Leipziger Solarpark AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des AktG beachtet. In Anwendung der Definition der Größenklassen nach § 267 HGB ist die Gesellschaft
sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 gem. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen
. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
nach § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
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Das zum 31. Dezember 2009 und zum Bilanzstichtag des Vorjahres unter dem Posten „Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten“ ausgewiesene unbebaute Grundstück ist zu Anschaffungskosten
bewertet und nicht abnutzbar. Die zuvor ebenfalls unter diesem Posten erfassten Grundstücke
und Gebäude waren zu Anschaffungskosten und soweit abnutzungsfähig abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
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Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet, wobei die Herstellungskosten nur Einzelkosten umfassen.
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Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
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Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
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Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
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Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
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Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
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II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Unter den Sachanlagen wird ein Grundstück ohne Bauten ausgewiesen, das zu Anschaffungskosten
bewertet ist. Die Anschaffungskosten beinhalten auch die bisher angefallenen Erschließungskosten
sowie hieraus resultierende Folgekosten. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen bezogene Planungs- und Vorbereitungsleistungen
für den Solarpark in Leipzig. Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 1. Juli 2009 das gesamte Kommanditkapital der
TORIN Beteiligungs GmbH & Co. Haunsfeld II KG, Leipzig, übernommen (Eigenkapital zum
31. Dezember 2009: TEUR 937, Jahresergebnis 2009: TEUR -22). Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Immobilien ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit TEUR 1.463 (Vorjahr: TEUR 1.429)
kurzfristige Forderungen aus der Anlage von liquiden Mitteln als Festgelder und mit
TEUR 329 (Vorjahr: TEUR 0) eine kurzfristige Darlehensforderung. Diese Forderungen
sind mit dem Nominalbetrag einschließlich Zinsen angesetzt. Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten unter
einem Jahr. Das Grundkapital besteht aus Mio. 11 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag
von je EUR 1,00. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Januar 2008 wurde der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer
Aktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens EUR 5.500.000 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 neuen Aktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen a) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von
Spitzenbeträgen erforderlich ist, oder b) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, soweit die Kapitalerhöhung zum
Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Patenten oder anderen gewerblichen
Schutzrechten oder Lizenzrechten oder einer einen Betrieb bildenden Gesamtheit von
Wirtschaftsgütern erfolgt; oder c) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit die Kapitalerhöhung unter
Einreichung anderweitiger nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Ermächtigungszeitraum bereits
beschlossener oder durchgeführter Kapitalmaßnahmen oder Veräußerung eigener Aktien
zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis den Börsenkurs
nicht wesentlich unterschreitet; oder d) wenn der Ausschluss des Bezugsrechts im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft
liegt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten der Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses 2009. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 0) aus einer Einlagenverpflichtung
gegenüber der TORIN Beteiligungs GmbH & Co. Haunsfeld II KG. Bei sämtlichen Verbindlichkeiten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristige Verbindlichkeiten.
Es bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse
i.S.d. § 251 HGB.
III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 7) aus
verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr wurden auf die Immobilien im Umlaufvermögen Abschreibungen in Höhe von
TEUR 2.473 vorgenommen, die die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen
überschreiten.
IV. Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organen:
Vorstand
Herr Dottore Andrea Borgato, Icking (Unternehmensberater), hat mit Wirkung zum 30. November
2009 sein Amt als Vorstand der Gesellschaft niedergelegt. Am 1. Dezember 2009 wurde Herr Dr. Albert Wahl, Grünwald (Diplom-Wirtschaftsingenieur),
zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der Leipziger Solarpark AG bestellt. Herr
Dr. Albert Wahl ist zugleich Vorstand der GCI Management AG, München. Aufsichtsrat Zusammensetzung des Aufsichtsrates 2009:
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Vorsitzender: Roderich Schaetze, RA/StB/WP, München
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Stellv.Vorsitzender: Markus Wenner, RA, München
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Dr. Volker Voigtsberger, Diplomökonom, Ahrensfelde.
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Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr 2009 (netto) EUR 22.500. Bei der Leipziger Solarpark AG wurden im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Angaben zur Konzerngehörigkeit
Die Leipziger Solarpark AG, München, wird den in den Konzernabschluss der GCI Management
AG, München, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger
und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.
V. Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 3 AktG
Gemäß § 312 AktG haben wir über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einen Bericht
erstellt. Dieser schließt mit folgender Erklärung ab: „Die Gesellschaft hat bei den
im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften
nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte
vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung
erhalten. Über die in diesem Bericht genannten Maßnahmen hinaus wurden im Berichtsjahr
keine weiteren Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der GCI Bridge Capital
AG und der mit dieser verbundenen Unternehmen getroffen noch unterlassen“.
München, den 11. März 2010 Dr. Albert Wahl
Vorstand
Bestätigungsvermerk
An die Leipziger Solarpark AG, München
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der Leipziger Solarpark AG, München,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der
Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss der Leipziger Solarpark AG, München, den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft.
Berlin, den 21. April 2010
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