UMT United Mobility Technology AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2018
I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den
ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Angaben zum Vorjahr
beziehen sich auf den 31. Dezember 2017.
In Anwendung der Definition der Größenklassen nach § 267 HGB ist die Gesellschaft
sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 gem. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
nach § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
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Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen,
linearen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen oder wegen dauernder Wertminderung mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert.
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Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
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Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
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Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
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Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
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Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
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Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
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Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
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III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Auf die Darstellung eines Anlagenspiegels wurde aufgrund der Befreiungsvorschrift
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Der Wertansatz der Beteiligung an der UMS United Mobile Services GmbH (UMS GmbH),
München, wurde beibehalten. Nachdem die UMS GmbH bewiesen hat, in Deutschland die
Zahlungsabwicklung im Bereich des Mobile Payments in über 14.000 Filialen und ca.
70.000 zu bewerkstelligen und damit die technische Stabilität und Skalierbarkeit des
Systems nachgewiesen wurde, soll die Plattform nach dem grundlegend überarbeiteten
Vertriebskonzept auch in mittelständischen Unternehmen etabliert werden. Dabei wird
der Bereich über die reine Zahlungsabwicklung hinaus weite Unternehmensbereiche der
Kunden umfassen. Die zukünftige Werthaltigkeit der Beteiligung wird daher nach wie
vor von dem Erfolg der UMS GmbH mit den von ihr angebotenen Lösungen im Bereich Mobile
Payment und Loyalty Platform im Geschäft mit Geschäftskunden abhängen. Aufgrund der
eigenen von der Geschäftsführung der UMS GmbH und von der UMT AG getragenen Unternehmensplanung
ergibt sich zur Überzeugung des Vorstands, dass der Unternehmenswert der UMS GmbH
über dem aktuellen Wertansatz in der Bilanz liegt.
Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an Unternehmen ist der folgenden Übersicht
zu entnehmen.
*Es liegt lediglich der Abschluss aus dem Geschäftsjahr 2016 vor. ** Es liegt lediglich der Abschluss aus dem Geschäftsjahr 2017 vor.
Wesentliche Bilanzposition unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ist die Beteiligung
an der UMS United Mobile Services GmbH.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Verrechnungskonto,
welches im Wesentlichen ein Darlehen an die UMS United Mobile Services GmbH einschließlich
abgegrenzter Zinsen enthält. Dieses Darlehen wird laufend ausgereicht und ist mit
einem Rangrücktritt in Höhe von TEUR 1.400 versehen.
Die zukünftige Werthaltigkeit der Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe
von TEUR 9.649 sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 14.465
wird im Wesentlichen von dem Erfolg der UMS GmbH mit den von ihr angebotenen Lösungen
im Bereich Mobile Payment im Geschäft mit Geschäftskunden und Umsetzung der Planungen
abhängen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit TEUR 846 (Vorjahr: TEUR 154) beinhalten im
Wesentlichen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(TEUR 813).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr:
TEUR 2) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Wertpapiere wurden im Geschäftsjahr vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgegliedert
(TEUR 963; Vorjahr: TEUR 1.832), da es sich bei den Wertpapieren nunmehr um eine kurzfristige
Anlage handelt. Das Grundkapital besteht aus 21.033.569 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag
von je EUR 1,00.
Zum Abschlussstichtag im Vorjahr bestand das Grundkapital aus 21.033.569 auf den Inhaber
lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.
Das auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 beschlossene Genehmigte Kapital in
Höhe von höchstens EUR 8.738.428,00 wurde in der Hauptversammlung vom 29. Juni 2018
aufgehoben.
Auf der Hauptversammlung vom 29. Juni 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung
der Satzungsänderung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach-
und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 10.516.784,00
durch Ausgabe von bis zu 10.516.784 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
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zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
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bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien,
für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, den Börsenkurs der bereits börsennotierten
Aktien nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen
Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten;
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wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage(n) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen
erfolgt;
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soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt
ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
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wenn die Kapitalerhöhung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Von
der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
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Darüber hinaus wurde auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 der Vorstand der Gesellschaft
ermächtigt, bis zum 31.05.2019 für Mitarbeiter der Gesellschaft Aktienoptionsprogramme
aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.300.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit
einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zu gewähren.
