UMT United Mobility Technology AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10,00 10,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.986.000,00 23.786.001,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.059.007,89 0,00
3. Beteiligungen 6.410,46 6.412,46
10.051.418,35 23.792.413,46
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.920,80 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 17.237.636,25
3. Sonstige Vermögensgegenstände 71.270,45 33.544,92
88.191,25 17.271.181,17
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 777.003,88 25.184,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.633,98 4.435,10
10.918.257,46 41.093.223,93

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.290.856,00 5.290.856,00
Eigene Anteile 0,00 -10,00
Ausgegebenes Kapital 5.290.856,00 5.290.846,00
II. Kapitalrücklage 1.226.149,08 32.718.556,45
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 6.704,66 6.704,66
2. Andere Gewinnrücklagen 673.495,01 680.030,07
680.199,67 686.734,73
Summe Eigenkapital 7.197.204,75 38.696.147,18
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 22.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.066.800,00 1.121.800,00
1.066.800,00 1.143.800,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54,17 40,10
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 308.242,00 237.312,45
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 767.345,24 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 663.343,35
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.578.611,30 352.590,85
2.654.252,71 1.253.286,75
10.918.257,46 41.093.233,93

Anhang zum 31. Dezember 2023

I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: UMT United Mobility Technology AG (“UMT AG”)
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Registernummer: HRB 167884

II. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Angaben zum Vorjahr beziehen sich auf den 31. Dezember 2022.

In Anwendung der Definition der Größenklassen nach § 267 HGB ist die Gesellschaft sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 gem. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen, linearen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder wegen Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Der beizulegende Wert wird hierbei auf Basis einer Unternehmensplanung im Rahmen einer Bewertung unter entsprechender Anwendung des von dem Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Standards S1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" (IDW S 1 i.d.F. 2008) ermittelt. Unsicherheiten, die mit der Realisierung der Unternehmensplanung in Zusammenhang stehen, werden in Form von angemessenen Abschlägen berücksichtigt. Soweit keine Unternehmensplanung oder aktuelle Finanzdaten zur Verfügung stehen bzw. rechtliche Unsicherheiten bestehen, erfolgt eine Schätzung nach den Grundsätzen einer vorsichtigen Bewertung (Vorsichtsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Auf die Darstellung eines Anlagenspiegels wurde aufgrund der Befreiungsvorschrift gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

Der Wertansatz der Beteiligung an der UMS United Mobile Services GmbH („UMS GmbH“), München, wurde von TEUR 8.486 um TEUR 5.600 auf TEUR 2.886 abgeschrieben. Aufgrund der Unternehmensplanung und der Neuausrichtung der Gesellschaft besteht nach der daraus resultierenden Einschätzung des Vorstands bei der UMS GmbH eine dauernde Wertminderung.

Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen an die UMS GmbH einschließlich abgegrenzter Zinsen. Dieses Darlehen ist mit einem Rangrücktritt in voller Höhe versehen. Die Ausleihung an die UMS GmbH wurde im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 10.589 wertberichtigt.

Die Gesellschaft als Klägerin befindet sich mit dem ehemaligen Gesellschafter der Buchberger Baugeräte Handel GmbH, Ingolstadt, sowie der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH, Ingolstadt,, der KB Holding GmbH als Beklagter in einem Rechtsstreit darüber, ob die Gesellschaft die Geschäftsanteile an der Buchberger Baugeräte Handel GmbH sowie der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH wirksam erworben hat und der Geschäftsführer der beiden Gesellschaften, Herr Klaus Buchberger, befugt war, aus diesem Grunde die Gesellschafterliste im Handelsregister zu ändern und die KB Holding (wieder) als Gesellschafterin in die Gesellschafterliste aufzunehmen. Der Rechtsstreit wurde vor dem Landgericht Ingolstadt geführt. Mit Urteil vom 12. September 2023 hat das Landgericht Ingolstadt die Klage der Gesellschaft abgewiesen. Die Gesellschaft hat daher unverzüglich Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Nach Ansicht der das Verfahren für die Gesellschaft führenden Rechtsanwälte sind die Erfolgsaussichten positiv. Der Vorstand schließt sich dieser Auffassung an und ist daher auch der Ansicht, dass der Beteiligungsansatz beizubehalten ist.

