Beiersdorf AktiengesellschaftHamburgMitteilung zur Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBDie folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft,
Hamburg, einbezogen und machen gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit der Befreiung
von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses 2012 Gebrauch:
Der Vorstand |