Zum 31. Dezember 2018 bestand kein ausschüttbares Eigenkapital. Daneben besteht aufgrund
der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien zum 31. Dezember 2018 eine Ausschüttungssperre
in Höhe von EUR 718.819,87 (Vorjahr: EUR 705.892,41) (Minderung der Gewinnrücklage
aufgrund Erwerb eigener Aktien).
Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft 52.374 eigene Aktien erworben (Zugang, Eigenkapitalspiegel:
Erwerb eigener Anteile), wobei vom Grundkapital EUR 52.374,00 abgesetzt und die Gewinnrücklagen
um EUR 20.507,12 gemindert wurden. Es wurden 61.142 eigene Aktien zu einem Verwertungserlös
von EUR 68.721,66 veräußert (Eigenkapitalspiegel: Ausgabe von Anteilen), wobei EUR 61.142,00
in das Grundkapital und EUR 7.579,66 in die Gewinnrücklagen der Gesellschaft eingestellt
wurden. Der Erlös ist zur Investition in laufende Projekte und Stärkung der Eigenkapitalbasis
verwendet worden. Zum 31. Dezember 2018 verfügte die Gesellschaft über 2.461 eigene
Aktien (Vorjahr: 11.229).
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, handelt es sich in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 476) um Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 2.701 (Vorjahr: TEUR 392) um Darlehensverbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern
und Abgaben in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2) und aus Umsatzsteuer in Höhe von
TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 10).
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus abgeschlossenen Miet-
und Leasingverträgen, wie folgt:
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 HGB in Verbindung mit § 251 HGB bestehen
aus der Haftung gegenüber PAYBACK aus der 5. Zusatzvereinbarung, welche auf EUR 1
Mio. begrenzt ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als sehr gering eingeschätzt.
Zur Absicherung hat die UMT AG eine Bankbürgschaft in gleicher Höhe abgeschlossen.
Als Sicherheit liegt eine Verpfändung des Wertpapier- depots vor. Die Gesellschaft wurde in 2019 aus der Haftung entlassen und die Bankbürgschaft
von PAYBACK zurückgegeben.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der G u V Rechnung
Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen resultieren TEUR 447 (Vorjahr: TEUR
976) aus Zinsen von verbundenen Unternehmen.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen
die Beteiligung an der Delinski GmbH, Wien, mit einer geringfügigen Abschreibung auf
den vereinbarten Kaufpreis sowie eine Teilwert-Abschreibung der Wertpapiere auf den
Kurswert zum Bilanzstichtag.
V. Sonstige Angaben
Konzernabschluss:
Die Gesellschaft ist nach § 293 HGB von den Verpflichtungen zur Erstellung eines Konzernabschlusses
befreit.
Nahestehende Personen:
Es bestehen keine nicht marktüblichen Transaktionen mit nahestehenden Personen / Unternehmen.
Kapitalflussrechnung:
Der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2018 gemäß der Kapitalflussrechnung setzt sich
ausschließlich aus Bankguthaben zusammen und entspricht der Bilanzposition „Kassenbestand
und Guthaben bei Kreditinstituten“.
Angaben zu den Organen:
Vorstand
Seit dem 18. Dezember 2009 ist Herr Dr. Albert Wahl, geboren am 27. Juli 1960 (Vorstand
UMT United Mobility Technology AG) zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand bestellt.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung des Aufsichtsrates:
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Vorsitzender: Walter Raizner, selbständiger Unternehmensberater, Zug, Schweiz;
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Stellv. Vorsitzender: Clemens Jakopitsch, selbständiger Unternehmensberater, Ludmannsdorf,
Österreich;
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Mitglied: Markus Wenner, Managing Partner bei der GCI Management Consulting GmbH,
München (bis 29.06.2018);
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Mitglied: Stefan Krach, Rechtsanwalt, München (ab 29.06.2018).
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Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 36.
Bei der UMT United Mobility Technology AG wurden im Berichtsjahr zwei Arbeitnehmer
im Sinne des § 285 Abs. 1 Nr. 7 HGB beschäftigt.
Ergebnisverwendung:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
München, den 28. Juni 2019
Dr. Albert Wahl Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
München, 28. Juni 2019, gez. Dr. Albert Wahl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2019 festgestellt.
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