Auch für die Beteiligungen an der Buchberger Baugeräte Handel GmbH sowie der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH (Buchberger-Gesellschaften) sieht der Vorstand einen Wertberichtigungsbedarf. Aufgrund des letztlich unabsehbaren Ausgangs des Rechtsstreits, hat der Vorstand beschlossen, eine Wertberichtigung für die beiden Buchberger-Gesellschaften im Jahresabschluss 2023 der UMT AG vorzunehmen. Hintergrund ist, dass auch bei einem positiven Ausgang für die UMT AG in der 2. Instanz, der zeitlich für die UMT AG nicht absehbar ist, die Beteiligungen weiteren Unsicherheiten unterliegen. Die Gesellschaften sind heute und auf unbestimmte Zeit für Maßnahmen des Beteiligungsmanagements, der Konsolidierung oder für einen Weiterverkauf nicht verwendbar und nach Einschätzung des Vorstands infolgedessen dauerhaft wertgemindert. Neben der unsicheren Rechtslage ist auch die wirtschaftliche Situation der Buchberger-Gesellschaften für den Vorstand nicht transparent.

Die Beteiligung an der Buchberger Baugeräte Handel GmbH wurde daher von TEUR 12.700 um TEUR 12.617 auf TEUR 83 und die Beteiligung an der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH von TEUR 2.600 um TEUR 2.583 auf TEUR 17 abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände mit TEUR 71 (Vorjahr: TEUR 34) beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Dritten (TEUR 36) sowie gegenüber Finanzbehörden (TEUR 33).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Das Grundkapital besteht aus 5.290.856 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.

Es erfolgten Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 31.492.407,37 (Vorjahr: EUR 10.379.243,54) .

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft 18.170 eigene Aktien erworben, wobei vom Grundkapital EUR 18.170,00 abgesetzt und die Gewinnrücklagen um EUR 38.453,10 gemindert wurden. Es wurden 18.170 eigene Aktien zu einem Verwertungserlös von EUR 50.098,04 veräußert, wobei EUR 18.180,00 in das Grundkapital und EUR 31.918,04 in die Gewinnrücklagen der Gesellschaft eingestellt wurden. Zum 31. Dezember 2023 verfügte die Gesellschaft über 0 eigene Aktien (Vorjahr: 10).

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.067 (Vorjahr: TEUR 1.122) beinhalten im Wesentlichen die voraussichtlichen Prozesskosten für vier Zivilrechtsstreitigkeiten (zwei Gerichtsprozesse, bei denen die Gesellschaft Beklagte ist (Passivprozesse) und zwei Gerichtsverfahren, in denen die Gesellschaft Klägerin ist (Aktivprozesse)).

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 767 (Vorjahr: TEUR 0). Diese beinhalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 767 (Vorjahr: TEUR 0).

Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 1.564; Vorjahr: TEUR 353) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber einem Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.507 (Vorjahr: TEUR 0) sowie einem beendeten Aktienleihvertrag in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 313).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen, wie folgt:

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Leasing Pkw 7.110 - - 7.110
Gesamt 7.110 - - 7.110

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der G u V Rechnung

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 31.389 (Vorjahr: TEUR 9.113) betreffen eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligungen an der UMS GmbH in Höhe von TEUR 5.600, der Buchberger Baugeräte Handel GmbH in Höhe von TEUR 12.617, der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH in Höhe von TEUR 2.583 sowie einer Ausleihung an die UMS GmbH in Höhe von TEUR 10.589.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren in Höhe von TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 95) aus Zinsen von verbundenen Unternehmen.

