reduzieren. Ein darüber hinausgehender Betrag ist gegen frei verfügbare Rücklagen zu verrechnen. Damit einhergehend waren die eigenen Anteile auszubuchen. In dem Bilanzverlust in Höhe von EUR 5.597.345,02 ist ein Verlustvortrag von EUR 5.182.802,61 enthalten. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 639 sind durch eine Kreditbürgschaft des Bankhauses Donner & Reuschel AG, München, in Höhe von TEUR 128 besichert. Darüber hinaus bestehen Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 12 die durch eine Bankbürgschaft des Bankhauses Donner & Reuschel AG, München, hinterlegt sind. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 4.184,28 (Vj. EUR 3.927,63) auf Steuern. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Unter den Umsatzerlösen werden Erlöse aus Veräußerungen von im Umlaufvermögen gehaltenen strategischen Unternehmensbeteiligungen erfasst. Im Geschäftsjahr wurden keine strategischen Unternehmensbeteiligungen veräußert (Vj. TEUR 0). 2. Aufwendungen für Altersvorsorge Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge entfallen EUR 17.692,96 (Vj. EUR 42.649,80) auf Altersversorgung. 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinsen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 78.354,73 (Vj. EUR 133.822,56) enthalten. Weiterhin entfallen EUR 41.172,50 auf Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Die Erträge aus Aufzinsung betragen EUR 11.495,15. 4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen In den Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag nach § 253 Abs. 2 S. 3, 1. Hs HGB in Höhe von EUR 251.136,56 (Vj. EUR 751.996,28) enthalten. 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden der Zinsaufwand aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung (EUR 98.666,04) mit dem der Ertrag aus den Rückdeckungsversicherungen (EUR 70.834,11) verrechnet. D. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss1. Organe der Gesellschaft Vorstand:
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
2. Mitgliedschaft der Organe in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien Vorstand:
Aufsichtsrat:
München, im April 2011 U.C.A. Aktiengesellschaft Vorstand Dr. Joachim Kaske Dr. Jürgen Steuer Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 wurde am 9. Mai 2011 festgestellt.
U.C.A. Aktiengesellschaft Vorstand Dr. Jürgen Steuer Dr. Joachim Kaske |
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