Beiersdorf AktiengesellschaftHamburgBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBDie folgenden Tochtergesellschaften der Beiersdorf Aktiengesellschaft sind durch Beschluss
der jeweiligen Gesellschafterversammlung für das laufende Geschäftsjahr gem. § 264
Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie
von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit:
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft
angegeben. Die Beschlüsse haben jeweils folgenden Wortlaut: "Die Gesellschaft wird für das laufende Geschäftsjahr gem. § 264 Abs. 3 HGB von der
Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie von der Pflicht
zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit. Dieser Beschluss wird gem. § 325 HGB offengelegt und die Befreiung im Anhang des Konzernabschlusses
der Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben."
Der Vorstand |
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