V. Sonstige Angaben

Wesentliche Unsicherheit:

Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Der prognostizierte Eintritt der Planungsprämissen stellt eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Auch nach Einschätzung dieses Risikos wurde der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Das aktuelle Planungsszenario geht von folgenden wesentlichen Prämissen aus:

Eintritt der im Rahmen der aufgestellten und genehmigten Unternehmensplanung für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigten Prämissen für die UMT United Mobility Technology AG sowie für die UMS United Mobile Services GmbH

Ausgabe und Zeichnung einer Wandelanleihe im Jahr 2024 in Höhe von TEUR 960 auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 05. Dezember 2023

Durchführung einer Maßnahme zur Kapitalerhöhung im Jahr 2025 in Höhe von TEUR 500 auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 05. Dezember 2023

Beide Kapitalmaßnahmen werden durch den Vorstand derzeit vorbereitet und sind aktuell mit wesentlichen Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung behaftet. Die Ausgabe einer Wandelanleihe wurde per Ad hoc Mitteilung vom 08. Juli 2024 angekündigt und die Bezugsfrist soll im Juli 2024 laufen.

Die UMT AG ist gemäß der aktuellen Liquiditäts- und Ertragsplanung, unter Beachtung der aufgeführten Prämissen, jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Beide Kapitalmaßnahmen sind in der aktuellen Unternehmensplanung notwendig, um die Liquidität der Gesellschaft im Planungszeitraum und damit den Fortbestand der Gesellschaft sicherstellen zu können. Soweit die vorstehend aufgeführten Prämissen nicht entsprechend dem Planungsszenario eintreten und es dadurch zu einer Verfehlung der Liquiditäts- und Ertragsplanung kommt, ist die Gesellschaft auf Maßnahmen zur Senkung der laufenden operativen Kosten oder auf die weitere finanzielle Unterstützung der Aktionäre oder von anderen Dritten angewiesen. Dies könnte ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen.

Konzernabschluss:

Die Gesellschaft ist nach § 293 HGB von den Verpflichtungen zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Nahestehende Personen:

Es bestehen keine nicht marktüblichen Transaktionen mit nahestehenden Personen / Unternehmen.

Angaben zu den Organen:

Vorstand

Seit dem 18. Juli 2023 ist Herr Erik Nagel, geboren am 02. April 1963 (Geschäftsführer UMS United Mobile Services GmbH) zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der UMT AG bestellt.

Herr Dr. Jürgen Schulz, geboren am 03. Mai 1962 (Geschäftsführer UMS United Mobile Services GmbH) ist zum 31.Oktober 2023 als Vorstand der UMT AG ausgeschieden.

Vom 10. Oktober 2022 bis 18. Juli 2023 war Herr Thomas Teufel, geboren 24.06.1967 (Geschäftsführer MEXS GmbH) zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der UMT AG bestellt.

Vom 1. Juni 2023 bis 4. Juli 2023 war Herr Alexander Hupe, geboren 24. Januar 1959 zum Vorstand der UMT AG bestellt.

Aufsichtsrat

Zusammensetzung des Aufsichtsrates bis zum 08. Juni 2024:

Vorsitzender: Walter Raizner, selbständiger Unternehmensberater, Zug, Schweiz;

Stellv. Vorsitzender: Clemens Jakopitsch, selbständiger Unternehmensberater, Ludmannsdorf, Österreich;

Stellv. Vorsitzender: Stefan Krach, Rechtsanwalt, München.

Nachrichtlich: Der Aufsichtsrat der UMT United Mobility Technology AG, bestehend aus den Herren Walter Raizner (Vorsitzender), Clemens Jakopitsch (stellvertretender Vorsitzender) und Stefan Krach, hat mit Erklärung vom 08. Mai 2024 mit Wirkung zum 08. Juni 2024 sein Amt niedergelegt.

Auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG hat das Amtsgericht München (Registergericht) durch Beschluss vom 04. Juni 2024 Herrn Dr. Oliver Krauß, Herrn Dr. Guido Bohnenkamp und Herrn Bernhard W. Langer zum neuen Aufsichtsrat der UMT United Mobility Technology AG bestellt. Der neue Aufsichtsrat wurde mit Wirkung zum 09. Juni 2024 tätig.

Bei der UMT United Mobility Technology AG wurde im Berichtsjahr ein Arbeitnehmer im Sinne des § 285 Abs. 1 Nr. 7 HGB beschäftigt.

Ergebnisverwendung:

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, das Jahresergebnis mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.

 

München, den 11. Juli 2024

Erik Nagel, Vorstand

Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2024 festgestellt